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AN/1028/2018

Neue Gebietskategorie ‚Urbane Gebiete‘

CDU Anfrage nach § 4 22.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018, TOP 2.2.3

CDU Anfrage nach § 4

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CDU Anfrage nach § 4

2709 Zeichen

An den Vorsitzenden des  
Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Kienitz 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.06.2018 
 
AN/1028/2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
 
Neue Gebietskategorie ‚Urbane Gebiete‘ 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln bitten Sie, fol-
gende Anfrage auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 17. Mai 2018 
zu nehmen: 
 
 
 
Der Deutsche Bundestag hat im Mai letzten Jahres im Rahmen der Baurechtsnovelle die 
neue Gebietskategorie ‚Urbane Gebiete‘ eingeführt. Ziel ist es, das Zusammenleben in der 
Stadt zu stärken (Innenentwicklung) und ein mehr an Nutzungsmischungen zu ermöglichen. 
An der Schnittstelle von Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht soll den Kommunen 
hiermit zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexi-
bilität eingeräumt werden, ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau zu verlas-
sen.  
 
Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und 
sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stö-
ren.  
 
In der Beantwortung einer Anfrage vor der endgültigen Beschlussfassung im Deutschen 
Bundestag hatte die Verwaltung u.a. mitgeteilt, dass im Rahmen der Revitalisierung inner-
städtischer mindergenutzter oder brachliegender Flächen die Anwendung des "urbanen Ge-
bietes" sicherlich geprüft werde, bei den großen Konversionsprojekten wie Parkstadt-Süd 
oder Deutzer Hafen die neue Gebietskategorie als eine zielführende Option für den Wunsch 
einer lebendigen und durchmischten Stadt erscheine und weitere Anwendungsmöglichkeiten 
nach In-Kraft-Treten des Gesetzes untersucht werden sollten. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Historisches Rathaus – 50667 Köln  
 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
 
1. Wie beurteilt die Verwaltung die neue Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ für die Ent-
wicklung in der Stadt Köln in der beschlossenen Fassung? 
2. Welche Überlegungen gibt es, diese Gebietskategorie auch in Köln anzuwenden und 
wenn ja, wo? 
3. Könnte im Zusammenhang mit der Realisierung des Verkehrskonzepts Altstadt die Aus-
weisung als „Urbane Gebiete“ ein geeignetes Instrumentarium sein, um eine Steuerung 
der Gebäudenutzung im Erdgeschoss und den darüber liegenden Etagen wirksam zu 
ermöglichen? Welches Planungsinstrument ist hierfür ggf. besser geeignet? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez, Niklas Kienitz                                                 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1028/2018
Typ
CDU Anfrage nach § 4
Datum
22.06.2018
Erstellt
22.06.2018 12:37