4039/2022
Sachstand zur Implementierung eines Cash Pools
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 28.11.2022 4039/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.12.2022 Sachstand zur Implementierung eines Cash Pools Cash Pooling Mittels eines Cash Poolings findet eine Bündelung (Clearing) des Liquiditätsbestands der teilnehmen- den Einheiten und der Kernverwaltung auf einem zentralen Konto statt. Sog. Cash Pool -Führerin ist die Kernverwaltung. Ziel des Cash-Poolings ist die Nutzung der bei den teilnehmenden Einheiten vor- handenen Liquidität zwecks Reduktion von mit Kosten verbundenen Liquiditätskrediten. Bei den zukünftig teilnehmenden Einheiten handelt es sich um Organisationseinheiten des Konzerns Stadt Köln, konkret um die Eigenb etriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die in einem ersten Schritt mit der Kernverwaltung einen Pooling -Kreis bilden sollen. Diese sechs Einrichtungen haben zwar eine Verselbständigung gegenüber der Kernverwaltung erfahren und wirtschaften in der Folge grundsätzlich eigenverantwortlich auf Basis eines eigenen Wirtschaftsplans und unter Leitung kaufmännisch agierender und verantwortlicher Betriebsleitungen, sie verfügen aber nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Nach einer Erprobungsphase kann die Erweiterung des Pooling-Kreises um weitere Beteiligungsgesellschaften in privater und öffentlicher Rechtsform geprüft werden. Hierbei sind allerdings besondere rechtliche und organisatorische Anforderungen zu beachten. Pooling über die IT-Anwendung Cash Pool Pro Die Steuerung des täglichen Clearings soll automatisiert über das IT -Tool „Cash Pool Pro“ erfolgen. Cash Pool Pro ist eine von der Hessischen Landesbank entwickelte und von der Sparkasse KölnBonn angebotene Web-Anwendung. Die Abwicklung der technischen Durchführung von Pooling-Vorgängen erfolgt im Hintergrund über die in der Kernverwaltung bereits etablierte Anwendung S -Zentral der Sparkassengruppe. Der Beschaffung und Einführung der Anwendung hat der Finanzausschuss mit der Vorlage 3571/2018 am 17.12.2018 zugestimmt. Die geplante Struktur des Cash-Poolings ist in der folgenden Grafik dargestellt: 2 Abbildung: Geplante Struktur des Cash Pooling im Konzern Stadt Köln Die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen führen von einem bis zu zehn (Neben-)Konten. Die Zahl der von der Kernverwaltung geführten (Neben -)Konten beläuft sich auf derzeit 75 Stück. Die Stadt Köln steuert über die feingliedrige Kontenstruktur, angepasst an die organisatorischen Strukturen der diversen Dienststellen effizient die Finanzströme. Hierdurch werden zum einen Zahlungszuordnun- gen insbesondere mit unklaren Verwendungszweck schneller aufgeklärt, zum anderen erleichtert es die weitere Buchführung und Tagesabschlussarbeiten in den einzelnen Organisationseinheiten. Die Konten der Kernverwaltung sind schon heute in eine mit der Sparkasse KölnBonn getroffene sog. Kompensationsvereinbarung einbezogen, so dass sich negative oder positive Salden auf den jeweili- gen Einzelkonten nicht unmittelbar auswirken. Inanspruchnahmen von Liquidität Ein Cash Pool ist grundsätzlich „in beide Richtungen“ angelegt: integraler Bestandteil des Cash Poo- lings sind beidseitige Zahlungsströme, also Zuflüsse (Guthaben der jeweiligen Hauptkonten fließen auf das Masterkonto) und Abflüsse (Kontostände der jeweiligen Hauptkonten werden vom Masterkon- to aufgefüllt). Dies kann dazu führen, dass die teilnehmenden Einheiten Mittel aus dem Cash Pool beanspruchen und –soweit diese Ziehungen vorher eingebrachte Guthaben überschreiten - eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Kernverwaltung begründen, also Liquidität beanspruchen und damit Refinanzierungsbedarfe der bündelnden Stelle (Kernverwaltung) am Markt auslösen. Diese müssen tagesscharf durch Liquiditätskredite der Stadt gedeckt werden, wobei die h aushaltsrechtli- chen Vorgaben (u.a. die Liquiditätskreditobergrenze) einzuhalten sind. Daher sollen bilaterale Verein- barungen zwischen der Kernverwaltung und den teilnehmenden Einrichtungen eine individuelle Obergrenze für die Kreditziehungen festlegen. Zinsen im Cash Pooling Um die beim Cash Pooling beteiligten Parteien gegenüber dem Markt im Vergleich zur individuellen (Re-)Finanzierung nicht schlechter zu stellen, sollen die im Rahmen des Cash Poolings entstehenden Guthaben und Rückzahlungsverpflichtungen mit Zinsen belegt sein. Daneben dient die Zinsgestal- tung auch der Steuerung von Zahlungsflüssen im Cash -Pool, insbesondere bei Inanspruchnahmen der teilnehmenden Einheiten aus dem Cash-Pool. 3 Planung der Einführungsschritte: Im Rahmen des Einführungsp rojekts hat die Verwaltung interne Festlegungen und in den SAP - Systemen ablaufende (automatisierte) Verfahren (unter anderem bezüglich Zahlungsabwicklung, Rechnungswesen und Haushalt) entwickelt und deren Funktionalität in Testläufen erprobt. In q2/2022 machte die Sparkassengruppe überraschend eine Änderung ihres IT -Verfahrens S-Zentral bekannt. Diese erforderte eine umfangreiche Modifizierung der Struktur für die technische Durchführung des Poolings und eine Adaption der internen automatisierten Verfahren mit anschließender, erneuter Test- und Validierungsphase. Aufgrund der Änderungen im IT-Verfahren und der damit verbundenen zusätzlich notwendigen Arbei- ten hat sich die Einführung des Cash Pools deshalb zwangsläufig verzögert. Die aktuelle Planung sieht folgende Schritte und eine Implementierung des Cash Pooling Anfang 2023 vor: Testphase: Abschluss (q4/2022) Pilot: Onboarding der ersten Einheit (q1/2023) Zielphase: Sukzessive Einbindung weiterer Einheiten (ab q2/2023) Nach Abschluss der Test- und Validierungsphase soll die Einbindung der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung „Gürzenich-Orchester“ den Echtbetrieb des Cash Poolings einleiten. Nach einer Evaluation der sich ergebenden Erkenntnisse und ggfs. erforderlichen Umsetzung von Anpassungsbedarfen soll die Anbindung weiterer eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen erfolgen. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang berichten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Am Markt
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 4039/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.11.2022
- Erstellt
- 24.11.2022 11:40