0279/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1909/2017
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AN-1909-2017
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1909/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 Auswirkungen der Reform des Ordnungsdienstes „Zielbild 2020„ auf Rodenkirchen. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, im Rahmen der Erarbeitung der Reform des Kölner Ordnungsdienstes, wurde in der Broschü- re „Zielbild 2020“ darauf hingewiesen, dass seit der EU-Osterweiterung der Kölner Ord- nungsdienst vor zahlreiche Probleme gestellt wird. Ein Lösungsvorschlag ist u.a. die massive Aufstockung des Personals. Medienberichten zufolge soll zukünftig auf ca. 330 Einwohner, je eine Ordnungskraft eingesetzt werden. - Für die Kölner FREIEN WÄHLER bitte ich deshalb, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 22.01.2018 zu setzen: 1.) Wird demnach auch der Stadtbezirk Rodenkirchen, entsprechend seiner Einwohner- zahl (ca. 105.000) zusätzliche Ordnungskräfte bekommen? 2.) Werden zukünftig einzelne Mitarbeiter im Außendienst, langfristig an gewisse Ein- satzgebiete (Hotspots) wie z.B. in Meschenich am Kölnberg, der Riviera Rodenkirchen und dem Vorgebirgspark zugeordnet, um somit für die Bürger als verantwortliche Amtspersonen vor Ort wahrnehmbar zu sein? - Wenn ja, wie viele Mitarbeiter werden an obigen „Hotspots“ (Kölnberg, Riviera, Vor- gebirgspark) voraussichtlich tätig sein? - Wie werden an den oben genannten „Hotspots“ Auffälligkeiten und störende Verhal- tensweisen (Vermüllung, Lärmbelästigung, illegales Betteln und Campieren, Drogen- kriminalität) in Zukunft besser, bzw. effizienter bekämpft? - 2 - 3.) Die Zunahmen von Problemen durch Personengruppen, die im Zuge der EU- Osterweiterung nach Köln gekommen sind, belasten auch den Ordnungsdienst im Stadtbezirk von Rodenkirchen. Viele dieser Personen leben in Flüchtlings-, oder Ob- dachloseneinrichtungen, die auch vom Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert wer- den müssen. Im Kölner Haushalt 2018 wurden deshalb 650.000 Euro im Sozialetat für ein Paket niederschwelliger Hilfe- und Interventionsmaßnahmen für Zugereiste aus osteuropäischen EU-Staaten bereitgestellt. - Erhält auch der Ordnungsdienst anteilig Zuweisungen aus diesem Paket? - Inwieweit profitiert der Ordnungsdienst von Fördermitteln und Programmen des Landes NRW, des Bundes-, und/oder der EU, um seine Aufgaben in solchen Einrich- tungen im Stadtbezirk von Rodenkirchen besser wahrnehmen zu können? Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 0279/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1909/2017 der Freien Wähler Köln Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bitten die Freien Wähler Köln um Beantwortung folgender Fragestellungen: 1.) Wird demnach auch der Stadtbezirk Rodenkirchen, entsprechend seiner Einwohnerzahl (ca. 105.000) zusätzliche Ordnungskräfte bekommen? Antwort der Verwaltung: Wie im Maßnahmenkatalog „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungs- dienstes“ unter Punkt 3.2. (Personalstärke) verankert, wird die Soll-Stärke des Ordnungsdienstes von 176,5 Planstellen (2017) sukzessive bis 2020 auf 303,5 Planstellen angehoben. Gegenüber dem Planansatz 2015 bedeutet dies eine Steigerung des Verhältnisses Ordnungsdienstkraft zu Bevölke- rungszahl von 1:10.000 auf rund 1:3.300. Bereits zum 01.04.2016 wurde die Arbeit der neun – bisher nach Aufgabenschwerpunkten orientier- ten – Dienstgruppen des Ordnungsdienstes in eine örtliche/bezirkliche Zuständigkeit (angelehnt an die neun Stadtbezirke) umstrukturiert. Die Dienstgruppen sind nunmehr im Rahmen der gesamten Schwerpunktthemen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“. Das neue Personal wird im Rah- men der Stellenzusetzungen (2018: insgesamt 36, 2019: insgesamt 32, 2020: insgesamt 32) auf die- se Dienstgruppen – auch auf die Dienstgruppe 2 für Rodenkirchen – aufgeteilt. Bei der Aufteilung werden die jeweiligen Besonderheiten der Stadtbezirke und die Größe (Einwohnerzahl/Fläche) be- rücksichtigt. Die Dienstgruppe 2 für Rodenkirchen wird in diesem Zusammenhang ebenfalls zusätzliche Ord- nungsdienstkräfte bekommen. 2.) Werden zukünftig einzelne Mitarbeiter im Außendienst, langfristig an gewisse Einsatzgebiete (Hotspots) wie z.B. in Meschenich am Kölnberg, der Riviera Rodenkirchen und dem Vorge- birgspark zugeordnet, um somit für die Bürger als verantwortliche Amtspersonen vor Ort wahrnehmbar zu sein? - Wenn ja, wie viele Mitarbeiter werden an obigen „Hotspots“ (Kölnberg, Riviera, Vorge- birgspark) voraussichtlich tätig sein? - Wie werden an den oben genannten „Hotspots“ Auffälligkeiten und störende Verhaltensweisen (Vermüllung, Lärmbelästigung, illegales Betteln und Campieren, Drogenkriminalität) in Zukunft besser, bzw. effizienter bekämpft? 2 Antwort der Verwaltung: Wie unter Ziffer 1 dargestellt, wird im Rahmen der Stellenzusetzungen auch die Dienstgruppe 2 (Ro- denkirchen) personell verstärkt. Die Ordnungsdienstkräfte der Dienstgruppe 2 sind „allzuständig“ im Bezirk Rodenkirchen. Diese bezirkliche Struktur führt bereits zu einer wesentlich effektiveren Aufga- benwahrnehmung in den Stadtbezirken, zum Beispiel zu einer Vertiefung der Ortskenntnisse der Ordnungsdienstkräfte bei gleichzeitiger Stärkung der Identifikation sowie zu einer Intensivierung der Kontakte zu lokalen Netzwerkpartnerinnen und –partnern (z. B. Bürgerämtern, Polizeiinspektionen, Interessenvertretern sowie Bürgerinitiativen). Insofern können die jeweiligen bezirklichen Belange nachhaltiger als zuvor bedient werden. Im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenpakets „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ (siehe zu diesem Thema insbesondere Ziffer 2.2.2 sowie Ziffer 3.2) wird die Dienstgruppenleitung direkter und verbindlicher Ansprechpartner für die Bürgeramtsleitungen sein und eine Steuerungsfunktion einnehmen, so dass – je nach Beschwerdelage – Hotspots intensiv bestreift werden. Hierzu gibt es künftig regelmäßige Rücksprachen zwischen den Bürgeramtsleitun- gen und den entsprechenden Dienstgruppenleitern. Zusätzlich werden künftig jährliche zielgerichtete Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Bürgerämtern (ggf. unter Beteiligung der Polizeiinspektionen), in denen insbesondere Hotspots sowie Besonderheiten des Bezirks berücksichtigt werden sollen, geschlossen. 3.) Die Zunahmen von Problemen durch Personengruppen, die im Zuge der EU-Osterweiterung nach Köln gekommen sind, belasten auch den Ordnungsdienst im Stadtbezirk von Rodenkir- chen. Viele dieser Personen leben in Flüchtlings-, oder Obdachloseneinrichtungen, die auch vom Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert werden müssen. Im Kölner Haushalt 2018 wur- den deshalb 650.000 Euro im Sozialetat für ein Paket niederschwelliger Hilfe- und Interventi- onsmaßnahmen für Zugereiste aus osteuropäischen EU-Staaten bereitgestellt. - Erhält auch der Ordnungsdienst anteilig Zuweisungen aus diesem Paket? - Inwieweit profitiert der Ordnungsdienst von Fördermitteln und Programmen des Landes NRW, des Bundes-, und/oder der EU, um seine Aufgaben in solchen Einrichtungen im Stadtbezirk von Rodenkirchen besser wahrnehmen zu können? Antwort der Verwaltung: In Flüchtlingsunterkünften werden private Wachdienste eingesetzt. Der Ordnungsdienst ist daher nicht betroffen und erhält keine der genannten finanziellen Unterstützungen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hauptstraße 85
- Am Kölnberg
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Details
- Aktenzeichen
- 0279/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.02.2018
- Erstellt
- 22.01.2018 10:00