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1320/2018

Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.12

Anlage 05 Beantwortung der Fragen des Bauausschusses vom 17.09.2018

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Anlage 02 Lageplan

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Anlage 01 Übersichtsplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 03 Schrägluftbild

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Anlage 04 Auszug BauA vom 17.09.2018

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Anlage 05 Beantwortung der Fragen des Bauausschusses vom 17.09.2018

2333 Zeichen

Anlage 5 
Beantwortung der Fragen zum TOP 5.3 der 30. Sitzung des 
Bauausschusses vom 17.09.2018 
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen unter TOP 5.3 bitten RM Brust, RM Henk-
Hollstein, RM Halberstadt-Kausch die Verwaltung zu prüfen, ob die benötigte Fläche durch 
die Schulverwaltung benötigt wird und ob eine Verschiebung des Gebäudes in westliche 
Richtung bzw. eine andere Ausnutzung des Grundstücks möglich ist. 
RM Henk-Hollstein bittet zudem die Fragestellung einer Unterkellerung dahingehend zu 
prüfen und zu beantworten, ob es aufgrund des bevorstehenden Abrisses und den damit 
verbundenen notwendigen Maßnahmen wie Auskofferung etc. sinnvoll wäre hier zu 
unterkellern. 
Frage 1: Wird die benötigte Fläche für eine Schulerweiterung der benachbarten 
Realschule benötigt und/oder ist eine Verschiebung des Gebäudes in westliche 
Richtung bzw. eine andere Ausnutzung des Grundstücks möglich? 
Nach erneuter Abstimmung mit der Schulverwaltung besteht kein Bedarf zur 
Inanspruchnahme der Fläche für eine Schulerweiterung. Insofern ist auch eine Verschiebung 
der Gebäudekörper nicht erforderlich. Unbeschadet dessen wäre eine Verschiebung des 
Gebäudes in westliche Richtung bzw. eine andere Ausnutzung des Grundstücks aus 
planungsrechtlichen Gründen auch nicht ohne weiteres möglich, da das Vorhaben dem 
Einfügungsgebot nach § 34 BauGB unterliegt. 
Frage 2: Ist es sinnvoll hier zu unterkellern? 
In der Beschlussvorlage 1320/2018 weist die Verwaltung darauf hin, dass der geplante 
Neubau teilweise unterkellert werden soll. Der Begriff „teilweise“ hätte hier mit Klammern 
versehen werden sollen. Der Betrieb als soziale Einrichtung zur Unterbringung von 
Geflüchteten erfordert aus Sicht der Verwaltung – wie von Fr. Adams in der Sitzung bereits 
dargestellt - Lagerungsmöglichkeiten (z. B. für Matratzen u.ä.), die zweckmäßigerweise nicht 
zu Lasten der Wohnfläche gehen sollte. Ob und inwieweit Synergieeffekte mit dem 
gegenüber liegenden Gebäude genutzt werden können, wird im weiteren Planungsverlauf 
geprüft. Die Verwaltung wird nach erfolgtem Planungsbeschluss, insbesondere im Rahmen 
der Vorplanung, daher verschiedene Varianten entwickeln und dem Rat der Stadt Köln zum 
folgenden Baubeschluss einen konkreten Umsetzungsvorschlag und ggf. entsprechende 
Alternativen zur Beratung und Entscheidung vorlegen.

Anlage 02 Lageplan

392 Zeichen

Plangebiet
Baukörper
geplanter
80m6040200 1:2000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 01 Übersichtsplan

366 Zeichen

400m3002001000 1:10000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Beschlussvorlage Rat

7781 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1320/2018 
Freigabedatum 
28.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem 
städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen 
Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 42, Flurstück 589 
durchzuführen. 
 
Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftra-
gen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inkl. der Planung belaufen sich auf rd. 460.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau zur Unterbringung von Geflüchte-
ten auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 Köln-Godorf, Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 42, Flurstück 589 aufzunehmen.  
 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und In-
genieure (HOAI), Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die not-
wendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. 
Die voraussichtlichen Kosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, 
Entwurfsplanung) betragen voraussichtlich rd. 110.000 €.  
 
Integrationsrat 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
Bauausschuss 17.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   110.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  460.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
 
Nach dem überproportionalen Anstieg zwischen 2014 und 2016 setzt sich seit Beginn des Jahres 
2017 der Trend rückläufiger Zugangszahlen von Geflüchteten fort. Momentan sind in Köln rund 9.200 
Geflüchtete untergebracht. Deshalb wird die Stadt Köln rd. 800 Plätze in Notunterkünften und pe r-
spektivisch rd. 2.100 Plätze in Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Pensionen insbesondere au f-
grund ihrer geringen Wohnqualität und ihrer Kostenintensität abbauen. 
Projektbeschreibung 
Abriss des Bestandsgebäudes 
Das bis Anfang des Jahres als Flüchtlingsunterkunft genutzte Objekt Kuckucksweg 8, ist eine 2 -
geschossige Leichtbaukonstruktion mit Fertigteilwänden und Satteldach, die Anfang der 90er Jahre 
errichtet wurde und  aufgrund ihrer Bauweise für eine Nutzung von 20 Jahren ausgelegt war. Die g e-
plante Nutzungsdauer des Objektes ist somit überschritten. Der Restbuchwert zum 31.12.2018 resu l-
tiert aus der nach Einführung des NKF erfolgten Aktivierung der Bestandsgebäude im Jahre 2006.  
Die Unterkunft verfügt über Gemeinschaftssanitäranlagen und teilweise Kochnischen in den Zimmern, 
was einem heute nicht mehr zeitgemäßen Standard für eine mittel - bis langfristige Unterbringung ent-
spricht. Aufgrund der langen Standzeit der Leichtbaukonstruktion ist zudem die gesamte Bausubstanz 
angegriffen und auch stark beansprucht worden. Aufgrund häufiger Instandsetzungen von Rohrbr ü-
chen in den wasserführenden Leitungen ist durch erforderliche Bohrungen in Decken und Wänden 
die Abnutzung zus ätzlich erhöht worden. Des Weiteren befindet sich die Heizungsanlage in einem 
irreparablen Zustand. Infolge dessen wurde das Gebäude mittlerweile leergezogen. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Sanierung des Gebäudes aus Sicht der Verwaltung im 
vorliegenden Fall technisch und wirtschaftlich nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. 
Das Anfang der 90er Jahre auf dem selben Grundstück ebenfalls als Leichtbaukonstruktion errichtete

3 
Gebäude Kuckucksweg 10-12, wurde aufgrund der überschrittenen Nutzun gsdauer seinerzeit bereits 
abgerissen und in konventioneller Massivbauweise im Jahre 2014-2016 neu errichtet. 
 
Geplantes Gebäude 
Im Rahmen einer Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben die Beba u-
barkeit der städtischen Grundstück sfläche festgestellt. Nach Abbruch der alten Bausubstanz könnte 
auf dem Grundstück in Anlehnung an die vorhandene benachbarte Neubebauung spiegelbildlich v o-
raussichtlich ein zweigeschossiges, teilweise unterkellertes Wohngebäude mit Flachdach und abg e-
schlossenen Nutzungseinheiten für bis zu 50 Personen entstehen. 
Die Unterkünfte an diesem Standort werden seit ihrer Errichtung durch Geflüchtete genutzt und we r-
den durch das direkte Umfeld akzeptiert. Es empfiehlt sich daher dies an diesem Standort beizub e-
halten. Ein preisgünstiges Alternativobjekt zur Anmietung oder zum Ankauf steht auf dem Immobil i-
enmarkt in der Nähe derzeit nicht zur Verfügung.  
Die Kosten zur Neuerrichtung eines Gebäudes im Rahmen dieser Bauweise, das von der Größe für 
die Unterbringung von bis zu 50 Personen geeignet ist, liegen nach ersten Kostenschätzungen bei ca. 
2,9 Mio. €. Die Kosten für die Planungsleistungen der HOAI Leistungsphasen 1 -3 betragen vorau s-
sichtlich ca. 110.000 €, die im Fall der Umsetzung des Bauvorhabens angerechnet werden. Die Nu t-
zungsdauer des Gebäudes ist mit 60 Jahren vorgesehen. Für die reine Ba uzeit müssen knapp zwei 
Jahre eingeplant werden. Nach aktueller und prognostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige 
Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. 
Damit der Baubeschluss vorbereitet und später dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werde n kann, 
sind Grundlagenermittlungen, Vorplanungen, Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen erforde r-
lich, die auf Grundlage der Leistungsphasen 1 -3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) - Mindestsatz - zu beauf tragen sind. Außerdem sind Stellungnahmen von Fachingenieuren 
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen. 
 
Zur Finanzierung: 
1. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, B e-
reitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 460.000 € zur Verfügung.  
Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestandsgebäudes, mit e i-
nem Restbuchwert i. H. v. 91.198,25 € zum Stand 31.12.2018, werden unmittelbar mit der allg e-
meinen Rücklage verrechnet.  
2. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 110.000 € stehen für das 
Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, 
Flüchtlings-WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen ei-
ner Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5200, Neubau Kuckucksweg 8, bereitge-
stellt. 
 
Zur Dringlichkeit 
 
Es werden zwingend langfristige Ressourcen zur Unterbringung von Geflüchteten, sowie zum Abbau 
bzw. Ersatz von temporären Unterbringungsmaßnahmen und Beherbergungsbetrieben, benötigt. Ein 
Abwarten bis zur nächsten Ratssitzung verzögert die Planung und anschließende Fertigstellung um 
weitere zwei Monate. 
 
Anlagen

Anlage 03 Schrägluftbild

361 Zeichen

80m6040200 1:2000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 04 Auszug BauA vom 17.09.2018

3237 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 25.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Bauausschusses vom 17.09.2018 
öffentlich 
5.3 Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller 
Bauweise auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 8, 50997 
Köln-Godorf, Planungsbeschluss 
1320/2018 
RM Halberstadt-Kausch stellt fest, dass bei den heute zur Beschlussfassung stehen-
den Vorlagen zum Teil Voll-, Teil- (hier, TOP 5.3) bzw. gar keine Unterkellerungen 
vorgesehen sind. Vor dem Hintergrund, dass Unterkellerungen mit höheren Kosten 
verbunden sind, fragt sie nach den Gründen für die unterschiedlichen Planungen.  
 
RM Brust fragt unter Bezugnahme auf die benachbarte Realschule an, ob das ge-
plante Gebäude weiter nach links gerückt werden kann, um eine mögliche Erweite-
rungsmöglichkeit für die Realschule zu belassen bzw. ob ein möglicher Bedarf mit 
der Schulpartie geklärt worden ist. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Realschu-
len öfter in Gesamtschulen (mit einem höheren Platzbedarf) umgewandelt werden. 
 
Frau Adams, Vertreterin des Amtes für Wohnungswesen greift zunächst das Thema 
Unterkellerung auf. Sie erläutert, dass die Objekte unter TOP 5.3 und 5.5 nicht im 
öffentlich geförderten Wohnungsbau erstellt werden, sondern konventionell. Diese 
Objekte dienen der Unterbringung von geflüchteten Menschen und werden wie ein 
Heim betrieben. Dieser Heimbetrieb bedinge, dass auch Lagerungsmöglichkeiten (z. 
B. Matratzen etc.) vorhanden sind, wofür die Kellerräume benötigt werden.  
 
Eine Prüfung im Zusammenhang mit einer möglichen Erweiterung der benachbarten 
Schule sei insoweit nicht geprüft worden, als dass bereits jetzt dort eine Einrichtung 
für geflüchtete Menschen stehe, die weiterhin dringend benötigt werde. Zudem seien 
ihr seitens der Schulpartie im Rahmen einer Ämterbesprechung unter Beteiligung 
des Schuldezernates keine entsprechenden Hinweise genannt worden.  
 
RM Henk-Hollstein bittet die Frage, ob Bedarfe und auch Flächenpotenziale für eine 
Erweiterung der Schule vorhanden sind, vor einer Beschlussfassung zu prüfen und

schriftlich zu beantworten. Dabei sei zu klären, ob eine Verschiebung des Gebäudes 
in westliche Richtung bzw. eine andere Ausnutzung des Grundstücks möglich ist 
(ggf. auch über eine Änderung des B-Plans).   
 
RM Halberstadt-Kausch schließt sich dem an und bittet um eine definitive Aussage 
der Schulverwaltung, ob diese Fläche – auch auf längere Sicht- nicht benötigt wird.  
 
Herr Gräbener, Vertreter des Amtes für Schulentwicklung, erklärt, diese Fragestel-
lungen zur Klärung mitzunehmen.  
 
RM Henk-Hollstein bittet zudem die Fragestellung einer Unterkellerung dahingehend 
zu prüfen und zu beantworten, ob es aufgrund des bevorstehenden Abrisses und 
den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen wie Auskofferung etc. sinnvoll 
wäre, hier zu unterkellern.  
 
Beigeordneter Greitemann sagt eine Prüfung durch die Verwaltung zu.  
 
Beschluss: 
Der Bauausschuss vertagt die Beschlussfassung einstimmig in seine nächste Sit-
zung; bis dahin sind offene Fragen durch die Verwaltung zu beantworten.

Beratungsverlauf (6)

04.09.2018 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bauausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1320/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.08.2018
Erstellt
23.04.2018 08:47