3366/2016
Anpassung an den Klimawandel
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 21.10.2016 3366/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 03.11.2016 Gesundheitsausschuss 13.09.2018 Anpassung an den Klimawandel Ausgangslage Ratsbeschluss vom 05.02.2015 und Projektergebnisse Studie zur Anpassung an den Klimawandel Die Stadt Köln hat zusammen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz, Lan d- wirtschaft und Verbraucherschutz den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) das Projekt Klimawandelgerechte Metropole Köln zur Anpassung an den Klim a- wandel durchgeführt. Aus den Projektergebnissen wurden Handlungsempfehlungen für die zukünftige, klimaangepasste Stadtentwicklung formuliert und erste Strategien zur Bewältigung der unvermeidbaren Folgen entw i- ckelt. Die Projektergebnisse sind im LANUV-Fachbericht 50 zusammengefasst. Am 05.02.2015 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die Projektergebnisse in das Verwa l- tungshandeln zu implementieren sind und dass Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel entsprechend geplant und umgesetzt werden sollen. Es wurden drei Arbeitsgruppen mit den folge n- den Schwerpunkten gegründet: AG 1 Starkregen AG 2 Gesundheit AG 3 Hitze AG 1 Starkregen: Diese AG unterliegt der Federführung der StEB. In verschieden Workshops mit den Mitarbeitern städtischer Fachämter wurde gemeinsam an der Sensibilisierung, dem Informationstransfer und der Entwicklung von Maßnahmen zur Minimierung von überflutungsbedingten Schadensrisiken gearbeitet. Zur Sensibilisierung von privaten, gewerblichen und institutionellen Grundstückseigentümern sowie zur allgemeinen Beratung der Kölner Bürgerinnen und Bürger werden derzeit die verschiedenen Mög- lichkeiten der Kommunikation untersucht und bewertet. Ein wichtiges Werkzeug hierbei ist der Leitfa- den zur Starkregenvorsorge, der sich an die Zielgruppe der Hauseigentümer, Bauwillige und Architek- ten wendet. Er zeigt Probleme und Lösungsmöglichkeiten bei Überflutungen bei Starkregen auf. Für Neuerschließungen, die über Vorhaben und Erschließungsplanungen und/oder Festsetzungen in Bebauungsplänen ein Planungsrecht erhalten, wurde derzeit mit den städtischen Fachämtern verein- bart, wann und wie Präventionsmaßnahmen und deren verwaltungsrechtliche Umsetzung mittels textlicher und/oder grafischer Festsetzungen oder aufgrund von Hinweisen festgehalten werden kön- 2 nen. In allen Bebauungsplänen, Bebauungsplanentwürfen oder Vorhaben- und Erschließungsplänen der letzten 2 Jahre wurden den Stadtplanern Aussagen zu den Möglichkeiten der Prävention zur Ver- fügung gestellt, so dass Flutmulden und Notwasserfließwege berücksichtigt wurden. Bei wasserwirt- schaftlich relevanten Erschließungen, bei großen Erschließungsgebieten in Rheinnähe oder wenn kritische Infrastrukturobjekte vorgesehen sind, werden zukünftig weiterhin wasserwirtschaftliche Fachbeiträge erstellt und den städtischen Fachämtern bzw. den städtebaulichen Planern zur Verfü- gung gestellt. Zusätzlich arbeitet die Arbeitsgruppe an einem Leitfaden, für eine wassersensible Stadt- und Frei- raumgestaltung. Dieser soll öffentlichen Stellen, Investoren und Ingenieurbüros als Arbeits- und Ori- entierungshilfe dienen und die Überflutungsvorsorge auch im öffentlichen Raum unterstützen. Zudem wird derzeit die Erstellung und der Einsatz von zusätzlichen Planungswerkzeugen, wie Starkregenge- fahrenkarten, Schadenspotentialkarten und Risikokarten geprüft. Flankiert werden die planungsrechtlichen Abstimmungen durch Forschungsvorhaben, bei denen die StEB und die städtischen Fachämter als Projektpartner mitarbeiten. Beispielsweise werden derzeit im Forschungsvorhaben "Multifunktionale urbane Retentionsräume: von der Idee zur Realisierung“ Lö- sungen zur interdisziplinären Planung und Gestaltung urbaner Retentionsräume für Starkregenab- flüsse auf der Grundlage multifunktionaler Flächennutzungen untersucht. AG 2 Gesundheit: Die Abteilung Infektions- und Umwelthygiene des Gesundheitsamtes übernimmt aus fachlicher Sicht die Leitung der Arbeitsgruppe. Bereits in 2013 wurde inhaltlich mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt am LANUV Fachbericht 50 „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ mitgewirkt. Dem Gesundheitsamt liegen eigene gesund- heitliche Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen und den Untersuchungen zu „Gesund altern in Köln“ vor. Bei entsprechender personeller Unterstützung kann geprüft werden, ob diese Daten be- lastbare Indikatoren für Einflüsse des Klimawandels auf die Gesundheit enthalten. Sollte dies der Fall sein, können diese für entsprechende integrative Analysen genutzt werden. Da dem Gesundheitsamt ohne Kooperation mit einer Forschungsinstitution der Zugang zu weiteren Gesundheitsdaten, z.B. der Kassenärztlichen Vereinigung, verwehrt ist, befindet sich das Gesundheitsamt in Kooperationsver- handlungen mit der AG Umwelt und Gesundheit der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Uni- versität Bielefeld. Prioritär zu behandelnde Frage ist, welche Folgen die gesteigerte Verdichtung des Stadtgebietes mit der damit verbundenen zunehmenden Erwärmung auf die Bevölkerung, vor allem auf sensible Bevölkerungsgruppen (z.B. Kinder, Kranke, Senioren), hat. AG 3 Hitze: Die Arbeitsgruppe zum Thema Hitze hat bisher dreimal unter der Federführung des Umwelt - und Ver- braucherschutzamtes getagt. Die Federführung der Arbeitsgruppe sollte eigentlich im Dezernat VI liegen, weil die Themen der Stadtentwicklung und der Stadtplanung im Fokus der Arbeitsgruppe stehen. Aber weder das Amt für Stadtentwicklung und Statistik noch das Stadtplanungsamt sehen sich in der Lage, die Arbeitsgruppe federführend zu gestalten. Die weitere Gestaltung des Arbeitskreises und die themenbezogene Arbeit zur Anpassung an den Klimawandel sind abhängig von der Bereitschaft der unterschiedlichen Dienststellen, sich aktiv zu beteiligen. Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt kann diesen Prozess begleiten und fördern, doch die Maßnahmenumsetzung obliegt Anderen. Ergebnisse AG Hitze: 1. Einbindung des Themas Hitzebelastung in den Flächennutzungsplan (FNP) Die Klimadaten aus der Planungshinweiskarte zur Hitzebelastung sollen in den FNP integriert we r- den. In enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt wurden Karten zur Einbindung der Klimadaten zur Hitzebelastung aus der Planungshinweiskarte in den Flächennutzungsplan (FNP) erstellt. Dabei wur- den die stark / sehr stark hitzebelasteten Flächen mit den Wohngebieten / Mischgebieten / Gewerbe- flächen des FNPs verschnitten. Zudem wurden die Freiflächen des FNPs mit den klimaaktiven Flä- chen der Planungshinweiskarte verschnitten. 3 Ziel ist es, klimaaktive Freiflächen in ihrer Funktion zu erhalten und Maßnahmen für klimatische Last- gebiete festzulegen. Planungsempfehlungen zur Minderung von Klimawandelfolgen sollen konkret erstellt und verortet werden und für Bebauungspläne verbindlich sein. Erste Karten liegen vor und Planungsempfehlungen werden den Flächen zugeordnet. Diese Anlagenkarten zum Flächennut- zungsplan werden dem aktuellen FNP beigefügt. Sollte eine Fortschreibung des Flächennutzungs- planes erfolgen, können die Planungsempfehlungen direkt in den FNP integriert werden. In der Anlage 1 sind die Ergebnisse und Karten zusammengefasst. 2. Förderprogramme 2.1. Derzeit wird ein BMUB- Projektantrag zum Aufbau eines Hitzewarn- und Informationssystems erstellt. Dabei wird untersucht, wie ältere Menschen durch eine Hitzewarnung erreicht werden können und ob diese ihr Verhalten entsprechend anpassen. Mit den Projektpartnern Gesundheitsamt, Umwelt-und Verbraucherschutzamt, RheinEnergie und Uni- versität Bonn wird eine vernetzte Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure sichergestellt. Offen bleibt die Bewilligung seitens des Förderungsgebers. 2.2. EFRE- Förderung: Es handelt sich um ein integriertes Handlungskonzept als Grundlage zur Be- werbung für Förderanträge. Die Federführung obliegt dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Es sind 59 Maßnahmen in 11 Sozialräumen mit einem Volumen von 66 Mio. € geplant. Die politische Beratung steht noch aus. Die Grundzüge sind im Programm „Starke Veedel- Starkes Köln“ darge- stellt. Das Projekt „Offen für Regen: Grüne Höfe, grüne Plätze“ hat einen direkten Bezug zur Anpassung an den Klimawandel. Höfe und Plätze in klimatischen Lasträumen sollen entsiegelt und begrünt werden, wodurch eine Minderung der sommerlichen Hitzeentwicklung erzielt wird. gez. Dr. Rau 4 Anlage 1 Ergebnisse Planungshinweise zum FNP 1. Ziel Ziel ist die Zuordnung und Verwertung der allgemeinen Planungsempfehlungen in den planerischen Vorgaben des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Übernahme in aus dem FNP entwickelte Bebau- ungspläne. 2. Methodik In einer gesonderten Zusammenarbeit zwischen dem Umwelt-und Verbraucherschutzamt und dem Stadtplanungsamt sind folgende Arbeitsschritte durchgeführt worden. Die Wärmebelastung und die klimaaktiven Freiflächen der Planungshinweiskarte aus der Studie Klimawandelgerechte Metropole Köln zur Anpassung an den Klimawandel, wurden mit dem Flächen des FNP verschnitten. Dabei wurden die FNP-Flächen ausgeschlossen, die nur eine sehr geringe Wärmebelastung aufwei- sen. Diese Auswahl wurde getroffen, um Flächen auszuschließen, die nur durch Artefakte (einzelne Pixel) aus der Wärmekassendefinition betroffen sind. Wenn diese Artefakte berücksichtigt würden, wäre nur eine statistische Betroffenheit gegeben, keine wirkliche Belastung. Gewählt wurden aus der Planungshinweiskarte zur Hitzebelastung, die Flächen, die eine hohe, bzw. sehr hohe Wärmebelastung aufweisen (Klassen 1 und 2). Folgende Auswertungen wurden durchgeführt: 2.1 Verschneidungen mit den Wärmeklassen 1 und 2: Die Flächen der Wärmeklassen 1 und 2 aus der Planungshinweiskarte stellen die beiden höchsten stadtklimatischen Belastungsgebiete dar und sind gekennzeichnet durch einen maximal ausgepräg- ten Wärmeinseleffekt, einer tagsüber hohen Aufheizung, einem verminderten Luftaustausch und einer hoher Luftschadstoffbelastung. Hier liegen im Bestand ein hoher Versiegelungsgrad und eine dichte Bebauung vor. Die Grünanteile sind sehr gering, daher erfolgt kaum Abkühlung durch Verdunstung. Tagsüber findet eine starke Auf- heizung statt, die nächtliche Abkühlung ist stark vermindert. Die dichte Bebauung führt zu einer Beeinträchtigung lokaler Windsysteme und zur Minderung der Frischluftzirkulation. In den Straßenschluchten können hohe Luftschadstoffkonzentrationen auftreten. Folgende FNP Flächen-Ausweisungen wurden ausgewählt: Wohnbaufläche, Mischgebiet, Mischgebiet-Kerngebiet, Besonderes Wohngebiet. In diesen FNP Flächen ist die höchste Einwohnerdichte zu verzeichnen. Gleichzeitig ist der Bestand sehr hoch verdichtet und eine Nachverdichtung kaum möglich. Der Neubau sollte von Beginn an stadtklimatisch optimiert erstellt werden, somit sind Maßnahmen zur Minderung der sommerlichen Hitzebelastung eher im Bestand erforderlich. Zusätzlich zu Minderungsmaßnahmen auf Planungs- ebene müssen auch Maßnahmen von Wohnungsgesellschaften, Eigentümern oder auch Mietern durchgeführt werden. FNP Flächen Gewerbe, Industrie Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Stadtteilen, die ehemals durch eine gewerbliche und industrielle Struktur geprägt waren (z.B. Ehrenfeld, Braunsfeld, Mülheim, Kalk) werden zunehmend Gewerbe- und Industrieflächen in Wohnungsbau umgewandelt. Hier sind Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in der Neuplanung von Anfang an vorzusehen. 2.2 Verschneidungen mit den Wärmeklassen 4 und 5: Flächen der Klassen 4 und 5 stellen stadtklimatisch wichtige Freiflächen mit ausgeprägtem Tages- gang von Temperatur und Feuchte dar. Sie sind windoffen, weisen eine starke Frisch- und Kaltluft- produktion auf und sind von hoher Sensibilität gegenüber Nutzungsänderungen zum Beispiel Bebau- ung. Das Gebiet weist große Freiflächenanteile auf. Durch seinen windoffenen Charakter und die nächtliche Kaltluftproduktion wirkt es als klimatische Ausgleichsfläche für angrenzende belastete Siedlungsflächen. Die Luftschadstoffbelastung liegt abseits der Verkehrsflächen im Bereich der Hin- tergrundbelastung. 5 Durch den im Wesentlichen unversiegelten Boden (Acker- und Grünlandflächen) kann im Bereich des Offenlandes eine hohe nächtliche Kaltluftproduktion stattfinden. Die Kaltluft fließt aufgrund der Topo- graphie in der ersten Nachthälfte in die umliegenden Gebiete. Durch die windoffene Landschaft ist ein ständiger Frischluftstrom vorhanden. In den gehölzdominierten Bereichen findet tagsüber durch die Verschattung eine geringe Aufheizung statt und die Verdunstung über die Blätter trägt zu einer Kühlwirkung bei. FNP Flächen-Ausweisungen: Grünflächen, Flächen für Landwirtschaft, Flächen für Bahnanlagen, Flächen für Forstwirtschaft Diese Flächen sind klimaaktiv, haben eine Kühlfunktion und können als Frischluftschneise dienen. Flächen dieser Art werden in Köln zunehmend baulichen oder verkehrlichen Nutzungen zugeführt und sollten in ihrer klimatischen Funktion erhalten bleiben. 3. Planungsempfehlungen Durch klimatische Minderungsmaßnahmen müssen Wohnbebauungen in hitzebelasteten Gebieten gestaltet werden. Dies betrifft nicht nur den Neubau, sondern auch in Bestandssiedlungen müssen entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas umgesetzt werden. Hitzebelastete Gewerbegebiete werden oft ungenutzt und durch Wohnbebauung ersetzt. Hier ergibt sich die Chance, heute stark versiegelte Flächen klimawandelgerecht zu bebauen. 3.1 Wohnbebauung 3.1.1 Bestand Einzelbauvorhaben nach § 34 BauGB: Hier sollen Bauwillige - analog zur Hochwasserbetrof- fenheit - einen Hinweis bekommen, dass die Fläche besonders hitzebelastet ist und dass eine Bebauung/ Versiegelung der Fläche nur mit entsprechenden klimatischen Minderungsmaß- nahmen erfolgen kann. Förderung von Fassadenbegrünung bei Bestandbauten Entsiegelungsprogramme: Größere versiegelte Flächen wie Parkplätze, Schulhöfe, etc. sollen entsiegelt werden. Zusätzliche kleinräumige Entsiegelung von Innenhöfen und die Förderung von Entsiegelungen im Wohnumfeld. Durchgrünung: Pflanzung von Alleebäumen in belasteten Straßen. Bäume sollten Anschluss an gewachsenen Boden haben. 3.1.2 Neubau 40-50% des Plangebietes sollen als begrünte Freifläche mit Bodenanschluss ausgewiesen werden. Alternativ: Versickerung von Niederschlagswasser zur Erhöhung der Kühlleistung und Schaffung von Möglichkeiten zur Verdunstungskühlung (intensive Dachbegrünung, Begrünung von Tiefgara- gen, Fassadenbegrünung, Innenhofbegrünung, Baumalleen an Straßen). Bei einer GRZ ≥ 0,6 zwingende Klimauntersuchung zur Optimierung des Stadtklimas (z.B. mit dem Programm ENVI-met). Prüfung: Kühlleistung, Frischluftzufuhr, Thermische Aufenthalts- qualität der Bewohner (PMV). Anlage von Pkw-Stellplätzen mit mindestens 4 Bäumen/ Stellplatz Windoffenheit der Bebauung wird angestrebt, Zeilenbebauung vor geschlossenen Blöcken. Anlage von Brunnen und Wasserflächen 6 3.2 Klimaaktive Freiflächen Innenentwicklung vor Außenentwicklung §35 BauGB-Flächen sind von Bebauung und Versiegelung freizuhalten Flächenvernetzung sollte angestrebt werden. Hier könnten Baumpflanzungen als Kli- maschneisen dienen. Bauliche Arrondierungen müssen angepasst an den Klimawandel sein und dürfen keine zu- sätzliche Erwärmung verursachen. 4. Karten 7 8 9 10
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3366/2016
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2018
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27