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2890/2022

Sanierung des NIKE Court, des Asphalttennisplatzes im Inneren Grüngürtel sowie des Asphaltplatzes an der Alfred-Schütte-Allee

Beschlussvorlage Ausschuss 28.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 02.12.2022, TOP 4.1.1

Anlage 05_Förderentscheidung_PG II

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Ansehen

Anlage 03_Poller Wiesen Luftbild

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 02_Nike Court Luftbild

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Anlage 04_Kostenberechnung

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Anlage 01_Projektskizze

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 05_Förderentscheidung_PG II

2127 Zeichen

Stadttor 1 
40219 Düsseldorf 
Postanschrift: 
40190 Düsseldorf 
Telefon 0211 837-01 
poststelle@stk.nrw.de 
Staatssekretärin für 
Sport und Ehrenamt 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
Stadt Köln 
 Stadt Köln Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
per E-Mail an: rechtsamt@stadt-koeln.de  
Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes 
Nordrhein-Westfalen zur Sanierung und Modernisierung von 
Sportstätten 
Ihr Vorantrag (Interessenbekundung) zur Förderung der Modernisierung 
der Basketballanlagen Pollerwiesen und Innerer Grüngürtel und des 
Tennisplatzes Innerer Grüngürtel, Poller Wiesen und Innerer Grüngürtel, 
50000 Köln vom 13.09.2022  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
der Stadtsportbund Köln e.V. hat die von Ihnen beantragte Maßnahme 
zur Modernisierung der Basketballanlagen Pollerwiesen und Innerer 
Grüngürtel und des Tennisplatzes Innerer Grüngürtel, Poller Wiesen und 
Innerer Grüngürtel, 50000 Köln vom 13.09.2022 zur Förderung im 
Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ empfohlen. 
 
Ich freue mich Ihnen nun mitteilen zu können, dass ich beabsichtige Ihnen 
für die genannte Maßnahme 500.000 € zur Verfügung zu stellen. Damit 
können 66% der Gesamtkosten der Maßnahme aus dem Programm 
„Moderne Sportstätte 2022“ finanziert werden. 
 
Sie können nun den beigefügten Zuwendungsantrag ausfüllen und 
unterzeichnet postalisch an die NRW.BANK senden. Den formellen 
Zuwendungsbescheid erhalten Sie dann durch die NRW.BANK. 
27.September 2022 
 
detlef.berthold@stk.nrw.de 
Telefon 0211 837-1293

Seite 2 von 2  
Für den Fall, dass Sie bereits mit der Maßnahme beginnen wollen, bevor 
Sie den formellen Zuwendungsbescheid durch die NRW.BANK erhalten 
haben, lasse ich ausnahmsweise den förderunschädlichen vorzeitigen 
Maßnahmebeginn für die genannte Maßnahme zu. Ich bitte dabei jedoch 
zu berücksichtigen, dass erst mit dem formellen Zuwendungsbescheid 
der NRW.BANK ein Anspruch auf die Förderung entsteht. 
 
Abschließend möchte ich Ihnen bei der Umsetzung des Vorhabens viel 
Erfolg wünschen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Andrea Milz

Anlage 03_Poller Wiesen Luftbild

140 Zeichen

Mittelpunkt: 358368, 5641811
1:625
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 07.09.2022Seite 1 / 1
zu sanierende Fläche

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2598 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2890/2022
Stand: 14.05.2025 
Sachstandsbericht  
Sanierung des NIKE Court, des Asphalttennisplatzes im Inneren Grüngürtel sowie des 
Asphaltplatzes an der Alfred-Schütte-Allee 
Beschluss:  
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassungen der Be-
zirksvertretungen Innenstadt und Porz sowie des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün auf 
der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Sanierung der 
Asphaltflächen NIKE Court und Tennisplatz / Innerer Grüngürtel und der SPA Alfred-Schütte-
Allee, vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung durch die Staatskanzlei Düsseldorf.  
Die Sanierung umfasst die Belagssanierung der bestehenden Asphaltbeläge sowie die Erneu-
erung der maroden Ausstattungsgegenstände auf beiden Anlagen. 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der beiden Baumaßnahmen belaufen sich gemäß der 
Kostenberechnung auf 763.171,41- €.  
 
Für die Baumaßnahmen wurde ein Förderantrag für das Förderprogramm „Moderne Sport-
stätte 2022 – Projektaufruf II“ bei der Staatskanzlei Düsseldorf gestellt. Der Vorantrag wurde 
bereits positiv beschieden und eine Förderzusage ist nahezu sicher. Der Anteil der Landesför-
derung beträgt 500.000 €. Somit erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen in Höhe von 
763.171,41 € durch die Zuwendung in Höhe von 500.000 € sowie durch den Eigenanteil der 
Stadt Köln in Höhe von 263.171,41 €. Der Eigenanteil steht im Haushaltsplan 2023/2024 in 
Teilplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13-Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2023/2024, zur Verfügung.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Sanierung der Asphaltflächen wurde gemeinsam mit dem Stadtsportbund Köln umgesetzt.  
Es handelt sich um zwei Teilprojekte innerhalb des Kölner Stadtgebiets (LOS I Poller Wiese 
ca. 1.490 m2 _Bezirk, Porz / LOS II NIKE Court ca. 1.185 m2_Bezirk 1 Innenstadt). Es wur-
den jeweils bestehende Asphaltflächen mit einer vorhandenen Sportnutzung instandgesetzt. 
Neben der Erneuerung der Asphaltbelagsflächen wurden die vorhandenen Ausrüstungsge-
genstände (Basketballkörbe, Tennisnetzanlage, Sitzbänke und Mülleimer) ersetzt bzw. er-
gänzt.

2 
 
Die Baumaßnahme wurde Anfang Mai 2023 begonnen und zum 30.11.2023 abgeschlossen. 
Die abschließende Prüfung der Schlussrechnung wurde am 22.04.2024 erledigt. 
 
Nächste Schritte: 
-  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-

Anlage 02_Nike Court Luftbild

165 Zeichen

Mittelpunkt: 354633, 5645512
1:625
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 07.09.2022Seite 1 / 1
zu sanierender Bereich
zu sanierender Bereich

Anlage 04_Kostenberechnung

1822 Zeichen

Kurztext Leistungsverzeichnis
                                                                                                                                                                                
 Projektdaten
      Projekt: 0000 SSBK Projekt Moderne Sportstätte
      PLZ/Ort:  
   Straße: 
 Vergabedaten
   Art der Ausschreibung: 
 Ausführungstermine
 Auftraggeberdaten
   Auftraggeber: 
   Straße: 
      PLZ/Ort:  
      Leistungsverzeichnis: 0000 Landschaftsbauarbeiten
     Gesamtsumme: 641.320,51  EUR
    
     Angebotssumme: 641.320,51  EUR
        zuzüglich 19,00 % Mehrwertsteuer: 121.850,90  EUR
    
     Angebotssumme brutto: 763.171,41  EUR
       Druckdatum:  ,   Seite: 1

Kurztext Leistungsverzeichnis
 Zusammenstellung
      Projekt: 0000 SSBK Projekt Moderne Sportstätte
      LV: 0000 Landschaftsbauarbeiten
     
     Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR
     
     0.  Poller Wiese
      0.1. BAUSTELLENE INRICHTUNG 7.000,00
      0.2. VORARBEITEN 21.389,00
      0.3. BODENARBEITEN 31.580,00
      0.4. SPORTPLATZFLÄCHEN 256.510,00
      0.5. AUSSTATTUNG 47.750,00
    
          Summe 0. Poller Wiese  364.229,00
       1.  Nike Court / Tennisspielfeld Innerer Grüngürtel
      1.1. BAUSTELLENE INRICHTUNG 7.000,00
      1.2. VORARBEITEN 19.865,00
      1.3. BODENARBEITEN 14.565,00
      1.4. SPORTPLATZFLÄCHEN 202.711,51
      1.5. AUSSTATTUNG 32.950,00
    
             Summe 1. Nike Court / Tennisspielfeld ..  277.091,51
    LV  0000
      0. Poller Wiese 364.229,00
        1. Nike Court / Tennisspielfeld Innerer Grüngürtel 277.091,51
    
         Summe LV 0000 Landschaftsbauarbeiten  641.320,51
      Zuzüglich der gesetzlichen Mehr wertsteuer aus  641.320,51  EUR
         in Höhe von 19,00 %  121.850,90  EUR
    763.171,41  EUR
       Druckdatum:  ,   Seite: 2

Anlage 01_Projektskizze

5516 Zeichen

Mitglied des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
Stadtsportbund Köln e.V.  –  Ulrich-Brisch-Weg 1  – 50858 Köln                                        
 
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 
Frau Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt 
Andrea Milz 
Horionplatz 1 
40213 Düsseldorf 
 
 
 
 
Köln, den 13.09.2022 
 
 
 
Moderne Sportstätte 2022: Programmaufruf ll – Projektskizze 
 
 
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Milz, 
im Rahmen des zweiten Programmaufrufs des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 
2022“ stellt der Stadtsportbund Köln e.V. im Auftrag der Stadt Köln als Maßnahmeträgerin folgende 
Interessensbekundung. 
 
Streetball, oder auch Streetbasketball genannt, ist eine Variante der Sportart Basketball und kommt 
ursprünglich aus Amerika. Doch auch in Europa findet diese Variante seit Jahrzehnten reges 
Interesse. Wie der Name es schon vermuten lässt, wird der Streetball hauptsächlich auf öffentlich 
zugänglichen Basketballplätzen, oder auch Basketball Courts genannt, gespielt. In Köln gibt es 
rechts- und linksrheinisch einige solcher Plätze. Zwei davon sind der sog. Nike Court im 
linksrheinischen „Inneren Grüngürtel“, Bezirk Innenstadt, sowie der Court auf den Poller Wiesen im 
rechtsrheinischen Bezirk Porz. Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nähe des Nike Courts im 
Inneren Grüngürtel ein ganzjährig nutzbares, öffentlich zugängliches Tennisspielfeld. Mit den zur 
Verfügung stehenden 500.000 Euro sollen diese drei öffentlich zugänglichen Plätze (Co urt Poller 
Wiesen, Nike Court inkl. Weg und Tennisspielfeld) modernisiert und aufgewertet werden. 
Schon vor einiger Zeit wurde der Wunsch, die bestehenden Plätze neu zu gestalten und aufzuwerten, 
im Rahmen einer Bevölkerungs -/Nutzer*innenbefragung der Spor tentwicklungsplanung an 
Verwaltung und Politik herangetragen. Jedoch konnte dieses Vorhaben seitens der Stadt Köln bisher 
nicht durchgeführt werden. Neugestaltung und Aufwertung sind auch wegen der zunehmenden 
Frequentierung dringend notwendig. Die Bespielbarkeit sowie die Aufenthaltsqualität sollen durch die 
Maßnahme deutlich verbessert werden. Zu den Nutzergruppen der Plätze zählen neben der breiten 
Bevölkerung u.a. auch ortsansässige Sportvereine mit vereinsgebundenen und ungebundenen 
Angeboten sowie Maßnahmen und Aktionen von Trägern der Jugendhilfe. Durch die breite Streuung 
der Nutzergruppen, die bestehende Bekanntheit der Plätze sowie das bisherige Nutzerverhalten ist 
gewährleistet, dass die Plätze in Zukunft weiterhin stark genutzt und angenommen werden. 
 
 
 
Stadtsportbund Köln e.V.  
Tel.: 0221-921300-23 
Fax: 0221-921 300-30 
Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln 
info@stadtsportbund-koeln.de 
www.stadtsportbund-koeln.de 
Sparkasse KölnBonn  
BIC: COLSDE33XXX  
IBAN: DE43 3705 0198 0004 1929 51 
Steuernummer: 223/5918/1021 
  
Vorstand: Peter Pfeifer, Dieter Sanden, Andreas Kossiski, Jesco Krause, Helmut Schaefer Amtsgericht Köln VR 4926

Die kommunale Politik befürwortet das Vorhaben sehr und freut sich, wenn es über das 
Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 umgesetzt werden kann. Ein entsprechender Letter of 
Intent ist zurzeit in Bearbeitung und wird gerne nachgereicht. 
Das Vorhaben soll u.a. durch offizielle Pressemittelungen des Stadtsportbundes und der Stadt Köln, 
die Veröffentlichung auf den Homepages sowie über die sozialen Medien an die Bürger*innen 
kommuniziert werden. Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes werden zusätzlich über eine 
direkte Informationsemail in Kenntnis gesetzt. 
Die Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherung geschehen über die Stadt Köln. 
 
 
 
Folgende Modernisierungen sollen umgesetzt werden: 
 
Alle Plätze sowie der Weg zum sog. Nike Court werden im Bestand saniert. Der Bodenbelag wird 
durch einen farbigen Asphalt ersetzt und es werden neue Spielfeldmarkierungen gezogen. Der 
Basketball Court Poller Wiesen erhält acht neue Basketballkörbe sowie sechs Bänke und drei 
Mülleimer für den Aufenthalt auf der Anlage. Der Nike Court sowie das Tennisspielfeld werden durch 
vier neue Basketballkörbe bzw. eine neue Tennisausstattung aufgewertet. Ebenfalls wird es sechs 
Bänke und drei Mülleimer geben. 
 
Nike Court, Tennisspielfeld und Weg 
Gesamtfläche: insg. ca. 1.200 m² 
• Basketballfeld ca. 400 m² 
• Tennisfeld ca. 660m²  
• Weg: ca. 120m² 
 
Basketball Court Poller Wiesen 
Größe: ca. 1.500 m² 
 
 
Einen Lageplan und die genauen Standorte entnehmen Sie bitte dem Anhang. 
 
 
Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 763.171,41 Euro (siehe Kostenberechnung). Die 
Stadt Köln leistet einen Eigenanteil i.H.v. 263.171,41 Euro (ca. 34,48%), diese Mittel wurden bereits 
im städtischen Haus halt berücksichtigt. Der Stadtsportbund Köln befürwortet dieses Projekt und 
empfiehlt es mit einer denkbaren Förderung i.H.v. 500.000 Euro (65,52%). 
Wir freuen uns, wenn die Staatskanzlei des Landes Nordrhein -Westfalen der Empfehlung des 
Stadtsportbundes nachkommt und eine positive Förderentscheidung trifft. 
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
i.A. Nina Ebken 
Sportreferentin 
 
 
 
 
Stadtsportbund Köln e.V.  
Tel.: 0221-921300-23 
Fax: 0221-921 300-30 
Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln 
info@stadtsportbund-koeln.de 
www.stadtsportbund-koeln.de 
Sparkasse KölnBonn  
BIC: COLSDE33XXX  
IBAN: DE43 3705 0198 0004 1929 51 
Steuernummer: 223/5918/1021 
  
Vorstand: Peter Pfeifer, Dieter Sanden, Andreas Kossiski, Jesco Krause, Helmut Schaefer Amtsgericht Köln VR 4926

Beschlussvorlage Ausschuss

8163 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 2890/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des NIKE Court, des Asphalttennisplatzes im Inneren Grüngürtel sowie des 
Asphaltplatzes an der Alfred-Schütte-Allee  
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassungen der Bezirksvertre-
tungen Innenstadt und Porz sowie des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün auf der Grundlage der 
vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Sanierung der Asphaltflächen NIKE Court und 
Tennisplatz / Innerer Grüngürtel und der SPA Alfred-Schütte-Allee, vorbehaltlich der tatsächlichen För-
derung durch die Staatskanzlei Düsseldorf.  
Die Sanierung umfasst die Belagssanierung der bestehenden Asphaltbeläge sowie die Erneuerung der 
maroden Ausstattungsgegenstände auf beiden Anlagen. 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der beiden Baumaßnahmen belaufen sich gemäß der Kostenbe-
rechnung auf 763.171,41- €.  
 
Für die Baumaßnahmen wurde ein Förderantrag für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022 – 
Projektaufruf II“ bei der Staatskanzlei Düsseldorf gestellt. Der Vorantrag wurde bereits positiv beschie-
den und eine Förderzusage ist nahezu sicher. Der Anteil der Landesförderung beträgt 500.000 €. Somit 
erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen in Höhe von 763.171,41 € durch die Zuwendung in Höhe von 
500.000 € sowie durch den Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 263.171,41 €. Der Eigenanteil steht 
im Haushaltsplan 2023/2024 in Teilplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzei-
le 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzung 2023/2024, zur Verfügung.  
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.12.2022 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
Sportausschuss 01.12.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  in 2023  763.171,41 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 500.000,-€  65 
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.      € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Asphaltbeläge der Sportanlagen im Inneren Grüngürtel und an der Alfred-Schütte-Allee zeigen sich 
dem Alter entsprechend in einem schlechten Zustand. Die Sportanlagen sind im Grundbesitz der Stadt 
Köln und liegen in den Bezirken Innenstadt und Köln Porz. 
 
Vor dem Hintergrund des Zustandes und auf Grund des bestehenden Nutzungsdrucks in den Bezirken, 
beabsichtigt die Verwaltung die Asphaltbeläge zu sanieren, eine multifunktionale Nutzung der Fläche zu 
ermöglichen, um ein breiteres Sportangebot anbieten zu können.  
Die maroden Ausstattungsgegenstände werden auf beiden Anlagen ausgetauscht und ergänzt. 
Die Sanierung der Asphaltbeläge ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen 
möglichst intensiv, witterungsunabhängig und verletzungsarm nutzen zu können.  
Im Inneren Grüngürtel wird der frühere NIKE Court und der angrenzende Asphalttennisplatz mit den da-
zugehörenden Wegeverbindungen saniert, die Ausstattungsgegenstände werden erneuert und Bänke 
mit Mülleimern zur Attraktivierung der Aufenthaltsqualität ergänzt. 
Auf der Sportanlage Poller Wiese wird die bestehende Asphaltfläche saniert und wie der Nike Court mit 
neuen Ausstattungsgegenstände und Bänken ausgestattet. Neben der bestehenden Nutzung als Bas-
ketballplatz ist es vorgesehen, das Sportangebot noch zu erweitern 
 
Gemäß dem erstellten Leistungsverzeichnis belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten

3 
für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 763.171,41- €. Demgegenüber stehen die Erträge 
aus der Fördersumme in Höhe von 500.000,- €. Die Mittel der Staatskanzlei wurden in einem vorbehalt-
lichen Bescheid zugesagt. Der Vorbehalt begründet sich mit dem in dieser Vorlage zu erlangenden Bau-
beschluss zur Maßnahme, in den durch das Sportamt eingereichten Antragsunterlagen. Die Maßnahme 
wird erst mit einer endgültigen Förderzusage begonnen. Sollten die Mittel der Staatskanzlei nicht zur 
Auszahlung kommen, wird die Maßnahme nicht ausgeführt.  
 
Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022 / Programmaufruf II":  
Anlass und Ziel  
 
Durch das Förderprogramm sollen moderne, zeitgemäße Sportstätten und Bewegungsräume mit bewe-
gungsaktivierender Infrastruktur geschaffen werden. Damit kann ein zentraler Beitrag zur Stärkung des 
gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Integration geleistet wer-
den. Vor dem Hintergrund der Erfahrung mit der Corona-Pandemie liegt der Schwerpunkt des Pro-
grammaufrufs auf der Weiterentwicklung, Schaffung und Ergänzung von Sport- und Fitnessanlagen so-
wie Bewegungsräumen im öffentlich zugänglichen Außenbereich.  
Auf Initiative des Stadtsportbundes Köln (SSBK) wurde im Rahmen eine Arbeitsgruppe aus Vertre-
ter*innen des SSBK, des Grünflächen-und des Sportamtes die Möglichkeit der Fördermittelnutzung ge-
meinsam erörtert. 
Durch die finanziellen Mitteln des Sportamtes in Höhe von 263.171,41 € in Verbindung mit den Förder-
geldern der Staatskanzlei Düsseldorf in Höhe von 500.000 € ist es möglich, zwei städtische Baumaß-
nahmen in ämterübergreifender Zusammenarbeit im Sinne der Sportentwicklungsplanung im nächsten 
Jahr durchzuführen. 
Der Beschluss beinhaltet die Planung durch Mitarbeiter des Sportamtes.  
 
Finanzierung  
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß der Kostenberechnung 
auf 763.171,41 €.  
 
Für die Baumaßnahme wurde ein Förderantrag für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022 – 
Projektaufruf II“ bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Der Vorantrag wurde bereits positiv beschieden 
und eine Förderzusage ist nahezu sicher. Der Anteil der Landesförderung beträgt 500.000 €. 
 
Die Fördermittel in Höhe von 500.000 € sind nicht im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 
berücksichtigt. Der dadurch entstehende zweckgebundene Mehrertrag im Teilergebnisplan 0801 - Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen dient 
im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zur Bereitstellung von korrespondierenden Mehraufwendun-
gen in gleicher Höhe, im selben Teilplan, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen. 
 
Die benötigten Mittel zur Deckung des Differenzbetrags in Höhe von 263.171,41€, stehen vorbehaltlich 
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0801 
- Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen zur Verfügung. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld Abstimmungsprozesse mit dem SSBK und dem För-
dergeber, der Staatskanzlei in Düsseldorf durchgeführt werden mussten. Diese konnten nicht innerhalb 
der Frist abgeschlossen werden.  
Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da es sich um eine Fördermaßnahme handelt, die bis 
zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen und schlussgerechnet werden muss, um die Zahlung der 
Landesbank NRW innerhalb der Frist bis zum 31.07.2024 sicher zu stellen. Bei einer Vorlage in der Feb-
ruarsitzung 2023 des Sportausschusses sind die avisierten Termine des Ausführungsbeginns im 2. 
Quartal 2023, sowie die Fertigstellung im 4. Quartal 2023 nicht gewährleistet bzw. gefährdet.

Beratungsverlauf (5)

29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2890/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.11.2022
Erstellt
01.09.2022 11:53