AN/0409/2022
Regelung der Benennung von Straßen nach Personen im Stadtbezirk Rodenkirchen
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Sachstandsbericht BV
3472 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/23
Vorlagen-Nummer
AN/0409/2022
Stand: 20.07.2023
Sachstandsbericht
Regelung der Benennung von Straßen nach Personen im Stadtbezirk
RodenkirchenBeschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2022
8.1.8 Regelung der Benennung von Straßen nach Personen
im Stadtbezirk Rodenkirchen,
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Beitritt der
SPD-Fraktion
AN/0409/2022
Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt dem Beitritt zu.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Bei der zukünftigen Namensgebung für Straßen, Plätze, Brücken und Wege nach Personen
wird der disproportionalen Verteilung der Benennung von Straßen nach Frauen und Männern
entgegengewirkt.
Von 67 nach Personen benannten Straßen im Bezirk Rodenkirchen sind derzeit nur 7 nach
Frauen benannt. Bis zum Erreichen der Parität sollen bei neu einzurichtenden Straßen, die nach
Personen benannt werden, die Benennungen im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zugunsten einer weibli-
chen Namensgebung erfolgen. Bei der Wahl von thematischen Gruppen von Straßenzügen soll
darauf geachtet werden, dass Themen so gewählt werden, dass das Wirken von Frauen in
Politik, Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik gut repräsentiert werden kann, etwa das
Thema Frauen- und Bürgerrechtler:innen, Komponist:innen, bildende Künstler:innen oder Men-
schen, die sich um das Gemeinwohl durch Tätigkeit im Sozialwesen, als Hebammen oder Pfle-
gende große Verdienste erworben haben. Bei der Neubenennung von Straßen in bestehenden
Quartieren, deren Straßennamen sich an Personen orientieren, sollen bis zur Erreichung der
Parität Straßen ausschließlich nach weiblichen Persönlichkeiten benannt werden, um eine bes-
sere Repräsentation auch in den gewachsenen Vierteln zu erreichen. Bei der Benennung von
Straßen nach Berufen o. Ä. sollte eine Form gewählt werden, die der Tatsache gerecht wird,
dass beide Geschlechter den Beruf ergreifen bzw. den Status innehaben (z.B. Malerweg, Se-
niorenweg).
Ebenfalls soll ein kleines Hinweisschild, jeweils am Anfang und Ende der Straße unterhalb des
Straßennamens, auf die jeweilige Person hinweisen (z.B. Lebensdaten, Tätigkeit).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
Status in Bearbeitung
2
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Am 15.06.2023 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die Richtlinien des Rates für die Neu-
und Umbenennung von Straßen und Plätzen vom 26.08.1999 zur Förderung der Genderge-
rechtigkeit um den Punkt 3.4 zu ergänzen. Demnach sind Straßen bevorzugt nach Frauen und
non-binären Personen zu benennen, bis Geschlechterparität erreicht ist.
Bei den Zusatzschildern handelt es sich nach Angaben des Amtes für Verkehrsmanagement
immer um individuell angefertigte Zusatzzeichen (Sonderanfertigung), die aus verkehrsrechtli-
cher Sicht nicht erforderlich sind.
Die Anbringung dieser Zusatzschilder hat zwingend durch eine Fachfirma in Abstimmung mit
oder durch den zuständigen Fachbereich, dem Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement,
zu erfolgen. Aus diesen Gründen kann und muss es sich auch weiterhin um eine Einzelfallent-
scheidung handeln. Die Finanzierung der Zusatzschilder soll, wie bisher, weiter über Drittmit-
tel (z.B. Spende oder bezirksorientierte Mittel) erfolgen.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
4810 Zeichen
Bündnis 9 0 /Die Grünen BV R odenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0409/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Regelung der Benennung von Straßen nach Personen im Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Die Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ bittet darum, den folgenden Antrag auf die Tages- ordnung der BV 2 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen, dass bei der zukünftigen Namensgebung für Straßen, Plätze, Brücken und Wege nach Personen der disproportionalen Verteilung der Benennung von Straßen nach Frauen und Männern entgegengewirkt wird. Von 67 nach Personen benannten Straßen im Bezirk Rodenkirchen sind derzeit nur 7 nach Frauen benannt. Bis zum Erreichen der Parität sollen bei neu einzurichtenden Stra- ßen, die nach Personen benannt werden, die Benennung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zuguns- ten einer weiblichen Namensgebung erfolgen. Bei der Wahl von thematischen Gruppen von Straßenzügen soll darauf geachtet werden, dass Themen so gewählt werden, dass das Wirken von Frauen in Politik, Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik gut reprä- sentiert werden kann, etwa das Thema Frauen - und Bürgerrechtler:innen, Kompo- nist:innen, bildende Künstler:innen oder Menschen, die sich um das Gemeinwohl durch Tätigkeit im Sozialwesen, als Hebammen oder Pflegende große Verdienste erworben ha- ben. Bei der Neubenenn ung von Straßen in bestehenden Quartieren, deren Straßenna- men sich an Personen orientieren, sollen bis zur Erreichung der Parität Straßen aus- schließlich nach weiblichen Persönlichkeiten benannt werden, um eine bessere Repräsen- tation auch in den gewachsenen Vierteln zu erreichen. Bei der Benennung von Straßen nach Berufen o. Ä. sollte eine Form gewählt werden, die der Tatsache gerecht wird, dass Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen beide Geschlechter den Beruf ergreifen bzw. den Status innehaben (z.B. Malerweg, Seni- orenweg). Ebenfalls soll ein kleines Hinweisschild, jeweils am Anfang und Ende der Straße) unter- halb des Straßennamens auf die jeweilige Person hinweisen (z.B. Lebensdaten, Tätigkeit). Begründung: Im Zuge der Erschließung neuer Quartiere mit zahlreichen neuen Straßen im Bezirk Ro- denkirchen (Parkstadt Süd und Rondorf N -W) wie bei der Benennung oder Umbenennung von Straßen in bestehenden Veedeln bietet sich die Gelegenheit, eine ererbte Unterreprä- sentation von Frauen bei der Benennung nach Persönlichkeiten allmählich auszugleichen. Nur ca. 10 % der Straßen, Plätze, Brücken und Wege in Rodenkirchen sind nach ehren- haften und bemerkenswerten Frauen benannt. Verlässt man sich auf die Straßennamen im Bezirk wird deutlich: Bei der Namensgebung wurden bisher Frauen systematisch ver- nachlässigt und Geschichte als männliche Geschichte repräsentiert. Das vertraute Stra- ßenschild macht neugierig auf den Lebenslauf der Frau oder des Mannes, nach der oder dem die Straße benannt wurde und geben Anlass sich mit dem Lebenswerk oder auch Leidensweg der jeweiligen Persönlichkeit zu befassen. Straßenschilder markieren öffentli- ches Gedenken, und wirken bildend wie bewusstseinsbildend auf aktuelle gesellschaftspo- litische Entwicklungen und haben damit auch dem Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes zu entsprechen. Die darin verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss sich auch in der Gedenkkultur und in der Geschichtsaufarbeitung niederschlagen, denn die aktuellen gesellschaftspolitischen Denkweisen und Handlungen der Menschen erklä- ren sich immer a uch aus der Geschichte heraus. Die Benennung von Straßen und Ver- kehrsflächen ist mehr als schlichte Namensgebung, sondern ist auch Ausdruck der Aner- kennung und Wertschätzung. Personennamenbenennungen von Straßen und Plätzen sind Konzentrationspunkte öffentlicher Aufmerksamkeit. Umgekehrt können die Straßenbenen- nungen auch als ein Abbild der gesellschaftlichen und damit auch gleichstellungspoliti- schen Erinnerungskultur begriffen werden. Angesichts der vielen Möglichkeiten, durch die Benennung von Straßen nac h Personen Geschichte zu vermitteln, muss bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Brücken und Wegen darauf hingewirkt werden, dass Frauen und Männer gleichberechtigt wahrgenom- men und gewürdigt werden. Unterstützung bei der Recherche nach Namensgeberinnen bietet der Frauengeschichtsverein Köln e.V. https://www.frauengeschichtsverein.de/verein/. gez. Oliver Ismail gez. Dr. Traude Castor-Cursiefen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0409/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 18.02.2022
- Erstellt
- 18.02.2022 16:53