1831/2020
Baum- und Gehölzrodungen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere, Belvederestr. in Köln-Müngersdorf, LB 3.04 - ergänzende und abschließende Stellungnahme zur Anfrage des stellvertretenden Beiratsmitgliedes Frau Schwab vom 17.09.2020
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3070 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1831/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2020 Baum- und Gehölzrodungen auf dem Gelände des Bahnhof Belvedere, Belvederestr. in Köln- Müngersdorf, LB 3.04 - ergänzende und abschließende Stellungnahme zur Anfrage des stellvertretenden Beiratsmitgliedes Frau Schwab vom 17.09.2020 Zur Sondersitzung am 17.09.2018 reichte Frau Schwab einen Fragenkatalog zu Baumfällungen und starkem Rückschnitt an Bäumen sowie Rückschnitten und weitflächigen Entfernungen von großge- wachsenen Büschen und niedrigem Unterholz im Zeitraum zwischen Ende August und Anfang Sep- tember 2018 auf dem Gelände Bahnhof Belvedere mit der bitte um Beantwortung ein. Die Fragen wurden über eine Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung zur Sit- zung am 28.01.2019 bis auf Frage Nr. 8 abschließend beantwortet. Auf Grund des neuen Sachstandes erfolgt hiermit die abschließende Beantwortung der Frage Nr. 8 mit dem damaligen Inhalt: Welche Maßnahmen ergreift die UNB / Verwaltung als Konsequenz ihrer Bewertung? Die in der Beantwortung zur Sitzung am 28.01.2019 formulierte, nicht abschließende Antwort der Verwaltung lautete dazu, dass vor dem Hintergrund der über die zulässigen Verkehrssicherungsmaß- nahmen hinausgegangenen Rückschnitts-und Fällarbeiten eine Anhörung an die DB- Fahrdienste GmbH im Rahmen einer Ordnungsverfügung zum Ersatz der widerrechtlich gefällten Bäume sowie jeweils eine Anhörung an den zuständigen Mitarbeiter der DB, als Veranlasser der Maßnahmen und an die ausführende Garten- und Landschaftsbaufirma im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eingelei- tet wurden. Die Aussagen des zuständigen Mitarbeiters der DB, der die Verkehrssicherungsmaßnahmen beauf- tragt hat sowie des Zuständigen bei der ausführenden Garten- und Landschaftsbaufirma beinhalteten, dass seitens der DB keine Fällungen und kein auf den Stock – Setzen von Sträuchern im Parkgelän- de beauftragt und nicht durch die beauftragte Firma durchgeführt wurden. Es sollten und wären nur Überhänge und Rückschnittmaßnahmen zwischen Gleisbett und Mauer entfernt werden und durchgeführt worden. Die DB Fahrdienste GmbH hatten Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Ordnungsverfügung zum Ersatz der Bäume eingereicht, so dass sämtliche Verwaltungsunterlagen dem Gereicht zur Ver- fügung gestellt wurden. Der daraus resultierende Schriftsatz des Gerichtes beinhaltet, dass die DB nicht polizeipflichtige Stö- rerin und der Bescheid ermessensfehlerhaft sei. Vor dem Hintergrund, dass die Aussagen der Angehörten in sich stimmig waren, in dem beide den vorgeworfenen Fällungen widersprochen und beide versichert haben, nur Überhänge entfernt zu ha- 2 ben, um die Verkehrs- und Eisenbahnbetriebssicherheit wiederherzustellen und das Gericht die DB nicht eindeutig als Störerin erkennt, wurde die Ordnungsverfügung seitens der Verwaltung zurückge- zogen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1831/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.06.2020
- Erstellt
- 15.06.2020 11:24