2890/2022
Sanierung des NIKE Court, des Asphalttennisplatzes im Inneren Grüngürtel sowie des Asphaltplatzes an der Alfred-Schütte-Allee
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Anlage 05_Förderentscheidung_PG II
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Stadttor 1 40219 Düsseldorf Postanschrift: 40190 Düsseldorf Telefon 0211 837-01 poststelle@stk.nrw.de Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen Stadt Köln Stadt Köln Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln per E-Mail an: rechtsamt@stadt-koeln.de Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten Ihr Vorantrag (Interessenbekundung) zur Förderung der Modernisierung der Basketballanlagen Pollerwiesen und Innerer Grüngürtel und des Tennisplatzes Innerer Grüngürtel, Poller Wiesen und Innerer Grüngürtel, 50000 Köln vom 13.09.2022 Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtsportbund Köln e.V. hat die von Ihnen beantragte Maßnahme zur Modernisierung der Basketballanlagen Pollerwiesen und Innerer Grüngürtel und des Tennisplatzes Innerer Grüngürtel, Poller Wiesen und Innerer Grüngürtel, 50000 Köln vom 13.09.2022 zur Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ empfohlen. Ich freue mich Ihnen nun mitteilen zu können, dass ich beabsichtige Ihnen für die genannte Maßnahme 500.000 € zur Verfügung zu stellen. Damit können 66% der Gesamtkosten der Maßnahme aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ finanziert werden. Sie können nun den beigefügten Zuwendungsantrag ausfüllen und unterzeichnet postalisch an die NRW.BANK senden. Den formellen Zuwendungsbescheid erhalten Sie dann durch die NRW.BANK. 27.September 2022 detlef.berthold@stk.nrw.de Telefon 0211 837-1293 Seite 2 von 2 Für den Fall, dass Sie bereits mit der Maßnahme beginnen wollen, bevor Sie den formellen Zuwendungsbescheid durch die NRW.BANK erhalten haben, lasse ich ausnahmsweise den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für die genannte Maßnahme zu. Ich bitte dabei jedoch zu berücksichtigen, dass erst mit dem formellen Zuwendungsbescheid der NRW.BANK ein Anspruch auf die Förderung entsteht. Abschließend möchte ich Ihnen bei der Umsetzung des Vorhabens viel Erfolg wünschen. Mit freundlichen Grüßen Andrea Milz
Anlage 03_Poller Wiesen Luftbild
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Mittelpunkt: 358368, 5641811 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 07.09.2022Seite 1 / 1 zu sanierende Fläche
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
2890/2022
Stand: 14.05.2025
Sachstandsbericht
Sanierung des NIKE Court, des Asphalttennisplatzes im Inneren Grüngürtel sowie des
Asphaltplatzes an der Alfred-Schütte-Allee
Beschluss:
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassungen der Be-
zirksvertretungen Innenstadt und Porz sowie des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün auf
der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Sanierung der
Asphaltflächen NIKE Court und Tennisplatz / Innerer Grüngürtel und der SPA Alfred-Schütte-
Allee, vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung durch die Staatskanzlei Düsseldorf.
Die Sanierung umfasst die Belagssanierung der bestehenden Asphaltbeläge sowie die Erneu-
erung der maroden Ausstattungsgegenstände auf beiden Anlagen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der beiden Baumaßnahmen belaufen sich gemäß der
Kostenberechnung auf 763.171,41- €.
Für die Baumaßnahmen wurde ein Förderantrag für das Förderprogramm „Moderne Sport-
stätte 2022 – Projektaufruf II“ bei der Staatskanzlei Düsseldorf gestellt. Der Vorantrag wurde
bereits positiv beschieden und eine Förderzusage ist nahezu sicher. Der Anteil der Landesför-
derung beträgt 500.000 €. Somit erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen in Höhe von
763.171,41 € durch die Zuwendung in Höhe von 500.000 € sowie durch den Eigenanteil der
Stadt Köln in Höhe von 263.171,41 €. Der Eigenanteil steht im Haushaltsplan 2023/2024 in
Teilplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13-Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2023/2024, zur Verfügung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Sanierung der Asphaltflächen wurde gemeinsam mit dem Stadtsportbund Köln umgesetzt.
Es handelt sich um zwei Teilprojekte innerhalb des Kölner Stadtgebiets (LOS I Poller Wiese
ca. 1.490 m2 _Bezirk, Porz / LOS II NIKE Court ca. 1.185 m2_Bezirk 1 Innenstadt). Es wur-
den jeweils bestehende Asphaltflächen mit einer vorhandenen Sportnutzung instandgesetzt.
Neben der Erneuerung der Asphaltbelagsflächen wurden die vorhandenen Ausrüstungsge-
genstände (Basketballkörbe, Tennisnetzanlage, Sitzbänke und Mülleimer) ersetzt bzw. er-
gänzt.
2
Die Baumaßnahme wurde Anfang Mai 2023 begonnen und zum 30.11.2023 abgeschlossen.
Die abschließende Prüfung der Schlussrechnung wurde am 22.04.2024 erledigt.
Nächste Schritte:
-
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-
Anlage 02_Nike Court Luftbild
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Mittelpunkt: 354633, 5645512 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 07.09.2022Seite 1 / 1 zu sanierender Bereich zu sanierender Bereich
Anlage 04_Kostenberechnung
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Kurztext Leistungsverzeichnis
Projektdaten
Projekt: 0000 SSBK Projekt Moderne Sportstätte
PLZ/Ort:
Straße:
Vergabedaten
Art der Ausschreibung:
Ausführungstermine
Auftraggeberdaten
Auftraggeber:
Straße:
PLZ/Ort:
Leistungsverzeichnis: 0000 Landschaftsbauarbeiten
Gesamtsumme: 641.320,51 EUR
Angebotssumme: 641.320,51 EUR
zuzüglich 19,00 % Mehrwertsteuer: 121.850,90 EUR
Angebotssumme brutto: 763.171,41 EUR
Druckdatum: , Seite: 1
Kurztext Leistungsverzeichnis
Zusammenstellung
Projekt: 0000 SSBK Projekt Moderne Sportstätte
LV: 0000 Landschaftsbauarbeiten
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR
0. Poller Wiese
0.1. BAUSTELLENE INRICHTUNG 7.000,00
0.2. VORARBEITEN 21.389,00
0.3. BODENARBEITEN 31.580,00
0.4. SPORTPLATZFLÄCHEN 256.510,00
0.5. AUSSTATTUNG 47.750,00
Summe 0. Poller Wiese 364.229,00
1. Nike Court / Tennisspielfeld Innerer Grüngürtel
1.1. BAUSTELLENE INRICHTUNG 7.000,00
1.2. VORARBEITEN 19.865,00
1.3. BODENARBEITEN 14.565,00
1.4. SPORTPLATZFLÄCHEN 202.711,51
1.5. AUSSTATTUNG 32.950,00
Summe 1. Nike Court / Tennisspielfeld .. 277.091,51
LV 0000
0. Poller Wiese 364.229,00
1. Nike Court / Tennisspielfeld Innerer Grüngürtel 277.091,51
Summe LV 0000 Landschaftsbauarbeiten 641.320,51
Zuzüglich der gesetzlichen Mehr wertsteuer aus 641.320,51 EUR
in Höhe von 19,00 % 121.850,90 EUR
763.171,41 EUR
Druckdatum: , Seite: 2
Anlage 01_Projektskizze
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Mitglied des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. Stadtsportbund Köln e.V. – Ulrich-Brisch-Weg 1 – 50858 Köln Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz Horionplatz 1 40213 Düsseldorf Köln, den 13.09.2022 Moderne Sportstätte 2022: Programmaufruf ll – Projektskizze Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Milz, im Rahmen des zweiten Programmaufrufs des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ stellt der Stadtsportbund Köln e.V. im Auftrag der Stadt Köln als Maßnahmeträgerin folgende Interessensbekundung. Streetball, oder auch Streetbasketball genannt, ist eine Variante der Sportart Basketball und kommt ursprünglich aus Amerika. Doch auch in Europa findet diese Variante seit Jahrzehnten reges Interesse. Wie der Name es schon vermuten lässt, wird der Streetball hauptsächlich auf öffentlich zugänglichen Basketballplätzen, oder auch Basketball Courts genannt, gespielt. In Köln gibt es rechts- und linksrheinisch einige solcher Plätze. Zwei davon sind der sog. Nike Court im linksrheinischen „Inneren Grüngürtel“, Bezirk Innenstadt, sowie der Court auf den Poller Wiesen im rechtsrheinischen Bezirk Porz. Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nähe des Nike Courts im Inneren Grüngürtel ein ganzjährig nutzbares, öffentlich zugängliches Tennisspielfeld. Mit den zur Verfügung stehenden 500.000 Euro sollen diese drei öffentlich zugänglichen Plätze (Co urt Poller Wiesen, Nike Court inkl. Weg und Tennisspielfeld) modernisiert und aufgewertet werden. Schon vor einiger Zeit wurde der Wunsch, die bestehenden Plätze neu zu gestalten und aufzuwerten, im Rahmen einer Bevölkerungs -/Nutzer*innenbefragung der Spor tentwicklungsplanung an Verwaltung und Politik herangetragen. Jedoch konnte dieses Vorhaben seitens der Stadt Köln bisher nicht durchgeführt werden. Neugestaltung und Aufwertung sind auch wegen der zunehmenden Frequentierung dringend notwendig. Die Bespielbarkeit sowie die Aufenthaltsqualität sollen durch die Maßnahme deutlich verbessert werden. Zu den Nutzergruppen der Plätze zählen neben der breiten Bevölkerung u.a. auch ortsansässige Sportvereine mit vereinsgebundenen und ungebundenen Angeboten sowie Maßnahmen und Aktionen von Trägern der Jugendhilfe. Durch die breite Streuung der Nutzergruppen, die bestehende Bekanntheit der Plätze sowie das bisherige Nutzerverhalten ist gewährleistet, dass die Plätze in Zukunft weiterhin stark genutzt und angenommen werden. Stadtsportbund Köln e.V. Tel.: 0221-921300-23 Fax: 0221-921 300-30 Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln info@stadtsportbund-koeln.de www.stadtsportbund-koeln.de Sparkasse KölnBonn BIC: COLSDE33XXX IBAN: DE43 3705 0198 0004 1929 51 Steuernummer: 223/5918/1021 Vorstand: Peter Pfeifer, Dieter Sanden, Andreas Kossiski, Jesco Krause, Helmut Schaefer Amtsgericht Köln VR 4926 Die kommunale Politik befürwortet das Vorhaben sehr und freut sich, wenn es über das Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 umgesetzt werden kann. Ein entsprechender Letter of Intent ist zurzeit in Bearbeitung und wird gerne nachgereicht. Das Vorhaben soll u.a. durch offizielle Pressemittelungen des Stadtsportbundes und der Stadt Köln, die Veröffentlichung auf den Homepages sowie über die sozialen Medien an die Bürger*innen kommuniziert werden. Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes werden zusätzlich über eine direkte Informationsemail in Kenntnis gesetzt. Die Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherung geschehen über die Stadt Köln. Folgende Modernisierungen sollen umgesetzt werden: Alle Plätze sowie der Weg zum sog. Nike Court werden im Bestand saniert. Der Bodenbelag wird durch einen farbigen Asphalt ersetzt und es werden neue Spielfeldmarkierungen gezogen. Der Basketball Court Poller Wiesen erhält acht neue Basketballkörbe sowie sechs Bänke und drei Mülleimer für den Aufenthalt auf der Anlage. Der Nike Court sowie das Tennisspielfeld werden durch vier neue Basketballkörbe bzw. eine neue Tennisausstattung aufgewertet. Ebenfalls wird es sechs Bänke und drei Mülleimer geben. Nike Court, Tennisspielfeld und Weg Gesamtfläche: insg. ca. 1.200 m² • Basketballfeld ca. 400 m² • Tennisfeld ca. 660m² • Weg: ca. 120m² Basketball Court Poller Wiesen Größe: ca. 1.500 m² Einen Lageplan und die genauen Standorte entnehmen Sie bitte dem Anhang. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 763.171,41 Euro (siehe Kostenberechnung). Die Stadt Köln leistet einen Eigenanteil i.H.v. 263.171,41 Euro (ca. 34,48%), diese Mittel wurden bereits im städtischen Haus halt berücksichtigt. Der Stadtsportbund Köln befürwortet dieses Projekt und empfiehlt es mit einer denkbaren Förderung i.H.v. 500.000 Euro (65,52%). Wir freuen uns, wenn die Staatskanzlei des Landes Nordrhein -Westfalen der Empfehlung des Stadtsportbundes nachkommt und eine positive Förderentscheidung trifft. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen i.A. Nina Ebken Sportreferentin Stadtsportbund Köln e.V. Tel.: 0221-921300-23 Fax: 0221-921 300-30 Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln info@stadtsportbund-koeln.de www.stadtsportbund-koeln.de Sparkasse KölnBonn BIC: COLSDE33XXX IBAN: DE43 3705 0198 0004 1929 51 Steuernummer: 223/5918/1021 Vorstand: Peter Pfeifer, Dieter Sanden, Andreas Kossiski, Jesco Krause, Helmut Schaefer Amtsgericht Köln VR 4926
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2890/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des NIKE Court, des Asphalttennisplatzes im Inneren Grüngürtel sowie des Asphaltplatzes an der Alfred-Schütte-Allee Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassungen der Bezirksvertre- tungen Innenstadt und Porz sowie des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Sanierung der Asphaltflächen NIKE Court und Tennisplatz / Innerer Grüngürtel und der SPA Alfred-Schütte-Allee, vorbehaltlich der tatsächlichen För- derung durch die Staatskanzlei Düsseldorf. Die Sanierung umfasst die Belagssanierung der bestehenden Asphaltbeläge sowie die Erneuerung der maroden Ausstattungsgegenstände auf beiden Anlagen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der beiden Baumaßnahmen belaufen sich gemäß der Kostenbe- rechnung auf 763.171,41- €. Für die Baumaßnahmen wurde ein Förderantrag für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022 – Projektaufruf II“ bei der Staatskanzlei Düsseldorf gestellt. Der Vorantrag wurde bereits positiv beschie- den und eine Förderzusage ist nahezu sicher. Der Anteil der Landesförderung beträgt 500.000 €. Somit erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen in Höhe von 763.171,41 € durch die Zuwendung in Höhe von 500.000 € sowie durch den Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 263.171,41 €. Der Eigenanteil steht im Haushaltsplan 2023/2024 in Teilplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzei- le 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich des Inkrafttre- tens der Haushaltssatzung 2023/2024, zur Verfügung. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.12.2022 Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 Sportausschuss 01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2023 763.171,41 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 500.000,-€ 65 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Asphaltbeläge der Sportanlagen im Inneren Grüngürtel und an der Alfred-Schütte-Allee zeigen sich dem Alter entsprechend in einem schlechten Zustand. Die Sportanlagen sind im Grundbesitz der Stadt Köln und liegen in den Bezirken Innenstadt und Köln Porz. Vor dem Hintergrund des Zustandes und auf Grund des bestehenden Nutzungsdrucks in den Bezirken, beabsichtigt die Verwaltung die Asphaltbeläge zu sanieren, eine multifunktionale Nutzung der Fläche zu ermöglichen, um ein breiteres Sportangebot anbieten zu können. Die maroden Ausstattungsgegenstände werden auf beiden Anlagen ausgetauscht und ergänzt. Die Sanierung der Asphaltbeläge ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und verletzungsarm nutzen zu können. Im Inneren Grüngürtel wird der frühere NIKE Court und der angrenzende Asphalttennisplatz mit den da- zugehörenden Wegeverbindungen saniert, die Ausstattungsgegenstände werden erneuert und Bänke mit Mülleimern zur Attraktivierung der Aufenthaltsqualität ergänzt. Auf der Sportanlage Poller Wiese wird die bestehende Asphaltfläche saniert und wie der Nike Court mit neuen Ausstattungsgegenstände und Bänken ausgestattet. Neben der bestehenden Nutzung als Bas- ketballplatz ist es vorgesehen, das Sportangebot noch zu erweitern Gemäß dem erstellten Leistungsverzeichnis belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten 3 für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 763.171,41- €. Demgegenüber stehen die Erträge aus der Fördersumme in Höhe von 500.000,- €. Die Mittel der Staatskanzlei wurden in einem vorbehalt- lichen Bescheid zugesagt. Der Vorbehalt begründet sich mit dem in dieser Vorlage zu erlangenden Bau- beschluss zur Maßnahme, in den durch das Sportamt eingereichten Antragsunterlagen. Die Maßnahme wird erst mit einer endgültigen Förderzusage begonnen. Sollten die Mittel der Staatskanzlei nicht zur Auszahlung kommen, wird die Maßnahme nicht ausgeführt. Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022 / Programmaufruf II": Anlass und Ziel Durch das Förderprogramm sollen moderne, zeitgemäße Sportstätten und Bewegungsräume mit bewe- gungsaktivierender Infrastruktur geschaffen werden. Damit kann ein zentraler Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Integration geleistet wer- den. Vor dem Hintergrund der Erfahrung mit der Corona-Pandemie liegt der Schwerpunkt des Pro- grammaufrufs auf der Weiterentwicklung, Schaffung und Ergänzung von Sport- und Fitnessanlagen so- wie Bewegungsräumen im öffentlich zugänglichen Außenbereich. Auf Initiative des Stadtsportbundes Köln (SSBK) wurde im Rahmen eine Arbeitsgruppe aus Vertre- ter*innen des SSBK, des Grünflächen-und des Sportamtes die Möglichkeit der Fördermittelnutzung ge- meinsam erörtert. Durch die finanziellen Mitteln des Sportamtes in Höhe von 263.171,41 € in Verbindung mit den Förder- geldern der Staatskanzlei Düsseldorf in Höhe von 500.000 € ist es möglich, zwei städtische Baumaß- nahmen in ämterübergreifender Zusammenarbeit im Sinne der Sportentwicklungsplanung im nächsten Jahr durchzuführen. Der Beschluss beinhaltet die Planung durch Mitarbeiter des Sportamtes. Finanzierung Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß der Kostenberechnung auf 763.171,41 €. Für die Baumaßnahme wurde ein Förderantrag für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022 – Projektaufruf II“ bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Der Vorantrag wurde bereits positiv beschieden und eine Förderzusage ist nahezu sicher. Der Anteil der Landesförderung beträgt 500.000 €. Die Fördermittel in Höhe von 500.000 € sind nicht im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. Der dadurch entstehende zweckgebundene Mehrertrag im Teilergebnisplan 0801 - Sport- förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen dient im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zur Bereitstellung von korrespondierenden Mehraufwendun- gen in gleicher Höhe, im selben Teilplan, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen. Die benötigten Mittel zur Deckung des Differenzbetrags in Höhe von 263.171,41€, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld Abstimmungsprozesse mit dem SSBK und dem För- dergeber, der Staatskanzlei in Düsseldorf durchgeführt werden mussten. Diese konnten nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da es sich um eine Fördermaßnahme handelt, die bis zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen und schlussgerechnet werden muss, um die Zahlung der Landesbank NRW innerhalb der Frist bis zum 31.07.2024 sicher zu stellen. Bei einer Vorlage in der Feb- ruarsitzung 2023 des Sportausschusses sind die avisierten Termine des Ausführungsbeginns im 2. Quartal 2023, sowie die Fertigstellung im 4. Quartal 2023 nicht gewährleistet bzw. gefährdet.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2890/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.11.2022
- Erstellt
- 01.09.2022 11:53