0587/2021
Colonius - Stand der Dinge? (AN/0260/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/3-1 Vorlagen-Nummer 22.02.2021 0587/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 22.02.2021 Liegenschaftsausschuss 01.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Colonius - Stand der Dinge? (AN/0260/2021) Die Ratsgruppe GUT bittet für die Sitzung des Hauptausschusses am 22.02.2021 um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Wann wird das im Herbst 2020 fertig gestellte Gutachten der Deutschen Funkturm GmbH den zuständigen Gremien vorgelegt? 2. Wann werden die weiteren Punkte (u.a. Potentiale, private Investoren, Stadt als Pächterin) des Ratsbeschlusses vom 9.7.2019 untersucht, und die Ergebnisse dem Rat vorgelegt? 3. Wann ist mit dem Abschluss der Untersuchungen durch den Stadtkonservator zu rechnen? 4. Gibt oder gab es vertragliche Vereinbarungen (etwa Grundbucheintrag, städtebaulicher Ver- trag, …) die die Nutzerin der Liegenschaft verpflichten, den Fernsehturm öffentlich zugänglich zu halten? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: zu 1. Das von der DFMG Deutschen Funkturm GmbH beauftragte Gutachten liegt der Verwaltung inzwischen vor und wird derzeit ausgewertet. Soweit es zur Erläuterung verschiedener Varianten zum weiteren Vorgehen erforderlich ist, soll es ganz oder auszugsweise den jeweiligen Beschlussvorlagen beigefügt werden. zu 2. Die Verwaltung wird auf Basis des Gutachtens und unter Beteiligung professioneller Interessenten Lösungsvorschläge entwickeln. Sobald diese vorliegen werden sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. zu 3. Die denkmalpflegerische Bewertung des Fernsehturms obliegt derzeit dem Fachamt des Landschaftsverbandes. Dem Amt des Stadtkonservators liegt das abschließende Gutachten noch nicht in Gänze vor. Eine Begehung des Inneren durch den LVR ist für den März geplant und dient dazu den genauen Umfang zu spezifizieren. Wenn das vollständige Gutachten vorliegt, wird der Stadtkonservator das weitere Vorgehen festlegen. zu 4. Der Colonius wurde ursprünglich von der Deutschen Bundespost auf Grundlage eines Erbbaurechts auf einem städtischen Grundstück errichtet. Im Erbbaurechtsvertrag vom 04.09.1975 gibt es keine Regelung, die ein Zutrittsrecht für die Allgemeinheit oder Ähnliches begründet. Gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0587/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 22.02.2021
- Erstellt
- 17.02.2021 14:13