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1236/2020

Beantwortung einer Anfrage "Aufkauf von Flächen im Kreuzfeld durch private Investoren" (AN/0340/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.05.2020

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 05.05.2020, TOP 5.3

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

2872 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 1236/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 05.05.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage "Aufkauf von Flächen im Kreuzfeld durch private Investoren" 
(AN/0340/2020) 
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bat um die Beantwortung der folgenden Fragen:  
 
 
1. Welche Flächen im Planungsgebiet Kreuzfeld sind im Eigentum der Stadt Köln bzw. stadtna-
her Gesellschaften (nach qm und als Anteil an der Gesamtfläche; gerne auch in Kartendarstel-
lung)? 
 
2. Welche Flächen im Planungsgebiet Kreuzfeld sind in privatem Eigentum (nach qm und als 
Anteil an der Gesamtfläche)? 
 
3. In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Grundstücke im Planungsgebiet 
durch private Investoren aufgekauft? 
 
4. Warum wurden diese Flächen nicht durch die Stadt Köln bzw. stadtnahe Gesellschaften auf-
gekauft? 
 
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Flächen in das Eigentum der Stadt Köln 
bzw. stadtnaher Gesellschaften zu überführen (z.B. Allgemeines und besonderes Vorkaufs-
recht; Münsteraner Modell, erst nach einem (Teil-)Verkauf an die Stadt Planrecht zu schaf-
fen)? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
 
Zu Frage 1: 
 
Im insgesamt 786.919,62 m² großen Planungsgebiet Kreuzfeld sind 664.738,99 m² Eigentum der 
Stadt Köln oder stadtnaher Gesellschaften der Stadt Köln. Dies entspricht einem Anteil von 84,47 %. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Insgesamt 95.093,10 m² sind Eigentum privater Dritter, was einem Anteil von 12,1 % entspricht. Die 
übrigen Flächen stehen im Eigentum öffentlich-rechtlicher organisierter Dritter (Bund, Kirchen, etc.) 
bzw. deren Tochtergesellschaften.

2 
 
Zu Frage 3:  
 
Da weder Flächen der Stadt Köln, stadtnaher Gesellschaften noch sonstiger öffentlich-rechtlich orga-
nisierter Dritter an Private veräußert wurden, blieb der Anteil der privaten Flächen konstant. Ein Er-
werb privater Flächen durch Investoren mit dem erkennbaren Ziel, die Grundstück zu entwickeln kann 
für 70.031,34 m² oder 8,9 % des Gesamtgebiets festgestellt werden.  
 
 
Zu Frage 4: 
 
Die Stadt Köln hat den privaten Eigentümern Angebote unterbreitet, die jedoch durch die vorgenann-
ten Investoren überboten wurden.  
 
 
Zu Frage 5: 
 
Aufgrund ihrer Planungshoheit kann die Stadt Köln die Entwicklung des Gebiets selbst steuern. 
 
Zum Erwerb der Erschließungs- und Gemeinbedarfsflächen stehen ihr die Instrumente der Umlegung 
sowie das allgemeine Vorkaufsrecht zur Verfügung.  
 
Darüber hinaus haben sich bzgl. insgesamt 14 Flurstücken private Investoren im Rahmen sog. Ab-
wendungsvereinbarungen vertraglich verpflichtet, die ihnen gehörenden Flächen innerhalb von 9 Jah-
ren nach Rechtskraft des noch zu erlassenden Bebauungsplans nach den Vorgaben dieses Bebau-
ungsplans zu entwickeln.

Beratungsverlauf (1)

05.05.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1236/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.05.2020
Erstellt
27.04.2020 18:54