AN/1028/2018
Neue Gebietskategorie ‚Urbane Gebiete‘
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CDU Anfrage nach § 4
2709 Zeichen
An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Kienitz Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.06.2018 AN/1028/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Neue Gebietskategorie ‚Urbane Gebiete‘ Sehr geehrter Herr Kienitz, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln bitten Sie, fol- gende Anfrage auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 17. Mai 2018 zu nehmen: Der Deutsche Bundestag hat im Mai letzten Jahres im Rahmen der Baurechtsnovelle die neue Gebietskategorie ‚Urbane Gebiete‘ eingeführt. Ziel ist es, das Zusammenleben in der Stadt zu stärken (Innenentwicklung) und ein mehr an Nutzungsmischungen zu ermöglichen. An der Schnittstelle von Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht soll den Kommunen hiermit zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexi- bilität eingeräumt werden, ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau zu verlas- sen. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stö- ren. In der Beantwortung einer Anfrage vor der endgültigen Beschlussfassung im Deutschen Bundestag hatte die Verwaltung u.a. mitgeteilt, dass im Rahmen der Revitalisierung inner- städtischer mindergenutzter oder brachliegender Flächen die Anwendung des "urbanen Ge- bietes" sicherlich geprüft werde, bei den großen Konversionsprojekten wie Parkstadt-Süd oder Deutzer Hafen die neue Gebietskategorie als eine zielführende Option für den Wunsch einer lebendigen und durchmischten Stadt erscheine und weitere Anwendungsmöglichkeiten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes untersucht werden sollten. Wir fragen die Verwaltung: CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln Historisches Rathaus – 50667 Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - 1. Wie beurteilt die Verwaltung die neue Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ für die Ent- wicklung in der Stadt Köln in der beschlossenen Fassung? 2. Welche Überlegungen gibt es, diese Gebietskategorie auch in Köln anzuwenden und wenn ja, wo? 3. Könnte im Zusammenhang mit der Realisierung des Verkehrskonzepts Altstadt die Aus- weisung als „Urbane Gebiete“ ein geeignetes Instrumentarium sein, um eine Steuerung der Gebäudenutzung im Erdgeschoss und den darüber liegenden Etagen wirksam zu ermöglichen? Welches Planungsinstrument ist hierfür ggf. besser geeignet? Mit freundlichen Grüßen gez, Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1028/2018
- Typ
- CDU Anfrage nach § 4
- Datum
- 22.06.2018
- Erstellt
- 22.06.2018 12:37