A-W/0054/2015
Dingbängerweg sicher machen - sofort!
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Stelungnahme der Verwaltung
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.w/[oo54 [2045 61.42.0014 09.03.2016 Frau Sowa 6159 Amt für Bürger- und Ratsservice Pa Bezirksverwaltung Münster-West STADT MÜNSTER Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtdirektor una AT Dingbängerweg sicher machen - sofort ' Antrag A-W/0054/2015 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 11.11.2015 . Mit dem Antrag (A-W0054/2015) der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 11.11.2015 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahmen: 1. Im Bereich der Peter-Wyfst-Schule und der KiTA „In der alten Schule“ begrenzt die Verwaltung zwischen dem Meckelbach und Haus Nr. 70 die zulässige Höchstge- schwindigkeit auf 30 km/h. 2. Zwischen den Einmündungen der Straße „Schürbusch” und des Weges ‚Am Hof Schultmann“ richtet die Verwaltung einen Zebrastreifen ein. als sichernde Sofortmaßnahmen bis zum endgültigen Umbau des Dingbängerweges um- setzbar sind. Die Verwaltung hat den o. g. Antrag unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen und der Polizei geprüft und abgestimmt. \ Zu Punkt 1: Nach der Straßenverkehrsordnung: (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. ‚Unter den Voraussetzungen des $ 45 Ab- satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit oder Ord- nung des Verkehrs die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschrän- ken. Bei der beantragten Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Ding- bängerweg handelt es sich um eine solche Beschränkung. Dabei verpflichtet 8 45 Absatz 9 StVO die Straßenverkehrsbehörde, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbe- sondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in Frage kommenden Rechtsgüter erheblich übersteigt. Ausnahmen von der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind also.nur dann möglich, wenn eine konkrete Gefahr für den Verkehrsteilnehmer an einem Straßenabschnitt vorliegt, die sich von den anderen typischen Gefahrensituationen des öffentlichen Straßenverkehrs abgrenzen lässt. Auch die Anfrage beim Polizeipräsidium ergab, dass dieser Straßenbereich unfallunauffäl- ig ist. Es besteht somit keine Unfalllage, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Stre- cke rechtfertigen würde. Auch die Gründe (Schulweg, KiTa, Lebensmittelmärkte) für eine Geschwindigkeitsbegrenzung können hier zu keiner anderen Einschätzung führen. Grund- sätzlich erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschä- digt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (8 1 StVO). Aufgrund der o. g. Kriterien kann seitens der Verwaltung und der Polizei zurzeit dem An- trag hinsichtlich einer Begrenzung.der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im 0. g. Bereich des Dingbängerweges nicht gefolgt werden. Zurzeit wird der vorhandene LSA- geregelte Knotenpunkt Dingbängeweg/Schlautsiege/Am Hof Hesselmann von der überwiegenden Mehrzahl der Schüler als sicherer Querungs- punkt akzeptiert und auch genutzt. Die Straße Am Hof Hesselmann ist als zentraler Rad- weg (Linienbusse frei) mit anliegendem Gehweg konzipiert, um insbesondere den nicht- motorisierten Schülerverkehr aus dem Bereich westlich des Dingbängerweges (Mecklen- beck-Mitte, Am Dill usw.) sicher zur Querungsstelle Dingbängerweg/Schlautsiege zu füh- ren. Die Straße Am Hof Hesselamm und in geradliniger Fortführung auch die Schlautstie- ge übernehmen gewissermaßen eine Sammelfunktion für den Schülerverkehr zur Peter- Wust-Schule, zur Friedenschule und zu den innerstädtischen weiterführenden Schulen. Eine für nächstes Jahr geplante Änderung in der StVO sieht vor, dass die Verkehrssicher- . heit für schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Kinder oder Senioren, verbessert werden soll. Um dies umzusetzen, sollen die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo 30 abge- senkt werden um somit Tempo-30 leichter vor z. B. Schulen oder Kindergärten anordnen ' zu können. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die geplante Gesetzesänderung abzuwar- ten. Zu Punkt 2: Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müs- sen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges zu rechtfertigen. Zum einen setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges voraus, dass der Fußgänger- Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auf- tritt, um überhaupt einen Sicherheitsgewinn zu ermöglichen. Eine derartige Bündelung ist an dieser Stelle des Dingbängerweges aktuell nicht festzustellen. Zum anderen sind Mindestzahlen über querende Fußgänger und Radfahrer zu erreichen. Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 25.11.2015 erho- ben. Dabei wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer im Abschnitt zwischen der Straße Schürbusch und Am Hof Schultmann mit folgendem Ergebnis festgestellt: 7.30 :- 8.30 Uhr: 2 Fußgänger und 12 Radfahrer; 12.30 - 13.03 Uhr: © 7 Fußgänger und 9 Radfahrer. Die Verwalturig kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen Querungsfrequenz ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) nach den R-FGÜ 2001 an der im Antrag vorge- schlagenen Stelle nicht in Betracht kommt. Dennoch soliten als Ergebnis der Beobachtun- gen vor Ort Verbesserungen an dieser Stelle vorgenommen werden. Im: Zuge der Umgestaltung des Dingbängerweges (A-W/0029/2015 der CDU-Fraktion, „Entwicklungskonzept Dingbängerweg“) wird die Verwaltung unter Berücksichtigung der erhobenen aktuellen Verkehrszahlen eine bauliche Querungshilfe an dieser Stelle berück- sichtigen. - Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. Christian AR Anlage
Originalantrag
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FDP in der BV West • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster
FDP in der
Bezirksvertretung West
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-west@fdp-ms.de
www.bvwest.fdp-ms.de
Peter Koch-Tölken
Bezirksvertreter
Münster, 12.11.2015
A-W/0054/2015
Dingbänger Weg sicher machen - sofort!
Die BV West möge beschließen:
Als sichernde Sofortmaßnahme bis zum endgültigen Umbau des Dingbänger Weges setzt
die Verwaltung folgende Maßnahmen um:
1. Im Bereich der Peter -Wust-Schule und der KiTa „In der alten Schule“ begrenzt die
Verwaltung zwischen dem Meckelbach und Haus Nr. 70 die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h.
2. Zwischen den Einmündungen der Straße „Schürbusch“ und des Weges „Am Hof
Schultmann“ richtet die Verwaltung einen Zebrastreifen ein.
Begründung:
Die endgültige Umgestaltung des Dingbänger Weges wird sich voraussichtlich noch über
ein Jahr hinziehen. Schon jetzt ist es aber notwendig, die Fußgänger - insbesondere die
Kinder der Kita und die Schülerinnen und Schüler der Peter-Wust-Schule - am Dingbänger
Weg wirkungsvoll zu schützen. Dazu sind die beiden beschriebenen Sofortmaßnahmen zu
ergreifen.
Die Maßnahmen sind durch eine entsprechende Beschilderung bzw. Straßenmarkierung
schnell und kostengünstig umzusetzen.
gez.
Peter Koch-Tölken
FDP in der BV West
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Geringhoffstraße 48
- Dingbängerweg
- Am Hof Hesselmann
- Am Dill
- Am Hof Schultmann
- Schürbusch
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0054/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 12.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37