AN/0349/2026
Tempo 30 auf der Rheinuferstraße, Antrag B90/Die Grünen
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Julie Cazier Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0349/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Tempo 30 auf der Rheinuferstraße Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt zu setzen: Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren die Verwaltung zu beauftragen, 1. zu prüfen und darzustellen, ob auf der Rheinuferstraße zwischen Südbrücke und Zoobrücke die rechtlichen Voraussetzungen für eine streckenbezogene Geschwindig- keitsbeschränkung auf 30 km/h vorliegen, 2. dabei insbesondere die Lärm- und Schadstoffbelastung, die verkehrsbedingten Infra- strukturschäden, die Unfalllage sowie die tatsächliche Einhaltung des bestehenden Lkw-Durchfahrtsverbots (über 7,5 t) auszuwerten und in einer Gesamtabwägung dar- zustellen, 3. die Kontrolldichte und die festgestellten Verstöße gegen das Lkw-Durchfahrtsverbot der letzten drei Jahre offenzulegen sowie darzustellen, welche zusätzlichen Überwa- chungsmaßnahmen (z. B. stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, verstärkte Schwerpunktkontrollen) rechtlich und organisatorisch möglich sind, Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Reinhold Goss Fraktionsvorsitzender Reinhold.Goss@stadt -koeln.de Karin Roggenbrodt stellv. Fraktionsvorsitzende Karin.Roggenbrodt@stadt - koeln.de 4. darzulegen, ob und in welchem Umfang eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Sub- stanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Luftschadstoffen geeignet, erforderlich und verhältnis- mäßig ist, 5. dies auch mit Blick darauf, dass die Verwaltung dieser Tage erneut, aber bereits 2024 aufzeigte, dass sie nicht die Ressourcen hat, um die durch schwere Lkw verur- sachten Straßenschäden zu beheben, 6. der Bezirksvertretung und letztendlich den zuständigen Fachausschüssen einen Ent- scheidungsvorschlag vorzulegen. Begründung: Die Rheinuferstraße ist eine Hauptverkehrsstraße mit überbezirklicher Bedeutung. Gleich- wohl betrifft ihre verkehrliche Ausgestaltung in besonderem Maße die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt sowie die Nutzung der Rheinpromenade als zentralem Aufenthalts- und Erholungsraum. Seit dem 22. August 2019 gilt in der Kölner Innenstadt ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr sowie bestimmte Hafenverkehre). Ziel dieser Maßnahme war die Reduzierung von Lärm- und insbesondere Luftschadstoffbelastun- gen. Nach Wahrnehmung vor Ort hat die tatsächliche Lkw-Frequenz jedoch nicht in dem Maße abgenommen, wie es der Zielsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung entspricht. An der Zahl der 2019 an einem einzelnen Werktag gezählten 1.220 schweren Lkw und Sat- telschlepper hat in der heutigen Wahrnehmung sich nichts geändert. Von denen – wie eine Kontrolle – ergab, 90 Prozent sich NICHT an das Durchfahrtsverbot hielten. Bestehende straßenverkehrsrechtliche Anordnungen entfalten ihre Schutzwirkung allerdings nur dann, wenn sie effektiv überwacht und durchgesetzt werden. Eine unzureichende Kon- trolldichte kann zu einer faktischen Gefahrenlage führen, die im Rahmen der Erforderlich- keitsprüfung nach § 45 StVO zu berücksichtigen ist. Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO können Verkehrsbeschränkungen insbesondere zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. Voraussetzung ist gemäß § 45 Abs. 9 StVO eine qualifizierte Gefahrenlage, die über das allgemeine Verkehrs- risiko hinausgeht. Angesichts der dichten Wohnbebauung, der hohen Aufenthaltsfunktion der Rheinpromenade sowie der zunehmenden infrastrukturellen Belastung erscheint eine fachli- che Prüfung geboten. Zudem liegt es im öffentlichen Interesse, kommunale Verkehrsinfrastruktur vor übermäßiger Abnutzung zu schützen und frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Substanzerhaltung zu prü- fen, insbesondere da die Verwaltung keine Ressourcen hat, die 2024 bereits beschlossene Generalsanierung zu terminieren. Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt ihre Verantwortung für den Gesundheitsschutz, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sowie den nachhaltigen Umgang mit kommunalem Vermögen wahr und regt daher eine fachlich fundierte Prüfung durch die Verwaltung an. Reinhold Goss Karin Roggenbrodt Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende Quellen Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen in Köln, Stadt Köln, 2019: https://www.stadt- koeln.de/artikel/68659/index.html#:\~:text=In der Innenstadt sowie in,Bereiche vom schweren Lkw -Verkehr. „Maßnahmen mit stadtweitem Effekt – Einführung eines Lkw-Transitverbotes in der Innen- stadt seit August 2019“ aus „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln Dritte Fortschreibung 2021“, Bezirksregierung Köln, S. 50: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/umweltschutz_immissionsschutz_luftreinhalte- plaene_luftreinhalteplan_koeln_sachstand.pdf Maßnahme für saubere Luft – Bilanz des Lkw-Durchfahrtsverbot in Köln fällt durchwachsen aus, t-online, 2019: https://koeln.t-online.de/region/koeln/id_86672484/koeln-so-wirksam-ist- das-lkw-durchfahrtsverbot.html Stadtverwaltung fehlt Kapazität für Instandsetzung des Konrad-Adenauer-Ufers, KSTA, 2024: https://www.ksta.de/koeln/koelner-innenstadt/altstadt-nord/stadtverwaltung-fehlt- kapazitaet-fuer-instandsetzung-des-konrad-adenauer-ufers-883143 Verwunderung über Straßenbau-Pause, KR, 12.2.2026: https://www.rundschau- online.de/koeln/nach-rundschau-bericht-verwunderung-ueber-strassenbau-pause-1218150 Marode Straßen: Lkw verursachen Schäden, NDR, 2014: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Marode-Strassen-Lkw-verursachen- Schaeden,lkw289.html Lärmbelastung durch Straßengüterverkehr, FIS, 2026: https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/39774/
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0349/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 01.03.2026 21:36