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2552/2017

Anfrage der Fraktion PIRATENGRUPPE gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Reinigung von Schultoiletten – zu AN/0606/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.09.2017, TOP 3.1.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6548 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer  29.08.2017 
 2552/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 
Anfrage der Fraktion PIRATENGRUPPE gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates:  
Reinigung von Schultoiletten – zu AN/0606/2017 
Immer wieder gehen Anfragen von Schülerinnen und Schülern ein, die sich über den Zustand der 
Schultoiletten beschweren – zuletzt vom Georg-Büchner-Gymnasium. Dort würde vieles und sogar 
die Mülleimer für Hygieneartikel in den Toiletten fehlen. Die Probleme rund um die Sauberkeit von 
Schultoiletten sind schon länger bekannt. Im letzten Jahr wurde z.B. bundesweit über das sogenannte 
„Toilettengeld“ einer Kölner Grundschule berichtet. Auch in unserer Nachbarstadt Bonn wird das 
Thema zurzeit diskutiert und laut General Anzeiger vom 31.03.2017 wurden in Bonn 2016 rund 1.200 
Beschwerden über Reinigungsmängel an Schulen registriert. Wegen der vielen Beschwerden wurde 
in Bonn ein Pilotprojekt gestartet: In einem Bonner Schulzentrum werden Reinigungsleistungen in der 
Fläche reduziert, um eine Zusatzkapazität für die Toiletten zu schaffen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1. Gibt es eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation der Toiletten an den Kölner Schulen 
und wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Zustand der Schultoiletten? (Soweit wie  
möglich, bitte nach Schule sowie Schulform aufschlüsseln.) 
 
2. Von wie vielen Beschwerden über die Situation von Schultoiletten hat die Stadtverwaltung 
2016 bis heute Kenntnis erhalten? 
 
3. Um was für Beschwerden handelte es sich dabei? (Bitte nennen Sie die fünf häufigsten) 
 
4. Welche Informationen liegen der Verwaltung über Extra-Gebühren an Schulen für die  
Reinigung, Beaufsichtigung oder Nutzung separater Toiletten vor, und wie hoch sind die  
Reinigungskosten für die Kölner Schulen? 
 
5. Wie bewertet die Stadtverwaltung das Bonner Pilotprojekt, und wäre dieses Vorgehen auch 
ein Modell für Köln? (Bitte mit Begründung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Die letzte Bestandsaufnahme aller Kölner Schultoiletten datiert aus dem Jahr 2007/2008 als 
Grundlage für das Projekt „Sanierung der Toilettenanlagen in Schulen und Sporthallen“. Siehe 
hierzu den Ratsbeschluss VN 5788/2009 vom 10.09.2009. Im Rahmen dieses Programmes 
wurden an 182 Schulen Toilettensanierungen mit einem Investitionsvolumen von 38.163.480 € 
sukzessive bis 2013 umgesetzt. Um die Nachhaltigkeit der Sanierungen sicherzustellen,  
wurden mit den Schulen diverse Toilettenkonzepte erarbeitet. 
 
2. Beschwerden über Reinigungsmängel an Schulen erreichen die Verwaltung auf verschiede-
nen Wegen (Post, Fax, E-Mail, Telefon), wobei hier der direkte Kontakt per Telefon (meist von 
den Schulhausmeistern) mit Abstand am häufigsten genutzt wird. Eine statistische Erfassung

2 
 
der Beschwerden nach Anzahl, betroffenen Flächen (Klassenraum, Flur, Toilette usw.) und 
Inhalt erfolgt nicht. Der Focus liegt vielmehr auf der schnellen Reaktion: Jeder Beschwerde 
wird seitens des Servicebetriebes Reinigung unverzüglich nachgegangen mit dem Ziel, tat-
sächlich begründete Mängel schnellstmöglich abzustellen.  
 
            Außerdem werden immer wieder anlasslose, unangekündigte Reinigungskontrollen  
            durchgeführt, bei denen auch Reinigungsmängel festgestellt werden. 
 
            Sofern eine Beschwerde berechtigt ist oder bei Kontrollen Reinigungsmängel festgestellt  
            wurden, werden u.a. auch vertragliche Sanktionen (Abmahnung/Rechnungskürzung/ 
            außerordentliche Kündigung) gegen die beauftragten Reinigungsfirmen verhängt. Im  
  Zeitraum Januar 2016 bis März 2017 ist dies in rd. 90 Fällen erfolgt. 
 
3.  Eine statistische Auswertung nach „Beschwerdelagen/-punkten“ o.ä. erfolgt durch die  
Verwaltung nicht. 
 
Reinigungsmängel im Bereich der Sanitäranlagen und Küchen-/Speiseräume gehören 
aber erfahrungsgemäß zu den Hauptbeschwerdepunkten. Auf Grund der für diese Räume 
vorgesehenen täglichen Reinigung und den besonderen Hygieneanforderungen werden  
Reinigungsmängel hier naturgemäß sehr viel schneller festgestellt und führen deutlich  
schneller zu Nutzerbeschwerden. 
 
Darüber hinaus gibt es auch hin und wieder pauschal geäußerten Unmut über eine vermeint-
lich generell nicht ausreichenden Häufigkeit der Schulreinigung, wobei hier insbesondere die 
„nur“ einmal tägliche Reinigung der Schultoiletten im Vordergrund steht, sowie die seit 2011 
nicht mehr beauftragte Innenglasreinigung. 
 
4. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) hat 2009 in einem Erlass mitgeteilt, 
dass die Nutzung von Toilettenanlagen in öffentlichen Schulen auch dann nicht von der  
Entrichtung einer Gebühr abhängig gemacht werden darf, wenn Schülerinnen und Schüler 
neben ständig betreuten gebührenpflichtigen Toiletten weitere zur kostenfreien Nutzung zur 
Verfügung stehen. 
Zulässig sind allerdings Modelle, bei denen eine ausschließlich durch Dritte (z.B. Förderver-
ein) finanzierte ständig anwesende Servicekraft eine oder mehrere Schultoiletten betreut,  
ohne dass eine Abgabe von Schülerinnen oder Schülern zu entrichten wäre.  
Eine verpflichtende Rechnungslegung durch die Schule ist nicht zulässig.  
 
Die Reinigungskosten für die Kölner Schulen betragen insgesamt rund 17,3 Mio. € pro Jahr.  
 
5. Zu dem Bonner Pilotprojekt liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Auf Grund des  
ohnehin knapp bemessenen Budgets für die Schulreinigung wäre es aus Sicht der Verwaltung 
aber nicht zielführend, eine Reduzierung der Reinigungsleistung „in der Fläche“ zugunsten der 
Toilettenreinigung vorzunehmen, wie dies in der Anfrage im Zusammenhang mit dem Bonner 
Pilotprojekt dargelegt wird. Dies würde aus Sicht der Verwaltung nur zu einer Problemverlage-
rung führen.  
 
Hinweis: 
 
Zu dem in der Anfrage explizit erwähnten Georg-Büchner-Gymnasium ist anzumerken, dass dem 
Servicebetrieb Reinigung seit längerem keine Beschwerden o.Ä. bekannt sind. Die letzten bekannten 
Probleme bezogen sich eher auf das Nutzerverhalten auf den Toiletten. Darüber hinaus sind die Au-
ßentoiletten dort auch altersbedingt nicht mehr im besten Zustand. Dies wird sich nach Durchführung 
der Baumaßnahmen des ÖPP Los 3-Verfahrens ändern. Mit Ausnahme einer Sonderreinigung (nach 
Feuerlöschereinsatz wegen brennendem Mülleimer im Damen-WC) wurden in 2016 in dieser Schule 
keine ungewöhnlichen Sonderreinigungen durchgeführt.   
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2552/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.08.2017
Erstellt
16.08.2017 11:56