V/0803/2019
90. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 559 - Kenntnisnahme der Planentwürfe zur Offenlegung
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V-0803-2019-Anlage-1-Niederschrift-Buergeranhoerung
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Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplanentwurf Nr. 559: „Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ Stadtbezirk: Münster – Sprakel Anlass: 90. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559: „Sprakel – Nördlich Landwehr/ westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ Zeit: Montag, 28.05.2018, 18:30 Uhr Ort: Marienheim | Marienstraße 12, 48157 Münster Teilnehmer: ca. 35 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Igelbrink | Bezirksbürgermeister Münster-Nord Vertretung der Verwaltung: Frau Sauer, Herr Völlmecke (Protokollant) | Amt für Stadt- entwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung; Herr Watermann | Amt für Schule und Weiterbildung Eröffnung Herr Igelbrink begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Vorstellung der Planungen Frau Sauer erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation das geplante Vorhaben in seinen Grundzügen: Der Stadtteil Sprakel hat viele Wohnentwicklungsflächen, die sich aufgrund von bestehendem bzw. sich aktuell in Planung befindlichen Baurecht kurzfristig realisieren lassen. Des Weiteren sind in dem Baulandprogramm der Stadt Münster weitere Flächen ermittelt worden, auf denen langfristig zusätzliche Wohnbebauung realisiert werden kann. Bei der Annahme, dass alle möglichen Wohnbauflächen entwickelt werden, ergibt sich laut der Prognosen (Basisvariante: Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort) für Sprakel bis zum Jahr 2025 eine Zunahme der Bevölkerung von rd. 72,5 % (rd. 1.900 Einwohner). Für die Zahl der Kinder im Grundschulalter (6 bis < 10 Jahre) wird mehr als eine Verdopplung prog- nostiziert. Bereits die aktuellen Schülerzahlen machen einen Ausbau der Grundschule zur vol- len Zweizügigkeit erforderlich. Entsprechend der Prognosen muss perspektivisch zudem die Option für eine Dreizügigkeit bestehen. Aufgrund der Größe des aktuellen Schulgrundstücks ist eine Erweiterung auf drei Züge, insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, dort nicht möglich. Der Umbau zu einer vollen Zweizügigkeit ist am bestehenden Standort nur unter schweren und den Schulablauf sehr stark beeinträchtigten Bedingungen möglich. Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0803/2019 90. Änderung Flächennutzungsplan | Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdornweg Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 Bei einer detaillierten Prüfung möglicher neuer Sta ndorte für die Grundschule durch die Stadt- verwaltung ist der westliche Teil der Entwicklungsf läche nördlich der Straße „Landwehr“ in der Nähe der bestehenden Sportanlagen des Stadtteils al s geeigneter Standort ermittelt worden. Auf der insgesamt rd. 4,3 ha großen Fläche lassen sich zum einen auf ca. 11.000 qm eine neue zwei- bzw. dreizügige Grundschule mit Zweifach-Sporthalle sowie die benötigten Außenanlagen errichten und zum andern elf Einfamilienhäuser als Arrondierung der bestehenden Wohnbe- bauung. Das nördlich gelegene Regenrückhaltebecken soll durch den aufzustellenden Bebau- ungsplan planungsrechtlich abgesichert werden. Die Erschließung soll hauptsächlich über die Straße „Landwehr“ erfolgen. Um das bestehende Wohng ebiet und den Schulstandort zu er- schließen, muss die Straße „Landwehr“ ausgebaut wer den (u.a. gesicherter Gehweg, ausrei- chende Straßenbreite). Die Zeitschiene sieht vor, dass es neben der weiter laufenden Planung einen städtebaulichen Wettbewerb für den Grundschulstandort geben soll. Die Baureife des Gebiets ist für Ende 2020, der Bezug der neugebauten Grundschule für das Schuljahr 2021/22 vorgesehen. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Frau Sauer die Anwesenden um Anmerkungen und Fragen: Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger (thematisch geordnet) Themenblock Schule • Ist die Schulleitung der Grundschule Sprakel im Wettbewerb eingebunden? Herr Watermann erläutert, dass es ein Grundsatz sei bei Wettbewerben für den Neubau oder Umbau einer Schule, die Schulleitung bereits frühze itig mit einzubinden und als Mitglied der Jury vorzusehen, so dass Empfehlungen abgegeben werden können. • Die Bevölkerungsprognose ergibt eine klare Dreizügi gkeit der Grundschule. Warum wird nicht von vorneherein eine Dreizügigkeit gepla nt mit der Option einer Vierzügig- keit? Herr Watermann erläutert, dass aus Erfahrung mit Pr ognosen vorsichtig umgegangen wer- den muss. Die Entwicklung aller möglichen Flächen i st nicht gesichert. Viele der Flächen sind in privatem Eigentum, so dass eine Entwicklung nicht sichergestellt ist. Auch gibt es noch weitere Unsicherheitsfaktoren, die Einfluss au f eine Entwicklungsperspektive der Flä- chen haben. Um sprunghafte Entwicklungen zu vermeid en und eine Kontinuität bei der Aus- lastung der Infrastrukturen wie Kita und Schulen sicher zu stellen besteht für die Stadtverwal- tung die Option, die Entwicklung von Flächen zurückzustellen. Sicher ist, dass eine Zweizügigkeit erforderlich is t. Dies ist die Grundlage für den Wettbe- werb mit der Bedingung, dass die geplante Schule pr oblemlos zur Dreizügigkeit ausgebaut werden kann. Die Funktionsräume wie Mensa, Küche, u sw. werden bereits jetzt schon für eine dreizügige Grundschule geplant. Zeigt sich zum Ende des Verfahrens, dass die Bedarfe sich deutlich erhöht haben, so besteht die Option d en Beschluss zu fassen die Schule sofort dreizügig zu errichten. 90. Änderung Flächennutzungsplan | Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdornweg Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 • Wie hoch werden die Schule und die Sporthalle? Herr Watermann erklärt, dass die Höhe der Schule un d der Halle noch nicht abschließend feststehen. Sie ergeben sich aus den Ergebnissen im Wettbewerb. Für die Grundschule sind zunächst zwei bis drei Geschosse vorgesehen. • Kann die Erweiterung nicht am alten Standort oder a uf einer anderen Fläche im Stadt- teil durchgeführt werden? Herr Watermann führt aus, dass eine Machbarkeitsstu die durchgeführt wurde. Die Skizzen und Entwürfe haben klar ergeben, dass der Platz am bestehenden Standort für eine Dreizü- gigkeit nicht ausreicht. Eine Erweiterung auf 2-Züge am bestehenden Standort würde zudem eine gesamte Schülergeneration sehr stark beeinträc htigen durch Baulärm, Umzüge, Zu- sammenlegungen, etc. Da die Erweiterung der Schule zeitnah erfolgen soll, bieten sich nur Flächen an, die sich bereits im Besitz der Stadt befinden. Die ausgewählte Fläche hat bei der detaillierten Standortanalyse alle Bedingungen für die Entwicklung einer neuen, größeren Grundschule erfüllt. • Ist die Fläche als neuer Standort für die Grundschule sicher gesetzt? Herr Watermann erläutert, dass im weiteren Verfahre n alle Parameter dafür geprüft werden. Schlussendlich entscheidet die Politik, ob die Schule an diesem Standort errichtet wird. • Wird die OGS-Versorgung ebenfalls erweitert? Herr Watermann bejaht dies. Die OGS wächst mit. Es ist Ziel bei den Grundschulen in der Stadt Münster, dass 80% der Schüler über den offene n Ganztag betreut werden können. Dieses Ziel soll ebenfalls bei der Grundschule in Sprakel erfüllt werden. Themenblock Erschließung • Steht die vorgesehene Erschließung durch das Wohnge biet bereits fest oder gibt es andere Möglichkeiten? Frau Sauer erläutert, dass die Haupterschließung, i nsbesondere für die Busse, über die Straße Landwehr erfolgen soll. Die Erschließungssit uation auf dieser Straße wird durch ei- nen Ausbau verbessert, so dass die Straße Landwehr eine attraktive Anbindung darstellt. • Kann die Erschließung nicht ausschließlich über die Straße Landwehr erfolgen, damit das angrenzende Wohngebiet nicht weiter belastet wi rd und die Sicherheit der Kinder im Gebiet gewährleistet bleibt? Eine Sperrung der S traße für Durchgangsverkehre o- der eine Sackgasse vor der Schule wären beispielswe ise Möglichkeiten. Eine Ver- kehrsberuhigung der Straßen (Spielstraße) wäre ebenfalls wünschenswert. Frau Sauer erklärt, dass die genaue Erschließung im weiteren Verfahren geprüft werde. Die Verwaltung nimmt die Bedenken und Anregungen der Bürger auf. 90. Änderung Flächennutzungsplan | Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdornweg Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 • Besteht die Option eine Art Umfahrung des Wohngebie ts nördlich der Festwiese vor- zusehen? Frau Sauer versichert, dass diese Anregung in die Ü berprüfung der Erschließung mit aufge- nommen wird. Klar ist jedoch, dass eine Beeinträchtigung der Festwiese und der vorgesehe- nen Nutzungen ausgeschlossen werden muss. • Kann die Zufahrt zur Schule von der westlichen Seite aus erfolgen? Herr Watermann erläutert, dass die Erschließung/Zuf ahrt über Osten aus lärmtechnischer Sicht besser sei. So können Funktionen wie der Haup teingang, die Aufenthaltsräume, die Klassenräume, etc. überwiegend zur lärmabgewandten Seite ausgerichtet werden. Nach Westen hin würden dann schwerpunktmäßig Funktionsrä ume wie Küche, Abstellräume, Toi- letten, etc. ausgerichtet. Frau Sauer ergänzt, dass die bestehende Zufahrt von der Straße „Landwehr“ in enger Ab- stimmung mit der Denkmalpflege und dem Grünflächena mt erstellt wurde. Sowohl das be- stehende Bodendenkmal der Landwehr als auch die vor handene Wallhecke besitzen einen Schutzanspruch. Eine weitere Unterbrechung der Strukturen sei daher zu vermeiden. Themenblock Lärm • Wie wird der Lärmschutz für das Gebiet sichergestellt? Frau Sauer erläutert, dass während des Bebauungspla nverfahrens ein Lärmgutachten er- stellt werde, in dem die aktuelle Situation untersu cht wird. Der Ausbau der A1 mit entspre- chenden neuen Lärmschutzmaßnahmen befindet sich akt uell noch in der Planung. Der ge- naue Zeitplan für den Ausbau liegt in der Verantwor tung von Straßen NRW und der Bezirks- regierung. Ein entsprechender Lärmschutz ist Voraussetzung für die Realisierung der Wohn- häuser. Aufgrund der zeitlichen Perspektive für den Schulne ubau kann ein entsprechender Lärm- schutz hier nicht abgewartet werden. Vorgesehen ist daher den Lärmschutz durch entspre- chende Vorgaben im Wettbewerb (Gebäudestellung, Däm mung, etc.) sicher zu stellen. Der Bau der Schule kann daher unabhängig von den Planungen für den Ausbau der A1 erfolgen. • Was passiert mit dem bestehenden Lärmschutzwall im Gebiet? Wird er bei Wegfall durch den Schulneubau an anderer Stelle neu erricht et? Wie wird bei einem Wegfall der Lärmschutz des bestehenden Wohngebiets während der Bauarbeiten sicherge- stellt? Frau Sauer erläutert, dass der provisorische Wall m it Baubeginn der Schule voraussichtlich entfallen wird. Eine Verlegung des Walls ist bisher nicht vorgesehen. Für das bereits beste- hende Wohngebiet ist der Wall nicht erforderlich, d a die Lärmrichtwerte – auch ohne Wall – in diesem Gebiet nicht überschritten werden. Die lä rmschützende Wirkung des Walls ist für das bestehende Wohngebiet zudem eher von untergeordneter Bedeutung. • Hat die neue Schule und dessen mögliche lärmschütz ende Wirkung Einfluss auf den geplanten direkten Lärmschutz an der A1? Frau Sauer verneint dies. Die Maßnahmen an der Auto bahn werden durch die Planung nicht beeinflusst. 90. Änderung Flächennutzungsplan | Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel – Nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdornweg Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 Sonstige Themen • Was passiert mit dem alten Standort der Grundschule? Frau Sauer erklärt, dass bisher noch keine konkrete n Planungen existieren. Die Entschei- dung über eine Folgenutzung erfolgt in enger Abstim mung mit der Politik und den Fachäm- tern. • Bleibt die Arrondierung des bestehenden Wohngebiete s mit der geplanten Häuserrei- he auf jeden Fall bestehen oder wird die Fläche evt l. noch für die Schulnutzung benö- tigt? Herr Watermann versichert, dass für die Schulnutzu ng keine zusätzliche Fläche benötigt wird. Die vorgesehenen 11.000 qm reichen für eine dreizügige Grundschule sowie die Sport- halle aus. Ende der Veranstaltung Herr Igelbrink bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veranstal- tung gegen 19:30 Uhr. gez. Herr Igelbrink Bezirksbürgermeister gez. Herr Völlmecke Protokollführer
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 6 Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0803/2019 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung In dem als Allgemeines Wohngebiet (WA ) festgesetzten Baugebiet sind Nutzungen ge- mäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) unzulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr.1 BauNVO). 1.2 Maß der baulichen Nutzung In dem WA sind pro Hauseinheit (je Einfamilienhaus, je Doppelhaushälfte, je Reihenhaus- scheibe) maximal zwei Wohneinheiten zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.3 Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen Im WA können die zur Hauptgartenseite ausgerichteten Baugrenzen ausnahmsweise mit lichtdurchlässigen, zur Gartenseite offenen Terrassenüberdachungen auf 2/3 der Gebä u- debreite und in einer Tiefe von maximal 3,00 m überschritten werden, sofern die Gesamt- tiefe der Überdachung nicht mehr als 3,00 m beträgt (§ 23 Abs. 3 S.3 BauNVO i.V.m. Abs. 2 S. 3 BauNVO). 1.4 Höhen 1.4.1 Grundstücksflächen sind durchgängig auf das Niveau der angrenzenden zur Erschließung dienenden öffentlichen Verkehrsfläche anzupassen. Die Geländeauffüllungen sind mit versickerungsfähigem Ersatzboden (Sanden ) auszuführen. Die Gestaltung der B ö- schungskanten ist gemäß Ziffer 2.1 der gestalterischen Festsetzungen herzustellen (§ 9 Abs. 3 S. 1 BauGB). 1.4.2 In dem WA wird di e zulässige Höhe der baulichen Anlagen definiert durch die Traufhöhe (TH), als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberfläche der Außenhaut und der Ober- kante der Dachhaut, sowie die Firsthöhe (FH). Sie betragen bei einem Vollgeschoss TH 4,00 m FH 9,50 m bei zwei Vollgeschossen TH 6,75 m FH 9,50 m über Bezugspunkt. 1.4.3 Bezugspunkt für die maximal zulässigen absoluten Höhen für die Hauptbaukörper ist je - weils die für die Baufelder festgesetzte Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 6 EG) in Meter über Normalhöhennull (NHN) (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.5 Stellplätze 1.5.1 In dem WA sind Stellplätze nur innerhalb der für Garagen (Ga) festgesetzten Flächen s o- wie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmsweise kann in den Zufahrtsbereichen vor den Garagen / Stellplätzen ein zweiter Stellplatz zugelassen werden, sofern dieser bauordnungsrechtlich erforderlich ist und als offener Stellplatz aus- geführt wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Für Garagen, die sich in den seitlichen Abstandsflächen des zugehörigen Wohngebäudes befinden, können ausnahmsweise Standorte zugelassen werden, die bis zu 3,0 m hinter der der Erschließungsseite abgewandten Baugrenze liegen (§ 12 (6) BauNVO). 1.5.2 Auf den Flächen für Garagen (Ga) sind ebenfalls überdachte Stellplätze (Carports) und of- fene, ebenerdige Stellplätze zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauN- VO). 1.6 Nebenanlagen 1.6.1 In dem WA sind Nebenanlagen unter folgenden Voraussetzungen zulässig: - außerhalb der Vorgartenbereiche (Definition siehe 2.2, Ausnahme siehe 1.6.2) - hinter der Einfriedung des Grundstückes - in einem Mindestabstand von 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen - außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis 7,5 m² Grundfläche pro Grund- stück (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO). 1.6.2 In den Vorgartenbereichen sind als Nebenanlagen in einem Mindestabstand von 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen zulässig: - Müllsammelanlagen bis maximal 1,50 m Höhe - Fahrradabstellanlagen bis maximal 2,00 m Höhe Es gilt die Grundflächenbeschränkung entsprechend der Festsetzung 1.6.1. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO) 1.7 Versiegelung, Freiflächen, Begrünung 1.7.1 Flachdächer sind wenigstens zur Hälfte mit mindestens 0,10 m Bodensubstrat zu bede- cken sowie mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als begrün- te Fläche zu unterhalten. Ausnahmen können zur Anbringung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zugelassen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB). 1.7.2 Private Erschließungs- sowie offene Stellplatzflächen sind mit wasserdurchlässigen Mate- rialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 6 1.7.3 Der als zu erhaltend festgesetzte Baum darf nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Im gekennzeichneten Kronentraufbereich sind zum Schutz des Wurzelbereichs Bodeneingriffe sowie Versiegelungen aller Art unzulässig (§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB). 1.7.4 Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der Angleichung des Geländes nach Punkt 1.4.1 dienen, sind auf den Baugrundstücken unzulässig. 1.8 Schallschutz 1.8.1 Die in dem WA festgesetzten Nutzungen bleiben solange unzulässig, bis der planfestg e- stellte Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 1 ( BAB 1 ) fertig gestellt ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). 1.8.2 Innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von G e- bäuden vor der Herstellung der Lärmschutzeinrichtungen an der BAB 1 in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthalt s- räume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an die Luftschal ldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109/18 – Schallschutz im Hochbau – Teil 1, Kapitel 7 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Für Bebauung, die nach Herstellung des aktiven Schallschutzes an der BAB 1 errichtet, erweitert, geändert ode r in der Nut zung geändert wird, ist der relevante, durch Abgrenzung festgesetzte Lärmpegelbereich um einen Wert zu reduzieren. 1.8.3 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB III) und IV (LPB IV) sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung der Außenfass a- den nicht verschlechtern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.8.4 Von den textlichen Festsetzungen 1.9.2 und 1.9.3 können im Rahmen des Baug enehmi- gungsverfahrens Abweichungen zugelassen werden, wenn unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung zum B ebauungsplan oder durch eine ei- gene DIN-4109-konforme lärmtechnische Berechnung nachgewiesen wird, dass die A n- forderungen der DIN 4109 an die Außenbauteile am geplanten Gebäude eingehalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Böschungskanten Zu angrenzenden, tieferliegenden Grundstücken ist der Höhenunterschied an der maß- geblichen Grundstücksgrenze durch die Bauherren durch Aufschüttungen mit versicke- rungsfähigem Ersatzboden (Sanden ) anzugleichen oder durch Betonelemente, Natu r- steingabionen oder Natursteinmauern (Trocken- und Bruchsteinmauern) auszugleichen. 2.2 Vorgartenbereich Der Vorgartenbereich im WA ist definiert als die zwischen straßenseitiger vorderer Bau- grenze und vorgelagerter Verkehrsfläche / Erschließungsfläche, über die die privaten Stellplätze angefahren werden, gelegene Fläche. Die Ber eiche sind mit Ausnahme der notwendigen Zuwege, zulässigen Stellplatzanlagen, Fahrradabstellanlagen, Müllsammel- anlagen und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 6 2.3 Einfriedung In dem WA sind folgende Grundstückseinfriedungen zulässig: - Hecken aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen - blickdurchlässige Einfriedungen (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzäune) bis ma- ximal 1,40 m Höhe in Kombination mit einer Hecke aus heimischen, standortgerech- ten Laubgehölzen Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäune) sind in dem WA ausschließlich unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: - angrenzend an Terrassenflächen - mit einer maximalen Länge von 3,00 m im direkten Anschluss an das Gebäude - bis maximal 2,00 m Höhe über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden. 2.4 Dachformen, Dachneigung und Dachaufbauten 2.4.1 Von der in der Planzeichnung festgesetzten Dachform kann für untergeordnete Bauteile und Nebenanlagen abgewichen werden. 2.4.2 Dachaufbauten sind nur bei geneigten Dächern ab 35° Dachneigung aufwärts zulässig, wenn sie - nicht länger als 4,00 m sind, - zwischen zwei Gauben und zu den Ortgängen ein Mindestabstand von 1,50 m einge- halten wird und - die Gesamtlänge aller Dachaufbauten 50 % der jeweiligen Fassadenlänge nicht überschreitet. 2.5 Fassadenmaterial und -farbe In dem WA sind als Hauptmaterial für die Fassaden ausschließlich Stein - oder Putzmate- rial oder Holz zulässig. Für untergeordnete Bauteile und energiesparende Maßnahmen können andere Materialien zugelassen werden. 2.6 Solarpaneele, Photovoltaikanlagen Im gesamten Plangebiet ist die Errichtung von Solarpaneelen oder Photovoltaikanlagen an oder auf den Gebäuden zulässig. 2.7 Anlagen für Abfallbehälter Anlagen für Abfallbehälter sind in den nach 2.2 definierten Vorgartenbereichen mit Sträu- chern oder Hecken zu umpflanzen oder mit Kletterpflanzen einzugrünen. 2.8 Herstellung einheitlicher Bauanlagen Doppelhäuser sind jeweils profilgleich zu errichten. Dies umfasst Einheitl ichkeit hinsicht- lich: - vorderer Gebäudeflucht, - Trauf- und Firsthöhe, Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 5 von 6 - Dachüberstand, - Dachneigung sowie - Material und Farbe der Außenwände und der Dacheindeckung. Dies gilt insbesondere auch für nach der Ersterrichtung beabsichtigte bauliche Verände- rungen. A usnahmen für Material und Farbe der Außenwände und der Dacheindeckung sind im Falle passiver Solarenergienutzung und Begrünung möglich. Aneinander gebaute Garagen und Carports sind in Bauform sowie Bauhöhe gleich auszu- führen. 3. Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum `Planen – Bauen – Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.2 Landwehr Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 559 befindet sich der Teilabschnitt einer im späten Mittelalter errichteten Landwehr. Der Landwehrabschnitt ist ein Bodendenkmal nach § 2 Abs. 5 DSchG NW. Er ist nach § 3 Abs. 1 DSchG NW in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen und unterliegt daher den Bestimmungen des DSchG, insbesondere den §§ 9 und 12, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde bedarf. 3.3 Bodendenkmale Auch außerhalb bekannter Bodendenkmäler können in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft bei Bodeneingriffen jederzeit neue Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mau- ern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzei- gen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.4 Kampfmittel Für einen Teilbereich des Plangebiets kann eine Kampfmittelbelastung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesem Bereich ist eine sy stematische Absuche / Sondierung der zu bebauenden Flächen bereits durchgeführt worden. Bei der Erstellung von Gebäu- den mit Baugruben ist eine Sondierung der Kellersohle nach Vorgaben des Kampfmittel- beseitigungsdienstes Westfalen- Lippe (KBD) erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm - / Bohrarbeiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugrubenabsicherungen, Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwärmesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicher- heitsprüfung durch den KBD unterzogen werden müssen. Die hier vorzubereitenden Maßnahmen (z.B. Einbringung von Sondierbohrungen) sind durch die Grundstückseigen- Bebauungsplan Nr. 559 Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 6 von 6 tümer nach Vorgaben des KBD zu bewerkstelligen. Nähere Informationen finden sich in der technischen Verwaltungsvorschrift für Kampfmittelbeseitigung im Land NRW. Liegen für die Bereiche, für die keine Kampfmittelbeeinflussungen erkennbar sind, keine ergänzenden Erkenntnisse vor (z. B. Zeitzeugenaussagen), so sind weiterführende Kampfmittelüberprüfungsmaßnahmen nicht erforderlich. Weist bei der Durchführung von Bauv orhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Ver- färbungen hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster ist zu verständigen. 3.5 Altlasten Hinweise über das Vorkommen von Altlasten-/ Verdachtsflächen liegen nicht vor. 3.6 Artenschutz Aus Gründen des Artenschutzes sind Gehölzentnahmen außerhalb der Brut - und Au f- zuchtzeiten, d. h. im Herbst / Winter zwischen Oktober und Februar des Folgejahres durchzuführen. Bei Sanierungen, Um- und Ausbauten der vorhandenen Gebäude sind die Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu beachten. Gegebenenfalls ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. 3.7 Schutz vor Überflutungen Um bei Starkregenereignissen ein Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss der G e- bäude zu verhindern, sollte die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss ( OKFF EG) der Gebäude mindestens 0,30 m über der Geländehöhe der angrenzenden Erschli e- ßungsflächen liegen. 3.8 Ausgleichsflächen 3.8.1 Den durch den Bebauungsplan entstehenden Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft wird eine 5.705 m² große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 21, Flurstück 479 als externe Ausgleichsfläche zugeordnet. Das Zuordnungsverhältnis der Eingriffe durch Bebauung zu denen durch öffentliche Verkehrsflächen beträgt 79,08 % zu 20,92 % (§ 9 Abs. 1a BauGB). 3.8.2 Der Bebauungsplan enthält Flächen, die dem Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 459 dienen.
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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 20
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0803/2019
Begründung
zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord
im Stadtteil Sprakel für den Bereich Nördlich
Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ......................................................................................................... 2
2. Änderungsbereich ......................................................................................................................................... 3
3. Planungsrechtliche Situation ......................................................................................................................... 3
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................ 3
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ................................................... 4
4. Änderungsinhalte ........................................................................................................................................... 4
4.1 Wohnbaufläche ................................................................................................................................... 4
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf ........................................................................................................... 5
4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ....................................... 5
4.2.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen ................................................................................................ 5
4.2.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten .............................. 5
4.3 Flächen für die Ver- und Entsorgung .................................................................................................. 5
4.3.1 Flächen für die Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Pumpwerk und
Regenrückhaltebecken ....................................................................................................... 5
4.4 Grünflächen ........................................................................................................................................ 6
4.4.1 Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Spielbereich A und Festplatz ............................. 6
4.4.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .................................................................... 6
5. Sonstige Belange .......................................................................................................................................... 6
5.1. Geruchsimmissionen .......................................................................................................................... 6
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ..................................................................... 7
6.1 Altlasten/ Altlastverdachtsflächen ....................................................................................................... 7
6.2 Denkmalschutz / Archäologie ............................................................................................................. 7
6.2.1 Bodendenkmäler................................................................................................................. 7
6.2.2 Sonstige Belange des Denkmalschutzes / der Archäologie .................................................. 7
6.3 Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und zur Regelung
des Wasserabflusses (Flächen für sonstige Wasserbelange) ............................................................ 8
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ............................................................ 8
7.1. Rahmen der Umweltprüfung ............................................................................................................... 8
7.2 Kurzdarstellung der Planung .............................................................................................................. 8
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ............................................................... 9
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .................................................. 11
7.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit ........................................................................... 11
7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ............................................................................ 12
7.4.3 Fläche und Boden ............................................................................................................. 14
7.4.4 Wasser ............................................................................................................................. 15
7.4.5 Klima / Luft ....................................................................................................................... 15
7.4.6 Landschaft / Ortsbild ......................................................................................................... 16
7.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................... 17
7.4.8 Wechselwirkungen ............................................................................................................ 17
7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen .............................. 17
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ............................................................... 17
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................... 18
7.7 Überwachung (Monitoring) ............................................................................................................... 18
7.8 Zusammenfassung ........................................................................................................................... 18
7.9 Quellen ............................................................................................................................................. 19
90. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 20
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Mit der 90. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Sprakel sollen die planungsrechtl i-
chen Voraussetzungen für die geplante Verlagerung des Gr undschulstandorts in Sprakel g e-
schaffen werden. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 559 „Nördlich Landwehr
(westlicher Teilbereich)“ aufgestellt.
Sprakel wächst: Ausgehend von den anstehenden Flächenentwicklungen im Stadtteil und den
damit einhergehenden Prognosen für Bevölkerungs - und Schülerzahlen ist eine Erweiterung
der Grundschul -Kapazität im Stadtteil erforderlich. Am heutigen Grundschul standort an der
Straße "In der Au" ist eine Erweiterung der Grundschule, insbesondere unter wirtschaftli chen
Gesichtspunkten, nur bis zu einer vollen Zweizügigkeit möglich. Um Sprakel weiterhin Entwic k-
lungspotenziale eröffnen zu können, ist daher ein neuer Grundschul standort vorgesehen. In
Kombination mit einer Ergänzung des angrenzenden Wohngebiets soll die neue Grundschule
nördlich der Straße "Landwehr" und südlich der bestehenden Sportanlagen im Westen des
Stadtteils entstehen.
Vorgesehen ist eine zweizügige Schule mit der Option zur Erweiterung auf eine Dreizügigkeit.
Angrenzend soll zudem eine Zweifachsporthalle für den Schulsport und weitere Bedarfe im
Stadtteil entstehen.
Hinweis zu § 1a (2) BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 310.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 pro g-
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner-
wachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen pro Jahr bei einem
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen.
Um die Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebo-
tes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt festgelegt, dass mindestens die Hälfte der
Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand oder in
Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig deutlich
überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, militärische Konver-
sionsflächen aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser
intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor
dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizierten
Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
Im fortgeschriebenen Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 hat die Stadt Münster vor dem Hi n-
tergrund der Bedarfssituation eine Priorisierung der vorgesehenen Wohnbauflächen in zeitlicher
Hinsicht festgelegt. In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und
den Belangen einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem
Hintergrund der dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung aus-
schließlich auf Flächen des Innenbereichs zu fokussieren. Bei Außenbereichsentwicklungen ist
vorgesehen, dass auch in Außenstadtteilen – wie im Stadtteil Sprakel – eine gemischte Wohn-
struktur mit Ein- und Mehrfamilienhäusern realisiert wird.
Die vorliegende Planung zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Sprakel ist
vollständig im aktuellen Regionalplan Münsterland als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für
90. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel
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Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 20
eine Siedlungsentwicklung dargestellt. Sie entspricht insgesamt den Anforderungen des § 1 a
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel)
Der Änderungsbereich ist im Wesentlichen durch die agrarisch genutzten Flächen und vorhan-
denen Gehölz-/Baumstrukturen gekennzeichnet. Insbesondere Gehölze sorgen im Hinblick auf
das Schutzgut „Klima / Luft“ für positive Einflüsse. Aufgrund der Lage innerhalb der freien Land-
schaft übernehmen die klima- bzw. luftrelevanten Strukturen jedoch insgesamt keine bedeuten-
den Funktionen. Gemäß der Grünordnung Münster, „Teilplan Grünsystem / Freiraumkonzept“,
wird der Änderungsbereich bereits als „Siedlungsbereich“ dargestellt, so dass hier keine Funkti-
on als klimaökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper vorliegt.
Auch gemäß Umwel tkataster besitzt der Änderungsbereich keine Funktion als klimaökolog i-
scher Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper. Darüber hinaus liegt er nicht in
einem Belüftungskorridor. Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Ver-
stärkung des Klimawandels bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den
Folgen des Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter
Überschwemmungsbereiche, so dass bau - und anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen -
z.B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen sind. Im Gegen-
teil: Innerhalb des Plangebiets wurde im Norden bereits ein Regenrückhaltebecken mit Einlei-
tung in das Gewässer Birk errichtet.
2. Änderungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 90. Änderung des FNP liegt am westlichen Rand des Stadt-
teils Sprakel. Die Fläche umfasst dabei eine Größe von rund 5,7 ha. Der Änderungsbereich be-
steht derzeit maßgeblich aus einem im Norden bestehenden Regenrückhaltebecken sowie ei-
ner Brachfläche in Erwartung der zukünftigen baulichen Nutzung durch die neue Schule und die
geplante Wohnbebauung.
Der FNP-Änderungsbereich wird begrenzt
im Norden durch den Erschließungsweg südlich der bestehenden Sportanlage,
im Osten durch die Wallhecke östlich des bestehenden Outlaw-Kindergartens Sprakel,
im Süden bzw. Südosten durch die Straßen Weißdornweg, Hagebuttenweg und Landwehr
im Westen durch das Fließgewässer Birk.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Seit dem 16.02.2016 wi rd der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan
Energie ergänzt, seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein. Im
fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich vollständig als „Allg e-
meiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt.
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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Gemäß § 34 (1) des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) war zu Beginn
der Planung bei der Regionalplanungsbehörde anzufragen, ob die beabsichtigte Darstellung
des FNP mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Auf Anfrage bei der Bezirksregierung
Münster hat diese mit Schreiben vom 27.06.2018 die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen
der Raumordnung bestätigt.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Bebauungsplan
Im nördlichen und östlic hen Änderungsbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
459 „Sprakel - Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich)“. Da dessen Nutzungsabgrenzungen
des festgesetzten Wohngebiets „Weißdornweg“ und einer nördlich angrenzenden öffentlichen
Grünfläche mit den Funktionen Spielplatz und Festwiese von den seit 2004 wirksam im FNP
dargestellten Nutzungen abweichen, werden im Zuge des vorliegenden Änderungsverfahrens
diese Abweichungen gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 459 angepasst.
NATURA 2000
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im Geltungsbereich der
90. FNP-Änderung nicht vor.
Östlich des Änderungsbereichs beginnt in einer Entfernung von ca. 1.800 m das Vogelschut z-
gebiet „Rieselfelder Münster“ (DE-3911-401).
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 2 „Nördliches Aatal und
Vorbergs Hügel“. Für den Änderungsbereich setzt der Landschaftsplan Nr. 2 als Entwicklung s-
ziel für die Landschaft die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natür-
lichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (2-1.1) fest.
Für den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 559 wird gem. § 20 (4) Lan-
desnaturschutzgesetz (LNatSchG N RW, 2016) eine Anpassung des Landschaftsplans vorg e-
nommen.
4. Änderungsinhalte
4.1 Wohnbaufläche
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich überwiegend als Wohnbau-
fläche dar. In Übereinstimmung mit den Zielen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans Nr. 559 sowie den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459
„Sprakel - Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich)“ werden diese Wohnbauflächen teilweise
durch Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule bzw. Sozialen Zwe-
cken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie durch Grünflächen mit den Zweckbesti m-
mungen Parkanlage, Spielbereich A , Festplatz und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft überplant.
Im östlichen Plangebiet wird die bisher in einer Grünfläche verortete Fläche der Outlaw-Kita (Im
Draum 34 b) neu als Wohnbaufläche dargestellt. Das bisher außerhalb des Plangebiets im B e-
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Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 20
reich des bestehenden St. Marien- Kindergartens (Im Draum 42) bestehende Planzeichen Kin-
dergarten wird westwärts verschoben und deckt nun beide Kita-Standorte ab.
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf
4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule
Ausgehend von den anstehenden Flächenentwicklungen im Stadtteil und den dam it einherge-
henden Prognosen für Bevölkerungs - und Schülerzahlen ist eine Erweiterung der Grundschul -
Kapazität im Stadtteil erforderlich. Am heutigen Standort an der Straße "In der Au" ist eine E r-
weiterung der Grundschule nur bis zu einer vollen Zweizügigkeit möglich. Um Sprakel weiterhin
Entwicklungspotenziale eröffnen zu können, ist daher ein neuer Grundschul -Standort vorgese-
hen. In Kombination mit einer Ergänzung des angrenzenden Wohngebiets soll die neue Grund-
schule nördlich der Straße "Landwehr" und südlich der bestehenden Sportanlagen im Westen
des Stadtteils entstehen.
Zunächst vorgesehen ist eine zweizügige Schule mit der Option zur Erweiterung auf eine Drei-
zügigkeit. Angrenzend soll zudem eine Zweifachsporthalle entstehen, die neben dem Schul-
sport auch durch die örtlichen Vereine nutzbar ist.
Die Kubatur der geplanten Schulgebäude sowie die Freiflächengestaltung waren Inhalt eines
Architektur-Wettbewerbs (vgl. Vorlage Nr. V/0276/2018), der im Februar 2019 entschieden wur-
de. Nach Bezug der neuen Schule bietet sich der Altstandort in integrierter Lage für eine Wohn-
bauentwicklung an.
4.2.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken die-
nende Gebäude und Einrichtungen
Die für die verlagerte Grundschule vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf wird zusätzlich
noch um die Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen er-
gänzt; dadurch wird sichergestellt, dass in den Gebäuden der Schule und der Sporthalle neben
dem Schulbetrieb auch Raum für Nutzungen dur ch Vereine und andere Nutzer aus dem Stadt-
teil möglich ist.
4.2.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten
Im östlichen Plangebiet wird die bisher in einer Grünfläche verortete Fläche der Outlaw -Kita (Im
Draun 34 b) neu als Wohnbaufläche dargestellt. Das bisher außerhalb des Plangebiets im Be-
reich des bestehenden St. Marien- Kindergartens (Im Draun 42) bestehende Planzeichen
Zweckbestimmung Kindergarten wird westwärts verschoben und deckt nun beide Kita- Stand-
orte ab.
4.3 Flächen für die Ver- und Entsorgung
4.3.1 Flächen für die Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Pumpwerk und
Regenrückhaltebecken
Bereits der wirksame FNP enthält im Bereich der im westlichen Plangebiet dargestellten Wohn-
baufläche die beiden Zweckbestimmungen Pumpwerk und Regenrückhaltebecken. Durch den
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 559 werden deren Standorte nun konkre-
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Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 20
tisiert. Beide Planzeichen werden daher in die aufgeweitete Grünfläche im nördlichen Plang e-
biet verschoben. Beide Einrichtungen wurden zwischenzeitlich bereits realisiert.
4.4 Grünflächen
4.4.1 Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Spielbereich A und Festplatz
Bereits der wirksame FNP enthält im Bereich der im nördlichen Plangebiet dargestellten Grün-
fläche die beiden Zweckbestimmungen Spielbereich A und Festplatz. In Übereinstimmung mit
den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459 „Sprakel - Nördlich Landwehr
(östlicher Teilbereich)“ werden die Nutzungsabgrenzungen des FNP angepasst (s. Kap. 3.2 Be-
bauungsplan).
4.4.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im südlichen Plangebiet, nördlich der Straße
Landwehr, umfasst das Bodendenkmal „Landwehr“ sowie die begleitende und geschützte Wall-
hecke einschließlich der erforderlichen Schutzabstände beidseitig der Landwehr, damit deren
langfristiger Erhalt zu optimalen Bedingungen gewährleistet ist. Ergänzend sind dort auch Fl ä-
chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-
schaft vorgesehen.
5. Sonstige Belange
5.1. Geruchsimmissionen
Die auf das Plangebiet einwirkenden Geruchsimmissionen wurden gutachterlich ermittelt
und beurteilt[1]. Unter Berücksichtigung aller relevanten Emittenten wurde im Plangebiet mit be-
lästigungsrelevanten Kenngrößen IGb von 0,13 – 0,14 (entsprechend 13 – 14% Geruchshäufig-
keiten in Prozent der Jahresstunden) eine Geruchsbelastung festgestellt, welche oberhalb des
in der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) für Wohnbebauung genannten Immissionswertes
(IW) von 0,10 liegt. Nac h den Auslegungshinweisen zur GIRL besteht für Schulen kein höherer
Schutzanspruch als für die sie umgebende Bebauung. In Übergangsbereichen zwischen dem
Außenbereich und Wohngebieten ist ein Immissionswert von bis zu IW 0,15 (15%) denkbar
[2].
Der Übergangsbereich sollte aber räumlich begrenzt werden. Aufgrund der geringen Ost -West-
Ausdehnung des Plangebietes (gesamter Geltungsbereich max. 150 m) kann die gesamte Fl ä-
che als Übergangsbereich definiert werden, für den ein Wert IW 0,15 als Zielwert anzusetzen
ist. Bei der Beurteilung der ermittelten Werte ist zudem die Historie des Stadtteils zu berücksich-
tigen. D
ie Entwicklung der Außenstadtteile Münsters ist in der Regel im Zusammenhang mit
der Entwicklung des ländlichen Raumes zu sehen, welcher durch z.T. seit Generationen
existierende landwirtschaftliche Hofstellen geprägt ist. Durch die Parallelität von Funktionen
wie Landwirtschaft, Kleingewerbe, Handwerk und Wohnen ergibt sich unvermeidlich eine
Gemengelage mit entsprechend häufigen Geruchsemissionen. Bei gebotener gegenseitiger
[1] Immissionsschutzgutachten - Immissionsprognose für Geruch, Ingenieurbüro Jedrusiak, 2019
[2] LANUV NRW. GIRL-konformes Vorgehen bei der Bewertung von Geruchsimmissionen. 2017
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 20
Akzeptanz und Rücksichtnahme der unterschiedlichen Nutzungen können Geruchsemiss i-
onen als ortsüblich angesehen werden. Vor diesem Hintergrund und mit der Definition als
Übergangsbereich sind die für das Plangebiet ermittelten Werte im Rahmen der Abwägung
als verträglich einzustufen.
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
6.1 Altlasten/ Altlastverdachtsflächen
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw.
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen -
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Flä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzei chnet
werden. Im Plangebiet sind keine Altlasten bekannt.
6.2 Denkmalschutz / Archäologie
6.2.1 Bodendenkmäler
Innerhalb der Grünfläche im südlichen Plangebiet, nördlich der Straße Landwehr, befindet sich
das Bodendenkmal „Landwehr“. In dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 559 ist
die Fläche des Bodendenkmals entsprechend nachrichtlich gekennzeichnet. Die Ausdehnung
der dargestellten Grünfläche im FNP-Entwurf sowie der im Entwurf des Bebauungsplan Nr. 559
festgesetzten öffentlichen Grünfläche berücksichtigen die zum Schutz der Landwehr erforderl i-
chen Schutzabstände, damit deren langfristiger Erhalt zu optimalen Bedingungen gewährleistet
ist.
6.2.2 Sonstige Belange des Denkmalschutzes / der Archäologie
Sonstige Belange des Denkmalschutzes bzw. sonstige Sachgüter sind nach derzeitigem Kennt-
nisstand nicht betroffen.
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzügli ch
der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/
LWL-Archäologie für Westfalen in Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unver-
ändert zu erhalten (§ 16 DSchG).
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL -Archäologie für West-
falen, An den Speichern 7, 48157 Münster, und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Pa-
läontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, schriftlich mitzuteilen.
Der LWL -Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen
Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen
durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer
der Untersuchungen freizuhalten.
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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6.3 Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und
zur Regelung des Wasserabflusses (Flächen für sonstige Wasserbelange)
Der wirksame FNP wie auch der vorliegende Entwurf der 90. Änderung des FNP enthalten ös t-
lich entlang des Gewässers Birk in der benachbarten Siedlungsfläche (Wohnbaufläche bzw.
Schulstandort) nachrichtlich die Darstellung einer Fläche für die potenzielle Gewässerentwic k-
lung und Retention. Zwischenzeitlich wurde die Birk renaturiert und der Entwurf des Bebau-
ungsplans Nr. 559 setzt entlang der Birk einen begleitenden Grünzug als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft fest. Damit wird der Hinweis aus dem wirksa men FNP entspr e-
chend berücksichtigt.
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
7.1. Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
des Baugesetzbuches erstellt w orden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster).
Es wurden auch die Umweltdaten Münster herangezogen: Umweltdaten Münster 2014/2015
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141
Auf weitere Quellen wird im jeweiligen Kapitel Bezug genommen.
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus.
Die Ausführungen im vorliegenden Umweltbericht beziehen sich überwiegend auf den zentralen
Teil des Änderungsbereichs, für den de r Bebauungsplan Nr. 559 aufgestellt wird. Dieser B e-
reich umfasst die Gemeinbedarfsfläche mit östlich angrenzender Wohnbaufläche, die Grünfl ä-
che im Süden, die renaturierte Birk im Westen sowie das Regenrückhaltebecken im Norden (s.
Kap. 7.2). Im Nordosten umfasst der Änderungsbereich teilweise Flächen des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 459, in dessen Bereich Anpassungen des FNP erfolgen.
7.2 Kurzdarstellung der Planung
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Sprakel nördlich und nordöstlich der Landwehr und um-
fasst eine Größe von rund 5,7 ha. Mit der 90. Änderung wird im Wesentlichen verfolgt, die pl a-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Grundschule mit Sporthalle zu schaffen. Zu
diesem Zweck wird im zentralen, bisher als Wohnbaufläche dargestellten Bereich eine Gemein-
bedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule sowie sozialen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen dargestellt. Östlich angrenzend verbleibt die Darstellung als Wohnbaufläche.
Dieser Teil ist im Ist -Zustand noch unbebaut. Der Bereich der Landwehr im Süden wird als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die Darstellungen des vorhandenen Regenrüc k-
90. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 20
haltebeckens und des Pumpwerks bleiben erhalten. Für die beschriebenen Flächen wird der
Bebauungsplan Nr. 559 aufgestellt.
Im nordöstlichen Änderungsbereich erfolgen Anpassungen des FNP an die vorhandenen Nut-
zungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459 dahingehend, dass der Bereich der vo r-
handenen Kindertagesstätte als Wohnbaufläche dargestellt wird. Die Grünfläche im Norden
wird dementsprechend im Bereich der Kita zurückgenommen, aber nach Süden im Bereich der
Festwiese erweitert.
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Immissions-
schutz (Verkehrslärm, Geruch), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Arten-
schutz (BNatSchG).
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Regionalplan
Der Änderungsbereich ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich da r-
gestellt. Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 27.06.2018 die Vereinbarkeit der
Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt.
Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel
Gemäß der sogenannten Bodenschutz - und Umwidm ungssperrklausel des § 1a Absatz 2
BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen und landwirtschaftliche Fläche nur im
notwendigen Umfang umgenutzt werden.
Eine Überplanung der noch unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Fläche im zentralen Ä n-
derungsbereich ist bereits im Ist -Zustand vorbereitet, da der fortgeschriebene FNP dort bereits
Wohnbauflächen darstellt. Die grundsätzliche Flächeninanspruchnahme unterlag dementspr e-
chend bereits bei der Fortschreibung des FNP der Abwägung der Belange, u.a. der Inan-
spruchnahme bisher unversiegelter und landwirtschaftlich genutzter Fläche. Die 90. Änderung
des FNP, mit der im Wesentlichen bereits dargestellte Wohnbauflächen in Gemeinbedarfsfläche
geändert werden, steht demgemäß der Bodenschutz - und Umwidmungssperr klausel nicht
grundsätzlich entgegen.
Folgen des Klimawandels
Gemäß § 1a Absatz 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maß-
nahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an
den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
Im Aktionsplan der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Bundes sowie
dessen Fortschrittsbericht wird auf die besondere Bedeutung des Stadtgrüns für klimaang e-
passte Stadtentwicklungsplanungen verwiesen. Im Rahmen der 90. Änderung des FNP erfolgt
die Darstellung von öffentlichen Grünflächen. Diese Darstellung dient dem Erhalt und der Erwei-
terung vorhandener Grünflächen einschließlich der Wallhecke im Süden mit ihrem prägenden
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 20
Baum- und Gehölzbestand. Konkrete Festsetzungen, die geeignet sind, den Folgen des Klim a-
wandels entgegenzuwirken, trifft der Bebauungsplan Nr. 559.
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 90. Änderung des FNP
betroffen. Die vorhandene Wallhecke im Süden des Änderungsbereichs ist gemäß § 39 Lan-
desnaturschutzgesetz geschützt. Die Wallhecke und die sie begleitenden Gräben sowie die
südlich anschließende Fläche sind als Bodendenkmal unter Schutz gestellt. I nnerhalb des Ä n-
derungsbereichs befinden sich die naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen des östlich geleg e-
nen, rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459.
Landschaftsplan „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ (LP 2)
Der noch unbebaute Teil des Änderungsbereichs (zwischen der Wallhecke im Süden und dem
Regenrückhaltebecken im Norden) liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen
Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“. Der Landschaftsplan stel lt das En t-
wicklungsziel 2-1.1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig
ausgestatteten Landschaft“ dar.
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog.
„Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz N RW. Bei
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich ei-
nes Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem In -Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr. 595) au-
ßer Kraft.
Im Rahmen des Bebauungsplans werden die Flächen aus dem Geltungsbereich des Land-
schaftsplanes entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und
Vorbergs Hügel“ erfolgt an der Außengrenze des Bebauungsplanes. Landschaftsplanerische
Belange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorhaben nicht entgegen gehal-
ten.
Grünordnung Münster
Der Änderungsbereich ist in der Grünordnung Münster überwiegend als Siedlungsbereich aus-
gewiesen, im Bereich der Grünflächen und der Kita im nördlichen Teil ist eine funktionale Grün-
anlage ausgewiesen.
Sonstige Schutzwürdigkeiten
Der Änderungsbereich liegt im nördlichen Teil des Biotopverbundsystems „Kleingehölze und
Grünlandbereiche bei Sandrup“. Die Birk stellt das Bindeglied zwischen den Biotopverbundtei-
len im Süden und Norden dar (VB-MS-3911-012). Durch den Erhalt der wertgebenden linienhaf-
ten Strukturelemente wie die renaturierte Birk mit den beidseitig anschließenden, vorhandenen
Kompensationsflächen sowie die prägende Wallhecke im Süden des Änderungsbereichs bleibt
die Biotopverbundfunktion erhalten.
90. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel
im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 20
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Im Folgenden erfolgt eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwel t-
auswirkungen auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans, d.h. mit einem gewissen Abstra-
hierungsgrad.
7.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit
Derzeitige Umweltsituation
Der Änderungsbereich wird landwirtschaftlich, zum Wohnen einschließlich Kindertagesstätte
sowie für die Freizeit (Grünfläche mit Festwiese, Spieleinrichtungen) genutzt. Für eine ruhige,
landschaftsbezogene Erholung werden die Wirtschaftswege der landwirtschaftlichen Flächen in
der Umgebung von Sprakel und insbesondere im östlich verlaufenden Hauptgrünzug Nördliches
Aatal genutzt. Im Norden des Änderungsbereichs befindet sich ein Regenrückhaltebecken.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die landwirtschaftliche Nutzung im noch unbebauten Teil des Änderungsbereichs entfällt mit
der Inanspruchnahme durch die geplante Bebauung ersatzlos. Generell wird die landwirtschaf t-
liche Nutzfläche i n Münster durch die fortschreitende Siedlungsentwicklung im Außenbereich
kontinuierlich geringer. Als Grundlage zur Vermeidung der Überplanung von Flächen mit be-
sonderer Bedeutung für die Landwirtschaft sind diese im Flächennutzungsplan gekennzeichnet.
Eine solche Bedeutung hat die Fläche des Änderungsbereiches nicht.
Die sonstigen vorhandenen Nutzungen bleiben erhalten und werden durch die geplante Schule
mit Sporthalle sowie Wohnbaufläche ergänzt.
Für die Freizeit- und Erholungsnutzung wird der Raum zuk ünftig durch eine geplante Fuß - und
Radwegeverbindung innerhalb der öffentlichen Grünfläche im Osten des Bebauungsplans
Nr. 459 aufgewertet.
Lärm
Der Änderungsbereich ist insbesonde re im westlichen, zur Autobahn A 1 gelegenen Bereich
großflächig durch den Straßenverkehrslärm der BAB 1 vorbelastet. Die Vorbelastung war der
Anlass, den ursprünglich als ein Baugebiet geplanten Bereich nördlich der Landwehr zu teilen.
Für das in der Realisierung befindliche östliche Teilgebiet innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 459 wurden die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz
im Hochbau“ hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten bzw. an dessen westlichem Randbe-
reich lediglich geringfügig überschritten. Im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche für eine
Grundschule mit Sporthalle sowie der östlich der Schule geplanten Wohnbauflächen ist im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 die Lärmvorbelastungssituation zu be-
rücksichtigen und es sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.
Luftschadstoffe
Mit Blick auf die relevanten Luftschadstoffe Feinstaubfraktionen (PM10, PM2,5) und Stickstoff -
oxiden (NOx) besteht eine Vorbelastung aufgrund der westlich verlaufenden Autobahn. Aller-
dings sind aufgrund der großen Entfernung von 200 m zur Autobahn sowie der guten Ausbrei-
tungsbedingungen, die zur Verdünnung der Luftschadstoffe führen, Immissionen im Bereich der
Grenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards sicher auszuschließen.
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Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 20
Geruch
Auf den Änderungsbereich wirken Geruchsimm issionen aus Tierhaltungsanlagen der Umg e-
bung ein. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 wurde ein Immissions-
schutzgutachten (Ingenieurbüro Jedrusiak, 2019) erstellt. Im Ergebnis besteht im Bereich der
geplanten Gemeinbedarfs- und der östlich anschließenden geplanten Wohnbaufläche eine G e-
ruchsbelastung von 13 bis max. 14 % Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstunden. Di e-
se Geruchsbelastung liegt oberhalb des Immissionswertes für Wohngebiete von 10% Geruchs-
häufigkeiten in Prozent der Jahr esstunden gemäß der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Für
Schulen besteht kein höherer Schutzanspruch als für die sie umgebende Bebauung.
Gemäß LANUV NRW (2017) sind in räumlich begrenzten Übergangsbereichen zwischen dem
Außenbereich und Wohngebieten Im missionswerte von bis zu 15% denkbar. Aufgrund der g e-
ringen Ost -West-Ausdehnung des neu überplanten Bereichs, für den der Bebauungsplan Nr.
559 aufgestellt wird (max. 150 m) kann die gesamte Fläche als Übergangsbereich definiert und
der Wert IW 0,15 (15%) als Zielwert angesetzt werden. Die Geruchsvorbelastungssituation ist in
der planerischen Abwägung zu berücksichtigen.
Für einen Teilbereich im südlichen Änderungsbereich kann eine Kampfmittelbelastung nicht
gänzlich ausgeschlossen werden. Im Rahmen des i n Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
Nr. 559, in dessen Plangebiet der relevante Bereich liegt, wird auf notwendige Vorkehrungen
und Maßnahmen hingewiesen, um diesbezügliche Risiken für die menschliche Gesundheit aus-
zuschließen. Der nächstgelegene Stö rfallbetrieb (Biogasanlage) auf Münsteraner Gebiet befi n-
det sich rund 1.300 m Luftlinie südöstlich der geplanten Bebauung.
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter, werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.
7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Der zentrale Teil des Änderungsbereichs, für den der Bebauungsplan Nr. 559 aufgestellt wird,
wird intensiv ackerbaulich bewirtschaftet. Ein geringerer Flächenanteil ist Ackerbrache, hat aber
Ackerstatus. Aufgrund der intensiven Nutzung ist die landschaftsökologische Qualität als relativ
geringwertig einzustufen. Im Norden befindet sich ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebe-
cken, das im Zusammenhang mi t der Aufstellung des östlich angrenzenden Bebauungsplans
Nr. 459 errichtet wurde und das Oberflächenwasser aus diesem Baugebiet aufnimmt. Im Rand-
bereich des Beckens wurden Pflanzmaßnahmen sowohl von Einzelbäumen als auch von Fel d-
hecken aus standortheimisc hen Gehölzen vorgenommen. Durch diese Maßnahmen ist eine
landschaftsgerechte Einbindung erfolgt.
Entlang der westlichen Grenze des Änderungsbereichs verläuft die Birk als ständig wasserfüh-
rendes Fließgewässer. Diese wurde im Zusammenhang mit der Ausweisung von Ausgleichsflä-
chen für den Bebauungsplan Nr. 459 renaturiert. Im Zuge dieser Maßnahme wurden ein leicht
mäandrierender Gewässerlauf geschaffen, die Uferböschungen abgeflacht und landschaftsg e-
recht bepflanzt. Südlich des Regenrückhaltebeckens werden die Ausgleichsflächen fortgeführt.
Dort sind ebenfalls Pflanzungen aus standortheimischen Gehölzen vorgenommen worden, die
in einen neu angelegten, extensiv gepflegten, krautreichen Wiesenstreifen eingebunden sind.
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Im südlichen Randbereich dieser Fläche verläuft ein Schotterrasenweg, der das Auslaufbau-
werk des Regenrückhaltebeckens erschließt.
Als kulturhistorisch und landschaftsökologisch bedeutendes Struktur - und Gliederungselement
trennt eine alte Landwehr in Form einer breiten Wallhecke den äußersten Süden des Ände-
rungsbereichs vom übrigen Raum. Der rund 8 m breite Wallkörper ist als Bodendenkmal g e-
schützt. Auf ihm stockt ein bis zu ca. 150 Jahre alter und bis zu 20 m hoher, vitaler Gehölzbe-
stand. Als Hauptbestandsbildner treten Stieleichen mit Stammdurchmessern von bis zu 100 cm
auf. Die Baum - und Strauchschicht beinhaltet mehrere Altersstufen und ist gut ausgeprägt.
Über den Schutz des Wallkörpers hinaus ist der Gesamtbestand nach § 39 Landesnaturschut z-
gesetz NRW gesetzlich geschützt. Im Zuge der Erschließungsplanung für den Bebauungsplan
Nr. 459 wurde die Wallhecke zur Anbindung an die Straße „Landwehr“ durchbrochen.
Etwa 15 m nördlich der Landwehr stockt im Bereich der o. g. Ackerbrache ein ca. 10 m hoher
Stieleichen-Einzelbaum. Der Stammdurchmesser beträgt ca. 50 cm. Der Baum mit einem Kr o-
nenansatz in 3 bis 3,5 m Höhe verfügt über einen ausgeprägten Stammfuß.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Eingriffe in Natur und Landschaft
Die Ausweisung der Fläche für Gemeinbedarf zur Entwicklung eines Grundschulstandorts nebst
Sporthalle und der östlich gelegenen Wohnbaufläche liegt räumlich innerhalb der Ackerstandor-
te mit relativ geringen landschaftsökologischen Bestandswertigkeiten. Die wertgebenden Stru k-
turen innerhalb des Änderungsbereichs, wie die Landwehr und die Ausgleichsflächen mit der
renaturierten Birk, bleiben erhalten und werden in die dargestellte Grünfläche eingebunden.
Südlich der Wallhecke wird die Darstellung der Grünfläche bis zur Straße „Landwehr“ ausg e-
dehnt. Dies ermöglicht im weiteren Verfahren eine ökologische Aufwertung und landschaftsver-
trägliche Gestaltung mit extensivem Charakter, so dass sich das Baugebiet verträglich in das
Landschaftsbild einfügen wird. Ähnlich verhält es sich diesbezüglich mit den Ausgleichsflächen
im Westen und Norden, so dass das Landschaftsbild im weiteren Verfahren als wiederherg e-
stellt eingestuft werden kann.
Trotz der eingriffsminimierenden Darstellungen ist von erheblichen Umweltauswirkungen hi n-
sichtlich der Eingriffsintensität und der landschaftsökologischen Auswirkungen der Entwurfsrea-
lisierung auszugehen. Vor allem die Ausweisung eines Schulstandorts bringt dies mit sich, be-
dingt durch die erhebliche Neuversiegelung. Neben dem Verlust offenporiger Vegetationsfl ä-
chen ist hiermit auch ein Lebensraumverlust von Flora und Fauna verbunden.
Für den entstehenden Kompensationsbedarf werden Flächen aus dem städtischen Kompens a-
tionsflächenpool im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt und somit der Ausgleich sichergestellt.
Die Ermittlung der zu erwartenden Eingriffe in den Boden, die Natur und Landschaft im Detail
und die Verortung der dafür erforderlichen Ausgleichsflächen erfolgt im Bebauungsplanverfah-
ren.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Hinweise auf verfahrenskritische Arten, die eine Restriktion für Planungen darstellen könnten,
liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde für den Änderungsbereich und für die Umgebung
nicht vor. Gemäß der stadtweiten Kiebitzkartierung des Nabu (Projektbericht Kiebitz, Stand
2018) kommen im Änderungsbereich und der Umgebung keine Kiebitze vor.
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Wallhecke der Landwehr als auch der Gehölzbe-
stand an der Birk als Brut -, Jagd - und Ruheplatz für häufig vorkommende Vogelarten sowie
auch als Jagdgebiet für Fledermäuse dienen. Da diese Flächen grundsätzlich erhalten bleiben
und aufgewertet werden, ist nicht von relevanten Beeinträchtigungen dieser Tiergruppen aus-
zugehen. Sofern die Fällung von einzelnen Bäumen erforderlich ist, erfolgt diese i.d.R. nur im
Winterhalbjahr außerhalb der Brutperiode; bei Ausnahmen davon ist der Nachweis zu erbri n-
gen, dass keine Brutvögel betroffen sind. Bei Anzeichen von Höhlen in den Bäumen erfolgt eine
weitergehende Kontrolle auf Besatz.
Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zur Vermeidung, Mi nimierung und zur Kompensati-
on der Eingriffe in Natur und Landschaft festgelegt und umgesetzt.
7.4.3 Fläche und Boden
Derzeitige Umweltsituation
Die 90. Flächennutzungsplanänderung wird im Wesentlichen durch die Änderung von geplanter
Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche erforderlich. Dieser Bereich wird landwirtschaftlich g e-
nutzt und ist im Wesentlichen unversiegelt und unverbaut. Der natürlicherweise vorkommende
Bodentyp ist gemäß Umweltkataster überwiegend ein typischer Gley und damit ein grundwas-
serbeeinflusster Boden. Schutzwürdige Böden befinden sich nicht im Änderungsbereich.
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Eine Überplanung der noch unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Fläche im zentralen Ä n-
derungsbereich ist bereits im Ist -Zustand vorbereitet, da der fortgeschriebene FNP dort bereits
Wohnbaufläche darstellt. Die grundsätzliche Flächeninanspruchnahme unterlag dementspr e-
chend bereits bei der Fortschreibung des FNP der Abwägung der Belange, u.a. der Inan-
spruchnahme bisher unversiegelter und landwirtschaftlich genutzter Fläche. Die 90. Änderung
des FNP, mit der im Wesentlichen dargestellte Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche geän-
dert wird, steht demgemäß der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel nicht grundsätzlich
entgegen.
Durch die Überbauung und Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden in
seinen Funktionen für den Naturhaushalt erheblich und nachhaltig negativ beeinträchtigt. Der
konkrete Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wird im R ahmen der Eingriffs -/Ausgleichs-
bilanzierung im Bebauungsplanverfahren ermittelt und bei der Ausgleichsmaßnahmenplanung
berücksichtigt, so dass gemäß dieser anerkannten Verfahrensweise kein erheblicher Eingriff zu-
rückbleibt. Grundsätzlich ist jedoch zu ber ücksichtigen, dass die zur Verfügung stehende Fl ä-
che nicht vermehrbar ist.
Abfall
Es ist mit dem üblichen Abfallaufkommen von Wohngebieten bzw. Schulen etc. zu rechnen. E s
erfolgt eine Getrenntsammlung der Wertstoffe.
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter).
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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7.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Im westlichen Änderungsbereich verläuft die renaturierte Birk, deren Uferbereiche als „Flächen
für potenzielle Gewässerentwicklung und Retention“ im FNP gekennzeichnet sind. Östlich der
Birk befinden sich die bestehenden Ausgleichsflächen des Bebauungsplans Nr. 459 sowie die
Wallhecke der Landwehr, die eine Puf ferfunktion für das Gewässer übernehmen. Der Grund-
wasserflurabstand beträgt gemäß Umweltkataster 80 – 130 cm, die Grundwasserneubildung s-
rate ist gering. Der Änderungsbereich liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Durch die Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Da di e-
se bereits im Ist -Zustand niedrig ist, keine grundwasserabhängigen Biotope betroffen sind und
der Änderungsbereich nicht in einem Wasserschutzg ebiet liegt, ist diesbezüglich nicht mit rel e-
vanten Umweltauswirkungen zu rechnen.
Das abzuleitende Niederschlagswasser kann dem vorhandenen Regenrückhaltebecken im
Norden des Änderungsbereichs zugeführt werden. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 559
werden weitere Maßnahmen zur Förderung des lokalen und natürlichen Wasserhaushalts g e-
prüft (z.B. Dachbegrünung etc.).
7.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation
Das Klima des Änderungsbereichs ist im unbebauten Teil dem Freilandklima, ansonsten dem
Klima der locker bebauten Randbereiche zuzuordnen. Generell sind Ackerflächen wie im zent-
ralen Änderungsbereich geeignet, nächtlich Kaltluft zu produzieren. Eine besondere Klimafun k-
tion weisen der Änderungsbereich und seine Umgebung jedoch nicht auf. Die Bäume und G e-
hölze des Änderungsbereichs, insbesondere die Wallhecke im Süden, fungieren als Frischluf t-
produzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzi e-
ren. Positiv wirkt sich auch die Verschattungswirkung der Bäume an warmen, sonnenintensiven
Sommertagen aus.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die Kaltluftproduktionsfunktion der bisherigen Ackerfläche kann auf Grund der Versiegelung
und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt aufrechterhalten werden. Relevante Auswirkungen
über den Änderungsbereich hinaus sind jedoch nicht zu erwarten. Die flächenhaften Baum- und
Gehölzbestände bleiben mit ihren positiven Funktionen auf das Klima und die Luft erhalten und
werden durch die Darstellung der Grünflächen gesichert.
Klimawandel
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Trei b-
hauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verur-
sachten Ursprung haben können. Im Änderungsbereich bestehen Treibhausgasemissionen
durch Heizungen und Verkehr im Bereich der vorhandenen Bebauung. Diese sind auch für die
geplante Bebauung zu erwarten sowie zusätzlich bauzeitliche Treibhausgasemissionen durch
Baufahrzeuge und - maschinen, LKW etc. Durch die potenzielle stadtregionale Veloroute ent-
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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lang der L 587 sowie die Anbindung an den ÖPNV soll der motorisierte Individualverkehr einge-
dämmt werden.
Von einer relevanten Verstärkung des Klimawandels durch die Realisierung der Grundschule
und des Wohngebietes und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen ist nicht auszug e-
hen.
Im Aktionsplan der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Bundes sowie
dessen Fortschrittsbericht wird auf die besondere Bedeutung des Stadtgrüns für klimaang e-
passte Stadtentwicklungsplanungen verwiesen. Im Rahmen der 90. Änderung des FNP erfolgt
im Süden die Neudarstellung der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landsch aft.
Diese Darstellung dient dem Erhalt der Wallhecke mit ihrem prägenden Baum - und Gehölzbe-
stand und der extensiven Gestaltung des südlich angrenzenden Streifens. Konkrete Festse t-
zungen, die geeignet sind, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken, tri fft der Bebau-
ungsplan.
7.4.6 Landschaft / Ortsbild
Derzeitige Umweltsituation
Der Änderungsbereich ist im Osten und Nordosten durch die bestehende Wohnbebauung mit
Kita, im Süden, Westen und Norden durch die wertgebenden Landschaftselemente Wallhecke,
die renaturierte Birk und das naturnah gestaltete Regenrückhaltebecken jeweils mit vorgelage r-
ten Ausgleichsflächen gekennzeichnet.
Der Landschaftsplan „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ umfasst den noch unbebauten Teil
des Änderungsbereichs mit den genannten Landschaftselementen. Der Landschaftsplan stellt
das Entwicklungsziel 2- 1.1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder
vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 werden die Flächen aus dem Gel-
tungsbereich des Landschaftsplans entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans
„Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ erfolgt an den Außengrenzen des Bebauungsplans.
Landschaftsplanerische Belange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorha-
ben nicht entgegen gehalten.
Die wertgebenden Strukturen innerhalb des Änderungsbereichs wie die Wallhecke mit ihrem
prägenden Baum - und Gehölzbestand und die Ausg leichsflächen mit der renaturierten Birk
bleiben erhalten und werden in die Grünflächen eingebunden. Südlich der Wallhecke wird die
Darstellung der Grünfläche bis zur Straße „Landwehr“ ausgedehnt. Dies ermöglicht im weiteren
Verfahren eine landschaftsverträgliche Gestaltung mit extensivem Charakter, so dass das Bau-
gebiet sich in das Landschaftsbild verträglich einfügen wird. Ähnlich verhält es sich diesbezüg-
lich mit den Ausgleichsflächen im Westen und Norden, so dass das Landschaftsbild im weiteren
Verfahren als wiederhergestellt eingestuft werden kann.
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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7.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation
Innerhalb des Änderungsbereichs befindet sich ein Teilabschnitt einer mittelalterlichen Land-
wehr, die ein Bodendenkmal im Sinne des D enkmalschutzgesetzes NRW ist. Die als Boden-
denkmal unterschutzgestellte Fläche umfasst die Wallhecke und die sie begleitenden Gräben
sowie die südlich anschließende Fläche. Baudenkmäler bestehen innerhalb des Änderungsbe-
reichs nicht.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die Fläche des Bodendenkmals ist mit der 90. Änderung des FNP als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft dargestellt, so dass keine planerischen Konflikte zu erwarten sind.
Innerhalb des Änderungsbereichs können darüber hinaus jederzeit weitere Bodendenkmäler
entdeckt werden.
7.4.8 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.
7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Der Änderungsbereich ist insbesondere im west lichen, zur Autobahn A 1 gelegenen Bereich
großflächig durch den Straßenverkehrslärm der A 1 vorbelastet. Die Vorbelastung war der A n-
lass, den ursprünglich als ein Baugebiet geplanten Bereich nördlich der Landwehr zu teilen. Für
das in der Realisierung befindliche östliche Teilgebiet innerhalb des Geltungsbereichs des B e-
bauungsplans Nr. 459 wurden die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im
Hochbau“ hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten bzw. an dessen westlichen Randbereich
lediglich geringfügig überschritten. Im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche für eine
Grundschule mit Sporthalle sowie der östlich der Schule geplanten Wohnbauflächen ist im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 die Lärmvorbelastungssituation zu be-
rücksichtigen und es sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.
Im Änderungsbereich liegt eine Geruchsvorbelastung durch Tierhaltungsbetriebe der Umg e-
bung vor (Jedrusiak, 2019). Der noch nicht bebaute Teil des Änderungsbereichs, für den der
Bebauungsplan Nr. 559 aufgestellt wird, liegt im räumlich begrenzten Übergangsbereich zw i-
schen dem Außenbereich und Wohngebieten, in dem eine begrenzte Überschreitung der I m-
missionswerte denkbar ist. Die Geruchsvorbelastungssituation ist in der planerischen Abw ä-
gung zu berücksichtigen.
Durch die Bodenversiegelung entstehen erhebliche Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft,
die im weiteren Verfahren mit geeigneten Maßnahmen vermindert und kompensiert werden. Es
verbleibt jedoch die Tatsache, dass das Schutzgut Fläche nicht vermehrbar ist.
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, dass die bisherige
Darstellung im Wesentlichen als Wohnbaufläche erhalten bliebe und keine Änderung als G e-
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 20
meinbedarfsfläche als Basis für die Planung der Grundschule erfolgen würde. Unter Beibehal-
tung der vorhandenen Darstellungen könnte ein Bebauungsplan für Wohnbauflächen aufgestellt
werden oder die bisherige landwirtschaftliche Nutzung würde aufrechterhalten bleiben.
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die grundsätzliche Prüfung geeigneter Siedlungsflächen erfolgte bereits im Rahmen des Bau-
landprogramms 2018 – 2025, Stufe 1, deren Teil der Änderungsbereich ist. Die Fläche wurde
als planerisch geeignet eingestuft und aufgrund fehlender K.o. -Kriterien mit positivem Ergebnis
geprüft. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03 .07.2019 das fortgeschriebene
Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 beschlossen.
7.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen.
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die konkreten Kompensationsflächen und
Kompensationsmaßnahmen festgelegt, die im weiteren Verfahren einem Monitoring durch das
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster unterzogen werden.
7.8 Zusammenfassung
Mit der 90. Änderung des FNP wird im Wesentlichen verfolgt, die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die geplante Grundschule mit Sporthalle zu schaffen. Zu diesem Zweck wird im
zentralen, bisher als Wohnbaufläche dargestellten Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit den
Zweckbestimmungen Schule sowie Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
dargestellt. Der Bereich der Landwehr mit Wallhecke im Süden wird als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft dargestellt. Bei den sonstigen Darstellungen handelt es sich im Wesentlichen
um Anpassungen des FNP.
Der Änderungsbereich ist Teil des fortgeschriebenen Baulandprogramms 2019 – 2025/2030,
das am 03.07.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde. Der Regionalplan stellt den
Änderungsbereich als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Auch die Grünordnung weist die Fl ä-
che überwiegend als Siedlungsfläche sowie im Norden als funktionale Grünanlage aus.
Mit Blick auf die Verkehrslärmproblematik der westlich verlaufenden Autobahn A1 sind im Rah-
men des Bebauun gsplanverfahrens geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Im Ände-
rungsbereich liegt eine Geruchsvorbelastung durch Tierhaltungsbetriebe der Umgebung vor.
Der noch nicht bebaute Teil des Änderungsbereichs, für den der Bebauungsplan Nr. 559 aufge-
stellt wird , liegt im räumlich begrenzten Übergangsbereich zwischen dem Außenbereich und
Wohngebieten, in dem eine begrenzte Überschreitung der Immissionswerte denkbar ist.
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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Die landschaftsökologisch und landschaftsästhetisch wertgebenden Strukturen – wie die Wall-
hecke im Bereich des Bodendenkmals Landwehr und die vorhandenen Ausgleichsflächen des
benachbarten Bebauungsplans Nr. 459 mit der renaturierten Birk – bleiben erhalten und werden
in öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft eingebunden. Die vorhandenen
landschaftsökologischen und -ästhetischen Funktionen der Wallhecke werden durch die geplan-
te extensive Entwicklung des südlich angrenzenden Bereichs bis zur Str aße Landwehr weiter
aufgewertet. Die Grünflächen haben positive Funktionen für Boden, Natur und Landschaft ei n-
schließlich des Schutzguts Klima und zur Begegnung der Folgen des Klimawandels.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vor bergs Hügel“, der als
Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig
ausgestatteten Landschaft“ ausweist, muss im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung zurüc k-
genommen werden.
Mit der Planung sind erhebliche Eing riffe in Boden, Natur und Landschaft verbunden, die im
Zuge der verbindlichen Bauleitplanung zu bilanzieren und auszugleichen sind.
7.9 Quellen
Ingenieurbüro Jedrusiak (2019): Immissionsschutzgutachten – Aufstellung des Bebau-
ungsplanes Nr. 559 „Sprakel – nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdorn-
weg“, Immissionsprognose für Geruch
LANUV NRW (2017): GIRL-konformes Vorgehen bei der Bewertung von Geruchsimmissi-
onen. Dienstbesprechung am 07.07.2017
Nabu Naturschutzstation Münsterland e.V. (2018): Projektbericht Rettung der Kiebitzbe-
stände in Münster
nts Ingenieurgesellschaft (2019): Lärmtechnische Untersuchung zur Wohnbauentwicklung
im Bebauungsplan Nr. 559 „Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und
Weißdornweg“ Münster
Umweltdaten Münster 2014/2015
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141
Umweltkataster der Stadt Münster im Internet:
(http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster
90. Änderung des Flächennutzungsplans
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im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 20
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum
Entwurf der 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
V-0803-2019-Anlage-6-Planverkleinerung-B559
1282 Zeichen
R Ga GaGa GaGa Ga GrundschuleSporthalle II10 I I II I 30 IIII 23 1II I I 4 I II 111 I III 16 22 II21 5 I II 36 II II17 3 24 12 1 1120 14 II 5II I II 13II I 10 I 7 14 3 IIIII 27 III I II 9I I II I I II II1915I I I II I8 6 II I I I II II I 1 3 II Sportanlage I II 26 Birk Birk I II 32 I I II II I I II III 16 II I 8 I 34 I7II 34 b 18 38a WeißdornwegHolunderweg Holunderweg Hagebuttenweg 3436a Schlehenweg 34a 37 111 184 241187200 34 109 118 101 195 157 98 225 212 110 223235 198 202 100 216 115 149150 215 285 114207112 180 208 117 144 245 190 325 23338 211 244 577 284 142 205 33 155 232 181 188 32 805 221 189 206 31 113 141 234 214220222 185 199 231 578 183 108 179 37 88 107 194193 203201 327 224 143 36 197 182 210 116 29 192 178 209 240 236 204 217 177 30 Flur 057 Flur 055 LPB IVLPB III LPB IVLPB III 0,6oSDIIWA0,4ED GaGaFDII EG OKFF max.P1+1EG OKFF max.P1+1 EG OKFF max.P1+1EG OKFF max.P1+1 EG OKFF max.P1+1 A A 48,69 49,54 49,26 49,3049,60 50,1049,60 48,7948,6748,5448,4449,7149,6748,7448,7448,4448,6048,7448,3248,5848,5748,5748,5748,6848,4849,5848,5949,5848,6349,5848,7248,5948,7948,9449,5249,12 48,5048,6748,9348,5448,8048,5448,80 Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0803/2019 3ODQYHUNOHLQHUXQJ0DVWDEBebauungsplan Nr. 559
V-0803-2019-Anlage-3-Plan-FNP
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76. WEA M M W W W G RRB W L 76. WEA M M W W W G RRB W L Bisherige Darstellung Neue Darstellung N Plan zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg Stand: 17.07.2019M. 1:15.000 Änderungsbereich Wohnbaufläche Flächen für den Gemeinbedarf Grünflächen Schule Sozialer Zweck Flächen für Ver- und Entsorgung Pumpwerk RegenrückhaltebeckenRRB Spielbereich A Festplatz Flächen für potenzielle Gewässerentwicklung und Retention Kindergarten Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0803/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0803/2019 Kurzüberblick Der Entwurf zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 559: Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg sollen öffentlich ausgelegt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Planungen verfolgen das Ziel eine Verlagerung und damit einhergehend eine Erweiterung der Grundschule in Sprakel zu ermöglichen sowie eine Arrondierung des angrenzenden Wohn- gebiets zu ermöglichen. Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans sollen dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Finanzierung Durch die öffentlich Auslegung der Planentwürfe entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Inhalte der Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Inhalte des Bebauungsplans bil- den den Rahmen für die Umsetzung verschiedener Querschnittsthemen.
V-0803-2019-Anlage-4-Begruendung-B559
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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 31
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0803/2019
Begründung
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 559:
Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich
Schlehenweg und Weißdornweg
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 3
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3
5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 4
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 5
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................................... 6
6.2.4 Firstrichtung, Dachform ..................................................................................................... 7
6.2.5 Material, Farbgebung ........................................................................................................ 7
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen ................................................................................................ 7
6.2.7 Freiflächen, Begrünung, Einfriedungen............................................................................. 8
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................... 8
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................... 9
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 10
6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 10
6.6.1 öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 10
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 10
6.6.3 Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 11
6.7 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 11
6.7.1 Lärmimmissionen ............................................................................................................ 11
6.7.2 Geruchsimmissionen ...................................................................................................... 13
6.8 Kampfmittel, Altlasten ................................................................................................................ 13
6.9 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 14
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 15
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 15
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 15
8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 15
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 16
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 17
8.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit ........................................................................ 18
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 21
8.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 24
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 24
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 25
8.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 26
8.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 26
8.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 27
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 27
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 28
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 31
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 28
8.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 28
8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 28
8.9 Quellen ...................................................................................................................................... 30
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 30
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 30
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ort srand des Stadtteiles Sprakel. Ursprünglich war
das Gebiet als westliche Arrondierung des im Bau befindlichen Wohngebiets „Nördlich Land-
wehr“ (Bebauungsplan Nr. 459) vorgesehen. Zunächst als ein Baugebiet geplant, musste das
Gebiet aufgrund der in einem Gu tachten festgestellten Lärmimmissionen durch die Bundesau-
tobahn 1 (BAB 1) geteilt werden. Der aktuell vorliegende Planfeststellungsbeschluss für den
sechsspurigen Ausbau der BAB 1 umfasst aktive Schallschutzmaßnahmen, die die Situation im
Gebiet deutlich v erbessern werden. In diesem Zusammenhang wurden die Planungen für die
Entwicklung des Gebiets wieder aufgenommen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Prognosen für den Stadtteil Sprakel, ist die Ziel-
setzung „Wohnen“ für das Gebiet zu überdenken. Die laut Baulandprogramm erwartete Baut ä-
tigkeit im Stadtteil allgemein bringt einen starken Bevölkerungsanstieg mit sich. So wird unter
anderem die Bevölkerung in der Altersgruppe von sechs bis unter zehn Jahren in Sprakel in
dem Maße wachsen, dass die vorhandene Grundschule mindestens zweizügig zu führen sein
wird.
Die Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel ist momentan auf zwei Eingangsklassen fes t-
gelegt, wobei die für eine Zweizügigkeit erforderlichen Räume aktuell nicht vorhanden sind. Ab
dem Schuljahr 2022/2023 ist, je nach Vermarktungs - und Fertigstellungsdauer der Baugebiete
im Stadtteil, mit dem Bedarf einer Dreizügigkeit zu rechnen.
In einer Machbarkeitsstudie wurde für die Grundschule Sprakel eine Erweiterung auf zwei Züge
am aktuellen Standort geprüft. Die Studie ergab, dass die Umsetzung in städtebaulich verträgl i-
cher Weise möglich, jedoch mit erheblichen Beeinträchtigungen des Schulbetriebs und erhebl i-
chen Kosten verbunden ist. Ein Ausbau zur vollen Dreizügigkeit ist am Altstandort, insbesonde-
re mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, nicht möglich.
Das aktuelle Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Größe als neuer Grundschulstandort. Aus
diesem Grund sollen die Zielsetzung für das Plangebiet angepasst und mit der Änderung des
Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 559 die planungsrechtl i-
chen Voraussetzungen für eine Verlagerung des Grundschulstandorts geschaffen werden.
2. Geltungsbereich
Das Plangebiet wird begrenzt durch eine vorhandene Sportanlage im N orden, die Grundstücke
der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße „Hagebuttenweg“ im Osten, durch die Straße
Landwehr im Süden und landwirtschaftliche Nutzfläche im Westen.
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 559 liegen die folgenden Grundst ü-
cke:
Gemarkung St. Mauritz, Flur 57, Teile der Flurstücke 31, 32, 34, 234.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 31
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen
bezeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem Entwicklungsgebo t aus dem Flächen-
nutzungsplan (FNP). Der FNP der Stadt Münster stellt im betreffenden Bereich von Sprakel
Wohnbaufläche und Grünfläche dar. Im Nordwesten der Fläche sind ein Regenrückhaltebecken
und ein Pumpwerk dargestellt. Innerhalb der bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen
ist eine Umsetzung der Entwicklungsziele mit einer nahezu ausschließlichen Nutzung als G e-
meinbedarfsfläche nicht gegeben, so dass eine Ä nderung des Flächennutzungsplans erforder-
lich ist. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt als 90. Änderung parallel zur Aufstel-
lung des Bebauungsplans.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vorbergs
Hügel“ (LP2). Die Flächen des Bebauungsplans werden aus dem Geltungsbereich des Land-
schaftsplans entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und
Vorbergs Hügel“ erfolgt an der Außengr enze des Bebauungsplans. Das erforderliche Land-
schaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des
Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sogenanntes „Klauselverfah-
ren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NW (LNatSchG). Bei
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich ei-
nes Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans (hier Nr. 559) außer
Kraft.
Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind vom Bebauungsplan Nr. 559
nicht betroffen.
4 Räumliche und strukturelle Situation
Sprakel liegt als nördlichster Außenstad tteil ca. acht Kilometer vom Zentrum Münsters und ca.
sechs Kilometer vom Zentrum der Nachbarstadt Greven entfernt. Der Siedlungskern von Spra-
kel ist ü berwiegend geprägt von konventioneller ein- bis zweigeschossiger Einfamilienhausbe-
bauung. Außerhalb der Ortslage befindet sich vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche mit
für das Münsterland typischen Streusiedlungen und Gehöften. Im gesamten Stadtteil leben rund
3.350 Einwohner.
An sozialer Infrastruktur sind eine katholische Kirche, eine Grundschule, zwei Kindergärten,
Spielplätze, ein Festplatz und eine Sportanlage vorhanden. Der bestehende Schulstandort be-
findet sich rund 400 m Luftlinie entfernt vom neu geplanten Standort. Perspektivisch wird das
Angebot noch um die Bereiche betreutes Wohnen und Tagespflege am Böckmannplatz er-
gänzt.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 31
Das Nahversorgungszentrum von Sprakel umfasst vier Einzelhandelsbetriebe, darunter einen
Lebensmittel-Supermarkt mit Magnetfunktion, an der Sprakeler Straße. Zwei weitere Betriebe
außerhalb des Zentrums ergänzen das Einzelhandelsangebot im Stadtteil.
Der Stadtteil ist über die östlich geführte Um gehungsstraße L 587 und einen Bahnhaltepunkt
am nördlichen Ortsrand an beide Zentren angebunden. Die Innenstadt Münsters ist über Bus-
verbindungen in 20 Minuten und mit der Bahn i n acht bis elf Minuten zu erreichen. Neben den
im Osten und Norden verlaufenden Gleisen und der L 587 bildet im Westen die BAB 1 eine we-
sentliche Barriere. Die BAB 1 wirkt als Lärmemittent wesentlich auf das Plangebiet ein.
Das bislang landwirtschaftlich genutzte Plangebiet wird von Süden her durch die Straße „Land-
wehr“, über die Straßen „Pluggenheide“ und „Am Schild“ mit dem Ortsteil verbunden. Von
Nordosten ist das Gebiet über die Straßen „Weißdornweg“, „Holunderweg“ und „Im Draum“ an
den Stadtteil angebunden. Die Straße „Schlehenweg“ – welche als Baustraße bereits durch ei-
nen Teilbereich des Plangebiets verläuft – und die Straße „Weißdornweg“ geben die A n-
schlusspunkte für die Erschließung des Plangebiets vor. Die im Zuge der Planung des angren-
zenden Wohngebiets (Bebauungsplan Nr. 459) vorgesehenen fußläufigen Verbindungen zur
Straße „In der Au“ konnten bisher nicht realisiert werden.
Im nördlichen Teil des Plangebiets befindet sich ein bereits hergestelltes Regenrückhaltebe-
cken, welches durch den Bebauungsplan Nr. 559 planungsrechtlich abgesichert werden soll.
Die das Becken umgebenden öffentlichen Grünflächen bilden den Übergang zu den angren-
zenden Sportanlagen sowie zu einem Spielplatz und der Festwiese des Stadtteils. Im Süden
schließen die Grünflächen eine geschützte Wallhecke sowie das Bodendenkmal einer Land-
wehr mit ein. Im Westen befinden sich realisierte Kompensationsflächen sowie das Gewässer
„Birk“. Die Kompensationsflächen mit Feldhecken, Bäumen, Extensivgrünland dienen dem Aus-
gleich für den benachbarten Bebauungsplan Nr. 459.
5 Planungsziele
Entsprechend der Zielsetzung einen neuen Schulstandort zu realisieren, sollen rund 11.000 m²
des insgesamt rund 37.300 m² großen Plangebiets als Gemeinbedarfsfläche für Schule, Sport
und soziale Zwecke vorgesehen werden. Die Fläche bietet ausreichend Raum für eine zweiz ü-
gige Grundschule mit der Option zur Erweiterung auf drei Züge sowie die erforderlichen Außen-
flächen. Zudem ist vorgesehen eine Zweifachsporthalle zu realisieren, die neben dem Schul-
sport auch durch die örtlichen Vereine nutzbar ist. Über die Flächenausweisung hinausgehende
Festsetzungen für den Schulstandort sollen im Bebauungsplan nicht getroffen werden. Die K u-
batur der Gebäude sowie die Freiflächengestaltung waren Inhalt eines Wettbewerbs (v gl. Vor-
lage Nr. V/0276/2018). Nach Bezug der neuen Schule bietet sich der Altstandort in integrierter
Lage für eine Wohnbauentwicklung an.
Als Arrondierung des bestehenden Wohngebiets soll im östlichen Teilbereich des Gebiets auf
rund 5.500 m² ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Dieses soll hinsichtlich seiner
Dichte und Gestaltung an das angrenzende Wohngebiet angepasst werden. Dementsprechend
ist vorgesehen eine ein- bis zweigeschossige kleinteilige Bebauung mit rund 11 Doppelhäusern
und freistehenden Einfamilienhäusern zu realisieren.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 31
Weiterhin soll der Bebauungsplan der Sicherung des nördlich angrenzenden Regenrückhalt e-
beckens, der angrenzenden Ausgleichs- und Grünflächen, der Verkehrsflächen, sowie der süd-
lich angrenzenden Wallhecke und der geschützten Landwehr dienen.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Damit die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung gewährleistet ist, wurde für
die Realisierung der Ziele der vorliegende Bebauungsplan – auf der Grundlage des städte-
baulichen Entwurfs – aufgestellt. Die Festsetzungen zu:
der Art der baulichen Nutzung,
den öffentlichen Verkehrsflächen sowie
den öffentlichen Grünflächen
stellen die Grundzüge der Planung dar.
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städ-
tebauliche Konzept des Vorhabens zu sichern.
6.2.1 Art der baulichen Nutzung
Um das Ziel eines neuen Schulstandorts zu realisieren, wird ein Großteil der Fläche als G e-
meinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Sport“ und „soziale Zwecke“ festge-
setzt. So wird sichergestellt, dass in den Gebäuden der Schule und der Sporthalle neben dem
Schulbetrieb auch Raum für Vereine und andere Nutzer aus dem Stadtteil bleibt.
Durch eine öffentliche Verkehrsfläche abgegrenzt, wird im Osten des Plangebiets ein „Allg e-
meines Wohngebiet” (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Dieses Gebiet dient der Arrondi e-
rung des bestehenden Wohngebiets. Als ausnahmsweise zulässige Nutzungen gemäß § 4
Abs. 3 BauNVO werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen in dem WA aufgrund des von ihnen
ausgehenden Störfaktors für die Wohnbebauung ausgeschlossen.
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ), der
Geschossflächenzahl (GFZ), der zulässigen Anzahl der Geschosse und der zulässigen Gebäu-
dehöhen definiert. Entsprechende Festsetzungen werden nur für das WA definiert. Die Bebau-
ung der Gemeinbedarfsfläche wird unter Vorgabe bestimmter Rahmenbedingungen durch einen
Wettbewerb und die anschließende Umsetzung in enger Abstimmung der Fachämter geregelt.
Dabei wird die Verträglichkeit zur angrenzenden Bebauung sichergestellt.
Zur Unterstützung des Teilziels, die Einfamilienhausbebauung zu fördern und die ortstypische
Bebauung mit geringer Dichte aufzugreifen, sind in dem WA je Hauseinheit nur maximal zwei
Wohneinheiten zulässig.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 31
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahlen
Die GRZ wird entsprechend der in § 17 Abs. 1 BauNVO definierten Obergrenze für allgemeine
Wohngebiete auf 0,4 festgesetzt. Die GFZ wird für die Gebäude in dem WA mit 0,6 unterhalb
der in § 17 Abs. 1 BauNVO definierten Obergrenze festgesetzt. Das Maß der baulichen Nut-
zung orientiert sich damit an der Nutzungsdichte in der unmittelbaren und weiteren Nachbar-
schaft und entspricht der beabsichtigten städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Gliederung
der Baugebiete. Durch die Anpassung der Werte an die Festsetzungen des angrenzenden B e-
bauungsplans wird eine verträgliche Eingliederung der Planung in die Umgebung sichergestellt.
Höhe baulicher Anlagen und Geschossigkeit
Geplant ist eine Bebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung an das bestehende
Gebiet anpassen soll. Zulässig sind daher maximal zwei Geschosse. Die festgesetzten Höhen
werden entsprechend der Geschossigkeiten unterschieden:
Geschossigkeit Traufhöhe Firsthöhe
I 4,00 m 9,50 m
II 6,75 m 9,50 m
Tabelle 1: zulässige Höhen
Als Bezugspunkt für die maximal zulässigen absoluten Höhen für die Hauptbaukörper ist je -
weils die für die Baufelder festgesetzte Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF EG)
in Meter über Normalhöhennull maßgeblich. Doppelhäuser sind jeweils profilgleich, d. h. u.a. mit
gleicher Trauf- und Firsthöhe zu errichten.
Um für die Erdgeschossbereiche Schutz vor Überflutungen beispielsweise bei Starkregenerei g-
nissen zu bieten, ist bei den festgesetzten Höhen eine erhöhte Oberkante Erdgeschossfertig-
fußboden von mindestens 0,30 m berücksichtigt. Als weitere Maßnahme zum Schut z vor Über-
flutungen wird die Vermeidung von Tieflagen im Gelände abgesichert. Grundstücksflächen sind
in diesem Zusammenhang durchgängig auf das Niveau der angrenzenden zur Erschließung
dienenden öffentlichen Verkehrsfläche anzupassen. Zu angrenzenden, tie ferliegenden Grund-
stücken ist der Höhenunterschied an der maß geblichen Grundstücksgrenze durch die Bauher-
ren durch Aufschüttungen mit versickerungsfähigem Ersatzboden (Sanden) anzugleichen oder
beispielsweise durch Betonelemente auszugleichen.
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
Zur Angleichung an den benachbarten Bestand sind im WA eine offene Bauweise und nur Ei n-
zel- und Doppelhäuser zulässig. Damit wird gewährleistet, dass sich das als Arrondierung g e-
dachte Gebiet nahtlos an den Bestand ang liedert. Zudem kann so ein verträgliches Nebenei-
nander gewährleistet werden.
Die überbaubaren Flächen (Baufenster) sind mittels Baugrenzen festgesetzt. Die Dimensioni e-
rung der Baufenster ermöglicht bei der zukünftigen Aufteilung der Grundstücke eine ausrei-
chende Flexibilität. Ebenso verbleibt für die zukünftigen Bauvorhaben trotz der z.T. eher geri n-
gen Grundstückstiefen in den Baufenstern eine ausreichende Variabilität hinsichtlich der Lage
und Grundfläche der Gebäude. Bei der Lage der Gebäude im Baufeld is t zu berücksichtigen,
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 31
dass für Doppelhäuser – zur Sicherstellung eines geordneten Erscheinungsbilds – Profilgleich-
heit, d.h. u.a. eine einheitliche vordere Gebäudeflucht, festgesetzt ist.
Um eine optimale Ausnutzung der Baufelder zu ermöglichen, können die zur Hauptgartenseite
ausgerichteten Baugrenzen ausnahmswei se mit licht durchlässigen, zur Gartenseite offenen
Terrassenüberdachungen überschritten werden. Die Terrassenüberdachungen sind in ihren
Maßen auf 2/3 der Gebäudebreite und eine Tiefe von maximal 3,00 m zu begrenzen.
6.2.4 Firstrichtung, Dachform
Wie im angrenzenden Baugebiet sind für die Wohnbebauung ausschließlich Satteldächer z u-
lässig. Für untergeordnete Bauteile und Nebenanlagen kann von dieser Festsetzung abgew i-
chen werden. Für Bauteile, die mit Flachdach (maximalen Neigung von 5 °) ausgeführt werden,
ist zu einem Anteil von mindestens 50 % eine extensive Begrünung vorzunehmen. Die großfl ä-
chigen Flachdächer des Schulgebäudes und der Sporthalle sind zur Regenrückhaltung, Ver-
dunstung und Verbesserung des Mikroklimas ebenfalls zu begrünen. Bei Doppelhäusern ist ei-
ne Profilgleichheit, u.a. hinsichtlich gleichem Dachüberstand und gleicher Dachneigung festg e-
setzt.
Um eine der Umgebung entsprechende Architektursprache und -baustruktur zu gewährleisten
werden zur Zulässigkeit von Dachaufbauten detaillierte Festsetzungen getroffen. Zulässig sind
Dachgauben ab einer Dachneigung von 35° aufwärts. Hinsichtlich ihrer Länge dürfen einzelne
Gauben 4,00 m und aneinander angrenzende Gauben zusammen 50 % der jewei ligen Fassa-
denlänge nicht überschreiten. Zwischen zwei Gauben und zu den Ortgängen ist ein Mindestab-
stand von 1,50 m einzuhalten.
6.2.5 Material, Farbgebung
Die zu Material und Farbgebung getroffenen Festsetzungen dienen zum einen der Angleichung
an den Bestand und zum anderen der Sicherung eines einheitlichen Erscheinungsbilds. Bauen-
den wird hinsichtlich des Materials Flexibilität ermöglicht, indem als Hauptmaterial für die Fas-
saden sowohl Stein- oder Putzmaterial als auch Holz zulässig sind. Für untergeordnete Bauteile
und energiesparende Maßnahmen können andere Materialien zugelassen werden. Lediglich bei
Doppelhäusern ist zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds eine einheitliche
Farbgebung und Materialwahl vorgegeben. Diese Vorgabe bezi eht sich sowohl auf Dacheinde-
ckungen als auch auf Fassaden. Ausnahmen sind im Falle passiver Solarenergienutzung und
bei Dachbegrünungen möglich.
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen
Um ein geordnetes städtebauliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, sind Stellplätze nur in
den festgesetzten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für
Garagen, die sich in den seitlichen Abstandsflächen des zugehörigen Wohngebäudes befinden,
können ausnahmsweise Standorte zugelassen werden, die bis zu 3,0 m hinter der der Erschlie-
ßungsseite abgewandten Baugrenze liegen. Auf den für Garagen festgesetzten Flächen (Ga)
sind ebenfalls überdachte Stellplätze (Carports) und offene, ebenerdige Stellplätze zulässig. Als
Maßnahme zur Förderung des lokalen und natürlichen Wasserhaushalts sind offene Stellplätze
ebenso wie private Erschließungsflächen mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflas-
ter, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen.
Bebauungsplan Nr. 559
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Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 31
Aneinander gebaute Garagen und Carports sind in Bauform sowie Bauhöhe gleich auszufü h-
ren. Sofern ein zweiter Stellplatz bauordnungsrechtlich erforderlich ist, kann er als offener Stel l-
platz ausnahmsweise in den Zufahrtsbereichen vor den Garagen / Stellplätzen angeordnet wer-
den.
Um die Gartenbereiche und Vorgärten als überwiegend unversiegelte Grundstücksteile abzus i-
chern, sind Nebenanlagen im WA außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur auf ei-
ner Grundfläche von insgesamt maximal 7,50 m² und außerhalb der Vorgärten zulässig. D er
Vorgartenbereich ist definiert als die zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und vorgel a-
gerter Verkehrsfläche / Erschließungsfläche, über die die privaten Stellplätze angefahren wer-
den, gelegene Fläche. In diesen Bereichen sind lediglich Fahrradabstellanlagen bis 2,00 m H ö-
he und umpflanzte bzw. eingegrünte Müllsammelanlagen bis 1,50 m Höhe zulässig. Um keine
geschlossenen Wände direkt an den öffentlichen Raum angrenzen zu lassen, ist bei Fah r-
radabstellanlagen, Müllsammelanlagen und Nebenanlagen im Allgemeinen zu öffentlichen Ver-
kehrsflächen ein Mindestabstand von 0,50 m einzuhalten. Zusätzlich sind Nebenanlagen hinter
der Einfriedung des jeweiligen Grundstücks zu errichten.
6.2.7 Freiflächen, Begrünung, Einfriedungen
Um die Straßenräume möglichst o ffen und grün zu gestalten, sind die unter Punkt 6.2.6 def i-
nierten Vorgartenbereiche mit Ausnahme der notwendigen Zuwege und Zufahrten, zulässigen
Stellplatzanlagen, Fahrradabstellanlagen und Müllsammelanlagen gärtnerisch anzulegen und
dauerhaft zu unterhalten. Feste Grundstückseinfriedungen sind in diesem Zusammenhang im
WA ausschließlich in blickdurchlässiger Form, mit maximal 1,40 m Höhe und in Verbindung mit
einer Hecke aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig. Alternativ können auch
nur Hecken angelegt werden.
Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäune) sind im
WA ausschließlich angrenzend an Terrassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über
Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 m im direkten A n-
schluss an das Gebäude zulässig.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Baugebiets erfolgt über öffentliche Verkehrsflächen. Sie stel-
len die Weiterführung der bereits hergestellten Straßen i m angrenzenden Baugebiet dar. Das
bestehende Straßennetz wurde ursprünglich für die Erschließung eines weiteren Wohngebiets
geplant, kann die ausreichende Erschließung der Gemeinbedarfsfläche – insbesondere durch
die Straße „Landwehr“ – aber ebenso sicherstellen.
Bis auf die Straße „Landwehr“ sind die Straßen als Tempo- 30-Zone vorgesehen. Die südliche
Anbindung zur Straße „Landwehr“ ist bereits als Baustraße hergestellt und führt nach Osten ab-
knickend als „Schlehenweg“ in das bestehende Wohngebiet. Die Nor d-Süd-Verbindung wird
durch das neue Baugebiet weiter geführt und schließt sich nach Osten abknickend an die Str a-
ße „Weißdornweg“ an. Die nördlichen Baufelder werden durch eine öffentliche 5,00 m breite
Stichstraße erschlossen, die den Zugang aus dem Wohng ebiet zur nördlich angrenzenden
Grünfläche und dem Regenrückhaltebecken sichert. Die Anschlüsse an die bestehenden Str a-
ßen sind hinsichtlich der Straßenquerschnitte an die Bestandsbreiten von 8,50 m angepasst.
Die neue Nord-Süd-Achse soll mit 9,50 m breiter ausgebaut werden, so dass im Bereich vor der
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 31
Schule ein breiterer Gehweg von 2,50 m zur Verfügung steht. Zur Gliederung des Straßenrau-
mes werden in der Fahrfläche Baumstandorte und Stellplätze so vorgesehen, dass die Befah r-
barkeit durch Müllabfuhr und Feuerwehr – letztere auch mit einem Drehleiterfahrzeug - erhalten
bleibt. Um den Eingriff in das Bodendenkmal zu reduzieren und als geschwindigkeitsreduzi e-
rendes Element im Eingangsbereich zum Quartier, ist auf Höhe des Denkmals eine Fahrbah-
neinengung vorgesehen. An dieser Stelle soll zudem eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger
entstehen. Hinsichtlich der Kurvenradien und Wendemöglichkeiten ist die Befahrbarkeit durch
Müllabfuhr und die Feuerwehr in den Hauptachsen gegeben.
Um den Straßenraum zu entlasten, s ollen die Parkverkehre im Zusammenhang mit der G e-
meinbedarfsfläche ausschließlich auf dem Schulgrundstück abgewickelt werden. Der neue
Schulstandort soll zudem über die vorgesehenen und bereits vorhandenen Wegeverbindungen
an den Stadtteil und die Sportanlagen im Norden angebunden werden.
Um sowohl die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch für Fußgän-
ger und Radfahrer – insbesondere mit Blick auf die Schulwegsicherung – zu optimieren, ist vor-
gesehen, die Straße Landwehr bis zum Anschluss an die Straße „Pluggenheide“ auf eine Breite
von rd. 11,00 m auszubauen. Diese Ausbaubreite beinhaltet u.a. eine 5,50 m breite Fahrbahn
sowie einen 2,50 m breiten nördlichen Gehweg. Bei entsprechendem Bedarf, kann ein südlicher
Gehweg ergänzt werden. Ausgebaut, soll die Straße „Landwehr“ als Haupterschließungsachse
für die Verkehre im Zusammenhang mit der Gemeinbedarfsfläche dienen.
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
Das Plangebiet ist über die bestehende technische Infrastruktur in den umgebenden öffentl i-
chen Straßenverkehrsflächen an das vorhandene Ver - und Entsorgungsnetz der Stadt Münster
angeschlossen. Wasser-, Strom- und Gasversorgung sollen über die Versorgungsunternehmen
sichergestellt werden.
Das Gebiet ist – wie das östlich angrenzende Baugebiet – im Trennsystem zu entwässern. Auf-
grund geringer Anschlusstiefen und um Überlastungen zu vermeiden konnte bereits das östlich
angrenzende Gebiet nicht mehr an die in Sprakel vorhandene Mischwasserkanalisation ang e-
schlossen werden.
Es ist konzeptionell eine klassische Regenwasserkanalisation mit zentraler Rückhaltung vor
Einleitung in das Fließgewässer „Birk“ vorgesehen. Das erforderliche Regenrückhaltebecken ist
bereits nördlich des Plangebiets hergestellt worden. Die Zufahrt erfol gt bisher nördlich des
Festplatzes über die angrenzende öffentliche Grünfläche. Eine weitere Zuwegung wird durch
einen öffentlichen Erschließungsstich im Norden des neuen Plangebiets geschaffen.
Das im Gebiet abzuleitende Niederschlagswasser kann dem im Norden bereits hergestellten
Regenrückhaltebecken zugeführt werden. Hierfür werden die neuen Kanäle nicht an die Kanal i-
sation des östlich angrenzenden Baugebiets angeschlossen, sondern direkt über die nördliche
Stichstraße in das Regenrückhaltebecken geführt.
Durch das schwache Geländegefälle von Ost nach West in Verbindung mit der geringen Ei n-
schnittstiefe des Fließgewässers „Birk“ sind aus Gründen der Mindestüberdeckung der Rohrlei-
tungen sowie der Überflutungssicherheit Geländeaufhöhungen auf ca. 50 m über NHN erforder-
lich. Dies ist bei der Planung von Übergängen zu vorhandenen bebauten Grundstücken zu be-
rücksichtigen.
Bebauungsplan Nr. 559
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Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 31
Das abzuleitende Schmutzwasser der Wohn- und Schulbebauung wird in die vorhandene
Schmutzwasserkanalisation des Weißdornwegs eingeleitet. Für die Ableitung des Schmutzwas-
sers ist bereits im Umfeld des nördlich angrenzenden Regenrückhaltebeckens ein Schmut z-
wasserpumpwerk gebaut worden. Eine Druckrohrleitung verbindet das Pumpwerk im Plangebiet
mit dem Pumpwerk „Am Hangkamp“. Von dort gelangt das Abwasser über das Pumpwerk C o-
ermühle zur Hauptkläranlage.
Im Bereich des Bebauungsplangebietes stehen in einer Tiefe zwischen 0,40 m und 4,00 m
Feinsande mit wechselnden schluffigen Nebengemengteilen an. Unterlagert sind sie von fei n-
sandigen Grobschluffen / Lehmen. Nach entsprechender Auffüllung des Geländes mit versick e-
rungsfähigem Ersatzboden (Sande) ist eine Versickerung im Gebiet möglich. Als Maßnahme
zur Förderung des lokalen und natürlichen Wasserhaushalts enthält der Bebauungsplan daher
Festsetzungen zur Wasserdurchlässigkeit der öffentlichen und privaten Flächen.
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur
Um auch zukünftig eine ausreichende Versorgung des Stadtteils mit Grundschulplätzen zu g e-
währleisten, ist der überwiegende Teil der Gemeinbedarfsfl äche für die Zweckbestimmung
„Schule“ vorgesehen. Vorgesehen ist, je nach den Bedarfen bei Baureife des Grundstücks, eine
zwei- oder dreizügige Grundschule mit den entsprechenden Außenanlagen zu errichten. Zum
Teil können hier Synergieeffekte mit den im Norden angrenzenden Sportanlagen genutzt wer-
den.
Auf dem Grundstück ist neben dem Schulgebäude auch eine Zweifachsporthalle zur Deckung
der erforderlichen Übungseinheiten zu errichten. Die Halle kann zudem durch den Sportclub
Sprakel 1930 e.V. und andere Ak teure im Stadtteil genutzt werden. Insgesamt ist durch die
Verbesserung der Sporthallenkapazitäten mit einer Steigerung der Attraktivität des Stadtteils
Sprakel zu rechnen.
Mit weiteren notwendigen Versorgungseinrichtungen ist der Stadtteil bedarfsgerecht ausgestat-
tet.
6.6 Grünflächen / Begrünung
6.6.1 öffentliche Grünflächen
Der grüne Charakter des Gebiets wird außerhalb der überbaubaren Flächen durch einen Grün-
ring weitergeführt, der das Gebiet zu drei Seiten umschließt. Die Grünflächen schließen das
Bodendenkmal der Landwehr sowie die Wallhecke im Süden des Gebiets mit ein. Schutzab-
stände sind beidseitig der Landwehr erforderlich, damit ein langfristiger Erhalt zu optimalen B e-
dingungen gewährleistet ist. In der nördlichen Grünfläche befindet sich das R egenrückhaltebe-
cken.
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote
Die südliche Wallhecke liegt eingebettet in einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Ihr Schutz und Erhalt sind damit sichergestellt.
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Gemeinbedarfsgrundstück befindet
sich im Süd -Westen eine zu erhaltende Eiche. Zur Sicherung des Baumes sind innerhalb des
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Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 31
gekennzeichneten Kronentraufbereichs von rund 20 m Bodeneingriffe sowie Versiegelungen al-
ler Art unzulässig.
6.6.3 Ausgleichsflächen
Das Plangebiet umfasst innerhalb der nördlichen und westlichen Grünflächen Bereiche, die im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 459 als Ausgleichsflächen zur
Kompensation der Eingriffe zugeo rdnet wurden. Sie werden durch eine Festsetzung nach § 9
Abs. 1 Nr. 20 planungsrechtlich abgesichert.
Die zum Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft für den Bebauungsplan Nr. 559
benötigte Kompensationsfläche wird außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans auf
einer Teilfläche der städtischen Liegenschaft Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 21, Flurstück 479
in der Größenordnung von 5.705 m² nachgewiesen.
6.7 Immissionsschutz
6.7.1 Lärmimmissionen
Das Plangebiet ist großflächig durch den Straßenverkehrslärm der BAB 1 vorbelastet. Die Vor-
belastung war der Anlass, den ursprünglich als ein Baugebiet geplanten Bereich nördlich der
Landwehr zu teilen. Für das in der Realisierung befindliche östliche Baugebiet innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 459 wurden die Orientierungswerte nach DIN
18005, Teil 1 „Schallschutz im Hochbau“ hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten bzw. an
dessen westlichem Randbereich lediglich geringfügig überschritten. Der planfestgestellte sechs-
spurige Ausbau der BAB 1 zwischen Autobahnkreuz Münster Nord und der Anschlussstelle
Greven beinhaltet umfassende aktive Lärmschutzmaßnahmen. Ausgehend von den Daten aus
dem Planfeststellungsbeschluss wurde ein aktuelles Lärmgutachten für das westliche Teilgebiet
erstellt.
Lärmimmissionen ohne Schallschutzmaßnahmen
Die Beurteilungspegel an den Gebäuden im Plangebiet liegen ohne die vorgesehenen Lär m-
schutzmaßnahmen an der BAB 1 bei maximal 58,0 dB(A) am Tag und 54,2 dB(A) in der Nacht
(IO 1.1) und somit 3,0 dB(A) bzw. 9,2 dB(A) über den Orientierungswerten der DIN 18005. Der
Bebauungsplan enthält daher eine entsprechende Festsetzung. Durch die lediglich geringe
Überschreitung der Tagwerte kann das Schulgebäude, unter Berücksichtigung des erforderl i-
chen Schalldämmmaßes der Außenbauteile, bereits vor Herstellung des aktiven Lärmschutzes
an der BAB 1 errichtet werden. Die Außenflächen des Schulgebäudes sind auf der Lärmabg e-
wandten Seite des Gebäudes vorgesehen.
Lärmimmissionen mit aktiven Schallschutzmaßnahmen
Durch die Errichtung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des sechsspurigen Ausbaus
der BAB 1 wird eine sehr gute und großflächige Pegelreduzierung erreicht werden. Wie in der
Tabelle im Anhang 1.1 des Gutachtens dargestellt, liegen die zu erwartenden Lärmminderun-
gen bei über 5,3 dB(A) im Plangebiet. Die gewünschten Orientierungswerte der DIN 18005 am
Tag werden dann in allen Etagen, in den Außenwohnbereichen, an den Schulgebäuden und auf
dem Schulhof eingehalten bzw. unterschritten. Zur Nachtzeit verbleiben Übersch reitungen der
Orientierungswerte auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Abschirmwirkung durch das
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Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 31
geplante Schulgebäude. In den Obergeschossen der Wohngebäude verbleiben Überschreitun-
gen von bis zu 4 dB(A) über dem Orientierungswert der DIN 18005 für die Nacht von 45 dB(A)
für Allgemeine Wohngebiete. Überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass die geplante
Lärmschutzeinrichtung an der A1 nochmal um mindestens 4 m (entspricht dann einer Gesam t-
höhe dann von ca. 13 m über der A1) erhöht werden müssten um die Orientierungswerte ei n-
halten zu können.
Passiver Schallschutz an den Gebäuden
Da die in der DIN 18005 angegeben Orientierungswerte nur Zielwerte und keine Grenzwert sind
und die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 zusammen mit der A bschirm-
wirkung der geplanten Schulgebäude bereits einen sehr guten Lärmschutz für das Plangebiet,
bewirken, sind keine weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Stattdessen wer-
den ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume und insbesonde-
re der Schlafräume der Gebäude durchgeführt.
In den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Au f-
enthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) sind die Anforderungen an das resultierende
Schalldämm-Maß nach DIN 4109/18 zu erfüllen „Schallschutz im Hochbau“. In den überwie-
gend zum Schlafen genutzten Räumen sind innerhalb der festgesetzten Lärmpegelbereiche III
(LPB III) und IV (LPB IV) schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, die die Gesamtschalldäm-
mung der Außenfassaden nicht verschlechtern. Da die Wohngebäude erst nach Herstellung der
Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 errichtet werden, sind die im Bebauungsplan eingetr a-
genen Lärmpegelbereiche um einen Wert abzustufen. Es gilt demnach Lärmpegelbereiche III
(LPB III). Auch durch eine entsprechende Grundrissgestaltung kann Vorsorge getroffen werden,
z.B. durch Anordnung von Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen gedacht
sind (Treppenhäuser, Flure, Badezimmer usw.) zu den Lärmquellen.
Weitere Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet
Eine lärmtechnische Prognose für den Bolzplatz ist aufgrund der Entfernung zur geplanten
Wohnbebauung von ca. 90 m entbehrlich. Diese Aussage gilt analog für die Lärmimmissionen
durch die Sportanlage. Restriktionen durch den Lärm durch di e sportlichen Nutzungen und
durch die Nutzung des Festplatzes sind bereits durch die vorhandene Bebauung des Bebau-
ungsplans Nr. 459 gegeben. Eine Verschärfung der Restriktionen durch die neue Wohnbaupl a-
nung ist nicht zu erwarten.
Auswirkungen der Planung auf die vorhandene Bebauung
Die geplante Wohnbebauung und die Grundschule werden über vorhandene Wohnstraßen er-
schlossen. Um die Auswirkungen auf die vorhandene Wohnbebauung festzustellen wurden an
repräsentative Immissionsorten an den vorhandenen Straßen die Beurteilungspegel für den
Prognose-Nullfall und zum Vergleich der Prognose- Planfall berechnet. Die Berechnungsergeb-
nisse sind im Gutachten in der Tabelle im Anhang 2 aufgeführt und miteinander verglichen. Die
Lage der berechneten Immissionsorte sind in dem Lageplan Anlage 5 eingetragen. Durch den
Verkehr aus dem Plangebiet liegt die Mehrbelastung an der vorhandenen Bebauung bei max i-
mal 0,6 dB. Eine Erhöhung um 0,6 dB ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Die B e-
lastung durch die Mehrverkehre ist daher nicht erheblich.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 31
Der Stellplatzbedarf und die Fläche für den Kfz -Haltebereich der Schule und der Sporthalle
werden im südlichen Bereich innerhalb des Baufensters auf der Fläche für den Gemeinbedarf
vorgesehen. Erhebliche Lärmimmissionen sind hier auf grund der Entfernung von mindestens
15 m zwischen Baugrenze und der nächstgelegenen Wohnbebauung sowie der zeitlich be-
grenzten Frequentierung der Parkfläche und des Haltebereichs nicht zu erwarten.
6.7.2 Geruchsimmissionen
Die auf das Plangebiet einwirkenden Geruchsimmissi onen wurden gutachterlich ermittelt und
beurteilt1. Unter Berücksichtigung aller relevanten Emittenten wurde im Plangebiet mit beläst i-
gungsrelevanten Kenngrößen IGb von 0,13 – 0,14 (entsprechend 13 – 14% Geruchshäufigkei-
ten in Prozent der Jahresstunden) eine Geruchs belastung festgestellt, welche oberhalb des in
der G eruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) für Wohnbebauung genannten Immissionswertes (IW)
von 0,10 liegt. Nach den Auslegungshinweisen zur GIRL besteht für Schulen kein höherer
Schutzanspruch als für die sie umgebende Bebauung. In Übergangsbereichen zwischen dem
Außenbereich und Wohngebieten ist ein Immissionswert von bis zu IW 0,15 (15%) denkbar 2.
Der Übergangsbereich sollte aber räumlich begrenzt werden. Aufgrund der g eringen Ost-West-
Ausdehnung des Plangebietes (gesamter Geltungsbereich max. 150 m) kann die gesamte Fl ä-
che als Übergangsbereich definiert werden, für den ein Wert IW 0,15 als Ziel wert anzusetzen
ist. Bei der Beurteilung der ermittelten Werte ist zudem die Historie des Stadtteils zu berücksich-
tigen. Die Entwicklung der Außenstadtteile Münsters ist in der Regel im Zusammenhang mit der
Entwicklung des ländlichen Raumes zu sehen, welcher durch z.T. seit Generationen existieren-
de landwirtschaftliche Hofstellen geprägt ist. Durch die Parallelität von Funktionen wie Landwirt-
schaft, Kleingewerbe, Handwerk und Wohnen ergibt sich unvermeidlich eine Gemengelage mit
entsprechend häufigen Geruchsemissionen. Bei gebotener gegenseit iger Akzeptanz und Rück-
sichtnahme der unterschiedlichen Nutzungen können Geruchsemissi onen als ortsüblich ang e-
sehen werden. Vor diesem Hintergrund und mit der Definition als Übergangsbereich sind die für
das Plangebiet ermittelten Werte im Rahmen der Abwägung als verträglich einzustufen.
6.8 Kampfmittel, Altlasten
Für den in Abb. 1 gelb markierten Teilbereich des Plangebiets kann eine Kampfmittelbelastung
nach Kriegsluftbildauswertung der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst
Westfalen-Lippe) nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesem Bereich ist eine systemat i-
sche Absuche / Sondierung der zu bebauenden Flächen bereits durchgeführt worden. Bei der
Erstellung von Gebäuden mit Baugruben ist eine Sondierung der Kellersohle nach Vorgaben
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe (KBD) erforderlich.
1 Immissionsschutzgutachten - Immissionsprognose für Geruch, Ingenieurbüro Jedrusiak, 2019
2 LANUV NRW. GIRL-konformes Vorgehen bei der Bewertung von Geruchsimmissionen. 2017
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 31
Abbildung 1:
Kampfmittelbeeinflussung
Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm - / Bohrar-
beiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugr ubenabsicherun-
gen, Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwärmeson-
den o.ä. einer vorherge henden Sicherheitsprüfung
durch den KBD unterzogen werden müs sen. Die hier
vorzubereitenden Maßnahmen (z.B. Einbringung von
Sondierbohrungen) sind durch die Grundstücksei gen-
tümer nach Vorgaben des KBD zu bewerkstelligen. N ä-
here Informationen finden sich in der technischen Ver-
waltungsvorschrift für Kampfmittelbeseiti gung im Land
NRW in Anlage 1
3.
Für den in Abb. 1 grün gekennzeichneten Bereich sind
keine Kampfmittelbeeinflussungen erkennbar. Sollten
keine ergänzenden Erkenntnisse vorliegen (z. B. Zeit-
zeugenaussagen), so sind weiterführende Kampfmittel-
überprüfungsmaßnahmen nicht erforderlich.
Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der
Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbungen hin o-
der werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmi ttel
entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen s o-
fort einzustellen und die Feuerwehr ist zu verständigen.
6.9 Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein Teilabschnitt einer mittelalterlichen Landwehr, die
ein Bodendenkmal ist. Ihr Erhalt ist durch entsprechende Festsetzungen gesichert. Nach de r-
zeitigem Kenntnisstand befinden sich ansonsten keine Bau- und weitere Bodendenkmäler im
Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW innerhalb des Plangebiets. Bei Bodeneingriffen in ei-
ner über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologi-
sche Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Boden-
funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit
und Fossilien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalt en bei der
Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan ent-
hält einen entsprechenden Hinweis.
3 https://www.im.nrw/sites/default/files/documents/2017-
11/kampfmittelbes_verwaltungsvorgaben.pdf (S. 58 - 62)
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
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Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 31
7. Flächenbilanz
Plangebiet gesamt 3,73 ha 100,0 %
Öffentliche Verkehrsfläche 0,42 ha 11,2 %
Öffentliche Grünfläche 1,11 ha 29,7 %
Gemeinbedarfsfläche 1,11 ha 29,8 %
Bauflächen (WA) 0,55 ha 14,8 %
Wasserwirtschaftsfläche 0,54 ha 14,5 %
Tabelle 2: Flächenbilanz
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet ( http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). Auf weitere Quellen
wird im jeweiligen Kapitel Bezug genommen.
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Sprakel und grenzt an den bestehenden B e-
bauungsplan Nr. 459 Sprakel – nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich) an. Das Plangebiet
umfasst eine Größe von 3,73 ha.
Das Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung und E r-
weiterung der Grundschule Sprakel mit Sporthalle sowie für Wohnbebauung zu schaffen. Zu
diesem Zweck wird eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule und sozi a-
len sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie ein allgemeines
Wohngebiet festgesetzt. Darüber hinaus werden Verkehrsflächen und eine Fläche für die Wa s-
serwirtschaft im Bereich des bestehenden Regenrückhaltebeckens festgesetzt. Die öffentlichen
Grünflächen im Süden, Westen und Norden des Plangebietes haben die Zweckbestimmung
„Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft“. Es handelt sich dabei teilweise um die bestehenden Ausgleichsflächen des östlich
angrenzenden Bebauungsplans Nr. 459. Im Bebauungsplan sind die Lärmpegelbereiche III bis
IV eingetragen.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 31
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Immissions-
schutz ( Verkehrslärm, Geruch), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Arten-
schutz (BNatSchG).
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Regionalplan
Der Änderungsbereich ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich da r-
gestellt.
Flächennutzungsplan
Im fortgeschriebenen FNP ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche sowie als Grün-
fläche etc. dargestellt. Im Rahmen der 90. Änderung wird der FNP im Wesentlichen dahing e-
hend geändert, dass die Gemeinbedarfsfläche für die Schule mit Sporthalle etc. sowie die ö f-
fentliche Grünfläche im Bereich der Landwehr dargestellt wird. Nach Abschluss des Verfahrens
zur 90. Änderung kann der Bebauungsplan Nr. 559 als aus dem FNP entwickelt angesehen
werden.
Bodenschutz- und der Umwidmungssperrklausel
Gemäß der sogenannten Bodenschutz - und Umwidmungssperrklaus el des § 1a Absatz 2
BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen und landwirtschaftliche Fläche nur im
notwendigen Umfang umgenutzt werden.
Die landwirtschaftliche Fläche des Plangebietes ist bereits im fortgeschriebenen FNP als
Wohnbaufläche dargest ellt, d.h. eine grundsätzliche Überplanung ist bereits vorbereitet. Die
Flächeninanspruchnahme unterlag dementsprechend bereits bei der Fortschreibung des FNP
der Abwägung der Belange, u.a. der Inanspruchnahme bisher unversiegelter und landwir t-
schaftlich genutzter Fläche. Die 90. Änderung des FNP, mit der im Wesentlichen ausgewiesene
Wohnbau- in Gemeinbedarfsfläche geändert wird, sowie die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 559 stehen demgemäß der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel nicht grundsätzlich
entgegen.
Folgen des Klimawandels
Gemäß § 1a Absatz 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maß-
nahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an
den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
Im Aktionsplan der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Bundes sowie
dessen Fortschrittsbericht wird auf die besondere Bedeutung des Stadtgrüns für klimaang e-
passte Stadtentwicklungsplanungen verwiesen. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 559 e r-
folgt die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen zum Erhalt und der Erweiterung vorhandener
Grünflächen, einschließlich der Wallhecke im Süden mit ihrem prägenden Baum - und Gehölz-
bestand. Eine weitere Maßnahme, den Folgen des Klimawandels zu begegnen, i st die textliche
Festsetzung zur extensiven Begrünung von mindestens der Hälfte der Flachdächer im Plang e-
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 31
biet. Mit Hilfe von Dachbegrünungen wird Niederschlagswasser verzögert abgeführt und kann
zum Teil verdunsten. Zum Schutz vor Eindringen von Niederschl agswasser in Gebäude bei
Starkregenereignissen erfolgt ein Hinweis im Bebauungsplan, dass die Oberkante Fertigfußbo-
den im Erdgeschoss der Gebäude mindestens 30 cm über der Geländehöhe der Erschli e-
ßungsflächen liegen soll.
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht durch die Aufstellung des B e-
bauungsplans Nr. 559 betroffen. Die vorhandene Wallhecke im Süden des Plangebietes ist g e-
mäß § 39 Landesnaturschutzgesetz geschützt. Die Wallhecke und die sie begleitenden Gräben
sowie die südlich anschließende Fläche sind als Bodendenkmal unter Schutz gestellt. Innerhalb
des Plangebietes befinden sich die naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen des östlich gel e-
genen, rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 459.
Landschaftsplan Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel (LP 2)
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Landschaftsplans
Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel. Der Landschaftsplan stellt das Entwicklungsziel 2- 1.1
„Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft“ dar.
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog.
„Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz N RW. Bei
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich ei-
nes Landschaftsplans treten widersprechende Dar stellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem In -Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr. 559) au-
ßer Kraft.
Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 559 werden aus dem Geltungsbereich des Landschaft s-
planes entlassen. Die künftige Abg renzung des Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vor-
bergs Hügel“ erfolgt an der Außengrenze des Bebauungsplanes. Landschaftsplanerische B e-
lange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorhaben nicht entgegen gehalten.
Grünordnung Münster
Das Plangebiet in der Grünordnung Münster als Siedlungsbereich ausgewiesen.
Sonstige Schutzwürdigkeiten
Das Plangebiet liegt im nördlichen Teil des Biotopverbundsystems „Kleingehölze und Grün-
landbereiche bei Sandrup“. Die Birk stellt das Bindeglied zwischen den Biotopverbundteilen im
Süden und Norden dar (VB -MS-3911-012). Durch den Erhalt der wertgebenden linienhaften
Strukturelemente wie die renaturierte Birk mit den beidseitig anschließenden, vorhandenen
Kompensationsflächen sowie die prägende Wallhecke im Süden des Änderungsbereichs bleibt
die Biotopverbundfunktion erhalten.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Im Folgenden erfolgt eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwel t-
auswirkungen.
Bebauungsplan Nr. 559
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Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
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8.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit
Derzeitige Umweltsituation
Das Plangebiet wird nördlich und südlich der Wallhecke überwiegend als Ackerfläche genutzt.
Die südliche Anbindung bis zur Straße Landwehr ist bereits als ca. 6 ,25 m breite Erschlie-
ßungsstraße hergestellt und führt nach Osten abknickend als „Schlehenweg“ in das bestehende
Wohngebiet. Darüber hinaus wird das Plangebiet mit dem bestehenden Regenrückhaltebecken
im Norden zur Niederschlagswasserrückhaltung sowie östlich der Birk und südlich des Regen-
rückhaltebeckens als Ausgleichsfläche für den östlich angrenzenden, rechtswirksamen Bebau-
ungsplan Nr. 459 genutzt. Angrenzend an das Plangebiet sind bereits eine Festwiese, ein
Spielbereich A, ein Ballspielplatz, Sportanlagen sowie eine KiTa vorhanden.
Für eine ruhige, landschaftsbezogene Erholung werden die Wirtschaftswege der landwirtschaft-
lichen Flächen in der Umgebung von Sprakel und insbesondere im östlich verlaufenden Haupt-
grünzug Nördliches Aatal genutzt.
Lärm
Das Plangebiet ist großflächig durch den Straßenverkehrslärm der BAB 1 vorbelastet. Die Vor-
belastung war der Anlass, den ursprünglich als ein Baugebiet geplanten Bereich nördlich der
Landwehr zu teilen. Für das in der Realisierung befindliche östliche Teilgebiet innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr . 459 wurden die Orientierungswerte nach DIN
18005, Teil 1 „Schallschutz im Hochbau“ hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten bzw. an
dessen westlichen Randbereich lediglich geringfügig überschritten.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche entfällt mit der Inanspruchnahme durch die geplante
Bebauung. Für die Freizeit- und Erholungsnutzung wird der Raum zukünftig durch eine geplan-
te Fuß- und Radwegeverbindung innerhalb der öffentlichen Grünfläche im Osten des Bebau-
ungsplans Nr. 459 aufgewertet.
Lärm
Der planfestgestellte sechsspurige Ausbau der BAB 1 zwischen Autobahnkreuz Münster Nord
und der Anschlussstelle Greven beinhaltet umfassende aktive Lärmschutzmaßnahmen. Ausg e-
hend von den Daten aus dem Planfeststellungsbeschluss wurde ein aktuelles Lärmgutachten
(nts Ingenieurgesellschaft, 2019) für den Bebauungsplan Nr. 595 erstellt.
Lärmimmissionen ohne Schallschutzmaßnahmen
Die Beurteilungspegel an den Gebäuden im Plangebiet liegen ohne die vorgesehenen Lär m-
schutzmaßnahmen an der BAB 1 bei maximal 58,0 dB(A) am Tag und 54,2 dB(A) in der Nacht
(IO 1.1) und somit 3,0 dB(A) bzw. 9,2 dB(A) über den Orientierungswerten der DIN 18005 , Teil
1. Der Bebauungsplan enthält daher eine textliche Festsetzung, dass die in dem allgemeinen
Wohngebiet festgesetzten Nutzungen solange unzulässig bleiben, bis der planfestgestellte
Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 1 fertig gestellt ist. Durch die lediglich geringe Über-
schreitung der Tagwerte kann das Schulgebäud e, unter Berücksichtigung des erforderlichen
Schalldämmmaßes der Außenbauteile, bereits vor Herstellung des aktiven Lärmschutzes an
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 31
der BAB 1 errichtet werden. Die Außenflächen des Schulgebäudes sind auf der lärmabgewand-
ten Seite des Gebäudes vorgesehen.
Lärmimmissionen mit aktiven Schallschutzmaßnahmen
Durch die Errichtung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des sechsspurigen Ausbaus
der BAB 1 wird eine sehr gute und großflächige Pegelreduzierung erreicht werden. Wie in der
Tabelle im Anhang 1.1 des Gutachtens dargestellt, liegen die zu erwartenden Lärmminderun-
gen bei über 5,3 dB(A) im Plangebiet. Die gewünschten Orientierungswerte der DIN 18005 am
Tag werden dann in allen Etagen, in den Außenwohnbereichen, an den Schulgebäuden und auf
dem Schulhof eing ehalten bzw. unterschritten. Zur Nachtzeit verbleiben Überschreitungen der
Orientierungswerte auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Abschirmwirkung durch das
geplante Schulgebäude. In den Obergeschossen der Wohngebäude verbleiben Überschreitun-
gen von bis zu 4 dB(A) über dem Orientierungswert der DIN 18005 für die Nacht von 45 dB(A)
für Allgemeine Wohngebiete. Überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass die geplante
Lärmschutzeinrichtung an der BAB 1 nochmal um mindestens 4 m (entspricht dann einer Ge-
samthöhe von ca. 13 m über der BAB 1 ) erhöht werden müssten um die Orientierungswerte
einhalten zu können. Die verbleibenden Überschreitungen unterliegen der planerischen Abw ä-
gung.
Passiver Schallschutz an den Gebäuden
Da die in der DIN 18005 angegeben Orientierungswerte nur Zielwerte und keine Grenzwerte
sind und die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 zusammen mit der A b-
schirmwirkung der geplanten Schulgebäude bereits einen sehr guten Lärmschutz für das Plan-
gebiet bewirken, sind keine weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Stattdessen
werden ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume und insbe-
sondere der Schlafräume der Gebäude vorgeschrieben.
In den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Au f-
enthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NW) sind die Anforderungen an das resultierende
Schalldämm-Maß nach DIN 4109/18 „Schallschutz im Hochbau“ zu erfüllen. In den überwi e-
gend zum Schlafen genutzten Räumen sind innerhalb der festgese tzten Lärmpegelbereiche III
(LPB III) und IV (LPB IV) schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, die die Gesamtschalldäm-
mung der Außenfassaden nicht verschlechtern. Da die Wohngebäude erst nach Herstellung der
Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 errichtet werden, s ind die im Bebauungsplan eingetr a-
genen Lärmpegelbereiche um einen Wert abzustufen. Es gilt demnach Lärmpegelbereich III
(LPB III). Auch durch eine entsprechende Grundrissgestaltung kann Vorsorge getroffen werden,
z.B. durch Anordnung von Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen gedacht
sind (Treppenhäuser, Flure, Badezimmer usw.) zu den Lärmquellen.
Weitere Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet
Eine lärmtechnische Prognose für den Bolzplatz ist aufgrund der Entfernung zur geplanten
Wohnbebauung von ca. 90 m entbehrlich. Diese Aussage gilt analog für die Lärmimmissionen
durch die Sportanlage. Restriktionen durch den Lärm durch die sportlichen Nutzungen und
durch die Nutzung des Festplatzes sind bereits durch die vorhandene Bebauung des Bebau-
ungsplans Nr. 459 gegeben. Eine Verschärfung der Restriktionen durch die neue Wohnbaupl a-
nung ist nicht zu erwarten.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 31
Auswirkungen der Planung auf die vorhandene Bebauung
Die geplante Wohnbebauung und die Grundschule w erden über eine vorhandene Wohnstraße
erschlossen. Um die Auswirkungen auf die vorhandene Wohnbebauung festzustellen, wurden
an repräsentativen Immissionsorten an den vorhandenen Straßen die Beurteilungspegel für den
Prognose-Nullfall und zum Vergleich der Prognose- Planfall berechnet. Die Berechnungs ergeb-
nisse sind im Gutachten in der Tabelle im Anhang 2 aufgeführt und miteinander verglichen. Die
Lage der berechneten Immissionsorte sind in dem Lageplan Anlage 5 eingetragen. Durch den
Verkehr aus dem Plangebiet liegt die Mehrbelastung an der vorhandenen Bebauung bei max i-
mal 0,6 dB (A). Eine Erhöhung um 0,6 dB (A) ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar.
Die Belastung durch die Mehrverkehre ist daher nicht erheblich.
Der Parkplatzbedarf und die Fläche für den Kfz -Haltebereich für die Grundschule und die
Sporthalle werden im südlichen Bereich innerhalb des Baufensters auf der Gemeinbedarfsfl ä-
che vorgesehen. Erhebliche Lärmimmissionen sind hier aufgrund der Entfernung von mindes-
tens 15 m zwischen Baugrenze und der nächstgelegenen Wohnbebauung sowie der zeitlich
begrenzten Frequentierung der Parkfläche und des Haltebereichs nicht zu erwarten.
Luftschadstoffe
Mit Blick auf die relevanten Luftschadstoffe Feinstaubfraktionen (PM10, PM2,5) und Sticksto f-
foxiden (NOx) besteht eine Vorbelastung aufgrund der west lich verlaufenden Autobahn. Aller-
dings sind aufgrund der großen Entfernung von rund 200 m zur Autobahn sowie der guten Aus-
breitungsbedingungen, die zur Verdünnung der Luftschadstoffe führen, Immissionen im Bereich
der Grenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards sicher auszuschließen.
Geruch
Auf das Plangebiet wirken Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen der Umgebung ein.
Zur Erfassung der Situation wurde ein Immissionsschutzgutachten (Ingenieurbüro Jedrusiak,
2019) erstellt. Im Ergebnis besteht im Plangebiet eine Geruchsbelastung von 13 bis max. 14 %
Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstunden. Diese Geruchsbelastung liegt oberhalb des
Immissionswertes für Wohngebiete von 10% Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstun-
den gemäß der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Für Schulen besteht kein höherer Schut z-
anspruch als für die sie umgebende Bebauung.
Gemäß LANUV NRW (2017) sind in räumlich begrenzten Übergangsbereichen zwischen dem
Außenbereich und Wohngebieten Immissionswerte von bis zu 15% denkbar. Aufgrund der ge-
ringen Ost -West-Ausdehnung des Plangebietes (max. 150 m) kann die gesamte Fläche als
Übergangsbereich definiert und der Wert IW 0,15 (15%) als Zielwert angesetzt werden. Die Ge-
ruchsvorbelastungssituation ist in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes sind auch bauzeitliche Auswirkungen zu berücksichtigen,
wie Lärm durch Baufahrzeuge und - maschinen, Staubimmissionen, baubedingte Präsenz von
Baustellenfahrzeugen und Aufstellkränen usw. Dies e Störungen sind zeitlich befristet und kön-
nen durch eine gute Baustellenorganisation gemindert werden.
Für einen Teilbereich im östlichen und südlichen Plangebiet kann eine Kampfmittelbelastung
nicht gänzlich ausgeschlossen werden (Lageplan und Erläuterung s. Punkt 6.8 der Begründung
und Nr. 3.4 der Hinweise zum Bebauungsplan). Unter Beachtung der Notwendigkeit besonderer
Vorkehrungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Kampfmittelbelastung sind besondere Ris i-
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 31
ken für die menschliche Gesundheit im Zusammenhan g mit der Aufstellung des Bebauung s-
plans Nr. 559 mit dem Ziel, die planerischen Voraussetzungen im Wesentlichen für eine Grund-
schule mit Sporthalle sowie für Wohnbebauung zu schaffen, nicht erkennbar und nicht zu er-
warten. Sofern relevant, sind potenzielle Risiken im Rahmen der nachfolgenden Verfahren zu
betrachten und zu minimieren bzw. auszuschließen (z.B. Brandschutzkonzept, etc.). Der
nächstgelegene Störfallbetrieb (Biogasanlage) auf Münsteraner Gebiet befindet sich rund 1.300
m Luftlinie südöstlich der geplanten Bebauung.
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Landschaftsökologische Bestandserhebung und Bewertung
Der überwiegende Teil des Plangebiets des Bebauungsplans wird intensiv ackerbaulich bewir t-
schaftet. Ein geringerer Flächenanteil ist Ackerbrache, hat aber Ackerstatus. Aufgrund der i n-
tensiven Nutzung ist die landschaftsökologische Qualität als relativ geringwertig einzustufen. Im
Norden des Bebauungsplans befindet sich ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebecken, das
im Zusammenhang mit der Aufstellung des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 459 errichtet
wurde und das Oberflächenwasser aus diesem Baugebiet aufnimmt. Im Randbereich des B e-
ckens wurden Pflanzmaßnahmen sowohl von Einzelbäumen als auch von Feldhecken aus
standortheimischen Gehölzen vorgenommen. Durch diese Maßnahmen ist eine landschaftsg e-
rechte Einbindung erfolgt.
Entlang der westlichen Plangebietsgrenze verläuft die Birk als ständig wasserführendes Fließ-
gewässer. Diese wurde im Zusammenhang mit der Ausweisung von Ausgleichsflächen für den
Bebauungsplan Nr. 459 renaturiert. Im Zuge dieser Maßnahme wurde ein leicht mäandrierender
Gewässerlauf geschaffen, die Uferböschungen abgeflacht und landschaftsgerecht bepflanzt.
Südlich des Regenrückhaltebeckens werden die Ausgleichsflächen fortgeführt. Dort sind eben-
falls Pflanzungen aus standortheimischen Gehölzen vorgenommen worden, die in einen neu
angelegten, extensiv gepflegten, krautreichen Wiesenstreifen eingebunden sind. Im südlichen
Randbereich dieser Fläche verläuft ein Schotterrasenweg, der das Auslaufbauwerk des Regen-
rückhaltebeckens erschließt.
Als kulturhistorisch und landschaftsökologisch bedeutendes Struktur - und Gliederungselement
trennt eine alte Landwehr in Form einer breiten Wallhecke den äußersten Süden des Plang e-
biets vom übrigen Raum. Der rund 8 m breite Wallkörper ist als Bodendenkmal geschützt. Auf
ihm stockt ein bis zu ca. 150 Jahre alter und bis zu 20 m hoher, vitaler Gehölzbestand. Als
Hauptbestandsbildner treten Stieleichen mit Stammdurchmessern von bis zu 100 cm auf. Die
Baum- und Strauchschicht beinhaltet mehrere Altersstufen und ist gut ausgeprägt. Über den
Schutz des Wallkörpers hinaus ist der Gesamtbestand nach § 39 Landesnaturschutzgesetz NW
gesetzlich geschützt. Im Zuge der Erschließungsplanung für den Bebauungsplan Nr. 459 wurde
die Wallhecke zur Anbindung an die Straße „Landwehr“ durchbrochen.
Etwa 15 m nördlich der Landwehr stockt im Bereich der o. g. Ackerbrache ein ca. 10 m hoher
Stieleichen-Einzelbaum. Der Stammdurchmesser beträgt ca. 50 cm. Der Baum mit einem Kr o-
nenansatz in 3 bis 3,5 m Höhe verfügt über einen ausgeprägten Stammfuß.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 31
Aus der landschaftsökologischen Bewertung nach dem Münsteraner Modell gehen die Land-
wehr, der Stieleichen- Einzelbaum sowie die bereits realisierten Ausgleichsflächen als wertg e-
bende Strukturen mit relativ hohen Werten hervor. Insgesamt erzielt das rund 3,7 ha große
Plangebiet im Rahmen der Bewertung eine ökologische Qualität von 139.173 Werteinheiten.
Die durchschnittliche Wertstufe aller im Plangebiet vorhandenen Biotop- /Nutzungsstrukturen
beträgt 3,73.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Landschaftsökologische und landschaftsästhetische Bewertung des Planentwurfs
Die eingriffsrelevanten planrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen sich ins-
besondere auf die Ausweisung von Wohnbauland- und öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf
die raumgreifende Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf zur Entwicklung eines Grund-
schulstandorts nebst Sporthalle. Hierbei ist hinsichtlich des Gebots der Eingriffsminimierung zu
berücksichtigen, dass diese Festsetzungen räumlich innerhalb der Ackerstandorte mit relativ
geringen landschaftsökologischen Bestandswertigkeiten ausgewiesen wurden. Die wertgeben-
den Strukturen innerhalb des Plangebiets, wie die Landwehr und die Ausgleichsflächen mit der
renaturierten Birk bleiben erhalten und werden in die im Planentwurf festgesetzte Öffentliche
Grünfläche eingebunden. Der Stieleichen- Einzelbaum wird durch eine Erhaltungsfestsetzung
innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf gesichert. Südlich der Wallhecke wird die Festsetzung
der Öffentlichen Grünfläche bis zur Straße „Landwehr“ ausgedehnt. Im Rahmen des Ausbaus
erfolgt hier eine landschaftsverträgliche Gestaltung mit extensivem Charakter, so dass sich das
Baugebiet verträglich in das Landschaftsbild einfügt. Ähnlich verhält es sich diesbezüglich mit
den Ausgleichsflächen im Westen und Norden, so dass das Landschaftsbild als wiederherg e-
stellt eingestuft werden kann.
Im Bereich der Wallhecke erfolgt ein geringerer Ausbau der Verkehrstrasse des Schlehenw e-
ges auf insgesamt 8,50 m statt 9,50 m nördlich und südlich der Wallhecke. Die Straßentrasse
wird so geführt, dass die jeweils nächstgelegenen Eichen im Osten und Westen durch den
Straßenbau nicht erheblich beeinträchtigt werden und dauerhaft erhalten bleiben.
Die extensive Gestaltung der öffentlichen Grünfläche südlich der Wallhecke führt auch zu einer
landschaftsökologischen Aufwertung dieses Areals.
Trotz der eingriffsminimierenden Festsetzungen sind die Eingriffsintensität und die land-
schaftsökologischen Auswirkungen der Entwurfsrealisierung erhebl ich. Vor allem die Auswei-
sung eines Schulstandorts bringt dies, bedingt durch die erhebliche Neuversiegelung, mit sich.
Es wurde im Rahmen der Eingriffsbilanzierung davon ausgegangen, dass bis zu 70 % der aus-
gewiesenen Fläche versiegelt wird. Insgesamt bet rägt die Neuversiegelung innerhalb des Bau-
gebiets 33,82 % (12.617 m²). Neben dem Verlust offenporiger Vegetationsflächen ist hiermit
auch ein Lebensraumverlust von Flora und Fauna verbunden.
Die landschaftsökologische Bewertung des Planentwurfs erzielt im Rahmen der Bewertung
123.344 Werteinheiten, die einer durchschnittlichen ökologischen Wertstufe von 3,31 entspr e-
chen. Aus dem Vergleich der erzielten Wertigkeiten zwischen Bestands - und Planungssituation
ergibt sich in der Summe ein landschaftsökologisches Defizit von 15.829 Werteinheiten. Au f-
grund der Tatsache, dass innerhalb des Plangebiets keine zuordnungsfähigen Ausgleichsfl ä-
chen zur Verfügung stehen, muss dieses Defizit an anderer Stelle im Stadtgebiet kompensiert
werden.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
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Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 31
Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft
Der Ausgleich der Eingriffe wird außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans auf ei-
ner insgesamt 5.263 m² großen städtischen Teilfläche südlich des NSG Huronensee (Gemar-
kung Sankt Mauritz Flur 21 Flurstück 479) nachgewiesen ( siehe Anlage zum Umweltbericht).
Diese Teilfläche ist Bestandteil eines rd. 10,7 ha großen, bisher landwirtschaftlich (Acker) g e-
nutzten Areals, das seitens der Stadt als Kompensationsfläche für verschiedene Eingriffsverfah-
ren und als Ersatzhabitat für den Kiebitz zur Verfügung gestellt wird. Auf der Gesamtfläche
werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Anlage eines Kleingewässers
- Anlage von Blänken
- Anlage von extensiv zu nutzendem, krautreichem Grünland
- Entwicklung eines Erlenwaldes
- Entwicklung von Röhricht
- Anlage einer Obstwiese
- Anlage einer Baumreihe aus Rotbuchen
Die landschaftsökologische Wertsteigerung auf der Kompensationsfläche ergibt für das G e-
samtareal eine Qualität von 321.218 Werteinheiten, die einer durchschnittlichen Wertstufe von
3,0 entsprechen.
Mit dem Nachweis von insgesamt 15.829 Werteinheiten aus dem Gesamtareal ist die vollstän-
dige Kompensation des Eingriffs erfüllt (Kompensationsquote 100 %). Eine Bereitstellung weite-
rer Ausgleichsflächen ist somit nicht erforderlich.
Die Kompensation für die Eingriffe durch Verkehrsflächen wurde unter der Nr. 02048, die Kom-
pensation für die Eingriffe durch Bebauung unter der Nr. 02049 in das Kompensationsflächen-
kataster (Komkat) der Stadt Münster eingetragen.
Die festgesetzte, extensive Begrünung von Flachdächern (s. textliche Festsetzung Nr. 1.7.1)
hat neben der angestrebten Funktion zur verzögerten Niederschlagswasserableitung und Ver-
dunstung auch positive ökologische Auswirkungen für Insekten, Vögel, etc.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Hinweise auf verfahrenskritische Arten, die eine Restriktion für Planungen darstellen könnten,
liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde für das Plangebiet und für die Umgebung nicht vor.
Gemäß der stadtweiten Kiebitzkartierung des Nabu (Projektbericht Kiebitz Stand 2018) kom-
men im Plangebiet und der Umgebung keine Kiebitze vor.
Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Wallhecke der Landwehr, als auch der Gehölzbe-
stand an der Birk als Brut -, Jagd - und Ruheplatz für häufig vorkommende Vogelarten sowie
auch als Jagdgebiet für Fledermäuse dienen. Da diese Flächen erhalten bleiben, ist nicht von
relevanten Beeinträchtigungen dieser Tiergruppen auszugehen. Die südlich an die Wallhecke
angrenzende, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, wird in eine Grünfläche mit extensiver
Nutzung geändert, so dass eine Aufwertung für Tiere und Pflanzen erfolgt.
Sofern die Fällung eine Baumes erforderlich ist, erfolgt diese i.d.R. nur im Winterhalbjahr au-
ßerhalb der Brutperiode bzw. bei Ausnahmen davon ist der Nachweis zu erbringen, dass keine
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 31
Brutvögel betroffen sind. Bei Anzeichen von Höhlen in den Bäumen erfolgt eine weitergehende
Kontrolle auf Besatz.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Eingriffsintensität und die landschaftsökologischen
Auswirkungen der Entwurfsrealisierung als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend er-
folgt eine Ausgleichsplanung, mit der eine vollständige Kompensation des Eingriffs erfüllt wird.
8.4.3 Fläche und Boden
Derzeitige Umweltsituation
Der natürlicherweise im Plangebiet vorkommende Bodent yp ist gemäß Umweltkataster über-
wiegend ein typischer Gley und damit ein grundwasserbeeinflusster Boden. Schutzwürdige B ö-
den befinden sich nicht im Plangebiet. Die Fläche des Plangebietes ist überwiegend unversi e-
gelt und die Bodenfunktionen für den Naturhaushalt weitgehend erhalten.
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Durch die Überbauung und Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden in
seinen Funktionen für den Naturhaushalt erheblich und nachhaltig negativ beeinträchtigt.
Der Eingriff in Boden, Natur und Landschaft ist im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
(s. Punkt 8.4.2) ermittelt und bei der Ausgleichsmaßnahmenplanung berücksichtigt, so dass
kein erheblicher Eingriff zurückbleibt. Grundsätzlic h ist jedoch zu berücksichtigen, dass die zur
Verfügung stehende Fläche nicht vermehrbar ist.
Nach Auffüllung des Geländes mit versickerungsfähigem Ersatzboden (Sande) ist eine Vers i-
ckerung im Gebiet möglich (s. Punkt 8.4.4 Wasser).
Abfall
Es ist mit dem t ypischen Abfallaufkommen von Wohngebieten und Schulen zu rechnen, es er-
folgt eine Getrenntsammlung der Wertstoffe.
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter).
8.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Entlang der westlichen Plangebietsgrenze verläuft die Birk als ständig wasserführendes Fließ-
gewässer. Diese wurde im Zusammenhang mit der Ausweisung von Ausgleichsflächen für den
Bebauungsplan Nr. 459 renaturiert. Im Zuge dieser Maßnahme wurde ein leicht mäandrierender
Gewässerlauf geschaffen, die Uferbösc hungen abgeflacht und landschaftsgerecht bepflanzt.
Der Verlauf der Birk wird somit im Plangebiet im Wesentlichen von Ausgleichsflächen begleitet
und damit ökologisch aufgewertet. Die Grundwasserneubildungsrate ist gemäß dem Umweltk a-
taster Münster niedrig.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Durch die Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Da di e-
se bereits im Ist -Zustand niedrig ist, keine grundwasserabhängige Biotope betroffen sind und
das Plang ebiet nicht im Wasserschutzgebiet liegt, ist diesbezüglich nicht mit relevanten U m-
weltauswirkungen zu rechnen.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 31
Es ist geplant, das Niederschlagswasser dem vorhandenen Regenrückhaltebecken im Norden
des Plangebietes zuzuführen. Für eine verzögerte Abführung und teilweise Verdunstung des
Niederschlagswassers sind Flachdächer (Schulgebäude, Sporthalle, Garagen/Carports) w e-
nigstens zur Hälfte extensiv zu begrünen (s. textliche Festsetzung Nr. 1.7.1). Diese Maßnahme
hat zusätzlich ökologisch und mikroklimatisch positive Auswirkungen.
Nach entsprechender Auffüllung des Geländes mit versickerungsfähigem Ersatzboden (Sande)
ist eine Versickerung im Gebiet möglich. Als Maßnahme zur Förderung des lokalen und natürl i-
chen Wasserhaushalts enthält der Bebauungsplan eine textliche Festsetzung zur Wasserdurch-
lässigkeit der privaten Erschließungs - sowie offenen Stellplatzflächen. Auf Teilflächen des ö f-
fentlichen Schulgeländes wird angestrebt, versickerungsfähiges Material zu verwenden.
Um bei Starkregenereignissen ein Eindringen des Wassers in das Erdgeschoss der Gebäude
zu verhindern, sollte die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF EG) der Gebäude
mindestens 0,30 m über der Geländehöhe der angrenzenden Erschließungsflächen liegen. Es
erfolgt ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan.
8.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation
Das Klima des Plangebietes ist dem Freilandklimatop zuzuordnen. Generell sind Ackerflächen
geeignet, nächtlich Kaltluft zu produzieren. Eine besondere Klimafunktion weist das Plangebiet
und seine Umgebung jedoch nicht auf. Die Bäume und Gehölze des Plangebietes, insbesonde-
re die Bäume der Wallhecke im Süden, fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole
binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Positiv wirkt sich auch die Ver-
schattungswirkung der Bäume an warmen, sonnenintensiven Sommertagen aus.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die Kaltluftproduktionsfunktion der bisherigen Ackerfläche kann auf Grund der Versiegelung
und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt aufrechterhalten werden. Relevante Auswirkungen
über das Plangebiet hinaus sind jedoch nicht zu erwarten. Die flächenhaften Baum - und Ge-
hölzbestände bleiben mit ihren positiven Funktionen auf das Klima und die Luft erhalten und
werden durch die Darstellung der Grünflächen gesichert.
Klimawandel
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Trei b-
hauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verur-
sachten Ursprung haben können. Im Plangebiet sind bei Realisierung der geplanten Bebauung
Treibhausgase bauzeitlich durch die Baumaschinen, LKW etc. sowie betriebsbedingt durch
Heizanlagen sowie durch den Kfz -Verkehr, zu erwarten. Durch die potentielle stadtregionale
Veloroute entlang der B 219 sowie Anbindung an den ÖPNV soll der motorisierte Individualver-
kehr eingedämmt werden.
Von einer relevanten Verstärkung des Klimawandels durch Realisierung der Grundschule und
des Wohngebietes und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen ist nicht auszugehen.
Im Aktionsplan der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Bundes sowie
dessen Fortschrittsbericht wird auf die besondere Bedeutung des Stadtgrüns für klimaang e-
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 31
passte Stadtentwicklungsplanungen verwiesen. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 559 e r-
folgt die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen zum Erhalt und der Erweiterung vorhandener
Grünflächen, einschließlich der Wallhecke im Süden mit ihrem prägenden Baum - und Gehölz-
bestand. Flachdächer sind jeweils m indestens zur Hälfte extensiv zu begrünen. Mit Hilfe von
Dachbegrünungen wird Niederschlagswasser verzögert abgeführt und kann zum Teil verduns-
ten. Zum Schutz vor Eindringen von Niederschlagswasser in Gebäude bei Starkregenereigni s-
sen erfolgt ein Hinweis im Bebauungsplan, dass die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss
der Gebäude mindestens 30 cm über der Geländehöhe der Erschließungsflächen liegen soll (s.
Kap. 8.4.4 Wasser).
Mit Blick auf die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien ist gemäß textlicher Festset-
zung Nr. 2.6 geregelt, dass im gesamten Plangebiet Solarpaneele und Photovoltaikanlagen an
oder auf den Gebäuden zulässig sind.
8.4.6 Landschaft / Ortsbild
Derzeitige Umweltsituation
Das Landschaftsbild im Plangebiet zeichnet sich durch die wertgebenden Landschaftselemente
Wallhecke der Landwehr im Süden, die renaturierte Birk im Westen sowie das naturnah gestal-
tete Regenrückhaltebecken im Norden aus. Der Landschaftsplan Nördliches Aatal/Vorbergs
Hügel sieht für das Plangebiet sowie die südl iche und östliche Umgebung die Erhaltung einer
mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft vor.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die wertgebenden Strukturen innerhalb des Plangebietes, wie die Wallhecke und die Aus-
gleichsflächen mit der renaturierten Birk bleiben erhalten und werden in die festgesetzten ö f-
fentlichen Grünflächen eingebunden. Südlich der Wallhecke wird die Festsetzung der öffentl i-
chen Grünfläche bis zur Straße Landwehr ausgedehnt. Hier erfolgt eine landschaftsverträgliche
Gestaltung mit extensivem Charakter, so dass sich das Baugebiet verträglich in das Land-
schaftsbild einfügt. Ähnlich verhält es sich diesbezüglich mit den Ausgleichsflächen im Westen
und Norden, so dass das Landschaftsbild als wiederhergestellt eingestuft werden kann.
Das Maß der baulichen Nutzung des allgemeinen Wohngebietes orientiert sich an der Nut-
zungsdichte in der unmittelbaren und weiteren Nachbarschaft und entspricht der beabsichtigten
städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Gliederung der Baugebiete. Durch die Anpassung
der Werte an die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplans wird eine verträgliche
Eingliederung der Planung in die Umgebung sichergestellt.
Demgemäß verbleiben durch den Bebauungsplan Nr. 559 keine erheblichen nachteiligen U m-
weltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Ortsbild.
8.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation
Innerhalb des Plangebiets befindet sich ein Teilabschnitt einer mittelalt erlichen Landwehr, die
ein Bodendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW ist. Die als Bodendenkmal un-
terschutzgestellte Fläche umfasst die Wallhecke und die sie begleitenden Gräben sowie die
südlich anschließende Fläche. Gemäß einer Stellungnahme der städtischen Denkmalbehör-
Bebauungsplan Nr. 559
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Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 31
de/Bodendenkmalpflege wurde bei Untersuchungen 2013 nachgewiesen, dass sich dort weitere
Gräben der mittelalterlichen Landwehr (sog. Münstersche Stadtlandwehr) befinden, deren Wälle
in den letzten beiden Jahrhunderten sukzessive eingeebnet wurden.
Baudenkmäler existieren im Plangebiet nicht.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die Fläche des Bodendenkmals ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung und
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
festgesetzt, so dass keine planerischen Konflikte zu erwarten sind.
Im Bebauungsplan erfolgt ein Hinweis, dass auch außerhalb bekannter Bodendenkmäler in ei-
ner über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandscha ft bei Bodeneingriffen jederzeit neue
Bodendenkmäler entdeckt werden können. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturg e-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen B o-
denbeschaffenheit und Fossilien ist unverzügli ch der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehö r-
de oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster,
anzuzeigen. Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten.
8.4.8 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Aufgrund der Lärmvorbelastung der westlich des Plangebietes verlaufenden Bundesautobahn 1
werden die Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 in den Obergeschossen im allgemeinen
Wohngebiet auch unter Berücksichtigung des aktiven Lärmschutzes an der Autobahn und der
zusätzlichen Abschirmwirkung durch das geplante Schulgebäude zur Nachtzeit um bi s zu 4
dB(A) überschritten. Weitere aktive Schallschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen, stattdes-
sen werden ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume und ins-
besondere der Schlafräume der Gebäude durchgeführt. Die verbleibenden Überschreitungen
der Orientierungswerte unterliegen der planerischen Abwägung.
Im Plangebiet besteht eine Geruchsbelastung aus Tierhaltungsanlagen von 13 bis max. 14 %
Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstunden. Diese Geruchsbelastung liegt oberhalb des
Immissionswertes für Wohngebiete von 10% Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstun-
den gemäß der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Für Schulen besteht kein höherer Schut z-
anspruch als für die sie umgebende Bebauung.
Gemäß LANUV NRW (2017) sind in räumlich begrenzten Übergangsbereichen zwischen dem
Außenbereich und Wohngebieten Immissionswerte von bis zu 15% denkbar. Aufgrund der g e-
ringen Ost -West-Ausdehnung des Plangebietes (max. 150 m) kann die gesamte Fläche als
Übergangsbereich definiert und der Wert IW 0,15 (15%) als Zielwert angesetzt werden. Die Ge-
ruchsvorbelastungssituation ist in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen.
Durch die Bodenversiegelung entstehen erhebliche Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft,
die mit geeigneten Maßnahmen vermindert und vollständig kompensiert werden. Es verbleibt
jedoch die Tatsache, dass das Schutzgut Fläche nicht vermehrbar ist.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 31
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Wenn der Bebauungsplan Nr. 559 nicht aufgestellt bzw. rechtskräftig wird, ist von einer Weiter-
führung der landwirtschaftlichen Nutzung nördlich und südlich der Landwehr auszugehen. Die
Ausgleichsflächen und das Regenrückhaltebecken bleiben in ihrer Funktion für den bestehen-
den Bebauungsplan Nr. 459 erhalten.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Der Bebauungsplan Nr. 559 dokumentiert das Ergebnis einer geänderten Planung, die z u-
nächst Wohnbebauung für den gesamten Bereich vorsah hin zu einer zentralen Gemeinbe-
darfsfläche für die Verlegung und Erweiterung der Grundschule mit Sporthalle und Wohnb e-
bauung im östlichen Teilbereich.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen.
Die Kompensationsflächen und - maßnahmen unterliegen der Überwachung durch das Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen.
8.8 Zusammenfassung
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Sprakel und grenzt an den bestehenden B e-
bauungsplan Nr. 459 Sprakel – nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich) an. Das Plangebiet
umfasst eine Größe von 3,73 ha.
Das Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung und E r-
weiterung der Grundschule Sprakel mit Sporthalle sowie für Wohnbebauung zu schaffen. Zu
diesem Zweck wird eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule und sozi a-
len sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie ein allgemeines
Wohngebiet festgesetzt. Darüber hinaus werden Verkehrsf lächen und eine Fläche für die Wa s-
serwirtschaft im Bereich des bestehenden Regenrückhaltebeckens festgesetzt. Die öffentlichen
Grünflächen im Süden, Westen und Norden des Plangebietes haben die Zweckbestimmung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft. Es handelt sich dabei teilweise um die bestehenden Ausgleichsflächen des östlich
angrenzenden Bebauungsplans Nr. 459. Im Bebauungsplan sind die Lärmpegelbereiche III bis
IV eingetragen.
Aufgrund der Lärmv orbelastung durch die Bundesautobahn 1 enthält der Bebauungsplan eine
textliche Festsetzung, dass die im allgemeinen Wohngebiet festgesetzten Nutzungen solange
unzulässig bleiben, bis der planfestgestellte Lärmschutz an der Autobahn fertiggestellt ist.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 31
Durch die lediglich geringe Überschreitung der Tagwerte kann das Schulgebäude, unter B e-
rücksichtigung des erforderlichen Schalldämmmaßes der Außenbauteile, bereits vor Herstel-
lung des aktiven Lärmschutzes an der BAB 1 errichtet werden. Die Außenflächen des Sc hulge-
bäudes sind auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes vorgesehen.
Zur Nachtzeit verbleiben Überschreitungen der Orientierungswerte im allgemeinen Wohngebiet
auch unter Berücksichtigung des aktiven Lärmschutzes an der Autobahn und der zusätzlichen
Abschirmwirkung durch das geplante Schulgebäude. In den Obergeschossen der Wohngebäu-
de verbleiben Überschreitungen von bis zu 4 dB(A) über dem Orientierungswert der DIN 18005,
Teil 1 für die Nacht von 45 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete. Überschlägige Berechnungen
haben ergeben, dass die geplante Lärmschutzeinrichtung an der BAB 1 nochmal um mindes-
tens 4 m (entspricht dann einer Gesamthöhe von ca. 13 m über der BAB 1 ) erhöht werden
müssten um die Orientierungswerte einhalten zu können. Die verbleibenden Übersc hreitungen
unterliegen der planerischen Abwägung.
Da die in der DIN 18005 , Teil 1 angegeben Orientierungswerte nur Zielwerte und keine Grenz-
werte sind und die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 zusammen mit der
Abschirmwirkung der geplanten Schulgebäude bereits einen sehr guten Lärmschutz für das
Plangebiet bewirken, sind keine weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Stat t-
dessen werden ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume und
insbesondere der Schlafräume der Gebäude durchgeführt.
Die Geruchsbelastung im Plangebiet aus Tierhaltungsanlagen in der Umgebung liegt oberhalb
des Immissionswertes für Wohngebiete, aber unterhalb des Immissionswertes, der für einen
räumlich begrenzten Übergangsbereich zwischen dem Außenbereich und Wohngebieten denk-
bar ist. Diese Geruchsvorbelastungssituation unterliegt der planerischen Abwägung.
Die landschaftsökologisch und landschaftsästhetisch wertgebenden Strukturen des Plangebi e-
tes, wie die Wallhecke im Bereich des Bodendenkmals Landwehr und die vorhandenen Aus-
gleichsflächen des benachbarten Bebauungsplans Nr. 459 mit der renaturierten Birk bleiben er-
halten und werden in öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwickl ung von Boden, Natur und Landschaft eingebunden.
Die vorhandenen landschaftsökologischen und -ästhetischen Funktionen der Wallhecke werden
durch die geplante extensive Entwicklung des südlich angrenzenden Bereichs bis zur Straße
Landwehr weiter aufgewertet. Die Grünflächen haben positive Funktionen für Boden, Natur und
Landschaft einschließlich dem Schutzgut Klima und zur Begegnung der Folgen des Klimawan-
dels. Hierfür dient auch die Festsetzung, Flachdächer mindestens zur Hälfte zu begrünen. Zum
Schutz vor Eindringen von Niederschlagswasser in Gebäude bei Starkregenereignissen erfolgt
ein Hinweis im Bebauungsplan, dass die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss der G e-
bäude mindestens 30 cm über der Geländehöhe der Erschließungsflächen liegen soll.
Durch die mit der Planung verbundenen Bodenversiegelung entstehen erhebliche Eingriffe in
Boden, Natur und Landschaft, die mit geeigneten Maßnahmen vermindert und kompensiert
werden. Der Ausgleich der Eingriffe wird außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
auf einer insgesamt 5.705 m² großen städtischen Teilfläche südlich des NSG Huronensee
(Gemarkung Sankt Mauritz Flur 21 Flurstück 479) nachgewiesen. Es erfolgt eine vollständige
Kompensation des Eingriffs (Kompensationsquote 100 %). Die Ausgleichsmaßnahmen unter-
liegen einem Monitoring durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt
Münster.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
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8.9 Quellen
Ingenieurbüro Jedrusiak (2019): Immissionsschutzgutachten – Aufstellung des Bebau-
ungsplanes Nr. 559 „Sprakel – nördlich Landwehr / westlich Schlehenweg und Weißdorn-
weg“ Immissionsprognose für Geruch
LANUV NRW (2017): GIRL-konformes Vorgehen bei der Bewertung von Geruchsimmissi-
onen. Dienstbesprechung am 07.07.2017
Nabu Naturschutzstation Münsterland e.V. (2018): Projektbericht Rettung der Kiebitzbe-
stände in Münster
nts Ingenieurgesellschaft (2019): Lärmtechnische Untersuchung zur Wohnbauentwicklung
im Bebauungsplan Nr. 559 „Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und
Weißdornweg“ Münster
Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141
Umweltkataster der Stadt Münster im Internet:
(http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster
9. Gesamtabwägung
Die Planung verfolgt das Ziel die Versorgung des wachsenden Stadtteils Sprakel im Bereich der
sozialen Infrastruktur sicher zu stellen. Die ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche ermöglicht die
kurzfristig erforderliche Bereitstellung eines neuen Grundschulstandorts, die Schaffung ergän-
zender Angebote im Bereich Sport und soziale Zwecke sowie angrenzend die Arrondierung des
bestehenden Wohngebiets.
Der Umweltb ericht zeigt auf, dass Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter nicht vollständig
ausgeschlossen werden können. So wird insbesondere das Schutzgut „Menschen und mensch-
liche Gesundheit“ von Verkehrslärm sowie Geruchsbelastungen aus Tierhaltungsanlagen in der
Umgebung beeinflusst. Gleichwohl kann mit den aufgezeigten Maßnahmen auf die Beeinträc h-
tigungen reagiert werden. Die entstehenden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft werden
mit geeigneten Maßnahmen vermindert und die verbleibenden vollständig kompensiert. Zudem
haben die um das Plangebiet festgesetzten G rünflächen positive Funktionen für Boden, Natur
und Landschaft einschließlich des Schutzguts Klima. Insgesamt ist daher die Umsetzung der
Zielsetzungen des Bebauungsplans an dieser Stelle als sinnvoll und verträglich einzustufen.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Zur Durchführung des Bebauungsplans sind keine Maßnahm en der öffentlichen Hand zur Or d-
nung des Grund und Bodens erforderlich. Die Verwirklichung des Bebauungsplans berührt zwar
die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden Menschen, nachteilige Auswir-
kungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist
daher nicht erforderlich.
Bebauungsplan Nr. 559
Sprakel -
Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 31
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr /
Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Gemarkung:St. MauritzFlur:21Flurstück:479Ausgleich BP 5595.263 m²
Plan Nr.:Anlage: Druck:
Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt
Bearbeitet:Gezeichnet:
IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter
Sailer
11
Niesing
Stand:25.07.2019
0078-2018Maßstab:1: 4.000
25.07.2019
Anlage zum Umweltbericht BP 559Ausgleich der Eingriffe in Boden,Natur und LandschaftLageplan
Übersichtsplan, Maßstab 1 : 20.000
Berichtsvorlage
4021 Zeichen
V/0803/2019 V/0803/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 1. 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 2. Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg [Schulstandort] Kenntnisnahme der Planentwürfe zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht 08.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg und des Bebauungsplans Nr. 559: Sprakel – Nörd- lich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg öffentlich auszulegen. Entsprechend den Zielen des Baulandprogramms der Stadt Münster führen die aktuellen und künft i- gen Wohngebietsentwicklungen in Sprakel zu einem deutlichen Bevölkerungsanstieg. Die vorhande- ne, einzügige Grundschule ist hierfür nicht mehr ausreichend. Sie muss um mindestens einen Zug erweitert werden. Testplanungen haben ergeben, dass die vorhandene Grundschule, aufgrund der begrenzten Grundstücksflächen, maximal auf zwei Züge ausgebaut werden kann. Eine Erweit e- rungsoption auf drei Züge wäre hier ausgeschlossen. Zudem müsste die Schule bei laufendem B e- trieb um- und ausgebaut werden. Deshalb wird ein Neubau einer zweizügigen Grundschule, inklusive einer Zweifachsportha lle, am westlichen Rand des Wohngebietes nördlich der Landwehr angestrebt. Der Standort ist groß genug für eine optionale Erweiterung auf drei Züge und bietet damit eine zukunftsfähige Lösung für die we i- tere Entwicklung von Sprakel. Für den Schulneubau wurde bereits ein Wettbewerb durchgeführt (Vor- lage V/0276/2019). Im Übergang zum Wohngebiet nördlich der Landwehr werden weitere Einfamil i- enhausstandorte geschaffen. Stadtplanungsamt 10.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Geitel Telefon: 492 61 93 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0803/2019 Mit dieser städtebaulichen Zielsetzung soll auch der Flächennutzungsplan (FNP) parallel zur Aufstel- lung des Bebauungsplans Nr. 559 geändert werden. Der gültige FNP der Stadt Münster stellt im betreffenden Bereich von Sprakel Wohnbaufläche und Grünfläche sowie ein Regenrückhaltebecken und ein Pumpwerk dar. Dies wird künftig weitgehend durch die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen ersetzt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 28. Mai 2018 im Marienheim in Sprakel statt . Das Protokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Erschließung des künftigen Schulstandortes am Rand von Sprakel war aus Bürgersicht ein zentrales Thema, verbunden mit der Sorge, dass deutlich mehr Verkehr durch das Wohngebiet nördlich der Landwehr führen würde. Um die Belastung des Wohngebietes so gering wie möglich zu halten, sieht die Planung eine neue Haupterschließung für den Schulstandort durch den Ausbau der Landwehr entlang dem südlichen Plangebietsrand vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 90. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des En t- wurfs des Bebauungsplans Nr. 559 soll in den Monaten Oktober / November 2019 erfolgen. Vorbe- haltlich der Erkenntnisse und Befassung en mit den Anregungen aus der Offenlegung können der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie der abschließende Beschluss zur FNP-Änderung im 1. Quartal 2020 gefasst werden. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Protokoll der Bürgeranhörung Anlage 2 - Begründung zur 90. FNP-Änderung Anlage 3 - Plan zur 90. FNP-Änderung Anlage 4 - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 559 Anlage 5 - Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 559 Anlage 6 - Planverkleinerung des Bebauungsplans Nr. 559
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (16)
- Marienstraße 12
- Sprakeler Straße
- Sentruper Straße 285
- Weißdornweg 2
- Schlehenweg 34a
- Hagebuttenweg 3436a
- Böckmannplatz
- Holunderweg
- Am Schild
- Am Hangkamp
- An den Speichern 7
- Vorbergs Hügel
- Albersloher Weg 33
- Pluggenheide
- In der Au
- Im Draum 34b
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0803/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37