3420/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung 30.06.2025
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4581 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3420/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 betreffend "Photovoltaikanlage Bezirkssportanlage (BSA) Rodenkichen" Für die Sitzung der Bezirksvertretung (Rodenkirchen) am 30.06.2024 stellte die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion folgende Anfrage: Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Stadt Köln versucht bis 2035 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Dabei sollen auch PV-Anlagen auf Dächern helfen. Effizienter und eine höhere Energieausbeute haben Freiflä- chen-PV-Anlagen, wie sie von der Rheinenergie z.B. westlich der A 555 durch Beschlussvor- lage 0542/2025 auf den Weg gebracht worden ist. Ergänzend zu großen Freiflächenanlagen könnten auch innerstädtische Flächen-PV-Anlagen in Betracht kommen. Vorteil wäre, dass sie auf bereits versiegelten Flächen gebaut werden könnten, in unmittelbarer Nähe des Verbrauchers (z.B. private und öffentliche Gebäude oder Ladesäuleninfrastruktur) platziert werden könnten. Im Rahmen dieses Kontextes bittet die Fraktion der Grünen um Beantwortung folgender Fra- gen: 1.) Plant die Verwaltung, ggf. in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, im Bezirk oder außer- halb sog. „innerstädtische Flächenanlagen“, also außerhalb von Dächern, Anlagen mit ent- sprechendem Ständerwerk z.B. auf versiegelten Flächen wie größere Parkplätze oder Sport- anlagen? 2.) Wenn ja, an welche Anforderungen werden an solche Planungen geknüpft? Wenn nein, warum? Bestehen etwaige Hindernisse temporärer oder dauerhafter Natur? 3.) Soweit solche Überlegungen grundsätzlich bestehen, sind sie auch schon für den Park- platz der Bezirkssportanlage (BSA)-Köln Rodenkirchen oder die BSA selbst (z.B. als Zuschau- erüberdachungen) angestellt worden? 4.) Wem gehören die Flächen (Eigentum und Besitz) der BSA Rodenkirchen und die angren- zende Parkplatzfläche? Wäre städtische Eigentum / Besitz für eine solche Maßnahme not- wendige Voraussetzung? 2 Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: zu 1.) Photovoltaik (PV) ist für Kommunen grundsätzlich sinnvoll, weil damit eine nachhaltige, kos- tengünstige und lokal erzeugte Energie bereitgestellt wird, die zur Umsetzung von Klima- schutzzielen beiträgt. Aktuell und auch aufgrund der aktuellen Haushaltslage plant die Verwal- tung jedoch keine „innerstädtischen Flächenanlagen“. Auf der Bezirkssportanlage BSA Schei- benstraße, ist eine PV-Anlage Teil des Planungskonzeptes, bisher aber aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen nicht weiter umgesetzt worden. zu 2.) s. 1. zu 3.) Für den Parkplatz und auch die BSA in Köln-Rodenkirchen liegen keine Planungen vor. Im Fokus der Betrachtung lagen bisher Sportliegenschaften mit Parkplätzen, dessen Generalsan- ierung noch bevorsteht. Im Rahmen einer solchen Maßnahme kann der Bau deutlich problem- loser realisiert werden als auf fertigen Verkehrsflächen und Parkplätzen mit Bestandsbäumen. Die Idee eine Überdachung im Bereich der Zuschaueranlagen ist durchaus zu begrüßen. Für neu geschaffene Parkplätze gibt es nach Landesbauordnung NRW § 42a eine Solarpflicht für Parkplätze mit min. 35 Stellplätzen, für die ab dem 01.01.2022 der Bauantrag gestellt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Stellplätze zu Nichtwohngebäuden gehören. zu 4.) Die BSA Rodenkirchen und die Parkplatzfläche auf der Sürther Str. 195 (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 17, Flurstück 2139) sind im Eigentum der Stadt Köln. Die Sportanlage auf der Flurstücknummer 2138 ist ein eigenes Flurstück und ist ebenfalls in Besitz der Stadt Köln. Beide Flächen befinden sich in der Verwaltung des Sportamtes. Städtisches Eigentum / Besitz ist für eine solche Maßnahme keine notwendige Vorausset- zung. Das Verpachten oder Vermieten von Flächen durch die Stadt Köln an Vereine zur Aufstellung von PV-Anlagen wäre unter durch die Stadt Köln definierten Rahmenbedingungen eine Mög- lichkeit zur Umsetzung von PV-Anlagen. Grundsätzlich kann eine solche Anlage vom Eigentü- mer aber auch vom Pächter errichtet und betrieben werden, hier sind verschiedene Betreiber- modelle möglich. Die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Betreibermodelle kann sehr unter- schiedlich sein und hängt von den Randbedingungen (u. a. Kosten und Eigenverbrauchs- quote) ab.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3420/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 01.12.2025 08:40