AFO/0010/2022
Planungsstand zur baulichen Situation der Grundschule in Gelmer
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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0010/2022 (nicht barrierefrei)
9388 Zeichen
61.21.0002 09.01.2023 Rene Lutz 1261 Stadt Münster A e Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster Ost Bezirksverwaltung Ost AR. Jan. 2023 9 Scheck über 33.22 — Bezirksverwaltung Münster-Ost über Dez. Ill, Herrn Stadtbaurat Denstorff „ über Dez. IV, Herrn Stadtdirektor Paal _ Anregung lfd. Nr. AnO/0016/2022 der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 09.08.2022 - Anregung zur Stärkung des Schulstan- dortes in Gelmer sowie AFO/0010/2022 (Protokolinotiz Bündnis 90 / Die Grünen) zu die- ser Anfrage. Hintergrund Grundschulsituation Durchschnittlich besuchen knapp 60 % der Kinder aus dem Statistischen Bezirk Gelmer-Dyck- burg die Astrid Lindgren-Schule Gelmer, gut 30 % besuchen eine Grundschule in Handorf und rund 10 % wählen eine andere Grundschule. Die Kinder, die die Astrid Lindgren-Schule Gel- mer besuchen, wohnen im Durchschnitt zu 90 % in Gelmer. Laut aktueller Schülerprognose wird sich die Anzahl der Kinder im grundschulpflichtigen Alter in Gelmer, bis’zum Schuljahr 2030/31 nur leicht verändern. Nur bei Berücksichtigung der (bisher) nicht priorisierten Bauge- bietsentwicklung in Gelmer und einer daraus ggf. resultierenden erheblichen Anzahl neuer Wohneinheiten könnte abhängig von der Zielgruppe der Neubaubezieher der Grundschulbe- darf in Gelmer auf 2 Züge ansteigen. Somit besteht - rein aus Sicht der prognostizierten Schü- lerzahlen — akut kein Bedarf für einen Schulneubau in Gelmer. Gleichwohl-sind die Missstände an der Astrid Lindgren-Grundschule bezogen auf die Unterversorgung der räumlichen Aus- stattung bekannt und sollten über geeignete Zwischenlösungen behoben werden. Die Astrid Lindgren-Schule Gelmer war ursprünglich als einzügige Grundschule angelegt. Zur Versorgung der im Einzugsbereich wöhnenden Kinder ist es aktuell erforderlich, die Schule in sämtlichen Jahrgängen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht 1,5-zügig zu führen. Dazu rei- chen die räumlichen Kapazitäten der Schule nicht aus, so dass drei Fertigbauklassen aufge- stellt wurden; diese befinden sich auf der Freifläche an der Westerheide. Gemessen an dem vom Rat der Stadt Münster im Jahr 2017 festgelegten Raumprogramm für Grundschulen fehlen der Grundschule jedoch erhebliche weitere Flächen. Dies betrifft sowohl den Bereich des Offenen Ganztags mit Betreuungsräumen und Flächen für die Mittagsverpfle- gung als auch den Verwaltungsbereich. Auch ein Forum ist an dem Standort nicht vorhanden. Die Raumsituation ist an dem Standort extrem schwierig. Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung im Jahr 2018 auf der Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 u.a. beauftragt, für die Grundschulen, deren Zügigkeit nicht erhöht werden muss, Machbarkeitsstudien zu erstellen. Der quantitative und qualitative Raumbedarf für diese Schulen, zu denen auch die Astrid Lindgren-Schule gehört, wurde ermittelt. Die Erstellung ei- ner Machbarkeitsstudie wurde jedoch dann zunächst im Hinblick auf einen möglichen neuen Schulstandort zurückgestellt. Eine Erweiterung am jetzigen Standort wäre wenn überhaupt nur unter Inanspruchnahme der Festwiese möglich, auf der jetzt allerdings bereits die Fertigbau- klassen stehen. : Baugebietsentwicklung Der Dialogprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern Gelmers, der im Rahmen des Stadtteil- entwicklungskonzeptes Handorf, Gelmer, Sudmühle, Mariendorf stattfand (vgl. V/0074/2022), machte deutlich, dass der Wunsch nach einem neuen Baugebiet in Gelmer besteht - insbe- sondere da dadurch der Bau einer neuen Grundschule, der Umzug / die Erweiterung der Kita und eine Qualifizierung des Ortsmittelpunktes einhergehen könnten. Favorisierter Standort für eine Wohnbaulandentwicklung aus Sicht der Bürgerschaft ist eine Fläche südöstlich der Straße Zur Eckernheide. Gleichermaßen wurde im Dialogprozess - zuletzt in der Abschlussveranstaltung am 28. Sep- tember 2021 - offen kommuniziert, dass die Entwicklurig eines Baugebietes in Gelmer auf Grund der bisherigen Priorisierung im Baulandprogramm zurzeit von den Fachämtern nicht weiterbearbeitet wird. Insbesondere die ungeklärten Entwässerungsmöglichkeiten stellten eine bisher nicht überwindbare Hürde für weitere liegenschaftliche Verhandlungen dar. Eine Wohnbaugebietsentwicklung in Gelmer wurde in der Vorlage zur Fortschreibung des Baulandprogramms (vgl. V/0196/2022) auf Grund der bisher ungeklärten Entwässerungsmög- lichkeiten lediglich als Potenzial für spätere Jahre dargestellt und konnte nicht in das eigentli- che Baulandprogramm als mittel- oder langfristiges Projekt aufgenommen werden. Die o.a. Vorlage zur Fortschreibung des Baulandprogramms inkl. der damit verbundenen Priorisierung wurde in der BV Ost in der Sitzung am 18.08.2022 einstimmig ohne Änderung beschlossen, ein abschließender (ggü. der Verwaltungsvorlage ergänzter) Ratsbeschluss konnte in der Sit- zung am 26.10.2022 gefasst werden. Herausforderungen Die Veränderung der Grundschulsituation steht insofern vor besonderen, voneinander inhalt- lich und zeitlich abhängigen Herausforderungen: Entwässerung Die entwässerungstechnische Erschließung der Fläche südöstlich der Straße zur Eckernheide bedarf einer detaillierten Prüfung aufgrund der Vorflutverhältnisse und des vorhandenen Ge- !ändes. Angepasst an die Zeiten und Priorisierung der Wohnbaulandentwicklung wurden diese Prüfungen noch nicht umgesetzt. Da keine Oberflächengewässer in direkter Nähe vorhanden sind, müssen das vorhandene Kanalnetz genutzt und / oder neue Ableitungsgräben konzipiert werden. Da das Gelände sehr eben ist, müssen aufwendige Berechnungen und Simulationen mit eingelagerten Vermessungsarbeiten und Bodenuntersuchungen bezüglich der Regenwas- serbewirtschaftung/-ableitung und des Hochwasser- bzw. Überflutungsschutzes durchgeführt werden. Diese Arbeiten könnten ab Sommer 2023 aufgenommen werden. Eine Aussage zum entwässerungstechnischen Erschließungsaufwand, zum Überflutungsrisiko der Bestandsbe- ‚bauung und zum erforderlichen Grunderwerb für Ableitungsgräben könnte dem zur Folge vo- raussichtlich bis Ende 2023 erfolgen. Liegenschaftliche Verhandlungen Vor dem Hintergrund des Beschlusses zur sozialgerechten Bodennutzung Münster (vgl. Vor- lage V/0039/2014) wird eine Baugebietsentwicklung prioritär nur dann vorgenommen, wenn die Stadt vorab mindestens die Hälfte der Fläche liegenschaftlich erwerben kann. Die dafür notwendigen liegenschaftlichen Verhandlungen können allerdings erst im Anschluss und in Folge einer geklärten Entwässerungsmöglichkeit aufgenommen werden. Baulandprogramm Sollten die Entwässerungsmöglichkeiten im Jahr 2023 geklärt und anschließend auch die lie- genschaftlichen Verhandlungen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden können, kann die Entwicklung dieses potenziellen Baugebiets grundsätzlich in das Baulandprogramm auf- genommen werden. Hierbei ist im Rahmen einer zukünftigen Fortschreibung des Baulandpro- gramms anhand der Priorisierungskriterien der Baulandentwicklung (vgl. Anlage 2a der Vor- lage V/0196/2022) zu prüfen, mit welcher Priorität die Fläche eingestuft wird und in welchem Zeitraum sie dann konkret entwickelt werden soll. Wichtige planerische Voraussetzung für die Realisierung eines solchen Baugebiets ist darüber hinaus eine entsprechende Plandarstellung in Form eines ASB (Allgemeiner Siedlungsbe- reich) im Regionalplan Münsterland. In Gesprächen mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster hinsichtlich einer weiteren räumlichen Entwicklungsperspektive Gel- mers hat sich das Stadtplanungsamt darum bemüht, u.a. diesen Bereich als ASB im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans darzustellen. Vor dem Hintergrund, dass die Regionalplanungsbehörde in ihrem kürzlich veröffentlichen Auf- stellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans und dem damit verbundenen Plan- entwurf, eine entsprechende Siediungsflächendarstellung im Bereich südöstlich der Straße Zur Eckernheide vorgenommen hat, ist das Stadtplanungsamt grundsätzlich optimistisch, dass im Rahmen dieses Verfahrens damit die regionalplanerischen Voraussetzungen für die Ent- wicklung eines solchen neuen Baugebiets in Gelmer geschaffen werden können. Schulausbauprogramm Darüber hinaus ist zu beachten, dass derzeit nur Schulen erweitert werden können, für die bereits entsprechende Ausbaubeschlüsse vorliegen. Selbst die Umsetzung dieses Ausbau- programms stellt die Verwaltung kapazitativ und finanziell vor erhebliche Herausforderungen. Insofern kann eine Verbesserung der derzeitigen Raumsituation durch Bereitstellung zusätzli- cher Flächen für die Astrid Lindgren-Schule nur erfolgen, in dem ein solches Projekt in das Schulausbauprogramm aufgenommen wird. Die Verwaltung sieht eine Wohnbaugebietsentwicklung in Gelmer als zentrales Thema für die Gesamtentwicklung Gelmers einschließlich der sozialen. Infrastruktur an. In Folge einer inzwischen vorliegenden zeitlichen Perspektive zur Klärung der entwässe- rungstechnischen Möglichkeiten, können anschließend - ein positives Ergebnis vo- rausgesetzt — die weiteren erforderlichen Schritte für eine Wohnbaulandentwicklung in Gelmer angegangen werden. Nach Abschluss von liegenschaftlichen Verhandlungen und nach einer Aufnahme in das Baulandprogramm kann dann über eine Aufnahme eines möglichen Grundschulneubaus in Gelmer in das Schulausbauprogramm auch die Grundschulsituation perspektivisch verbessert werden. en Christopher Festersen
Originalanfrage der FraktionBündnis 90/Die Grünen/GAL
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AFO0/0010/2022 Protokollnotiz Bündnis 90/Die Grünen zu AnO/0016/2022 Anfrage an die Verwaltung: Wie ist der Planungsstand zu der dringlichen baulichen Sanierung bzw. Erweiterung der Grundschule in Gelmer? Wir bitten um Verwaltungspräsenz in der Bezirksvertretung Münster-Ost zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Zur Eckernheide
- Westerheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFO/0010/2022
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 30.08.2022
- Erstellt
- 30.08.2022 12:11