Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Lichtershow in Porz
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0189/2022 vom 15.03.2022
Stand: Am 07.04.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 0189/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Lichtershow in Porz Anfrage nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.11.2021 hier: Lichtershow in Porz Mit der Anfrage AN/2305/2021 vom 04.11.2021 bittet die FDP-Fraktion (Frau Bastian) in der Bezirks- vertretung Porz um Beantwortung folgender Fragen zu dem Thema Lichtershow in Porz: 1. Inwieweit bewertet die Stadt Köln den Einsatz von Drohnen für Lichtershows auf Grund von Erfah- rungen durch andere Städte (z.B. Hamburg)? 2. Inwieweit plant die Stadt Köln die Feuerwerkstechnik durch Drohnentechnik zu ersetzen und in- wieweit gibt es hierzu Gespräche mit dem Veranstalter? 3. Welche Kosten würden durch eine Umstellung auf Drohnen auf die Stadt Köln zukommen? (Ver- gleich zu den jetzigen Kosten). 4. Wird einem Veranstalter der Abschuss eines Feuerwerkes z.B. nach dem Inselfest an der Groov genehmigt, wenn ja unter welchen Auflagen? 5. Ist es privaten Haushalten weiterhin gestattet, ein Feuerwerk an Sylvester abzuschießen? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von Frau Bastian (FDP) wie folgt: Zu Frage 1: Eine Bewertung bezüglich des Einsatzes von Drohnen für Lichtershows hat durch die Stadt Köln bis- lang noch nicht stattgefunden. Inwiefern Pyrotechnik durch den Einsatz von Drohnentechnik ersetzt bzw. ergänzt werden kann, mag von hier aus nicht beurteilt werden, da durch die jeweilige Technik andere Bilder erschaffen werden. Zu Frage 2: Die Stadt Köln selbst veranstaltet derzeit keine Feuerwerke. Die Entscheidung, inwieweit bei Veranstaltungen wie z.B. den „Kölner Lichter“ mittels Drohnentechnik die bewährte Form abgelöst werden kann, obliegt dem Veranstalter. Hierbei spielen neben dem Reiz eines Feuerwerks sicherlich auch wirtschaftliche Faktoren eine nicht unerhebliche Rolle. 2 Zu Frage 3: Die Kosten welche der Stadt Köln durch Veranstaltungen mit Feuerwerk entstehen sind nur sekundär (z.B. durch den Einsatz des städtischen Ordnungsdienstes). Durch die Umstellung auf Drohnen, wä- ren die Kosten für die Stadt Köln bei sonstigem unverändertem Ablauf der Veranstaltung gleich ein- zuschätzen. Zu Frage 4: Wie auch in der Vergangenheit bestehen weiterhin keine Bedenken, den Abschuss eines Feuerwer- kes an der Groov zu genehmigen. Zu Frage 5: Das Abbrennen von Feuerwerken zu Silvester basiert auf den Regelungen des Sprengstoffgesetzes sowie der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach darf am 31.12. und am 01.01. eines Jahres jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, genehmigungsfrei Feuerwerk abbrennen. Zum Jahreswechsel 2021/2022 erfolgten weitergehende, einschränkende Vorgaben durch das Land Nordrhein-Westfalen bzw. durch die darauf berufende Allgemeinverfügung der Stadt Köln. Diese Ausnahme erfolgte aus Gründen des Infektionsschutzes. Nach Einschätzung der Verwaltung kann hieraus keine generelle Änderung für die Zukunft abgeleitet werden.
Beratungsverlauf
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07.04.2022
TOP 9.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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