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V/0906/2021

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren

Vorlagen 07.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 20.01.2022, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1690 Zeichen

V/0906/2021
V/0906/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren
Beratungsfolge
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Als Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren wird wiedergewählt:
Herr Martin Wurzer-Berger.
Herr Wurzer-Berger ist 58 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Amelsbüren.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Herr Wurzer-Berger ist seit 5 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Amelsbüren tätig. Seine erste
Amtszeit endet im Dezember 2021.
Herr Wurzer-Berger steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup,
auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.
Weitere Bewerbungen von Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, liegen nicht vor.
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür
geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Rechts- und Ausländeramt
13.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kistler
T elefon:492-3025
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0906/2021
Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Wurzer-Berger vor.
I. V.
gez.
Zeller
Stadtkämmerin

Anlage A

1238 Zeichen

Anlage A zur V/0906/2021
Kurzüberblick
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Amelsbüren.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres
Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte
Beilegung von Konflikten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0110 Recht
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller
Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0906/2021
Typ
Vorlagen
Datum
07.12.2021
Erstellt
06.12.2021 13:10