2974/2023
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1407/2023 zur Beschlussvorlage 4069/2022 "Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele"
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
11937 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/V/3
Vorlagen-Nummer 19.09.2023
2974/2023
Stellungnahme zu einem Antrag
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Integrationsrat 14.11.2023
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1407/2023 zur Beschlussvorlage
4069/2022 "Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele"
Herr Keltek beantragt in der Sitzung des Integrationsrates vom 12.09.2023:
„Der Integrationsrat verweist auf die Diskussion im Frühjahr 2022 zum „1. Kölner Lebensla-
genbericht 2020“ sowie die bei Beschlussfassung im Rat am 24.6.2022 vorgebrachte Bitte an
die Verwaltung, „die Anregungen aus den vorberatenden Gremien miteinzubeziehen“ und
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat
1. weist die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zukünftige
integrierte Sozialplanung der Stadt in dieser Form zurück und bittet die Verwaltung – unter Be-
achtung des einstimmig beschlossenen Antrages AN/1196/2021 des Integrationsrates vom
1.6.2022 - um eine entsprechende Überarbeitung. Sollte eine Überarbeitung aufgrund einer
fehlenden Datenlage nicht möglich sein, muss die „Strategische Sozialplanung - Herausforde-
rungen und Ziele“ zur Vermeidung der weiteren Verbreitung von pauschalierenden und diskri-
minierenden Stereotypen gegenüber ca. 40% der Kölner*innen komplett neu aufgesetzt wer-
den;
2. bittet unter Bezugnahme auf Pkt. 1 um Überarbeitung der strategischen Ziele/Teilziele zu
den Herausforderungen und deren Indikatoren;
3. beauftragt unter Bezugnahme auf Pkt. 1 die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steue-
rungsprozesses der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hin-
terlegt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sol-
len;
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerreichung und
die Strategien zur Zielerreichung zu berichten.“1
Die Verwaltung nimmt zu den beiden im Antrag geänderten Punkten 1 und 2 wie folgt Stel-
lung:
Der Antragsteller bezieht sich bei seinem Änderungsantrag auf die Beschlussfassung im In-
1 Gemeint ist hier die Diskussion im Frühjahr 2021 und die Beschlussfassung im Rat am 24.06.2021.
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tegrationsrat zum 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020. Der Beschluss lautete - hier ein Aus-
zug -:
„b) künftig die Gruppe der „Menschen mit Migrationshintergrund“ differenzierter darzustellen,
c) in Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen der Studie die Aussagen zur Gruppe der
‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ in einen erweiterten Kontext zu stellen und Hinweise auf
strukturelle Hürden für diese Personengruppe zu geben, um stigmatisierenden und diskrimi-
nierenden Interpretationen entgegenzuwirken“ (s. Vorlage 0615/2020, Anlage 7).
Diese Punkte wird die Verwaltung bei der Erstellung des 2. Kölner Lebenslagenberichts be-
rücksichtigen.
Mit dem Hinweis auf diesen früheren Beschluss im Integrationsrat aktuell im Kontext der Bera-
tungsvorlage 4069/2022 „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“ verleiht
der Antragsteller seiner Sorge Ausdruck, die Vorlage könnte aufgrund fehlender Differenzie-
rungen stigmatisierend und diskriminierend wirken. Die Verwaltung kann diese Sorge nach-
vollziehen und distanziert sich gleichzeitig eindeutig von allen Interpretationsmöglichkeiten:
Eine „pauschalierende und diskriminierende“, stigmatisierende Absicht liegt weder dem 1. Köl-
ner Lebenslagenbericht 2020 noch den in der Vorlage vorgelegten Herausforderungen und
Zielen zu Grunde. Die Verwaltung bittet darum, die Chancen der Vorlage in den Fokus zu rü-
cken, nämlich Teilhabe- und Chancengerechtigkeit zukünftig gezielter zu fördern.
Die Verwaltung verfügt nicht über eine Datenlage, die es aktuell ermöglicht, die Lebenslagen
der Menschen mit internationaler Familiengeschichte differenziert nach Alter, Geschlecht, Her-
kunftsländer, Sprachkenntnissen, Milieuzugehörigkeit, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus,
etc. auszuwerten. Eine Einarbeitung der gewünschten Informationen in die Vorlage kann des-
halb nicht erfolgen, die besonderen Herausforderungen eines Teils der Menschen mit interna-
tionaler Familiengeschichte können aktuell nur in aggregierter Form berücksichtigt werden.
Die gewünschte Veränderung des 1. Satzes des Beschlusses ist aus den folgenden Gründen
nicht möglich:
a) die vorgeschlagenen Ziele und Indikatoren beruhen auf dem 1. Lebenslagenbericht, der in
einem sehr breit angelegten Beteiligungsprozess mit Verwaltung, Politik und Trägern der
freien Wohlfahrt entwickelt wurde. Dies beinhaltet auch die Diskussion der Konzeption des
Berichts und der im Bericht zu berücksichtigenden Querschnittsthemen (Alter, Geschlecht,
Behinderung, Migrationshintergrund). Der Bericht wurde vom beauftragten Unternehmen
(ISG) 2020 vorgelegt und kann demnach nicht mehr geändert werden.
b) Die Heterogenität der Gruppe der Menschen mit Internationaler Familiengeschichte wird in
der Beschlussvorlage deutlich hervorgehoben:
„Statistisch treten höhere Armutsrisiken und Teilhabeeinschränkungen häufiger bei
Menschen auf, die z. B. länger von Transferleistungen abhängig sind, die eine niedrige
formale Bildung bzw. keine Ausbildung haben, die eine Behinderung haben, die in be-
stimmten Lebensformen leben (Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern) oder bei
Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Kommen mehrere dieser Risiken zu-
sammen, können sich die Schwierigkeiten gegenseitig verstärken und die soziale, kul-
turelle und politische Teilhabe gefährden. Gründe für schlechtere Teilhabechancen be-
stimmter Gruppen sind nicht nur auf der individuellen, sondern auch auf gesellschaftli-
cher bzw. auf struktureller Ebene zu suchen. Daher ist der Hinweis wichtig, dass die
hier skizzierten Befunde nicht als diskriminierende Zuschreibungen interpretiert wer-
den, sondern eine Grundlage für gezieltere Unterstützungen zur Verbesserung von
Teilhabechancen darstellen“ (vgl. S. 5 Beschlussvorlage).
„Die Gruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist keine homogene
Gruppe, wie dies der Begriff möglicherweise suggeriert. Die Gruppe ist vielmehr sehr
heterogen je nach aufenthaltsrechtlichem Status, Aufenthaltsdauer, Bildungsstatus,
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sozio-ökonomischen Bedingungen, kultureller oder religiöser Sozialisation der Men-
schen. Genauso wie die Bevölkerung ohne internationale Familiengeschichte leben
Menschen mit internationaler Familiengeschichte in unterschiedlichen Milieus. Die Zu-
gehörigkeit zu Milieus kann prägender sein als die Herkunft. Dem entsprechend müss-
ten sowohl in der Lebenslagenberichterstattung als auch in dem hier vorgelegten
Ziele- und Indikatorensystem die verschiedenen Gruppen differenziert betrachtet wer-
den. Leider fehlen dazu die Daten. Das Merkmal „internationale Familiengeschichte“
wird dennoch verwendet, um Hinweise auf die Lebenslagen der Menschen insgesamt
zu erhalten“ (vgl. S. 6 der Anlage 1 zur Beschlussvorlage).
c) Im 1. Kölner Lebenslagenbericht und in den daraus abgeleiteten Vorschlägen für die zu
verfolgenden Ziele wird immer wieder von Teilen der Menschen mit internationaler Famili-
engeschichte gesprochen, auf die bestimmte Merkmale zutreffen; eine Pauschalierung ist
nicht beabsichtigt und sachlich auch nicht korrekt, da häufig nicht bekannt ist, ob be-
stimmte Merkmale tatsächlich bei einzelnen Personen gleichzeitig vorliegen.
Zu den Gründen für das erhöhte Armutsrisiko bzw. die Teilhabeeinschränkungen liegen
viele Erkenntnisse vor, die aus Studien mit jeweils eigenen Datenerhebungen stammen.
Im 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 wurden diese Erkenntnisse aufgegriffen, z.B. auf
S. 9: „Der Bericht zeigt, dass die Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Migrations-
hintergrund strukturell von verschiedenen Risiken stärker bedroht oder betroffen ist als
die Kinder und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund.“
S. 37: „Um ein ganzheitliches Bild der Menschen mit Migrationshintergrund in Köln zu
zeichnen, können die Zahlen der Stadt durch Ergebnisse des vhw-Migrantenmilieusur-
vey 2018/19 ergänzt werden, bei dem zunächst 160 qualitative Interviews geführt und
dann in einem zweiten Schritt 2.053 Personen mittels eines Fragebogens befragt wur-
den. Dabei kommen die Autoren zu den Ergebnissen, dass die Integration der Mehr-
heit der Migrantinnen und Migranten in ganz Deutschland zwischen 2008 und 2018
besser geworden ist und dass es eine Ausdifferenzierung der Lebensentwürfe und
eine Angleichung im Meinungsbild der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
gegeben habe. So prägt die Herkunftskultur zwar maßgeblich die Identität, jedoch ver-
bindet Menschen aus dem gleichen Milieu und unterschiedlichem Migrationshinter-
grund mehr miteinander als mit dem Rest ihrer Landsleute. In Köln sind laut der Studie
insbesondere die „kreativen“ stark und die „religiös-konservativen“ Migrantenmilieus
schwach vertreten. Zudem fühlen sich die Kölner Migrantinnen und Migranten öfter zu
Deutschland zugehörig und verfügen über ein stark ausgeprägtes bi-kulturelles Ver-
ständnis mit sprachlichen Kompetenzen in beiden Sprachen. 60% der Befragten wür-
den zudem gerne stärker in die Entscheidungsfindungsprozesse auf kommunaler
Ebene oder im Quartier einbezogen werden, 45% wollen sich in ihrem Quartier auch
ehrenamtlich engagieren.“
S. 154: „Bei zugewanderten Personen mit Fluchterfahrung besteht ein erhöhtes Risiko
psychischer Störungen durch Traumatisierungen, die vor, während oder nach der
Flucht entstanden sind. Sprachliche und kulturelle Barrieren können insbesondere bei
neu zugewanderten Personen eine zusätzliche Hürde darstellen. Entsprechend der
unterschiedlichen Bevölkerungszusammensetzung äußern sich in den Stadtbezirken
Kölns auch unterschiedliche Hilfebedarfe.“
d) Das Merkmal internationale Familiengeschichte wird sowohl in der Armuts- und Reich-
tums-Berichterstattung des Bundes und der Länder, als auch in den kommunalen Sozial-
berichterstattungen als ein Standardindikator zur Bewertung des Risikos einer Teilhabe-
einschränkung verwendet. Auf diesen Indikator vollständig zu verzichten, würde aus Sicht
der Fachverwaltung für die weitere Planung bedeuten, die besonderen Risiken für Teilha-
beeinschränkungen für einen Teil der Menschen mit internationaler Familiengeschichte
auszublenden, obwohl die Schwierigkeiten und die besonderen Bedarfe bekannt sind.
Strategien und Maßnahmen können so auch nicht bedarfsangepasst begründet und be-
reitgestellt werden.
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Die gewünschte Veränderung des 2. Satzes des Beschlusses wird aus den folgenden Grün-
den nicht empfohlen:
a) die vorgeschlagenen Ziele und Indikatoren beruhen auf dem 1. Lebenslagenbericht, der –
wie bereits erwähnt – von einem beauftragten Unternehmen (ISG) 2020 erstellt wurde.
b) Eine andere Analysebasis liegt der Verwaltung nicht vor, weshalb dann keine Herausfor-
derungen und Ziele abgeleitet werden könnten. Dies wiederspricht dem Ratsauftrag zur
Erstellung einer Lebenslagenberichterstattung (Vorlage Nr. 0615/2020) und der Beauftra-
gung mit der „Verstetigung und dem Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialpla-
nung“ (Beschlusssatz 2 in der v.g. Vorlage).
Zusammenfassung der Stellungnahme der Verwaltung in einfacher Sprache:
Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 4069/2022 der Verwaltung betrachtet die Menschen mit
internationaler Familiengeschichte in Köln nicht als einheitliche Gruppe, wie es im Antrag
heißt. Dies wird bereits im 1. Kölner Lebenslagenbericht deutlich. Gleichzeitig haben Men-
schen mit einer internationalen Familiengeschichte mit ähnlichen Hindernissen zu tun, die
ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe erschweren. Diese Hindernisse sollten abgebaut wer-
den. Dazu will diese Vorlage beitragen. Mit der Vorlage wird auf bessere Teilhabechancen für
alle Kölner Bewohner*innen hingearbeitet.
Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2974/2023
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 19.09.2023
- Erstellt
- 13.09.2023 15:59