Mandari Insight

V/0728/2011

Schulsozialarbeit Bildungs- und Teilhabepaket

Vorlagen 22.09.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 13.10.2011, TOP 8

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage Übersicht über Grundschulen

· application/pdf

Ansehen

Erlass_Juli_2011

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

14531 Zeichen

V/0728/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung des Projektes Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stimmt dem Vorschlag zur Umsetzung des Projektes 
„Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es handelt sich um ein zu 100 % aus Bundesmitteln finanziertes zusätzliches und zeitlich befriste-
tes Projekt. 
 
Weitere Arbeitsplatz- und Gemeinkosten werden nicht berücksichtigt, da die vorhandene Ausstat-
tung in den Schulen und der Verwaltung genutzt wird. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0728/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Epping-Hellrung 
Andreas Wildemann 
Ruf: 
492 40 73 / 492 51 13 
E-Mail: 
Epping-Hellrung@stadt-muenster.de 
WidlemannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0728/2011 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen bundesweit 400 Mio € für Schulsozialarbeit 
zur Verfügung.  
 
In den Jahren 2011 bis 2013 beteiligt sich der Bund mit 35,8 % an den kommunalen Kosten für 
Unterkunft und Heizung (KdU) (§ 46 Absatz 5 SGB II). 2,8 % der erhöhten Bundesbeteiligung wer-
den den Kommunen für die Finanzierung von Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. 
Nach Auskunft des Sozialamtes stehen für Münster jährlich 1,2 Mio € für Schulsozialarbeit bereit. 
 
Die drei Ministerien, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Ministerium für Schule und 
Weiterbildung und Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nord-
rhein-Westfalen haben in einer gemeinsamen Veröffentlichung vom 07.07.2011 die Eckpunkte für 
die Umsetzung der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen festgelegt. 
 
Danach verfolgt die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Ziele: 
• arbeitsmarktliche und gesellschaftlichen Integration durch Bildung sowie  
• Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale 
Exklusion. 
 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll bestehende Angebote er-
gänzen und folgende Aufgaben erfüllen: 
• Vermittlung /Anregung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch Informa-
tion („Hinwirkungsgebot“) 
• Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern 
• Einwerbung von zusätzlichen finanziellen Mitteln z.B. für Folgekosten einer Vereinsmitglied-
schaft 
• Vernetzung mit vorhandenen Strukturen der Jugend- und Schulsozialarbeit 
• Ergänzende berufliche Orientierung und Begleitung des Übergangs von Schule und Beruf 
 
Es ist sicherzustellen, dass mit diesen Mitteln zusätzliche
 Angebote finanziert werden. 
 
Die Umsetzung der Schulsozialarbeit soll im Umfeld von Schulen in enger Abstimmung mit den 
zuständigen kommunalen Behörden und den freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen. 
 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes dient dazu, insbesondere die 
Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Hieraus folgt die 
Zielgruppenorientierung auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder. Da-
bei wird eine regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembezirke erwartet.  
 
 
2. Kosten und Anzahl der Stellen für Münster 
 
Die für Münster zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 1,2 Mio € sollen in vollem Um-
fang genutzt werden, um das bestehende Angebot an Schulsozialarbeit für den Projektzeitraum bis 
31.12.2013 zu ergänzen. Es handelt sich um ein zu 100 % aus Bundesmitteln finanziertes zusätz-
liches und zeitlich befristetes Angebot. 
 
Als Kosten für eine Stelle sozialpädagogische Fachkraft (Entgeltgruppe S12) werden nach aktuel-
ler Berechnung des Personal- und Organisationsamtes 48.710 € zugrunde gelegt. Für einen Büro-
Arbeitsplatz veranschlagt die KGST Mittel in Höhe von rd. 10.000 €. Sie werden bei dieser Be-
rechnung nicht berücksichtigt, da die vorhandene Ausstattung der Schulen genutzt wird.

- 3 - 
V/0728/2011 
Für besondere schulische Projekte im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes werden 15 % 
Sachkosten einkalkuliert (180.000 €). Insgesamt stehen 1.020.000 € für sozialpädagogische Fach-
kräfte zur Verfügung. Umgerechnet entspricht dies unter Berücksichtigung möglicher Personalkos-
tensteigerungen in den Jahren 2011 und 2013 ca. 20 Vollzeit-Stellen. 
 
Die Kommunen erhielten erst mit dem Erlass vom 07.07.2011 die grundlegenden Rahmenbedin-
gungen zur Umsetzung. Diese sehen eine enge Abstimmung mit den Schulen und Trägern der 
Jugendhilfe vor. Daher kann mit der Umsetzung in die Praxis auf der Basis der hier zu beschlie-
ßenden Eckpunkte - wie in anderen Kommunen - überwiegend erst zum 01.01.2012 begonnen 
werden. Ob die nicht verausgabten Mittel für 2011 im Jahr 2014 bereitgestellt werden können, um 
die vorgesehene 3-jährige Laufzeit vollständig auszuschöpfen, wird mit dem Ministerium für Schule 
und Weiterbildung geklärt. Eine Rückantwort des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hierzu 
steht noch aus. 
 
Die Umsetzungsbestimmungen des Landes sehen eine Projektbegleitung zur Zielsteuerung, konti-
nuierliche Dokumentation sowie Vernetzung unter Nutzung bestehender Strukturen und Qualitäts-
standards vor. Daher ist für die Dauer des Projektes eine Koordination (sozialpädagogische Fach-
kraft) im Umfang von 39 Wochenstunden vorgesehen. Sie wird organisatorisch je zur Hälfte dem 
Amt für Schule und Weiterbildung, Fachstelle Schulsozialpädagogik, und dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien, Fachstelle Jugendsozialarbeit, zugeordnet.  
 
Für das Projekt Schulsozialarbeit (BuT) ist ein Gesamtvolumen im Umfang von ca. 19 Vollzeit-
Stellen vorgesehen, die sich auf drei Förderbereiche verteilen. 
 
 
3. Förderbereiche 
 
Der Erlass formuliert als zentrale Aufgaben „u. a. die Vermittlung von Leistungen aus dem Bil-
dungs- und Teilhabepaket, sei es durch Anregung von Anträgen bei Eltern, Kinder und Jugendli-
chen, sei es durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern oder auch durch 
Einwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen, beispielsweise für Folgekosten einer Vereins-
mitgliedschaft.“ 
 
Diese Aufgaben sollen in den Förderbereichen 
• Primarstufe (Grund- und Förderschulen) 
• Sekundarstufen I und II (weiterführende Schulen und Berufskollegs) 
• Schulübergreifende Angebote 
wie folgt umgesetzt werden: 
 
 
3.1 Schwerpunkt Primarstufe 
 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Te ilhabepaketes ist Teil einer präventiven Ar-
beitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik.  
Übergeordnete Intention des Erlasses ist es dementsprechend, kommunale Präventionsketten 
aufzubauen bzw. weitere zu entwickeln. 
Vor diesem Hintergrund ist es Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe des Kindes so früh wie möglich 
zu fördern und Benachteiligungen auszugleichen. Dem wird durch eine deutliche Fokussierung des 
Primarschulbereiches bei der Umsetzung des Erlasses in Münster Rechnung getragen. 
Dies entspricht auch der Intention des kommunalen Maßnahmeprogramms einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster (V/0239/2011). 
 
50 % der für Schulsozialarbeit zur Verfügung stehenden Ressourcen werden dementsprechend 
Grundschulen und Schulen mit Primarstufen zur Verfügung gestellt.

- 4 - 
V/0728/2011 
3.2 Sekundarstufen I und II 
 
Die Zielgruppenorientierung des Erlasses benennt ausdrücklich die bildungs- und teilhabeberech-
tigten Jugendliche und junge Erwachsene. 
Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket ist dementsprechend auch in der Sekundarstufe 
I und II an weiterführenden Schulen und Berufskollegs vorzuhalten und insbesondere auch im Hin-
blick auf spätere Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen. 
 
40 % der Ressourcen werden den Sekundarstufen I und II zur Verfügung gestellt. 
 
 
3.3 Schulübergreifende Angebote 
 
Die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zeigen, dass die 
Inanspruchnahme von Leistungen auch abhängig ist v on familiären Ressourcen für die Antragstel-
lung und die Unterstützung bei einer regelmäßigen Teilnahme. 
 
Bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder, die aufgrund einer ausgeprägten Komm-Struktur be-
stimmter Angebote diese nicht wahrnehmen können, sind eine wesentliche Zielgruppe der Schul-
sozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket. 
 
Angebote der Lernförderung haben diese ausgeprägte Komm-Struktur und werden deshalb nur 
von einem Bruchteil der anspruchsberechtigten Kinder wahrgenommen. 
 
Eine schul- und wohnortnahe Angebotsstruktur ermöglicht vielen Kindern erst die Teilnahme. Es ist 
deshalb erforderlich, Lernförderangebote in Schulen zu etablieren. Hierdurch ist zudem eine enge 
Verzahnung zwischen Unterricht und Lernförderung gesichert. Für die Unterstützung bei der Um-
setzung einer schulnahen Lernförderung sowie deren Qualitätssicherung wird mit Mitteln des Pro-
jektes eine 0,5 Stelle im Amt für Schule und Weiterbildung eingerichtet. 
 
Weiterhin sollen Ressourcen (1,5 Stellen) für die Schulen bereit gestellt werden, die bei der Aus-
wertung der zugrunde gelegten Kriterien an der „Schwelle“ liegen und keine direkte Stellenzuwei-
sung erhalten. 
 
10 % der Ressourcen werden somit insgesamt für schulübergreifende Angebote zur Verfügung 
gestellt. 
 
 
4. Verfahren zur Bedarfsermittlung 
 
Eine schulscharfe Bedarfsbemessung und Auswahl der Schulen mit anspruchsberechtigten Kin-
dern erfolgt nach folgenden Kriterien: 
 
• Kriterien des Förderbudgets OGT (Grundschulen), 
• Stadtbezirksbezogene Daten der SGB II – Bezieher (Grundschulen und Stadtteilschulen im 
Sek. I), 
• Sozialressourcenscore des Gesundheitsamtes (Grundschulen), 
• Schulbuchkostenerstattung (Sek. I), 
• Anzahl der Schulabbrecher / Schüler ohne Abschluss (Sek. I), 
• Landeseinstufung zum Schulstandorttyp (Sek. I). 
 
Dabei werden Schulen in städtischer und privater Trägerschaft berücksichtigt. Abhängig vom 
schulspezifisch festgestellten Bedarf sollen im Durchschnitt 0,5 Stellen aus dem Projektbudget 
eingerichtet werden.

- 5 - 
V/0728/2011 
Diese Schwerpunktsetzung ergibt folgende Stellenanteile: 
 
• 9,5 Stellen für 18 Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufen, 
• 7,5 Stellen für Schulen der Sekundarstufen I und II, 
• 1,5 Stellen als zentrales Angebot für mehrere Schulen, die auf der Schwelle zur An-
spruchsberechtigung liegen, 
• 0,5 Stelle zur Unterstützung des Lernförderangebotes. 
 
Mit den Ressourcen werden Kinder und Jugendliche an mindestens 40 Schulen durch Schulsozi-
alarbeit unterstützt. 
 
Die Vergabe der zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit wird in Abstimmung der beiden beteilig-
ten Ämter und Zusammenarbeit mit Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe unter Berücksich-
tigung von erprobten Kooperationen im Feld Schule-Jugendhilfe vorgenommen. Die zusätzliche 
Schulsozialarbeit soll an bestehende Strukturen anknüpfen und Doppelstrukturen bzw. neue Struk-
turen vermeiden. Es wird angestrebt, die Stellen zu einem Drittel an freie Träger der Jugendhilfe zu 
vergeben. 
 
Für die nach dem Konzept auf das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien entfallenden Stellenanteile werden für die Jahre 2012 und 2013 (bei Über-
tragung der Mittel auch 2014) in den jeweiligen Stellenplänen unter der Kategorie „zeitlich befriste-
te Projekte - ohne Einrichtung von Planstellen“ nachgewiesen. Der Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung wird, sobald die Entscheidungen vorliegen, durch das Personal- und Organisations-
amt über den Stellenumfang informiert. 
 
 
5. Bezug zum Rahmenkonzept Schulsozialarbeit 
 
Mit dem Beschluss zum Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung im Februar 2011 hat der Rat 
die Verwaltung beauftragt, „eine Neuordnung (der Schulsozialarbeit) durch und mit der Landesre-
gierung zu prüfen. Die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit an Schulen in Münster ist zufällig 
gewachsen und bedarf daher einer Überarbeitung. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam 
mit Schulen und Kinder- und Jugendhilfe Standards zu entwickeln und die bisherige Praxis (indivi-
duelle Konzepte) kritisch zu überprüfen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine flächendeckende, 
sinnvolle und notwendige Konzeption von Schulsozialarbeit vorzulegen.“ 
 
Zur Umsetzung des Arbeitsauftrages, der durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung prio-
risiert wurde, ist eine Projektgruppe unter Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, des Amtes für Schule und Weiterbildung sowie der Schulaufsicht (Bereich Hauptschule) ein-
gerichtet worden. Ziel der Projektgruppe ist die Entwicklung eines städtischen Gesamtkonzeptes, 
in dem  
 
• grundlegende einvernehmliche Ziele von Schulsozialarbeit  
• eine Klärung gemeinsamer und / oder differierender Aufgabenfelder 
• einvernehmliche quantitative und qualitative Bedarfskriterien 
• nachvollziehbare gemeinsame Steuerung von Ressourcen und 
• entsprechendes Controlling  
 
als grundlegende Bausteine festgelegt sind. 
 
Die zu Grunde zu legenden Kriterien zur Bedarfsklärung sollen eine objektive und nachvollziehba-
re Ressourcenverteilung ermöglichen (s. Vorlage V420/2011 „Bericht Weiterentwicklung Schulso-
zialarbeit“).

- 6 - 
V/0728/2011 
Die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes beschriebenen Aufgaben und zur Verfügung 
stehenden Ressourcen orientieren sich auch für die Bedarfsermittlung der einzelnen Schulen vor-
rangig an sozialen Kriterien. Der in dieser Vorlage entsprechend zugrunde gelegte Datenkranz zur 
Bedarfsermittlung ist auch wesentlicher Bestandteil der Bedarfsermittlung im Rahmen des Ge-
samtkonzeptes. Da die Zielsetzung des Gesamtkonzeptes jedoch über die im Erlass zum Bil-
dungs- und Teilhabepaket formulierten Aufgabenbereiche hinaus geht, wird für das Gesamtkon-
zept ein umfassenderer Datenkranz zur Bedarfsermittlung zu Grunde gelegt.  
Die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes wird deshalb ergänzend zur Schulsozialarbeit aus dem BuT 
fortgesetzt. 
 
 
 
 
 
i. V. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Hinweise der Ministerien für die Umsetzung der Schulsozialarbeit vom 07.07.2011 
Übersicht über Grundschulen

Anlage Übersicht über Grundschulen

3287 Zeichen

... 
Anlage Übersicht über Grundschulen 
zur Vorlage V/0728/2011  
Projekt „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets“ 
 
 
I. Förderschwerpunkt Primarstufe 
• Grund- und Förderschulen 
 
Mit aufgeführten Grund- und Förderschulen sollen Gespräche zur Umsetzung aufgenommen 
werden: 
 
Bezirk Schule Begründung Schwerpunkt 
Mitte 
Aaseestadt u. 
Düesberg 
Dietrich-
Bonhoeffer-Schule 
in Kooperation mit 
Gottfried-von-
Kappenberg 
Anzahl SGB II Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / För- 
derung  
Inklusion 
Mitte 
Uppenberg 
Dreifaltigkeitsschu- 
le 
Förderbudget 
Faktor 11; SGB 
II 
 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / För- 
derung  
Inklusion 
Mitte 
Herz-Jesu 
Albert-Schweitzer-
Schule 
Förderbudget 
Faktor 12 
 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / För- 
derung  
Inklusion 
    
Nord 
Coerde  
Melanchtonschule Anzahl Leis- 
tungsberechtig- 
te / Problembe- 
zirk / Förder- 
budget Faktor 
12 
Beratung BuT / aufsuchen- 
de Elternarbeit 
Nord 
Coerde 
Norbertschule Anzahl Leis-
tungsberechtig- 
te / Problembe- 
zirk / Förder- 
budget Faktor 
12 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / 
Weiterentwicklung Präven- 
tionskette im Übergang Ki- 
ta-Grundschule 
Nord 
Coerde 
Uppenbergschule/ 
Kompetenzzentrum 
 
Anzahl Leis- 
tungsberechtig- 
te / Problembe- 
zirk 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / 
Förderung  
Inklusion 
Nord 
Kinderhaus 
GS Am Kinderbach Anzahl Leis-
tungsberechtig- 
te / Problembe- 
zirk / Förder- 
budget Faktor 
12 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / 
Weiterentwicklung Präven- 
tionskette im Übergang Ki- 
ta-Grundschule 
Nord 
Kinderhaus 
Grundschule Kin- 
derhaus-West 
Anzahl Leis- 
tungsberechtig- 
te / Problembe- 
zirk / Anzahl 
SGB II im Stadt- 
teil 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit

- 2 - 
 
 
 
Nord 
Kinderhaus 
Paul-Schneider-
Schule 
Anzahl Leis-
tungsberechtig- 
te / Problembe- 
zirk / Förder- 
budget Faktor 
10 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit 
    
Südost 
Angelmodde 
Eichendorffschule Anzahl Leis-
tungsberechtig- 
te / Problembe- 
zirk / Förder- 
budget Faktor 
12 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit, Wei- 
terentwicklung Präventions- 
kette im Übergang Kita-
Grundschule 
    
West 
Gievenbeck 
Kooperation Mosa- 
ikschule / Michael- 
schule / Wartburg- 
grundschule 
Anzahl Leis- 
tungsberechtig- 
te / Anzahl SGB 
II im Stadtteil 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternar- 
beit/präventiv orientierte 
Bildungsförderung 
    
Hiltrup- Mitte Johannesschule 
Hiltrup 
Förderbudget 
Faktor 12 
Beratung BuT/Auf-
suchende Elterna- 
beit/Förderung Inklusion 
Hiltrup 
Berg Fidel 
Grundschule Berg 
Fidel 
Anzahl Leis- 
tungsberechtig- 
te / Problembe- 
zirk / geringer 
Sozialressour- 
cescore  
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / 
Weiterentwicklung Präven- 
tionskette im Übergang Ki- 
ta-Grundschule 
Hiltrup- Mitte Paul-Gerhardt-
Schule 
Anzahl Leis-
tungsberechtig- 
te / Förderbud- 
get Faktor 10 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / 
Weiterentwicklung Präven- 
tionskette im Übergang Ki- 
ta-Grundschule 
Hiltrup- West Ludgerusschule 
Hiltrup 
Anzahl Leis-
tungsberechtig- 
te / Förderbud- 
get Faktor 11 
Beratung BuT / auf-
suchende Elternarbeit / 
Weiterenentwicklung Prä- 
ventionskette im Übergang 
Kita-Grundschule

Erlass_Juli_2011

7402 Zeichen

Ministerium für Arbeit, Ministerium für Schule und Ministerium für Familie, 
Integration und Soziales Weiterbildung des Landes K inder, Jugend, Kultur 
des Landes Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen und Sport des Landes 
  Nordrhein-Westfalen 
 
Der Minister Die Ministerin Die Ministerin 
 
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 
Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 
 
Datum: 7. Juli 2011 
Seite 1 von 3 
 
Aktenzeichen II B 4   
bei Antwort bitte angeben 
 
Bearbeiter: Ruhrmann 
Telefon 0211 855-Tel. 3625 
Telefax 0211 855-Fax 3159 
Mail: 
ulrich.ruhrmann@mais.nrw.de  
 
 
Dienstgebäude und Lieferanschrift: 
Ministerium für Arbeit, Integration 
und Soziales NRW 
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf 
Telefon 0211 855-5 
Telefax 0211 855-3683 
poststelle@mais.nrw.de 
www.mais.nrw.de  
 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien 704, 709 
Haltestelle: Stadttor  
Rheinbahn Linien 719, 725 
Haltestelle: Polizeipräsidium 
 
 
Dienstgebäude und Lieferanschrift: 
Ministerium für Schule und 
Weiterbildung NRW 
Völklinger Straße 49,  
40221 Düsseldorf 
Telefon 0211 58 67 -40 
Telefax 0211 58 67-4555/-3220 
poststelle@msw.nrw.de 
www. schulministerium.nrw.de 
 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
S-Bahn-Linien: S8, S11, S 28 
Haltestelle: Völklinger Straße 
Rheinbahnlinien 704, 709 
Haltestelle: Georg-Schulhoff-Platz 
 
Dienstgebäude und Lieferanschrift: 
Ministerium für Familie, Kinder, 
Jugend, Kultur und Sport NRW 
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf 
Telefon 0211 837-02 
Telefax 0211 837-2200 
poststelle@mfkjks.nrw.de 
www.m fkjks.nrw.de 
 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahnlinien 704, 709, 719 
Haltestelle: Poststraße 
 
 
 An alle Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeist er 
sowie an alle Landräte der kreisfreien Städte und Kreise in 
Nordrhein-Westfalen 
und den Städteregionsrat der StädteRegion Aachen 
 
nachrichtlich 
: 
Städtetag NRW 
Landkreistag NRW 
Städte- und Gemeindebund NRW 
 
 
 
 
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-
Westfalen 
hier 
: Schulsozialarbeit  
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
nach der Beschlussfassung über das Gesetz zur Ermit tlung von 
Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwöl ften Buches 
Sozialgesetzbuch möchten wir Ihnen Informationen zu m Thema 
„Schulsozialarbeit“ im Rahmen des Bildungs- und Tei lhabepakets 
geben. Auch wenn Nordrhein-Westfalen dem Ergebnis d es 
Vermittlungsverfahrens im Bundesrat aus guten Gründ en nicht 
zugestimmt hat, steht das Land gleichwohl in der Ve rantwortung, die 
sich durchaus gegebenen Möglichkeiten zur Verbesser ung der Bildung 
und Förderung unserer Kinder und Jugendlichen aktiv zu nutzen. 
Vor diesem Hintergrund obliegt die Umsetzung des Bi ldungs- und 
Teilhabepakets (§§ 28 ff. SGB II, §§ 34 ff. SGB XII , § 6a ff. BKGG) den 
Kreisen und kreisfreien Städten. Teil des Bildungs-  und Teilhabepakets 
ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit. 
Auf mehrfachen Wunsch auch aus Ihrem Bereich haben sich die 
beteiligten Ressorts der Landesregierung entschloss en, trotz einer 
fehlenden expliziten gesetzlichen Verankerung die n achfolgenden 
Hinweise für die Umsetzung der Schulsozialarbeit in  diesem Rahmen zu 
geben.

Seite 2 von 3 
 
1) Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- un d Teilhabepakets 
ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs-  und Sozialpolitik 
und verfolgt die Ziele  
• der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Inte gration 
durch Bildung,  
• des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut, 
insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion. 
Die Umsetzung soll in und im Umfeld von Schulen und  in enger 
Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behör den und 
den freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen. 
2) Es muss deutlich werden, dass entsprechend den A usführungen des 
Bundesverfassungsgerichts Bildung und Teilhabe zum 
Existenzminimum  gehören und im Hinblick auf spätere 
Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen sind, soweit d ies nicht 
anderweitig sichergestellt ist. Schulsozialarbeit i m Rahmen des 
Bildungs- und Teilhabepakets soll daher dazu dienen , insbesondere 
die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und  Jugendlichen 
zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am 
gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die  
Integrationschancen in den Arbeitsmarkt  ab. 
3) Hieraus folgt insbesondere die Zielgruppenorientierung  der 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilh abepakets auf 
den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberecht igten Kinder, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wir erwarten d abei eine 
regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembe zirke, um die 
Förderung tatsächlich prioritär den Orten des wirklichen Bedarfes  
zukommen zu lassen. 
4) Zu den Aufgaben gehört beispielsweise u. a. die Vermittlung von 
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sei  es durch 
Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugen dlichen, sei es 
durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weite ren Partnern 
oder auch durch Einwerbung zusätzlicher Unterstützu ngsleistungen, 
beispielsweise für Folgekosten einer Vereinsmitgliedschaft. 
5) Des Weiteren ist es sicherzustellen, dass die Fö rderung der 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilh abepakets 
zusätzliche Angebote  finanzieren soll. Es ist zu verhindern, dass 
bestehende Angebote der Jugend- und Schulsozialarbe it aus

Seite 3 von 3 
 
Bundesmitteln refinanziert werden oder neue Doppels trukturen 
entstehen. 
6) Notwendig ist eine möglichst enge Vernetzung  der verschiedenen 
Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit unter Be achtung 
bestehender Qualitätsstandards. Vorhandene Vernetzungsstrukturen 
vor Ort sind zu nutzen und kommunale Präventionsket ten sollen auf- 
bzw. ausgebaut werden.  
7) Zum Nachweis der Mittelverwendung  im Bereich der 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilh abepakets - 
insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der Fi nanzierung durch 
den Bund ab 2014 - ist es erforderlich, die Umsetzu ng im Rahmen 
der Zielsteuerung zu begleiten und die Ausgaben in diesem Bereich 
kontinuierlich zu dokumentieren. Deshalb ist, auch unter 
Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 8 letzte r Satz SGB II, 
die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten. 
8) Bestehende Rechtsvorschriften zur Jugend- und Sc hulsozialarbeit 
sind von diesem Erlass unberührt. 
9) Die Umsetzung des Angebots zusätzlicher Schulsoz ialarbeit im 
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bleibt der freien 
Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger überlassen. 
Bereits jetzt erhalten Sie monatlich die erhöhte Bundesbeteiligung an 
den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 3 5,8 %, in der 
die Mittel für Schulsozialarbeit in Höhe von 2,8 % von den Kosten 
der Unterkunft und Heizung enthalten sind. 
Beachten Sie, dass die Mittel für Schulsozialarbeit  nur bis zum 
31.12.2013 durch den Bund finanziert werden. Die La ndesregierung 
wird sich angesichts dieser Befristung der Mittelbe reitstellung durch den 
Bund dafür einsetzen, dass der Bund seine Verantwortung auch ab dem 
1.1.2014, möglichst auf Dauer, wahrnimmt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Guntram Schneider Sylvia Löhrmann Ute Schäfer

Beratungsverlauf (4)

11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kinderhaus
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0728/2011
Typ
Vorlagen
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37