Mandari Insight

0872/2019

CSD Parade - Ausnahmeregelung bei Dieselfahrverbot

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 12.03.2019, TOP 1.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1441 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  12.03.2019 
 0872/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 12.03.2019 
 
CSD Parade - Ausnahmeregelung bei Dieselfahrverbot 
In der Sitzung der StadtAG LST vom 4.12.2018 bittet Herr Bachhausen um Klärung, ob es bei einem 
tatsächlichen Dieselfahrverbot in der Kölner Innenstadt eine Ausnahmegenehmigung für die Wagen 
der CSD Parade gäbe. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Mit dem am 01.02.2019 veröffentlichten Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln hat 
die Bezirksregierung ein Konzept vorgestellt, welches entgegen dem Urteil des Verwaltungsgerichts 
Köln keine Fahrverbote enthält.  
 
Sowohl die Stadt Köln als auch das Land NRW haben Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsge-
richts zu dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln 
eingelegt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster wird erst im August erwartet. 
 
Da derzeit keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bestehen, sind noch keine Ausnahmeregelungen 
erforderlich. Daher muss auf der CSD Parade im Juli mit keinen Einschränkungen gerechnet werden. 
Je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens müssen ggf. Ausnahmetatbestände formuliert werden, die 
sich derzeit in der Prüfung befinden. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

12.03.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0872/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.03.2019
Erstellt
07.03.2019 13:57