Schutzbestimmungen für Vorgärten
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1272/2018 vom 10.09.2018
Stand: Am 24.09.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Köln, den 7.9. 2018 Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Antrag: Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am. 24.9. 2018 zu setzen: Schutzbestimmungen für Vorgärten Wir bitten Verwaltung und Rat der Stadt Köln um den Erlaß von Schutzsatzungen, Bebauungsplänen, Fluchtlinienplänen o.ä. Schutzbestimmungen für begrünte Vorgärten für alle Strassen, in denen es bislang keine entsprechenden Schutzbestimmungen für Vorgärten gibt. Begründung: Immer häufiger werden begrünte Vorgärten in unserem Stadtbezirk gerodet und in gepflasterte Abstellplätze umgewandelt. Mit dieser Zweckentfremdung der Vorgärten wird das stadtgestalterische Bild der Strassen zerstört, die Klimaschutzfunktion auch kleiner Grünflächen entfällt, schließlich werden allgemeine Parkmöglichkeiten am Strassenrand effektvoll beseitigt. Die Stadt Köln kommuniziert immer wieder ihre Bemühungen um das Stadtgrün. Aktuell läuft die Bewerbung um das Bundesprogramm Stadtgrün, Umweltdezernent Rau hat für Ende September ein Förderkonzept für die Begrünung privater Haus-und Hofflächen angekündigt. Wenn, wie geschehen, die Verwaltung die Umwandlung eines Vorgartens trotz bestehendem Fluchtlinienplan genehmigt mit der Begründung, die Befreiung sei städtebaulich vertretbar ( Vorlage 4142/ 2016 zur BV 12. 12. 2016), dann läuft das diesen Bemühungen und der nach außen vertretenen Erklärungen diametral entgegen. Mit freundlichen Grüßen Claudia Pinl, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf
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24.09.2018
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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