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0279/2018

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1909/2017

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 19.02.2018, TOP 7.1.2

AN-1909-2017

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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AN-1909-2017

2900 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1909/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 
 
Auswirkungen der Reform des Ordnungsdienstes „Zielbild 2020„ auf Rodenkirchen. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
im Rahmen der Erarbeitung der Reform des Kölner Ordnungsdienstes, wurde in der Broschü-
re „Zielbild 2020“ darauf hingewiesen, dass seit der EU-Osterweiterung der Kölner Ord-
nungsdienst vor zahlreiche Probleme gestellt wird. Ein Lösungsvorschlag ist u.a. die massive 
Aufstockung des Personals. Medienberichten zufolge soll zukünftig auf ca. 330 Einwohner, je 
eine Ordnungskraft eingesetzt werden. - Für die Kölner FREIEN WÄHLER bitte ich deshalb, 
folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 22.01.2018 zu 
setzen: 
 
1.) Wird demnach auch der Stadtbezirk Rodenkirchen, entsprechend seiner Einwohner-
zahl (ca. 105.000) zusätzliche Ordnungskräfte bekommen? 
 
2.)  Werden zukünftig einzelne Mitarbeiter im Außendienst, langfristig an gewisse Ein-
satzgebiete (Hotspots) wie z.B. in Meschenich am Kölnberg, der Riviera Rodenkirchen 
und dem Vorgebirgspark zugeordnet, um somit für die Bürger als verantwortliche 
Amtspersonen vor Ort wahrnehmbar zu sein? 
 
- Wenn ja, wie viele Mitarbeiter werden an obigen „Hotspots“ (Kölnberg, Riviera, Vor-
gebirgspark) voraussichtlich tätig sein? 
 
- Wie werden an den oben genannten „Hotspots“ Auffälligkeiten und störende Verhal-
tensweisen (Vermüllung, Lärmbelästigung, illegales Betteln und Campieren, Drogen-
kriminalität) in Zukunft besser, bzw. effizienter bekämpft?

- 2 - 
 
 
3.)  Die Zunahmen von Problemen durch Personengruppen, die im Zuge der EU-
Osterweiterung nach Köln gekommen sind, belasten auch den Ordnungsdienst im 
Stadtbezirk von Rodenkirchen. Viele dieser Personen leben in Flüchtlings-, oder Ob-
dachloseneinrichtungen, die auch vom Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert wer-
den müssen. Im Kölner Haushalt 2018 wurden deshalb 650.000 Euro im Sozialetat für 
ein Paket niederschwelliger Hilfe- und Interventionsmaßnahmen für Zugereiste aus 
osteuropäischen EU-Staaten bereitgestellt. 
 
- Erhält auch der Ordnungsdienst anteilig Zuweisungen aus diesem Paket? 
 
- Inwieweit profitiert der Ordnungsdienst von Fördermitteln und Programmen des 
Landes NRW, des Bundes-, und/oder der EU, um seine Aufgaben in solchen Einrich-
tungen im Stadtbezirk von Rodenkirchen besser wahrnehmen zu können? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5133 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0279/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1909/2017 der 
Freien Wähler Köln 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bitten die Freien Wähler Köln um Beantwortung folgender 
Fragestellungen: 
 
1.) Wird demnach auch der Stadtbezirk Rodenkirchen, entsprechend seiner Einwohnerzahl (ca. 
105.000) zusätzliche Ordnungskräfte bekommen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Wie im Maßnahmenkatalog „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungs-
dienstes“ unter Punkt 3.2. (Personalstärke) verankert, wird die Soll-Stärke des Ordnungsdienstes von 
176,5 Planstellen (2017) sukzessive bis 2020 auf 303,5 Planstellen angehoben. Gegenüber dem 
Planansatz 2015 bedeutet dies eine Steigerung des Verhältnisses Ordnungsdienstkraft zu Bevölke-
rungszahl von 1:10.000 auf rund 1:3.300.  
 
Bereits zum 01.04.2016 wurde die Arbeit der neun – bisher nach Aufgabenschwerpunkten orientier-
ten – Dienstgruppen des Ordnungsdienstes in eine örtliche/bezirkliche Zuständigkeit (angelehnt an 
die neun Stadtbezirke) umstrukturiert. Die Dienstgruppen sind nunmehr im Rahmen der gesamten 
Schwerpunktthemen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“. Das neue Personal wird im Rah-
men der Stellenzusetzungen (2018: insgesamt 36, 2019: insgesamt 32, 2020: insgesamt 32) auf die-
se Dienstgruppen – auch auf die Dienstgruppe 2 für Rodenkirchen – aufgeteilt. Bei der Aufteilung 
werden die jeweiligen Besonderheiten der Stadtbezirke und die Größe (Einwohnerzahl/Fläche) be-
rücksichtigt. 
 
Die Dienstgruppe 2 für Rodenkirchen wird in diesem Zusammenhang ebenfalls zusätzliche Ord-
nungsdienstkräfte bekommen. 
 
 
2.)  Werden zukünftig einzelne Mitarbeiter im Außendienst, langfristig an gewisse Einsatzgebiete 
(Hotspots) wie z.B. in Meschenich am Kölnberg, der Riviera Rodenkirchen und dem Vorge-
birgspark zugeordnet, um somit für die Bürger als verantwortliche Amtspersonen vor Ort 
wahrnehmbar zu sein? 
 
- Wenn ja, wie viele Mitarbeiter werden an obigen „Hotspots“ (Kölnberg, Riviera, Vorge-
birgspark) voraussichtlich tätig sein? 
 
- Wie werden an den oben genannten „Hotspots“ Auffälligkeiten und störende Verhaltensweisen 
(Vermüllung, Lärmbelästigung, illegales Betteln und Campieren, Drogenkriminalität) in Zukunft 
besser, bzw. effizienter bekämpft?

2 
 
Antwort der Verwaltung:  
Wie unter Ziffer 1 dargestellt, wird im Rahmen der Stellenzusetzungen auch die Dienstgruppe 2 (Ro-
denkirchen) personell verstärkt. Die Ordnungsdienstkräfte der Dienstgruppe 2 sind „allzuständig“ im 
Bezirk Rodenkirchen. Diese bezirkliche Struktur führt bereits zu einer wesentlich effektiveren Aufga-
benwahrnehmung in den Stadtbezirken, zum Beispiel zu einer Vertiefung der Ortskenntnisse der 
Ordnungsdienstkräfte bei gleichzeitiger Stärkung der Identifikation sowie zu einer Intensivierung der 
Kontakte zu lokalen Netzwerkpartnerinnen und –partnern (z. B. Bürgerämtern, Polizeiinspektionen, 
Interessenvertretern sowie Bürgerinitiativen). Insofern können die jeweiligen bezirklichen Belange 
nachhaltiger als zuvor bedient werden.  
 
Im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenpakets „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des 
städtischen Ordnungsdienstes“ (siehe zu diesem Thema insbesondere Ziffer 2.2.2 sowie Ziffer 3.2) 
wird die Dienstgruppenleitung direkter und verbindlicher Ansprechpartner für die Bürgeramtsleitungen 
sein  und eine Steuerungsfunktion einnehmen, so dass – je nach Beschwerdelage – Hotspots intensiv 
bestreift werden. Hierzu gibt es künftig regelmäßige Rücksprachen zwischen den Bürgeramtsleitun-
gen und den entsprechenden Dienstgruppenleitern. 
 
Zusätzlich werden künftig jährliche zielgerichtete Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den 
Bürgerämtern (ggf. unter Beteiligung der Polizeiinspektionen), in denen insbesondere Hotspots sowie 
Besonderheiten des Bezirks berücksichtigt werden sollen, geschlossen.  
 
 
3.)  Die Zunahmen von Problemen durch Personengruppen, die im Zuge der EU-Osterweiterung 
nach Köln gekommen sind, belasten auch den Ordnungsdienst im Stadtbezirk von Rodenkir-
chen. Viele dieser Personen leben in Flüchtlings-, oder Obdachloseneinrichtungen, die auch 
vom Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert werden müssen. Im Kölner Haushalt 2018 wur-
den deshalb 650.000 Euro im Sozialetat für ein Paket niederschwelliger Hilfe- und Interventi-
onsmaßnahmen für Zugereiste aus osteuropäischen EU-Staaten bereitgestellt. 
 
- Erhält auch der Ordnungsdienst anteilig Zuweisungen aus diesem Paket? 
 
- Inwieweit profitiert der Ordnungsdienst von Fördermitteln und Programmen des Landes NRW, 
des Bundes-, und/oder der EU, um seine Aufgaben in solchen Einrichtungen im Stadtbezirk 
von Rodenkirchen besser wahrnehmen zu können? 
 
Antwort der Verwaltung:  
In Flüchtlingsunterkünften werden private Wachdienste eingesetzt. Der Ordnungsdienst ist daher 
nicht betroffen und erhält keine der genannten finanziellen Unterstützungen.

Beratungsverlauf (1)

19.02.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hauptstraße 85
  • Am Kölnberg

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Details

Aktenzeichen
0279/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.02.2018
Erstellt
22.01.2018 10:00