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CSD Parade - Ausnahmeregelung bei Dieselfahrverbot

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0872/2019 vom 12.03.2019

Stand: Am 12.03.2019 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 12.03.2019 0872/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 12.03.2019 CSD Parade - Ausnahmeregelung bei Dieselfahrverbot In der Sitzung der StadtAG LST vom 4.12.2018 bittet Herr Bachhausen um Klärung, ob es bei einem tatsächlichen Dieselfahrverbot in der Kölner Innenstadt eine Ausnahmegenehmigung für die Wagen der CSD Parade gäbe. Antwort der Verwaltung Mit dem am 01.02.2019 veröffentlichten Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln hat die Bezirksregierung ein Konzept vorgestellt, welches entgegen dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keine Fahrverbote enthält. Sowohl die Stadt Köln als auch das Land NRW haben Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsge- richts zu dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln eingelegt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster wird erst im August erwartet. Da derzeit keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bestehen, sind noch keine Ausnahmeregelungen erforderlich. Daher muss auf der CSD Parade im Juli mit keinen Einschränkungen gerechnet werden. Je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens müssen ggf. Ausnahmetatbestände formuliert werden, die sich derzeit in der Prüfung befinden. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2019

    Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender

    TOP 1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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