Stellungnahme zu dem Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion vom 16.03.2017 (AN/046/2017)
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 1159/2017 vom 21.04.2017
Stand: Am 24.04.2017 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/150 150/3 21.04.2017 Vorlagen-Nummer 1159/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 24.04.2017 Stellungnahme zu dem Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion vom 16.03.2017 (AN/0462/2017) bezüglich der Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms "Investionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017" TOP 3.1 in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.03.2017; verwiesen in die Sitzung des Hauptausschusses am 24.04.2017 Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung wird sich an dem Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick- lung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) zum Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ beteiligen. Ziel des Programmes ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in den Quartieren zu stärken, Wachstum und Beschäfti- gung zu sichern, Bildung und Familie zu fördern sowie den Klimaschutz zu verbessern. Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier werden folgende Ziele verfolgt: • Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier, • Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit, • Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen Es stehen für das Programmjahr 2017 insgesamt 55 Mio. € für NRW zur Verfügung. Die beantragten Maßnahmen sind mit einem 5jährigen Verpflichtungsrahmen (2017-2021) zu planen. Der Fördersatz für die Stadt Köln wird 90% betragen. Gefördert werden einzelne Maßnahmen in Ge- bieten, die in Programmen der Städtebauförderung aufgenommen sind. In besonderen Fällen kann die Förderung auch außerhalb von Programmgebieten erfolgen. Das Fristende für die Einreichung der Projektanträge bei der BR Köln ist der 03.05.2017. Ein Novum bei diesem Projektaufruf ist die Anforderung des Fördergebers die eingereichten Anträge zu priorisie- ren. Alle Dezernate wurden mit Schreiben vom 23.01.2017 über den Projektaufruf und das notwendige Priorisierungsverfahren informiert. Es wurden termingerecht folgende Anträge vorgelegt: Dez. V / Amt 50 Bürgerzentrum Alte Feuerwache 2.412.194,00 € Gesamtkosten Dez. IV / Amt 52 Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstr. in Köln-Meschenich 1.030.087,80 € Gesamtkosten Dez. IV / Amt 51 Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg / Ossendorfer Weg 240.000,00 € Gesamtkosten 2 Die einzureichenden Förderanträge werden mit folgender Priorisierung bei der BR Köln eingereicht: Priorität 1: Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstr. in Köln-Meschenich Priorität 2: Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg / Ossendorfer Weg Priorität 3: Bürgerzentrum Alte Feuerwache Begründung für die Prioritätenbildung Das maßgebliche Kriterium für die Auswahl der Einzelmaßnahmen liegt in der Zugehörigkeit zu einem Fördergebiet der Städtebauförderung, da hier der höchste Handlungsbedarf besteht. Dazu zählen derzeit insbesondere die 10 Gebiete aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“. Das Leit- konzept hierzu wurde in der Ratssitzung am 20.12.2016 beschlossen. Dieses Kriterium wird von zwei Maßnahmen erfüllt: - Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstr. in Köln-Meschenich - Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg / Ossendorfer Weg Der Projektantrag „BZ Alte Feuerwache“ liegt nicht in einem aktuellen Gebiet der Städtebauförderung nach BauGB. Der Antrag wird somit der dritten Priorität zugeordnet. Im Weiteren wurde die Auswahl der verbleibenden zwei Projektanträge nach dem Kriterium „An- nexmaßnahme zu einer bereits geförderten Einzelmaßnahme“ vorgenommen (s. beiliegende Kurz- übersicht zu den vorliegenden Anträgen). Das Investitionspaket Soziale Integration im Quartier soll in den Folgejahren 2018 bis 2020 vorbehalt- lich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch Bund und Land mit einem fünfjährigen Verpflichtungsrahmen fortgesetzt werden. Sollte dies der Fall sein, könnten Anträge, die in 2017 ggf. keine Berücksichtigung finden werden, in 2018 erneut zur Förderung angemeldet werden. gez. Reker -
Anlage 1 zum Sonderprogramm 1159-2017
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04.04.2017 Sonderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Priorität Projekt- antrags- steller Projekt Projektinhalt Projektlage in einem aktuellen Gebiet der Städtbauförderung nach BauGB Gesamtkosten davon förderfähige (ff.) Gesamtkosten beantragte Zuwendung (90 %) Eigenanteil von 10% von ff. Gesamtkosten nicht förderfähige Kosten städtischer Gesamt- finanzierungs- anteil Gewichtung/Erläuterung zur Prioritätensetzung A) Projektanmeldungen mit Lage in einem aktuellen Gebiet der Städtbauförderung nach BauGB 1 Dez. IV / 52 Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich Umwandlung Tennenplatz in Kunstrasenspielfeld Ja, im Programmgebiet von "Starke Veedel - Starkes Köln", Sozialraum Meschenich und Rondorf 1.030.087,80 EUR 1.030.087,80 EUR 927.079,02 EUR 103.008,78 EUR A. Projektlage in einem aktuellen Gebiet der Städtbauförderung nach BauGB B. enge Verzahnung mit laufender Einzelfördermaßnahme "Errichtung eines neuen Vereinsheimes auf der Sportanlage Zaunhofstraße durch den SC Meschenich" 2 Dez. IV / 51 Neuanlage Spiel- / Bewegungsraum am Mühlenweg/ Ossendorfer Weg Einrichtung von Trendsportarten sowie Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendlich im Bereich Mühlenweg / Ossendorfer Weg Ja, im Programmgebiet von "Starke Veedel - Starkes Köln", Sozialraum Bickendorf, Westend, Ossendorf 240.000,00 EUR 240.000,00 EUR 216.000,00 EUR 24.000,00 EUR A. Projektlage in einem aktuellen Gebiet der Städtbauförderung nach BauGB B) Projektanmeldungen mit Lage außerhalb eines Gebietes der Städtbauförderung nach BauGB 3 Dez. V / 50/2 Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Umgestaltung einer Lagerhalle zu einer Holzwerkstatt mit Lagerhalle - Neugestaltung und Umbau des Innenhofes - Verbesserung der Akkustik im Cafe "Lokal" - Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit Nein 2.412.194,00 EUR 2.327.194,00 EUR 2.094.474,60 EUR 232.719,40 EUR 85.000,00 EUR 317.719,40 EUR A. Nicht gegeben B. enge Verzahnung mit laufender Einzelfördermaßnahme "Ertüchtigung Alte Wagenhalle zur Kultur-, Kunst- und Ausstellungshalle im Bürgerzentrum" Summen 3.682.281,80 EUR 3.597.281,80 EUR 3.237.553,62 EUR 232 .719,40 EUR 85.000,00 EUR 444.728,18 EUR Übersicht und Priorisierung
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