1159/2017
Stellungnahme zu dem Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion vom 16.03.2017 (AN/046/2017)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
4333 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/15/150
150/3
21.04.2017
Vorlagen-Nummer
1159/2017
Stellungnahme zu einem Antrag
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Hauptausschuss 24.04.2017
Stellungnahme zu dem Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der
SPD-Fraktion vom 16.03.2017 (AN/0462/2017) bezüglich der Bekanntmachung des
Städtebauförderprogramms "Investionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017"
TOP 3.1 in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.03.2017; verwiesen in die
Sitzung des Hauptausschusses am 24.04.2017
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird sich an dem Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) zum Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier NRW 2017“ beteiligen. Ziel des Programmes ist es, den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die soziale Integration in den Quartieren zu stärken, Wachstum und Beschäfti-
gung zu sichern, Bildung und Familie zu fördern sowie den Klimaschutz zu verbessern.
Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier werden folgende Ziele verfolgt:
• Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
• Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen
sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
• Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen
Es stehen für das Programmjahr 2017 insgesamt 55 Mio. € für NRW zur Verfügung. Die beantragten
Maßnahmen sind mit einem 5jährigen Verpflichtungsrahmen (2017-2021) zu planen.
Der Fördersatz für die Stadt Köln wird 90% betragen. Gefördert werden einzelne Maßnahmen in Ge-
bieten, die in Programmen der Städtebauförderung aufgenommen sind. In besonderen Fällen kann
die Förderung auch außerhalb von Programmgebieten erfolgen.
Das Fristende für die Einreichung der Projektanträge bei der BR Köln ist der 03.05.2017. Ein Novum
bei diesem Projektaufruf ist die Anforderung des Fördergebers die eingereichten Anträge zu priorisie-
ren.
Alle Dezernate wurden mit Schreiben vom 23.01.2017 über den Projektaufruf und das notwendige
Priorisierungsverfahren informiert.
Es wurden termingerecht folgende Anträge vorgelegt:
Dez. V / Amt 50 Bürgerzentrum Alte Feuerwache 2.412.194,00 € Gesamtkosten
Dez. IV / Amt 52 Generalsanierung der Sportanlage
Zaunhofstr. in Köln-Meschenich 1.030.087,80 € Gesamtkosten
Dez. IV / Amt 51 Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum
am Mühlenweg / Ossendorfer Weg 240.000,00 € Gesamtkosten
2
Die einzureichenden Förderanträge werden mit folgender Priorisierung bei der BR Köln eingereicht:
Priorität 1: Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstr. in Köln-Meschenich
Priorität 2: Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg / Ossendorfer Weg
Priorität 3: Bürgerzentrum Alte Feuerwache
Begründung für die Prioritätenbildung
Das maßgebliche Kriterium für die Auswahl der Einzelmaßnahmen liegt in der Zugehörigkeit zu einem
Fördergebiet der Städtebauförderung, da hier der höchste Handlungsbedarf besteht. Dazu zählen
derzeit insbesondere die 10 Gebiete aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“. Das Leit-
konzept hierzu wurde in der Ratssitzung am 20.12.2016 beschlossen. Dieses Kriterium wird von zwei
Maßnahmen erfüllt:
- Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstr. in Köln-Meschenich
- Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg / Ossendorfer Weg
Der Projektantrag „BZ Alte Feuerwache“ liegt nicht in einem aktuellen Gebiet der Städtebauförderung
nach BauGB. Der Antrag wird somit der dritten Priorität zugeordnet.
Im Weiteren wurde die Auswahl der verbleibenden zwei Projektanträge nach dem Kriterium „An-
nexmaßnahme zu einer bereits geförderten Einzelmaßnahme“ vorgenommen (s. beiliegende Kurz-
übersicht zu den vorliegenden Anträgen).
Das Investitionspaket Soziale Integration im Quartier soll in den Folgejahren 2018 bis 2020 vorbehalt-
lich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch Bund und Land mit einem fünfjährigen
Verpflichtungsrahmen fortgesetzt werden. Sollte dies der Fall sein, könnten Anträge, die in 2017 ggf.
keine Berücksichtigung finden werden, in 2018 erneut zur Förderung angemeldet werden.
gez. Reker
Anlage 1 zum Sonderprogramm 1159-2017
2311 Zeichen
04.04.2017
Sonderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
Priorität Projekt-
antrags-
steller
Projekt Projektinhalt Projektlage in einem
aktuellen Gebiet der
Städtbauförderung nach
BauGB
Gesamtkosten davon
förderfähige (ff.)
Gesamtkosten
beantragte
Zuwendung
(90 %)
Eigenanteil von
10% von ff.
Gesamtkosten
nicht förderfähige
Kosten
städtischer
Gesamt-
finanzierungs-
anteil Gewichtung/Erläuterung zur
Prioritätensetzung
A) Projektanmeldungen mit Lage in einem aktuellen Gebiet der Städtbauförderung nach BauGB
1 Dez. IV / 52 Generalsanierung der Sportanlage
Zaunhofstraße in Köln-Meschenich
Umwandlung Tennenplatz in
Kunstrasenspielfeld
Ja,
im Programmgebiet von
"Starke Veedel - Starkes
Köln", Sozialraum
Meschenich und Rondorf
1.030.087,80 EUR 1.030.087,80 EUR 927.079,02 EUR 103.008,78 EUR A. Projektlage in einem aktuellen Gebiet der
Städtbauförderung nach BauGB
B. enge Verzahnung mit laufender
Einzelfördermaßnahme "Errichtung eines
neuen Vereinsheimes auf der Sportanlage
Zaunhofstraße durch den SC Meschenich"
2 Dez. IV / 51 Neuanlage Spiel- /
Bewegungsraum am Mühlenweg/
Ossendorfer Weg
Einrichtung von Trendsportarten sowie Spiel-
und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und
Jugendlich im Bereich Mühlenweg /
Ossendorfer Weg
Ja,
im Programmgebiet von
"Starke Veedel - Starkes
Köln", Sozialraum
Bickendorf, Westend,
Ossendorf
240.000,00 EUR 240.000,00 EUR 216.000,00 EUR 24.000,00 EUR A. Projektlage in einem aktuellen Gebiet der
Städtbauförderung nach BauGB
B) Projektanmeldungen mit Lage außerhalb
eines Gebietes der Städtbauförderung nach BauGB
3 Dez. V / 50/2 Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Umgestaltung einer Lagerhalle zu einer
Holzwerkstatt mit Lagerhalle
- Neugestaltung und Umbau des Innenhofes
- Verbesserung der Akkustik im Cafe "Lokal"
- Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Nein 2.412.194,00 EUR 2.327.194,00 EUR 2.094.474,60 EUR 232.719,40 EUR 85.000,00 EUR 317.719,40 EUR A. Nicht gegeben
B. enge Verzahnung mit laufender
Einzelfördermaßnahme "Ertüchtigung Alte
Wagenhalle zur Kultur-, Kunst- und
Ausstellungshalle im Bürgerzentrum"
Summen 3.682.281,80 EUR 3.597.281,80 EUR 3.237.553,62 EUR 232 .719,40 EUR 85.000,00 EUR 444.728,18 EUR
Übersicht und Priorisierung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1159/2017
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 21.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27