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1159/2017

Stellungnahme zu dem Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion vom 16.03.2017 (AN/046/2017)

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 21.04.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.04.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Anlage 1 zum Sonderprogramm 1159-2017

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4333 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/150 
150/3 
21.04.2017 
Vorlagen-Nummer 
 1159/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 24.04.2017 
 
Stellungnahme zu dem Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der 
SPD-Fraktion vom 16.03.2017 (AN/0462/2017) bezüglich der Bekanntmachung des 
Städtebauförderprogramms "Investionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017"  
TOP 3.1 in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.03.2017; verwiesen in die 
Sitzung des Hauptausschusses am 24.04.2017 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Verwaltung wird sich an dem Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) zum Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale 
Integration im Quartier NRW 2017“ beteiligen. Ziel des Programmes ist es, den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt und die soziale Integration in den Quartieren zu stärken, Wachstum und Beschäfti-
gung zu sichern, Bildung und Familie zu fördern sowie den Klimaschutz zu verbessern. 
 
Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier werden folgende Ziele verfolgt: 
• Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier, 
• Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen  
sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit, 
• Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen 
Es stehen für das Programmjahr 2017 insgesamt 55 Mio. € für NRW zur Verfügung. Die beantragten 
Maßnahmen sind mit einem 5jährigen Verpflichtungsrahmen (2017-2021) zu planen. 
Der Fördersatz für die Stadt Köln wird 90% betragen. Gefördert werden einzelne Maßnahmen in Ge-
bieten, die in Programmen der Städtebauförderung aufgenommen sind. In besonderen Fällen kann 
die Förderung auch außerhalb von Programmgebieten erfolgen. 
Das Fristende für die Einreichung der Projektanträge bei der BR Köln ist der 03.05.2017. Ein Novum 
bei diesem Projektaufruf ist die Anforderung des Fördergebers die eingereichten Anträge zu priorisie-
ren. 
Alle Dezernate wurden mit Schreiben vom 23.01.2017 über den Projektaufruf und das notwendige 
Priorisierungsverfahren informiert.  
Es wurden termingerecht folgende Anträge vorgelegt: 
 
Dez. V / Amt 50 Bürgerzentrum Alte Feuerwache 2.412.194,00 € Gesamtkosten 
Dez. IV / Amt 52 Generalsanierung der Sportanlage 
    Zaunhofstr. in Köln-Meschenich 1.030.087,80 € Gesamtkosten 
Dez. IV / Amt 51 Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum 
    am Mühlenweg / Ossendorfer Weg    240.000,00 € Gesamtkosten

2 
 
 
Die einzureichenden Förderanträge werden mit folgender Priorisierung bei der BR Köln eingereicht: 
 
Priorität 1: Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstr. in Köln-Meschenich  
 
Priorität 2: Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg / Ossendorfer Weg  
 
Priorität 3: Bürgerzentrum Alte Feuerwache 
 
Begründung für die Prioritätenbildung 
 
Das maßgebliche Kriterium für die Auswahl der Einzelmaßnahmen liegt in der Zugehörigkeit zu einem 
Fördergebiet der Städtebauförderung, da hier der höchste Handlungsbedarf besteht. Dazu zählen 
derzeit insbesondere die 10 Gebiete aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“. Das Leit-
konzept hierzu wurde in der Ratssitzung am 20.12.2016 beschlossen. Dieses Kriterium wird von zwei 
Maßnahmen erfüllt: 
 
- Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstr. in Köln-Meschenich 
 
- Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg / Ossendorfer Weg  
 
Der Projektantrag „BZ Alte Feuerwache“ liegt nicht in einem aktuellen Gebiet der Städtebauförderung 
nach BauGB. Der Antrag wird  somit der dritten Priorität zugeordnet. 
Im Weiteren wurde die Auswahl der verbleibenden zwei Projektanträge nach dem Kriterium „An-
nexmaßnahme zu einer bereits geförderten Einzelmaßnahme“ vorgenommen (s. beiliegende Kurz-
übersicht zu den vorliegenden Anträgen). 
Das Investitionspaket Soziale Integration im Quartier soll in den Folgejahren 2018 bis 2020 vorbehalt-
lich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch Bund und Land mit einem fünfjährigen 
Verpflichtungsrahmen fortgesetzt werden. Sollte dies der Fall sein, könnten Anträge, die in 2017 ggf. 
keine Berücksichtigung finden werden, in 2018 erneut zur Förderung angemeldet werden. 
 
gez. Reker

Anlage 1 zum Sonderprogramm 1159-2017

2311 Zeichen

04.04.2017 
Sonderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ 
Priorität Projekt- 
antrags- 
steller 
Projekt Projektinhalt Projektlage in einem 
aktuellen Gebiet der 
Städtbauförderung nach 
BauGB 
Gesamtkosten davon 
förderfähige (ff.) 
Gesamtkosten 
beantragte 
Zuwendung 
(90 %) 
Eigenanteil von 
10% von ff. 
Gesamtkosten  
 nicht förderfähige 
Kosten 
städtischer 
Gesamt- 
finanzierungs- 
anteil Gewichtung/Erläuterung zur 
Prioritätensetzung 
A) Projektanmeldungen mit Lage in einem aktuellen Gebiet der Städtbauförderung nach BauGB 
1 Dez. IV / 52 Generalsanierung der Sportanlage 
Zaunhofstraße in Köln-Meschenich 
Umwandlung Tennenplatz in 
Kunstrasenspielfeld 
Ja,  
im Programmgebiet von 
"Starke Veedel - Starkes 
Köln", Sozialraum 
Meschenich und Rondorf 
1.030.087,80 EUR 1.030.087,80 EUR 927.079,02 EUR 103.008,78 EUR A. Projektlage in einem aktuellen Gebiet der 
    Städtbauförderung nach BauGB 
B. enge Verzahnung mit laufender 
Einzelfördermaßnahme "Errichtung eines 
neuen Vereinsheimes auf der Sportanlage 
Zaunhofstraße durch den SC Meschenich" 
2 Dez. IV / 51 Neuanlage Spiel- / 
Bewegungsraum am Mühlenweg/ 
Ossendorfer Weg 
Einrichtung von Trendsportarten sowie Spiel- 
und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und 
Jugendlich im Bereich Mühlenweg / 
Ossendorfer Weg 
Ja,  
im Programmgebiet von 
"Starke Veedel - Starkes 
Köln", Sozialraum 
Bickendorf, Westend, 
Ossendorf 
240.000,00 EUR 240.000,00 EUR 216.000,00 EUR 24.000,00 EUR A. Projektlage in einem aktuellen Gebiet der 
    Städtbauförderung nach BauGB 
B) Projektanmeldungen mit Lage außerhalb 
 eines Gebietes der Städtbauförderung nach BauGB 
3 Dez. V / 50/2 Bürgerzentrum Alte Feuerwache  - Umgestaltung einer Lagerhalle zu einer 
   Holzwerkstatt mit Lagerhalle 
 - Neugestaltung und Umbau des Innenhofes 
 - Verbesserung der Akkustik im Cafe "Lokal" 
 - Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit 
Nein 2.412.194,00 EUR 2.327.194,00 EUR 2.094.474,60 EUR 232.719,40 EUR 85.000,00 EUR 317.719,40 EUR A. Nicht gegeben 
B. enge Verzahnung mit laufender 
Einzelfördermaßnahme "Ertüchtigung Alte 
Wagenhalle zur Kultur-, Kunst- und 
Ausstellungshalle im Bürgerzentrum" 
Summen 3.682.281,80 EUR 3.597.281,80 EUR 3.237.553,62 EUR 232 .719,40 EUR 85.000,00 EUR 444.728,18 EUR 
Übersicht und Priorisierung

Beratungsverlauf (1)

24.04.2017 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1159/2017
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
21.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27