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2088/2022

Weiterer Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 18.08.2022, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10516 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2088/2022 
Freigabedatum 04.08.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterer Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. April 
2023 umzusetzen. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ab 1. April 2023 auf alle Bezirks-
vertretungen empfohlen. Dazu werden den folgenden Bezirksvertretungen inhaltsgleiche Vorlagen mit 
folgendem Beschlusstext vorgelegt (BV 1 Innenstadt: 25.08.2022, BV 2 Rodenkirchen: 29.08.2022; 
BV 4 Ehrenfeld: 05.09.2022, BV 7 Porz: 01.09.2022, BV 9 Mülheim: 22.08.2022): 
 Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. 
April 2023 umzusetzen. (Vorlage 2085/2022) 
 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 
1. April 2023 umzusetzen. (Vorlage 2086/2022) 
 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. 
April 2023 umzusetzen. (Vorlage 2087/2022) 
 Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. April 
2023 umzusetzen. (Vorlage 2089/2022) 
 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. Ap-
ril 2023 umzusetzen. (Vorlage 2090/2022) 
 
Dem Rat wird am 08.09.2022 eine inhaltsgleiche Vorlage mit folgendem Beschlusstext vorgelegt 
(Vorlagen 2084/2022): 
Zur Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung beschließt der Rat die verbindliche 
Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. Oktober 2023 zusätzlich für alle Vorla-
gen, bei denen der Stadtentwicklungsausschuss das Entscheidungsgremium ist. 
 
Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlage 2142/2022) werden parallel informiert: 
 Verkehrsausschuss:         23.08.2022 
 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün:      25.08.2022 
 Bezirksvertretung 8 (Kalk):        25.08.2022 
 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal):       29.08.2022 
 Bezirksvertretung 5 (Nippes):       01.09.2022 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:   06.09.2022 
 Integrationsrat:         20.09.2022 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:    29.09.2022 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik:     28.10.2022 
 
 
Bisherige Entwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
2015 hat der Rat (Vorlage 1157/2015) mit seinem Beschluss zur Stärkung der Beteiligungskultur in 
Köln den Start für die heutige Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.  
Nach einer intensiven Entwicklungsarbeit durch Akteur*innen aus Politik, Stadtgesellschaft und Ver-
waltung hat der Rat 2018 (Vorlage 2306/2018) eine Pilotphase zur Einführung und Erprobung der

3 
Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ausgehend von den Zielen einer qualifizier-
ten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Leitlinien und die dafür erforderlichen Verfahren und Formate 
zunächst für alle Beschlussvorlagen des heutigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün sowie der 
Bezirksvertretung Nippes umgesetzt. Dies wurde durch einzelne Projekte aus weiteren Handlungsfel-
dern ergänzt. 
Aufbauend auf den positiven Ergebnissen und Erfahrungen hat der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) 
schließlich die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk für die 
Stadt Köln beschlossen, das schrittweise umgesetzt beziehungsweise ausgebaut und dabei lernend 
weiter entwickelt werden sollte. Aktuell umfasst der Geltungsbereich der Systematischen Öffentlich-
keitsbeteiligung die Beschlussvorlagen der folgenden Gremien als Beschlussorgan: 
 Bezirksvertretungen Kalk, Lindenthal und Nippes 
 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 
 Alle Vorlagen des Dezernates III-Mobilität, die ein Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand 
aufweisen (bis 31. August 2022 nur Vorlagen, bei denen der Verkehrsausschuss das Ent-
scheidungsgremium ist). 
Insgesamt ist auf dieser Grundlage eine stetig steigende Zahl an Projekten nach den Maßstäben der 
Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln durchgeführt worden – aufgrund der großen Akzep-
tanz innerhalb der Verwaltung auch bereits für Themen und Vorhaben, für die dies noch nicht vorge-
geben war. Einen stets aktuellen Informationsstand dazu bietet das Beteiligungsportal mei-
nungfuer.koeln in der Rubrik „Zahlen, Daten, Fakten“.  
Zum Stand 7. Juni 2022 werden ausgewiesen: 
 Insgesamt 85 Projekte seit Bestehen des Beteiligungsportals (15. Februar 2019), davon 
29 laufend 
56 abgeschlossen, davon 
 6 Projekte der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 24 weitere Projekte 
 26 Verfahren nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) 
Ermöglicht wurde diese Entwicklung durch das 2020 ebenfalls auf Dauer eingerichtete Büro für Öf-
fentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 1056/2020). Es ist als kooperatives Büro der Verwaltung zusammen 
mit einem stadtgesellschaftlichen Träger, derzeit die Kölner Freiwilligen Agentur, aufgestellt. Für die 
Zeit ab 2023 muss der stadtgesellschaftliche Teil erneut bestimmt werden.  
Der Rat hat 2020 ebenso anerkannt (Vorlage 1056/2020), dass für den schrittweisen Ausbau der Sys-
tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung externe Beratung in den Feldern Methodenentwicklung, stadt-
gesellschaftliche Zugänge und Kommunikation/Marketing erforderlich ist. Der Umfang dieser Bera-
tungen und der Aufwand dafür können aus Sicht der Verwaltung schrittweise sinken. 
Insgesamt ist festzustellen, dass nach einer längeren Entwicklungs- und Startphase die Systemati-
sche Öffentlichkeitsbeteiligung zunehmend große Akzeptanz und auch Nachfrage findet. Dies ist eine 
gute Grundlage, um nun den nächsten Ausbauschritt zu beschließen. 
 
 
Weiterer Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Für den nächsten Schritt wird die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf die 
weiteren Bezirksvertretungen empfohlen, sodass die Leitlinien ab dem 1. April 2023 für alle Be-
zirksvertretungen gelten. 
Überdies wird empfohlen, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungsfeld Stadt-
planung auszuweiten. Das Handlungsfeld erfährt in der Stadtgesellschaft große Beachtung und er-
weckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung, sodass es bereits jetzt eine Vielzahl an gesetz-

4 
lichen und freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligungen in dem Bereich gibt. Durch die Ausweitung der 
Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungsfeld Stadtplanung erfolgt in der Praxis 
folgendes: 
 Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal-
tung werden standardisiert um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbeteili-
gung aus Sicht der Verwaltung durchgeführt werden sollte. 
 Grundlegend haben Kölner*innen die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Be-
schlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium darüber 
informiert. 
 Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll, erstellt die Fachverwaltung ein 
Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen und das 
geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom beschlussfas-
senden Gremium entschieden. 
 Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und berichtet über das Beteiligungs-
verfahren und seine Ergebnisse in der abschließenden Beschlussvorlage. 
Ein Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in dem vor allem betroffenen Stadtpla-
nungsamt knüpft an die vom Dezernat VI – Planen und Bauen – geplante Analyse und Neu-
Beschreibung von Prozessen an. Um die beiden Schritte sinnvoll miteinander zu verzahnen, sollen 
die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. Oktober 2023 für alle Vorlagen, bei denen der 
Stadtentwicklungsausschuss das Entscheidungsgremium ist, gelten. 
Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, 
dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung 
der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Stadt-
entwicklungsausschuss entschieden werden.  
Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwen-
dung. 
Als Voraussetzung für die qualifizierte Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung be-
absichtigt Dezernat VI im Stadtplanungsamt ab dem 1. Oktober 2023 eine Servicestelle für Öffentlich-
keitsbeteiligung einzurichten. Dafür soll im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023 eine Stelle (Ver-
waltungsbeschäftigt*r EG 12 TVöD) zugesetzt werden. 
Auch diese Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Sinne eines lernenden 
Systems zu weiteren Formaten, Erkenntnissen und Erfahrungen führen und unsere Beteiligungskultur 
in Köln weiter stärken. So soll auf Anregung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden (AN/0258/2022)  ein Pilotverfahren mit einem Bürgerrat als Beteiligungsformat im 
Handlungsfeld Mobilität erprobt werden. Ähnlich besteht verwaltungsseitig die Absicht, bei einzelnen 
Vorhaben zur Neugestaltung von Plätzen ihre künftige Bespielung in Koproduktion mit stadtgesell-
schaftlichen Akteuren von Beginn an stärkend in die Planung und Beteiligung einzubeziehen. 
Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren – 
wie bisher– vollständig im Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln transparent gemacht, systema-
tisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden. 
 
 
Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Aus heutiger Sicht scheint eine flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbeteili-
gung ab Mitte 2025 möglich. Hierfür werden in der kommenden Ausweitung entsprechende Erfahrun-
gen gesammelt und die Schulungsangebote und Formate für Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
weiter ausgebaut.

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2088/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.08.2022
Erstellt
28.06.2022 10:57