2875/2019
Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln (Ratsbeschluss v. 20.3.2018 - Vorlagen Nr. 0342/2018)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 21.10.2019 2875/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 Integrationsrat 14.01.2020 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln (Ratsbeschluss v. 20.3.2018 - Vorlagen Nr. 0342/2018) Das Projekt ist im Herbst 2018 mit 1104 Fällen gestartet. Diese wurden aus der normalen Sachbear- beitung herausgenommen, in das Projekt überführt und über das Projektvorhaben durch ein mit den Trägern abgestimmtes Formblatt informiert. In der aktiven Beratung hat sich die Verwaltung zunächst auf die drei Fallgruppen Alleinerziehende, Über-60-Jährige und junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren im Übergang Schule/Beruf ko n- zentriert. Hier sehen die gesetzlichen Regelungen eine Erteilung eines Aufenthalts unter abgesenkten Voraussetzungen vor. Zum Stichtag 1.10.2019 konnte in 108 Fällen nach Prüfu ng der gesetzlichen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Diese schlüsseln sich im Einzelnen wie folgt auf: 13 Fälle § 25a AufenthG (gut integrierte Heranwachsende) 48 Fälle § 25b AufenthG (nachhaltige Integration) 36 Fälle § 25 Abs. 5 AufenthG (humanitärer Aufenthalt) 6 Fälle §28 Abs.1 S.1 Nr.3 AufenthG (Eltern von aufenthaltsberechtigten Minderjährigen) 4 Fälle §33 AufenthG (Kinder von aufenthaltsberechtigten Eltern) 1 Fall § 34 AufenthG (Aufenthaltsrecht der Kinder) Die Verfahren im Projekt laufen wie folgt ab: Im Anschluss an den Vorsprachetermin zur Verläng e- rung der Duldung findet im persönlichen Gespräch eine aktuelle Aufnahme der Ressourcen und Be- dürfnisse der Menschen statt. In diesem oder einem der Folgegespräche wird ein Integrationsfahrplan vereinbart, der in internen Fallkonferenzen vorbereitet wird. Während der Projektlaufzeit haben Stand September 2019 bereits 403 solcher sozialpädagogischen Beratungen durch die direkt beim Projekt angestellten Sozialarbeiterinnen stattgefunden. Insgesamt 162 Personen, welche weiterhin im Projekt verbleiben, wurden an einen der Träger weitergeleitet. Wie bereits zum Projektstart vermutet, stellt die Passbeschaffung ein regelmäßiges Erteilungshinder- nis dar. Ca. 80% der Teilnehmer des Projekts haben keinen Nationalpass. Weiterhin ist die Sicherung des Lebensunterhalts häufig problematisch, da viele Teilnehmer aufgrund fehlender Berufsausbi l- dung, Berufserfahrung oder auch aufgrund fehlender Arbeitserlaubnis bislang über kein eigenes Ein- kommen verfügen. Weitere Hindernisse stellen fehlende Deutschkenntnisse, Analphabetismus sowie Nichtbeachtung der Vollzeitschulpflicht dar. Ein weiteres Problem ist der mangelnde Zugang für Dul- dungsinhaber zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, da die Angebote der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters programmatisch und mangels BaföG-Anspruch nicht passend sind. 2 Positiv ist aus Sicht der Verwaltung zu vermerken, dass die Beratung nach anfänglicher Skepsis sehr gut angenommen wird. Das Vertrauen in die Verwaltung wächst und die interdisziplinäre Zusammen- arbeit von Sozialarbeit und Verwaltung ermöglicht eine umfassende Gesamtbetrachtung und passge- naue Zielsetzung. Im Ergebnis spiegelt sich das wieder in kontinuierl icherer Terminwahrnehmung, zeitnaher ämterübergreifender Klärung von Anliegen der Teilnehmer, zunehmenden Passabgabezah- len und fristgerechterer Einreichung von Unterlagen. Nach einer ersten Sichtung waren 71 Fälle als sogenannte rote Fälle einzustufen, in denen aus Sicht der Verwaltung nicht mit einer Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gerechnet werden kann. Diese wurden an einen der Träger weitergeleitet, um auch in diesen Fällen die Begleitung in eine Aufenthaltsperspektive offen zu halten. Zum Jahresende wird geprüft, ob bei diesem Personenkreis in der Zwischenzeit Bereitschaft und Perspektive zur Integration festgestellt werden kann. Andernfalls ist der Ausschluss aus dem Projekt vorzunehmen und die Rückgabe in die normale Sachbearbeitung zu veranlassen. Die Ausschlusskriter ien hierbei sind vor allem verübte Straftaten, rechtskräftige Verurteilungen sowie Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten. Die Beratungseinrichtungen Rom e.V., Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat und Agisra erhalten gemäß Ratsbeschluss 175.000 € Fördermittel. Förderzweck ist die Beratung und Begleitung der im Projekt an die Träger vermittelten Menschen mit dem Ziel, die Voraussetzungen eines Bleiberechts in Deutschland zu erreichen. Die Verwaltung hat nach Prüfung der Verwendung der Fördermittel in 2018 und erneuter Abstimmung mit den Beratungseinrichtungen den bisherigen Verteilungsschlüssel bei- behalten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgte zum 15.08.2019. Nach Vorlage des Sachberichts der Träger zur Verwendung der Mittel zum 31.03.2020 wird die Verwaltung erneut prüfen, ob der Auszahlungsschlüssel angepasst werden muss. Rechtzeitig vor Projektende wird zu entscheiden sein, ob das Projekt fortgeführt wird und dann ab dem 3. Jahr ein Förderprogramm aufgelegt wird, aus welchem die Träger unmittelbar Fördermittel abrufen können. Fazit: Aus Sicht der Verwaltung bewährt sich die mit dem Projekt verbundene Vorgehensweise. Die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse bestätigt die Annahme, dass durch Kenntnis bisher fehlen- der Informationen über Integrationserfolge die Verwaltung in der Lage ist, positive Bleiberechtsen t- scheidungen zu treffen. Damit gelingt es, die betroffenen Menschen in die Regelsystem zu bringen und letztlich auch den städtischen Haushalt zu entlasten. In diesen Fällen ist es jetzt die Aufgabe aller Beteiligten, daran zu arbeiten, dass die Menschen auf diesem Weg weitergehen und die mit dem Aufenthaltstitel verbundenen weiteren Integrationsleistungen erfolgreich erlangen. Im nächsten Schritt steht jetzt die wesentlich schwierigere Aufgabe an, die Menschen, die aktuell die Bleiberechtsvoraussetzungen noch in vielen Teilen nicht erfüllen, davon zu überzeugen und zu moti- vieren, sich aktiv zu beteiligen, mit der Verwaltung und den Trägern zu kooperieren und einen Plan für eine Bleiberechtsperspektive zu erarbeiten. Ausblick: Der sog. Bleiberechtserlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom März 2019 zur Prüfung des Bleiberechts nach § 25 b AufenthG bekräftigt die Zielsetzung unse- res Projekts und die im Projekt praktizierte Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Insbesondere stellt der Erlass klar, dass • auch Voraufenthaltszeiten aus Aufenthaltstiteln anzurechnen sind, auch wenn die Antragstel- lerin/der Antragsteller sich nun im Status der Duldung befindet und • Mitwirkungsverstöße in der Vergangenheit nicht zwingend zur Ablehnung eines Bleiberechts führen. Die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung sind in einer umfassenden Einze l- abwägung zu bewerten. Zug-um-Zug Vereinbarung zur Passbeschaffung werden als zulässi- ger und gangbarer Weg zur Erfüllung dieser Erteilungsvoraussetzung ausdrücklich befürwor- tet. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2875/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.02.2020
- Erstellt
- 20.08.2019 16:16