V/0728/2011
Schulsozialarbeit Bildungs- und Teilhabepaket
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Beschlussvorlage
14531 Zeichen
V/0728/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Umsetzung des Projektes Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Beratungsfolge 11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stimmt dem Vorschlag zur Umsetzung des Projektes „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Es handelt sich um ein zu 100 % aus Bundesmitteln finanziertes zusätzliches und zeitlich befriste- tes Projekt. Weitere Arbeitsplatz- und Gemeinkosten werden nicht berücksichtigt, da die vorhandene Ausstat- tung in den Schulen und der Verwaltung genutzt wird. Vorlagen-Nr.: V/0728/2011 Auskunft erteilt: Frau Epping-Hellrung Andreas Wildemann Ruf: 492 40 73 / 492 51 13 E-Mail: Epping-Hellrung@stadt-muenster.de WidlemannA@stadt-muenster.de Datum: 21.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0728/2011 Begründung: 1. Ausgangslage Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen bundesweit 400 Mio € für Schulsozialarbeit zur Verfügung. In den Jahren 2011 bis 2013 beteiligt sich der Bund mit 35,8 % an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) (§ 46 Absatz 5 SGB II). 2,8 % der erhöhten Bundesbeteiligung wer- den den Kommunen für die Finanzierung von Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Nach Auskunft des Sozialamtes stehen für Münster jährlich 1,2 Mio € für Schulsozialarbeit bereit. Die drei Ministerien, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Ministerium für Schule und Weiterbildung und Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nord- rhein-Westfalen haben in einer gemeinsamen Veröffentlichung vom 07.07.2011 die Eckpunkte für die Umsetzung der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen festgelegt. Danach verfolgt die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Ziele: • arbeitsmarktliche und gesellschaftlichen Integration durch Bildung sowie • Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion. Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll bestehende Angebote er- gänzen und folgende Aufgaben erfüllen: • Vermittlung /Anregung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch Informa- tion („Hinwirkungsgebot“) • Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern • Einwerbung von zusätzlichen finanziellen Mitteln z.B. für Folgekosten einer Vereinsmitglied- schaft • Vernetzung mit vorhandenen Strukturen der Jugend- und Schulsozialarbeit • Ergänzende berufliche Orientierung und Begleitung des Übergangs von Schule und Beruf Es ist sicherzustellen, dass mit diesen Mitteln zusätzliche Angebote finanziert werden. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit soll im Umfeld von Schulen in enger Abstimmung mit den zuständigen kommunalen Behörden und den freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen. Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes dient dazu, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Hieraus folgt die Zielgruppenorientierung auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder. Da- bei wird eine regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembezirke erwartet. 2. Kosten und Anzahl der Stellen für Münster Die für Münster zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 1,2 Mio € sollen in vollem Um- fang genutzt werden, um das bestehende Angebot an Schulsozialarbeit für den Projektzeitraum bis 31.12.2013 zu ergänzen. Es handelt sich um ein zu 100 % aus Bundesmitteln finanziertes zusätz- liches und zeitlich befristetes Angebot. Als Kosten für eine Stelle sozialpädagogische Fachkraft (Entgeltgruppe S12) werden nach aktuel- ler Berechnung des Personal- und Organisationsamtes 48.710 € zugrunde gelegt. Für einen Büro- Arbeitsplatz veranschlagt die KGST Mittel in Höhe von rd. 10.000 €. Sie werden bei dieser Be- rechnung nicht berücksichtigt, da die vorhandene Ausstattung der Schulen genutzt wird. - 3 - V/0728/2011 Für besondere schulische Projekte im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes werden 15 % Sachkosten einkalkuliert (180.000 €). Insgesamt stehen 1.020.000 € für sozialpädagogische Fach- kräfte zur Verfügung. Umgerechnet entspricht dies unter Berücksichtigung möglicher Personalkos- tensteigerungen in den Jahren 2011 und 2013 ca. 20 Vollzeit-Stellen. Die Kommunen erhielten erst mit dem Erlass vom 07.07.2011 die grundlegenden Rahmenbedin- gungen zur Umsetzung. Diese sehen eine enge Abstimmung mit den Schulen und Trägern der Jugendhilfe vor. Daher kann mit der Umsetzung in die Praxis auf der Basis der hier zu beschlie- ßenden Eckpunkte - wie in anderen Kommunen - überwiegend erst zum 01.01.2012 begonnen werden. Ob die nicht verausgabten Mittel für 2011 im Jahr 2014 bereitgestellt werden können, um die vorgesehene 3-jährige Laufzeit vollständig auszuschöpfen, wird mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung geklärt. Eine Rückantwort des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hierzu steht noch aus. Die Umsetzungsbestimmungen des Landes sehen eine Projektbegleitung zur Zielsteuerung, konti- nuierliche Dokumentation sowie Vernetzung unter Nutzung bestehender Strukturen und Qualitäts- standards vor. Daher ist für die Dauer des Projektes eine Koordination (sozialpädagogische Fach- kraft) im Umfang von 39 Wochenstunden vorgesehen. Sie wird organisatorisch je zur Hälfte dem Amt für Schule und Weiterbildung, Fachstelle Schulsozialpädagogik, und dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien, Fachstelle Jugendsozialarbeit, zugeordnet. Für das Projekt Schulsozialarbeit (BuT) ist ein Gesamtvolumen im Umfang von ca. 19 Vollzeit- Stellen vorgesehen, die sich auf drei Förderbereiche verteilen. 3. Förderbereiche Der Erlass formuliert als zentrale Aufgaben „u. a. die Vermittlung von Leistungen aus dem Bil- dungs- und Teilhabepaket, sei es durch Anregung von Anträgen bei Eltern, Kinder und Jugendli- chen, sei es durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern oder auch durch Einwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen, beispielsweise für Folgekosten einer Vereins- mitgliedschaft.“ Diese Aufgaben sollen in den Förderbereichen • Primarstufe (Grund- und Förderschulen) • Sekundarstufen I und II (weiterführende Schulen und Berufskollegs) • Schulübergreifende Angebote wie folgt umgesetzt werden: 3.1 Schwerpunkt Primarstufe Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Te ilhabepaketes ist Teil einer präventiven Ar- beitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Übergeordnete Intention des Erlasses ist es dementsprechend, kommunale Präventionsketten aufzubauen bzw. weitere zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe des Kindes so früh wie möglich zu fördern und Benachteiligungen auszugleichen. Dem wird durch eine deutliche Fokussierung des Primarschulbereiches bei der Umsetzung des Erlasses in Münster Rechnung getragen. Dies entspricht auch der Intention des kommunalen Maßnahmeprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster (V/0239/2011). 50 % der für Schulsozialarbeit zur Verfügung stehenden Ressourcen werden dementsprechend Grundschulen und Schulen mit Primarstufen zur Verfügung gestellt. - 4 - V/0728/2011 3.2 Sekundarstufen I und II Die Zielgruppenorientierung des Erlasses benennt ausdrücklich die bildungs- und teilhabeberech- tigten Jugendliche und junge Erwachsene. Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket ist dementsprechend auch in der Sekundarstufe I und II an weiterführenden Schulen und Berufskollegs vorzuhalten und insbesondere auch im Hin- blick auf spätere Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen. 40 % der Ressourcen werden den Sekundarstufen I und II zur Verfügung gestellt. 3.3 Schulübergreifende Angebote Die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zeigen, dass die Inanspruchnahme von Leistungen auch abhängig ist v on familiären Ressourcen für die Antragstel- lung und die Unterstützung bei einer regelmäßigen Teilnahme. Bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder, die aufgrund einer ausgeprägten Komm-Struktur be- stimmter Angebote diese nicht wahrnehmen können, sind eine wesentliche Zielgruppe der Schul- sozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket. Angebote der Lernförderung haben diese ausgeprägte Komm-Struktur und werden deshalb nur von einem Bruchteil der anspruchsberechtigten Kinder wahrgenommen. Eine schul- und wohnortnahe Angebotsstruktur ermöglicht vielen Kindern erst die Teilnahme. Es ist deshalb erforderlich, Lernförderangebote in Schulen zu etablieren. Hierdurch ist zudem eine enge Verzahnung zwischen Unterricht und Lernförderung gesichert. Für die Unterstützung bei der Um- setzung einer schulnahen Lernförderung sowie deren Qualitätssicherung wird mit Mitteln des Pro- jektes eine 0,5 Stelle im Amt für Schule und Weiterbildung eingerichtet. Weiterhin sollen Ressourcen (1,5 Stellen) für die Schulen bereit gestellt werden, die bei der Aus- wertung der zugrunde gelegten Kriterien an der „Schwelle“ liegen und keine direkte Stellenzuwei- sung erhalten. 10 % der Ressourcen werden somit insgesamt für schulübergreifende Angebote zur Verfügung gestellt. 4. Verfahren zur Bedarfsermittlung Eine schulscharfe Bedarfsbemessung und Auswahl der Schulen mit anspruchsberechtigten Kin- dern erfolgt nach folgenden Kriterien: • Kriterien des Förderbudgets OGT (Grundschulen), • Stadtbezirksbezogene Daten der SGB II – Bezieher (Grundschulen und Stadtteilschulen im Sek. I), • Sozialressourcenscore des Gesundheitsamtes (Grundschulen), • Schulbuchkostenerstattung (Sek. I), • Anzahl der Schulabbrecher / Schüler ohne Abschluss (Sek. I), • Landeseinstufung zum Schulstandorttyp (Sek. I). Dabei werden Schulen in städtischer und privater Trägerschaft berücksichtigt. Abhängig vom schulspezifisch festgestellten Bedarf sollen im Durchschnitt 0,5 Stellen aus dem Projektbudget eingerichtet werden. - 5 - V/0728/2011 Diese Schwerpunktsetzung ergibt folgende Stellenanteile: • 9,5 Stellen für 18 Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufen, • 7,5 Stellen für Schulen der Sekundarstufen I und II, • 1,5 Stellen als zentrales Angebot für mehrere Schulen, die auf der Schwelle zur An- spruchsberechtigung liegen, • 0,5 Stelle zur Unterstützung des Lernförderangebotes. Mit den Ressourcen werden Kinder und Jugendliche an mindestens 40 Schulen durch Schulsozi- alarbeit unterstützt. Die Vergabe der zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit wird in Abstimmung der beiden beteilig- ten Ämter und Zusammenarbeit mit Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe unter Berücksich- tigung von erprobten Kooperationen im Feld Schule-Jugendhilfe vorgenommen. Die zusätzliche Schulsozialarbeit soll an bestehende Strukturen anknüpfen und Doppelstrukturen bzw. neue Struk- turen vermeiden. Es wird angestrebt, die Stellen zu einem Drittel an freie Träger der Jugendhilfe zu vergeben. Für die nach dem Konzept auf das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien entfallenden Stellenanteile werden für die Jahre 2012 und 2013 (bei Über- tragung der Mittel auch 2014) in den jeweiligen Stellenplänen unter der Kategorie „zeitlich befriste- te Projekte - ohne Einrichtung von Planstellen“ nachgewiesen. Der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung wird, sobald die Entscheidungen vorliegen, durch das Personal- und Organisations- amt über den Stellenumfang informiert. 5. Bezug zum Rahmenkonzept Schulsozialarbeit Mit dem Beschluss zum Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung im Februar 2011 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, „eine Neuordnung (der Schulsozialarbeit) durch und mit der Landesre- gierung zu prüfen. Die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit an Schulen in Münster ist zufällig gewachsen und bedarf daher einer Überarbeitung. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit Schulen und Kinder- und Jugendhilfe Standards zu entwickeln und die bisherige Praxis (indivi- duelle Konzepte) kritisch zu überprüfen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine flächendeckende, sinnvolle und notwendige Konzeption von Schulsozialarbeit vorzulegen.“ Zur Umsetzung des Arbeitsauftrages, der durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung prio- risiert wurde, ist eine Projektgruppe unter Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami- lien, des Amtes für Schule und Weiterbildung sowie der Schulaufsicht (Bereich Hauptschule) ein- gerichtet worden. Ziel der Projektgruppe ist die Entwicklung eines städtischen Gesamtkonzeptes, in dem • grundlegende einvernehmliche Ziele von Schulsozialarbeit • eine Klärung gemeinsamer und / oder differierender Aufgabenfelder • einvernehmliche quantitative und qualitative Bedarfskriterien • nachvollziehbare gemeinsame Steuerung von Ressourcen und • entsprechendes Controlling als grundlegende Bausteine festgelegt sind. Die zu Grunde zu legenden Kriterien zur Bedarfsklärung sollen eine objektive und nachvollziehba- re Ressourcenverteilung ermöglichen (s. Vorlage V420/2011 „Bericht Weiterentwicklung Schulso- zialarbeit“). - 6 - V/0728/2011 Die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes beschriebenen Aufgaben und zur Verfügung stehenden Ressourcen orientieren sich auch für die Bedarfsermittlung der einzelnen Schulen vor- rangig an sozialen Kriterien. Der in dieser Vorlage entsprechend zugrunde gelegte Datenkranz zur Bedarfsermittlung ist auch wesentlicher Bestandteil der Bedarfsermittlung im Rahmen des Ge- samtkonzeptes. Da die Zielsetzung des Gesamtkonzeptes jedoch über die im Erlass zum Bil- dungs- und Teilhabepaket formulierten Aufgabenbereiche hinaus geht, wird für das Gesamtkon- zept ein umfassenderer Datenkranz zur Bedarfsermittlung zu Grunde gelegt. Die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes wird deshalb ergänzend zur Schulsozialarbeit aus dem BuT fortgesetzt. i. V. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Hinweise der Ministerien für die Umsetzung der Schulsozialarbeit vom 07.07.2011 Übersicht über Grundschulen
Anlage Übersicht über Grundschulen
3287 Zeichen
...
Anlage Übersicht über Grundschulen
zur Vorlage V/0728/2011
Projekt „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets“
I. Förderschwerpunkt Primarstufe
• Grund- und Förderschulen
Mit aufgeführten Grund- und Förderschulen sollen Gespräche zur Umsetzung aufgenommen
werden:
Bezirk Schule Begründung Schwerpunkt
Mitte
Aaseestadt u.
Düesberg
Dietrich-
Bonhoeffer-Schule
in Kooperation mit
Gottfried-von-
Kappenberg
Anzahl SGB II Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / För-
derung
Inklusion
Mitte
Uppenberg
Dreifaltigkeitsschu-
le
Förderbudget
Faktor 11; SGB
II
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / För-
derung
Inklusion
Mitte
Herz-Jesu
Albert-Schweitzer-
Schule
Förderbudget
Faktor 12
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / För-
derung
Inklusion
Nord
Coerde
Melanchtonschule Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Problembe-
zirk / Förder-
budget Faktor
12
Beratung BuT / aufsuchen-
de Elternarbeit
Nord
Coerde
Norbertschule Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Problembe-
zirk / Förder-
budget Faktor
12
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit /
Weiterentwicklung Präven-
tionskette im Übergang Ki-
ta-Grundschule
Nord
Coerde
Uppenbergschule/
Kompetenzzentrum
Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Problembe-
zirk
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit /
Förderung
Inklusion
Nord
Kinderhaus
GS Am Kinderbach Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Problembe-
zirk / Förder-
budget Faktor
12
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit /
Weiterentwicklung Präven-
tionskette im Übergang Ki-
ta-Grundschule
Nord
Kinderhaus
Grundschule Kin-
derhaus-West
Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Problembe-
zirk / Anzahl
SGB II im Stadt-
teil
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit
- 2 -
Nord
Kinderhaus
Paul-Schneider-
Schule
Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Problembe-
zirk / Förder-
budget Faktor
10
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit
Südost
Angelmodde
Eichendorffschule Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Problembe-
zirk / Förder-
budget Faktor
12
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit, Wei-
terentwicklung Präventions-
kette im Übergang Kita-
Grundschule
West
Gievenbeck
Kooperation Mosa-
ikschule / Michael-
schule / Wartburg-
grundschule
Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Anzahl SGB
II im Stadtteil
Beratung BuT / auf-
suchende Elternar-
beit/präventiv orientierte
Bildungsförderung
Hiltrup- Mitte Johannesschule
Hiltrup
Förderbudget
Faktor 12
Beratung BuT/Auf-
suchende Elterna-
beit/Förderung Inklusion
Hiltrup
Berg Fidel
Grundschule Berg
Fidel
Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Problembe-
zirk / geringer
Sozialressour-
cescore
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit /
Weiterentwicklung Präven-
tionskette im Übergang Ki-
ta-Grundschule
Hiltrup- Mitte Paul-Gerhardt-
Schule
Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Förderbud-
get Faktor 10
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit /
Weiterentwicklung Präven-
tionskette im Übergang Ki-
ta-Grundschule
Hiltrup- West Ludgerusschule
Hiltrup
Anzahl Leis-
tungsberechtig-
te / Förderbud-
get Faktor 11
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit /
Weiterenentwicklung Prä-
ventionskette im Übergang
Kita-Grundschule
Erlass_Juli_2011
7402 Zeichen
Ministerium für Arbeit, Ministerium für Schule und Ministerium für Familie, Integration und Soziales Weiterbildung des Landes K inder, Jugend, Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Die Ministerin Die Ministerin Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 7. Juli 2011 Seite 1 von 3 Aktenzeichen II B 4 bei Antwort bitte angeben Bearbeiter: Ruhrmann Telefon 0211 855-Tel. 3625 Telefax 0211 855-Fax 3159 Mail: ulrich.ruhrmann@mais.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mais.nrw.de www.mais.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 719, 725 Haltestelle: Polizeipräsidium Dienstgebäude und Lieferanschrift: Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf Telefon 0211 58 67 -40 Telefax 0211 58 67-4555/-3220 poststelle@msw.nrw.de www. schulministerium.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahn-Linien: S8, S11, S 28 Haltestelle: Völklinger Straße Rheinbahnlinien 704, 709 Haltestelle: Georg-Schulhoff-Platz Dienstgebäude und Lieferanschrift: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 poststelle@mfkjks.nrw.de www.m fkjks.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 704, 709, 719 Haltestelle: Poststraße An alle Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeist er sowie an alle Landräte der kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen und den Städteregionsrat der StädteRegion Aachen nachrichtlich : Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein- Westfalen hier : Schulsozialarbeit Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Beschlussfassung über das Gesetz zur Ermit tlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwöl ften Buches Sozialgesetzbuch möchten wir Ihnen Informationen zu m Thema „Schulsozialarbeit“ im Rahmen des Bildungs- und Tei lhabepakets geben. Auch wenn Nordrhein-Westfalen dem Ergebnis d es Vermittlungsverfahrens im Bundesrat aus guten Gründ en nicht zugestimmt hat, steht das Land gleichwohl in der Ve rantwortung, die sich durchaus gegebenen Möglichkeiten zur Verbesser ung der Bildung und Förderung unserer Kinder und Jugendlichen aktiv zu nutzen. Vor diesem Hintergrund obliegt die Umsetzung des Bi ldungs- und Teilhabepakets (§§ 28 ff. SGB II, §§ 34 ff. SGB XII , § 6a ff. BKGG) den Kreisen und kreisfreien Städten. Teil des Bildungs- und Teilhabepakets ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit. Auf mehrfachen Wunsch auch aus Ihrem Bereich haben sich die beteiligten Ressorts der Landesregierung entschloss en, trotz einer fehlenden expliziten gesetzlichen Verankerung die n achfolgenden Hinweise für die Umsetzung der Schulsozialarbeit in diesem Rahmen zu geben. Seite 2 von 3 1) Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- un d Teilhabepakets ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und verfolgt die Ziele • der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Inte gration durch Bildung, • des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion. Die Umsetzung soll in und im Umfeld von Schulen und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behör den und den freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen. 2) Es muss deutlich werden, dass entsprechend den A usführungen des Bundesverfassungsgerichts Bildung und Teilhabe zum Existenzminimum gehören und im Hinblick auf spätere Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen sind, soweit d ies nicht anderweitig sichergestellt ist. Schulsozialarbeit i m Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets soll daher dazu dienen , insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab. 3) Hieraus folgt insbesondere die Zielgruppenorientierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilh abepakets auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberecht igten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wir erwarten d abei eine regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembe zirke, um die Förderung tatsächlich prioritär den Orten des wirklichen Bedarfes zukommen zu lassen. 4) Zu den Aufgaben gehört beispielsweise u. a. die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sei es durch Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugen dlichen, sei es durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weite ren Partnern oder auch durch Einwerbung zusätzlicher Unterstützu ngsleistungen, beispielsweise für Folgekosten einer Vereinsmitgliedschaft. 5) Des Weiteren ist es sicherzustellen, dass die Fö rderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilh abepakets zusätzliche Angebote finanzieren soll. Es ist zu verhindern, dass bestehende Angebote der Jugend- und Schulsozialarbe it aus Seite 3 von 3 Bundesmitteln refinanziert werden oder neue Doppels trukturen entstehen. 6) Notwendig ist eine möglichst enge Vernetzung der verschiedenen Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit unter Be achtung bestehender Qualitätsstandards. Vorhandene Vernetzungsstrukturen vor Ort sind zu nutzen und kommunale Präventionsket ten sollen auf- bzw. ausgebaut werden. 7) Zum Nachweis der Mittelverwendung im Bereich der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilh abepakets - insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der Fi nanzierung durch den Bund ab 2014 - ist es erforderlich, die Umsetzu ng im Rahmen der Zielsteuerung zu begleiten und die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich zu dokumentieren. Deshalb ist, auch unter Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 8 letzte r Satz SGB II, die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten. 8) Bestehende Rechtsvorschriften zur Jugend- und Sc hulsozialarbeit sind von diesem Erlass unberührt. 9) Die Umsetzung des Angebots zusätzlicher Schulsoz ialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bleibt der freien Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger überlassen. Bereits jetzt erhalten Sie monatlich die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 3 5,8 %, in der die Mittel für Schulsozialarbeit in Höhe von 2,8 % von den Kosten der Unterkunft und Heizung enthalten sind. Beachten Sie, dass die Mittel für Schulsozialarbeit nur bis zum 31.12.2013 durch den Bund finanziert werden. Die La ndesregierung wird sich angesichts dieser Befristung der Mittelbe reitstellung durch den Bund dafür einsetzen, dass der Bund seine Verantwortung auch ab dem 1.1.2014, möglichst auf Dauer, wahrnimmt. Mit freundlichen Grüßen Guntram Schneider Sylvia Löhrmann Ute Schäfer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kinderhaus
- Düesberg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0728/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37