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V/0803/2019

90. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 559 - Kenntnisnahme der Planentwürfe zur Offenlegung

Vorlagen 20.08.2019

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V-0803-2019-Anlage-1-Niederschrift-Buergeranhoerung

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Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans sowie 
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 559: „Sprakel – Nördlich Landwehr / 
westlich Schlehenweg und Weißdornweg“  
Stadtbezirk: Münster – Sprakel 
Anlass: 90. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 559: „Sprakel – Nördlich Landwehr/ 
westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ 
Zeit: Montag, 28.05.2018, 18:30 Uhr  
Ort: Marienheim | Marienstraße 12, 48157 Münster 
Teilnehmer: ca. 35 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr  Igelbrink | Bezirksbürgermeister Münster-Nord 
Vertretung der Verwaltung: Frau Sauer, Herr Völlmecke (Protokollant) | Amt für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung;  
Herr Watermann | Amt für Schule und Weiterbildung 
Eröffnung 
Herr Igelbrink begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der 
Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. 
Vorstellung der Planungen 
Frau Sauer erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation das geplante Vorhaben in seinen 
Grundzügen: 
Der Stadtteil Sprakel hat viele Wohnentwicklungsflächen, die sich aufgrund von bestehendem 
bzw. sich aktuell in Planung befindlichen Baurecht kurzfristig realisieren lassen. Des Weiteren 
sind in dem Baulandprogramm der Stadt Münster weitere Flächen ermittelt worden, auf denen 
langfristig zusätzliche Wohnbebauung realisiert werden kann.  
Bei der Annahme, dass alle möglichen Wohnbauflächen entwickelt werden, ergibt sich laut der 
Prognosen (Basisvariante: Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort) für Sprakel 
bis zum Jahr 2025 eine Zunahme der Bevölkerung von rd. 72,5 % (rd. 1.900 Einwohner).  Für 
die Zahl der Kinder im Grundschulalter (6 bis < 10 Jahre) wird mehr als eine Verdopplung prog-
nostiziert. Bereits die aktuellen Schülerzahlen machen einen Ausbau der Grundschule zur vol-
len Zweizügigkeit erforderlich. Entsprechend der Prognosen muss perspektivisch zudem die 
Option für eine Dreizügigkeit bestehen. Aufgrund der Größe des aktuellen Schulgrundstücks ist 
eine Erweiterung auf drei Züge, insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, dort nicht 
möglich. Der Umbau zu einer vollen Zweizügigkeit ist am bestehenden Standort nur unter 
schweren und den Schulablauf sehr stark beeinträchtigten Bedingungen möglich.  
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0803/2019

90. Änderung Flächennutzungsplan | Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg 
und Weißdornweg 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 
Bei einer detaillierten Prüfung möglicher neuer Sta ndorte für die Grundschule durch die Stadt- 
verwaltung ist der westliche Teil der Entwicklungsf läche nördlich der Straße „Landwehr“ in der 
Nähe der bestehenden Sportanlagen des Stadtteils al s geeigneter Standort ermittelt worden. 
Auf der insgesamt rd. 4,3 ha großen Fläche lassen sich zum einen auf ca. 11.000 qm eine neue 
zwei- bzw. dreizügige Grundschule mit Zweifach-Sporthalle sowie die benötigten Außenanlagen 
errichten und zum andern elf Einfamilienhäuser als Arrondierung der bestehenden Wohnbe- 
bauung. Das nördlich gelegene Regenrückhaltebecken soll durch den aufzustellenden Bebau- 
ungsplan planungsrechtlich abgesichert werden. Die Erschließung soll hauptsächlich über die 
Straße „Landwehr“ erfolgen. Um das bestehende Wohng ebiet und den Schulstandort zu er- 
schließen, muss die Straße „Landwehr“ ausgebaut wer den (u.a. gesicherter Gehweg, ausrei- 
chende Straßenbreite). 
Die Zeitschiene sieht vor, dass es neben der weiter laufenden Planung einen städtebaulichen 
Wettbewerb für den Grundschulstandort geben soll. Die Baureife des Gebiets ist für Ende 2020, 
der Bezug der neugebauten Grundschule für das Schuljahr 2021/22 vorgesehen.  
Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Frau Sauer die Anwesenden um Anmerkungen 
und Fragen: 
Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger  (thematisch geordnet)  
Themenblock Schule 
• Ist die Schulleitung der Grundschule Sprakel im Wettbewerb eingebunden? 
Herr Watermann erläutert, dass es ein Grundsatz sei bei Wettbewerben für den Neubau oder 
Umbau einer Schule, die Schulleitung bereits frühze itig mit einzubinden und als Mitglied der 
Jury vorzusehen, so dass Empfehlungen abgegeben werden können.  
• Die Bevölkerungsprognose ergibt eine klare Dreizügi gkeit der Grundschule. Warum 
wird nicht von vorneherein eine Dreizügigkeit gepla nt mit der Option einer Vierzügig- 
keit?  
Herr Watermann erläutert, dass aus Erfahrung mit Pr ognosen vorsichtig umgegangen wer- 
den muss. Die Entwicklung aller möglichen Flächen i st nicht gesichert. Viele der Flächen 
sind in privatem Eigentum, so dass eine Entwicklung  nicht sichergestellt ist. Auch gibt es 
noch weitere Unsicherheitsfaktoren, die Einfluss au f eine Entwicklungsperspektive der Flä- 
chen haben. Um sprunghafte Entwicklungen zu vermeid en und eine Kontinuität bei der Aus- 
lastung der Infrastrukturen wie Kita und Schulen sicher zu stellen besteht für die Stadtverwal- 
tung die Option, die Entwicklung von Flächen  zurückzustellen.  
Sicher ist, dass eine Zweizügigkeit erforderlich is t. Dies ist die Grundlage für den Wettbe- 
werb mit der Bedingung, dass die geplante Schule pr oblemlos zur Dreizügigkeit ausgebaut 
werden kann. Die Funktionsräume wie Mensa, Küche, u sw. werden bereits jetzt schon für 
eine dreizügige Grundschule geplant. Zeigt sich zum Ende des Verfahrens, dass die Bedarfe 
sich deutlich erhöht haben, so besteht die Option d en Beschluss zu fassen die Schule sofort 
dreizügig zu errichten.

90. Änderung Flächennutzungsplan | Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg 
und Weißdornweg 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 
• Wie hoch werden die Schule und die Sporthalle? 
Herr Watermann erklärt, dass die Höhe der Schule un d der Halle noch nicht abschließend 
feststehen. Sie ergeben sich aus den Ergebnissen im Wettbewerb. Für die Grundschule sind 
zunächst zwei bis drei Geschosse vorgesehen. 
• Kann die Erweiterung nicht am alten Standort oder a uf einer anderen Fläche im Stadt- 
teil durchgeführt werden? 
Herr Watermann führt aus, dass eine Machbarkeitsstu die durchgeführt wurde. Die Skizzen 
und Entwürfe haben klar ergeben, dass der Platz am bestehenden Standort für eine Dreizü- 
gigkeit nicht ausreicht. Eine Erweiterung auf 2-Züge am bestehenden Standort würde zudem 
eine gesamte Schülergeneration sehr stark beeinträc htigen durch Baulärm, Umzüge, Zu- 
sammenlegungen, etc. Da die Erweiterung der Schule zeitnah erfolgen soll, bieten sich nur 
Flächen an, die sich bereits im Besitz der Stadt befinden. Die ausgewählte Fläche hat bei der 
detaillierten Standortanalyse alle Bedingungen für die Entwicklung einer neuen, größeren 
Grundschule erfüllt.    
• Ist die Fläche als neuer Standort für die Grundschule sicher gesetzt? 
Herr Watermann erläutert, dass im weiteren Verfahre n alle Parameter dafür geprüft werden. 
Schlussendlich entscheidet die Politik, ob die Schule an diesem Standort errichtet wird.  
• Wird die OGS-Versorgung ebenfalls erweitert? 
Herr Watermann bejaht dies. Die OGS wächst mit. Es ist Ziel bei den Grundschulen in der 
Stadt Münster, dass 80% der Schüler über den offene n Ganztag betreut werden können. 
Dieses Ziel soll ebenfalls bei der Grundschule in Sprakel erfüllt werden. 
Themenblock Erschließung 
• Steht die vorgesehene Erschließung durch das Wohnge biet bereits fest oder gibt es 
andere Möglichkeiten? 
Frau Sauer erläutert, dass die Haupterschließung, i nsbesondere für die Busse, über die 
Straße Landwehr erfolgen soll. Die Erschließungssit uation auf dieser Straße wird durch ei- 
nen Ausbau verbessert, so dass die Straße Landwehr eine attraktive  Anbindung darstellt.  
• Kann die Erschließung nicht ausschließlich über die  Straße Landwehr erfolgen, damit 
das angrenzende Wohngebiet nicht weiter belastet wi rd und die Sicherheit der Kinder 
im Gebiet gewährleistet bleibt? Eine Sperrung der S traße für Durchgangsverkehre o- 
der eine Sackgasse vor der Schule wären beispielswe ise Möglichkeiten. Eine Ver- 
kehrsberuhigung der Straßen (Spielstraße) wäre ebenfalls wünschenswert. 
Frau Sauer erklärt, dass die genaue Erschließung im  weiteren Verfahren geprüft werde. Die 
Verwaltung nimmt die Bedenken und Anregungen der Bürger auf.

90. Änderung Flächennutzungsplan | Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg 
und Weißdornweg 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 
• Besteht die Option eine Art Umfahrung des Wohngebie ts nördlich der Festwiese vor- 
zusehen?  
Frau Sauer versichert, dass diese Anregung in die Ü berprüfung der Erschließung mit aufge- 
nommen wird. Klar ist jedoch, dass eine Beeinträchtigung der Festwiese und der vorgesehe- 
nen Nutzungen ausgeschlossen werden muss.  
• Kann die Zufahrt zur Schule von der westlichen Seite aus erfolgen?  
Herr Watermann erläutert, dass die Erschließung/Zuf ahrt über Osten aus lärmtechnischer 
Sicht besser sei. So können Funktionen wie der Haup teingang, die Aufenthaltsräume, die 
Klassenräume, etc. überwiegend zur lärmabgewandten Seite ausgerichtet werden. Nach 
Westen hin würden dann schwerpunktmäßig Funktionsrä ume wie Küche, Abstellräume, Toi- 
letten, etc. ausgerichtet.  
Frau Sauer ergänzt, dass die bestehende Zufahrt von  der Straße „Landwehr“ in enger Ab- 
stimmung mit der Denkmalpflege und dem Grünflächena mt erstellt wurde. Sowohl das be- 
stehende Bodendenkmal der Landwehr als auch die vor handene Wallhecke besitzen einen 
Schutzanspruch. Eine weitere Unterbrechung der Strukturen sei daher zu vermeiden.  
Themenblock Lärm 
• Wie wird der Lärmschutz für das Gebiet sichergestellt?  
Frau Sauer erläutert, dass während des Bebauungspla nverfahrens ein Lärmgutachten er- 
stellt werde, in dem die aktuelle Situation untersu cht wird. Der Ausbau der A1 mit entspre- 
chenden neuen Lärmschutzmaßnahmen befindet sich akt uell noch in der Planung.  Der ge- 
naue Zeitplan für den Ausbau liegt in der Verantwor tung von Straßen NRW und der Bezirks- 
regierung. Ein entsprechender Lärmschutz ist Voraussetzung für die Realisierung der Wohn- 
häuser.  
Aufgrund der zeitlichen Perspektive für den Schulne ubau kann ein entsprechender Lärm- 
schutz hier nicht abgewartet werden. Vorgesehen ist  daher den Lärmschutz durch entspre- 
chende Vorgaben im Wettbewerb (Gebäudestellung, Däm mung, etc.) sicher zu stellen. Der 
Bau der Schule kann daher unabhängig von den Planungen für den Ausbau der A1 erfolgen. 
• Was passiert mit dem bestehenden Lärmschutzwall im Gebiet? Wird er bei Wegfall 
durch den Schulneubau an anderer Stelle neu erricht et? Wie wird bei einem Wegfall 
der Lärmschutz des bestehenden Wohngebiets während der Bauarbeiten sicherge- 
stellt? 
Frau Sauer erläutert, dass der provisorische Wall m it Baubeginn der Schule voraussichtlich 
entfallen wird. Eine Verlegung des Walls ist bisher  nicht vorgesehen. Für das bereits beste- 
hende Wohngebiet ist der Wall nicht erforderlich, d a die Lärmrichtwerte – auch ohne Wall – 
in diesem Gebiet nicht überschritten werden. Die lä rmschützende Wirkung des Walls ist für 
das bestehende Wohngebiet zudem eher von untergeordneter Bedeutung.  
• Hat die neue Schule und  dessen mögliche lärmschütz ende Wirkung Einfluss auf den 
geplanten direkten Lärmschutz an der A1? 
Frau Sauer verneint dies. Die Maßnahmen an der Auto bahn werden durch die Planung nicht 
beeinflusst.

90. Änderung Flächennutzungsplan | Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg 
und Weißdornweg 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 
Sonstige Themen 
• Was passiert mit dem alten Standort der Grundschule? 
Frau Sauer erklärt, dass bisher noch keine konkrete n Planungen existieren. Die Entschei- 
dung über eine Folgenutzung erfolgt in enger Abstim mung mit der Politik und den Fachäm- 
tern. 
• Bleibt die Arrondierung des bestehenden Wohngebiete s mit der geplanten Häuserrei- 
he auf jeden Fall bestehen oder wird die Fläche evt l. noch für die Schulnutzung benö- 
tigt? 
 Herr Watermann versichert, dass für die Schulnutzu ng keine zusätzliche Fläche benötigt 
wird. Die vorgesehenen 11.000 qm reichen für eine dreizügige Grundschule sowie die Sport- 
halle aus.  
Ende der Veranstaltung 
Herr Igelbrink bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung 
sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veranstal- 
tung gegen 19:30 Uhr.  
 
 
gez. 
Herr Igelbrink 
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Herr Völlmecke 
Protokollführer

V-0803-2019-Anlage-5-TF-B559

14970 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 6 
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0803/2019 
Textliche Festsetzungen
  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 559: 
Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich  
Schlehenweg und Weißdornweg 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1  Art der baulichen Nutzung 
In dem  als Allgemeines Wohngebiet (WA ) festgesetzten Baugebiet  sind Nutzungen ge-
mäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) unzulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr.1 BauNVO).  
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
In dem WA sind pro Hauseinheit (je Einfamilienhaus, je Doppelhaushälfte, je Reihenhaus-
scheibe) maximal zwei Wohneinheiten zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).  
1.3  Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen 
Im WA können die zur Hauptgartenseite ausgerichteten Baugrenzen ausnahmsweise mit 
lichtdurchlässigen, zur Gartenseite offenen Terrassenüberdachungen auf 2/3 der Gebä u-
debreite und in einer Tiefe von maximal 3,00 m überschritten werden, sofern die Gesamt-
tiefe der Überdachung nicht mehr als 3,00 m beträgt (§ 23 Abs. 3 S.3 BauNVO i.V.m. Abs. 
2 S. 3 BauNVO).  
1.4  Höhen 
1.4.1  Grundstücksflächen sind durchgängig auf das Niveau der angrenzenden zur Erschließung 
dienenden öffentlichen Verkehrsfläche anzupassen. Die Geländeauffüllungen sind mit 
versickerungsfähigem Ersatzboden (Sanden ) auszuführen. Die Gestaltung der B ö-
schungskanten ist gemäß Ziffer 2.1 der gestalterischen Festsetzungen herzustellen (§ 9 
Abs. 3 S. 1 BauGB).  
1.4.2  In dem WA wird di e zulässige Höhe der baulichen Anlagen definiert durch die Traufhöhe 
(TH), als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberfläche der Außenhaut und der Ober-
kante der Dachhaut, sowie die Firsthöhe (FH). Sie betragen 
bei einem Vollgeschoss 
TH 4,00 m 
FH 9,50 m 
bei zwei Vollgeschossen 
TH 6,75 m 
FH 9,50 m 
über Bezugspunkt.  
1.4.3  Bezugspunkt für die maximal zulässigen absoluten Höhen für die Hauptbaukörper ist je -
weils die für die Baufelder festgesetzte Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 6 
EG) in Meter über Normalhöhennull (NHN) (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 18 Abs.  
1 BauNVO). 
1.5  Stellplätze 
1.5.1  In dem WA sind Stellplätze nur innerhalb der für Garagen (Ga) festgesetzten Flächen s o-
wie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmsweise kann in 
den Zufahrtsbereichen vor den Garagen / Stellplätzen ein zweiter Stellplatz zugelassen 
werden, sofern dieser bauordnungsrechtlich erforderlich ist und als offener Stellplatz aus-
geführt wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 
Für Garagen, die sich in den seitlichen Abstandsflächen des zugehörigen Wohngebäudes 
befinden, können ausnahmsweise Standorte zugelassen werden, die bis zu 3,0 m hinter 
der der Erschließungsseite abgewandten Baugrenze liegen (§ 12 (6) BauNVO). 
1.5.2  Auf den Flächen für Garagen (Ga) sind ebenfalls überdachte Stellplätze (Carports) und of-
fene, ebenerdige Stellplätze zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauN-
VO). 
1.6  Nebenanlagen 
1.6.1  In dem WA sind Nebenanlagen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:  
- außerhalb der Vorgartenbereiche (Definition siehe 2.2, Ausnahme siehe 1.6.2) 
- hinter der Einfriedung des Grundstückes  
- in einem Mindestabstand von 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen  
- außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis  7,5 m² Grundfläche pro Grund-
stück  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO).  
1.6.2  In den Vorgartenbereichen sind als Nebenanlagen in einem Mindestabstand von 0,50 m 
zu öffentlichen Verkehrsflächen zulässig:  
- Müllsammelanlagen bis maximal 1,50 m Höhe  
- Fahrradabstellanlagen bis maximal 2,00 m Höhe  
Es gilt die Grundflächenbeschränkung entsprechend der Festsetzung 1.6.1. (§  9 Abs. 1 
Nr. 4 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO)  
1.7  Versiegelung, Freiflächen, Begrünung 
1.7.1  Flachdächer sind wenigstens zur Hälfte mit mindestens 0,10 m Bodensubstrat zu bede-
cken sowie mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als begrün-
te Fläche zu unterhalten. Ausnahmen können zur Anbringung von Anlagen zur Nutzung 
erneuerbarer Energien zugelassen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB). 
1.7.2  Private Erschließungs- sowie offene Stellplatzflächen sind mit wasserdurchlässigen Mate-
rialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen 
o.ä.) anzulegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 6 
1.7.3  Der als zu erhaltend festgesetzte Baum darf nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt 
werden. Im gekennzeichneten Kronentraufbereich sind zum Schutz des Wurzelbereichs 
Bodeneingriffe sowie Versiegelungen aller Art unzulässig (§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB). 
1.7.4  Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der Angleichung des Geländes nach Punkt 
1.4.1 dienen, sind auf den Baugrundstücken unzulässig. 
1.8  Schallschutz 
1.8.1  Die in dem WA  festgesetzten Nutzungen bleiben solange unzulässig, bis der planfestg e-
stellte Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 1 ( BAB 1 ) fertig gestellt ist (§  9 Abs. 1 
Nr. 24 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).  
1.8.2  Innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche 
(LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung  oder Nutzungsänderung von G e-
bäuden vor der Herstellung der Lärmschutzeinrichtungen an der BAB 1 in den nicht nur 
zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthalt s-
räume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen  an die Luftschal ldämmung von 
Außenbauteilen nach  DIN  4109/18 –  Schallschutz im Hochbau –  Teil 1, Kapitel 7 erfüllt 
werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Für Bebauung, die nach Herstellung des aktiven 
Schallschutzes an der BAB 1  errichtet, erweitert, geändert ode r in der Nut zung geändert 
wird, ist der relevante, durch Abgrenzung festgesetzte Lärmpegelbereich um einen Wert 
zu reduzieren.  
1.8.3  In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der im Bebauungsplan 
durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB III) und IV (LPB IV)  sind 
schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung der Außenfass a-
den nicht verschlechtern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.8.4  Von den textlichen Festsetzungen 1.9.2 und 1.9.3 können im Rahmen des Baug enehmi-
gungsverfahrens Abweichungen zugelassen werden, wenn unter Bezugnahme auf die 
Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung zum B ebauungsplan oder durch eine ei-
gene DIN-4109-konforme lärmtechnische Berechnung nachgewiesen wird, dass die A n-
forderungen der DIN 4109 an die Außenbauteile am geplanten Gebäude eingehalten sind 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
2.  Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen  
(BauO NRW) 
2.1  Böschungskanten  
Zu angrenzenden, tieferliegenden Grundstücken ist der  Höhenunterschied an der maß-
geblichen Grundstücksgrenze durch die Bauherren durch Aufschüttungen mit versicke-
rungsfähigem Ersatzboden (Sanden ) anzugleichen oder durch Betonelemente, Natu r-
steingabionen oder Natursteinmauern (Trocken- und Bruchsteinmauern) auszugleichen.  
2.2 Vorgartenbereich  
Der Vorgartenbereich im WA ist definiert als die zwischen straßenseitiger vorderer Bau-
grenze und vorgelagerter Verkehrsfläche  / Erschließungsfläche, über die die privaten 
Stellplätze angefahren werden,  gelegene Fläche. Die Ber eiche sind mit Ausnahme der 
notwendigen Zuwege, zulässigen Stellplatzanlagen, Fahrradabstellanlagen, Müllsammel-
anlagen und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 6 
2.3 Einfriedung  
In dem WA sind folgende Grundstückseinfriedungen zulässig: 
- Hecken aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen 
- blickdurchlässige Einfriedungen (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzäune) bis ma-
ximal 1,40 m Höhe in Kombination mit einer Hecke aus heimischen, standortgerech-
ten Laubgehölzen 
Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäune) sind 
in dem WA ausschließlich unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:  
- angrenzend an Terrassenflächen  
- mit einer maximalen Länge von 3,00 m im direkten Anschluss an das Gebäude  
- bis maximal 2,00 m Höhe über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden.  
2.4  Dachformen, Dachneigung und Dachaufbauten 
2.4.1  Von der in der Planzeichnung festgesetzten Dachform kann für untergeordnete Bauteile 
und Nebenanlagen abgewichen werden. 
2.4.2  Dachaufbauten sind nur bei geneigten Dächern ab 35° Dachneigung  aufwärts zulässig, 
wenn sie 
- nicht länger als 4,00 m sind,  
- zwischen zwei Gauben und zu den Ortgängen ein Mindestabstand von 1,50 m einge-
halten wird und  
- die Gesamtlänge aller Dachaufbauten 50  % der jeweiligen Fassadenlänge nicht 
überschreitet. 
2.5  Fassadenmaterial und -farbe  
In dem WA sind als Hauptmaterial für die Fassaden ausschließlich Stein - oder Putzmate-
rial oder Holz  zulässig. Für untergeordnete Bauteile und energiesparende Maßnahmen 
können andere Materialien zugelassen werden. 
2.6  Solarpaneele, Photovoltaikanlagen  
Im gesamten Plangebiet ist die Errichtung von Solarpaneelen oder Photovoltaikanlagen 
an oder auf den Gebäuden zulässig. 
2.7  Anlagen für Abfallbehälter  
Anlagen für Abfallbehälter sind in den nach 2.2 definierten Vorgartenbereichen mit Sträu-
chern oder Hecken zu umpflanzen oder mit Kletterpflanzen einzugrünen.  
2.8  Herstellung einheitlicher Bauanlagen  
Doppelhäuser sind jeweils profilgleich zu errichten. Dies umfasst Einheitl ichkeit hinsicht-
lich: 
- vorderer Gebäudeflucht, 
- Trauf- und Firsthöhe,

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 5 von 6 
- Dachüberstand,  
- Dachneigung sowie 
- Material und Farbe der Außenwände und der Dacheindeckung. 
Dies gilt insbesondere auch für nach der Ersterrichtung beabsichtigte bauliche Verände-
rungen. A usnahmen für Material und Farbe der Außenwände und der Dacheindeckung 
sind im Falle passiver Solarenergienutzung und Begrünung möglich. 
Aneinander gebaute Garagen und Carports sind in Bauform sowie Bauhöhe gleich auszu-
führen.  
3.  Hinweise 
3.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum `Planen – Bauen – Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 
33, eingesehen werden.  
3.2  Landwehr 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 559 befindet sich der Teilabschnitt einer im 
späten Mittelalter errichteten Landwehr. 
Der Landwehrabschnitt ist ein Bodendenkmal nach § 2 Abs. 5 DSchG NW. Er ist nach § 3 
Abs. 1 DSchG NW in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen und unterliegt daher 
den Bestimmungen des DSchG, insbesondere den §§ 9 und 12, die festlegen, dass jeder 
Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde bedarf. 
3.3  Bodendenkmale 
Auch außerhalb bekannter Bodendenkmäler können in einer über Jahrhunderte hinweg 
besiedelten Kulturlandschaft bei Bodeneingriffen jederzeit neue Bodendenkmäler entdeckt 
werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mau-
ern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und 
Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzei-
gen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
3.4  Kampfmittel  
Für einen Teilbereich des Plangebiets kann eine Kampfmittelbelastung nicht gänzlich 
ausgeschlossen werden. In diesem Bereich ist eine sy stematische Absuche / Sondierung 
der zu bebauenden Flächen bereits durchgeführt worden. Bei der Erstellung von Gebäu-
den mit Baugruben ist eine Sondierung der Kellersohle nach Vorgaben des Kampfmittel-
beseitigungsdienstes Westfalen- Lippe (KBD) erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass 
geplante Ramm - / Bohrarbeiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugrubenabsicherungen, 
Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwärmesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicher-
heitsprüfung durch den KBD unterzogen werden müssen. Die hier vorzubereitenden 
Maßnahmen (z.B. Einbringung von Sondierbohrungen) sind durch die Grundstückseigen-

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 6 von 6 
tümer nach Vorgaben des KBD zu bewerkstelligen. Nähere Informationen finden sich in 
der technischen Verwaltungsvorschrift für Kampfmittelbeseitigung im Land NRW. 
Liegen für die Bereiche, für die keine Kampfmittelbeeinflussungen erkennbar sind, keine 
ergänzenden Erkenntnisse vor (z. B. Zeitzeugenaussagen), so sind weiterführende 
Kampfmittelüberprüfungsmaßnahmen nicht erforderlich. 
Weist bei der Durchführung von Bauv orhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Ver-
färbungen hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die 
Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster 
ist zu verständigen. 
3.5  Altlasten 
Hinweise über das Vorkommen von Altlasten-/ Verdachtsflächen liegen nicht vor. 
3.6  Artenschutz 
Aus Gründen des Artenschutzes sind Gehölzentnahmen außerhalb der Brut - und Au f-
zuchtzeiten, d. h. im Herbst / Winter zwischen Oktober und Februar des Folgejahres  
durchzuführen. Bei Sanierungen, Um- und Ausbauten der vorhandenen Gebäude sind die 
Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu beachten. Gegebenenfalls ist eine ökologische 
Baubegleitung durchzuführen. 
3.7  Schutz vor Überflutungen 
Um bei Starkregenereignissen ein Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss der G e-
bäude zu verhindern, sollte die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss ( OKFF EG) 
der Gebäude mindestens 0,30 m über der Geländehöhe der angrenzenden Erschli e-
ßungsflächen liegen. 
3.8  Ausgleichsflächen 
3.8.1 Den durch den Bebauungsplan entstehenden Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft 
wird eine 5.705 m² große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 21, 
Flurstück 479 als externe Ausgleichsfläche zugeordnet. Das Zuordnungsverhältnis der 
Eingriffe durch Bebauung zu denen durch öffentliche Verkehrsflächen beträgt 79,08 % zu 
20,92 % (§ 9 Abs. 1a BauGB). 
3.8.2  Der Bebauungsplan enthält Flächen, die dem Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und 
Landschaft innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 459 dienen.

V-0803-2019-Anlage-2-Begruendung-FNP

64500 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 20 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0803/2019 
Begründung   
zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord  
im Stadtteil Sprakel für den Bereich  Nördlich 
Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ......................................................................................................... 2 
2.  Änderungsbereich ......................................................................................................................................... 3 
3.  Planungsrechtliche Situation ......................................................................................................................... 3 
3.1  Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................ 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ................................................... 4 
4.  Änderungsinhalte ........................................................................................................................................... 4 
4.1  Wohnbaufläche ................................................................................................................................... 4 
4.2  Flächen für den Gemeinbedarf ........................................................................................................... 5 
4.2.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ....................................... 5 
4.2.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende 
Gebäude und Einrichtungen ................................................................................................ 5 
4.2.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten .............................. 5 
4.3  Flächen für die Ver- und Entsorgung .................................................................................................. 5 
4.3.1  Flächen für die Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Pumpwerk und 
Regenrückhaltebecken ....................................................................................................... 5 
4.4  Grünflächen ........................................................................................................................................ 6 
4.4.1  Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Spielbereich A und Festplatz ............................. 6 
4.4.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .................................................................... 6 
5.  Sonstige Belange .......................................................................................................................................... 6 
5.1.  Geruchsimmissionen .......................................................................................................................... 6 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ..................................................................... 7 
6.1  Altlasten/ Altlastverdachtsflächen ....................................................................................................... 7 
6.2  Denkmalschutz / Archäologie ............................................................................................................. 7 
6.2.1  Bodendenkmäler................................................................................................................. 7 
6.2.2  Sonstige Belange des Denkmalschutzes / der Archäologie .................................................. 7 
6.3  Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und zur Regelung 
des Wasserabflusses (Flächen für sonstige Wasserbelange) ............................................................ 8 
7.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ............................................................ 8 
7.1.  Rahmen der Umweltprüfung ............................................................................................................... 8 
7.2  Kurzdarstellung der Planung .............................................................................................................. 8 
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ............................................................... 9 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .................................................. 11 
7.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit ........................................................................... 11 
7.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ............................................................................ 12 
7.4.3  Fläche und Boden ............................................................................................................. 14 
7.4.4  Wasser ............................................................................................................................. 15 
7.4.5  Klima / Luft ....................................................................................................................... 15 
7.4.6  Landschaft / Ortsbild ......................................................................................................... 16 
7.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................... 17 
7.4.8  Wechselwirkungen ............................................................................................................ 17 
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen .............................. 17 
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ............................................................... 17 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................... 18 
7.7  Überwachung (Monitoring) ............................................................................................................... 18 
7.8  Zusammenfassung ........................................................................................................................... 18 
7.9  Quellen ............................................................................................................................................. 19

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 20 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Mit der 90. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Sprakel sollen die planungsrechtl i-
chen Voraussetzungen für die geplante Verlagerung des Gr undschulstandorts in Sprakel g e-
schaffen werden. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 559 „Nördlich Landwehr 
(westlicher Teilbereich)“ aufgestellt. 
Sprakel wächst: Ausgehend von den anstehenden Flächenentwicklungen im Stadtteil und den 
damit einhergehenden Prognosen für Bevölkerungs - und Schülerzahlen ist eine Erweiterung 
der Grundschul -Kapazität im Stadtteil erforderlich. Am heutigen Grundschul standort an der 
Straße "In der Au" ist eine Erweiterung der Grundschule, insbesondere unter wirtschaftli chen 
Gesichtspunkten, nur bis zu einer vollen Zweizügigkeit möglich. Um Sprakel weiterhin Entwic k-
lungspotenziale eröffnen zu können, ist daher ein neuer Grundschul standort vorgesehen. In 
Kombination mit einer Ergänzung des angrenzenden Wohngebiets soll die neue Grundschule 
nördlich der Straße "Landwehr" und südlich der bestehenden Sportanlagen im Westen des 
Stadtteils entstehen. 
Vorgesehen ist eine zweizügige Schule mit der Option zur Erweiterung auf eine Dreizügigkeit. 
Angrenzend soll zudem eine Zweifachsporthalle für den Schulsport und weitere Bedarfe im 
Stadtteil entstehen.  
Hinweis zu § 1a (2) BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 310.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 pro g-
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner-
wachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt –  zusammen mit den allgemein 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen pro Jahr bei einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen.  
Um die Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebo-
tes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt festgelegt, dass mindestens die Hälfte der 
Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand oder in 
Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig deutlich 
überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, militärische Konver-
sionsflächen aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser 
intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor 
dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizierten 
Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. 
Im fortgeschriebenen Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 hat die Stadt Münster vor dem Hi n-
tergrund der Bedarfssituation eine Priorisierung der vorgesehenen Wohnbauflächen in zeitlicher 
Hinsicht festgelegt. In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und 
den Belangen einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem 
Hintergrund der dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung aus-
schließlich auf Flächen des Innenbereichs zu fokussieren. Bei Außenbereichsentwicklungen ist 
vorgesehen, dass auch in Außenstadtteilen –  wie im Stadtteil Sprakel –  eine gemischte Wohn-
struktur mit Ein- und Mehrfamilienhäusern realisiert wird.  
Die vorliegende Planung zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Sprakel ist 
vollständig im aktuellen Regionalplan Münsterland als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 20 
eine Siedlungsentwicklung dargestellt. Sie entspricht insgesamt den Anforderungen des  § 1 a 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.  
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel) 
Der Änderungsbereich ist im Wesentlichen durch die agrarisch genutzten Flächen und vorhan-
denen Gehölz-/Baumstrukturen gekennzeichnet. Insbesondere Gehölze sorgen im Hinblick auf 
das Schutzgut „Klima / Luft“ für positive Einflüsse. Aufgrund der Lage innerhalb der freien Land-
schaft übernehmen die klima- bzw. luftrelevanten Strukturen jedoch insgesamt keine bedeuten-
den Funktionen. Gemäß der Grünordnung Münster, „Teilplan Grünsystem / Freiraumkonzept“, 
wird der Änderungsbereich bereits als „Siedlungsbereich“ dargestellt, so dass hier keine Funkti-
on als klimaökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper vorliegt. 
Auch gemäß Umwel tkataster besitzt der Änderungsbereich keine Funktion als klimaökolog i-
scher Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper. Darüber hinaus liegt er nicht in 
einem Belüftungskorridor. Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Ver-
stärkung des Klimawandels bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den 
Folgen des Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter 
Überschwemmungsbereiche, so dass bau - und anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen - 
z.B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen sind. Im Gegen-
teil: Innerhalb des Plangebiets wurde im Norden bereits ein Regenrückhaltebecken mit Einlei-
tung in das Gewässer Birk errichtet. 
2.  Änderungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich der 90. Änderung des FNP liegt am westlichen Rand des Stadt-
teils Sprakel. Die Fläche umfasst dabei eine Größe von rund 5,7 ha. Der Änderungsbereich be-
steht derzeit maßgeblich aus einem im Norden bestehenden Regenrückhaltebecken sowie ei-
ner Brachfläche in Erwartung der zukünftigen baulichen Nutzung durch die neue Schule und die 
geplante Wohnbebauung.  
Der FNP-Änderungsbereich wird begrenzt 
 im Norden durch den Erschließungsweg südlich der bestehenden Sportanlage,   
 im Osten durch die Wallhecke östlich des bestehenden Outlaw-Kindergartens Sprakel,  
 im Süden bzw. Südosten durch die Straßen Weißdornweg, Hagebuttenweg und Landwehr  
 im Westen durch das Fließgewässer Birk. 
3.  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Seit dem 16.02.2016 wi rd der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan 
Energie ergänzt, seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein. Im 
fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich vollständig als „Allg e-
meiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt.

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 20 
Gemäß § 34 (1) des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) war zu Beginn 
der Planung bei der Regionalplanungsbehörde anzufragen, ob die beabsichtigte Darstellung 
des FNP mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Auf Anfrage bei der Bezirksregierung 
Münster hat diese mit Schreiben vom 27.06.2018 die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen 
der Raumordnung bestätigt. 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Bebauungsplan 
Im nördlichen und östlic hen Änderungsbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 
459 „Sprakel - Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich)“. Da dessen Nutzungsabgrenzungen 
des festgesetzten Wohngebiets „Weißdornweg“ und einer nördlich angrenzenden öffentlichen 
Grünfläche mit den Funktionen Spielplatz und Festwiese von den seit 2004 wirksam im FNP 
dargestellten Nutzungen abweichen, werden im Zuge des vorliegenden Änderungsverfahrens 
diese Abweichungen gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 459 angepasst. 
NATURA 2000  
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im Geltungsbereich der 
90. FNP-Änderung nicht vor.  
Östlich des Änderungsbereichs beginnt in einer Entfernung von ca. 1.800 m das Vogelschut z-
gebiet „Rieselfelder Münster“ (DE-3911-401). 
Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 2 „Nördliches Aatal und 
Vorbergs Hügel“. Für den Änderungsbereich setzt der Landschaftsplan Nr. 2 als Entwicklung s-
ziel für die Landschaft die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natür-
lichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (2-1.1) fest.   
Für den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 559 wird gem. § 20 (4) Lan-
desnaturschutzgesetz (LNatSchG N RW, 2016) eine Anpassung des Landschaftsplans vorg e-
nommen. 
4.  Änderungsinhalte 
4.1  Wohnbaufläche 
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich überwiegend als Wohnbau-
fläche dar. In Übereinstimmung mit den Zielen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans Nr. 559 sowie den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459 
„Sprakel - Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich)“  werden diese Wohnbauflächen teilweise 
durch Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule bzw. Sozialen Zwe-
cken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie durch Grünflächen mit den Zweckbesti m-
mungen Parkanlage, Spielbereich A , Festplatz und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft überplant.  
Im östlichen Plangebiet wird die bisher in einer Grünfläche verortete Fläche der Outlaw-Kita (Im 
Draum 34 b) neu als Wohnbaufläche dargestellt. Das bisher außerhalb des Plangebiets im B e-

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 20 
reich des bestehenden St. Marien- Kindergartens (Im Draum 42) bestehende Planzeichen Kin-
dergarten wird westwärts verschoben und deckt nun beide Kita-Standorte ab. 
4.2  Flächen für den Gemeinbedarf  
4.2.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule 
Ausgehend von den anstehenden Flächenentwicklungen im Stadtteil und den dam it einherge-
henden Prognosen für Bevölkerungs - und Schülerzahlen ist eine Erweiterung der Grundschul -
Kapazität im Stadtteil erforderlich. Am heutigen Standort an der Straße "In der Au" ist eine E r-
weiterung der Grundschule nur bis zu einer vollen Zweizügigkeit möglich. Um Sprakel weiterhin 
Entwicklungspotenziale eröffnen zu können, ist daher ein neuer Grundschul -Standort vorgese-
hen. In Kombination mit einer Ergänzung des angrenzenden Wohngebiets soll die neue Grund-
schule nördlich der Straße "Landwehr" und südlich der bestehenden Sportanlagen im Westen 
des Stadtteils entstehen. 
Zunächst vorgesehen ist eine zweizügige Schule mit der Option zur Erweiterung auf eine Drei-
zügigkeit. Angrenzend soll zudem eine Zweifachsporthalle entstehen,  die neben dem Schul-
sport auch durch die örtlichen Vereine nutzbar ist.  
Die Kubatur der geplanten Schulgebäude sowie die Freiflächengestaltung waren Inhalt eines 
Architektur-Wettbewerbs (vgl. Vorlage Nr. V/0276/2018), der im Februar 2019 entschieden wur-
de. Nach Bezug der neuen Schule bietet sich der Altstandort in integrierter Lage für eine Wohn-
bauentwicklung an.  
4.2.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken die-
nende Gebäude und Einrichtungen  
Die für die verlagerte Grundschule vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf wird zusätzlich 
noch um die Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen er-
gänzt; dadurch wird sichergestellt, dass in den Gebäuden der Schule und der Sporthalle neben 
dem Schulbetrieb auch Raum für Nutzungen dur ch Vereine und andere Nutzer aus dem Stadt-
teil möglich ist. 
4.2.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten  
Im östlichen Plangebiet wird die bisher in einer Grünfläche verortete Fläche der Outlaw -Kita (Im 
Draun 34 b) neu als Wohnbaufläche dargestellt. Das bisher außerhalb des Plangebiets im Be-
reich des bestehenden St. Marien- Kindergartens (Im Draun 42) bestehende Planzeichen 
Zweckbestimmung Kindergarten wird westwärts verschoben und deckt nun beide Kita- Stand-
orte ab. 
4.3  Flächen für die Ver- und Entsorgung  
4.3.1  Flächen für die Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Pumpwerk und 
Regenrückhaltebecken  
Bereits der wirksame FNP enthält im Bereich der im westlichen Plangebiet dargestellten Wohn-
baufläche die beiden Zweckbestimmungen Pumpwerk und Regenrückhaltebecken. Durch den 
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 559 werden deren Standorte nun konkre-

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 20 
tisiert. Beide Planzeichen werden daher in die aufgeweitete Grünfläche im nördlichen Plang e-
biet verschoben. Beide Einrichtungen wurden zwischenzeitlich bereits realisiert.  
4.4  Grünflächen 
4.4.1  Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Spielbereich A und Festplatz 
Bereits der wirksame FNP enthält im Bereich der im nördlichen Plangebiet dargestellten Grün-
fläche die beiden Zweckbestimmungen Spielbereich A und Festplatz. In Übereinstimmung mit 
den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459 „Sprakel - Nördlich Landwehr 
(östlicher Teilbereich)“ werden die Nutzungsabgrenzungen des FNP angepasst (s. Kap. 3.2 Be-
bauungsplan).  
4.4.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
Die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  im südlichen Plangebiet, nördlich der Straße 
Landwehr, umfasst das Bodendenkmal „Landwehr“ sowie die begleitende und geschützte Wall-
hecke einschließlich der erforderlichen Schutzabstände beidseitig der Landwehr, damit deren  
langfristiger Erhalt zu optimalen Bedingungen gewährleistet ist. Ergänzend sind dort auch Fl ä-
chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-
schaft vorgesehen. 
5.  Sonstige Belange  
5.1.  Geruchsimmissionen 
Die auf das Plangebiet einwirkenden Geruchsimmissionen wurden gutachterlich ermittelt 
und beurteilt[1]. Unter Berücksichtigung aller relevanten Emittenten wurde im Plangebiet mit be-
lästigungsrelevanten Kenngrößen IGb von 0,13 – 0,14 (entsprechend 13 – 14% Geruchshäufig-
keiten in Prozent der Jahresstunden) eine Geruchsbelastung festgestellt, welche oberhalb des 
in der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) für Wohnbebauung genannten Immissionswertes 
(IW) von 0,10 liegt. Nac h den Auslegungshinweisen zur GIRL besteht für Schulen kein höherer 
Schutzanspruch als für die sie umgebende Bebauung. In Übergangsbereichen zwischen dem 
Außenbereich und Wohngebieten ist ein Immissionswert von bis zu IW 0,15 (15%) denkbar
[2]. 
Der Übergangsbereich sollte aber räumlich begrenzt werden. Aufgrund der geringen Ost -West-
Ausdehnung des Plangebietes (gesamter Geltungsbereich max. 150 m) kann die gesamte Fl ä-
che als Übergangsbereich definiert werden, für den ein Wert IW 0,15 als Zielwert anzusetzen 
ist. Bei der Beurteilung der ermittelten Werte ist zudem die Historie des Stadtteils zu berücksich-
tigen. D
ie Entwicklung der Außenstadtteile Münsters ist in der Regel im Zusammenhang mit 
der Entwicklung des ländlichen Raumes zu sehen, welcher durch z.T. seit Generationen 
existierende landwirtschaftliche Hofstellen geprägt ist. Durch die Parallelität von Funktionen 
wie Landwirtschaft, Kleingewerbe, Handwerk und Wohnen ergibt sich unvermeidlich eine 
Gemengelage mit entsprechend häufigen Geruchsemissionen. Bei gebotener gegenseitiger 
                                                
[1] Immissionsschutzgutachten - Immissionsprognose für Geruch, Ingenieurbüro Jedrusiak, 2019 
[2] LANUV NRW. GIRL-konformes Vorgehen bei der Bewertung von Geruchsimmissionen. 2017

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 20 
Akzeptanz und Rücksichtnahme der unterschiedlichen Nutzungen können Geruchsemiss i-
onen als ortsüblich angesehen werden.  Vor diesem Hintergrund und mit der Definition als 
Übergangsbereich sind die für das Plangebiet ermittelten Werte im Rahmen der Abwägung 
als verträglich einzustufen.  
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 
6.1  Altlasten/ Altlastverdachtsflächen 
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen -
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Flä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzei chnet 
werden. Im Plangebiet sind keine Altlasten bekannt.  
6.2  Denkmalschutz / Archäologie 
6.2.1  Bodendenkmäler 
Innerhalb der Grünfläche im südlichen Plangebiet, nördlich der Straße Landwehr, befindet sich 
das Bodendenkmal „Landwehr“. In dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 559 ist 
die Fläche des Bodendenkmals entsprechend nachrichtlich gekennzeichnet. Die Ausdehnung 
der dargestellten Grünfläche im FNP-Entwurf sowie der im Entwurf des Bebauungsplan Nr. 559 
festgesetzten öffentlichen Grünfläche berücksichtigen die zum Schutz der Landwehr erforderl i-
chen Schutzabstände, damit deren langfristiger Erhalt zu optimalen Bedingungen gewährleistet 
ist.  
6.2.2  Sonstige Belange des Denkmalschutzes / der Archäologie 
Sonstige Belange des Denkmalschutzes bzw. sonstige Sachgüter sind nach derzeitigem Kennt-
nisstand nicht betroffen. 
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde 
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzügli ch 
der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/ 
LWL-Archäologie für Westfalen in Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unver-
ändert zu erhalten (§ 16 DSchG).  
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL -Archäologie für West-
falen, An den Speichern 7, 48157 Münster, und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Pa-
läontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, schriftlich mitzuteilen.  
Der LWL -Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen 
Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen 
durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer 
der Untersuchungen freizuhalten.

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 20 
6.3  Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und 
zur Regelung des Wasserabflusses (Flächen für sonstige Wasserbelange) 
Der wirksame FNP wie auch der vorliegende Entwurf der 90. Änderung des FNP enthalten ös t-
lich entlang des Gewässers Birk in der benachbarten Siedlungsfläche (Wohnbaufläche bzw. 
Schulstandort) nachrichtlich die Darstellung einer Fläche für die potenzielle Gewässerentwic k-
lung und Retention. Zwischenzeitlich wurde die Birk renaturiert und der Entwurf des Bebau-
ungsplans Nr. 559 setzt entlang der Birk einen begleitenden Grünzug als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft  fest. Damit wird  der Hinweis aus dem wirksa men FNP entspr e-
chend berücksichtigt. 
7.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
7.1.  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt w orden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster).  
Es wurden auch die Umweltdaten Münster herangezogen: Umweltdaten Münster 2014/2015 
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 
Auf weitere Quellen wird im jeweiligen Kapitel Bezug genommen.  
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter 
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus.  
Die Ausführungen im vorliegenden Umweltbericht beziehen sich überwiegend auf den zentralen 
Teil des Änderungsbereichs, für den de r Bebauungsplan Nr. 559 aufgestellt wird. Dieser B e-
reich umfasst die Gemeinbedarfsfläche mit östlich angrenzender Wohnbaufläche, die Grünfl ä-
che im Süden, die renaturierte Birk im Westen sowie das Regenrückhaltebecken im Norden (s. 
Kap. 7.2). Im Nordosten umfasst der Änderungsbereich teilweise Flächen des rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr. 459, in dessen Bereich Anpassungen des FNP erfolgen.  
7.2  Kurzdarstellung der Planung 
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Sprakel nördlich und nordöstlich der Landwehr und um-
fasst eine Größe von rund 5,7 ha. Mit der 90. Änderung wird im Wesentlichen verfolgt, die pl a-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Grundschule mit Sporthalle zu schaffen. Zu 
diesem Zweck wird im zentralen, bisher als Wohnbaufläche dargestellten Bereich eine Gemein-
bedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule sowie sozialen Zwecken dienende Gebäude 
und Einrichtungen dargestellt. Östlich angrenzend verbleibt die Darstellung als Wohnbaufläche. 
Dieser Teil ist im Ist -Zustand noch unbebaut. Der Bereich der Landwehr im Süden wird als 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die Darstellungen des vorhandenen Regenrüc k-

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 20 
haltebeckens und des Pumpwerks bleiben erhalten. Für die beschriebenen Flächen wird der 
Bebauungsplan Nr. 559 aufgestellt.  
Im nordöstlichen Änderungsbereich erfolgen Anpassungen des FNP an die vorhandenen Nut-
zungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459 dahingehend, dass der Bereich der vo r-
handenen Kindertagesstätte als Wohnbaufläche dargestellt wird. Die Grünfläche im Norden 
wird dementsprechend im Bereich der Kita zurückgenommen, aber nach Süden im Bereich der 
Festwiese erweitert.  
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Immissions-
schutz (Verkehrslärm, Geruch), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Arten-
schutz (BNatSchG).  
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Regionalplan 
Der Änderungsbereich ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich da r-
gestellt. Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 27.06.2018 die Vereinbarkeit der 
Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt.  
Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel  
Gemäß der sogenannten Bodenschutz - und Umwidm ungssperrklausel des § 1a Absatz 2 
BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen und landwirtschaftliche Fläche nur im 
notwendigen Umfang umgenutzt werden. 
Eine Überplanung der noch unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Fläche im zentralen Ä n-
derungsbereich ist bereits im Ist -Zustand vorbereitet, da der fortgeschriebene FNP dort bereits 
Wohnbauflächen darstellt. Die grundsätzliche Flächeninanspruchnahme unterlag dementspr e-
chend bereits bei der Fortschreibung des FNP der Abwägung der Belange, u.a. der Inan-
spruchnahme bisher unversiegelter und landwirtschaftlich genutzter Fläche. Die 90. Änderung 
des FNP, mit der im Wesentlichen bereits dargestellte Wohnbauflächen in Gemeinbedarfsfläche 
geändert werden, steht demgemäß der Bodenschutz - und Umwidmungssperr klausel nicht 
grundsätzlich entgegen.  
Folgen des Klimawandels 
Gemäß § 1a Absatz 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maß-
nahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an 
den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.  
Im Aktionsplan der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Bundes sowie 
dessen Fortschrittsbericht wird auf die besondere Bedeutung des Stadtgrüns für klimaang e-
passte Stadtentwicklungsplanungen verwiesen. Im Rahmen der 90. Änderung des FNP erfolgt 
die Darstellung von öffentlichen Grünflächen. Diese Darstellung dient dem Erhalt und der Erwei-
terung vorhandener Grünflächen einschließlich der Wallhecke im Süden mit ihrem prägenden

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Baum- und Gehölzbestand. Konkrete Festsetzungen, die geeignet sind, den Folgen des Klim a-
wandels entgegenzuwirken, trifft der Bebauungsplan Nr. 559.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 90. Änderung des FNP 
betroffen. Die vorhandene Wallhecke im Süden des Änderungsbereichs ist gemäß § 39 Lan-
desnaturschutzgesetz geschützt. Die Wallhecke und die sie begleitenden Gräben sowie die 
südlich anschließende Fläche sind als Bodendenkmal unter Schutz gestellt. I nnerhalb des Ä n-
derungsbereichs befinden sich die naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen des östlich geleg e-
nen, rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459.  
Landschaftsplan „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ (LP 2) 
Der noch unbebaute Teil des Änderungsbereichs (zwischen der Wallhecke im Süden und dem 
Regenrückhaltebecken im Norden) liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen 
Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“. Der Landschaftsplan stel lt das En t-
wicklungsziel 2-1.1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig 
ausgestatteten Landschaft“ dar.  
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog. 
„Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz N RW. Bei 
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich ei-
nes Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem In -Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr. 595) au-
ßer Kraft.  
Im Rahmen des Bebauungsplans werden die Flächen aus dem Geltungsbereich des Land-
schaftsplanes entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und 
Vorbergs Hügel“ erfolgt an der Außengrenze des Bebauungsplanes. Landschaftsplanerische 
Belange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorhaben nicht entgegen gehal-
ten. 
Grünordnung Münster 
Der Änderungsbereich ist in der Grünordnung Münster überwiegend als Siedlungsbereich aus-
gewiesen, im Bereich der Grünflächen und der Kita im nördlichen Teil ist eine funktionale Grün-
anlage ausgewiesen.  
Sonstige Schutzwürdigkeiten 
Der Änderungsbereich liegt im nördlichen Teil des Biotopverbundsystems „Kleingehölze und 
Grünlandbereiche bei Sandrup“. Die Birk stellt das Bindeglied zwischen den Biotopverbundtei-
len im Süden und Norden dar (VB-MS-3911-012). Durch den Erhalt der wertgebenden linienhaf-
ten Strukturelemente wie die renaturierte Birk mit den beidseitig anschließenden, vorhandenen 
Kompensationsflächen sowie die prägende Wallhecke im Süden des Änderungsbereichs bleibt 
die Biotopverbundfunktion erhalten.

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 20 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Im Folgenden erfolgt eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwel t-
auswirkungen auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans, d.h. mit einem gewissen Abstra-
hierungsgrad.   
7.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit 
Derzeitige Umweltsituation 
Der Änderungsbereich wird landwirtschaftlich, zum Wohnen einschließlich Kindertagesstätte 
sowie für die Freizeit (Grünfläche mit Festwiese, Spieleinrichtungen) genutzt. Für eine ruhige, 
landschaftsbezogene Erholung werden die Wirtschaftswege der landwirtschaftlichen Flächen in 
der Umgebung von Sprakel und insbesondere im östlich verlaufenden Hauptgrünzug Nördliches 
Aatal genutzt. Im Norden des Änderungsbereichs befindet sich ein Regenrückhaltebecken.   
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die landwirtschaftliche Nutzung im noch unbebauten Teil des Änderungsbereichs entfällt mit 
der Inanspruchnahme durch die geplante Bebauung ersatzlos. Generell wird die landwirtschaf t-
liche Nutzfläche i n Münster durch die fortschreitende Siedlungsentwicklung im Außenbereich 
kontinuierlich geringer. Als Grundlage zur Vermeidung der Überplanung von Flächen mit be-
sonderer Bedeutung für die Landwirtschaft sind diese im Flächennutzungsplan gekennzeichnet. 
Eine solche Bedeutung hat die Fläche des Änderungsbereiches nicht.  
Die sonstigen vorhandenen Nutzungen bleiben erhalten und werden durch die geplante Schule 
mit Sporthalle sowie Wohnbaufläche ergänzt.  
Für die Freizeit- und Erholungsnutzung wird der Raum zuk ünftig durch eine geplante Fuß - und 
Radwegeverbindung innerhalb der öffentlichen Grünfläche im Osten des Bebauungsplans 
Nr. 459 aufgewertet.  
Lärm 
Der Änderungsbereich ist insbesonde re im westlichen, zur Autobahn A  1 gelegenen Bereich 
großflächig durch den Straßenverkehrslärm der BAB 1 vorbelastet. Die Vorbelastung war der 
Anlass, den ursprünglich als ein Baugebiet geplanten Bereich nördlich der Landwehr zu teilen. 
Für das in der Realisierung befindliche östliche Teilgebiet innerhalb des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans Nr. 459 wurden die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz 
im Hochbau“ hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten bzw. an dessen westlichem Randbe-
reich lediglich geringfügig überschritten. Im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche für eine 
Grundschule mit Sporthalle sowie der östlich der Schule geplanten Wohnbauflächen ist im 
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 die Lärmvorbelastungssituation zu be-
rücksichtigen und es sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.  
Luftschadstoffe 
Mit Blick auf die relevanten Luftschadstoffe Feinstaubfraktionen (PM10, PM2,5) und Stickstoff -
oxiden (NOx) besteht eine Vorbelastung aufgrund der westlich verlaufenden Autobahn. Aller-
dings sind aufgrund der großen Entfernung von 200 m zur Autobahn sowie der guten Ausbrei-
tungsbedingungen, die zur Verdünnung der Luftschadstoffe führen, Immissionen im Bereich der 
Grenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards sicher auszuschließen.

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 20 
Geruch 
Auf den Änderungsbereich wirken Geruchsimm issionen aus Tierhaltungsanlagen der Umg e-
bung ein. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 wurde ein Immissions-
schutzgutachten (Ingenieurbüro Jedrusiak, 2019) erstellt. Im Ergebnis besteht im Bereich der 
geplanten Gemeinbedarfs- und der östlich anschließenden geplanten Wohnbaufläche eine G e-
ruchsbelastung von 13 bis max. 14 % Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstunden. Di e-
se Geruchsbelastung liegt oberhalb des Immissionswertes für Wohngebiete von 10% Geruchs-
häufigkeiten in Prozent der Jahr esstunden gemäß der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Für 
Schulen besteht kein höherer Schutzanspruch als für die sie umgebende Bebauung.  
Gemäß LANUV NRW (2017) sind in räumlich begrenzten Übergangsbereichen zwischen dem 
Außenbereich und Wohngebieten Im missionswerte von bis zu 15% denkbar. Aufgrund der g e-
ringen Ost -West-Ausdehnung des neu überplanten Bereichs, für den der Bebauungsplan Nr. 
559 aufgestellt wird (max. 150 m) kann die gesamte Fläche als Übergangsbereich definiert und 
der Wert IW 0,15 (15%) als Zielwert angesetzt werden. Die Geruchsvorbelastungssituation ist in 
der planerischen Abwägung zu berücksichtigen.   
Für einen Teilbereich im südlichen Änderungsbereich kann eine Kampfmittelbelastung nicht 
gänzlich ausgeschlossen werden. Im Rahmen des i n Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 
Nr. 559, in dessen Plangebiet der relevante Bereich liegt, wird auf notwendige Vorkehrungen 
und Maßnahmen hingewiesen, um diesbezügliche Risiken für die menschliche Gesundheit aus-
zuschließen. Der nächstgelegene Stö rfallbetrieb (Biogasanlage) auf Münsteraner Gebiet befi n-
det sich rund 1.300 m Luftlinie südöstlich der geplanten Bebauung.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter, werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
7.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Der zentrale Teil des Änderungsbereichs, für den der Bebauungsplan Nr. 559 aufgestellt wird, 
wird intensiv ackerbaulich bewirtschaftet. Ein geringerer Flächenanteil ist Ackerbrache, hat aber 
Ackerstatus. Aufgrund der intensiven Nutzung ist die landschaftsökologische Qualität als relativ 
geringwertig einzustufen. Im Norden befindet sich ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebe-
cken, das im Zusammenhang mi t der Aufstellung des östlich angrenzenden Bebauungsplans 
Nr. 459 errichtet wurde und das Oberflächenwasser aus diesem Baugebiet aufnimmt. Im Rand-
bereich des Beckens wurden Pflanzmaßnahmen sowohl von Einzelbäumen als auch von Fel d-
hecken aus standortheimisc hen Gehölzen vorgenommen. Durch diese Maßnahmen ist eine 
landschaftsgerechte Einbindung erfolgt. 
Entlang der westlichen Grenze des Änderungsbereichs verläuft die Birk als ständig wasserfüh-
rendes Fließgewässer. Diese wurde im Zusammenhang mit der Ausweisung von Ausgleichsflä-
chen für den Bebauungsplan Nr. 459 renaturiert. Im Zuge dieser Maßnahme wurden ein leicht 
mäandrierender Gewässerlauf geschaffen, die Uferböschungen abgeflacht und landschaftsg e-
recht bepflanzt. Südlich des Regenrückhaltebeckens werden die Ausgleichsflächen fortgeführt. 
Dort sind ebenfalls Pflanzungen aus standortheimischen Gehölzen vorgenommen worden, die 
in einen neu angelegten, extensiv gepflegten, krautreichen Wiesenstreifen eingebunden sind.

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 20 
Im südlichen Randbereich dieser Fläche verläuft ein Schotterrasenweg, der das Auslaufbau-
werk des Regenrückhaltebeckens erschließt. 
Als kulturhistorisch und landschaftsökologisch bedeutendes Struktur - und Gliederungselement 
trennt eine alte Landwehr in Form einer breiten Wallhecke den äußersten Süden des Ände-
rungsbereichs vom übrigen Raum. Der rund 8 m breite Wallkörper ist als Bodendenkmal g e-
schützt. Auf ihm stockt ein bis zu ca. 150 Jahre alter und bis zu 20 m hoher, vitaler Gehölzbe-
stand. Als Hauptbestandsbildner treten Stieleichen mit Stammdurchmessern von bis zu 100 cm 
auf. Die Baum - und Strauchschicht beinhaltet mehrere Altersstufen und ist gut ausgeprägt. 
Über den Schutz des Wallkörpers hinaus ist der Gesamtbestand nach § 39 Landesnaturschut z-
gesetz NRW gesetzlich geschützt. Im Zuge der Erschließungsplanung für den Bebauungsplan 
Nr. 459 wurde die Wallhecke zur Anbindung an die Straße „Landwehr“ durchbrochen. 
Etwa 15 m nördlich der Landwehr stockt im Bereich der o. g. Ackerbrache ein ca. 10 m hoher 
Stieleichen-Einzelbaum. Der Stammdurchmesser beträgt ca. 50 cm. Der Baum mit einem Kr o-
nenansatz in 3 bis 3,5 m Höhe verfügt über einen ausgeprägten Stammfuß. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Eingriffe in Natur und Landschaft 
Die Ausweisung der Fläche für Gemeinbedarf zur Entwicklung eines Grundschulstandorts nebst 
Sporthalle und der östlich gelegenen Wohnbaufläche liegt räumlich innerhalb der Ackerstandor-
te mit relativ geringen landschaftsökologischen Bestandswertigkeiten. Die wertgebenden Stru k-
turen innerhalb des  Änderungsbereichs, wie die Landwehr und die Ausgleichsflächen mit der 
renaturierten Birk, bleiben erhalten und werden in die dargestellte Grünfläche eingebunden. 
Südlich der Wallhecke wird die Darstellung der Grünfläche bis zur Straße „Landwehr“ ausg e-
dehnt. Dies ermöglicht im weiteren Verfahren eine ökologische Aufwertung und landschaftsver-
trägliche Gestaltung mit extensivem Charakter, so dass sich das Baugebiet verträglich in das 
Landschaftsbild einfügen wird. Ähnlich verhält es sich diesbezüglich mit den Ausgleichsflächen 
im Westen und Norden, so dass das Landschaftsbild im weiteren Verfahren als wiederherg e-
stellt eingestuft werden kann. 
Trotz der eingriffsminimierenden Darstellungen ist von erheblichen Umweltauswirkungen hi n-
sichtlich der Eingriffsintensität und der landschaftsökologischen Auswirkungen der Entwurfsrea-
lisierung auszugehen. Vor allem die Ausweisung eines Schulstandorts bringt dies mit sich, be-
dingt durch die erhebliche Neuversiegelung. Neben dem Verlust offenporiger Vegetationsfl ä-
chen ist hiermit auch ein Lebensraumverlust von Flora und Fauna verbunden. 
Für den entstehenden Kompensationsbedarf werden Flächen aus dem städtischen Kompens a-
tionsflächenpool im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt und somit der Ausgleich sichergestellt. 
Die Ermittlung der zu erwartenden Eingriffe in den Boden, die Natur und Landschaft im Detail 
und die Verortung der dafür erforderlichen Ausgleichsflächen erfolgt im Bebauungsplanverfah-
ren. 
Artenschutzrechtliche Prüfung   
Hinweise auf verfahrenskritische Arten, die eine Restriktion für Planungen darstellen könnten, 
liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde für den Änderungsbereich und für die Umgebung 
nicht vor. Gemäß der stadtweiten Kiebitzkartierung des Nabu (Projektbericht Kiebitz, Stand 
2018) kommen im Änderungsbereich und der Umgebung keine Kiebitze vor.

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 20 
Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Wallhecke der Landwehr als auch der Gehölzbe-
stand an der Birk als Brut -, Jagd - und Ruheplatz für häufig vorkommende Vogelarten sowie 
auch als Jagdgebiet für Fledermäuse dienen. Da diese Flächen grundsätzlich erhalten bleiben 
und aufgewertet werden, ist nicht von relevanten Beeinträchtigungen dieser Tiergruppen aus-
zugehen. Sofern die Fällung von einzelnen Bäumen erforderlich ist, erfolgt diese i.d.R. nur im 
Winterhalbjahr außerhalb der Brutperiode; bei Ausnahmen davon ist der Nachweis zu erbri n-
gen, dass keine Brutvögel betroffen sind. Bei Anzeichen von Höhlen in den Bäumen erfolgt eine 
weitergehende Kontrolle auf Besatz.  
Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zur Vermeidung, Mi nimierung und zur Kompensati-
on der Eingriffe in Natur und Landschaft festgelegt und umgesetzt.   
7.4.3  Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Die 90. Flächennutzungsplanänderung wird im Wesentlichen durch die Änderung von geplanter 
Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche erforderlich. Dieser Bereich wird landwirtschaftlich g e-
nutzt und ist im Wesentlichen unversiegelt und unverbaut. Der natürlicherweise vorkommende 
Bodentyp ist gemäß Umweltkataster überwiegend ein typischer Gley und damit ein grundwas-
serbeeinflusster Boden. Schutzwürdige Böden befinden sich nicht im Änderungsbereich.  
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Eine Überplanung der noch unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Fläche im zentralen Ä n-
derungsbereich ist bereits im Ist -Zustand vorbereitet, da der fortgeschriebene FNP dort bereits 
Wohnbaufläche darstellt. Die grundsätzliche Flächeninanspruchnahme unterlag dementspr e-
chend bereits bei der Fortschreibung des FNP der Abwägung der Belange, u.a. der Inan-
spruchnahme bisher unversiegelter und landwirtschaftlich genutzter Fläche. Die 90. Änderung 
des FNP, mit der im Wesentlichen dargestellte Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche geän-
dert wird, steht demgemäß der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel nicht grundsätzlich 
entgegen.  
Durch die Überbauung und Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden in 
seinen Funktionen für den Naturhaushalt erheblich und nachhaltig negativ beeinträchtigt. Der 
konkrete Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wird im R ahmen der Eingriffs -/Ausgleichs-
bilanzierung im Bebauungsplanverfahren ermittelt und bei der Ausgleichsmaßnahmenplanung 
berücksichtigt, so dass gemäß dieser anerkannten Verfahrensweise kein erheblicher Eingriff zu-
rückbleibt. Grundsätzlich ist jedoch zu ber ücksichtigen, dass die zur Verfügung stehende Fl ä-
che nicht vermehrbar ist. 
Abfall 
Es ist mit dem üblichen Abfallaufkommen von Wohngebieten bzw. Schulen etc. zu rechnen. E s 
erfolgt eine Getrenntsammlung der Wertstoffe.  
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter).

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 20 
7.4.4  Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Im westlichen Änderungsbereich verläuft die renaturierte Birk, deren Uferbereiche als „Flächen 
für potenzielle Gewässerentwicklung und Retention“ im FNP gekennzeichnet sind. Östlich der 
Birk befinden sich die bestehenden Ausgleichsflächen des Bebauungsplans Nr. 459 sowie die 
Wallhecke der Landwehr, die eine Puf ferfunktion für das Gewässer übernehmen. Der Grund-
wasserflurabstand beträgt gemäß Umweltkataster 80 – 130 cm, die Grundwasserneubildung s-
rate ist gering. Der Änderungsbereich liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch die Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Da di e-
se bereits im Ist -Zustand niedrig ist, keine grundwasserabhängigen Biotope betroffen sind und 
der Änderungsbereich nicht in einem Wasserschutzg ebiet liegt, ist diesbezüglich nicht mit rel e-
vanten Umweltauswirkungen zu rechnen.  
Das abzuleitende Niederschlagswasser kann dem vorhandenen Regenrückhaltebecken im 
Norden des Änderungsbereichs zugeführt werden. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 559 
werden weitere Maßnahmen zur Förderung des lokalen und natürlichen Wasserhaushalts g e-
prüft (z.B. Dachbegrünung etc.).   
7.4.5  Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Klima des Änderungsbereichs ist im unbebauten Teil dem Freilandklima, ansonsten dem 
Klima der locker bebauten Randbereiche zuzuordnen. Generell sind Ackerflächen wie im zent-
ralen Änderungsbereich geeignet, nächtlich Kaltluft zu produzieren. Eine besondere Klimafun k-
tion weisen der Änderungsbereich und seine Umgebung jedoch nicht auf. Die Bäume und G e-
hölze des Änderungsbereichs, insbesondere die Wallhecke im Süden, fungieren als Frischluf t-
produzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzi e-
ren. Positiv wirkt sich auch die Verschattungswirkung der Bäume an warmen, sonnenintensiven 
Sommertagen aus.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die Kaltluftproduktionsfunktion der bisherigen Ackerfläche kann auf Grund der Versiegelung 
und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt aufrechterhalten werden. Relevante Auswirkungen 
über den Änderungsbereich hinaus sind jedoch nicht zu erwarten. Die flächenhaften Baum- und 
Gehölzbestände bleiben mit ihren positiven Funktionen auf das Klima und die Luft erhalten und 
werden durch die Darstellung der Grünflächen gesichert.  
Klimawandel 
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Trei b-
hauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verur-
sachten Ursprung haben können. Im Änderungsbereich bestehen Treibhausgasemissionen 
durch Heizungen und Verkehr im Bereich der vorhandenen Bebauung. Diese sind auch für die 
geplante Bebauung zu erwarten sowie zusätzlich bauzeitliche Treibhausgasemissionen durch 
Baufahrzeuge und - maschinen, LKW etc. Durch die potenzielle stadtregionale Veloroute ent-

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 20 
lang der L 587 sowie die Anbindung an den ÖPNV soll der motorisierte Individualverkehr einge-
dämmt werden.  
Von einer relevanten Verstärkung des Klimawandels durch die Realisierung der Grundschule 
und des Wohngebietes und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen ist nicht auszug e-
hen.    
Im Aktionsplan der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Bundes sowie 
dessen Fortschrittsbericht wird auf die besondere Bedeutung des Stadtgrüns für klimaang e-
passte Stadtentwicklungsplanungen verwiesen. Im Rahmen der 90. Änderung des FNP erfolgt 
im Süden die Neudarstellung der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Flächen für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landsch aft. 
Diese Darstellung dient dem Erhalt der Wallhecke mit ihrem prägenden Baum - und Gehölzbe-
stand und der extensiven Gestaltung des südlich angrenzenden Streifens. Konkrete Festse t-
zungen, die geeignet sind, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken, tri fft der Bebau-
ungsplan.  
7.4.6  Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Der Änderungsbereich ist im Osten und Nordosten durch die bestehende Wohnbebauung mit 
Kita, im Süden, Westen und Norden durch die wertgebenden Landschaftselemente Wallhecke, 
die renaturierte Birk und das naturnah gestaltete Regenrückhaltebecken jeweils mit vorgelage r-
ten Ausgleichsflächen gekennzeichnet.  
Der Landschaftsplan „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ umfasst den noch unbebauten Teil 
des Änderungsbereichs mit den genannten Landschaftselementen. Der Landschaftsplan stellt 
das Entwicklungsziel 2- 1.1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder 
vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar.   
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 werden die Flächen aus dem Gel-
tungsbereich des Landschaftsplans entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans 
„Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ erfolgt an den Außengrenzen des Bebauungsplans. 
Landschaftsplanerische Belange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorha-
ben nicht entgegen gehalten.  
Die wertgebenden Strukturen innerhalb des Änderungsbereichs wie die Wallhecke mit ihrem 
prägenden Baum - und Gehölzbestand und die Ausg leichsflächen mit der renaturierten Birk 
bleiben erhalten und werden in die Grünflächen eingebunden. Südlich der Wallhecke wird die 
Darstellung der Grünfläche bis zur Straße „Landwehr“ ausgedehnt. Dies ermöglicht im weiteren 
Verfahren eine landschaftsverträgliche Gestaltung mit extensivem Charakter, so dass das Bau-
gebiet sich in das Landschaftsbild verträglich einfügen wird. Ähnlich verhält es sich diesbezüg-
lich mit den Ausgleichsflächen im Westen und Norden, so dass das Landschaftsbild im weiteren 
Verfahren als wiederhergestellt eingestuft werden kann.

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 20 
7.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation  
Innerhalb des Änderungsbereichs befindet sich ein Teilabschnitt einer mittelalterlichen Land-
wehr, die ein Bodendenkmal im Sinne des D enkmalschutzgesetzes NRW ist. Die als Boden-
denkmal unterschutzgestellte Fläche umfasst die Wallhecke und die sie begleitenden Gräben 
sowie die südlich anschließende Fläche. Baudenkmäler bestehen innerhalb des Änderungsbe-
reichs nicht. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die Fläche des Bodendenkmals ist mit der 90.  Änderung des FNP als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft dargestellt, so dass keine planerischen Konflikte zu erwarten sind.  
Innerhalb des Änderungsbereichs können darüber hinaus jederzeit weitere Bodendenkmäler 
entdeckt werden.  
7.4.8  Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Der Änderungsbereich ist insbesondere im west lichen, zur Autobahn  A 1 gelegenen Bereich 
großflächig durch den Straßenverkehrslärm der A  1 vorbelastet. Die Vorbelastung war der A n-
lass, den ursprünglich als ein Baugebiet geplanten Bereich nördlich der Landwehr zu teilen. Für 
das in der Realisierung befindliche östliche Teilgebiet innerhalb des Geltungsbereichs des B e-
bauungsplans Nr. 459 wurden die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im 
Hochbau“ hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten bzw. an dessen westlichen Randbereich 
lediglich geringfügig überschritten. Im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche für eine 
Grundschule mit Sporthalle sowie der östlich der Schule geplanten Wohnbauflächen ist im 
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 die Lärmvorbelastungssituation zu be-
rücksichtigen und es sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.  
Im Änderungsbereich liegt eine Geruchsvorbelastung durch Tierhaltungsbetriebe der Umg e-
bung vor (Jedrusiak, 2019). Der noch nicht bebaute Teil des Änderungsbereichs, für den der 
Bebauungsplan Nr. 559 aufgestellt wird, liegt im räumlich begrenzten Übergangsbereich zw i-
schen dem Außenbereich und Wohngebieten, in dem eine begrenzte Überschreitung der I m-
missionswerte denkbar ist. Die Geruchsvorbelastungssituation ist in der planerischen Abw ä-
gung zu berücksichtigen.   
Durch die Bodenversiegelung entstehen erhebliche Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, 
die im weiteren Verfahren mit geeigneten Maßnahmen vermindert und kompensiert werden. Es 
verbleibt jedoch die Tatsache, dass das Schutzgut Fläche nicht vermehrbar ist.  
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, dass die bisherige 
Darstellung im Wesentlichen als Wohnbaufläche erhalten bliebe und keine Änderung als G e-

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 20 
meinbedarfsfläche als Basis für die Planung der Grundschule erfolgen würde. Unter Beibehal-
tung der vorhandenen Darstellungen könnte ein Bebauungsplan für Wohnbauflächen aufgestellt 
werden oder die bisherige landwirtschaftliche Nutzung würde aufrechterhalten bleiben.  
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Die grundsätzliche Prüfung geeigneter Siedlungsflächen erfolgte bereits im Rahmen des Bau-
landprogramms 2018 –  2025, Stufe 1, deren Teil der Änderungsbereich ist. Die Fläche wurde 
als planerisch geeignet eingestuft und aufgrund fehlender K.o. -Kriterien mit positivem Ergebnis 
geprüft. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03 .07.2019 das fortgeschriebene 
Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 beschlossen.  
7.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c  BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen.  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren 
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen 
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die konkreten Kompensationsflächen und 
Kompensationsmaßnahmen festgelegt, die im weiteren Verfahren einem Monitoring durch das 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster unterzogen werden.  
7.8  Zusammenfassung 
Mit der 90. Änderung des FNP wird im Wesentlichen verfolgt, die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die geplante Grundschule mit Sporthalle zu schaffen. Zu diesem Zweck wird im 
zentralen, bisher als Wohnbaufläche dargestellten Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit den 
Zweckbestimmungen Schule sowie Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 
dargestellt. Der Bereich der Landwehr mit Wallhecke im Süden wird als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft dargestellt. Bei den sonstigen Darstellungen handelt es sich im Wesentlichen 
um Anpassungen des FNP.  
Der Änderungsbereich ist Teil des fortgeschriebenen Baulandprogramms 2019 – 2025/2030, 
das am 03.07.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde. Der Regionalplan stellt den 
Änderungsbereich als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Auch die Grünordnung weist die Fl ä-
che überwiegend als Siedlungsfläche sowie im Norden als funktionale Grünanlage aus.  
Mit Blick auf die Verkehrslärmproblematik der westlich verlaufenden Autobahn A1 sind im Rah-
men des Bebauun gsplanverfahrens geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Im Ände-
rungsbereich liegt eine Geruchsvorbelastung durch Tierhaltungsbetriebe der Umgebung vor. 
Der noch nicht bebaute Teil des Änderungsbereichs, für den der Bebauungsplan Nr. 559 aufge-
stellt wird , liegt im räumlich begrenzten Übergangsbereich zwischen dem Außenbereich und 
Wohngebieten, in dem eine begrenzte Überschreitung der Immissionswerte denkbar ist.

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 20 
Die landschaftsökologisch und landschaftsästhetisch wertgebenden Strukturen – wie die Wall-
hecke im Bereich des Bodendenkmals Landwehr und die vorhandenen Ausgleichsflächen des 
benachbarten Bebauungsplans Nr. 459 mit der renaturierten Birk – bleiben erhalten und werden 
in öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft eingebunden. Die vorhandenen 
landschaftsökologischen und -ästhetischen Funktionen der Wallhecke werden durch die geplan-
te extensive Entwicklung des südlich angrenzenden Bereichs bis zur Str aße Landwehr weiter 
aufgewertet. Die Grünflächen haben positive Funktionen für Boden, Natur und Landschaft ei n-
schließlich des Schutzguts Klima und zur Begegnung der Folgen des Klimawandels. 
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vor bergs Hügel“, der als 
Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig 
ausgestatteten Landschaft“ ausweist, muss im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung zurüc k-
genommen werden.  
Mit der Planung sind erhebliche Eing riffe in Boden, Natur und Landschaft verbunden, die im 
Zuge der verbindlichen Bauleitplanung zu bilanzieren und auszugleichen sind. 
7.9  Quellen 
 Ingenieurbüro Jedrusiak (2019): Immissionsschutzgutachten – Aufstellung des Bebau-
ungsplanes Nr. 559 „Sprakel – nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdorn-
weg“, Immissionsprognose für Geruch 
 LANUV NRW (2017): GIRL-konformes Vorgehen bei der Bewertung von Geruchsimmissi-
onen. Dienstbesprechung am 07.07.2017 
 Nabu Naturschutzstation Münsterland e.V. (2018): Projektbericht Rettung der Kiebitzbe-
stände in Münster 
 nts Ingenieurgesellschaft (2019): Lärmtechnische Untersuchung zur Wohnbauentwicklung 
im Bebauungsplan Nr. 559 „Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und 
Weißdornweg“ Münster  
 Umweltdaten Münster 2014/2015 
 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 
 Umweltkataster der Stadt Münster im Internet:  
 (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster

90. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel 
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 20 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich 
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

V-0803-2019-Anlage-6-Planverkleinerung-B559

1282 Zeichen

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GrundschuleSporthalle
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Sportanlage
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WeißdornwegHolunderweg
Holunderweg
Hagebuttenweg
3436a
Schlehenweg
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37 111
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195
157
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100
216
115
149150
215
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208
117
144
245
190
325
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244
577
284
142
205
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232
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188
32
805
221
189
206
31
113
141
234
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185
199
231
578
183
108
179
37
88
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194193
203201
327
224
143
36
197
182
210
116
29
192 178
209
240
236
204
217
177
30
Flur 057
Flur 055
LPB IVLPB III
LPB IVLPB III
0,6oSDIIWA0,4ED
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EG OKFF max.P1+1EG OKFF max.P1+1
EG OKFF max.P1+1EG OKFF max.P1+1
EG OKFF max.P1+1
A
A
48,69 49,54
49,26
49,3049,60
50,1049,60
48,7948,6748,5448,4449,7149,6748,7448,7448,4448,6048,7448,3248,5848,5748,5748,5748,6848,4849,5848,5949,5848,6349,5848,7248,5948,7948,9449,5249,12
48,5048,6748,9348,5448,8048,5448,80
Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0803/2019
3ODQYHUNOHLQHUXQJ0D‰VWDEBebauungsplan Nr. 559

V-0803-2019-Anlage-3-Plan-FNP

668 Zeichen

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Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
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Plan zur 90. Änderung
des Flächennutzungsplans
Sprakel -
Nördlich Landwehr /
Westlich Schlehenweg
und Weißdornweg
Stand: 17.07.2019M. 1:15.000
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Flächen für den Gemeinbedarf
Grünflächen
Schule
Sozialer Zweck
Flächen für Ver- und Entsorgung
Pumpwerk
RegenrückhaltebeckenRRB
Spielbereich A
Festplatz
Flächen für potenzielle
Gewässerentwicklung
und Retention
Kindergarten
Maßnahme zum Schutz,
zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Kennzeichnung, nachrichtliche
Übernahmen u. Vermerke
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0803/2019

Anlage A

1266 Zeichen

Anlage A zur V/0803/2019 
Kurzüberblick 
Der Entwurf zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Entwurf des Bebauungsplans 
Nr. 559: Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg sollen öffentlich 
ausgelegt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Planungen verfolgen das Ziel eine Verlagerung und damit einhergehend eine Erweiterung 
der Grundschule in Sprakel zu ermöglichen sowie eine Arrondierung des angrenzenden Wohn-
gebiets zu ermöglichen.  
Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans sollen dafür 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. 
 
Finanzierung 
Durch die öffentlich Auslegung der Planentwürfe entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Inhalte der Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Inhalte des Bebauungsplans bil-
den den Rahmen für die Umsetzung verschiedener Querschnittsthemen.

V-0803-2019-Anlage-4-Begruendung-B559

100835 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 31 
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0803/2019 
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 559:  
Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich  
Schlehenweg und Weißdornweg 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2.  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 3 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5  Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 
6.  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5 
6.1  Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 
6.2.1  Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 
6.2.2  Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 5 
6.2.3  Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................................... 6 
6.2.4  Firstrichtung, Dachform ..................................................................................................... 7 
6.2.5  Material, Farbgebung ........................................................................................................ 7 
6.2.6  Stellplätze, Nebenanlagen ................................................................................................ 7 
6.2.7  Freiflächen, Begrünung, Einfriedungen............................................................................. 8 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................... 8 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................... 9 
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 10 
6.6  Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 10 
6.6.1  öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 10 
6.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 10 
6.6.3  Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 11 
6.7  Immissionsschutz ...................................................................................................................... 11 
6.7.1  Lärmimmissionen ............................................................................................................ 11 
6.7.2  Geruchsimmissionen ...................................................................................................... 13 
6.8  Kampfmittel, Altlasten ................................................................................................................ 13 
6.9  Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 14 
7.  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 15 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 15 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 15 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 15 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 16 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 17 
8.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit ........................................................................ 18 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 21 
8.4.3  Fläche und Boden ........................................................................................................... 24 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 24 
8.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 25 
8.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 26 
8.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 26 
8.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 27 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 27 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 28

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 31 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 28 
8.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 28 
8.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 28 
8.9  Quellen ...................................................................................................................................... 30 
9.  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 30 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 30 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ort srand des Stadtteiles Sprakel. Ursprünglich war 
das Gebiet als westliche Arrondierung des im Bau befindlichen Wohngebiets „Nördlich Land-
wehr“ (Bebauungsplan Nr. 459) vorgesehen. Zunächst als ein Baugebiet geplant, musste das 
Gebiet aufgrund der in einem Gu tachten festgestellten Lärmimmissionen durch die Bundesau-
tobahn 1 (BAB 1) geteilt werden. Der aktuell vorliegende Planfeststellungsbeschluss für den 
sechsspurigen Ausbau der BAB 1 umfasst aktive Schallschutzmaßnahmen, die die Situation im 
Gebiet deutlich v erbessern werden. In diesem Zusammenhang wurden die Planungen für die 
Entwicklung des Gebiets wieder aufgenommen. 
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Prognosen für den Stadtteil Sprakel, ist die Ziel-
setzung „Wohnen“ für das Gebiet zu überdenken. Die laut Baulandprogramm erwartete Baut ä-
tigkeit im Stadtteil allgemein bringt einen starken Bevölkerungsanstieg mit sich. So wird unter 
anderem die Bevölkerung in der Altersgruppe von sechs bis unter zehn Jahren in Sprakel in 
dem Maße wachsen, dass die vorhandene Grundschule mindestens zweizügig zu führen sein 
wird. 
Die Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel ist momentan auf zwei Eingangsklassen fes t-
gelegt, wobei die für eine Zweizügigkeit erforderlichen Räume aktuell nicht vorhanden sind. Ab 
dem Schuljahr 2022/2023 ist, je nach Vermarktungs - und Fertigstellungsdauer der Baugebiete 
im Stadtteil, mit dem Bedarf einer Dreizügigkeit zu rechnen. 
In einer Machbarkeitsstudie wurde für die Grundschule Sprakel eine Erweiterung auf zwei Züge 
am aktuellen Standort geprüft. Die Studie ergab, dass die Umsetzung in städtebaulich verträgl i-
cher Weise möglich, jedoch mit erheblichen Beeinträchtigungen des Schulbetriebs und erhebl i-
chen Kosten verbunden ist. Ein Ausbau zur vollen Dreizügigkeit ist am Altstandort, insbesonde-
re mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, nicht möglich. 
Das aktuelle Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Größe als neuer Grundschulstandort. Aus 
diesem Grund sollen die Zielsetzung für das Plangebiet angepasst und mit der Änderung des 
Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 die planungsrechtl i-
chen Voraussetzungen für eine Verlagerung des Grundschulstandorts geschaffen werden. 
2.  Geltungsbereich 
Das Plangebiet wird begrenzt durch eine vorhandene Sportanlage im N orden, die Grundstücke 
der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße „Hagebuttenweg“ im Osten, durch die Straße 
Landwehr im Süden und landwirtschaftliche Nutzfläche im Westen. 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 559 liegen die folgenden Grundst ü-
cke: 
Gemarkung St. Mauritz, Flur 57, Teile der Flurstücke 31, 32, 34, 234.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 31 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen 
bezeichnet. 
3.  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem Entwicklungsgebo t aus dem Flächen-
nutzungsplan (FNP). Der FNP der Stadt Münster stellt im betreffenden Bereich von Sprakel 
Wohnbaufläche und Grünfläche dar. Im Nordwesten der Fläche sind ein Regenrückhaltebecken 
und ein Pumpwerk dargestellt. Innerhalb der bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen 
ist eine Umsetzung der Entwicklungsziele mit einer nahezu ausschließlichen Nutzung als G e-
meinbedarfsfläche nicht gegeben, so dass eine Ä nderung des Flächennutzungsplans erforder-
lich ist. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt als 90. Änderung parallel zur Aufstel-
lung des Bebauungsplans. 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vorbergs 
Hügel“ (LP2). Die Flächen des Bebauungsplans werden aus dem Geltungsbereich des Land-
schaftsplans entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und 
Vorbergs Hügel“ erfolgt an der Außengr enze des Bebauungsplans. Das erforderliche Land-
schaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des 
Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sogenanntes „Klauselverfah-
ren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NW (LNatSchG). Bei 
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich ei-
nes Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans (hier Nr. 559) außer 
Kraft. 
Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind vom Bebauungsplan Nr. 559 
nicht betroffen. 
4  Räumliche und strukturelle Situation 
Sprakel liegt als nördlichster Außenstad tteil ca. acht Kilometer vom Zentrum Münsters und ca. 
sechs Kilometer vom Zentrum der Nachbarstadt Greven entfernt. Der Siedlungskern von Spra-
kel ist ü berwiegend geprägt von konventioneller ein- bis zweigeschossiger Einfamilienhausbe-
bauung. Außerhalb der Ortslage befindet sich vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche mit 
für das Münsterland typischen Streusiedlungen und Gehöften. Im gesamten Stadtteil leben rund 
3.350 Einwohner.  
An sozialer Infrastruktur sind eine katholische Kirche, eine Grundschule,  zwei Kindergärten, 
Spielplätze, ein Festplatz und eine Sportanlage vorhanden. Der bestehende Schulstandort be-
findet sich rund 400 m Luftlinie entfernt vom neu geplanten Standort. Perspektivisch wird das 
Angebot noch um die Bereiche betreutes Wohnen und Tagespflege am Böckmannplatz er-
gänzt.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 31 
Das Nahversorgungszentrum von Sprakel umfasst vier Einzelhandelsbetriebe, darunter einen  
Lebensmittel-Supermarkt mit Magnetfunktion, an der Sprakeler Straße. Zwei weitere Betriebe 
außerhalb des Zentrums ergänzen das Einzelhandelsangebot im Stadtteil. 
Der Stadtteil ist über die östlich geführte Um gehungsstraße L 587 und einen Bahnhaltepunkt 
am nördlichen Ortsrand an beide Zentren angebunden. Die Innenstadt Münsters ist über Bus-
verbindungen in 20 Minuten und mit der Bahn i n acht bis elf Minuten zu erreichen. Neben den 
im Osten und Norden verlaufenden Gleisen und der L 587 bildet im Westen die BAB 1 eine we-
sentliche Barriere. Die BAB 1 wirkt als Lärmemittent wesentlich auf das Plangebiet ein.  
Das bislang landwirtschaftlich genutzte Plangebiet wird von Süden her durch die Straße „Land-
wehr“, über die Straßen „Pluggenheide“ und „Am Schild“ mit dem Ortsteil verbunden. Von 
Nordosten ist das Gebiet über die Straßen „Weißdornweg“, „Holunderweg“ und „Im Draum“ an 
den Stadtteil angebunden. Die Straße „Schlehenweg“ – welche als Baustraße bereits durch ei-
nen Teilbereich des Plangebiets verläuft –  und die Straße „Weißdornweg“ geben die A n-
schlusspunkte für die Erschließung des Plangebiets vor. Die im Zuge der Planung des angren-
zenden Wohngebiets (Bebauungsplan Nr. 459) vorgesehenen fußläufigen Verbindungen zur 
Straße „In der Au“ konnten bisher nicht realisiert werden. 
Im nördlichen Teil des Plangebiets befindet sich ein bereits hergestelltes Regenrückhaltebe-
cken, welches durch den Bebauungsplan Nr. 559 planungsrechtlich abgesichert werden soll. 
Die das Becken umgebenden öffentlichen Grünflächen bilden den Übergang zu den angren-
zenden Sportanlagen sowie zu einem Spielplatz und der Festwiese des Stadtteils. Im Süden 
schließen die Grünflächen eine geschützte Wallhecke sowie das Bodendenkmal einer Land-
wehr mit ein.  Im Westen befinden sich realisierte Kompensationsflächen sowie das Gewässer 
„Birk“. Die Kompensationsflächen mit Feldhecken, Bäumen, Extensivgrünland dienen dem Aus-
gleich für den benachbarten Bebauungsplan Nr. 459. 
5  Planungsziele 
Entsprechend der Zielsetzung einen neuen Schulstandort zu realisieren, sollen rund 11.000 m² 
des insgesamt rund  37.300 m² großen Plangebiets als Gemeinbedarfsfläche für Schule, Sport 
und soziale Zwecke vorgesehen werden. Die Fläche bietet ausreichend Raum für eine zweiz ü-
gige Grundschule mit der Option zur Erweiterung auf drei Züge sowie die erforderlichen Außen-
flächen. Zudem ist vorgesehen eine Zweifachsporthalle zu realisieren, die neben dem Schul-
sport auch durch die örtlichen Vereine nutzbar ist. Über die Flächenausweisung hinausgehende 
Festsetzungen für den Schulstandort sollen im Bebauungsplan nicht getroffen werden. Die K u-
batur der Gebäude sowie die Freiflächengestaltung waren Inhalt eines Wettbewerbs (v gl. Vor-
lage Nr. V/0276/2018). Nach Bezug der neuen Schule bietet sich der Altstandort in integrierter 
Lage für eine Wohnbauentwicklung an. 
Als Arrondierung des bestehenden Wohngebiets soll im östlichen Teilbereich des Gebiets auf 
rund 5.500 m² ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Dieses soll hinsichtlich seiner 
Dichte und Gestaltung an das angrenzende Wohngebiet angepasst werden. Dementsprechend 
ist vorgesehen eine ein- bis zweigeschossige kleinteilige Bebauung mit rund 11 Doppelhäusern 
und freistehenden Einfamilienhäusern zu realisieren.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 31 
Weiterhin soll der Bebauungsplan der Sicherung des nördlich angrenzenden Regenrückhalt e-
beckens, der angrenzenden Ausgleichs- und Grünflächen, der Verkehrsflächen, sowie der süd-
lich angrenzenden Wallhecke und der geschützten Landwehr dienen.  
6.  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Grundzüge der Planung 
Damit die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung gewährleistet ist, wurde für 
die Realisierung der Ziele der vorliegende Bebauungsplan –  auf der Grundlage des städte-
baulichen Entwurfs – aufgestellt. Die Festsetzungen zu: 
 der Art der baulichen Nutzung, 
 den öffentlichen Verkehrsflächen sowie 
 den öffentlichen Grünflächen  
stellen die Grundzüge der Planung dar. 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städ-
tebauliche Konzept des Vorhabens zu sichern.  
6.2.1  Art der baulichen Nutzung 
Um das Ziel eines neuen Schulstandorts zu realisieren, wird ein Großteil der Fläche als G e-
meinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Sport“ und „soziale Zwecke“ festge-
setzt. So wird sichergestellt, dass in den Gebäuden der Schule und der Sporthalle neben dem 
Schulbetrieb auch Raum für Vereine und andere Nutzer aus dem Stadtteil bleibt.  
Durch eine öffentliche Verkehrsfläche abgegrenzt, wird im Osten des Plangebiets ein „Allg e-
meines Wohngebiet” (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Dieses Gebiet dient der Arrondi e-
rung des bestehenden Wohngebiets. Als ausnahmsweise zulässige Nutzungen gemäß § 4 
Abs. 3 BauNVO werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen in dem WA aufgrund des von ihnen 
ausgehenden Störfaktors für die Wohnbebauung ausgeschlossen.  
6.2.2  Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ), der 
Geschossflächenzahl (GFZ), der zulässigen Anzahl der Geschosse und der zulässigen Gebäu-
dehöhen definiert. Entsprechende Festsetzungen werden nur für das WA definiert. Die Bebau-
ung der Gemeinbedarfsfläche wird unter Vorgabe bestimmter Rahmenbedingungen durch einen 
Wettbewerb und die anschließende Umsetzung in enger Abstimmung der Fachämter geregelt. 
Dabei wird die Verträglichkeit zur angrenzenden Bebauung sichergestellt.  
Zur Unterstützung des Teilziels, die Einfamilienhausbebauung zu fördern und die ortstypische 
Bebauung mit geringer Dichte aufzugreifen, sind in dem WA je Hauseinheit nur maximal zwei 
Wohneinheiten zulässig.

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Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 31 
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahlen 
Die GRZ wird entsprechend der in § 17 Abs. 1 BauNVO definierten Obergrenze für allgemeine 
Wohngebiete auf 0,4 festgesetzt. Die GFZ wird für die Gebäude in dem WA mit 0,6 unterhalb 
der in § 17 Abs. 1 BauNVO definierten Obergrenze festgesetzt. Das Maß der baulichen Nut-
zung orientiert sich damit an der Nutzungsdichte in der unmittelbaren und weiteren Nachbar-
schaft und entspricht der beabsichtigten städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Gliederung 
der Baugebiete. Durch die Anpassung der Werte an die Festsetzungen des angrenzenden B e-
bauungsplans wird eine verträgliche Eingliederung der Planung in die Umgebung sichergestellt.  
Höhe baulicher Anlagen und Geschossigkeit 
Geplant ist eine Bebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung an das bestehende 
Gebiet anpassen soll. Zulässig sind daher maximal zwei Geschosse. Die festgesetzten Höhen 
werden entsprechend der Geschossigkeiten unterschieden:  
Geschossigkeit Traufhöhe Firsthöhe 
I 4,00 m 9,50 m  
II 6,75 m 9,50 m 
Tabelle 1: zulässige Höhen 
Als Bezugspunkt für die maximal zulässigen absoluten Höhen für die Hauptbaukörper ist je -
weils die für die Baufelder festgesetzte Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF EG) 
in Meter über Normalhöhennull maßgeblich. Doppelhäuser sind jeweils profilgleich, d. h. u.a. mit 
gleicher Trauf- und Firsthöhe zu errichten.  
Um für die Erdgeschossbereiche Schutz vor Überflutungen beispielsweise bei Starkregenerei g-
nissen zu bieten, ist bei den festgesetzten Höhen eine erhöhte Oberkante Erdgeschossfertig-
fußboden von mindestens 0,30 m berücksichtigt. Als weitere Maßnahme zum Schut z vor Über-
flutungen wird die Vermeidung von Tieflagen im Gelände abgesichert. Grundstücksflächen sind 
in diesem Zusammenhang durchgängig auf das Niveau der angrenzenden zur Erschließung 
dienenden öffentlichen Verkehrsfläche anzupassen. Zu angrenzenden, tie ferliegenden Grund-
stücken ist der Höhenunterschied an der maß geblichen Grundstücksgrenze durch die Bauher-
ren durch Aufschüttungen mit versickerungsfähigem Ersatzboden (Sanden) anzugleichen oder 
beispielsweise durch Betonelemente auszugleichen. 
6.2.3  Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche 
Zur Angleichung an den benachbarten Bestand sind im WA eine offene Bauweise und nur Ei n-
zel- und Doppelhäuser zulässig. Damit wird gewährleistet, dass sich das als Arrondierung g e-
dachte Gebiet nahtlos an den Bestand ang liedert. Zudem kann so ein verträgliches Nebenei-
nander gewährleistet werden. 
Die überbaubaren Flächen (Baufenster) sind mittels Baugrenzen festgesetzt. Die Dimensioni e-
rung der Baufenster ermöglicht bei der zukünftigen Aufteilung der Grundstücke eine ausrei-
chende Flexibilität. Ebenso verbleibt für die zukünftigen Bauvorhaben trotz der z.T. eher geri n-
gen Grundstückstiefen in den Baufenstern eine ausreichende Variabilität hinsichtlich der Lage 
und Grundfläche der Gebäude. Bei der Lage der Gebäude im Baufeld is t zu berücksichtigen,

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dass für Doppelhäuser – zur Sicherstellung eines geordneten Erscheinungsbilds –  Profilgleich-
heit, d.h. u.a. eine einheitliche vordere Gebäudeflucht, festgesetzt ist. 
Um eine optimale Ausnutzung der Baufelder zu ermöglichen, können die  zur Hauptgartenseite 
ausgerichteten Baugrenzen ausnahmswei se mit licht durchlässigen, zur Gartenseite offenen 
Terrassenüberdachungen überschritten werden. Die Terrassenüberdachungen sind in ihren 
Maßen auf 2/3 der Gebäudebreite und eine Tiefe von maximal 3,00 m zu begrenzen. 
6.2.4  Firstrichtung, Dachform 
Wie im angrenzenden Baugebiet sind für die Wohnbebauung ausschließlich Satteldächer z u-
lässig. Für untergeordnete Bauteile und Nebenanlagen kann von dieser Festsetzung abgew i-
chen werden. Für Bauteile, die mit Flachdach (maximalen Neigung von 5 °) ausgeführt werden, 
ist zu einem Anteil von mindestens 50 % eine extensive Begrünung vorzunehmen. Die großfl ä-
chigen Flachdächer des Schulgebäudes und der Sporthalle sind zur Regenrückhaltung, Ver-
dunstung und Verbesserung des Mikroklimas ebenfalls zu begrünen. Bei Doppelhäusern ist ei-
ne Profilgleichheit, u.a. hinsichtlich gleichem Dachüberstand und gleicher Dachneigung festg e-
setzt. 
Um eine der Umgebung entsprechende Architektursprache und -baustruktur zu gewährleisten 
werden zur Zulässigkeit von Dachaufbauten detaillierte Festsetzungen getroffen. Zulässig sind 
Dachgauben ab einer Dachneigung von 35° aufwärts. Hinsichtlich ihrer Länge dürfen einzelne 
Gauben 4,00 m und aneinander angrenzende Gauben zusammen 50 % der jewei ligen Fassa-
denlänge nicht überschreiten. Zwischen zwei Gauben und zu den Ortgängen ist ein Mindestab-
stand von 1,50 m einzuhalten. 
6.2.5  Material, Farbgebung 
Die zu Material und Farbgebung getroffenen Festsetzungen dienen zum einen der Angleichung 
an den Bestand und zum anderen der Sicherung eines einheitlichen Erscheinungsbilds. Bauen-
den wird hinsichtlich des Materials Flexibilität ermöglicht, indem als Hauptmaterial für die Fas-
saden sowohl Stein- oder Putzmaterial als auch Holz zulässig sind. Für untergeordnete Bauteile 
und energiesparende Maßnahmen können andere Materialien zugelassen werden. Lediglich bei 
Doppelhäusern ist zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds eine einheitliche 
Farbgebung und Materialwahl vorgegeben. Diese Vorgabe bezi eht sich sowohl auf Dacheinde-
ckungen als auch auf Fassaden. Ausnahmen sind im Falle passiver Solarenergienutzung und 
bei Dachbegrünungen möglich. 
6.2.6  Stellplätze, Nebenanlagen 
Um ein geordnetes städtebauliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, sind Stellplätze nur in 
den festgesetzten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für 
Garagen, die sich in den seitlichen Abstandsflächen des zugehörigen Wohngebäudes befinden, 
können ausnahmsweise Standorte zugelassen werden, die bis zu 3,0 m hinter der der Erschlie-
ßungsseite abgewandten Baugrenze liegen. Auf den für Garagen festgesetzten Flächen (Ga) 
sind ebenfalls überdachte Stellplätze (Carports) und offene, ebenerdige Stellplätze zulässig. Als 
Maßnahme zur Förderung des lokalen und natürlichen Wasserhaushalts  sind offene Stellplätze 
ebenso wie private Erschließungsflächen mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflas-
ter, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen.

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Aneinander gebaute Garagen und Carports sind in Bauform sowie Bauhöhe gleich auszufü h-
ren. Sofern ein zweiter Stellplatz bauordnungsrechtlich erforderlich ist, kann er als offener Stel l-
platz ausnahmsweise in den Zufahrtsbereichen vor den Garagen / Stellplätzen angeordnet wer-
den. 
Um die Gartenbereiche und Vorgärten als überwiegend unversiegelte Grundstücksteile abzus i-
chern, sind Nebenanlagen im WA außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur auf ei-
ner Grundfläche von insgesamt maximal 7,50 m² und außerhalb der Vorgärten zulässig. D er 
Vorgartenbereich ist definiert als die zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und vorgel a-
gerter Verkehrsfläche / Erschließungsfläche, über die die privaten Stellplätze angefahren wer-
den, gelegene Fläche. In diesen Bereichen sind lediglich Fahrradabstellanlagen bis 2,00 m H ö-
he und umpflanzte bzw. eingegrünte Müllsammelanlagen bis 1,50 m Höhe zulässig. Um keine 
geschlossenen Wände direkt an den öffentlichen Raum angrenzen zu lassen, ist bei Fah r-
radabstellanlagen, Müllsammelanlagen und Nebenanlagen im Allgemeinen zu öffentlichen Ver-
kehrsflächen ein Mindestabstand von 0,50 m einzuhalten. Zusätzlich sind Nebenanlagen hinter 
der Einfriedung des jeweiligen Grundstücks zu errichten. 
6.2.7  Freiflächen, Begrünung, Einfriedungen 
Um die Straßenräume möglichst o ffen und grün zu gestalten, sind die unter Punkt 6.2.6 def i-
nierten Vorgartenbereiche mit Ausnahme der notwendigen Zuwege und Zufahrten, zulässigen 
Stellplatzanlagen, Fahrradabstellanlagen und Müllsammelanlagen gärtnerisch anzulegen und 
dauerhaft zu unterhalten.  Feste Grundstückseinfriedungen sind in diesem Zusammenhang im 
WA ausschließlich in blickdurchlässiger Form, mit maximal 1,40 m Höhe und in Verbindung mit 
einer Hecke aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig. Alternativ können auch 
nur Hecken angelegt werden.  
Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäune) sind im 
WA ausschließlich angrenzend an Terrassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über 
Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 m im direkten A n-
schluss an das Gebäude zulässig. 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung 
Die verkehrliche Erschließung des Baugebiets erfolgt über öffentliche Verkehrsflächen. Sie stel-
len die Weiterführung der bereits hergestellten Straßen i m angrenzenden Baugebiet dar. Das 
bestehende Straßennetz wurde ursprünglich für die Erschließung eines weiteren Wohngebiets 
geplant, kann die ausreichende Erschließung der Gemeinbedarfsfläche – insbesondere durch 
die Straße „Landwehr“ – aber ebenso sicherstellen.  
Bis auf die Straße „Landwehr“ sind die Straßen als Tempo- 30-Zone vorgesehen. Die südliche 
Anbindung zur Straße „Landwehr“ ist bereits als Baustraße hergestellt und führt nach Osten ab-
knickend als „Schlehenweg“ in das bestehende Wohngebiet. Die Nor d-Süd-Verbindung wird 
durch das neue Baugebiet weiter geführt und schließt sich nach Osten abknickend an die Str a-
ße „Weißdornweg“ an. Die nördlichen Baufelder werden durch eine öffentliche 5,00 m breite 
Stichstraße erschlossen, die den Zugang aus dem Wohng ebiet zur nördlich angrenzenden 
Grünfläche und dem Regenrückhaltebecken sichert. Die Anschlüsse an die bestehenden Str a-
ßen sind hinsichtlich der Straßenquerschnitte an die Bestandsbreiten von 8,50 m angepasst. 
Die neue Nord-Süd-Achse soll mit 9,50 m breiter ausgebaut werden, so dass im Bereich vor der

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Schule ein breiterer Gehweg von 2,50 m zur Verfügung steht. Zur Gliederung des Straßenrau-
mes werden in der Fahrfläche Baumstandorte und Stellplätze so vorgesehen, dass die Befah r-
barkeit durch Müllabfuhr und Feuerwehr – letztere auch mit einem Drehleiterfahrzeug - erhalten 
bleibt. Um den Eingriff in das Bodendenkmal zu reduzieren und als geschwindigkeitsreduzi e-
rendes Element im Eingangsbereich zum Quartier, ist auf Höhe des Denkmals eine Fahrbah-
neinengung vorgesehen. An dieser Stelle soll zudem eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger 
entstehen. Hinsichtlich der Kurvenradien und Wendemöglichkeiten ist die Befahrbarkeit durch 
Müllabfuhr und die Feuerwehr in den Hauptachsen gegeben. 
Um den Straßenraum zu entlasten, s ollen die Parkverkehre im Zusammenhang mit der G e-
meinbedarfsfläche ausschließlich auf dem Schulgrundstück abgewickelt werden. Der neue 
Schulstandort soll zudem über die vorgesehenen und bereits vorhandenen Wegeverbindungen 
an den Stadtteil und die Sportanlagen im Norden angebunden werden. 
Um sowohl die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch für Fußgän-
ger und Radfahrer – insbesondere mit Blick auf die Schulwegsicherung – zu optimieren, ist vor-
gesehen, die Straße Landwehr bis zum Anschluss an die Straße „Pluggenheide“ auf eine Breite 
von rd. 11,00 m auszubauen. Diese Ausbaubreite beinhaltet u.a. eine 5,50 m breite Fahrbahn 
sowie einen 2,50 m breiten nördlichen Gehweg. Bei entsprechendem Bedarf, kann ein südlicher 
Gehweg ergänzt werden. Ausgebaut, soll die Straße „Landwehr“ als Haupterschließungsachse 
für die Verkehre im Zusammenhang mit der Gemeinbedarfsfläche dienen. 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Das Plangebiet ist über die bestehende technische Infrastruktur in den umgebenden öffentl i-
chen Straßenverkehrsflächen an das vorhandene Ver - und Entsorgungsnetz der Stadt Münster 
angeschlossen. Wasser-, Strom- und Gasversorgung sollen über die Versorgungsunternehmen 
sichergestellt werden. 
Das Gebiet ist – wie das östlich angrenzende Baugebiet – im Trennsystem zu entwässern. Auf-
grund geringer Anschlusstiefen und um Überlastungen zu vermeiden konnte bereits das östlich 
angrenzende Gebiet nicht mehr an die in Sprakel vorhandene Mischwasserkanalisation ang e-
schlossen werden. 
Es ist konzeptionell eine klassische Regenwasserkanalisation mit zentraler Rückhaltung vor 
Einleitung in das Fließgewässer „Birk“ vorgesehen. Das erforderliche Regenrückhaltebecken ist 
bereits nördlich des Plangebiets hergestellt worden. Die Zufahrt erfol gt bisher nördlich des 
Festplatzes über die angrenzende öffentliche Grünfläche. Eine weitere Zuwegung wird durch 
einen öffentlichen Erschließungsstich im Norden des neuen Plangebiets geschaffen. 
Das im Gebiet abzuleitende Niederschlagswasser kann dem im Norden bereits hergestellten 
Regenrückhaltebecken zugeführt werden. Hierfür werden die neuen Kanäle nicht an die Kanal i-
sation des östlich angrenzenden Baugebiets angeschlossen, sondern direkt über die nördliche 
Stichstraße in das Regenrückhaltebecken geführt. 
Durch das schwache Geländegefälle von Ost nach West in Verbindung mit der geringen Ei n-
schnittstiefe des Fließgewässers „Birk“ sind aus Gründen der Mindestüberdeckung der Rohrlei-
tungen sowie der Überflutungssicherheit Geländeaufhöhungen auf ca. 50 m über NHN erforder-
lich. Dies ist bei der Planung von Übergängen zu vorhandenen bebauten Grundstücken zu be-
rücksichtigen.

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Das abzuleitende Schmutzwasser der Wohn-  und Schulbebauung wird in die vorhandene 
Schmutzwasserkanalisation des Weißdornwegs eingeleitet. Für die Ableitung des Schmutzwas-
sers ist bereits im Umfeld des nördlich angrenzenden Regenrückhaltebeckens ein Schmut z-
wasserpumpwerk gebaut worden. Eine Druckrohrleitung verbindet das Pumpwerk im Plangebiet 
mit dem Pumpwerk „Am Hangkamp“. Von dort gelangt das Abwasser über das Pumpwerk C o-
ermühle zur Hauptkläranlage. 
Im Bereich des Bebauungsplangebietes stehen in einer Tiefe zwischen 0,40 m und 4,00 m 
Feinsande mit wechselnden schluffigen Nebengemengteilen an. Unterlagert sind sie von fei n-
sandigen Grobschluffen / Lehmen. Nach entsprechender Auffüllung des Geländes mit versick e-
rungsfähigem Ersatzboden (Sande) ist eine Versickerung im Gebiet möglich. Als Maßnahme 
zur Förderung des lokalen und natürlichen Wasserhaushalts enthält der Bebauungsplan daher 
Festsetzungen zur Wasserdurchlässigkeit der öffentlichen und privaten Flächen. 
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Um auch zukünftig eine ausreichende Versorgung des Stadtteils mit Grundschulplätzen zu g e-
währleisten, ist der überwiegende Teil der Gemeinbedarfsfl äche für die Zweckbestimmung 
„Schule“ vorgesehen. Vorgesehen ist, je nach den Bedarfen bei Baureife des Grundstücks, eine 
zwei- oder dreizügige Grundschule mit den entsprechenden Außenanlagen zu errichten. Zum 
Teil können hier Synergieeffekte mit den im Norden angrenzenden Sportanlagen genutzt wer-
den.  
Auf dem Grundstück ist neben dem Schulgebäude auch eine Zweifachsporthalle zur Deckung 
der erforderlichen Übungseinheiten zu errichten. Die Halle kann zudem durch den  Sportclub 
Sprakel 1930 e.V. und andere Ak teure im Stadtteil genutzt werden. Insgesamt ist durch die 
Verbesserung der Sporthallenkapazitäten mit einer Steigerung der Attraktivität des Stadtteils 
Sprakel zu rechnen.  
Mit weiteren notwendigen Versorgungseinrichtungen ist der Stadtteil bedarfsgerecht  ausgestat-
tet. 
6.6  Grünflächen / Begrünung 
6.6.1  öffentliche Grünflächen 
Der grüne Charakter des Gebiets wird außerhalb der überbaubaren Flächen durch einen Grün-
ring weitergeführt, der das Gebiet zu drei Seiten umschließt. Die Grünflächen schließen das 
Bodendenkmal der Landwehr sowie die Wallhecke im Süden des Gebiets mit ein. Schutzab-
stände sind beidseitig der Landwehr erforderlich, damit ein langfristiger Erhalt zu optimalen B e-
dingungen gewährleistet ist. In der nördlichen Grünfläche befindet sich das R egenrückhaltebe-
cken.  
6.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Die südliche Wallhecke liegt eingebettet in einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Ihr Schutz und Erhalt sind damit sichergestellt. 
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Gemeinbedarfsgrundstück befindet 
sich im Süd -Westen eine zu erhaltende Eiche. Zur Sicherung des Baumes sind innerhalb des

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Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 31 
gekennzeichneten Kronentraufbereichs von rund 20 m Bodeneingriffe sowie Versiegelungen al-
ler Art unzulässig. 
6.6.3  Ausgleichsflächen 
Das Plangebiet umfasst innerhalb der nördlichen und westlichen Grünflächen Bereiche, die im 
Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 459 als Ausgleichsflächen zur 
Kompensation der Eingriffe zugeo rdnet wurden. Sie werden durch eine Festsetzung nach § 9 
Abs. 1 Nr. 20 planungsrechtlich abgesichert. 
Die zum Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft für den Bebauungsplan Nr. 559 
benötigte Kompensationsfläche wird außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans auf 
einer Teilfläche der städtischen Liegenschaft Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 21, Flurstück 479 
in der Größenordnung von 5.705 m² nachgewiesen. 
6.7  Immissionsschutz 
6.7.1  Lärmimmissionen 
Das Plangebiet ist großflächig durch den Straßenverkehrslärm der BAB 1 vorbelastet. Die Vor-
belastung war der Anlass, den ursprünglich als ein Baugebiet geplanten Bereich nördlich der 
Landwehr zu teilen. Für das in der Realisierung befindliche östliche Baugebiet innerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 459 wurden die Orientierungswerte nach DIN 
18005, Teil 1 „Schallschutz im Hochbau“ hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten bzw. an 
dessen westlichem Randbereich lediglich geringfügig überschritten. Der planfestgestellte sechs-
spurige Ausbau der BAB 1 zwischen Autobahnkreuz Münster Nord und der Anschlussstelle 
Greven beinhaltet umfassende aktive Lärmschutzmaßnahmen.  Ausgehend von den Daten aus 
dem Planfeststellungsbeschluss wurde ein aktuelles Lärmgutachten für das westliche Teilgebiet 
erstellt. 
Lärmimmissionen ohne Schallschutzmaßnahmen 
Die Beurteilungspegel an den Gebäuden im Plangebiet liegen ohne die vorgesehenen Lär m-
schutzmaßnahmen an der BAB 1 bei maximal 58,0 dB(A) am Tag und 54,2 dB(A) in der Nacht 
(IO 1.1) und somit 3,0 dB(A) bzw.  9,2 dB(A) über den Orientierungswerten der DIN 18005. Der 
Bebauungsplan enthält daher eine entsprechende Festsetzung. Durch die lediglich geringe 
Überschreitung der Tagwerte kann das Schulgebäude, unter Berücksichtigung des erforderl i-
chen Schalldämmmaßes der Außenbauteile, bereits vor Herstellung des aktiven Lärmschutzes 
an der BAB  1 errichtet werden. Die Außenflächen des Schulgebäudes sind auf der Lärmabg e-
wandten Seite des Gebäudes vorgesehen. 
Lärmimmissionen mit aktiven Schallschutzmaßnahmen 
Durch die Errichtung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des sechsspurigen Ausbaus 
der BAB 1 wird eine sehr gute und großflächige Pegelreduzierung erreicht werden. Wie in der 
Tabelle im Anhang 1.1 des Gutachtens dargestellt, liegen die zu erwartenden Lärmminderun-
gen bei über 5,3 dB(A) im Plangebiet. Die gewünschten Orientierungswerte der DIN 18005 am 
Tag werden dann in allen Etagen, in den Außenwohnbereichen, an den Schulgebäuden und auf 
dem Schulhof eingehalten bzw. unterschritten. Zur Nachtzeit verbleiben Übersch reitungen der 
Orientierungswerte auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Abschirmwirkung durch das

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geplante Schulgebäude. In den Obergeschossen der Wohngebäude verbleiben Überschreitun-
gen von bis zu 4 dB(A) über dem Orientierungswert der DIN 18005 für  die Nacht von 45 dB(A) 
für Allgemeine Wohngebiete. Überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass die geplante 
Lärmschutzeinrichtung an der A1 nochmal um mindestens 4 m (entspricht dann einer Gesam t-
höhe dann von ca. 13 m über der A1) erhöht werden müssten um die Orientierungswerte ei n-
halten zu können.  
Passiver Schallschutz an den Gebäuden 
Da die in der DIN 18005 angegeben Orientierungswerte nur Zielwerte und keine Grenzwert sind 
und die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 zusammen mit der A bschirm-
wirkung der geplanten Schulgebäude bereits einen sehr guten Lärmschutz für das Plangebiet, 
bewirken, sind keine weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Stattdessen wer-
den ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume und insbesonde-
re der Schlafräume der Gebäude durchgeführt.  
In den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Au f-
enthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) sind die Anforderungen an das resultierende 
Schalldämm-Maß nach DIN 4109/18 zu erfüllen „Schallschutz im Hochbau“. In den überwie-
gend zum Schlafen genutzten Räumen sind innerhalb der festgesetzten Lärmpegelbereiche III 
(LPB III) und IV (LPB IV)  schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, die die Gesamtschalldäm-
mung der Außenfassaden nicht verschlechtern. Da die Wohngebäude erst nach Herstellung der 
Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 errichtet werden, sind die im Bebauungsplan eingetr a-
genen Lärmpegelbereiche um einen Wert abzustufen. Es gilt demnach Lärmpegelbereiche III 
(LPB III). Auch durch eine entsprechende Grundrissgestaltung kann Vorsorge getroffen werden, 
z.B. durch Anordnung von Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen gedacht 
sind (Treppenhäuser, Flure, Badezimmer usw.) zu den Lärmquellen. 
Weitere Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet 
Eine lärmtechnische Prognose für den Bolzplatz ist aufgrund der Entfernung zur geplanten 
Wohnbebauung von ca. 90 m entbehrlich. Diese Aussage gilt analog für die Lärmimmissionen 
durch die Sportanlage. Restriktionen durch den Lärm durch di e sportlichen Nutzungen und 
durch die Nutzung des Festplatzes sind bereits durch die vorhandene Bebauung des Bebau-
ungsplans Nr. 459 gegeben. Eine Verschärfung der Restriktionen durch die neue Wohnbaupl a-
nung ist nicht zu erwarten. 
Auswirkungen der Planung auf die vorhandene Bebauung 
Die geplante Wohnbebauung und die Grundschule werden über vorhandene Wohnstraßen er-
schlossen. Um die Auswirkungen auf die vorhandene Wohnbebauung festzustellen wurden an 
repräsentative Immissionsorten an den vorhandenen Straßen die Beurteilungspegel für den 
Prognose-Nullfall und zum Vergleich der Prognose- Planfall berechnet. Die Berechnungsergeb-
nisse sind im Gutachten in der Tabelle im Anhang 2 aufgeführt und miteinander verglichen. Die 
Lage der berechneten Immissionsorte sind in dem Lageplan Anlage 5 eingetragen. Durch den 
Verkehr aus dem Plangebiet liegt die Mehrbelastung an der vorhandenen Bebauung bei max i-
mal 0,6 dB. Eine Erhöhung um 0,6 dB ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Die B e-
lastung durch die Mehrverkehre ist daher nicht erheblich.

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Der Stellplatzbedarf und die Fläche für den Kfz -Haltebereich der Schule und der Sporthalle 
werden im südlichen Bereich innerhalb des Baufensters auf der Fläche für den Gemeinbedarf 
vorgesehen. Erhebliche Lärmimmissionen sind hier auf grund der Entfernung von mindestens 
15 m zwischen Baugrenze und der nächstgelegenen Wohnbebauung sowie der zeitlich be-
grenzten Frequentierung der Parkfläche und des Haltebereichs nicht zu erwarten. 
6.7.2  Geruchsimmissionen 
Die auf das Plangebiet einwirkenden Geruchsimmissi onen wurden gutachterlich ermittelt und 
beurteilt1. Unter Berücksichtigung aller relevanten Emittenten wurde im Plangebiet mit beläst i-
gungsrelevanten Kenngrößen IGb von 0,13 –  0,14 (entsprechend 13 –  14% Geruchshäufigkei-
ten in Prozent der  Jahresstunden) eine Geruchs belastung festgestellt, welche oberhalb des in 
der G eruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) für Wohnbebauung genannten Immissionswertes (IW) 
von 0,10 liegt. Nach den Auslegungshinweisen zur GIRL besteht für Schulen kein höherer 
Schutzanspruch als für die sie umgebende Bebauung. In Übergangsbereichen zwischen dem 
Außenbereich und Wohngebieten ist ein Immissionswert von bis zu IW 0,15 (15%) denkbar 2. 
Der Übergangsbereich sollte aber räumlich begrenzt werden. Aufgrund der g eringen Ost-West-
Ausdehnung des Plangebietes (gesamter Geltungsbereich max. 150 m) kann die gesamte Fl ä-
che als Übergangsbereich definiert werden, für den ein Wert IW 0,15 als Ziel wert anzusetzen 
ist. Bei der Beurteilung der ermittelten Werte ist zudem die Historie des Stadtteils zu berücksich-
tigen. Die Entwicklung der Außenstadtteile Münsters ist in der Regel im Zusammenhang mit der 
Entwicklung des ländlichen Raumes zu sehen, welcher durch z.T. seit Generationen existieren-
de landwirtschaftliche Hofstellen geprägt ist. Durch die Parallelität von Funktionen wie Landwirt-
schaft, Kleingewerbe, Handwerk und Wohnen ergibt sich unvermeidlich eine Gemengelage mit 
entsprechend häufigen Geruchsemissionen. Bei gebotener gegenseit iger Akzeptanz und Rück-
sichtnahme der unterschiedlichen Nutzungen können Geruchsemissi onen als ortsüblich ang e-
sehen werden. Vor diesem Hintergrund und mit der Definition als Übergangsbereich sind die für 
das Plangebiet ermittelten Werte im Rahmen der Abwägung als verträglich einzustufen. 
6.8  Kampfmittel, Altlasten 
Für den in Abb. 1 gelb markierten Teilbereich des Plangebiets kann eine Kampfmittelbelastung 
nach Kriegsluftbildauswertung der Bezirksregierung  Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst  
Westfalen-Lippe) nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesem Bereich ist eine systemat i-
sche Absuche / Sondierung der zu bebauenden Flächen bereits durchgeführt worden. Bei der 
Erstellung von Gebäuden mit Baugruben ist eine Sondierung der Kellersohle nach Vorgaben 
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe (KBD) erforderlich.  
                                                
1 Immissionsschutzgutachten - Immissionsprognose für Geruch, Ingenieurbüro Jedrusiak, 2019 
2 LANUV NRW. GIRL-konformes Vorgehen bei der Bewertung von Geruchsimmissionen. 2017

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Abbildung 1:  
Kampfmittelbeeinflussung 
Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm - / Bohrar-
beiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugr ubenabsicherun-
gen, Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwärmeson-
den o.ä. einer vorherge henden Sicherheitsprüfung 
durch den KBD unterzogen werden müs sen. Die hier 
vorzubereitenden Maßnahmen (z.B. Einbringung von 
Sondierbohrungen) sind durch die Grundstücksei gen-
tümer nach Vorgaben des KBD zu bewerkstelligen. N ä-
here Informationen finden sich in der technischen Ver-
waltungsvorschrift für Kampfmittelbeseiti gung im Land 
NRW in Anlage 1
3. 
Für den in Abb. 1 grün gekennzeichneten Bereich sind 
keine Kampfmittelbeeinflussungen erkennbar. Sollten 
keine ergänzenden Erkenntnisse vorliegen (z. B. Zeit-
zeugenaussagen), so sind weiterführende Kampfmittel-
überprüfungsmaßnahmen nicht erforderlich. 
Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der 
Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbungen hin o-
der werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmi ttel 
entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen s o-
fort einzustellen und die Feuerwehr ist zu verständigen. 
6.9  Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein Teilabschnitt einer mittelalterlichen Landwehr, die 
ein Bodendenkmal ist. Ihr Erhalt ist durch entsprechende Festsetzungen gesichert. Nach de r-
zeitigem Kenntnisstand befinden sich ansonsten keine Bau-  und weitere Bodendenkmäler im 
Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW innerhalb des Plangebiets. Bei Bodeneingriffen in ei-
ner über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologi-
sche Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Boden-
funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit  
und Fossilien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalt en bei der 
Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan ent-
hält einen entsprechenden Hinweis. 
                                                
3 https://www.im.nrw/sites/default/files/documents/2017-
11/kampfmittelbes_verwaltungsvorgaben.pdf (S. 58 - 62)

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 31 
7.  Flächenbilanz  
Plangebiet gesamt 3,73 ha 100,0 % 
Öffentliche Verkehrsfläche 0,42 ha 11,2 % 
Öffentliche Grünfläche 1,11 ha 29,7 % 
Gemeinbedarfsfläche 1,11 ha 29,8 % 
Bauflächen (WA) 0,55 ha 14,8 % 
Wasserwirtschaftsfläche 0,54 ha 14,5 % 
Tabelle 2: Flächenbilanz 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt  worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet ( http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html /  Umweltkataster). Auf weitere Quellen 
wird im jeweiligen Kapitel Bezug genommen. 
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter 
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus. 
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Sprakel und grenzt an den bestehenden B e-
bauungsplan Nr. 459 Sprakel –  nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich) an. Das Plangebiet 
umfasst eine Größe von 3,73 ha. 
Das Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung und E r-
weiterung der Grundschule Sprakel mit Sporthalle sowie für Wohnbebauung zu schaffen. Zu 
diesem Zweck wird eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule und sozi a-
len sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie ein allgemeines 
Wohngebiet festgesetzt. Darüber hinaus werden Verkehrsflächen und eine Fläche für die Wa s-
serwirtschaft im Bereich des bestehenden Regenrückhaltebeckens festgesetzt. Die öffentlichen 
Grünflächen im Süden, Westen und Norden des Plangebietes haben die Zweckbestimmung 
„Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft“. Es handelt sich dabei teilweise um die bestehenden Ausgleichsflächen des östlich 
angrenzenden Bebauungsplans Nr. 459. Im Bebauungsplan sind die Lärmpegelbereiche III bis 
IV eingetragen.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 31 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Immissions-
schutz ( Verkehrslärm, Geruch), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Arten-
schutz (BNatSchG). 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Regionalplan 
Der Änderungsbereich ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich da r-
gestellt. 
Flächennutzungsplan 
Im fortgeschriebenen FNP ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche sowie als Grün-
fläche etc. dargestellt. Im Rahmen der 90. Änderung wird der FNP im Wesentlichen dahing e-
hend geändert, dass die Gemeinbedarfsfläche für die Schule mit Sporthalle etc. sowie die ö f-
fentliche Grünfläche im Bereich der Landwehr dargestellt wird. Nach Abschluss des Verfahrens 
zur 90. Änderung kann der Bebauungsplan Nr. 559 als aus dem FNP entwickelt angesehen 
werden. 
Bodenschutz- und der Umwidmungssperrklausel 
Gemäß der sogenannten Bodenschutz - und Umwidmungssperrklaus el des § 1a Absatz 2 
BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen und landwirtschaftliche Fläche nur im 
notwendigen Umfang umgenutzt werden. 
Die landwirtschaftliche Fläche des Plangebietes ist bereits im fortgeschriebenen FNP als 
Wohnbaufläche dargest ellt, d.h. eine grundsätzliche Überplanung ist bereits vorbereitet. Die 
Flächeninanspruchnahme unterlag dementsprechend bereits bei der Fortschreibung des FNP 
der Abwägung der Belange, u.a. der Inanspruchnahme bisher unversiegelter und landwir t-
schaftlich genutzter Fläche. Die 90. Änderung des FNP, mit der im Wesentlichen ausgewiesene 
Wohnbau- in Gemeinbedarfsfläche geändert wird, sowie die Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 559 stehen demgemäß der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel nicht grundsätzlich 
entgegen. 
Folgen des Klimawandels 
Gemäß § 1a Absatz 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maß-
nahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an 
den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. 
Im Aktionsplan der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Bundes sowie 
dessen Fortschrittsbericht wird auf die besondere Bedeutung des Stadtgrüns für klimaang e-
passte Stadtentwicklungsplanungen verwiesen. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 559 e r-
folgt die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen zum Erhalt und der Erweiterung vorhandener 
Grünflächen, einschließlich der Wallhecke im Süden mit ihrem prägenden Baum - und Gehölz-
bestand. Eine weitere Maßnahme, den Folgen des Klimawandels zu begegnen, i st die textliche 
Festsetzung zur extensiven Begrünung von mindestens der Hälfte der Flachdächer im Plang e-

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 31 
biet. Mit Hilfe von Dachbegrünungen wird Niederschlagswasser verzögert abgeführt und kann 
zum Teil verdunsten. Zum Schutz vor Eindringen von Niederschl agswasser in Gebäude bei 
Starkregenereignissen erfolgt ein Hinweis im Bebauungsplan, dass die Oberkante Fertigfußbo-
den im Erdgeschoss der Gebäude mindestens 30 cm über der Geländehöhe der Erschli e-
ßungsflächen liegen soll. 
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht durch die Aufstellung des B e-
bauungsplans Nr. 559 betroffen. Die vorhandene Wallhecke im Süden des Plangebietes ist g e-
mäß § 39 Landesnaturschutzgesetz geschützt. Die Wallhecke und die sie begleitenden Gräben 
sowie die südlich anschließende Fläche sind als Bodendenkmal unter Schutz gestellt. Innerhalb 
des Plangebietes befinden sich die naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen des östlich gel e-
genen, rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459. 
Landschaftsplan Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel (LP 2) 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Landschaftsplans 
Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel. Der Landschaftsplan stellt das Entwicklungsziel 2- 1.1 
„Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten 
Landschaft“ dar. 
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog. 
„Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz N RW. Bei 
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich ei-
nes Landschaftsplans treten widersprechende Dar stellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem In -Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr. 559) au-
ßer Kraft. 
Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 559 werden aus dem Geltungsbereich des Landschaft s-
planes entlassen. Die künftige Abg renzung des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vor-
bergs Hügel“ erfolgt an der Außengrenze des Bebauungsplanes. Landschaftsplanerische B e-
lange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorhaben nicht entgegen gehalten. 
Grünordnung Münster 
Das Plangebiet in der Grünordnung Münster als Siedlungsbereich ausgewiesen. 
Sonstige Schutzwürdigkeiten 
Das Plangebiet liegt im nördlichen Teil des Biotopverbundsystems „Kleingehölze und Grün-
landbereiche bei Sandrup“. Die Birk stellt das Bindeglied zwischen den Biotopverbundteilen im 
Süden und Norden dar (VB -MS-3911-012). Durch den Erhalt der wertgebenden linienhaften 
Strukturelemente wie die renaturierte Birk mit den beidseitig anschließenden, vorhandenen 
Kompensationsflächen sowie die prägende Wallhecke im Süden des Änderungsbereichs bleibt 
die Biotopverbundfunktion erhalten. 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Im Folgenden erfolgt eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwel t-
auswirkungen.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 31 
8.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Plangebiet wird nördlich und südlich der Wallhecke überwiegend als Ackerfläche genutzt. 
Die südliche Anbindung bis zur Straße Landwehr ist bereits als ca. 6 ,25 m breite Erschlie-
ßungsstraße hergestellt und führt nach Osten abknickend als „Schlehenweg“ in das bestehende 
Wohngebiet. Darüber hinaus wird das Plangebiet mit dem bestehenden Regenrückhaltebecken 
im Norden zur Niederschlagswasserrückhaltung sowie östlich der Birk und südlich des Regen-
rückhaltebeckens als Ausgleichsfläche für den östlich angrenzenden, rechtswirksamen Bebau-
ungsplan Nr. 459 genutzt. Angrenzend an das Plangebiet sind bereits eine Festwiese, ein 
Spielbereich A, ein Ballspielplatz, Sportanlagen sowie eine KiTa vorhanden. 
Für eine ruhige, landschaftsbezogene Erholung werden die Wirtschaftswege der landwirtschaft-
lichen Flächen in der Umgebung von Sprakel und insbesondere im östlich verlaufenden Haupt-
grünzug Nördliches Aatal genutzt. 
Lärm 
Das Plangebiet ist großflächig durch den Straßenverkehrslärm der BAB 1 vorbelastet. Die Vor-
belastung war der Anlass, den ursprünglich als ein Baugebiet geplanten Bereich nördlich der 
Landwehr zu teilen. Für das in der Realisierung befindliche östliche Teilgebiet  innerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr . 459 wurden die Orientierungswerte nach DIN 
18005, Teil 1 „Schallschutz im Hochbau“  hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten bzw. an 
dessen westlichen Randbereich lediglich geringfügig überschritten. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche entfällt mit der Inanspruchnahme durch die geplante 
Bebauung. Für die Freizeit- und Erholungsnutzung wird der Raum zukünftig durch eine geplan-
te Fuß- und Radwegeverbindung innerhalb der öffentlichen Grünfläche im Osten des Bebau-
ungsplans Nr. 459 aufgewertet. 
Lärm 
Der planfestgestellte sechsspurige Ausbau der BAB 1 zwischen Autobahnkreuz Münster Nord 
und der Anschlussstelle Greven beinhaltet umfassende aktive Lärmschutzmaßnahmen. Ausg e-
hend von den Daten aus dem Planfeststellungsbeschluss wurde ein aktuelles Lärmgutachten 
(nts Ingenieurgesellschaft, 2019) für den Bebauungsplan Nr. 595 erstellt.  
Lärmimmissionen ohne Schallschutzmaßnahmen 
Die Beurteilungspegel an den Gebäuden im Plangebiet liegen ohne die vorgesehenen Lär m-
schutzmaßnahmen an der BAB 1 bei maximal 58,0 dB(A) am Tag und 54,2 dB(A) in der Nacht 
(IO 1.1) und somit 3,0 dB(A) bzw. 9,2 dB(A) über den Orientierungswerten der DIN 18005 , Teil 
1. Der Bebauungsplan enthält daher eine textliche Festsetzung, dass die in dem allgemeinen 
Wohngebiet festgesetzten Nutzungen solange unzulässig bleiben, bis der planfestgestellte 
Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 1 fertig gestellt ist. Durch die lediglich geringe Über-
schreitung der Tagwerte kann das Schulgebäud e, unter Berücksichtigung des erforderlichen 
Schalldämmmaßes der Außenbauteile, bereits vor Herstellung des aktiven Lärmschutzes an

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 31 
der BAB 1 errichtet werden. Die Außenflächen des Schulgebäudes sind auf der lärmabgewand-
ten Seite des Gebäudes vorgesehen. 
Lärmimmissionen mit aktiven Schallschutzmaßnahmen 
Durch die Errichtung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des sechsspurigen Ausbaus 
der BAB 1 wird eine sehr gute und großflächige Pegelreduzierung erreicht werden. Wie in der 
Tabelle im Anhang 1.1 des Gutachtens dargestellt, liegen die zu erwartenden Lärmminderun-
gen bei über 5,3 dB(A) im Plangebiet. Die gewünschten Orientierungswerte der DIN 18005 am 
Tag werden dann in allen Etagen, in den Außenwohnbereichen, an den Schulgebäuden und auf 
dem Schulhof eing ehalten bzw. unterschritten. Zur Nachtzeit verbleiben Überschreitungen der 
Orientierungswerte auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Abschirmwirkung durch das 
geplante Schulgebäude. In den Obergeschossen der Wohngebäude verbleiben Überschreitun-
gen von bis zu 4 dB(A) über dem Orientierungswert der DIN 18005 für die Nacht von 45 dB(A) 
für Allgemeine Wohngebiete. Überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass die geplante 
Lärmschutzeinrichtung an der BAB 1 nochmal um mindestens 4 m (entspricht dann einer  Ge-
samthöhe von ca. 13 m über der BAB 1 ) erhöht werden müssten um die Orientierungswerte 
einhalten zu können. Die verbleibenden Überschreitungen unterliegen der planerischen Abw ä-
gung. 
Passiver Schallschutz an den Gebäuden 
Da die in der DIN 18005 angegeben Orientierungswerte nur Zielwerte und keine Grenzwerte 
sind und die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 zusammen mit der A b-
schirmwirkung der geplanten Schulgebäude bereits einen sehr guten Lärmschutz für das Plan-
gebiet bewirken, sind keine weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Stattdessen 
werden ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume und insbe-
sondere der Schlafräume der Gebäude vorgeschrieben.  
In den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Au f-
enthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NW) sind die Anforderungen an das resultierende 
Schalldämm-Maß nach DIN 4109/18 „Schallschutz im Hochbau“ zu erfüllen. In den überwi e-
gend zum Schlafen genutzten Räumen sind innerhalb der festgese tzten Lärmpegelbereiche III 
(LPB III) und IV (LPB IV) schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, die die Gesamtschalldäm-
mung der Außenfassaden nicht verschlechtern. Da die Wohngebäude erst nach Herstellung der 
Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 errichtet werden, s ind die im Bebauungsplan eingetr a-
genen Lärmpegelbereiche um einen Wert abzustufen. Es gilt demnach Lärmpegelbereich III 
(LPB III). Auch durch eine entsprechende Grundrissgestaltung kann Vorsorge getroffen werden, 
z.B. durch Anordnung von Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen gedacht 
sind (Treppenhäuser, Flure, Badezimmer usw.) zu den Lärmquellen. 
Weitere Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet 
Eine lärmtechnische Prognose für den Bolzplatz ist aufgrund der Entfernung zur geplanten 
Wohnbebauung von ca. 90 m entbehrlich. Diese Aussage gilt analog für die Lärmimmissionen 
durch die Sportanlage. Restriktionen durch den Lärm durch die sportlichen Nutzungen und 
durch die Nutzung des Festplatzes sind bereits durch die vorhandene Bebauung des Bebau-
ungsplans Nr. 459 gegeben. Eine Verschärfung der Restriktionen durch die neue Wohnbaupl a-
nung ist nicht zu erwarten.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 31 
Auswirkungen der Planung auf die vorhandene Bebauung 
Die geplante Wohnbebauung und die Grundschule w erden über eine vorhandene Wohnstraße 
erschlossen. Um die Auswirkungen auf die vorhandene Wohnbebauung festzustellen,  wurden 
an repräsentativen Immissionsorten an den vorhandenen Straßen die Beurteilungspegel für den 
Prognose-Nullfall und zum Vergleich der Prognose- Planfall berechnet. Die Berechnungs ergeb-
nisse sind im Gutachten in der Tabelle im Anhang 2 aufgeführt und miteinander verglichen. Die 
Lage der berechneten Immissionsorte sind in dem Lageplan Anlage 5 eingetragen. Durch den 
Verkehr aus dem Plangebiet liegt die Mehrbelastung an der vorhandenen Bebauung bei max i-
mal 0,6 dB (A). Eine Erhöhung um 0,6 dB (A) ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. 
Die Belastung durch die Mehrverkehre ist daher nicht erheblich. 
Der Parkplatzbedarf und die Fläche für den Kfz -Haltebereich für die Grundschule und die 
Sporthalle werden im südlichen Bereich innerhalb des Baufensters auf der Gemeinbedarfsfl ä-
che vorgesehen. Erhebliche Lärmimmissionen sind hier aufgrund der Entfernung von mindes-
tens 15 m zwischen Baugrenze und der nächstgelegenen Wohnbebauung sowie der zeitlich 
begrenzten Frequentierung der Parkfläche und des Haltebereichs nicht zu erwarten. 
Luftschadstoffe 
Mit Blick auf die relevanten Luftschadstoffe Feinstaubfraktionen (PM10, PM2,5) und Sticksto f-
foxiden (NOx) besteht eine Vorbelastung aufgrund der west lich verlaufenden Autobahn. Aller-
dings sind aufgrund der großen Entfernung von rund 200 m zur Autobahn sowie der guten Aus-
breitungsbedingungen, die zur Verdünnung der Luftschadstoffe führen, Immissionen im Bereich 
der Grenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards sicher auszuschließen. 
Geruch 
Auf das Plangebiet wirken Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen der Umgebung ein. 
Zur Erfassung der Situation wurde ein Immissionsschutzgutachten (Ingenieurbüro Jedrusiak, 
2019) erstellt. Im Ergebnis besteht im Plangebiet eine Geruchsbelastung von 13 bis max. 14 % 
Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstunden. Diese Geruchsbelastung liegt oberhalb des 
Immissionswertes für Wohngebiete von 10% Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstun-
den gemäß der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Für Schulen besteht kein höherer Schut z-
anspruch als für die sie umgebende Bebauung. 
Gemäß LANUV NRW (2017) sind in räumlich begrenzten Übergangsbereichen zwischen dem 
Außenbereich und Wohngebieten Immissionswerte von bis zu 15% denkbar.  Aufgrund der ge-
ringen Ost -West-Ausdehnung des Plangebietes (max. 150 m) kann die gesamte Fläche als 
Übergangsbereich definiert und der Wert IW 0,15 (15%) als Zielwert angesetzt werden. Die Ge-
ruchsvorbelastungssituation ist in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. 
Hinsichtlich des Immissionsschutzes sind auch bauzeitliche Auswirkungen zu berücksichtigen, 
wie Lärm durch Baufahrzeuge und - maschinen, Staubimmissionen, baubedingte Präsenz von 
Baustellenfahrzeugen und Aufstellkränen usw. Dies e Störungen sind zeitlich befristet und kön-
nen durch eine gute Baustellenorganisation gemindert werden. 
Für einen Teilbereich im östlichen und südlichen Plangebiet kann eine Kampfmittelbelastung 
nicht gänzlich ausgeschlossen werden (Lageplan und Erläuterung s. Punkt 6.8 der Begründung 
und Nr. 3.4 der Hinweise zum Bebauungsplan). Unter Beachtung der Notwendigkeit besonderer 
Vorkehrungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Kampfmittelbelastung sind besondere Ris i-

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 31 
ken für die menschliche Gesundheit im Zusammenhan g mit der Aufstellung des Bebauung s-
plans Nr. 559 mit dem Ziel, die planerischen Voraussetzungen im Wesentlichen für eine Grund-
schule mit Sporthalle sowie für Wohnbebauung zu schaffen, nicht erkennbar und nicht zu er-
warten. Sofern relevant, sind potenzielle Risiken im Rahmen der nachfolgenden Verfahren zu 
betrachten und zu minimieren bzw. auszuschließen (z.B. Brandschutzkonzept, etc.). Der 
nächstgelegene Störfallbetrieb (Biogasanlage) auf Münsteraner Gebiet befindet sich rund 1.300 
m Luftlinie südöstlich der geplanten Bebauung. 
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Landschaftsökologische Bestandserhebung und Bewertung 
Der überwiegende Teil des Plangebiets des Bebauungsplans wird intensiv ackerbaulich bewir t-
schaftet. Ein geringerer Flächenanteil ist Ackerbrache, hat aber Ackerstatus. Aufgrund der i n-
tensiven Nutzung ist die landschaftsökologische Qualität als relativ geringwertig einzustufen. Im 
Norden des Bebauungsplans befindet sich ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebecken, das 
im Zusammenhang mit der Aufstellung des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 459 errichtet 
wurde und das Oberflächenwasser aus diesem Baugebiet aufnimmt. Im Randbereich des B e-
ckens wurden Pflanzmaßnahmen sowohl von Einzelbäumen als auch von Feldhecken aus 
standortheimischen Gehölzen vorgenommen. Durch diese Maßnahmen ist eine landschaftsg e-
rechte Einbindung erfolgt. 
Entlang der westlichen Plangebietsgrenze verläuft die Birk als ständig wasserführendes Fließ-
gewässer. Diese wurde im Zusammenhang mit der Ausweisung von Ausgleichsflächen für den 
Bebauungsplan Nr. 459 renaturiert. Im Zuge dieser Maßnahme wurde ein leicht mäandrierender 
Gewässerlauf geschaffen, die Uferböschungen abgeflacht und landschaftsgerecht bepflanzt. 
Südlich des Regenrückhaltebeckens werden die Ausgleichsflächen fortgeführt. Dort sind eben-
falls Pflanzungen aus standortheimischen Gehölzen vorgenommen worden, die in einen neu 
angelegten, extensiv gepflegten, krautreichen Wiesenstreifen eingebunden sind. Im südlichen 
Randbereich dieser Fläche verläuft ein Schotterrasenweg, der das Auslaufbauwerk des Regen-
rückhaltebeckens erschließt. 
Als kulturhistorisch und landschaftsökologisch bedeutendes Struktur - und Gliederungselement 
trennt eine alte Landwehr in Form einer breiten Wallhecke den äußersten Süden des Plang e-
biets vom übrigen Raum. Der rund 8 m breite Wallkörper ist als Bodendenkmal geschützt. Auf 
ihm stockt ein bis zu ca. 150 Jahre alter und bis zu 20 m hoher, vitaler Gehölzbestand. Als 
Hauptbestandsbildner treten Stieleichen mit Stammdurchmessern von bis zu 100 cm auf. Die 
Baum- und Strauchschicht beinhaltet mehrere Altersstufen und ist gut ausgeprägt. Über den 
Schutz des Wallkörpers hinaus ist der Gesamtbestand nach § 39 Landesnaturschutzgesetz NW 
gesetzlich geschützt. Im Zuge der Erschließungsplanung für den Bebauungsplan Nr. 459 wurde 
die Wallhecke zur Anbindung an die Straße „Landwehr“ durchbrochen. 
Etwa 15 m nördlich der Landwehr stockt im Bereich der o. g. Ackerbrache ein ca. 10 m hoher 
Stieleichen-Einzelbaum. Der Stammdurchmesser beträgt ca. 50 cm. Der Baum mit einem Kr o-
nenansatz in 3 bis 3,5 m Höhe verfügt über einen ausgeprägten Stammfuß.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 31 
Aus der landschaftsökologischen Bewertung nach dem Münsteraner Modell gehen die Land-
wehr, der Stieleichen- Einzelbaum sowie die bereits realisierten Ausgleichsflächen als wertg e-
bende Strukturen mit relativ hohen Werten hervor. Insgesamt erzielt das rund 3,7 ha große 
Plangebiet im Rahmen der Bewertung eine ökologische Qualität von 139.173 Werteinheiten. 
Die durchschnittliche Wertstufe aller im Plangebiet vorhandenen Biotop- /Nutzungsstrukturen 
beträgt 3,73. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Landschaftsökologische und landschaftsästhetische Bewertung des Planentwurfs 
Die eingriffsrelevanten planrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen sich ins-
besondere auf die Ausweisung von Wohnbauland-  und öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf 
die raumgreifende Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf zur Entwicklung eines Grund-
schulstandorts nebst Sporthalle. Hierbei ist hinsichtlich des Gebots der Eingriffsminimierung zu 
berücksichtigen, dass diese Festsetzungen räumlich innerhalb der Ackerstandorte mit relativ 
geringen landschaftsökologischen Bestandswertigkeiten ausgewiesen wurden. Die wertgeben-
den Strukturen innerhalb des Plangebiets, wie die Landwehr und die Ausgleichsflächen mit der 
renaturierten Birk bleiben erhalten und werden in die im Planentwurf festgesetzte Öffentliche 
Grünfläche eingebunden. Der Stieleichen- Einzelbaum wird durch eine Erhaltungsfestsetzung 
innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf gesichert. Südlich der Wallhecke wird die Festsetzung 
der Öffentlichen Grünfläche bis zur Straße „Landwehr“ ausgedehnt. Im Rahmen des Ausbaus 
erfolgt hier eine landschaftsverträgliche Gestaltung mit extensivem Charakter, so dass sich das 
Baugebiet verträglich in das Landschaftsbild einfügt. Ähnlich verhält es sich diesbezüglich mit 
den Ausgleichsflächen im Westen und Norden, so dass das Landschaftsbild als wiederherg e-
stellt eingestuft werden kann. 
Im Bereich der Wallhecke erfolgt ein geringerer Ausbau der Verkehrstrasse des Schlehenw e-
ges auf insgesamt 8,50 m statt 9,50 m nördlich und südlich der Wallhecke. Die Straßentrasse 
wird so geführt, dass die jeweils nächstgelegenen Eichen im Osten und Westen durch den 
Straßenbau nicht erheblich beeinträchtigt werden und dauerhaft erhalten bleiben.  
Die extensive Gestaltung der öffentlichen Grünfläche südlich der Wallhecke führt auch zu einer 
landschaftsökologischen Aufwertung dieses Areals. 
Trotz der eingriffsminimierenden Festsetzungen sind die Eingriffsintensität und die land-
schaftsökologischen Auswirkungen der Entwurfsrealisierung erhebl ich. Vor allem die Auswei-
sung eines Schulstandorts bringt dies, bedingt durch die erhebliche Neuversiegelung, mit sich. 
Es wurde im Rahmen der Eingriffsbilanzierung davon ausgegangen, dass bis zu 70 % der aus-
gewiesenen Fläche versiegelt wird. Insgesamt bet rägt die Neuversiegelung innerhalb des Bau-
gebiets 33,82 % (12.617 m²). Neben dem Verlust offenporiger Vegetationsflächen ist hiermit 
auch ein Lebensraumverlust von Flora und Fauna verbunden. 
Die landschaftsökologische Bewertung des Planentwurfs erzielt im Rahmen der Bewertung 
123.344 Werteinheiten, die einer durchschnittlichen ökologischen Wertstufe von 3,31 entspr e-
chen. Aus dem Vergleich der erzielten Wertigkeiten zwischen Bestands - und Planungssituation 
ergibt sich in der Summe ein landschaftsökologisches  Defizit von 15.829 Werteinheiten. Au f-
grund der Tatsache, dass innerhalb des Plangebiets keine zuordnungsfähigen Ausgleichsfl ä-
chen zur Verfügung stehen, muss dieses Defizit an anderer Stelle im Stadtgebiet kompensiert 
werden.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 31 
Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft 
Der Ausgleich der Eingriffe wird außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans auf ei-
ner insgesamt 5.263 m² großen städtischen Teilfläche südlich des NSG Huronensee (Gemar-
kung Sankt Mauritz Flur 21 Flurstück 479) nachgewiesen ( siehe Anlage zum Umweltbericht). 
Diese Teilfläche ist Bestandteil eines rd. 10,7 ha großen, bisher landwirtschaftlich (Acker) g e-
nutzten Areals, das seitens der Stadt als Kompensationsfläche für verschiedene Eingriffsverfah-
ren und als Ersatzhabitat für den Kiebitz zur Verfügung gestellt wird. Auf der Gesamtfläche 
werden folgende Maßnahmen durchgeführt: 
- Anlage eines Kleingewässers 
- Anlage von Blänken 
- Anlage von extensiv zu nutzendem, krautreichem Grünland 
- Entwicklung eines Erlenwaldes 
- Entwicklung von Röhricht 
- Anlage einer Obstwiese 
- Anlage einer Baumreihe aus Rotbuchen 
Die landschaftsökologische Wertsteigerung auf der Kompensationsfläche ergibt für das G e-
samtareal eine Qualität von 321.218 Werteinheiten, die einer durchschnittlichen Wertstufe von 
3,0 entsprechen. 
Mit dem Nachweis von insgesamt 15.829 Werteinheiten aus dem Gesamtareal ist die vollstän-
dige Kompensation des Eingriffs erfüllt (Kompensationsquote 100 %). Eine Bereitstellung weite-
rer Ausgleichsflächen ist somit nicht erforderlich. 
Die Kompensation für die Eingriffe durch Verkehrsflächen wurde unter der Nr. 02048, die Kom-
pensation für die Eingriffe durch Bebauung unter der Nr. 02049 in das Kompensationsflächen-
kataster (Komkat) der Stadt Münster eingetragen. 
Die festgesetzte, extensive Begrünung von Flachdächern (s. textliche Festsetzung Nr. 1.7.1) 
hat neben der angestrebten Funktion zur verzögerten Niederschlagswasserableitung und Ver-
dunstung auch positive ökologische Auswirkungen für Insekten, Vögel, etc. 
Artenschutzrechtliche Prüfung 
Hinweise auf verfahrenskritische Arten, die eine Restriktion für Planungen darstellen könnten, 
liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde für das Plangebiet und für die Umgebung nicht vor. 
Gemäß der stadtweiten Kiebitzkartierung des Nabu (Projektbericht Kiebitz Stand 2018) kom-
men im Plangebiet und der Umgebung keine Kiebitze vor. 
Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Wallhecke der Landwehr, als auch der Gehölzbe-
stand an der Birk als Brut -, Jagd - und Ruheplatz für häufig vorkommende Vogelarten sowie 
auch als Jagdgebiet für Fledermäuse dienen. Da diese Flächen erhalten bleiben, ist nicht von 
relevanten Beeinträchtigungen dieser Tiergruppen auszugehen. Die südlich an die Wallhecke 
angrenzende, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, wird in eine Grünfläche mit extensiver 
Nutzung geändert, so dass eine Aufwertung für Tiere und Pflanzen erfolgt. 
Sofern die Fällung eine Baumes erforderlich ist, erfolgt diese i.d.R. nur im Winterhalbjahr au-
ßerhalb der Brutperiode bzw. bei Ausnahmen davon ist der Nachweis zu erbringen, dass keine

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 31 
Brutvögel betroffen sind. Bei Anzeichen von Höhlen in den Bäumen erfolgt eine weitergehende 
Kontrolle auf Besatz. 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Eingriffsintensität und die landschaftsökologischen 
Auswirkungen der Entwurfsrealisierung als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend er-
folgt eine Ausgleichsplanung, mit der eine vollständige Kompensation des Eingriffs erfüllt wird. 
8.4.3  Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Der natürlicherweise im Plangebiet vorkommende Bodent yp ist gemäß Umweltkataster über-
wiegend ein typischer Gley und damit ein grundwasserbeeinflusster Boden. Schutzwürdige B ö-
den befinden sich nicht im Plangebiet. Die Fläche des Plangebietes ist überwiegend unversi e-
gelt und die Bodenfunktionen für den Naturhaushalt weitgehend erhalten. 
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch die Überbauung und Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden in 
seinen Funktionen für den Naturhaushalt erheblich und nachhaltig negativ beeinträchtigt.  
Der Eingriff in Boden, Natur und Landschaft ist im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 
(s. Punkt 8.4.2) ermittelt und bei der Ausgleichsmaßnahmenplanung berücksichtigt, so dass 
kein erheblicher Eingriff zurückbleibt. Grundsätzlic h ist jedoch zu berücksichtigen, dass die zur 
Verfügung stehende Fläche nicht vermehrbar ist. 
Nach Auffüllung des Geländes mit versickerungsfähigem Ersatzboden (Sande) ist eine Vers i-
ckerung im Gebiet möglich (s. Punkt 8.4.4 Wasser). 
Abfall 
Es ist mit dem t ypischen Abfallaufkommen von Wohngebieten und Schulen zu rechnen, es er-
folgt eine Getrenntsammlung der Wertstoffe. 
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter). 
8.4.4  Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Entlang der westlichen Plangebietsgrenze verläuft die Birk als ständig wasserführendes Fließ-
gewässer. Diese wurde im Zusammenhang mit der Ausweisung von Ausgleichsflächen für den 
Bebauungsplan Nr. 459 renaturiert. Im Zuge dieser Maßnahme wurde ein leicht mäandrierender 
Gewässerlauf geschaffen, die Uferbösc hungen abgeflacht und landschaftsgerecht bepflanzt. 
Der Verlauf der Birk wird somit im Plangebiet im Wesentlichen von Ausgleichsflächen begleitet 
und damit ökologisch aufgewertet. Die Grundwasserneubildungsrate ist gemäß dem Umweltk a-
taster Münster niedrig. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch die Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Da di e-
se bereits im Ist -Zustand niedrig ist, keine grundwasserabhängige Biotope betroffen sind und 
das Plang ebiet nicht im Wasserschutzgebiet liegt, ist diesbezüglich nicht mit relevanten U m-
weltauswirkungen zu rechnen.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 31 
Es ist geplant, das Niederschlagswasser dem vorhandenen Regenrückhaltebecken im Norden 
des Plangebietes zuzuführen. Für eine verzögerte Abführung  und teilweise Verdunstung des 
Niederschlagswassers sind Flachdächer (Schulgebäude, Sporthalle, Garagen/Carports) w e-
nigstens zur Hälfte extensiv zu begrünen (s. textliche Festsetzung Nr. 1.7.1). Diese Maßnahme 
hat zusätzlich ökologisch und mikroklimatisch positive Auswirkungen. 
Nach entsprechender Auffüllung des Geländes mit versickerungsfähigem Ersatzboden (Sande) 
ist eine Versickerung im Gebiet möglich. Als Maßnahme zur Förderung des lokalen und natürl i-
chen Wasserhaushalts enthält der Bebauungsplan eine textliche Festsetzung zur Wasserdurch-
lässigkeit der privaten Erschließungs - sowie offenen Stellplatzflächen. Auf Teilflächen des ö f-
fentlichen Schulgeländes wird angestrebt, versickerungsfähiges Material zu verwenden. 
Um bei Starkregenereignissen ein Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss der Gebäude 
zu verhindern, sollte die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF EG) der Gebäude 
mindestens 0,30 m über der Geländehöhe der angrenzenden Erschließungsflächen liegen. Es 
erfolgt ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan. 
8.4.5  Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Klima des Plangebietes ist dem Freilandklimatop zuzuordnen. Generell sind Ackerflächen 
geeignet, nächtlich Kaltluft zu produzieren. Eine besondere Klimafunktion weist das Plangebiet 
und seine Umgebung jedoch nicht auf. Die Bäume und Gehölze des Plangebietes, insbesonde-
re die Bäume der Wallhecke im Süden, fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole 
binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Positiv wirkt sich auch die Ver-
schattungswirkung der Bäume an warmen, sonnenintensiven Sommertagen aus. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die Kaltluftproduktionsfunktion der bisherigen Ackerfläche kann auf Grund der Versiegelung 
und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt aufrechterhalten werden. Relevante Auswirkungen 
über das Plangebiet hinaus sind jedoch nicht zu erwarten. Die flächenhaften Baum - und Ge-
hölzbestände bleiben mit ihren positiven Funktionen auf das Klima und die Luft erhalten und  
werden durch die Darstellung der Grünflächen gesichert. 
Klimawandel 
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Trei b-
hauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verur-
sachten Ursprung haben können. Im Plangebiet sind bei Realisierung der geplanten Bebauung 
Treibhausgase bauzeitlich durch die Baumaschinen, LKW etc. sowie betriebsbedingt durch 
Heizanlagen sowie durch den Kfz -Verkehr, zu erwarten. Durch die potentielle stadtregionale 
Veloroute entlang der B 219 sowie Anbindung an den ÖPNV soll der motorisierte Individualver-
kehr eingedämmt werden. 
Von einer relevanten Verstärkung des Klimawandels durch Realisierung der Grundschule und 
des Wohngebietes und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen ist nicht auszugehen. 
Im Aktionsplan der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Bundes sowie 
dessen Fortschrittsbericht wird auf die besondere Bedeutung des Stadtgrüns für klimaang e-

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 31 
passte Stadtentwicklungsplanungen verwiesen.  Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 559 e r-
folgt die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen zum Erhalt und der Erweiterung vorhandener 
Grünflächen, einschließlich der Wallhecke im Süden mit ihrem prägenden Baum - und Gehölz-
bestand. Flachdächer sind jeweils m indestens zur Hälfte extensiv zu begrünen. Mit Hilfe von 
Dachbegrünungen wird Niederschlagswasser verzögert abgeführt und kann zum Teil verduns-
ten. Zum Schutz vor Eindringen von Niederschlagswasser in Gebäude bei Starkregenereigni s-
sen erfolgt ein Hinweis im Bebauungsplan, dass die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss 
der Gebäude mindestens 30 cm über der Geländehöhe der Erschließungsflächen liegen soll (s. 
Kap. 8.4.4 Wasser). 
Mit Blick auf die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien ist gemäß textlicher Festset-
zung Nr. 2.6 geregelt, dass im gesamten Plangebiet Solarpaneele und Photovoltaikanlagen an 
oder auf den Gebäuden zulässig sind. 
8.4.6  Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Landschaftsbild im Plangebiet zeichnet sich durch die wertgebenden Landschaftselemente 
Wallhecke der Landwehr im Süden, die renaturierte Birk im Westen sowie das naturnah gestal-
tete Regenrückhaltebecken im Norden aus. Der Landschaftsplan Nördliches Aatal/Vorbergs 
Hügel sieht für das Plangebiet sowie die südl iche und östliche Umgebung die Erhaltung einer 
mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft vor. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die wertgebenden Strukturen innerhalb des Plangebietes, wie die Wallhecke und die Aus-
gleichsflächen mit der renaturierten Birk bleiben erhalten und werden in die festgesetzten ö f-
fentlichen Grünflächen eingebunden. Südlich der Wallhecke wird die Festsetzung der öffentl i-
chen Grünfläche bis zur Straße Landwehr ausgedehnt. Hier erfolgt eine landschaftsverträgliche 
Gestaltung mit extensivem Charakter, so dass sich das Baugebiet verträglich in das Land-
schaftsbild einfügt. Ähnlich verhält es sich diesbezüglich mit den Ausgleichsflächen im Westen 
und Norden, so dass das Landschaftsbild als wiederhergestellt eingestuft werden kann. 
Das Maß der baulichen Nutzung des allgemeinen Wohngebietes orientiert sich an der Nut-
zungsdichte in der unmittelbaren und weiteren Nachbarschaft und entspricht der beabsichtigten 
städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Gliederung der Baugebiete. Durch die Anpassung 
der Werte an die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplans wird eine verträgliche 
Eingliederung der Planung in die Umgebung sichergestellt. 
Demgemäß verbleiben durch den Bebauungsplan Nr. 559 keine erheblichen nachteiligen U m-
weltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Ortsbild. 
8.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation 
Innerhalb des Plangebiets befindet sich ein Teilabschnitt einer mittelalt erlichen Landwehr, die 
ein Bodendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW ist. Die als Bodendenkmal un-
terschutzgestellte Fläche umfasst die Wallhecke und die sie begleitenden Gräben sowie die 
südlich anschließende Fläche. Gemäß einer Stellungnahme der  städtischen Denkmalbehör-

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 31 
de/Bodendenkmalpflege wurde bei Untersuchungen 2013 nachgewiesen, dass sich dort weitere 
Gräben der mittelalterlichen Landwehr (sog. Münstersche Stadtlandwehr) befinden, deren Wälle 
in den letzten beiden Jahrhunderten sukzessive eingeebnet wurden. 
Baudenkmäler existieren im Plangebiet nicht. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die Fläche des Bodendenkmals ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung und 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur  Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
festgesetzt, so dass keine planerischen Konflikte zu erwarten sind. 
Im Bebauungsplan erfolgt ein Hinweis, dass auch außerhalb bekannter Bodendenkmäler in ei-
ner über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandscha ft bei Bodeneingriffen jederzeit neue 
Bodendenkmäler entdeckt werden können. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturg e-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen B o-
denbeschaffenheit und Fossilien ist unverzügli ch der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehö r-
de oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster, 
anzuzeigen. Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 
8.4.8  Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Aufgrund der Lärmvorbelastung der westlich des Plangebietes verlaufenden Bundesautobahn 1 
werden die Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 in den Obergeschossen im allgemeinen 
Wohngebiet auch unter Berücksichtigung des aktiven Lärmschutzes an der Autobahn und der 
zusätzlichen Abschirmwirkung durch das geplante Schulgebäude zur Nachtzeit um bi s zu 4 
dB(A) überschritten. Weitere aktive Schallschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen, stattdes-
sen werden ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume und ins-
besondere der Schlafräume der Gebäude durchgeführt. Die verbleibenden Überschreitungen 
der Orientierungswerte unterliegen der planerischen Abwägung. 
Im Plangebiet besteht eine Geruchsbelastung aus Tierhaltungsanlagen von 13 bis max. 14 % 
Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstunden. Diese Geruchsbelastung liegt oberhalb des 
Immissionswertes für Wohngebiete von 10% Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstun-
den gemäß der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Für Schulen besteht kein höherer Schut z-
anspruch als für die sie umgebende Bebauung. 
Gemäß LANUV NRW (2017) sind in räumlich begrenzten Übergangsbereichen zwischen dem 
Außenbereich und Wohngebieten Immissionswerte von bis zu 15% denkbar. Aufgrund der g e-
ringen Ost -West-Ausdehnung des Plangebietes (max. 150 m) kann die gesamte Fläche als 
Übergangsbereich definiert und der Wert IW 0,15 (15%) als Zielwert angesetzt werden. Die Ge-
ruchsvorbelastungssituation ist in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. 
Durch die Bodenversiegelung entstehen erhebliche Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, 
die mit geeigneten Maßnahmen vermindert und vollständig kompensiert werden. Es verbleibt 
jedoch die Tatsache, dass das Schutzgut Fläche nicht vermehrbar ist.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 31 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Wenn der Bebauungsplan Nr. 559 nicht aufgestellt bzw. rechtskräftig wird,  ist von einer Weiter-
führung der landwirtschaftlichen Nutzung nördlich und südlich der Landwehr auszugehen. Die 
Ausgleichsflächen und das Regenrückhaltebecken bleiben in ihrer Funktion für den bestehen-
den Bebauungsplan Nr. 459 erhalten. 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Bebauungsplan Nr. 559 dokumentiert das Ergebnis einer geänderten Planung, die z u-
nächst Wohnbebauung für den gesamten Bereich vorsah hin zu einer zentralen Gemeinbe-
darfsfläche für die Verlegung und Erweiterung der Grundschule mit Sporthalle und Wohnb e-
bauung im östlichen Teilbereich. 
8.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. 
Die Kompensationsflächen und - maßnahmen unterliegen der Überwachung durch das Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster. 
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren 
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen 
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen. 
8.8  Zusammenfassung 
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Sprakel und grenzt an den bestehenden B e-
bauungsplan Nr. 459 Sprakel –  nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich) an. Das Plangebiet 
umfasst eine Größe von 3,73 ha. 
Das Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung und E r-
weiterung der Grundschule Sprakel mit Sporthalle sowie für Wohnbebauung zu schaffen. Zu 
diesem Zweck wird eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule und sozi a-
len sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie ein allgemeines 
Wohngebiet festgesetzt. Darüber hinaus werden Verkehrsf lächen und eine Fläche für die Wa s-
serwirtschaft im Bereich des bestehenden Regenrückhaltebeckens festgesetzt. Die öffentlichen 
Grünflächen im Süden, Westen und Norden des Plangebietes haben die Zweckbestimmung 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft. Es handelt sich dabei teilweise um die bestehenden Ausgleichsflächen des östlich 
angrenzenden Bebauungsplans Nr. 459. Im Bebauungsplan sind die Lärmpegelbereiche III bis 
IV eingetragen. 
Aufgrund der Lärmv orbelastung durch die Bundesautobahn 1 enthält der Bebauungsplan eine 
textliche Festsetzung, dass die im allgemeinen Wohngebiet festgesetzten Nutzungen solange 
unzulässig bleiben, bis der planfestgestellte Lärmschutz an der Autobahn fertiggestellt ist.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 31 
Durch die lediglich geringe Überschreitung der Tagwerte kann das Schulgebäude, unter B e-
rücksichtigung des erforderlichen Schalldämmmaßes der Außenbauteile, bereits vor Herstel-
lung des aktiven Lärmschutzes an der BAB  1 errichtet werden. Die Außenflächen des Sc hulge-
bäudes sind auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes vorgesehen. 
Zur Nachtzeit verbleiben Überschreitungen der Orientierungswerte im allgemeinen Wohngebiet 
auch unter Berücksichtigung des aktiven Lärmschutzes an der Autobahn und der zusätzlichen 
Abschirmwirkung durch das geplante Schulgebäude. In den Obergeschossen der Wohngebäu-
de verbleiben Überschreitungen von bis zu 4 dB(A) über dem Orientierungswert der DIN 18005, 
Teil 1 für die Nacht von 45 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete. Überschlägige Berechnungen 
haben ergeben, dass die geplante Lärmschutzeinrichtung an der BAB 1 nochmal um mindes-
tens 4 m (entspricht dann einer Gesamthöhe von ca. 13 m über der BAB 1 ) erhöht werden 
müssten um die Orientierungswerte einhalten zu können. Die verbleibenden Übersc hreitungen 
unterliegen der planerischen Abwägung. 
Da die in der DIN 18005 , Teil 1 angegeben Orientierungswerte nur Zielwerte und keine Grenz-
werte sind und die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 zusammen mit der 
Abschirmwirkung der geplanten Schulgebäude bereits einen sehr guten Lärmschutz für das 
Plangebiet bewirken, sind keine weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Stat t-
dessen werden ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume und 
insbesondere der Schlafräume der Gebäude durchgeführt. 
Die Geruchsbelastung im Plangebiet aus Tierhaltungsanlagen in der Umgebung liegt oberhalb 
des Immissionswertes für Wohngebiete, aber unterhalb des Immissionswertes, der für einen 
räumlich begrenzten Übergangsbereich zwischen dem Außenbereich und Wohngebieten denk-
bar ist. Diese Geruchsvorbelastungssituation unterliegt der planerischen Abwägung. 
Die landschaftsökologisch und landschaftsästhetisch wertgebenden Strukturen des Plangebi e-
tes, wie die Wallhecke im Bereich des Bodendenkmals Landwehr und die vorhandenen Aus-
gleichsflächen des benachbarten Bebauungsplans Nr. 459 mit der renaturierten Birk bleiben er-
halten und werden in öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Fläche für Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwickl ung von Boden, Natur und Landschaft eingebunden. 
Die vorhandenen landschaftsökologischen und -ästhetischen Funktionen der Wallhecke werden 
durch die geplante extensive Entwicklung des südlich angrenzenden Bereichs bis zur Straße 
Landwehr weiter aufgewertet. Die Grünflächen haben positive Funktionen für Boden, Natur und 
Landschaft einschließlich dem Schutzgut Klima und zur Begegnung der Folgen des Klimawan-
dels. Hierfür dient auch die Festsetzung, Flachdächer mindestens zur Hälfte zu begrünen. Zum 
Schutz vor Eindringen von Niederschlagswasser in Gebäude bei Starkregenereignissen erfolgt 
ein Hinweis im Bebauungsplan, dass die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss der G e-
bäude mindestens 30 cm über der Geländehöhe der Erschließungsflächen liegen soll. 
Durch die mit der Planung verbundenen Bodenversiegelung entstehen erhebliche Eingriffe in 
Boden, Natur und Landschaft, die mit geeigneten Maßnahmen vermindert und kompensiert 
werden. Der Ausgleich der Eingriffe wird außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans  
auf einer insgesamt 5.705 m² großen städtischen Teilfläche südlich des NSG Huronensee 
(Gemarkung Sankt Mauritz Flur 21 Flurstück 479) nachgewiesen. Es erfolgt eine vollständige 
Kompensation des Eingriffs (Kompensationsquote 100 %). Die Ausgleichsmaßnahmen unter-
liegen einem Monitoring durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt 
Münster.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 31 
8.9  Quellen 
 Ingenieurbüro Jedrusiak (2019): Immissionsschutzgutachten – Aufstellung des Bebau-
ungsplanes Nr. 559 „Sprakel – nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdorn-
weg“ Immissionsprognose für Geruch 
 LANUV NRW (2017): GIRL-konformes Vorgehen bei der Bewertung von Geruchsimmissi-
onen. Dienstbesprechung am 07.07.2017 
 Nabu Naturschutzstation Münsterland e.V. (2018): Projektbericht Rettung der Kiebitzbe-
stände in Münster 
 nts Ingenieurgesellschaft (2019): Lärmtechnische Untersuchung zur Wohnbauentwicklung 
im Bebauungsplan Nr. 559 „Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und 
Weißdornweg“ Münster  
 Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 
 Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: 
(http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster 
9.  Gesamtabwägung 
Die Planung verfolgt das Ziel die Versorgung des wachsenden Stadtteils Sprakel im Bereich der 
sozialen Infrastruktur sicher zu stellen. Die ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche ermöglicht die 
kurzfristig erforderliche Bereitstellung eines neuen Grundschulstandorts, die Schaffung ergän-
zender Angebote im Bereich Sport und soziale Zwecke sowie angrenzend die Arrondierung des 
bestehenden Wohngebiets.  
Der Umweltb ericht zeigt auf, dass Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter nicht vollständig 
ausgeschlossen werden können. So wird insbesondere das Schutzgut „Menschen und mensch-
liche Gesundheit“ von Verkehrslärm sowie Geruchsbelastungen aus Tierhaltungsanlagen in der 
Umgebung beeinflusst. Gleichwohl kann mit den aufgezeigten Maßnahmen auf die Beeinträc h-
tigungen reagiert werden. Die entstehenden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft werden 
mit geeigneten Maßnahmen vermindert und die verbleibenden vollständig kompensiert.  Zudem 
haben die um das Plangebiet festgesetzten G rünflächen positive Funktionen für Boden, Natur 
und Landschaft einschließlich des Schutzguts Klima.  Insgesamt ist daher die Umsetzung der 
Zielsetzungen des Bebauungsplans an dieser Stelle als sinnvoll und verträglich einzustufen.  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Zur Durchführung des Bebauungsplans sind keine Maßnahm en der öffentlichen Hand zur Or d-
nung des Grund und Bodens erforderlich. Die Verwirklichung des Bebauungsplans berührt zwar 
die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden Menschen, nachteilige Auswir-
kungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist 
daher nicht erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 559 
Sprakel - 
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 31 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / 
Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Gemarkung:St. MauritzFlur:21Flurstück:479Ausgleich BP 5595.263 m²
Plan Nr.:Anlage: Druck:
Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt
Bearbeitet:Gezeichnet:
IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter
Sailer
11
Niesing
Stand:25.07.2019
0078-2018Maßstab:1: 4.000
25.07.2019
Anlage zum Umweltbericht BP 559Ausgleich der Eingriffe in Boden,Natur und LandschaftLageplan
Übersichtsplan, Maßstab 1 : 20.000

Berichtsvorlage

4021 Zeichen

V/0803/2019 
V/0803/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
1. 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im 
Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg  
2. Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und 
Weißdornweg  
[Schulstandort] 
Kenntnisnahme der Planentwürfe zur öffentlichen Auslegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   08.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der 90. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich Landwehr 
/ Westlich Schlehenweg und Weißdornweg und des Bebauungsplans Nr. 559: Sprakel – Nörd-
lich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg öffentlich auszulegen. 
Entsprechend den Zielen des Baulandprogramms der Stadt Münster führen die aktuellen und künft i-
gen Wohngebietsentwicklungen in Sprakel zu  einem deutlichen Bevölkerungsanstieg. Die vorhande-
ne, einzügige Grundschule ist hierfür nicht mehr ausreichend. Sie muss um mindestens einen Zug 
erweitert werden. Testplanungen haben ergeben, dass die vorhandene Grundschule, aufgrund der 
begrenzten Grundstücksflächen, maximal auf zwei Züge ausgebaut werden kann. Eine Erweit e-
rungsoption auf drei Züge wäre hier ausgeschlossen. Zudem müsste die Schule bei laufendem B e-
trieb um- und ausgebaut werden.  
Deshalb wird ein Neubau einer zweizügigen Grundschule, inklusive einer Zweifachsportha lle, am 
westlichen Rand des Wohngebietes nördlich der Landwehr angestrebt. Der Standort ist groß genug 
für eine optionale Erweiterung auf drei Züge und bietet damit eine zukunftsfähige Lösung für die we i-
tere Entwicklung von Sprakel. Für den Schulneubau wurde bereits ein Wettbewerb durchgeführt (Vor-
lage V/0276/2019). Im Übergang zum Wohngebiet nördlich der Landwehr werden weitere Einfamil i-
enhausstandorte geschaffen. 
Stadtplanungsamt 
 
10.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Geitel 
Telefon: 492 61 93 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0803/2019 
Mit dieser städtebaulichen Zielsetzung soll auch der  Flächennutzungsplan (FNP) parallel zur Aufstel-
lung des Bebauungsplans Nr. 559 geändert werden.   
Der gültige FNP der Stadt Münster stellt im betreffenden Bereich von Sprakel Wohnbaufläche und 
Grünfläche sowie ein Regenrückhaltebecken und ein Pumpwerk dar. Dies wird künftig weitgehend 
durch die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen ersetzt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 28. Mai 2018 
im Marienheim in Sprakel statt . Das Protokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Die 
Erschließung des künftigen Schulstandortes am Rand von Sprakel war aus Bürgersicht ein zentrales 
Thema, verbunden mit der Sorge, dass deutlich mehr Verkehr durch das Wohngebiet nördlich der 
Landwehr führen würde. Um die Belastung des Wohngebietes so gering wie möglich zu halten, sieht 
die Planung eine neue Haupterschließung für den Schulstandort durch den Ausbau der Landwehr 
entlang dem südlichen Plangebietsrand vor.  
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 90. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des En t-
wurfs des Bebauungsplans Nr. 559 soll in den Monaten Oktober / November 2019 erfolgen. Vorbe-
haltlich der Erkenntnisse und Befassung en mit den Anregungen aus der Offenlegung können der 
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie der abschließende Beschluss zur FNP-Änderung im 
1. Quartal 2020 gefasst werden. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 - Protokoll der Bürgeranhörung  
Anlage 2 - Begründung zur 90. FNP-Änderung 
Anlage 3 - Plan zur 90. FNP-Änderung 
Anlage 4 - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 559   
Anlage 5 - Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 559 
Anlage 6 - Planverkleinerung des Bebauungsplans Nr. 559

Beratungsverlauf (2)

02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Marienstraße 12
  • Sprakeler Straße
  • Sentruper Straße 285
  • Weißdornweg 2
  • Schlehenweg 34a
  • Hagebuttenweg 3436a
  • Böckmannplatz
  • Holunderweg
  • Am Schild
  • Am Hangkamp
  • An den Speichern 7
  • Vorbergs Hügel
  • Albersloher Weg 33
  • Pluggenheide
  • In der Au
  • Im Draum 34b

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0803/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37