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3416/2021

Künftige Förderung von Quartiersgaragen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.10.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.11.2021, TOP 6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4162 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 26.10.202 
 3416/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.11.2021 
 
Künftige Förderung von Quartiersgaragen 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion des Verkehrsausschusses in der Sitzung am 31.08.2021, TOP 
5.2.3 
Mit der Mitteilung 2123/2021 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sie den Beschluss des Rates vom 22. 
November 2018 nicht umsetzen und keinen Masterplan für die Realisierung von Quartiersgaragen 
erstellen will. Gleichzeitig hat sie mitgeteilt, dass die Fördermöglichkeiten bei privaten Investoren nicht 
ausreichen, um den Bau von Quartiersgaragen attraktiv zu machen. Auch die Frage nach der Mitnut-
zung von privaten Parkgaragen habe kein positives Ergebnis gebracht. Damit gibt es keine Perspekti-
ve mehr, Quartiersgaragen im erforderlichen Umfang durch Private erstellen zu lassen. 
 
Deshalb fragt die FDP-Fraktion: 
 
1. Inwieweit hat die Verwaltung ihre Bemühungen, die in Köln dringend benötigten Quar-
tiersgaragen zu bauen eingestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es gibt seitens der Verwaltung derzeit keine eigenen Bemühungen, Quartiersgaragen zu bauen. 
Sollten Investoren Quartiersgaragen errichten wollen, können sie Mittel aus den Stellplatzablöse-
betragen für die nicht rentierlichen Finanzierungsanteile erhalten. Städtische Ämter wie Bauauf-
sicht oder Stadtplanung weisen Investoren bei größeren Investitionsmaßnahmen auf die Möglich-
keit der finanziellen Unterstützung für den Bau von Quartiersgaragen hin. 
 
2. Inwieweit existieren in der Verwaltung alternative Konzepte, wie die betroffenen Veedel 
möglichst bald zu ihren Quartiersgaragen kommen sollen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Derzeit existieren hierzu keine alternativen Konzepte. Wie BG Greitemann in der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 31.08.2021 mündlich angekündigt hat, werden die Dezernate III und 
Dezernat VI nach Aufnahme der Tätigkeit von Herrn BG Egerer erörtern, welche Möglichkeiten 
zukünftig angedacht werden können. 
 
3. Inwieweit teilt die Verwaltung die Einschätzung der FDP-Fraktion, dass die Lösung da-
rin besteht, dass die Stadt oder eines ihrer Tochterunternehmen selbst als Bauherr auf-
treten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Dies wäre eine der Möglichkeiten, die es zu besprechen gilt (siehe 2.).

2 
 
4. In welchen Stadtteilen werden nach Einschätzung der Verwaltung eine oder mehrere 
Quartiersgaragen gebraucht und in welchen Stadtteilen sucht die Verwaltung derzeit 
aktiv nach Grundstücken, um solche Pläne zu realisieren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In vielen Stadtteilen der Kernstadt (Innenstadt und angrenzende Stadtteile) ist durch die Nut-
zungskonkurrenzen im öffentlichen Raum sowie den Anstieg der Pkw-Besitzzahlen ein erhöhter 
Bedarf nach Parkmöglichkeiten, z.B. in Quartiersgaragen vorhanden. Eine aktive Suche nach 
Grundstücken erfolgt zurzeit nicht, da die Verwaltung selbst keine Quartiersgaragen baut. Mit 
Verweis auf die Beantwortung zu Ziffer 1. bietet die Verwaltung auch hier entsprechende Bera-
tung für Investoren und Vorhabenträger an. 
 
5. Wie ist im Einzelnen der Umsetzungsstand zu den im Quartiersgaragenkonzept 2001 
(siehe Schriftenreihe „Verkehrsplanung für Köln“, Heft 33 ff) untersuchten acht Stand-
orten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Von den sechs als Priorität 1 eingestuften Standorten wurden die drei Standorte Jakob-
/Josefstraße (Parkpalette) in der Altstadt Süd, Maternusplatz in Rodenkirchen und Manderschei-
der Platz in Sülz realisiert. Die Standorte Ehrenfeldgürtel/Subbelrather Straße in Ehrenfeld, Kem-
pener Straße in Nippes und Merheimer Platz in Nippes wurden bislang nicht realisiert. 
 
Der in Priorität 3 geführte Standort Auerbachplatz wurde inzwischen ebenfalls realisiert. 
 
Mangels gutachterlich nachgewiesener, fehlender Akzeptanz werden die Standorte CFK-Gelände 
(Vietorstraße) in Kalk, An der Kemperwiese in Dellbrück, Neue Luxemburger Straße/Moselstraße 
in der Neustadt-Süd, Höninger Weg/Herthastraße in Zollstock sowie Bebelplatz in Deutz nicht 
weiter verfolgt. 
 
 
Gez. Greiteman i.V. für Dez. III

Beratungsverlauf (1)

23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3416/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.10.2021
Erstellt
27.09.2021 07:48