2088/2022
Weiterer Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 2088/2022 Freigabedatum 04.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterer Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. April 2023 umzusetzen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ab 1. April 2023 auf alle Bezirks- vertretungen empfohlen. Dazu werden den folgenden Bezirksvertretungen inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vorgelegt (BV 1 Innenstadt: 25.08.2022, BV 2 Rodenkirchen: 29.08.2022; BV 4 Ehrenfeld: 05.09.2022, BV 7 Porz: 01.09.2022, BV 9 Mülheim: 22.08.2022): Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. April 2023 umzusetzen. (Vorlage 2085/2022) Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. April 2023 umzusetzen. (Vorlage 2086/2022) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. April 2023 umzusetzen. (Vorlage 2087/2022) Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. April 2023 umzusetzen. (Vorlage 2089/2022) Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. Ap- ril 2023 umzusetzen. (Vorlage 2090/2022) Dem Rat wird am 08.09.2022 eine inhaltsgleiche Vorlage mit folgendem Beschlusstext vorgelegt (Vorlagen 2084/2022): Zur Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung beschließt der Rat die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. Oktober 2023 zusätzlich für alle Vorla- gen, bei denen der Stadtentwicklungsausschuss das Entscheidungsgremium ist. Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlage 2142/2022) werden parallel informiert: Verkehrsausschuss: 23.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: 25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk): 25.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal): 29.08.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes): 01.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: 06.09.2022 Integrationsrat: 20.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: 29.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik: 28.10.2022 Bisherige Entwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 2015 hat der Rat (Vorlage 1157/2015) mit seinem Beschluss zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln den Start für die heutige Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Nach einer intensiven Entwicklungsarbeit durch Akteur*innen aus Politik, Stadtgesellschaft und Ver- waltung hat der Rat 2018 (Vorlage 2306/2018) eine Pilotphase zur Einführung und Erprobung der 3 Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ausgehend von den Zielen einer qualifizier- ten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Leitlinien und die dafür erforderlichen Verfahren und Formate zunächst für alle Beschlussvorlagen des heutigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün sowie der Bezirksvertretung Nippes umgesetzt. Dies wurde durch einzelne Projekte aus weiteren Handlungsfel- dern ergänzt. Aufbauend auf den positiven Ergebnissen und Erfahrungen hat der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) schließlich die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk für die Stadt Köln beschlossen, das schrittweise umgesetzt beziehungsweise ausgebaut und dabei lernend weiter entwickelt werden sollte. Aktuell umfasst der Geltungsbereich der Systematischen Öffentlich- keitsbeteiligung die Beschlussvorlagen der folgenden Gremien als Beschlussorgan: Bezirksvertretungen Kalk, Lindenthal und Nippes Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün Alle Vorlagen des Dezernates III-Mobilität, die ein Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen (bis 31. August 2022 nur Vorlagen, bei denen der Verkehrsausschuss das Ent- scheidungsgremium ist). Insgesamt ist auf dieser Grundlage eine stetig steigende Zahl an Projekten nach den Maßstäben der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln durchgeführt worden – aufgrund der großen Akzep- tanz innerhalb der Verwaltung auch bereits für Themen und Vorhaben, für die dies noch nicht vorge- geben war. Einen stets aktuellen Informationsstand dazu bietet das Beteiligungsportal mei- nungfuer.koeln in der Rubrik „Zahlen, Daten, Fakten“. Zum Stand 7. Juni 2022 werden ausgewiesen: Insgesamt 85 Projekte seit Bestehen des Beteiligungsportals (15. Februar 2019), davon 29 laufend 56 abgeschlossen, davon 6 Projekte der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 24 weitere Projekte 26 Verfahren nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) Ermöglicht wurde diese Entwicklung durch das 2020 ebenfalls auf Dauer eingerichtete Büro für Öf- fentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 1056/2020). Es ist als kooperatives Büro der Verwaltung zusammen mit einem stadtgesellschaftlichen Träger, derzeit die Kölner Freiwilligen Agentur, aufgestellt. Für die Zeit ab 2023 muss der stadtgesellschaftliche Teil erneut bestimmt werden. Der Rat hat 2020 ebenso anerkannt (Vorlage 1056/2020), dass für den schrittweisen Ausbau der Sys- tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung externe Beratung in den Feldern Methodenentwicklung, stadt- gesellschaftliche Zugänge und Kommunikation/Marketing erforderlich ist. Der Umfang dieser Bera- tungen und der Aufwand dafür können aus Sicht der Verwaltung schrittweise sinken. Insgesamt ist festzustellen, dass nach einer längeren Entwicklungs- und Startphase die Systemati- sche Öffentlichkeitsbeteiligung zunehmend große Akzeptanz und auch Nachfrage findet. Dies ist eine gute Grundlage, um nun den nächsten Ausbauschritt zu beschließen. Weiterer Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Für den nächsten Schritt wird die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf die weiteren Bezirksvertretungen empfohlen, sodass die Leitlinien ab dem 1. April 2023 für alle Be- zirksvertretungen gelten. Überdies wird empfohlen, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungsfeld Stadt- planung auszuweiten. Das Handlungsfeld erfährt in der Stadtgesellschaft große Beachtung und er- weckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung, sodass es bereits jetzt eine Vielzahl an gesetz- 4 lichen und freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligungen in dem Bereich gibt. Durch die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungsfeld Stadtplanung erfolgt in der Praxis folgendes: Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal- tung werden standardisiert um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbeteili- gung aus Sicht der Verwaltung durchgeführt werden sollte. Grundlegend haben Kölner*innen die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Be- schlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium darüber informiert. Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll, erstellt die Fachverwaltung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom beschlussfas- senden Gremium entschieden. Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und berichtet über das Beteiligungs- verfahren und seine Ergebnisse in der abschließenden Beschlussvorlage. Ein Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in dem vor allem betroffenen Stadtpla- nungsamt knüpft an die vom Dezernat VI – Planen und Bauen – geplante Analyse und Neu- Beschreibung von Prozessen an. Um die beiden Schritte sinnvoll miteinander zu verzahnen, sollen die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1. Oktober 2023 für alle Vorlagen, bei denen der Stadtentwicklungsausschuss das Entscheidungsgremium ist, gelten. Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Stadt- entwicklungsausschuss entschieden werden. Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwen- dung. Als Voraussetzung für die qualifizierte Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung be- absichtigt Dezernat VI im Stadtplanungsamt ab dem 1. Oktober 2023 eine Servicestelle für Öffentlich- keitsbeteiligung einzurichten. Dafür soll im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023 eine Stelle (Ver- waltungsbeschäftigt*r EG 12 TVöD) zugesetzt werden. Auch diese Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Sinne eines lernenden Systems zu weiteren Formaten, Erkenntnissen und Erfahrungen führen und unsere Beteiligungskultur in Köln weiter stärken. So soll auf Anregung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (AN/0258/2022) ein Pilotverfahren mit einem Bürgerrat als Beteiligungsformat im Handlungsfeld Mobilität erprobt werden. Ähnlich besteht verwaltungsseitig die Absicht, bei einzelnen Vorhaben zur Neugestaltung von Plätzen ihre künftige Bespielung in Koproduktion mit stadtgesell- schaftlichen Akteuren von Beginn an stärkend in die Planung und Beteiligung einzubeziehen. Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren – wie bisher– vollständig im Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln transparent gemacht, systema- tisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden. Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Aus heutiger Sicht scheint eine flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbeteili- gung ab Mitte 2025 möglich. Hierfür werden in der kommenden Ausweitung entsprechende Erfahrun- gen gesammelt und die Schulungsangebote und Formate für Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung weiter ausgebaut.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2088/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.08.2022
- Erstellt
- 28.06.2022 10:57