3206/2023
Parkraumbewirtschaftung am Eingang des Deutzer Friedhofs in der Straße Rolshover Kirchweg
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kleinräumige Maßnahme ohne Umfeldauswirkung Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 3206/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Parkraumbewirtschaftung am Eingang des Deutzer Friedhofs in der Straße Rolshover Kirchweg Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Einrichtung von 4 bewirtschafteten Kurzzeitparkplät- zen in den Senkrechtstellplätzen rechts vom Friedhofseingang auf dem Rolshover Kirchweg. Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund einer Bürgerbeschwerde über geparkte Wohnmobile, Wohnwagen, Kleintransporter und Anhänger in der Straße Rolshover Kirchweg in Köln-Deutz und der dadurch nicht gegebe- nen Kurzparkmöglichkeit für Besuchende des angrenzenden Friedhofs hat die Verwaltung die Örtlichkeit aufgesucht. Hierbei wurde eine 100- prozentige Auslastung der Stellplätze in der Nähe des Zugangs zum Friedhof festgestellt. Zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Besuchende des Friedhofs regt die Verwaltung an, 4 Parkplätze rechts vom Friedhofseingang über einen Parkscheinautomaten zu bewirt- schaften. Gemäß gültiger Parkgebührenordnung würde die Parkgebühr 0,50 € je 15 Minuten betragen. Anlagen: 1-2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3206/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 09.10.2023 11:30