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AN/0212/2017

„Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen“ - Aus Fehlern lernen: städtische Security-Mitarbeiter fördern

SPD Antrag nach § 3 02.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 3.1.3

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

8048 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.02.2017 
 
AN/0212/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
„Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen„ 
Aus Fehlern lernen: städtische Security-Mitarbeiter fördern 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 
14.02.2017 aufzunehmen: 
 
 
Präambel: 
Die Stadt Köln hat eigene Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewachung 
stadteigener Objekte und mit der Durchführung von kommunalen Großveranstal-
tungen an externe Bewachungsdienstleister vergeben. Dazu gehören zum Bei-
spiel Objektbewachung, die Bereitstellung von Brandschutzhelferinnen und -
helfern in U-Bahnhöfen oder die Unterstützung des städtischen Ordnungsdienstes 
bei Großveranstaltungen wie Karneval und Silvester. Dabei ergeben sich immer 
wieder Probleme in teilweise hochsensiblen und sicherheitsrelevanten Aufgaben-
bereichen. Exemplarisch wird auf den Einsatz eines externen Sicherheitsunter-
nehmens zu Silvester und Karneval hingewiesen. Wie die Verwaltung mitteilt, ist 
es wiederholt zu Vertragsverstößen durch dieses Unternehmen gekommen, weil 
beispielsweise 
- ein Nachunternehmer ohne Erlaubnis der Stadt Köln eingesetzt wurde, 
- vereinzelt Arbeitnehmer unterhalb des geltenden Mindestlohn beschäftigt wur-
den, 
- ein Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt wurde, 
- die Anwesenheitsliste über das eingesetzte Personal für die Karnevalstage nicht 
vorgelegt wurde und 
- vereinzelt Anmeldungen bei der Sozialversicherung nicht erfolgt sind. 
 
Nach Medienberichten waren laut Polizei zu Silvester 2016/2017 sogar ein mut-
maßlicher islamistischer Gefährder und zwei Personen aus dem Rockermilieu, die

- 2 - 
 
per Haftbefehl gesucht wurden, unter dem von der Stadt beauftragten Security-
Personal. Gleichwohl sah sich die Stadtverwaltung aus vergaberechtlichen Grün-
den außer Stande, den Vertrag mit dieser Wachfirma aufzulösen. Diese Rechts-
auffassung teilt die SPD-Fraktion nicht. Der gleiche Bewachungsvertrag ist zum 
01.01.2017 neu vergeben worden. Und erneut ist der Vertrag mit diesem Unter-
nehmen abgeschlossen worden, das bereits wiederholt und in eklatanter Weise 
gegen die vertraglichen Pflichten verstoßen hat.  
Aber auch unabhängig von diesen vereinzelten, aber schwerwiegenden Proble-
men mit externen Vertragspartnern sieht die SPD-Fraktion die Notwendigkeit für 
eine Neustrukturierung des städtischen Bewachungsbedarfs und die Chancen, die 
sich hierdurch ergeben. 
Die Stadtverwaltung hat mit der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförde-
rung mbH (KGAB) bereits einen verlässlichen und leistungsfähigen Partner an 
ihrer Seite, die die ordnungsbehördliche Genehmigung zur Durchführung von 
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen besitzt. Bereits heute werden von der 
KGAB im Auftrag der Stadt Köln Bewachungsdienstleistungen wie am Rheinbou-
levard, im Rheinpark oder am Großmarkt erbracht.  
 
Vor diesem Hintergrund beantragt die SPD-Fraktion: 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtischen Bedarf an Bewachungs- 
und vergleichbaren Dienstleistungen, z.B. Objektbewachung/-betreuung, 
Brandschutzhelferinnen und -helfer, Verkehrshelferinnen und -helfer etc., 
prioritär und sukzessive an die stadteigene, inhousefähige und für Bewa-
chungsdienstleistungen zugelassene KGAB im Rahmen deren Möglichkeiten 
zu vergeben. 
2. Hierfür soll gemeinsam mit der KGAB ein passgenaues Einstellungs- und 
Qualifizierungskonzept erarbeitet werden, um die kurz-, mittel- und lang-
fristig entstehenden Bedarfe an Bewachungsdienstleistungen bei der 
Stadtverwaltung durch die KGAB abdecken zu können. Mit diesem stadtei-
genen Ansatz wird langzeitarbeitslosen Menschen eine Perspektive zurück 
in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen. 
3. Laufende Verträge mit externen Anbietern von Bewachungsdienstleistern 
bleiben davon grundsätzlich unberührt. Die Verwaltung wird beauftragt zu 
prüfen, ob in Fällen eklatanter oder wiederholter Vertragsverstöße durch 
beauftragte Unternehmen (vgl. oben Präambel) der Vertrag durch Kündi-
gung, Rückabwicklung oder sonstige Aufhebungsmöglichkeiten beendet 
werden kann. 
4. Ausdrückliches Ziel ist es, Beschäftigung und Qualifizierung in diesem 
Segment zu stärken und nicht in Konkurrenz oder einen Preiswettbewerb 
mit Wachfirmen auf Kosten der Beschäftigten zu treten. Die KGAB soll 
deshalb – soweit der Bedarf dafür besteht – Beschäftigten von Bewa-
chungsfirmen, die künftig nicht mehr an einer Auftragsvergabe der Stadt-
verwaltung für Bewachungsdienstleistungen partizipieren, eine Qualifikati-
ons- und ggf. Beschäftigungsperspektive auf tariflicher Basis bei der KGAB 
bieten.  
5. Die Beschäftigten bei der KGAB sollen im Rahmen der Aufgabenwahrneh-
mung perspektivisch für eine Tätigkeit bei der Stadtverwaltung, z.B. als 
Außendienstmitarbeiterin bzw. -mitarbeiter des städtischen Ordnungsam-

- 3 - 
 
tes, qualifiziert werden, um so dauerhaft in den öffentlich gestützten Ar-
beitsmarkt integriert zu werden. Zugleich werden damit positive Effekte 
für die Personalgewinnung der Stadtverwaltung erzielt. 
6. Die Verwaltung prüft, ob zur Stärkung der kommunalen Beschäftigungs-
förderung auch Bundes- und Landesmitteln herangezogen werden können.  
  
 
Begründung: 
Die Stadt Köln entscheidet sich dafür, eigene Aufgaben im Wach- und Sicher-
heitsgewerbe wieder selber wahrzunehmen. Das vor Jahrzehnten vorgenommene 
Outsourcing dieser Aufgaben an externe Dienstleister und der damit verbundene 
Stellenabbau werden rückgängig gemacht. Es erfolgt ein Insourcing mit dem er-
klärten Ziel, das Thema Sicherheit stärker selber in die Hand zu nehmen. Dazu 
gehören qualifizierte Kräfte, die zuverlässig eingesetzt und nach dem Tarifvertrag 
für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW bezahlt werden. Dazu gehört re-
gelmäßige Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten. Und dazu gehört selbstver-
ständlich die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben im Wach- und Sicherheits-
gewerbe.  
 
Neben jedem qualifizierten Beschäftigten kann eine zusätzliche, ggfs. dauerhafte 
Einsatzmöglichkeit für geförderte Beschäftigte kostenneutral organisiert werden. 
Dazu sind die Fördermöglichkeiten von Agentur für Arbeit Köln und Jobcenter 
Köln konsequent zu nutzen. Über die individuelle Qualifizierung über Förderket-
ten ist es möglich, heute langzeitarbeitslose Menschen wieder fit für den ersten 
Arbeitsmarkt zu machen. Bei einer erfolgreichen Qualifizierung mit dem Bestehen 
der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK ist eine qualifizierte Be-
schäftigung im ersten Arbeitsmarkt so gut wie garantiert. Und in Kooperation mit 
dem städtischen Ordnungsamt kann gezielt die Stellenbesetzung im Ordnungs-
dienst vorbereitet werden. 
 
Aus dieser Entscheidung für die Sicherheit in der Stadt Köln ergibt sich eine Ge-
winnsituation in mehrfacher Hinsicht: 
1. Die Sicherheit wird für alle Bürgerinnen und Bürger erhöht, die z.B. an 
Karneval und Silvester unbeschwert feiern möchten; 
2. Wach- und Sicherheitsdienstleistungen werden unter Beachtung der ge-
setzlichen Vorgaben und qualitätsgesichert erbracht; 
3. die Bezahlung der Beschäftigten erfolgt nach dem einschlägigen Tarifver-
trag; 
4. für langzeitarbeitslose Menschen werden individuelle Förderketten zur 
Qualifizierung in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen; 
5. es wird ein dauerhaft sozialer Arbeitsmarkt ohne zusätzliche Kosten für die 
Stadt Köln geschaffen; 
6. Städtische Bereiche mit erheblichen Problemen bei der Personalgewinnung 
und -bindung, wie z.B. der Ordnungsdienst, erhalten die Möglichkeit, auf 
gut geschultes und eingearbeitetes Personal zugreifen zu können. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

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Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0212/2017
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
02.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27