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AN/0349/2026

Tempo 30 auf der Rheinuferstraße, Antrag B90/Die Grünen

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.03.2026, TOP 5.2.6

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

6250 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Julie Cazier 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
  
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0349/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
 
Tempo 30 auf der Rheinuferstraße 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung der Bezirks-
vertretung Innenstadt zu setzen: 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Ausschuss 
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren die Verwaltung zu beauftragen, 
1. zu prüfen und darzustellen, ob auf der Rheinuferstraße zwischen Südbrücke und 
Zoobrücke die rechtlichen Voraussetzungen für eine streckenbezogene Geschwindig-
keitsbeschränkung auf 30 km/h vorliegen, 
2. dabei insbesondere die Lärm- und Schadstoffbelastung, die verkehrsbedingten Infra-
strukturschäden, die Unfalllage sowie die tatsächliche Einhaltung des bestehenden 
Lkw-Durchfahrtsverbots (über 7,5 t) auszuwerten und in einer Gesamtabwägung dar-
zustellen, 
3. die Kontrolldichte und die festgestellten Verstöße gegen das Lkw-Durchfahrtsverbot 
der letzten drei Jahre offenzulegen sowie darzustellen, welche zusätzlichen Überwa-
chungsmaßnahmen (z. B. stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, verstärkte 
Schwerpunktkontrollen) rechtlich und organisatorisch möglich sind, 
 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Reinhold Goss  
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold.Goss@stadt -koeln.de 
Karin Roggenbrodt  
stellv. Fraktionsvorsitzende  
Karin.Roggenbrodt@stadt -
koeln.de

4. darzulegen, ob und in welchem Umfang eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Sub-
stanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie zum Schutz der Wohnbevölkerung vor 
verkehrsbedingtem Lärm und Luftschadstoffen geeignet, erforderlich und verhältnis-
mäßig ist, 
5. dies auch mit Blick darauf, dass die Verwaltung dieser Tage erneut, aber bereits 
2024 aufzeigte, dass sie nicht die Ressourcen hat, um die durch schwere Lkw verur-
sachten Straßenschäden zu beheben, 
6. der Bezirksvertretung und letztendlich den zuständigen Fachausschüssen einen Ent-
scheidungsvorschlag vorzulegen. 
Begründung: 
Die Rheinuferstraße ist eine Hauptverkehrsstraße mit überbezirklicher Bedeutung. Gleich-
wohl betrifft ihre verkehrliche Ausgestaltung in besonderem Maße die Bewohnerinnen und 
Bewohner der Innenstadt sowie die Nutzung der Rheinpromenade als zentralem Aufenthalts- 
und Erholungsraum. 
Seit dem 22. August 2019 gilt in der Kölner Innenstadt ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 
7,5 Tonnen (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr sowie bestimmte Hafenverkehre). Ziel 
dieser Maßnahme war die Reduzierung von Lärm- und insbesondere Luftschadstoffbelastun-
gen. Nach Wahrnehmung vor Ort hat die tatsächliche Lkw-Frequenz jedoch nicht in dem 
Maße abgenommen, wie es der Zielsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung entspricht. 
An der Zahl der 2019 an einem einzelnen Werktag gezählten 1.220 schweren Lkw und Sat-
telschlepper hat in der heutigen Wahrnehmung sich nichts geändert. Von denen – wie eine 
Kontrolle – ergab, 90 Prozent sich NICHT an das Durchfahrtsverbot hielten. 
Bestehende straßenverkehrsrechtliche Anordnungen entfalten ihre Schutzwirkung allerdings 
nur dann, wenn sie effektiv überwacht und durchgesetzt werden. Eine unzureichende Kon-
trolldichte kann zu einer faktischen Gefahrenlage führen, die im Rahmen der Erforderlich-
keitsprüfung nach § 45 StVO zu berücksichtigen ist. 
Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO können Verkehrsbeschränkungen insbesondere zum 
Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. Voraussetzung ist 
gemäß § 45 Abs. 9 StVO eine qualifizierte Gefahrenlage, die über das allgemeine Verkehrs-
risiko hinausgeht. Angesichts der dichten Wohnbebauung, der hohen Aufenthaltsfunktion der 
Rheinpromenade sowie der zunehmenden infrastrukturellen Belastung erscheint eine fachli-
che Prüfung geboten. 
Zudem liegt es im öffentlichen Interesse, kommunale Verkehrsinfrastruktur vor übermäßiger 
Abnutzung zu schützen und frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Substanzerhaltung zu prü-
fen, insbesondere da die Verwaltung keine Ressourcen hat, die 2024 bereits beschlossene 
Generalsanierung zu terminieren. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt ihre Verantwortung für den Gesundheitsschutz, die 
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sowie den nachhaltigen Umgang mit kommunalem 
Vermögen wahr und regt daher eine fachlich fundierte Prüfung durch die Verwaltung an. 
 
Reinhold Goss Karin Roggenbrodt 
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende

Quellen 
Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen in Köln, Stadt Köln, 2019: https://www.stadt-
koeln.de/artikel/68659/index.html#:\~:text=In der Innenstadt sowie in,Bereiche vom schweren 
Lkw -Verkehr. 
„Maßnahmen mit stadtweitem Effekt – Einführung eines Lkw-Transitverbotes in der Innen-
stadt seit August 2019“ aus „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln Dritte Fortschreibung 
2021“, Bezirksregierung Köln, S. 50: https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/umweltschutz_immissionsschutz_luftreinhalte-
plaene_luftreinhalteplan_koeln_sachstand.pdf 
Maßnahme für saubere Luft – Bilanz des Lkw-Durchfahrtsverbot in Köln fällt durchwachsen 
aus, t-online, 2019: https://koeln.t-online.de/region/koeln/id_86672484/koeln-so-wirksam-ist-
das-lkw-durchfahrtsverbot.html 
Stadtverwaltung fehlt Kapazität für Instandsetzung des Konrad-Adenauer-Ufers, KSTA, 
2024: https://www.ksta.de/koeln/koelner-innenstadt/altstadt-nord/stadtverwaltung-fehlt-
kapazitaet-fuer-instandsetzung-des-konrad-adenauer-ufers-883143 
Verwunderung über Straßenbau-Pause, KR, 12.2.2026: https://www.rundschau-
online.de/koeln/nach-rundschau-bericht-verwunderung-ueber-strassenbau-pause-1218150 
Marode Straßen: Lkw verursachen Schäden, NDR, 
2014: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Marode-Strassen-Lkw-verursachen-
Schaeden,lkw289.html 
Lärmbelastung durch Straßengüterverkehr, FIS, 
2026: https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/39774/

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0349/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
02.03.2026
Erstellt
01.03.2026 21:36