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A-W/0054/2015

Dingbängerweg sicher machen - sofort!

Antrag an die BV West 12.11.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.05.2016, TOP 8.4

Stelungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

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Stelungnahme der Verwaltung

6035 Zeichen

.w/[oo54 [2045

61.42.0014 09.03.2016

Frau Sowa 6159
Amt für Bürger- und Ratsservice Pa

Bezirksverwaltung Münster-West STADT MÜNSTER

Bezirksvertretung Münster-West

über Herrn Stadtdirektor una AT

Dingbängerweg sicher machen - sofort '
Antrag A-W/0054/2015 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom
11.11.2015 .

Mit dem Antrag (A-W0054/2015) der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West
vom 11.11.2015 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahmen:

1. Im Bereich der Peter-Wyfst-Schule und der KiTA „In der alten Schule“ begrenzt die
Verwaltung zwischen dem Meckelbach und Haus Nr. 70 die zulässige Höchstge-
schwindigkeit auf 30 km/h.

2. Zwischen den Einmündungen der Straße „Schürbusch” und des Weges ‚Am Hof
Schultmann“ richtet die Verwaltung einen Zebrastreifen ein.

als sichernde Sofortmaßnahmen bis zum endgültigen Umbau des Dingbängerweges um-
setzbar sind.

Die Verwaltung hat den o. g. Antrag unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen
und der Polizei geprüft und abgestimmt. \

Zu Punkt 1:

Nach der Straßenverkehrsordnung: (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit

innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. ‚Unter den Voraussetzungen des $ 45 Ab-
satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit oder Ord-
nung des Verkehrs die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschrän-
ken. Bei der beantragten Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Ding-

bängerweg handelt es sich um eine solche Beschränkung. Dabei verpflichtet 8 45 Absatz
9 StVO die Straßenverkehrsbehörde, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbe-
sondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet
werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht,
die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in Frage kommenden Rechtsgüter
erheblich übersteigt. Ausnahmen von der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind
also.nur dann möglich, wenn eine konkrete Gefahr für den Verkehrsteilnehmer an einem
Straßenabschnitt vorliegt, die sich von den anderen typischen Gefahrensituationen des
öffentlichen Straßenverkehrs abgrenzen lässt.

Auch die Anfrage beim Polizeipräsidium ergab, dass dieser Straßenbereich unfallunauffäl-
ig ist. Es besteht somit keine Unfalllage, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Stre-
cke rechtfertigen würde. Auch die Gründe (Schulweg, KiTa, Lebensmittelmärkte) für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung können hier zu keiner anderen Einschätzung führen. Grund-
sätzlich erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschä-
digt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird. (8 1 StVO).

Aufgrund der o. g. Kriterien kann seitens der Verwaltung und der Polizei zurzeit dem An-
trag hinsichtlich einer Begrenzung.der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im
0. g. Bereich des Dingbängerweges nicht gefolgt werden.

Zurzeit wird der vorhandene LSA- geregelte Knotenpunkt Dingbängeweg/Schlautsiege/Am
Hof Hesselmann von der überwiegenden Mehrzahl der Schüler als sicherer Querungs-
punkt akzeptiert und auch genutzt. Die Straße Am Hof Hesselmann ist als zentraler Rad-
weg (Linienbusse frei) mit anliegendem Gehweg konzipiert, um insbesondere den nicht-
motorisierten Schülerverkehr aus dem Bereich westlich des Dingbängerweges (Mecklen-
beck-Mitte, Am Dill usw.) sicher zur Querungsstelle Dingbängerweg/Schlautsiege zu füh-
ren. Die Straße Am Hof Hesselamm und in geradliniger Fortführung auch die Schlautstie-
ge übernehmen gewissermaßen eine Sammelfunktion für den Schülerverkehr zur Peter-
Wust-Schule, zur Friedenschule und zu den innerstädtischen weiterführenden Schulen.

Eine für nächstes Jahr geplante Änderung in der StVO sieht vor, dass die Verkehrssicher- .
heit für schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Kinder oder Senioren, verbessert werden
soll. Um dies umzusetzen, sollen die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo 30 abge-
senkt werden um somit Tempo-30 leichter vor z. B. Schulen oder Kindergärten anordnen '
zu können. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die geplante Gesetzesänderung abzuwar-
ten.

Zu Punkt 2:

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müs-
sen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges zu
rechtfertigen.

Zum einen setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges voraus, dass der Fußgänger-
Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auf-
tritt, um überhaupt einen Sicherheitsgewinn zu ermöglichen. Eine derartige Bündelung ist
an dieser Stelle des Dingbängerweges aktuell nicht festzustellen.

Zum anderen sind Mindestzahlen über querende Fußgänger und Radfahrer zu erreichen.
Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 25.11.2015 erho-
ben. Dabei wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer im Abschnitt zwischen der
Straße Schürbusch und Am Hof Schultmann mit folgendem Ergebnis festgestellt:

7.30 :- 8.30 Uhr: 2 Fußgänger und 12 Radfahrer;
12.30 - 13.03 Uhr: © 7 Fußgänger und 9 Radfahrer.

Die Verwalturig kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen Querungsfrequenz
ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) nach den R-FGÜ 2001 an der im Antrag vorge-
schlagenen Stelle nicht in Betracht kommt. Dennoch soliten als Ergebnis der Beobachtun-
gen vor Ort Verbesserungen an dieser Stelle vorgenommen werden.

Im: Zuge der Umgestaltung des Dingbängerweges (A-W/0029/2015 der CDU-Fraktion,
„Entwicklungskonzept Dingbängerweg“) wird die Verwaltung unter Berücksichtigung der

erhobenen aktuellen Verkehrszahlen eine bauliche Querungshilfe an dieser Stelle berück-
sichtigen. -

Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

Christian AR

Anlage

Originalantrag

1415 Zeichen

FDP in der BV West • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster 
 
 
FDP in der 
Bezirksvertretung West 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: bv-west@fdp-ms.de 
www.bvwest.fdp-ms.de 
Peter Koch-Tölken 
Bezirksvertreter 
Münster, 12.11.2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
          A-W/0054/2015 
 
 
Dingbänger Weg sicher machen - sofort! 
 
 
Die BV West möge beschließen: 
 
Als sichernde Sofortmaßnahme bis zum endgültigen Umbau des Dingbänger Weges setzt 
die Verwaltung folgende Maßnahmen um: 
 
1. Im Bereich der Peter -Wust-Schule und der KiTa „In der  alten Schule“ begrenzt die 
Verwaltung zwischen dem Meckelbach und Haus Nr. 70 die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h. 
 
2. Zwischen den Einmündungen der Straße „Schürbusch“ und des Weges „Am Hof 
Schultmann“ richtet die Verwaltung einen Zebrastreifen ein. 
 
 
Begründung: 
 
Die endgültige Umgestaltung des Dingbänger Weges wird sich voraussichtlich noch über 
ein Jahr hinziehen. Schon jetzt ist es aber notwendig, die Fußgänger - insbesondere die 
Kinder der Kita und die Schülerinnen und Schüler der Peter-Wust-Schule - am Dingbänger 
Weg wirkungsvoll zu schützen. Dazu sind die beiden beschriebenen Sofortmaßnahmen zu 
ergreifen.  
 
Die Maßnahmen sind durch eine entsprechende Beschilderung bzw. Straßenmarkierung 
schnell und kostengünstig umzusetzen. 
 
gez. 
 
Peter Koch-Tölken 
FDP in der BV West

Beratungsverlauf (1)

19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Geringhoffstraße 48
  • Dingbängerweg
  • Am Hof Hesselmann
  • Am Dill
  • Am Hof Schultmann
  • Schürbusch

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Details

Aktenzeichen
A-W/0054/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
12.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37