1320/2018
Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Planungsbeschluss
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Anlage 05 Beantwortung der Fragen des Bauausschusses vom 17.09.2018
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Anlage 5 Beantwortung der Fragen zum TOP 5.3 der 30. Sitzung des Bauausschusses vom 17.09.2018 Unter Bezugnahme auf die Ausführungen unter TOP 5.3 bitten RM Brust, RM Henk- Hollstein, RM Halberstadt-Kausch die Verwaltung zu prüfen, ob die benötigte Fläche durch die Schulverwaltung benötigt wird und ob eine Verschiebung des Gebäudes in westliche Richtung bzw. eine andere Ausnutzung des Grundstücks möglich ist. RM Henk-Hollstein bittet zudem die Fragestellung einer Unterkellerung dahingehend zu prüfen und zu beantworten, ob es aufgrund des bevorstehenden Abrisses und den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen wie Auskofferung etc. sinnvoll wäre hier zu unterkellern. Frage 1: Wird die benötigte Fläche für eine Schulerweiterung der benachbarten Realschule benötigt und/oder ist eine Verschiebung des Gebäudes in westliche Richtung bzw. eine andere Ausnutzung des Grundstücks möglich? Nach erneuter Abstimmung mit der Schulverwaltung besteht kein Bedarf zur Inanspruchnahme der Fläche für eine Schulerweiterung. Insofern ist auch eine Verschiebung der Gebäudekörper nicht erforderlich. Unbeschadet dessen wäre eine Verschiebung des Gebäudes in westliche Richtung bzw. eine andere Ausnutzung des Grundstücks aus planungsrechtlichen Gründen auch nicht ohne weiteres möglich, da das Vorhaben dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB unterliegt. Frage 2: Ist es sinnvoll hier zu unterkellern? In der Beschlussvorlage 1320/2018 weist die Verwaltung darauf hin, dass der geplante Neubau teilweise unterkellert werden soll. Der Begriff „teilweise“ hätte hier mit Klammern versehen werden sollen. Der Betrieb als soziale Einrichtung zur Unterbringung von Geflüchteten erfordert aus Sicht der Verwaltung – wie von Fr. Adams in der Sitzung bereits dargestellt - Lagerungsmöglichkeiten (z. B. für Matratzen u.ä.), die zweckmäßigerweise nicht zu Lasten der Wohnfläche gehen sollte. Ob und inwieweit Synergieeffekte mit dem gegenüber liegenden Gebäude genutzt werden können, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Die Verwaltung wird nach erfolgtem Planungsbeschluss, insbesondere im Rahmen der Vorplanung, daher verschiedene Varianten entwickeln und dem Rat der Stadt Köln zum folgenden Baubeschluss einen konkreten Umsetzungsvorschlag und ggf. entsprechende Alternativen zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Anlage 02 Lageplan
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Plangebiet Baukörper geplanter 80m6040200 1:2000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 01 Übersichtsplan
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400m3002001000 1:10000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 1320/2018 Freigabedatum 28.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 42, Flurstück 589 durchzuführen. Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftra- gen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inkl. der Planung belaufen sich auf rd. 460.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau zur Unterbringung von Geflüchte- ten auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Gemarkung Rondorf- Land, Flur 42, Flurstück 589 aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und In- genieure (HOAI), Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die not- wendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Kosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) betragen voraussichtlich rd. 110.000 €. Integrationsrat 04.09.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Bauausschuss 17.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 460.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage Nach dem überproportionalen Anstieg zwischen 2014 und 2016 setzt sich seit Beginn des Jahres 2017 der Trend rückläufiger Zugangszahlen von Geflüchteten fort. Momentan sind in Köln rund 9.200 Geflüchtete untergebracht. Deshalb wird die Stadt Köln rd. 800 Plätze in Notunterkünften und pe r- spektivisch rd. 2.100 Plätze in Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Pensionen insbesondere au f- grund ihrer geringen Wohnqualität und ihrer Kostenintensität abbauen. Projektbeschreibung Abriss des Bestandsgebäudes Das bis Anfang des Jahres als Flüchtlingsunterkunft genutzte Objekt Kuckucksweg 8, ist eine 2 - geschossige Leichtbaukonstruktion mit Fertigteilwänden und Satteldach, die Anfang der 90er Jahre errichtet wurde und aufgrund ihrer Bauweise für eine Nutzung von 20 Jahren ausgelegt war. Die g e- plante Nutzungsdauer des Objektes ist somit überschritten. Der Restbuchwert zum 31.12.2018 resu l- tiert aus der nach Einführung des NKF erfolgten Aktivierung der Bestandsgebäude im Jahre 2006. Die Unterkunft verfügt über Gemeinschaftssanitäranlagen und teilweise Kochnischen in den Zimmern, was einem heute nicht mehr zeitgemäßen Standard für eine mittel - bis langfristige Unterbringung ent- spricht. Aufgrund der langen Standzeit der Leichtbaukonstruktion ist zudem die gesamte Bausubstanz angegriffen und auch stark beansprucht worden. Aufgrund häufiger Instandsetzungen von Rohrbr ü- chen in den wasserführenden Leitungen ist durch erforderliche Bohrungen in Decken und Wänden die Abnutzung zus ätzlich erhöht worden. Des Weiteren befindet sich die Heizungsanlage in einem irreparablen Zustand. Infolge dessen wurde das Gebäude mittlerweile leergezogen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Sanierung des Gebäudes aus Sicht der Verwaltung im vorliegenden Fall technisch und wirtschaftlich nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Das Anfang der 90er Jahre auf dem selben Grundstück ebenfalls als Leichtbaukonstruktion errichtete 3 Gebäude Kuckucksweg 10-12, wurde aufgrund der überschrittenen Nutzun gsdauer seinerzeit bereits abgerissen und in konventioneller Massivbauweise im Jahre 2014-2016 neu errichtet. Geplantes Gebäude Im Rahmen einer Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben die Beba u- barkeit der städtischen Grundstück sfläche festgestellt. Nach Abbruch der alten Bausubstanz könnte auf dem Grundstück in Anlehnung an die vorhandene benachbarte Neubebauung spiegelbildlich v o- raussichtlich ein zweigeschossiges, teilweise unterkellertes Wohngebäude mit Flachdach und abg e- schlossenen Nutzungseinheiten für bis zu 50 Personen entstehen. Die Unterkünfte an diesem Standort werden seit ihrer Errichtung durch Geflüchtete genutzt und we r- den durch das direkte Umfeld akzeptiert. Es empfiehlt sich daher dies an diesem Standort beizub e- halten. Ein preisgünstiges Alternativobjekt zur Anmietung oder zum Ankauf steht auf dem Immobil i- enmarkt in der Nähe derzeit nicht zur Verfügung. Die Kosten zur Neuerrichtung eines Gebäudes im Rahmen dieser Bauweise, das von der Größe für die Unterbringung von bis zu 50 Personen geeignet ist, liegen nach ersten Kostenschätzungen bei ca. 2,9 Mio. €. Die Kosten für die Planungsleistungen der HOAI Leistungsphasen 1 -3 betragen vorau s- sichtlich ca. 110.000 €, die im Fall der Umsetzung des Bauvorhabens angerechnet werden. Die Nu t- zungsdauer des Gebäudes ist mit 60 Jahren vorgesehen. Für die reine Ba uzeit müssen knapp zwei Jahre eingeplant werden. Nach aktueller und prognostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. Damit der Baubeschluss vorbereitet und später dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werde n kann, sind Grundlagenermittlungen, Vorplanungen, Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen erforde r- lich, die auf Grundlage der Leistungsphasen 1 -3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Mindestsatz - zu beauf tragen sind. Außerdem sind Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen. Zur Finanzierung: 1. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, B e- reitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 460.000 € zur Verfügung. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestandsgebäudes, mit e i- nem Restbuchwert i. H. v. 91.198,25 € zum Stand 31.12.2018, werden unmittelbar mit der allg e- meinen Rücklage verrechnet. 2. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 110.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen ei- ner Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5200, Neubau Kuckucksweg 8, bereitge- stellt. Zur Dringlichkeit Es werden zwingend langfristige Ressourcen zur Unterbringung von Geflüchteten, sowie zum Abbau bzw. Ersatz von temporären Unterbringungsmaßnahmen und Beherbergungsbetrieben, benötigt. Ein Abwarten bis zur nächsten Ratssitzung verzögert die Planung und anschließende Fertigstellung um weitere zwei Monate. Anlagen
Anlage 03 Schrägluftbild
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80m6040200 1:2000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 04 Auszug BauA vom 17.09.2018
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 25.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Bauausschusses vom 17.09.2018 öffentlich 5.3 Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Planungsbeschluss 1320/2018 RM Halberstadt-Kausch stellt fest, dass bei den heute zur Beschlussfassung stehen- den Vorlagen zum Teil Voll-, Teil- (hier, TOP 5.3) bzw. gar keine Unterkellerungen vorgesehen sind. Vor dem Hintergrund, dass Unterkellerungen mit höheren Kosten verbunden sind, fragt sie nach den Gründen für die unterschiedlichen Planungen. RM Brust fragt unter Bezugnahme auf die benachbarte Realschule an, ob das ge- plante Gebäude weiter nach links gerückt werden kann, um eine mögliche Erweite- rungsmöglichkeit für die Realschule zu belassen bzw. ob ein möglicher Bedarf mit der Schulpartie geklärt worden ist. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Realschu- len öfter in Gesamtschulen (mit einem höheren Platzbedarf) umgewandelt werden. Frau Adams, Vertreterin des Amtes für Wohnungswesen greift zunächst das Thema Unterkellerung auf. Sie erläutert, dass die Objekte unter TOP 5.3 und 5.5 nicht im öffentlich geförderten Wohnungsbau erstellt werden, sondern konventionell. Diese Objekte dienen der Unterbringung von geflüchteten Menschen und werden wie ein Heim betrieben. Dieser Heimbetrieb bedinge, dass auch Lagerungsmöglichkeiten (z. B. Matratzen etc.) vorhanden sind, wofür die Kellerräume benötigt werden. Eine Prüfung im Zusammenhang mit einer möglichen Erweiterung der benachbarten Schule sei insoweit nicht geprüft worden, als dass bereits jetzt dort eine Einrichtung für geflüchtete Menschen stehe, die weiterhin dringend benötigt werde. Zudem seien ihr seitens der Schulpartie im Rahmen einer Ämterbesprechung unter Beteiligung des Schuldezernates keine entsprechenden Hinweise genannt worden. RM Henk-Hollstein bittet die Frage, ob Bedarfe und auch Flächenpotenziale für eine Erweiterung der Schule vorhanden sind, vor einer Beschlussfassung zu prüfen und schriftlich zu beantworten. Dabei sei zu klären, ob eine Verschiebung des Gebäudes in westliche Richtung bzw. eine andere Ausnutzung des Grundstücks möglich ist (ggf. auch über eine Änderung des B-Plans). RM Halberstadt-Kausch schließt sich dem an und bittet um eine definitive Aussage der Schulverwaltung, ob diese Fläche – auch auf längere Sicht- nicht benötigt wird. Herr Gräbener, Vertreter des Amtes für Schulentwicklung, erklärt, diese Fragestel- lungen zur Klärung mitzunehmen. RM Henk-Hollstein bittet zudem die Fragestellung einer Unterkellerung dahingehend zu prüfen und zu beantworten, ob es aufgrund des bevorstehenden Abrisses und den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen wie Auskofferung etc. sinnvoll wäre, hier zu unterkellern. Beigeordneter Greitemann sagt eine Prüfung durch die Verwaltung zu. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Beschlussfassung einstimmig in seine nächste Sit- zung; bis dahin sind offene Fragen durch die Verwaltung zu beantworten.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1320/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2018
- Erstellt
- 23.04.2018 08:47