V/0906/2021
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren
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Beschlussvorlage
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V/0906/2021 V/0906/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren Beratungsfolge 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren wird wiedergewählt: Herr Martin Wurzer-Berger. Herr Wurzer-Berger ist 58 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Amelsbüren. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Wurzer-Berger ist seit 5 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Amelsbüren tätig. Seine erste Amtszeit endet im Dezember 2021. Herr Wurzer-Berger steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Bewerbungen von Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, liegen nicht vor. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Rechts- und Ausländeramt 13.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler T elefon:492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0906/2021 Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Wurzer-Berger vor. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0906/2021 Kurzüberblick Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Amelsbüren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0906/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.12.2021
- Erstellt
- 06.12.2021 13:10