V/0338/2019
Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/2020
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Anlage 1 Standorte der Familienzentren zum Kindergartenjahr 2019 2020
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"&) ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ")") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") Outlaw Kita Kinderbachtal DRK Kita Schatzkiste DRK Kita Oxford ASB Kita Grünschleife Outlaw Kita Uppenberg Städt. Kita Am Edelbach Outlaw Kita Marie-Curie-Straße ev. Claudius Kindergarten KITA Lichtblick Anne-Jakobi-Haus Janusz-Korczak-Haus Outlaw Kita Sprakel Städt. KITA Rumphorst KITA Katharinenstraße Kath. KITA St. Norbert Kath. KITA St. Clemens Städt. KITA Berg-Fidel Städt. KITA Im Moorhock Ev. Markus-Kindergarten Kath. KITA St. MargaretaKath. KITA St. Elisabeth Städt. KITA Hiltrup-West Städt. KITA Killingstraße Caritasverband KITA Miriam Tageseinrichtung Heilig Geist Kath. Kindergarten St. Bernhard Kath. Kindergarten Maria Aparecida Kath. Kindergarten St. Maximilian Kolbe AWO KITA An der Aa AWO KITA Fürstenbergstraße Kath. KITA St. Sebastian Städt. KITA Sonnentau Kath. KITA St. Michael II Kath. KITA St. Michael III Ev. KITA Kinderbrücke Handorf Kath. Kindergarten St. Petronilla Städt. KITA Am Juffernbach Städt. KITA Am Drostehof Städt. KITA Am Schulzentrumn Kath. KITA St. Nikolaus Outlaw KITA Holtrode Outlaw Kita Gescherweg Outlaw Kita Gronowskistraße Städt. KITA Legdenweg Städt. KITA am Gievenbach AWO KITA Nerzweg AWO Spielstube Coerde AWO Stadtteilbüro Coerde Ev. Andreas-Kindergarten Familienzentren Standorte zum Kindergartenjahr 2019/2020 ") bestehende Standorte ") neue Standorte "&) Verbundfamilienzentrum, Erweiterung der Förderung Stand: 10.04.2019 Familienzentren Standorte zum Kindergartenjahr 2019/2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0338/2019 Kurzüberblick Das Land stellt NRW weit Kontingente zum weiteren Ausbau der Familienzentren zur Verfügung. Münster erhielt die Zusage für den Ausbau von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen im Kin- dergartenjahr 2019/2020. Die Auswahl der Einrichtungen, die zu einem Familienzentrum ausge- baut werden sollen, erfolgt auf der Grundlage der Hinweise des Landes („Kleinräumige Auswahl- kriterien…“). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Vorlage zum weiteren Ausbau der Familienzentren wird darüber hinaus das Ziel „Wir wer- den Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit, und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ verfolgt. Die Vorlage verfolgt insbesondere auch die Amtsziele: „Prävention“ (Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen un- sere Unterstützung anzubieten. Wir wollen Prävention statt Reaktion) sowie „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ (Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ih- ren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielseitige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbil- dung sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.) Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Einrichtung weiterer Familienzentren beruht auf einem Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.02.2018, Az. 3.6003.09.02.02. Familienzentren sind gem. § 16 KiBiz Kindertageseinrichtungen, die insbeson- dere erweiterte Informations-, Beratungs-, Unterstützungs-, Betreuungs-, und Sprachförderange- bote vorhalten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen sowie der Ausbau von Familienzentren in Münster bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2 Auflistung der Familienzentren zum Kindergartenjahr 2019 2020
3398 Zeichen
Familienzentren in Münster
Kindergartenjahr 2019 / 2020
Nr. Famz Familienzentrum Träger Wohn-
bezirk Bezirk
1 E Kita Katharinenstraße SKF - Sozialdienst kath. Fra uen 2006 2007 Hansaplatz Mitte
2 E Kita St. Elisabeth Kath. KG St. Mauritz 2009 2010 Han saplatz Mitte
3 E Kita Heilig Geist Kath. KG St. Joseph MS-Süd 2007 20 08 Geist Mitte
4 E Kita Rumphorst Stadt Münster 2008 2009 Rumphorst Mitte
5 E Kita Uppenberg Oulaw gGmbH 2017 2018 Uppenberg Mitte
6 V Kita Fürstenberg
Kita Lublinring
Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland- Recklinghausen 2009 2010 Schlachthof Mitte
7 V Kita St. Michael II
Kita St. Michael III Kath. KG Liebfrauen-Überwasser 2007 2008 Gievenbeck Wes t
8 E Kita Lichtblick Ev. Jugendhilfe Münsterland 2007 200 8 Gievenbeck West
9 V
Familienzentrum Toppheide
1. Kita Hensenstraße
2. Kita Gronowskistraße
3. Kita Am Gievenbach
4. Kita Legdenweg
1. - 2. Outlaw gGmbH
3. - 4. Stadt Münster
2008 2009 Gievenbeck West
10 E Kita Hand-in-Hand Deutsches Rotes Kreuz 2016 2017 Gi evenbeck West
11 E Kita Anne-Jakobi-Haus Christl. Verein Junger Mens chen 2008 2009 Roxel West
12 E Kita Maria Aparecida Kath. KG St. Liudger 2007 2008
Mecklenbeck West
13 E ev. Claudius-Kita Ev. Kirchenkreis 2019 2020 Albacht en West
14 E Kita Killingstraße Stadt Münster 2007 2008 Kinderhaus-
West Nord
15 E Kita Kinderbachtal Outlaw gGmbH 2015 2016 Kinderhaus-
West Nord
16 E. Kita Grünschleife Arbeiter-Samariter-Bund 2017 201 8 Kinderhaus-
West Nord
17 E Kita Im Moorhock Stadt Münster 2012 2013 Kinderhaus-
Ost Nord
18 E Ev. Markus-Kita Ev. Kirchenkreis 2012 2013 Kinderhaus-
Ost Nord
19 E. Ev. Andreas-Kindergarten Ev. Kirchenkreis 2007 200 8 Coerde Nord
20 V
Familienzentrum Münster Mitte
1. Kita Nerzweg
2. Kita Marderweg
3. Stadtteilbüro Coerde
1. - 3. Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland- Recklinghausen 2007 2008 Coerde Nord
21 E Kita St. Norbert Kath. KG St. Franzikus 2008 2009 Co erde Nord
22 E Kita Am Edelbach Stadt Münster 2018 2019 Coerde Nord
23 E Kita Sprakel Outlaw gGmbH 2010 2011 Sprakel Nord
24 V
Familienzentrum Handorf
1. Kita ev. Kinderbrücke
2. Kita St. Margareta
3. Kita Eichenaue
1. Ev. Kirchenkreis
2. Kath. KG St.Petronilla
3.Stadt Münster
2008 2009 Handorf Ost
25 E Kita St. Margaretha Kath. KG St. Mauritz 2010 2011 M auritz-Ost Ost
26 E Kita Janusz-Korczak-Haus Christl. Verein Junger M enschen 2006 2007
Gremmendorf Südost
27 E Kita Schatzkiste Deutsches Rotes Kreuz 2015 2016 Gremmendorf Südost
28 E Kita St. Bernhard Kath. KG St. Nikolaus 2007 2008 An gelmodde Südost
29 E Kita Miriam Caritasverband Stadt Münster 2013 2014 A ngelmodde Südost
30 V
Familienzentrum Wolbeck
1. Kita Am Schulzentrum
2. Kita Am Drostenhof
3. Kita Holtrode
4. Kita St. Nikolaus
Wolbeck
1. - 2. Stadt Münster
3. Outlaw gGmbH
4. Kath. KG St. Nikolaus
2009 2010 Wolbeck Südost
31 E Kita St. Clemens Kath. KG St. Clemens 2008 2009 Hilt rup-Mitte Hiltrup
32 E Kita Hiltrup-West Stadt Münster 2006 2007 Hiltrup-We st Hiltrup
33 E. Kita Marie-Curie-Straße Outlaw gGmbH 2018 2019 Hilt rup-West Hiltrup
34 V
Familienzentrum Amelsbüren
1. Kita St. Sebastian
2. Kita Sonnentau
1. Kath. KG St. Clemens
2. Stadt Münster 2008 2009 Amelsbüren Hiltrup
35 E Kita St. Maximilian Kolbe Kath. KG St. Gottfried 2 007 2008 Berg Fidel Hiltrup
36 E Kita Berg Fidel Stadt Münster 2014 2015 Berg Fidel Hi ltrup
Kitajahr
Beschlussvorlage
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V/0338/2019 V/0338/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/2020 Beratungsfolge 15.05.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Vorbehaltlich der Landesförderung stimmt der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dem Ausbau der Einrichtung Evangelischer Claudius - Kindergarten Wierling 15 48163 Münster zum Familienzentren auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2019, Az. 324 – 3.6003.09.02.02 zu. 2. Darüber hinaus stimmt der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der doppelten För- derung des Verbundfamilienzentrums Wolbeck bestehend aus den Einrichtungen Städtische Kita am Schulzentrum, Städtische Kita Am Drostenhof, Katholische Kita St. Nikolaus und der Outlaw Kita Holtrode zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass vorbehaltlich der Landesförderung (13.000,00 € jährlich pro Familienzentrum) keine Kosten und Folgekosten für den kommunalen Haushalt entstehen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 29.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tigger, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5768 Tigger@stadt-muenster.de - 2 - V/0338/2019 Begründung: 1. Verfahren und Bewerbung zum Kindergartenjahr 2019/2020 Laut o.g. Erlass stellt das Land NRW zum Kindergartenjahr 2019/2020 erneut ein NRW-weites Kon- tingent für den Ausbau von bis zu 150 weiteren Kitas zu Familienzentren zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien gute Bil- dungschancen zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Verteilung der Kontingente an die örtli- chen Jugendamtsbezirke nach einem weiterentwickelten Förderschlüssel vorgenommen, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Priorität soll aber weiterhin der Ausbau der Familienzentren in benachteiligten Gebieten haben, allerdings können bei entsprechenden Be- darfslagen neue Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. Damit haben die örtli- chen Jugendämter mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum bei ihrer Standortentscheidung. Im Rahmen dieser NRW-weiten Zuteilung erhielt die Stadt Münster nunmehr eine Förderzusage für den Ausbau von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2019/2020. Die Auswahl des Evangelischen Claudius - Kindergartens sowie die doppelte Förderung der Ver- bundeinrichtung Wolbeck erfolgte auf der Grundlage der entsprechenden Hinweise des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen („Kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“). Bei der Verteilung der Familienzentren sind demnach die beiden Kriterien „Kinder unter 7 Jahren“ und „SBG II Regelleistungsberechtigung Kinder unter 7 Jahren“ gleichwertig zu gewichten. Der Stadtteil Albachten ist in den letzten Jahren insbesondere durch den Zuzug junger Familien stark gewachsen. In diesem Sozialraum leben 457 Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren, wovon 9,8 % dieser Kinder SGB II Regelleistungsberechtigte sind. Der Stadtteil am Rande des Stadtgebietes von Münster verfügt bisher noch nicht über ein Familienzentrum, welches Familien vor Ort Unterstützungs- und Hilfsangebote vermitteln kann. Mit dem Ausbau des Evangelischen Claudius - Kindergartens zum ersten Familienzentrum im Stadt- teil sollen niedrigschwellige Angebote in diesem jungen Stadtteil etabliert und ausgebaut werden. Der Evangelische Claudius - Kindergarten liegt inmitten der Wohnbereiche Albachtens, die insbeson- dere junge Familie beheimaten, so dass der niedrigschwellige Zugang zu den Angeboten des Famili- enzentrums ermöglicht wird. Mit der Etablierung dieses Familienzentrums wird der Stadtteil auch hinsichtlich der geplanten großen Wohngebiete zukunftsorientiert aufgestellt. Im Stadtteil Wolbeck wohnen 626 Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren, von denen der Anteil der in SGB II Bedarfsgemeinschaften lebenden Kinder bei 10,5 % liegt. Auch dieser Stadtteil erfährt einen konti- nuierlichen Zuwachs an jungen Familien, der ebenfalls durch zusätzliche Wohngebiete weiter anhal- ten wird. Das Verbundfamilienzentrum Wolbeck wurde bereits 2010 aufgebaut und besteht aus den Einrich- tungen Städt. Kita Am Schulzentrum, Städt. Kita Am Drostenhof, Kath. Kita St. Nikolaus und der Out- law Kita Holtrode. Die vier Einrichtungen erhalten bislang die einfache Fördersumme für Familienzen- tren. Entsprechend dem o.g. Erlass soll dem erweiterten Verbundfamilienzentrum ein doppelter Zu- schuss zukommen. Bewilligte doppelte Zuschüsse werden auf die zugewiesenen Kontingente ange- rechnet. Die zusätzliche Förderung ermöglicht dem Viererverbund die Angebotspalette im Stadtteil zu stärken und bedarfsgerecht weiter entwickeln zu können. Dem vom Land zugewiesenen Ausbaukontingent kann die Stadt Münster somit unter Beachtung der vorgegebenen Kriterien entsprechen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird den erforderlichen Antrag zur Anerkennung und Bezuschussung des geplanten neuen Familienzentrums sowie der doppelten Förderung der Ver- bundeinrichtung nach der Zustimmung durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien - 3 - V/0338/2019 fristgerecht beim Land stellen (Antragsfrist 15.06.2019). Sofern das Land positiv über die Anträge entscheidet, fördert es das geplante neue Familienzentrum sowie die Verbundeinrichtungen ab dem 01.08.2019 mit zusätzlich jeweils 13.000,00 € jährlich. Ergänzend erfolgt die Zulassung zur Zertifizierung eines entsprechenden Gütesiegels innerhalb eines Jahres. Unter Berücksichtigung der o.g. Bedarfskriterien, der räumlichen Verteilung der derzeit 35 Familien- zentren in Münster (s. Anlagen 1 und 2) sowie der bestehenden Struktur- und Angebotsressourcen stellt der Ausbau des Evangelischen Claudius - Kindergartens und die doppelte Förderung des Ver- bundfamilienzentrums Wolbeck insgesamt eine zukunftsorientierte Ergänzung für die Stadtteile dar. 2. Perspektive Mit Beschluss dieser Vorlage halten ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 in Münster insgesamt 36 Familienzentren stadtteil- und bedarfsorientierte Angebote mit den Schwerpunkten frühkindliche Bil- dung und Förderung elterlicher Kompetenzen vor. Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wird die Entwicklung der Famili- enzentren in einem regelmäßig stattfindenden Qualitätszirkel begleitet. Für den weiteren Ausbau wird die Verwaltung den politischen Gremien jährlich entsprechende Be- schlussvorschläge vorlegen und über die Entwicklungen im jährlichen Kindertagesbetreuungsbericht berichten. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Standorte der Familienzentren zum Kindergartenjahr 2019/2020 Anlage 2: Auflistung der Familienzentren zum Kindergartenjahr 2019/2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (20)
- Katharinenstraße
- Killingstraße
- Fürstenbergstraße
- Legdenweg 1
- Nerzweg 2
- Hansaplatz
- Am Juffernbach
- Marie-Curie-Straße
- Gronowskistraße 3
- Im Moorhock
- Am Gievenbach 4
- Hensenstraße 2
- Edelbach
- Gescherweg
- Lublinring
- Kinderhaus
- Marderweg 3
- Eichenaue 1
- Holtrode 4
- Wierling 15
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Details
- Aktenzeichen
- V/0338/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37