V/0399/2012
Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
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Berichtsvorlage
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V/0399/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt Betrifft Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Beratungsfolge 13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Der Geschäftsbericht 2011 des Veterinär - und Lebensmittelüberwachungsamtes vermittelt einen Überblick über die vielschichtigen Aufgaben des Amtes und die Aufgabenschwerpunkte des Ja h- res 2011. In ihm werden die wichtigsten Zahlen und Daten aus dem Aufgabenbereich des Amtes dargestellt. Die Gliederung des Berichtes folgt der Produktst ruktur des Amtes und der des Vorjahresberic h- tes. So lassen sich Entwicklungen auch über den Rahmen des einzelnen Geschäftsberichts hi n- weg nachvollziehen. Der Geschäftsbericht ist sowohl in gedruckter Form als auch im Internet barrierearm gestaltet und ber ücksichtigt die verpflichtenden Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein Westfalen. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlage: Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Vorlagen-Nr.: V/0399/2012 Auskunft erteilt: Herr Dr. Otto Ruf: 384833-10 E-Mail: OttoRoland@stadt-muenster.de Datum: 29.05.2012 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage 1 Geschäftsbericht 2011
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Geschäftsbericht 2011 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 2 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Impressum Herausgeberin: Stadt Münster Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Text: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Grafik: Cornelia Grieper Fotos: Ursula Friedrich Redaktion: Bernd Dreyer Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Vorwort Abbildung 1 Dr. Roland Otto, Amtsleiter Sehr geehrte Damen und Herren, die Grundlagen für die Aufgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes finden sich überwiegend in dem von der Europäischen Union (EU) festgelegten Europäi- schen Recht. Dazu gehört auch das EU-Hygiene-Paket, zu dem die EU-Verordnungen 178/2002, 852/2004, 853/2004, 854/2004 und 882/2004 gehören. In diesen Vorschriften finden sich Regelungen zu Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Lebensmittel tierischen Ursprungs, aber auch zu Futtermitteln, zur Tiergesundheit und zum Tierschutz. Da es sich bei diesen Regelungen um EU-Verordnungen handelt (unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten) ist nationale Umsetzung nur zur Anpassung an die nationa- len Rechtssysteme zulässig. Daraus resultiert ein für Laien schwer zu durchschauendes Geflecht von Vorschriften: EU-Verordnungen und EU-Guidelines, nationale Gesetze, Ver- ordnungen und Leitlinien und landesspezifische Vorschriften. Betrachtet man den Stand der Umsetzung, dann fällt auf, dass der Lebensmittel-Bereich weitgehend geregelt ist: • Risikobewertung der Betriebe • Ermittlung der Inspektionsfrequenzen • Probenplanung Für den Veterinär-Bereich sind derartige Vorgaben nur in Ansätzen vorhanden. Dabei geht es – ebenso wie im Lebensmittel-Bereich - um Vorbeugung. Mit unbedenklichen Futtermitteln gefütterte Tiere sind die Grundlage für unbedenkliche Lebensmittel. Tierschutzgerecht gehaltene Tiere berücksichtigen die Ansprüche der Tiere für optimale Lebensbedingungen. Und gesunde Tiere tragen dazu bei, Zoonosen (von Tier auf Mensch übertragbare Krankheiten) zu vermeiden. Daher soll das bislang geltende Tierseuchengesetz durch das Tiergesundheitsgesetz ab- gelöst werden. Auf Landesebene werden das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (AG TierSG NRW) und das Gesetz über tierische Nebenprodukte (TierNebG NRW) ent- 3 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sprechend angepasst und für die Intensivierung der Kontrollen eine Verordnung für die Ausbildung und Prüfung von Veterinär-Assistenten (APVOVetAss NRW) vorbereitet. Die Änderung des Tierschutzgesetzes und die stetig angepassten Vorgaben für die Tier- haltung erfordern einen hohen Aufwand seitens der Überwachung und der Tierhalter. Eini- ge Bundesländer haben bereits reagiert und Hilfskräfte (Veterinär-Kontrollassistenten) zur Unterstützung der Amtstierärzte eingestellt. Bei der präventiven Arbeit steht die Beratung der Lebensmittelunternehmer und der Tier- halter im Vordergrund. Hinzu kommt die Dokumentation dieser Tätigkeiten, denn nur so kann die Verwaltung den Anforderungen gerecht werden. • Informationsfreiheits-Gesetz NRW • Verbraucher-Informations-Gesetz • Verbandsklagerecht Die hier genannten Vorschriften dienen im Wesentlichen den Bürgern, die über die Ein- sichtnahme in Verwaltungsvorgänge, auf die Tätigkeit der Überwachung Einfluss nehmen möchten. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre zeigt, dass derartige Anfragen mit sehr hohem Aufwand verbunden sein können. Wenn die Leistungsfähigkeit des Amtes den übertragenen Aufgaben entsprechen soll, wird die personelle Ausstattung angepasst werden müssen. Im Mai 2012 Dr. Otto 4 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 5 Inhaltsverzeichnis Impressum...........................................................................................................................2 Vorwort ............................................................................................................................... .3 1 Jahresthemen und Schwerpunkte 2011...................................................................7 1.1 EHEC.......................................................................................................................7 1.2 Dioxin.......................................................................................................................7 1.3 Hygienebarometer ...................................................................................................8 2 Produktübersicht ....................................................................................................11 3 Veterinärangelegenheiten......................................................................................12 3.1 Tierseuchen ...........................................................................................................12 3.1.1 Allgemeines ...........................................................................................................12 3.1.2 Boviner Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ........................................................................12 3.1.3 Bovine Virusdiarrhoe (BVD)...................................................................................13 3.1.4 Fledermaustollwut..................................................................................................13 3.2 Tierverkehr.............................................................................................................14 3.3 Tierschutz ..............................................................................................................14 3.4 Tierversuche ..........................................................................................................14 3.4.1 Tierversuchszahlen, Kontrollen und Genehmigungen ...........................................14 3.4.2 Tierverbrauchszahlen ............................................................................................16 3.5 Landeshundegesetz...............................................................................................17 3.6 Futtermittelüberwachung........................................................................................17 3.7 Cross Compliance..................................................................................................17 4 Lebensmittelangelegenheiten ................................................................................17 4.1 Lebensmittelüberwachung .....................................................................................18 4.1.1 Lebensmittelüberwachung im Gastronomiebereich ...............................................19 4.1.2 Probenentnahmen und Untersuchungen ...............................................................20 4.1.3 Verbraucherbeschwerden......................................................................................21 4.1.4 Maßnahmen in der Lebensmittelüberwachung ......................................................21 4.2 Milchhygiene..........................................................................................................22 4.3 Fleischhygiene.......................................................................................................22 4.3.1 Schlachttieruntersuchungen von Geflügel .............................................................23 4.3.2 Schlachtungen .......................................................................................................23 5 Organisation des Veterinär-- und Lebensmittelüberwachungsamtes.....................24 5.1 Stellenplan .............................................................................................................24 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 6 5.2 Organigramm.........................................................................................................25 6 Standort des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.............................26 7 Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen............................................................27 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 7 1 Jahresthemen und Schwerpunkte 2011 1.1 EHEC Im Mai 2011 ist in Deutschland eine Häufung und Ausbreitung einer bis dahin nicht be- kannten, schweren Verlaufsform eines hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) mit Durchfall beobachtet worden. Als Ursache wurde EHEC (enterohämorrhagische Escheri- chia coli) angenommen, ein pathogener (krankheitsauslösender) Stamm des Darmbakteri- ums Escherichia coli. Auch in Münster waren zunächst 3 Personen betroffen. Es folgte eine enge Zusammenar- beit zwischen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und dem Gesundheits- amt der Stadt Münster. Nach Bekanntwerden der Erkrankungen in Münster wurden zwei Betriebsbegehungen in einer Gemeinschaftsverpflegung eines Altenheimes durchgeführt. Es wurden Lieferantenlisten und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Vorlieferanten überprüft. Die Speisepläne wurden geprüft und nach Absprache mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) wurden Rückstell- proben entnommen. Die Untersuchungen des CVUA-MEL führten zu negativen Ergebnis- sen. Es wurden die betroffenen Privathaushalte gesichtet und nach Gemeinsamkeiten gesucht. Diese Untersuchungen blieben aber erfolglos. Am 15.06.2011 ist in einem Krankenhaus in Münster ein junger Koch an HUS verstorben. EHEC war jedoch nicht mehr nachweisbar. Weitere Ermittlungen des Gesundheitsamtes in diesem Fall erbrachten keine neuen Erkenntnisse. 1.2 Dioxin Dioxine sind Stoffe, die als Nebenprodukte bei chemischen Syntheseprozessen oder im Rahmen von Verbrennungsprozessen entstehen können. Dioxinähnliche Verbindungen wurden auch als technische Stoffe legal eingesetzt. Ihre Verwendung ist inzwischen ver- boten. Sie werden nur sehr langsam abgebaut, was zu einer Anreicherung in der Umwelt führt. Über fetthaltige tierische Gewebe der Nahrungskette gelangen die extrem toxischen Stoffe in den menschlichen Organismus, wo ebenfalls eine Anreicherung stattfindet. Um einer gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers durch die Aufnahme von Dioxi- nen über die Nahrung entgegenzuwirken, wurden EU-weit geltende Höchstgehalte in Le- bensmitteln für Dioxine und ähnliche Verbindungen festgelegt. Die Höchstgehalte liegen bei 1-10 Pikogramm (pg) pro Gramm Lebensmittel. Für Menschen wird die Aufnahme von 1-4 pg pro kg Körpergewicht und Tag als gesundheitlich akzeptabel betrachtet. In Deutschland betrug die tägliche Aufnahme von Dioxinen über Lebensmittel in den Jahren 2000 bis 2003 im Mittel ca. 2 pg pro kg Körpergewicht und Tag. (Quelle: Bundesinstitut für Risikoanalyse) Im Dezember 2010 wurde den niedersächsischen Behörden durch die Selbstanzeige ei- nes Futtermittelherstellers die Überschreitung von Höchstwerten in Futtermitteln für Lege- hennen gemeldet. Die Ermittlungen ergaben, dass durch eine weitere Futtermittelfirma illegal technische Fette für die Futtermittelherstellung eingesetzt wurden. Diese techni- Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 8 schen Fette waren zum Teil hochgradig mit Dioxinen belastet. Dadurch wurden mindes- tens 150000 Tonnen potentiell belasteter Futtermittel hergestellt. Aufgrund von Lieferlisten wurden die landwirtschaftlichen Betriebe ermittelt, die möglicherweise kontaminierte Fut- termittel erhalten hatten. In Niedersachsen waren über 4000 Betriebe betroffen, in NRW handelte es sich um 278 Betriebe. Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden gesperrt, um einen Eintrag belasteter Lebensmit- tel in die Lebensmittelkette zu verhindern. Eine Freigabe der Betriebe erfolgte erst nach Vorliegen unbedenklicher Werte bezüglich der eingesetzten Futtermittel oder der erzeug- ten Lebensmittel (Milch, Eier, Fleisch). In NRW konnten die Betriebssperren bis zum 21.01.2011 alle aufgehoben werden. In Münster unterlag ein Betrieb mit ca. 2000 Mastschweinen für die Dauer von 2 Wochen einer Sperre. Die erste Freigabe von Schweinen erfolgte, nachdem durch Laboruntersu- chungen von Schweinen nach Probeschlachtungen Dioxinwerte festgestellt wurden, die unterhalb der geltenden Höchstwerte lagen. Die endgültige Freigabe erfolgte im Rahmen der Aufhebung sämtlicher Sperren in NRW, nachdem in den betreffenden Futtermitteln Dioxinwerte unterhalb der Höchstgehalte ermittelt wurden. Sowohl anhand der aktuellen Pressemeldung als auch anhand der persönlichen Anfragen aus der Bürgerschaft zu diesem Thema war eine deutliche Verunsicherung der Verbrau- cher erkennbar. 1.3 Hygienebarometer Auf der 6. Verbraucherschutzministerkonferenz wurde beschlossen, ein bundesweit ver- bindliches Modell zur Transparentmachung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittel- kontrollen mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben einzuführen und eine geeignete rechtli- che Grundlage für die betriebsbezogene Veröffentlichung in allgemein verständlicher Form zu schaffen. Dabei sollten die betroffene Wirtschaft und die Verbraucherverbände einbe- zogen und die Aspekte Kostenneutralität und geringer Aufwand für die Überwachungsbe- hörden berücksichtigt werden. Das nachfolgend beschriebene Modell wurde von einer Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen sowie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz, erarbeitet. Folgende Aspekte fanden bei der Erarbeitung des Modells maßgebliche Berücksichtigung: • Bundeseinheitliche, rechtlich verankerte Beurteilungsgrundlage • Kostenneutralität / geringer Aufwand für die Behörden • Verständlichkeit für den Verbraucher • Aktualität und Sachlichkeit der Information • Anreiz zur Verbesserung für den Lebensmittelunternehmer Das entwickelte Transparenzsystem knüpft an die bereits in den Ländern angewendeten Verfahren der amtlichen Lebensmittelüberwachung an. Seit 2007 führen die Lebensmittel- überwachungsbehörden nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen- Überwachung (AVV Rüb) bundesweit auf Grundlage der Ergebnisse der Betriebskontrol- len eine Risikobeurteilung der Lebensmittelbetriebe durch und dokumentieren diese im Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 9 Behörden eigenen EDV-System. Dabei werden unter anderen die Merkmale • Verhalten des Lebensmittelunternehmers o Einhaltung lebensmittelr echtlicher Bestimmungen o Rückverfolgbarkeit o Mitarbeiterschulung • Verlässlichkeit der Eigenkontrollen o HACCP-Verfahren (Ei genkontrollverfahren) o Untersuchung von Produkten o Temperatureinhaltung • Hygienemanagement o Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung) o Reinigung und Desinfektion o Personalhygiene o Produktionshygiene o Schädlingsbekämpfung nach einheitlichen in der AVV Rüb beschriebenen Kriterien bewertet. Die Bewertung er- folgt mit Punktwerten. Diese Bewertung bildet die Basis für eine grafische Darstellung im Transparenzsystem, die der Lebensmittelunternehmer zur Information der Verbraucher veröffentlichen soll. Bewertung in Punkten Bewertung in Worten Grafische Darstellung im Kontrollbarometer 0 - 40 Punke Sehr gut - zufriedenstellend 41 - 60 Punkte ausreichend 61 - 80 Punkte nicht ausreichend Abbildung 2 Bewertungsschema Transparenzsystem Die Ausgestaltung der grafischen Darstellung soll in Form eines "Kontrollbarometers" er- folgen. Neben dem aktuellen Ergebnis sollen zusätzlich die Ergebnisse der letzten drei Kontrollen dargestellt werden. In das Transparenzsystem sind alle Lebensmittelbetriebe einzubeziehen, für die eine Risi- kobeurteilung gemäß AVV Rüb erforderlich ist. Ursprünglich war die Einführung eines solchen Modells zum 01.01.2012 geplant. Mittler- weile ist von einer Umsetzung nicht vor dem 01.01.2013 auszugehen. Auf der Basis des vorgeschlagenen Modells hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamt begonnen, den voraussichtlich als ersten betroffenen Zweig der Lebensmittel- betriebe, das Gaststättengewerbe, einer ersten Auswertung der bisherigen Risikobewer- Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes tungen zu unterziehen. Von den insgesamt 1023 angemeldeten Betrieben sind bis Ende des Jahres 2011 insge- samt 669 Betriebe bewertet worden. Das Ergebnis dieser Bewertung wird im Folgenden grafisch dargestellt: 57 142 33 9 42 266 549 2 51 10 56 119 1 1 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Cafes/ Milchbars/ Eisdiele ohne eigene Herstellung Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung Konzessionierter Betrieb auf Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen Pension Hotel (garni) Schankwirtschaft Speisegaststätte Gesamtergebnis 61-80 41-60 0-40 Abbildung 3 Risikobewertung Gastronomiebetriebe Der Grafik ist zu entnehmen, dass nur ein Betrieb (ca. 0,16 %) der bewerteten Betriebe derzeit mit "nicht ausreichend" und 119 Betriebe (ca. 17,8 %) mit "ausreichend" zu bewer- ten sind. 10 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 11 2 Produktübersicht Die Produktstruktur bildet die Gliederung des Haushaltsplans der Stadt Münster. Die Auf- gaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sind dem Produktbereich "Si- cherheit und Ordnung" und der Produktgruppe "Veterinär- und Lebensmittelangelegenhei- ten" zugeordnet. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht des Produktplanes des Ve- terinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Tabelle 1 Produktgruppen Produktgruppe Produkt Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung 021101 Veterinärangelegenheiten 0211 Veterinär- und Lebensmittelan- gelegenheiten 021102 Lebensmittelangelegenheiten Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 12 3 Veterinärangelegenheiten 3.1 Tierseuchen 3.1.1 Allgemeines Mit der staatlichen Tierseuchenbekämpfung werden grundsätzlich folgende Ziele verfolgt: • Schutz der Tierbestände vor gefährlichen Tierseuchen, gegen die Maßnahmen Einzel- ner nicht wirksam sind • Schutz vor Tierkrankheiten mit hoher ökonomischer Relevanz • Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch Krankheitsprävention • Schutz der menschlichen Gesundheit vor Krankheiten, die durch Tiere übertragen wer- den Die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sind teilwei- se durch die Rechtssetzung der EU vorgeschrieben, teilweise erfolgen sie unter den oben genannten Prämissen als einzelstaatliche Maßnahmen. Derzeit wird in Deutschland die Sanierung der Rinderbestände bezüglich des Bovinen Herpesvirus Typ 1 und des Virus der Bovinen Virusdiarrhoe durchgeführt. Neben Rindern sind weitere Wiederkäuerarten für beide Viren empfänglich, der Mensch ist nicht empfäng- lich. Beide Krankheiten weisen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung auf. Deren Tilgung ist ein klassisches Beispiel für die Umsetzung der genannten Ziele der staatlichen Tierseuchen- bekämpfung. 3.1.2 Boviner Herpesvirus Typ 1 (BHV1) Die Infektion mit BHV1 kann bei Rindern zu Lungenerkrankungen sowie zur Erkrankung der Geschlechtsorgane (Fruchtbarkeitsstörungen, Aborte) führen. Rinder müssen in Deutschland regelmäßig milch- oder blutserologisch auf Antikörper ge- gen das Virus der BHV1-Infektion untersucht werden. Positive Tiere (Reagenten) gelten lebenslang als Virusträger, ihre Vermarktung ist nur sehr eingeschränkt möglich. Der Sta- tus eines BHV1-freien Rinderbestandes kann nur nach Entfernung der Reagenten erreicht werden. Übergeordnetes Ziel ist das Erreichen des von der EU anerkannten Status eines BHV1- freien Mitgliedstaates, was für den Erhalt der Konkurrenzfähigkeit beim internationalen Handel als sehr wichtig bewertet wird. 2011 hat Bayern als erstes Bundesland bereits den Status als BHV1-freie Region erlangt. Vor einer Verbringung aus anderen Bundesländern nach Bayern müssen Rinder daher ein Quarantäneverfahren durchlaufen. In Münster wurden 2523 Blutproben in 60 Beständen sowie 70 Sammelmilchproben aus 22 Beständen entnommen. Als frei von einer BHV1-Infektion anerkannt sind in Münster 73 von 86 Milch- und Mutterkuh- und weibliche Jungrinderaufzuchtbetrieben und 11von 66 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 13 Mastbeständen. 3.1.3 Bovine Virusdiarrhoe (BVD) Bei nicht tragenden Rindern verläuft die Infektion üblicherweise ohne nennenswerte Krankheitsanzeichen, eine Erregerausscheidung erfolgt nur kurzfristig. Bei tragenden Rin- dern ohne Immunität gegen den Erreger der BVD führt die Infektion zu Aborten, Missbil- dungen und zur Geburt von lebenslang infizierten Kälbern. Diese lebenslang infizierten Kälber scheiden den Erreger dauerhaft aus und sind somit Hauptursache für eine Verbrei- tung der Infektion. Seit dem 01.01.2011 sind sämtliche Rinder einmalig auf das Virus der BVD zu untersu- chen. Dauerhaft infizierte Tiere sind zu töten. Die zuständigen Veterinärämter müssen ei- ne mögliche Infektionsverbreitung prüfen und deren Verbreitung unterbinden. Die Sanierung der Rinderbestände erfolgt im nationalen Rahmen, eine EU-weite Regelung ist nicht existent. Das Ziel ist die Schaffung von Rinderbeständen, die frei von lebenslang infizierten Rindern sind (BVD-unverdächtige Bestände). Der Gesundheitsstatus und die Leistungsfähigkeit der Rinderbestände soll dadurch verbessert werden. Von den vorgenannten 86 Zuchtbetrieben in Münster haben 60 Betriebe den Status BVD- unverdächtig erreicht. Mastbestände erreichen diesen Status automatisch durch Nachbe- setzung mit BVD-unverdächtigen Rindern. Im Berichtsjahr mussten 5 als dauerhafte Aus- scheider ermittelte Tiere getötet werden. 3.1.4 Fledermaustollwut Die Tollwut ist bei Fledermäusen weltweit verbreitet. Die erkrankten Tiere zeigen Lähmun- gen, sind flugunfähig und können daher leicht gefangen werden. In der Bundesrepublik wurden im Jahr 2010 sieben Fälle festgestellt. Eine Infektionsübertragung auf den Men- schen wurde in Europa sehr selten festgestellt (fünf Fälle seit 1977). Die Behandlung erkrankter oder verdächtiger Tiere ist nicht zulässig. Beim Menschen en- det die Erkrankung ohne eine Behandlung in aller Regel tödlich. Daher wird durch das Ro- bert-Koch-Institut bei Kontakt zu tollwütigen oder verdächtigen Tieren die Impfung betrof- fener Personen empfohlen. Am 29.09.2011 wurde dem Veterinäramt die Haltung einer erkrankten Fledermaus durch ehrenamtlich im Naturschutz tätige Personen gemeldet. Aufgrund der geschilderten Sym- ptome wurde unverzüglich die Untersuchung des Tieres im CVUA-MEL veranlasst. Unter Hochdruck ermittelte erste Ergebnisse erhärteten noch am selben Tage den Verdacht, der am nächsten Tag bestätigt wurde. Insgesamt wurden 3 Personen von der Fledermaus ge- bissen, 3 weitere Personen hatten Kontakt zum infizierten Tier. Das Ausmaß der Gefähr- dung war den Betroffenen bis zu deren Information durch die beteiligten Behörden nicht bewusst. Bis zum 30.09.2011 wurden alle betroffenen Personen über den Sachverhalt informiert. Soweit bekannt wurde die Impfung bei allen Betroffenen vorgenommen. Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 14 3.2 Tierverkehr Im Jahr 2011 wurden auf Marktveranstaltungen insgesamt 4134 Tiere aufgetrieben. Es handelte sich dabei um: 2009 2010 2011 Mastkälber 3.612 3.692 3.613 Pferde 488 426 521 Tabelle 2 Tierverkehr in den letzten 3 Jahren Es fanden 174 Tiertransporte in das Ausland statt, bei denen eine amtstierärztliche Unter- suchung und Attestierung zwingend vorgeschrieben ist. 3.3 Tierschutz Im Jahr 2011 sind 114 tierärztliche Kontrollen aufgrund von Anzeigen aus der Bevölkerung wegen vermuteter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durchgeführt worden. 43 Tier- schutzbeschwerden erwiesen sich als berechtigt. In den meisten Fällen wurden die Män- gel nach Beratung oder Anordnung abgestellt. In zwei Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, in zwei weiteren Fällen wurden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft ge- stellt. 3.4 Tierversuche 3.4.1 Tierversuchszahlen, Kontrollen und Genehmigungen Im Berichtsjahr wurden insgesamt 468 Tierversuche (TV) in Münster durchgeführt; davon waren 146 Versuche neu beantragt bzw. angezeigt. Jahr 2009 2010 2011 TV neu 170 137 146 TV laufend 441 460 468 Versuchstierhaltungen 20 20 18 Kontrollen 36 60 51 Tabelle 3 Tierversuchszahlen in den letzten 3 Jahren Die Zuständigkeit für die Versuchsgenehmigungen bzw. –anzeigen, die Versuchsdurch- führungen und den Tierverbrauch obliegt dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist allerdings zuständig für die Kontrol- Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 15 len hinsichtlich der Einhaltung des Tierschutzes bei der Haltung und Zucht von Versuchs- tieren und für die Überprüfungen der Sachkunde nach § 9 Tierschutzgesetz (TierSchG). Der Amtstierarzt hat 51 Kontrollen in 18 Versuchstierhaltungen durchgeführt; alle Einrich- tungen wurden mindestens einmal im Jahr 2011 aufgesucht. Für 41 Personen wurden Ausnahmegenehmigungen für nicht operative und für operative Eingriffe erteilt, die entweder durch Vorlage von Nachweisen oder durch Termine vor Ort überprüft wurden. 11 Tierhaltungen erhielten im Berichtszeitraum neue Erlaubnisse, Verlängerungen oder Änderungen für die Haltung oder Haltung und Zucht von Versuchstieren. In 30 Fällen wur- den tierschutzrechtliche Einfuhrerlaubnisse für Versuchstiere aus Drittländern ausgestellt. Es wurden Ausfuhren von Versuchstieren in ein Drittland abgefertigt und zum Teil vorab in ihrer Vorbereitungsphase zur Ausfuhr der Tiere amtlich unterstützt. Auf EU-Ebene hat es einige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen gegeben. Im Jahr 2010 wurde die neue Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere bekanntgegeben, die bis Herbst 2012 in nationales Recht umzusetzen ist. Die neue EU-Richtlinie hat insbesondere die Konsequenzen für die • Versuchstierhaltung (Anfor derungen an die Haltung und die Durchführung der Versu- che mit einem grundsätzlichen Verbot von Versuchen mit länger anhaltender, schwerer Belastung) • Antragstellung • Genehmigungspraxis und erheb liche Einschränkung der bisherigen Anzeigepflicht • sonstigen Aspekte (Dokumentation, Berichterstattung, Sanktionen, Überwachung/EU- Inspektionen) Ziel ist die Harmonisierung der Rechtslage in der EU (Ersatz- und Ergänzungsmethoden, Genehmigungsverfahren, technische Vorgaben, Sachkunde, Berichterstattung). Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) arbeitet an der administrativen Umsetzung und hat im gleichen Zuge die Änderung des Tierschutzgesetzes angekündigt. Im Dezember 2011 fand in diesem Zusammenhang ein Besuch von zwei Mitarbeiterinnen des BMELV statt. Dieser beinhaltete die Begehung von drei großen Tierhaltungen in Münster und einer darauffolgenden gemeinsamen Diskussionsrunde (mit Tierhausleitern und Tierschutzbeauftragten der drei Tierversuchseinrichtungen) zwecks Unterstützung der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie, insbesondere zum Thema „Primatenhaltung“. Bereits seit dem Jahr 2010 wurden in Münster kontinuierlich die in der EU-Richtlinie gefor- derten neuen Haltungsbedingungen für Versuchstiere nach und nach in den Versuchstier- einrichtungen weitestgehend umgesetzt. Das heißt, Münster hat auch ohne eine rechtlich fundierte Grundlage die Umsetzung der EU-Anforderungen angestrebt. Dieses war nur aufgrund der guten Zusammenarbeit und Kooperation mit fast allen Betreibern von Tier- haltungen möglich. Darüber hinaus muss jedoch mit einer Vielzahl von Zusatzaufgaben im Bereich von Kon- Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes trollen und Berichterstattungen gerechnet werden. Die seit dem Berichtsjahr 2000 neu gestaltete EU-weite Versuchstierstatistik wird aufgrund der Vorgaben der Richtlinie vor- aussichtlich umfassend geändert. Die damit verbundene Umstellung ist für Nutzer und Be- hörden mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Durch die Umsetzung des neuen Tierschutzgesetzes kommen noch weitere neue Aufga- ben hinzu, die von der Überwachung zu bewältigen sind. Allerdings lagen bis Redaktions- schluss noch keine konkreten Angaben zum Tierschutzgesetz, zur Versuchstier- Verordnung und zu Verwaltungsvorschriften vor. 3.4.2 Tierverbrauchszahlen Nach der Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken oder zu bestimmten ande- ren Zwecken verwendeten Wirbeltiere (Versuchtiermeldeverordnung) sind die Versuchslei- ter verpflichtet, jährlich die für Versuche neu eingesetzten Tiere zu melden. Die in Versu- chen erstmalig eingesetzten Tiere sind in der nachfolgenden Grafik (Tierzahlen nach der Versuchstiermeldeverordnung) dargestellt. Tierzahlen nach der Versuchstiermeldeverordnung 33.089 40.969 54.671 59.156 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 2008 2009 2010 2011Jahr Anzahl der Versuchstiere Abbildung 4 Entwicklung Versuchstiere ab 2008 16 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 17 Durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgt die Erfassung und Wei- terleitung der erfassten Anzahl eingesetzter Tiere an das LANUV. Eine Bewertung des Versuchs oder des Verbrauchs von Versuchstieren fällt nicht in die Zuständigkeit des Ve- terinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Auffällig ist allerdings die in den letzten Jahren stark angestiegene Anzahl der Tiere. Hier- bei handelt es sich überwiegend um Mäuse. Der enorme Anstieg der Tiere ist letztlich ein Spiegel der weiter intensivierten Forschungsarbeit in Münster. 3.5 Landeshundegesetz 23 Hundehalter haben im Jahr 2011 an einer schriftlichen Prüfung zum Nachweis der not- wendigen Sachkunde zum Halten von Hunden nach § 3 oder § 10 Landeshundegesetz teilgenommen. 11 Hunde wurden zu einer Verhaltensprüfung vorgestellt und amtstierärztlich begutachtet. Eine Befreiung von der Maulkorbpflicht konnte für alle vorgestellten Hunde befürwortet werden. Eine Befreiung von der generellen Leinenpflicht konnte für keinen der vorgestell- ten Hunde befürwortet werden. Weiterhin wurden sechs Hunde wegen des Verdachtes auf Gefährlichkeit überprüft. Eine Gefährlichkeit konnte bei drei Hunden festgestellt werden. Es kam zu einer Einschläferung eines Hundes nach einem schweren Beißvorfall. Am 11.05.2011 wurde eine Bürgerin in Münster von einem Hund ohne ersichtlichen Grund angefallen und schwer verletzt. Aus amtstierärztlicher Sicht stellte der Hund aufgrund sei- ner Unberechenbarkeit und Gefährlichkeit ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurde die Einschläferung des Hundes durch das Ord- nungsamt angeordnet und durch das Veterinäramt durchgeführt. 3.6 Futtermittelüberwachung Im Rahmen des nationalen Kontrollprogramms Futtermittelüberwachung wurden 16 von 258 landwirtschaftlichen Betrieben überprüft. Es wurden jeweils Futtermittelproben ent- nommen. Die Ergebnisse entsprachen den Rechtsvorschriften. 3.7 Cross Compliance Seit Anfang des Jahres 2005 sind die Prämienzahlungen für die Landwirte an die Einhal- tung bestimmter Verpflichtungen gebunden. Durch das Veterinär- und Lebensmittelüber- wachungsamt waren die fachrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Tierkennzeich- nung bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen und/oder der Einhaltung futtermittel- oder lebensmittelrechtlicher sowie tierschutzrechtlicher Vorschriften zu überprüfen. Im Berichtsjahr sind diesbezüglich 12 von ca. 400 landwirtschaftlichen Betrieben kontrol- liert worden. Abweichungen, die zu einer Kürzung der Prämienzahlungen führten, wurden in einem Fall festgestellt. Die zu überprüfenden Betriebe werden in NRW vom MKULNV festgelegt und den Kreisordnungsbehörden vorgegeben. Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 18 4 Lebensmittelangelegenheiten 4.1 Lebensmittelüberwachung Im Berichtszeitraum standen 2913 Betriebe unter amtlicher Überwachung. Weitere 446 Betriebe sind bei der Lebensmittelüberwachung registriert, da sie für Rückrufaktionen und evtl. Probenahmen bekannt sein müssen. Diese Betriebe - z.B. Einzelhandel Textil- und Spielwaren, Apotheken, Schmuckgeschäfte - unterliegen nach der Risikobewertung keiner regulären Kontrollpflicht. Es wurden in ca. 65 % der kontrollpflichtigen Betriebe Betriebsinspektionen durchgeführt. 79% dieser Kontrollen waren geplante Kontrollen die nach einer Risikoanalyse der Betrie- be in bestimmten Zeitabständen durchgeführt wurden, 21 % der Kontrollen waren außer- planmäßige, anlassbezogene Kontrollen. Folgende Gründe lagen in 2011 u. a. für diese außerplanmäßigen Kontrollen vor: • Verbraucherbeschwerden (138) • gebührenpflichtige Nach kontrollen (129) • Rückrufe (106) • weitere Ermittlung eines Sachverhaltes auch bezüglich vorliegender Probenergebnis- sen (110) • Anforderungen der Betriebe (161) Den folgenden Tabellen ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Beanstandungen im Ver- gleich der letzten 3 Jahre sowohl im Bezug auf die durchgeführten Kontrollen als auch in Bezug auf die kontrollierten Betriebe rückläufig ist. Dies darf als Erfolg der intensiven Ar- beit der Lebensmittelkontrolle betrachtet werden. Kontrollen 2009 2010 2011 Kontrollen, gesamt 3.145 3.173 3.440 Kontrollen, beanstandet 568 536 422 Beanstandungen in % 18,7 16,9 12,3 Tabelle 4 Kontrollen mit Beanstandungen der letzen 3 Jahre Betriebe 2009 2010 2011 Betriebe, gesamt 2.989 2.849 2.913 Betriebe, kontrolliert 1.859 1.747 1.873 Betriebe, beanstandet 487 399 328 Beanstandungen in % 26,2 22,8 17,5 Tabelle 5 Betriebe mit Beanstandungen in den letzten 3 Jahren In 17,5 % der kontrollierten Betriebe kam es zu Beanstandungen. Neben einigen schwer- Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 19 wiegenden Verstößen, wie zum Beispiel hygienisch unzumutbaren Zuständen, wurden überwiegend kleinere Mängel festgestellt. Hauptsächlich traten die Probleme in folgenden Bereichen auf • Hygienemanagement • betriebliche Eigenkontrolle • Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln In den schwerwiegenden Fällen - betroffen waren 15 Betriebe - wurden Bußgeldbescheide erlassen, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, und Maßnahmen per Ordnungsverfügung unter Androhung von Zwangsgeld durchgesetzt. 4.1.1 Lebensmittelüberwachung im Gastronomiebereich Beispielhaft sollen hier die Inspektionen im Dienstleistungsbereich, insbesondere Gastro- nomie, im Vergleich zum Vorjahr herausgenommen werden und besonders beleuchtet werden. 2009 2010 2011 Gastronomie-Betriebe, gesamt 961 983 1.023 Betriebe, kontrolliert 597 511 622 Kontrollen, gesamt 925 814 1.001 Kontrollen, beanstandet 265 201 195 Kontrollen, beanstandet in % 28,7 24,7 19,5 Tabelle 6 Kontrollen im Gastronomiebereich in den letzten 3 Jahren Das Ergebnis der Kontrollen hat sich im Jahr 2011 im Vergleich zu den Vorjahren weiter verbessert. Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 20 Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welchen speziellen Bereichen der Gastrono- mie es im Jahr 2011 hauptsächlich zu Beanstandungen gekommen ist. 2011 Kontrollen kontrollierte Betriebe Kontrollen mit Ver- stoß Betriebe mit Ver- stoß beanstandete Kontrollen in % Cafes/ Milchbars/ Eisdiele ohne ei- gene Herstellung 71 56 10 4 14,1 Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung 414 190 61 28 14,7 Konzessionierter Betrieb auf Volks- festen und ande- ren öff. Veranstal- tungen 34 33 0 0 0,0 Pension Hotel (garni) 4 4 0 0 0,0 Schankwirtschaft 66 50 11 6 16,7 Speisegaststätte 412 289 113 45 27,4 gesamt 1.001 622 195 83 19,5 Tabelle 7 Kontrollen 2011 im Gastronomiebereich nach Betriebskategorien aufgeteilt In allen Kategorien sind Verbesserungen festzustellen. Dennoch ist im Bereich der Spei- segaststätten mit 27,4 % (Vorjahreswert: 36,7 %) beanstandeten Kontrollen immer noch eine hohe Beanstandungsquote zu erkennen. Um diese Quote noch weiter zu reduzieren, werden im Rahmen der Kontrollen zunehmend auch Beratungen, hier insbesondere Bau- beratungen, angeboten. 4.1.2 Probenentnahmen und Untersuchungen Im Jahr 2011 wurden insgesamt 1.454 amtliche Proben in 421 Betrieben entnommen. Die Lebensmittelüberwachung ist verpflichtet pro 1000 Einwohner 5,5 amtliche Proben im Jahr zu nehmen. Von den diesen amtlichen Proben wurden 267 Proben (18 %) beanstandet. 42 Proben von Verbrauchern wurden als nicht amtliche Proben‚ sogenannte "Beschwer- deproben", entgegengenommen. Die Beanstandungsquote von Proben, die aufgrund von Verbraucherbeschwerden (s. Ziffer 4.1.3) eingegangen sind, liegt überdurchschnittlich hoch bei 60 %. Des Weiteren wurden 74 Fremdproben bearbeitet. Fremdproben sind beanstandeten Pro- ben, die von Lebensmittelüberwachungsbehörden anderer Kommunen und Kreise ent- nommen wurden, die aber in den Zuständigkeitsbereich des Veterinär- und Lebensmitte- lüberwachungsamtes der Stadt Münster gehören, da der Herstellungsbetrieb bzw. Impor- teur in der Stadt Münster ansässig ist. Als Serviceleistung für das CVUA-MEL wurden in Amtshilfe 23 Proben zur Untersuchung auf Radioaktivität entnommen. Keine dieser Proben wies Überschreitungen der Grenzwer- Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 21 te auf. Probenentnahmen 2009 2010 2011 Amtliche Proben 1.357 1.541 1.454 Beanstandete Proben 274 248 267 Fremdproben 88 106 74 Beschwerdeproben 40 24 42 Proben nach Strahlen- schutzvorsorgegesetz 14 20 23 Tabelle 8 Proben in den letzten 3 Jahren 4.1.3 Verbraucherbeschwerden Die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden bekommt eine immer größere Bedeutung, da kompetente, zeitnahe und effektive Bearbeitung von Kundenbeschwerden zur Sicher- stellung des bestmöglichen Verbraucherschutzes beitragen. 138 Verbraucherbeschwerden wurde zeitnah mit 110 Beschwerdekontrollen nachgegan- gen. Die 42 Beschwerdeproben wurden zur Untersuchung zum CVUA-MEL gebracht und in 14 Fällen wurde jeweils eine amtl. Verfolgsprobe zum Vergleich dazu entnommen. Von den 138 Verbraucherbeschwerden waren 43 (= 29 %) berechtigt. Verbraucherbeschwerden 2009 2010 2011 Insgesamt 151 141 138 Berechtigte Beschwerden 24 38 43 Beschwerdeproben 39 24 42 Beschwerdekontrollen 105 69 110 Tabelle 9 Verbraucherbeschwerden in den letzten 3 Jahren 4.1.4 Maßnahmen in der Lebensmittelüberwachung Bei den beanstandeten Kontrollen und Proben wurden in 101 Fällen Maßnahmen nach dem Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafrecht, wie z.B. Verwarnungen mit und ohne Ver- warngeld, Bußgelder oder Strafverfahren mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft, ergriffen. Darüber hinaus wurden 14 Ordnungsverfügungen zur Gefahrenabwehr (Sicherstellungen, unschädliche Beseitigung, Verbot des Inverkehrbringens) ausgesprochen. Eine Betriebs- schließung hat es in 2011 nicht gegeben. Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 22 4.2 Milchhygiene In der Stadt Münster sind insgesamt 40 Milcherzeuger registriert. Vier Betriebe davon sind als "Milch-ab-Hof-Betriebe" gemeldet. Einer dieser Betriebe betreibt eine eigene Hofmol- kerei. Er erzeugt dort pasteurisierte Milch, Joghurt, Quark und Molke zur Direktvermark- tung. 39 Milcherzeuger liefern ihre Milch bei der Molkerei ab. Die abgegebene Milch wird über die Molkerei und den Milchkontrollverband regelmäßig auf Zellzahl, Keimzahl und Gefrier- punkterniedrigung (Nachweis für die Beimengung von Fremdwasser) und andere Quali- tätskriterien untersucht. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird monatlich über die Untersuchungswerte informiert. Durch den Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) vom 22.12.2008 "zur Durchführung der Überwachung im Bereich Milch“ werden die Bestimmungen des europäischen Lebensmittelhygienerechts und der nationalen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Mittels eines festgelegten 3-Stufensystem sind geeignete Maßnahmen anzuwenden: • Nach Meldung durch den Milchkontrollverband, dass die vorgeschriebenen Gütekrite- rien bei der Rohmilch nicht erfüllt sind, wird der Betrieb aufgefordert durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. • Weichen die Untersuchungsergebnisse im Folgemonat wiederum von den vorgeschrie- benen Werten ab, ist eine gebührenpflichtige amtliche Kontrolle durchzuführen. • Sollten die Milchwerte im Verlauf der drei Folgemonate nach der Erstmeldung nicht den Milchgütekriterien entsprechen ist per Ordnungsverfügung das Milchlieferverbot anzu- ordnen. Die Milchliefererlaubnis kann erst erteilt werden, wenn durch Umsetzung geeigneter Maß- nahmen die Einhaltung der Kriterien für Rohmilch nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2011 wurden in 6 Fällen die betroffenen Betriebe aufgefordert durch geeignete Maßnahmen die Milchgütekriterien zu erfüllen und in einem Fall wurde zusätzlich eine ge- bührenpflichtige Kontrolle durchgeführt. Nur in einem Fall musste ein Milchlieferverbot an- geordnet werden. Das Verbot wurde erst wieder aufgehoben, als der Milcherzeuger nach- weisen konnte, dass die Milch wieder den vorgeschriebenen Milch-Güte-Kriterien entspro- chen hat. 4.3 Fleischhygiene Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, sicherzustellen, dass nur gesund- heitlich und qualitativ einwandfreies Fleisch an den Verbraucher abgegeben wird. Dabei wird jedes einzelne Tier vor (Schlachttieruntersuchung) und nach (Fleischuntersuchung) der Schlachtung untersucht. Die gesetzliche Kontrolle findet daher schon vor dem Handeln bzw. der Abgabe des Flei- sches an Verbraucher statt. Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 23 4.3.1 Schlachttieruntersu chungen von Geflügel Die Schlachttieruntersuchung von Geflügel (Lebendbeschau) im Erzeugerbetrieb wird un- mittelbar vor dem Transport zum Schlachtbetrieb durchgeführt. Hierbei wird das Schlacht- geflügel auf Zoonosen (auf Mensch und Tier übertragbare Krankheiten), Störungen des Allgemeinbefindens, Anzeichen der Verabreichung pharmakologisch wirksamer oder an- derer Stoffe, wodurch das Geflügelfleisch für den Verzehr durch den Menschen untauglich wird, untersucht. Darüber hinaus werden die vom Halter des Schlachtgeflügels geführten Nachweise bezüg- lich Haltung, Mastleistungsdaten, tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Krank- heiten und Todesfälle der Tiere überprüft. 2009 2010 2011 Hühner 524.100 584.800 929.400 Puten 84.460 97.370 89.250 Kontrollen 41 47 51 Tabelle 10 Schlachttieruntersuchungen von Geflügel in den letzten 3 Jahren Die Zahl der Mast von Hühnern hat um fast 60 % zugenommen. 4.3.2 Schlachtungen Im Stadtgebiet existiert nur noch ein Betrieb, der gewerblich schlachtet. In geringem Maß werden Schlachtungen privat durchgeführt. Diese Hausschlachtungen (ca. 5 - 10 pro Jahr) werden in der folgenden Tabelle nicht gesondert aufgeführt. 2009 2010 2011 Rinder 22 27 30 Schweine 250 248 278 Schafe/Ziegen 0 0 0 Wild 12 31 18 Gesamt 284 306 326 Tabelle 11 Schlachtungen in den letzten 3 Jahren Zusätzlich zur Fleischuntersuchung wird bei Schweinen und erlegten Wildschweinen (Schwarzwild) eine Trichinenuntersuchung durchgeführt. In dem Berichtszeitraum wurden 253 Wildschweine auf Trichinen untersucht. Trichinen wurden nicht nachgewiesen. Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 24 5 Organisation des Veterinär-- und Lebensmittelüberwachungsamtes 5.1 Stellenplan Der Stellenplan 2011 der Stadt Münster weist für das Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamt 18,28 Planstellen aus. Gegenüber dem Vorjahr hat sich hier keine Änderung ergeben. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamtes betrug im Jahre 2011 insgesamt 22. Hinzu kommen noch 2 Auszubildende zum Lebensmittelkontrolleur. Der Anteil der Frauen lag bei 45 %, der der Männer bei 55 %. 36 % der Beschäftigten wa- ren teilzeitbeschäftigt. Im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind verschiedene Professionen vertre- ten: • 6 Tierärzte • 7 Verwaltungsberufe • 7 Lebensmittelkontrolleure, davon o Fleischermeister o Konditormeister o Köche • 2 Lebensmittelkontrollassistentinnen Zusätzlich wurden im Laufe des Jahres 2011 noch folgende Ausbildungs-Maßnahmen durchgeführt: • Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung des Landes NW wurde ein Veterinärrefendar ausgebildet. Die durch fachtheoretische Ausbildungsabschnitte unterbrochene Ausbildungszeit beim Ve- terinär- und Lebensmittelüberwachungsamt betrug 3,5 Monate. • 2 Studentinnen der Tiermedizin absolvierten ihr (zwei- bzw. vierwöchiges) Praktikum gemäß der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten, • 1 Praktikant der Lebensmittelchemie absolvierte sein zweimonatiges Praktikum, • 3 Schüler absolvierten jeweils ein zweiwöchiges Schülerpraktikum. Dem folgenden Organigramm ist die Struktur des Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamtes zu entnehmen: Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 5.2 Organigramm Amtsleiter, Amtstierarzt Dr. Roland Otto (Tierarzt) Veterinärangelegenheiten Tierärzte: Dr. Giovanni Serra Dr. Almut Kolitz Dr. Alexandra Baer Verwaltung und betriebswirtschaftliche Angelegenheiten Holger Minnebusch Bernd Dreyer Renate Boenigk Margret Lampe Ursula Friedrich Lebensmittelangelegenheiten Tierärzte: Dr. Jürgen Nelke Gudrun Raschka Lebensmittelkontrolleure: Martin Dopheide Rolf Eikel Stephan Etienne Christoph König (stellv. QMB) Karl Mayer Andreas Mengelkoch Friedhelm Pecher Auszubildender LMK Robert Heuser Stefan Klein Kontrollassistentinnen Andrea Meimann Andrea Stärke Sekretariat Gabriele Rutz DV-Koordination und QMB Cornelia Grieper * Nebenamtliche Tierärzte : siehe MTA-01-16-MS Abbildung 5 Organigramm 25 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 6 Standort des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Seit dem Jahr 2010 hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einen neuen Standort. Das Amt befindet sich nun im Gebäude Nieberdingstr. 30 a. Abbildung 6 Eingang Nieberdingstraße 30 a Abbildung 7 Lageplan Nieberdingstraße 30 a 26 Geschäftsbericht 2011 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 27 7 Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen Abbildung 1 Dr. Roland Otto, Amtsleiter ..............................................................................3 Abbildung 2 Bewertungsschema Transparenzsystem .........................................................9 Abbildung 3 Risikobewertung Gastronomiebetriebe ..........................................................10 Abbildung 4 Entwicklung Versuchstiere ab 2008...............................................................16 Abbildung 5 Organigramm.................................................................................................25 Abbildung 6 Eingang Nieberdingstraße 30 a .....................................................................26 Abbildung 7 Lageplan Nieberdingstraße 30 a....................................................................26 Tabelle 1 Produktgruppen..................................................................................................11 Tabelle 2 Tierverkehr in den letzten 3 Jahren....................................................................14 Tabelle 3 Tierversuchszahlen in den letzten 3 Jahren.......................................................14 Tabelle 4 Kontrollen mit Beanstandungen der letzen 3 Jahre............................................18 Tabelle 5 Betriebe mit Beanstandungen in den letzten 3 Jahren.......................................18 Tabelle 6 Kontrollen im Gastronomiebereich in den letzten 3 Jahren................................19 Tabelle 7 Kontrollen 2011 im Gastronomiebereich nach Betriebskategorien aufgeteilt .....20 Tabelle 8 Proben in den letzten 3 Jahren ..........................................................................21 Tabelle 9 Verbraucherbeschwerden in den letzten 3 Jahren.............................................21 Tabelle 10 Schlachttieruntersuchungenvon Geflügel in den letzten 3 Jahren....................23 Tabelle 11 Schlachtungen in den letzten 3 Jahren ............................................................23
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Nieberdingstraße 30a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0399/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37