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3531/2024

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.11.2024

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Anlage 3b - Erläuterungen Vermögensplan 2025

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Anlage 4 - Stellenübersicht 2025

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Anlage 6 - Mittelfristiger Erfolgsplan 2024-2028

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Anlage 2a - Erfolgsplan 2025

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Anlage 2b - Erläuterungen Erfolgsplan 2025

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Anlage 5 - Erläuterungen Mittelfristige Finanzplanung 2025ff

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Anlage 1 - Vorbemerkungen Wiplan 2025

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Anlage 3a - Vermögensplan 2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7 - Mittelfristiger Vermögensplan 2025-2028

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Anlage 3b - Erläuterungen Vermögensplan 2025

3350 Zeichen

2
 
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 
 
 
Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2025 zu finanzierenden 
Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- 
weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. 
 
Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 5.556 Tsd. Euro berücksichtigt 
im Wesentlichen mehrjährig andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in 
der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Umsetzung des 
neuen Beleuchtungskonzeptes für den Konzertsaal (4.000 Tsd. €), die Erneuerung der Elekt- 
ronischen Schließanlage (733 Tsd. Euro), die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleittech- 
nik (210 Tsd. Euro) sowie der Steuerungstechnik (290 Tsd. Euro). 
 
Im Betriebsteil Gürzenich sind in 2025 die Erneuerung der Klimatechnik und der Notbeleuch- 
tung sowie die Erweiterung der Brandmeldeanlage notwendig. Hierfür wurden insgesamt 
1.195 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanzbrunnen wird nach Abschluss der Sommersaison 
2025 mit der Sanierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten und der Ertüchtigung der 
Open-Air-Bühne begonnen. Die Investitionssumme beläuft sich nach der Ausschreibung der 
Maßnahme nunmehr auf bis zu 13.600 Tsd. Euro, in 2025 sind hierfür Mittel in Höhe von 
3.800 Tsd. Euro vorgesehen.  
 
Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die 
Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- 
ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- 
tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- 
rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- 
tes zu ermitteln und darzustellen.  
 
Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Realisierung des Projektes wurden umfangrei- 
che Maßnahmen zur Bauwerkserkundung durchgeführt. Nach Abschluss aller statischen 
Messungen und Berechnungen ist zu konstatieren, dass die Bestandskonstruktion der Decke 
oberhalb des preußischen Unterbaus, die den Boden des Veranstaltungsbereichs bildet, 
massive alters- und nutzungsbedingte Schäden aufweist. Betroffen hiervon ist insbesondere 
auch die hochkomplexe Tragwerkskonstruktion, zu deren Entlastung ein Stützgerüst aufge- 
baut werden musste. 
 
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass „ein vollständiger Rückbau und eine Neu- 
erstellung der Stahlbaukonstruktion oberhalb des preußischen Unterbaus die wirtschaftli- 
chere und vor allem sicher kalkulierbare Lösung für die Instandsetzung der Konstruktion“ 
darstellt. Die Kosten einer Sanierung der Bastei würden damit weit über 20 Mio. Euro betra- 
gen und erhebliche personelle Ressourcen in der Verwaltung binden, die in absehbarer Zeit 
nicht zur Verfügung stehen. 
 
Um die Bastei dennoch als ein Stadtbild prägendes Gebäude baulich zu ertüchtigen bzw. 
wiederherzustellen, führt die Verwaltung vielversprechende Gespräche mit einem möglichen 
Vorhabenträger und Betreiber, die bis zur Vorlage des Wirtschaftsplans noch nicht finalisiert 
werden konnten. Es ist jedoch derzeit davon auszugehen, dass seitens des Veranstaltungs- 
zentrums keine weiteren investiven Mittel zur Generalinstandsetzung der Bastei zur Verfü- 
gung gestellt werden müssen.

Anlage 4 - Stellenübersicht 2025

2546 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der 
Stadt Köln 
 
 
Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein 
Mitglied der Betriebsleitung wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter/zur ersten Be- 
triebsleiterin bestellt. Ist ein Beigeordneter/eine Beigeordnete Mitglied der Betriebslei- 
tung, so ist er/sie Erster Betriebsleiter/Erste Betriebsleiterin. 
 
Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beigeord- 
nete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Be- 
triebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- 
schluss des Rates vom 15.11.2012 Herr Frank Höller,
 der bisherige Leiter des städt. 
Beteiligungsmanagements, bestellt.  
 
Mit Beschluss des Rates vom 14.11.2024 wurde Herr Höller aufgrund seines altersbe- 
dingten Ausscheidens aus dem Dienst der Stadt Köln mit Ablauf des 31.12.2024 ab- 
berufen und zugleich mit Wirkung zum 01.01.2025 Herr Dieter März, der neue Leiter 
des Beteiligungsmanagements der Stadt Köln, zum weiteren Mitglied der Betriebslei- 
tung bestellt. Die Beibehaltung der Verknüpfung beider Positionen ist aufgrund der 
Verschränkungen von Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Beteiligungsma- 
nagements und des Veranstaltungszentrums sinnvoll. So werden die städt. Beteiligun- 
gen an der Koelnmesse GmbH, der Koelncongress GmbH und der KölnMusik GmbH 
im Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten. 
 
Herr März wird innerhalb der Betriebsleitung die Funktion des geschäftsführenden Betriebs- 
leiters übernehmen. 
 
Die organisatorische Anbindung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- 
tungszentrum der Stadt Köln ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des Haupt- 
ausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbringung der 
Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz-brunnen 
zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Betriebssat- 
zung ergaben sich hier keine Änderungen. 
 
Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird 
durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- 
forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- 
chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. 
 
Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt 
Köln keine Stellen auszuweisen.

Anlage 6 - Mittelfristiger Erfolgsplan 2024-2028

2686 Zeichen

Anlage 6 
Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Mittelfristiger Erfolgsplan 2024-2028 
2024 2025 2026 2027 2028 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse 12.962.303 22.314.097 23.160.742 23.434.091 23.393.863 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 
1.028.152 993.402 958.448 923.288 887.918 
1.016.000 962.292 908.890 855.401 801.825 
0 254.306 332.662 445.000 430.000 
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 
    Sonstige Erträge 16.650 16.650 17.400 18.240 19.200 
Summe 10.990.202 11.156.050 11.146.800 11.171.329 11.068.343 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 7.035.921 11.350.000 11.870.000 12.280.000 12.325.000 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 138.000 145.000 152.000 160.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 348.000 304.400 320.000 340.000 355.000 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 900.000 1.600.000 800.000 800.000 800.000 
     Instandhaltung technische Anlagen 450.000 1.325.000 600.000 630.000 650.000 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 700.000 800.000 800.000 750.000 750.000 
     Versicherungen 120.000 150.000 150.000 170.000 170.000 
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 19.500 20.500 20.500 21.000 22.000 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 65.000 70.000 75.000 80.000 85.000 
     Rechts- und Beratungskosten 150.000 150.000 100.000 100.000 100.000 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 
     Sonstige 150.000 200.000 200.000 200.000 200.000 
Summe 3.041.500 4.758.900 3.211.500 3.244.000 3.413.151 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
     Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.012.200 6.349.700 6.432.100 6.430.300 6.426.700 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 9.788.392 16.120.000 16.840.000 17.100.000 16.900.000 
    Sonstige Zinsen 226.317 250.000 250.000 250.000 250.000 
Summe 10.014.708 16.370.000 17.090.000 17.350.000 17.150.000 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -2.151.825 -5.358.453 -4.296.058 -4.698.880 -4.852.645 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235 
Jahresergebnis -2.155.060 -5.361.688 -4.299.293 -4.702.115 -4.855.880 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 
     c) Darlehen zur Finanzierung Sanierung Tanzbrunnen

Anlage 2a - Erfolgsplan 2025

2864 Zeichen

Anlage 2 
Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Erfolgsplan 
Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ergebnis 2023 Ergebnis 2022 Erg ebnis 2021 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 22.314.097 12.962.303 3.122.277 3.121.377 3.096.155 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000 .000 3.000.000 3.000.000 2.300.000 
993.402 1.028.152 1.028.152 1.097.056 708.933 
962.292 1.016.000 652.273 720.701 743.876 
254.306 0 0 0 0
    Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 0 0 0 289.537 386.058 
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 6.291.391 5.817.300 5.697.400 
    Sonstige Erträge 16.650 16.650 60.357 42.100 23.540 
Summe 11.156.050 10.990.202 11.032.173 10.966.694 9.859.806 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 11.350.000 7.035.921 2.347.366 3.364.177 3.686.449 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 138.000 72.000 72.000 72.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 304.400 348.000 295.165 271.283 201.903 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.600.000 900.000 999.245 767.384 593.411 
     Instandhaltung Bauten, technische Anlagen 1.325.000 450.000 1.195.500 243.165 302.120 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 800.000 700.000 763.991 576.673 512.981 
     Versicherungen 150.000 120.000 117.547 98.400 90.411 
     Baubetreuungsentgelte 0 0 211.345 120.151 177.547 
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 20.500 19. 500 18.800 18.800 17.900 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 70.000 65.0 00 58.381 54.521 31.182 
     Rechts- und Beratungskosten 150.000 150.000 70.219 45.214 84.454 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 921 735 14.784 
     Sonstige 200.000 150.000 212.994 139.874 125.783 
Summe 4.758.900 3.041.500 4.016.108 2.408.199 2.224.476 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 2.231 957 
    Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 2.231 957 
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.349.700 6.012.2 00 6.172.591 5.849.265 6.633.987 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 16.120.000 9.788.392 2.769.001 2.847.773 2.860.127 
    Sonstige Zinsen 250.000 226.317 376.012 11.756 59.319 
Summe 16.370.000 10.014.708 3.145.013 2.859.529 2.919.446 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -5.358.453 -2.151.825 -1.526.627 -390.870 -2.507.440 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 54 -2 
Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235 
Jahresergebnis -5.361.688 -2.155.060 -1.529.862 -394.158 -2.510.673 
- 2 - 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 
     c) Darlehen zur Finanzierung Sanierung Tanzbrunnen

Anlage 2b - Erläuterungen Erfolgsplan 2025

6565 Zeichen

2
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2025 
 
Allgemeines 
 
Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- 
schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- 
schlusses auszuweisen.  
 
 
Umsatzerlöse 
 
Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- 
congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- 
rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- 
rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins nach In- 
dexanpassungen von nunmehr rd. 3,0 Mio. Euro und über das Parkhausgelände mit ei- 
nem Erbbauzins von rd. 342 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechts- 
vertrag aus dem Jahre 1998 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 
81 Tsd. Euro. Die Mieterlöse für die neu erworbenen nördlichen Messehallen inkl. CC 
Nord belaufen sich in Summe auf rd. 18,7 Mio. Euro. 
 
 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 
 
Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und 
Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 
20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt 
worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend 
mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. 
Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- 
postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- 
schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- 
schreibungsaufwand per Saldo vermindert. In 2022 wurde der Sonderposten mit letztmali- 
ger Rate in Höhe von rd. 290 Tsd. Euro vollständig aufgelöst, so dass dieser Ertragspos- 
ten ab 2023 entfällt. Zugleich sind in 2022 auch letztmalig Abschreibungen für das Ge- 
bäude Gürzenich angefallen. 
 
 
Zuschuss der Stadt Köln 
 
Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2025 
weist der Erfolgsplan einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro aus. Darüber 
hinaus erhält das Veranstaltungszentrum eine Schuldendiensthilfe für Darlehen, die das 
Veranstaltungszentrum im Rahmen von Kapitalzuführungen an die Koelnmesse GmbH (in 
2008: 22,7 Mio. Euro und in 2021: 96,0 Mio. Euro) und für die Generalsanierung der Flora 
(40 Mio. Euro) aufgenommen hat. In 2025 wurde neu eine Schuldendiensthilfe für die Sa- 
nierung der Schirme und der Open-Air-Bühne im Tanzbrunnen berücksichtigt. Der Til- 
gungsanteil der Schuldendiensthilfe (rd. 5,2 Mio. Euro) wurde im Vermögensplan ausge- 
wiesen und entspricht dem für 2025 vorgesehenen Hpl-Ansatz. 
 
 
Abschreibungen 
 
Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie sowie die auf das Sachanlagevermö- 
gen im Rheinpark entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der

3
Flora sind seit 2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,4 Mio. Euro p.a. anzuset- 
zen. Wie oben dargestellt entfällt seit 2023 die Gebäude-Abschreibung des Gürzenichs. 
Erstmalig anzusetzen sind die Abschreibungen für die Nordhallen inkl. CC Nord in Höhe 
von rd. 9,1 Mio. €. 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- 
standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie 
inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie (800 Tsd. Euro) sowie die 
Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes (304 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den In- 
standhaltungen u.a. die Sanierung des Brunnens im Tanzbrunnengelände (300 Tsd. €), 
die Sanierung des historischen Fensters im Isabellensaals im Gürzenicht (180 Tsd. €), die 
Reparatur des Podiums-Aufzuges in der Philharmonie (168 Tsd. €). Ferner wurden für 
eine Sanierung der Abwasserkänale im Zuge der Erneuerung der Schirme im Tanzbrun- 
nen vorsorglich 150 Tsd. Euro berücksichtigt. Darüber hinaus wurden für Maßnahmen zur 
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit der Bastei 300 Tsd. 
€ eingestellt. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Projektes Bastei wird auf die Er- 
läuterungen zum Vermögensplan unter Punkt 3 verwiesen. 
 
 
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2025 der KölnMusik. Der in der Ge- 
sellschafterversammlung der KölnMusik GmbH am 29.11.2024 zur Beratung vorgelegte 
Wirtschaftsplan der KölnMusik GmbH für das Geschäftsjahr 2025 geht von einem Jahres- 
fehlbetrag von 6.350 Tsd. Euro aus. Dies führt zu einer entsprechenden Abschreibung 
des Beteiligungswertes. Der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene 
Betriebskostenzuschuss für die KölnMusik GmbH für das Jahr 2025, der mit Ratsbe- 
schluss vom 03.02.2022 auf 5.929 Tsd. Euro festgelegt wurde (Vorlage Nr. 4464/2021), 
wird damit um 420 Tsd. Euro überschritten.  
 
 
Jahresergebnis 
 
Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- 
diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- 
meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen 
Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten 
Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- 
führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der 
Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH 
führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. Der 
Erwerb der Nordhallen, der sich in der Gesamtbetrachtung über die 30-jährige Laufzeit 
des Mietvertrages mit der Koelnmesse rechnet, führt infolge der Anfangsverluste mittel- 
fristig zunächst zu einer deutlichen Belastung des Veranstaltungszentrums. 
 
Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, so- 
weit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung 
vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu 
verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Ab- 
buchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zu- 
lässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszu- 
gleichen.

Anlage 5 - Erläuterungen Mittelfristige Finanzplanung 2025ff

1657 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2024-2028 
 
 
 
Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit 
dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. 
 
Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse weitest- 
gehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2025. Die städtischen Betriebskostenzu- 
schüsse für die KölnMusik GmbH für die Jahre 2026 und 2027 hat der Rat der Stadt Köln mit 
seinen Beschlüssen vom 09.02.2023 (Vorlagen-Nr. 4175/2022) und 06.02.2024 (Vorlagen-
Nr. 0062/2024) auf 5.929.400 Euro festgelegt. Der Ansatz für das Jahr 2028 wurde entspre- 
chend der Veranschlagung im Haushaltsplan in dieser Höhe fortgeschrieben. Ein Ratsbe- 
schluss zur Festlegung des städt. Zuschusses 2028 steht noch aus.  
 
Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten 
Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- 
ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- 
len. Die Mittelfristplanung sieht im Wesentlichen bereits laufende, mehrjährige Sanierungs- 
maßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage und die Umsetzung des Beleuchtungs- 
konzeptes in der Philharmonie vor. Ferner wird die Ertüchtigung der Open-Air-Bühne und der 
Schirme im Tanzbrunnen in 2026 abgeschlossen. Darüber hinaus sind im Tanzbrunnen die 
Erneuerung des Sternwellenzeltes (2026: 250 Tsd. €) und des Eingangszeltes (2027: 250 
Tsd. Euro) sowie im Gürzenich die Erneuerung der Beschallungsanlage (2027: 180 Tsd.€) 
geplant.

Anlage 1 - Vorbemerkungen Wiplan 2025

7322 Zeichen

Anlage 1 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2025
 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln betreibt im Wege von 
Vermietungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende 
städtische Einrichtungen: 
 
 
Betriebsteil des Veranstaltun gs zentrums : 
 
Philharmonie 
 
Gürzenich 
Rheinterrassen/Tanzbrunnen 
Flora 
Nordhallen 
Betriebsgesellschaft  
 
KölnMusik GmbH 
 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
 
 
Die Beteiligungen der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH und der Koelnmesse GmbH sind in das 
Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln eingelegt 
und begründen aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). 
 
Am Stammkapital der KölnMusik GmbH  ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- 
ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- 
rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum der Stadt Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die 
Mittel für den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und 
über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im 
Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums dabei unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aus- 
gewiesen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen 
führt. Der 
 Ansatz zum Betriebskostenzuschuss enthält darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich 
der Abschreibung des Philharmonie-Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro. 
 
Die KölnMusik GmbH geht in ihrer Planung für das Geschäftsjahr 2025 von einem Verlust in Höhe 
von 6.350 Tsd. Euro aus, der den städt. BKZ um 420 Tsd. € übersteigt und in dieser Höhe durch 
eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden muss. Die Rücklagenentnahme bei der KölnMusik 
GmbH führt zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage bei der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung an der Koelnmesse 
GmbH  in Höhe von seinerzeit 79,02 % als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das 
Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs-
zentrum zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. Euro getätigt, 
die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entsprechende Fremdmittelaufnahme finan- 
zieren musste.  
 
In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse 
GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- 
gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- 
verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit derzeit 3,0 Mio. Euro um mehr 
als 2,6 Mio. Euro über den früheren Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizi- 
tären Einrichtung führt.  
 
Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, 
die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse

GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- 
gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH verschmolzen. Die verschmol- 
zene Gesellschaft firmiert unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben der 
KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pacht- 
verträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue Gesell- 
schaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der defizitären 
Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin bestehenden 
Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet.  
 
Die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit beson- 
derer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führten zu einem so 
hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionsprogramms 
Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Seiten der 
beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW in 2021 eine Eigenkapitalstärkung in Höhe 
von 120 Mio. Euro erhalten hat. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat entspre- 
chend der Kapitalanteile einen Anteil von 96 Mio. Euro übernommen. Das Veranstaltungszentrum 
hat die Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme finanziert, erhält hierfür jedoch, da die ei- 
genbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Bedienung des Darle- 
hens verfügt, eine Schuldendiensthilfe aus dem städtischen Haushalt. 
 
Mit Beschluss vom 16.05.2024 hat der Rat die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse, der sog. „Nordhallen“ 
(inkl. Congress-Centrum Nord) abzuschließen. Basis des Grundstücksgeschäftes ist der zwischen 
der Koelnmesse und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR bestehende Pachtvertrag, 
der im Zuge des Ankaufes durch die Stadt bzw. des V eranstaltungszentrums auf Triple-Net, d.h. 
sämtliche Instandhaltungen sind von der Koelnmesse zu leisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit 
von 30 Jahren verlängert wird. Die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts wurde gutachterlich belegt. Dem- 
nach erwirtschaftet das Invest, nach Anfangsverlust en in den ersten 10 Jahren, ansteigende Über- 
schüsse, die das Veranstaltungszentrum deutlich entlasten. 
 
Der Kaufvertrag wurde am 05.07.2024 abgeschlossen, der Besitzübergang der Immobilien mit allen 
Rechten und Pflichten erfolgte am 09.08.2024. Inklusive Vertragsnebenkosten belief sich der Kauf- 
preis auf 373 Mio. €.  
 
Der Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt damit erstmalig eine ganzjährige Vermietung der neu er- 
worbenen Messehallen. Aufgrund der beschriebenen Anfangsverluste des Invests weist der Wirt- 
schaftsplan auch in der Mittelfristbetrachtung zunächst höhere Defizite aus. 
 
Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erb bauzinsen und dem Wegfall der Verlustüber- 
nahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungsz entrum auch weiterhin auf Zuschüsse aus 
dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – wenn auch nicht 
auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der ei genbetriebsähnlichen Einrichtung erzielt. Ent- 
sprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordn ung können nach Ablauf von fünf Jahren 
nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen 
werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus  
Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. 
  
Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. weiter ge- 
planten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditaufnahme ist der Be- 
stand des Betriebes trotz der Anfangsverluste aus dem Ankauf der Nordhallen nicht gefährdet.

Anlage 3a - Vermögensplan 2025

2088 Zeichen

Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Anlage 3 
Vermögensplan 
Mittelbedarf 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Erneuerung Klimatechnik 1.000.000 
Erneuerung Notbeleuchtung 115.000 
Erweiterung Brandmeldeanlage 80.000 
Summe 1.195.000 
B  Betriebsteil Philharmonie 
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 210.000 
Erneuerung Elektronische Schließanlage 733.000 
Beleuchtung Konzertsaaldecke 4.000.000 
Erneuerung Steuerungstechnik 290.000 
Wärmepumpenanlage 179.000 
Optimierung Abwassersystem 55.000 
Technische Einrichtung W-LAN Besucherfoyer 20.000 
Beschaffung 100 Musikerstühle für Stimmzimmer & Chorgarderoben 39.000 
Beschaffung 20 Ersatznotenpulte 6.000 
Beschaffung 2 Kontrabass-Stühle 2.200 
Beschaffung Dirigentenpodest 1.600 
Beschaffung 3 Cellopodeste 3.000 
Beschaffung 18 Metall-Notenständer 2.500 
Beschaffung 80 Metall-Notenpultablagen 3.200 
Beschaffung 20 Transportwagen für Stühle und Pulte 16.000 
Beschaffung 4 fahrbare Garderobenständer 2.400 
Beschaffung 4 mobile Klapptische 2.400 
Beschaffung mobiles Klimagerät für Lichtregie 1.000 
Summe 5.566.300 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen/Nordhallen 
Sanierung Open Air-Bühne & Schirme 3.800.000 
Summe 3.800.000 
D Betriebsteil Flora 
Erneuerung Hebeanlage 25.000 
Summe 25.000 
E Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 15.000.000 
Jahresverlust 5.361.688 
Summe 20.361.688 
Gesamtmittelbedarf 30.947.988 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01.2025 -6.900.000 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 11.350.000 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.295.176 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.630.872 
     c) Darlehen Zwischenfinanzierung Tanzbrunnensanierung 223.952 
Summe 16.500.000 
B Neukreditaufnahmen 
Allgemein 20.000.000 
Summe 20.000.000 
Gesamtmittelherkunft 29.600.000 
Liquide Mittel zum 31.12.2025 -1.347.988 
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. 
- 2-

Beschlussvorlage Rat

2800 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3531/2024 
Freigabedatum 
 25.11.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2025 in der zu diesem Be-
schluss paraphierten Fassung fest. 
 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite 
bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermö-
gensplans erforderlich ist, wird auf 20,0 Mio. Euro festgesetzt. 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   5.150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.210.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ei-
nen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen-
übersicht - aufzustellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. 
 
Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2025 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung 
einer besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme 
von Kassenkrediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen 
Kredite. 
 
Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:  
 
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2025  
2. Erfolgsplan 2025 mit Er läuterungen 
3. Vermögensplan 2025 mit Erläuterungen  
4. Stellenübersicht 2025  
5. Erläuterung mittelfristige Planung  
6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2024 -2028 
7. Mittelfristiger Vermögensplan 2025 -2028

Anlage 7 - Mittelfristiger Vermögensplan 2025-2028

1717 Zeichen

Anlage 7 
Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Ein richtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Mittelfristiger Vermögensplan 2025-2028 
Mittelbedarf 2025 2026 2027 2028 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Gesamtinvestitionen 1.195.000 0 180.000 0
B  Betriebsteil Philharmonie 
Gesamtinvestitionen 5.566.300 2.378.000 400.000 300.000 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen/Nordhallen
Gesamtinvestitionen 3.800.000 9.050.000 250.000 0
D Betriebsteil Flora 
Gesamtinvestitionen 25.000 0 50.000 0
E Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 15.000.000 15.600.000 16.200.000 16.550.000 
Jahresverlust 5.361.688 4.299.293 4.702.115 4.855.880 
Summe 20.361.688 19.899.293 20.902.115 21.405.880 
Gesamtmittelbedarf 30.947.988 31.327.293 21.782.115 21. 705.880 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01. -6.900.000 -1.347.988 -555.281 379.046 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 11.350.000 11.870.000 12.280.000 12.325.000 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.295.176 3.308.770 3.322.570 3.336.580 
     b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.630.872 1.637.329 1.643.872 1.650.503 
     c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen 223.952 303.901 470.000 485.000 
Summe 16.500.000 17.120.000 17.716.442 17.797.083 
B Neukreditaufnahmen 
Allgemein 20.000.000 15.000.000 5.000.000 5.000.000 
Summe 20.000.000 15.000.000 5.000.000 5.000.000 
Gesamtmittelbereitstellung 29.600.000 30.772.012 22.16 1.162 23.176.129 
Liquide Mittel zum 31.12. -1.347.988 -555.281 379.046 1.470.249 
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den e inzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.

Beratungsverlauf (2)

09.12.2024 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Böll-Platz 304

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Details

Aktenzeichen
3531/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.11.2024
Erstellt
07.11.2024 08:21