3531/2024
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025
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Anlage 3b - Erläuterungen Vermögensplan 2025
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2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2025 zu finanzierenden Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 5.556 Tsd. Euro berücksichtigt im Wesentlichen mehrjährig andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Umsetzung des neuen Beleuchtungskonzeptes für den Konzertsaal (4.000 Tsd. €), die Erneuerung der Elekt- ronischen Schließanlage (733 Tsd. Euro), die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleittech- nik (210 Tsd. Euro) sowie der Steuerungstechnik (290 Tsd. Euro). Im Betriebsteil Gürzenich sind in 2025 die Erneuerung der Klimatechnik und der Notbeleuch- tung sowie die Erweiterung der Brandmeldeanlage notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.195 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanzbrunnen wird nach Abschluss der Sommersaison 2025 mit der Sanierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten und der Ertüchtigung der Open-Air-Bühne begonnen. Die Investitionssumme beläuft sich nach der Ausschreibung der Maßnahme nunmehr auf bis zu 13.600 Tsd. Euro, in 2025 sind hierfür Mittel in Höhe von 3.800 Tsd. Euro vorgesehen. Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- tes zu ermitteln und darzustellen. Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Realisierung des Projektes wurden umfangrei- che Maßnahmen zur Bauwerkserkundung durchgeführt. Nach Abschluss aller statischen Messungen und Berechnungen ist zu konstatieren, dass die Bestandskonstruktion der Decke oberhalb des preußischen Unterbaus, die den Boden des Veranstaltungsbereichs bildet, massive alters- und nutzungsbedingte Schäden aufweist. Betroffen hiervon ist insbesondere auch die hochkomplexe Tragwerkskonstruktion, zu deren Entlastung ein Stützgerüst aufge- baut werden musste. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass „ein vollständiger Rückbau und eine Neu- erstellung der Stahlbaukonstruktion oberhalb des preußischen Unterbaus die wirtschaftli- chere und vor allem sicher kalkulierbare Lösung für die Instandsetzung der Konstruktion“ darstellt. Die Kosten einer Sanierung der Bastei würden damit weit über 20 Mio. Euro betra- gen und erhebliche personelle Ressourcen in der Verwaltung binden, die in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. Um die Bastei dennoch als ein Stadtbild prägendes Gebäude baulich zu ertüchtigen bzw. wiederherzustellen, führt die Verwaltung vielversprechende Gespräche mit einem möglichen Vorhabenträger und Betreiber, die bis zur Vorlage des Wirtschaftsplans noch nicht finalisiert werden konnten. Es ist jedoch derzeit davon auszugehen, dass seitens des Veranstaltungs- zentrums keine weiteren investiven Mittel zur Generalinstandsetzung der Bastei zur Verfü- gung gestellt werden müssen.
Anlage 4 - Stellenübersicht 2025
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Anlage 4 Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein Mitglied der Betriebsleitung wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter/zur ersten Be- triebsleiterin bestellt. Ist ein Beigeordneter/eine Beigeordnete Mitglied der Betriebslei- tung, so ist er/sie Erster Betriebsleiter/Erste Betriebsleiterin. Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beigeord- nete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Be- triebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- schluss des Rates vom 15.11.2012 Herr Frank Höller, der bisherige Leiter des städt. Beteiligungsmanagements, bestellt. Mit Beschluss des Rates vom 14.11.2024 wurde Herr Höller aufgrund seines altersbe- dingten Ausscheidens aus dem Dienst der Stadt Köln mit Ablauf des 31.12.2024 ab- berufen und zugleich mit Wirkung zum 01.01.2025 Herr Dieter März, der neue Leiter des Beteiligungsmanagements der Stadt Köln, zum weiteren Mitglied der Betriebslei- tung bestellt. Die Beibehaltung der Verknüpfung beider Positionen ist aufgrund der Verschränkungen von Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Beteiligungsma- nagements und des Veranstaltungszentrums sinnvoll. So werden die städt. Beteiligun- gen an der Koelnmesse GmbH, der Koelncongress GmbH und der KölnMusik GmbH im Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten. Herr März wird innerhalb der Betriebsleitung die Funktion des geschäftsführenden Betriebs- leiters übernehmen. Die organisatorische Anbindung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum der Stadt Köln ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des Haupt- ausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbringung der Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz-brunnen zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Betriebssat- zung ergaben sich hier keine Änderungen. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Stellen auszuweisen.
Anlage 6 - Mittelfristiger Erfolgsplan 2024-2028
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Anlage 6
Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
Mittelfristiger Erfolgsplan 2024-2028
2024 2025 2026 2027 2028
Euro Euro Euro Euro Euro
Umsatzerlöse 12.962.303 22.314.097 23.160.742 23.434.091 23.393.863
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000
1.028.152 993.402 958.448 923.288 887.918
1.016.000 962.292 908.890 855.401 801.825
0 254.306 332.662 445.000 430.000
Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 5.929.400
Sonstige Erträge 16.650 16.650 17.400 18.240 19.200
Summe 10.990.202 11.156.050 11.146.800 11.171.329 11.068.343
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 7.035.921 11.350.000 11.870.000 12.280.000 12.325.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 138.000 145.000 152.000 160.000
Bewachung Heinrich-Böll-Platz 348.000 304.400 320.000 340.000 355.000
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 900.000 1.600.000 800.000 800.000 800.000
Instandhaltung technische Anlagen 450.000 1.325.000 600.000 630.000 650.000
Anteil Energiekosten Philharmonie 700.000 800.000 800.000 750.000 750.000
Versicherungen 120.000 150.000 150.000 170.000 170.000
Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 19.500 20.500 20.500 21.000 22.000
Leistungsentgelte Personalgestellung 65.000 70.000 75.000 80.000 85.000
Rechts- und Beratungskosten 150.000 150.000 100.000 100.000 100.000
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
Sonstige 150.000 200.000 200.000 200.000 200.000
Summe 3.041.500 4.758.900 3.211.500 3.244.000 3.413.151
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.012.200 6.349.700 6.432.100 6.430.300 6.426.700
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 9.788.392 16.120.000 16.840.000 17.100.000 16.900.000
Sonstige Zinsen 226.317 250.000 250.000 250.000 250.000
Summe 10.014.708 16.370.000 17.090.000 17.350.000 17.150.000
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -2.151.825 -5.358.453 -4.296.058 -4.698.880 -4.852.645
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235
Jahresergebnis -2.155.060 -5.361.688 -4.299.293 -4.702.115 -4.855.880
Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse
b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora
c) Darlehen zur Finanzierung Sanierung Tanzbrunnen
Anlage 2a - Erfolgsplan 2025
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Anlage 2
Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
Erfolgsplan
Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ergebnis 2023 Ergebnis 2022 Erg ebnis 2021
Euro Euro Euro Euro Euro
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 22.314.097 12.962.303 3.122.277 3.121.377 3.096.155
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000 .000 3.000.000 3.000.000 2.300.000
993.402 1.028.152 1.028.152 1.097.056 708.933
962.292 1.016.000 652.273 720.701 743.876
254.306 0 0 0 0
Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 0 0 0 289.537 386.058
Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 6.291.391 5.817.300 5.697.400
Sonstige Erträge 16.650 16.650 60.357 42.100 23.540
Summe 11.156.050 10.990.202 11.032.173 10.966.694 9.859.806
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 11.350.000 7.035.921 2.347.366 3.364.177 3.686.449
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 138.000 72.000 72.000 72.000
Bewachung Heinrich-Böll-Platz 304.400 348.000 295.165 271.283 201.903
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.600.000 900.000 999.245 767.384 593.411
Instandhaltung Bauten, technische Anlagen 1.325.000 450.000 1.195.500 243.165 302.120
Anteil Energiekosten Philharmonie 800.000 700.000 763.991 576.673 512.981
Versicherungen 150.000 120.000 117.547 98.400 90.411
Baubetreuungsentgelte 0 0 211.345 120.151 177.547
Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 20.500 19. 500 18.800 18.800 17.900
Leistungsentgelte Personalgestellung 70.000 65.0 00 58.381 54.521 31.182
Rechts- und Beratungskosten 150.000 150.000 70.219 45.214 84.454
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 921 735 14.784
Sonstige 200.000 150.000 212.994 139.874 125.783
Summe 4.758.900 3.041.500 4.016.108 2.408.199 2.224.476
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen, etc. 0 0 0 2.231 957
Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 2.231 957
Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.349.700 6.012.2 00 6.172.591 5.849.265 6.633.987
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 16.120.000 9.788.392 2.769.001 2.847.773 2.860.127
Sonstige Zinsen 250.000 226.317 376.012 11.756 59.319
Summe 16.370.000 10.014.708 3.145.013 2.859.529 2.919.446
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -5.358.453 -2.151.825 -1.526.627 -390.870 -2.507.440
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 54 -2
Sonstige Steuern 3.235 3.235 3.235 3.235 3.235
Jahresergebnis -5.361.688 -2.155.060 -1.529.862 -394.158 -2.510.673
- 2 -
Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung
c) Darlehen zur Finanzierung Sanierung Tanzbrunnen
Anlage 2b - Erläuterungen Erfolgsplan 2025
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2 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2025 Allgemeines Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- schlusses auszuweisen. Umsatzerlöse Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins nach In- dexanpassungen von nunmehr rd. 3,0 Mio. Euro und über das Parkhausgelände mit ei- nem Erbbauzins von rd. 342 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechts- vertrag aus dem Jahre 1998 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 81 Tsd. Euro. Die Mieterlöse für die neu erworbenen nördlichen Messehallen inkl. CC Nord belaufen sich in Summe auf rd. 18,7 Mio. Euro. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- schreibungsaufwand per Saldo vermindert. In 2022 wurde der Sonderposten mit letztmali- ger Rate in Höhe von rd. 290 Tsd. Euro vollständig aufgelöst, so dass dieser Ertragspos- ten ab 2023 entfällt. Zugleich sind in 2022 auch letztmalig Abschreibungen für das Ge- bäude Gürzenich angefallen. Zuschuss der Stadt Köln Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2025 weist der Erfolgsplan einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro aus. Darüber hinaus erhält das Veranstaltungszentrum eine Schuldendiensthilfe für Darlehen, die das Veranstaltungszentrum im Rahmen von Kapitalzuführungen an die Koelnmesse GmbH (in 2008: 22,7 Mio. Euro und in 2021: 96,0 Mio. Euro) und für die Generalsanierung der Flora (40 Mio. Euro) aufgenommen hat. In 2025 wurde neu eine Schuldendiensthilfe für die Sa- nierung der Schirme und der Open-Air-Bühne im Tanzbrunnen berücksichtigt. Der Til- gungsanteil der Schuldendiensthilfe (rd. 5,2 Mio. Euro) wurde im Vermögensplan ausge- wiesen und entspricht dem für 2025 vorgesehenen Hpl-Ansatz. Abschreibungen Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie sowie die auf das Sachanlagevermö- gen im Rheinpark entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der 3 Flora sind seit 2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,4 Mio. Euro p.a. anzuset- zen. Wie oben dargestellt entfällt seit 2023 die Gebäude-Abschreibung des Gürzenichs. Erstmalig anzusetzen sind die Abschreibungen für die Nordhallen inkl. CC Nord in Höhe von rd. 9,1 Mio. €. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie (800 Tsd. Euro) sowie die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes (304 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den In- standhaltungen u.a. die Sanierung des Brunnens im Tanzbrunnengelände (300 Tsd. €), die Sanierung des historischen Fensters im Isabellensaals im Gürzenicht (180 Tsd. €), die Reparatur des Podiums-Aufzuges in der Philharmonie (168 Tsd. €). Ferner wurden für eine Sanierung der Abwasserkänale im Zuge der Erneuerung der Schirme im Tanzbrun- nen vorsorglich 150 Tsd. Euro berücksichtigt. Darüber hinaus wurden für Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit der Bastei 300 Tsd. € eingestellt. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Projektes Bastei wird auf die Er- läuterungen zum Vermögensplan unter Punkt 3 verwiesen. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2025 der KölnMusik. Der in der Ge- sellschafterversammlung der KölnMusik GmbH am 29.11.2024 zur Beratung vorgelegte Wirtschaftsplan der KölnMusik GmbH für das Geschäftsjahr 2025 geht von einem Jahres- fehlbetrag von 6.350 Tsd. Euro aus. Dies führt zu einer entsprechenden Abschreibung des Beteiligungswertes. Der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Betriebskostenzuschuss für die KölnMusik GmbH für das Jahr 2025, der mit Ratsbe- schluss vom 03.02.2022 auf 5.929 Tsd. Euro festgelegt wurde (Vorlage Nr. 4464/2021), wird damit um 420 Tsd. Euro überschritten. Jahresergebnis Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. Der Erwerb der Nordhallen, der sich in der Gesamtbetrachtung über die 30-jährige Laufzeit des Mietvertrages mit der Koelnmesse rechnet, führt infolge der Anfangsverluste mittel- fristig zunächst zu einer deutlichen Belastung des Veranstaltungszentrums. Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, so- weit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Ab- buchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zu- lässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszu- gleichen.
Anlage 5 - Erläuterungen Mittelfristige Finanzplanung 2025ff
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Anlage 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2024-2028 Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse weitest- gehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2025. Die städtischen Betriebskostenzu- schüsse für die KölnMusik GmbH für die Jahre 2026 und 2027 hat der Rat der Stadt Köln mit seinen Beschlüssen vom 09.02.2023 (Vorlagen-Nr. 4175/2022) und 06.02.2024 (Vorlagen- Nr. 0062/2024) auf 5.929.400 Euro festgelegt. Der Ansatz für das Jahr 2028 wurde entspre- chend der Veranschlagung im Haushaltsplan in dieser Höhe fortgeschrieben. Ein Ratsbe- schluss zur Festlegung des städt. Zuschusses 2028 steht noch aus. Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- len. Die Mittelfristplanung sieht im Wesentlichen bereits laufende, mehrjährige Sanierungs- maßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage und die Umsetzung des Beleuchtungs- konzeptes in der Philharmonie vor. Ferner wird die Ertüchtigung der Open-Air-Bühne und der Schirme im Tanzbrunnen in 2026 abgeschlossen. Darüber hinaus sind im Tanzbrunnen die Erneuerung des Sternwellenzeltes (2026: 250 Tsd. €) und des Eingangszeltes (2027: 250 Tsd. Euro) sowie im Gürzenich die Erneuerung der Beschallungsanlage (2027: 180 Tsd.€) geplant.
Anlage 1 - Vorbemerkungen Wiplan 2025
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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2025 Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln betreibt im Wege von Vermietungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende städtische Einrichtungen: Betriebsteil des Veranstaltun gs zentrums : Philharmonie Gürzenich Rheinterrassen/Tanzbrunnen Flora Nordhallen Betriebsgesellschaft KölnMusik GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Die Beteiligungen der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH und der Koelnmesse GmbH sind in das Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln eingelegt und begründen aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Am Stammkapital der KölnMusik GmbH ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum der Stadt Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Mittel für den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums dabei unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aus- gewiesen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen führt. Der Ansatz zum Betriebskostenzuschuss enthält darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich der Abschreibung des Philharmonie-Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro. Die KölnMusik GmbH geht in ihrer Planung für das Geschäftsjahr 2025 von einem Verlust in Höhe von 6.350 Tsd. Euro aus, der den städt. BKZ um 420 Tsd. € übersteigt und in dieser Höhe durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden muss. Die Rücklagenentnahme bei der KölnMusik GmbH führt zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung an der Koelnmesse GmbH in Höhe von seinerzeit 79,02 % als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs- zentrum zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. Euro getätigt, die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entsprechende Fremdmittelaufnahme finan- zieren musste. In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit derzeit 3,0 Mio. Euro um mehr als 2,6 Mio. Euro über den früheren Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizi- tären Einrichtung führt. Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH verschmolzen. Die verschmol- zene Gesellschaft firmiert unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben der KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pacht- verträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue Gesell- schaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der defizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin bestehenden Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet. Die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit beson- derer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führten zu einem so hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionsprogramms Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Seiten der beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW in 2021 eine Eigenkapitalstärkung in Höhe von 120 Mio. Euro erhalten hat. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat entspre- chend der Kapitalanteile einen Anteil von 96 Mio. Euro übernommen. Das Veranstaltungszentrum hat die Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme finanziert, erhält hierfür jedoch, da die ei- genbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Bedienung des Darle- hens verfügt, eine Schuldendiensthilfe aus dem städtischen Haushalt. Mit Beschluss vom 16.05.2024 hat der Rat die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse, der sog. „Nordhallen“ (inkl. Congress-Centrum Nord) abzuschließen. Basis des Grundstücksgeschäftes ist der zwischen der Koelnmesse und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR bestehende Pachtvertrag, der im Zuge des Ankaufes durch die Stadt bzw. des V eranstaltungszentrums auf Triple-Net, d.h. sämtliche Instandhaltungen sind von der Koelnmesse zu leisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit von 30 Jahren verlängert wird. Die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts wurde gutachterlich belegt. Dem- nach erwirtschaftet das Invest, nach Anfangsverlust en in den ersten 10 Jahren, ansteigende Über- schüsse, die das Veranstaltungszentrum deutlich entlasten. Der Kaufvertrag wurde am 05.07.2024 abgeschlossen, der Besitzübergang der Immobilien mit allen Rechten und Pflichten erfolgte am 09.08.2024. Inklusive Vertragsnebenkosten belief sich der Kauf- preis auf 373 Mio. €. Der Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt damit erstmalig eine ganzjährige Vermietung der neu er- worbenen Messehallen. Aufgrund der beschriebenen Anfangsverluste des Invests weist der Wirt- schaftsplan auch in der Mittelfristbetrachtung zunächst höhere Defizite aus. Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erb bauzinsen und dem Wegfall der Verlustüber- nahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungsz entrum auch weiterhin auf Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – wenn auch nicht auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der ei genbetriebsähnlichen Einrichtung erzielt. Ent- sprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordn ung können nach Ablauf von fünf Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. weiter ge- planten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditaufnahme ist der Be- stand des Betriebes trotz der Anfangsverluste aus dem Ankauf der Nordhallen nicht gefährdet.
Anlage 3a - Vermögensplan 2025
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Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Anlage 3
Vermögensplan
Mittelbedarf
A Betriebsteil Gürzenich
Erneuerung Klimatechnik 1.000.000
Erneuerung Notbeleuchtung 115.000
Erweiterung Brandmeldeanlage 80.000
Summe 1.195.000
B Betriebsteil Philharmonie
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 210.000
Erneuerung Elektronische Schließanlage 733.000
Beleuchtung Konzertsaaldecke 4.000.000
Erneuerung Steuerungstechnik 290.000
Wärmepumpenanlage 179.000
Optimierung Abwassersystem 55.000
Technische Einrichtung W-LAN Besucherfoyer 20.000
Beschaffung 100 Musikerstühle für Stimmzimmer & Chorgarderoben 39.000
Beschaffung 20 Ersatznotenpulte 6.000
Beschaffung 2 Kontrabass-Stühle 2.200
Beschaffung Dirigentenpodest 1.600
Beschaffung 3 Cellopodeste 3.000
Beschaffung 18 Metall-Notenständer 2.500
Beschaffung 80 Metall-Notenpultablagen 3.200
Beschaffung 20 Transportwagen für Stühle und Pulte 16.000
Beschaffung 4 fahrbare Garderobenständer 2.400
Beschaffung 4 mobile Klapptische 2.400
Beschaffung mobiles Klimagerät für Lichtregie 1.000
Summe 5.566.300
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen/Nordhallen
Sanierung Open Air-Bühne & Schirme 3.800.000
Summe 3.800.000
D Betriebsteil Flora
Erneuerung Hebeanlage 25.000
Summe 25.000
E Allgemeine Finanzwirtschaft
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 15.000.000
Jahresverlust 5.361.688
Summe 20.361.688
Gesamtmittelbedarf 30.947.988
Mittelherkunft
Liquide Mittel zum 01.01.2025 -6.900.000
A Eigenmittel
Abschreibungen 11.350.000
Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.295.176
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.630.872
c) Darlehen Zwischenfinanzierung Tanzbrunnensanierung 223.952
Summe 16.500.000
B Neukreditaufnahmen
Allgemein 20.000.000
Summe 20.000.000
Gesamtmittelherkunft 29.600.000
Liquide Mittel zum 31.12.2025 -1.347.988
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig.
- 2-
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3531/2024 Freigabedatum 25.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2025 in der zu diesem Be- schluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermö- gensplans erforderlich ist, wird auf 20,0 Mio. Euro festgesetzt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5.150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.210.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ei- nen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen- übersicht - aufzustellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2025 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung einer besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme von Kassenkrediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen Kredite. Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt: 1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2025 2. Erfolgsplan 2025 mit Er läuterungen 3. Vermögensplan 2025 mit Erläuterungen 4. Stellenübersicht 2025 5. Erläuterung mittelfristige Planung 6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2024 -2028 7. Mittelfristiger Vermögensplan 2025 -2028
Anlage 7 - Mittelfristiger Vermögensplan 2025-2028
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Anlage 7
Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Ein richtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
Mittelfristiger Vermögensplan 2025-2028
Mittelbedarf 2025 2026 2027 2028
A Betriebsteil Gürzenich
Gesamtinvestitionen 1.195.000 0 180.000 0
B Betriebsteil Philharmonie
Gesamtinvestitionen 5.566.300 2.378.000 400.000 300.000
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen/Nordhallen
Gesamtinvestitionen 3.800.000 9.050.000 250.000 0
D Betriebsteil Flora
Gesamtinvestitionen 25.000 0 50.000 0
E Allgemeine Finanzwirtschaft
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 15.000.000 15.600.000 16.200.000 16.550.000
Jahresverlust 5.361.688 4.299.293 4.702.115 4.855.880
Summe 20.361.688 19.899.293 20.902.115 21.405.880
Gesamtmittelbedarf 30.947.988 31.327.293 21.782.115 21. 705.880
Mittelherkunft
Liquide Mittel zum 01.01. -6.900.000 -1.347.988 -555.281 379.046
A Eigenmittel
Abschreibungen 11.350.000 11.870.000 12.280.000 12.325.000
Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.295.176 3.308.770 3.322.570 3.336.580
b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.630.872 1.637.329 1.643.872 1.650.503
c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen 223.952 303.901 470.000 485.000
Summe 16.500.000 17.120.000 17.716.442 17.797.083
B Neukreditaufnahmen
Allgemein 20.000.000 15.000.000 5.000.000 5.000.000
Summe 20.000.000 15.000.000 5.000.000 5.000.000
Gesamtmittelbereitstellung 29.600.000 30.772.012 22.16 1.162 23.176.129
Liquide Mittel zum 31.12. -1.347.988 -555.281 379.046 1.470.249
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den e inzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz 304
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Details
- Aktenzeichen
- 3531/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.11.2024
- Erstellt
- 07.11.2024 08:21