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0587/2021

Colonius - Stand der Dinge? (AN/0260/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 22.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 9.20

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2403 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
230/3-1 
Vorlagen-Nummer  22.02.2021 
 0587/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 22.02.2021 
Liegenschaftsausschuss 01.03.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
 
Colonius - Stand der Dinge? (AN/0260/2021) 
Die Ratsgruppe GUT bittet für die Sitzung des Hauptausschusses am 22.02.2021 um Beantwortung 
nachfolgender Fragen:  
 
1. Wann wird das im Herbst 2020 fertig gestellte Gutachten der Deutschen Funkturm GmbH den 
zuständigen Gremien vorgelegt? 
2. Wann werden die weiteren Punkte (u.a. Potentiale, private Investoren, Stadt als Pächterin) 
des Ratsbeschlusses vom 9.7.2019 untersucht, und die Ergebnisse dem Rat vorgelegt? 
3. Wann ist mit dem Abschluss der Untersuchungen durch den Stadtkonservator zu rechnen? 
4. Gibt oder gab es vertragliche Vereinbarungen (etwa Grundbucheintrag, städtebaulicher Ver-
trag, …) die die Nutzerin der Liegenschaft verpflichten, den Fernsehturm öffentlich zugänglich 
zu halten? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
zu 1. Das von der DFMG Deutschen Funkturm GmbH beauftragte Gutachten liegt der  
  Verwaltung inzwischen vor und wird derzeit ausgewertet. Soweit es zur Erläuterung  
  verschiedener Varianten zum weiteren Vorgehen erforderlich ist, soll es ganz oder  
  auszugsweise den jeweiligen Beschlussvorlagen beigefügt werden. 
 
zu 2.  Die Verwaltung wird auf Basis des Gutachtens und unter Beteiligung professioneller  
  Interessenten Lösungsvorschläge entwickeln. Sobald diese vorliegen werden sie dem  
  Rat zur Entscheidung vorgelegt. 
 
zu 3.  Die denkmalpflegerische Bewertung des Fernsehturms obliegt derzeit dem Fachamt des  
  Landschaftsverbandes. Dem Amt des Stadtkonservators liegt das abschließende  
  Gutachten noch nicht in Gänze vor. Eine Begehung des Inneren durch den LVR ist für  
  den März geplant und dient dazu den genauen Umfang zu spezifizieren. Wenn das  
  vollständige Gutachten vorliegt, wird der Stadtkonservator das weitere Vorgehen  
  festlegen. 
 
zu 4. Der Colonius wurde ursprünglich von der Deutschen Bundespost auf Grundlage eines  
  Erbbaurechts  auf einem städtischen Grundstück errichtet. Im Erbbaurechtsvertrag vom  
  04.09.1975 gibt es keine Regelung, die ein Zutrittsrecht für die Allgemeinheit oder  
  Ähnliches begründet.  
Gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

22.02.2021 Hauptausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.03.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0587/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
22.02.2021
Erstellt
17.02.2021 14:13