1275/2017
Förderung der Elektromobilität in Köln - Umsetzungskonzept
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 24.04.2017 1275/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 27.04.2017 Verkehrsausschuss 02.05.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 Förderung der Elektromobilität in Köln - Umsetzungskonzept Zum Sachstand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Förderung der Elektromobilität in Köln vom 10.05.2016 (AN/0820/2016) wurde per Mitteilung (0802/2017) informiert. Di e Koordinationsstelle Kl i- maschutz informiert nachfolgend zum Umsetzungskonzept des Ratsbeschlusses und aktuellen Sac h- stand der Umsetzung von Elektromobilität in Köln. Im Ergebnis soll ein integriertes kommunales Elektromobilitätskonzept vorliegen, das geei gnete und sinnvolle Standorte für E -Ladeinfrastrukturen ausweist, den Investitionsbedarf ermittelt, die Kostenträgerschaft klärt sowie Rollen, Aufgaben und Verfahren für eine zügige, rechtssichere Genehmigung und Einrichtung von E -Ladeinfrastrukturen darstellt. I. Integriertes kommunales Elektromobilitätskonzept Zur Umsetzung der vom Rat ausgesprochenen Ziele und geforderten Vorhaben zur Förderung der Elektromobilität in Köln (AN/0820/2016) und der damit verbundenen positiven Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt, aber auch aufgrund der planerischen, technischen, wirtschaftlichen und rech t- lichen Aspekte wird ein übergreifender integrierter Ansatz verfolgt: 1. Es wird ein integriertes kommunales Elektromobilitätskonzept bis Ende 2017 und ein Standor t- konzept für E-Ladeinfrastrukturen insbesondere im öffentlichen Straßenland als Teil des Gesam t- konzeptes bis Herbst 2017 als Grundlage für die Umsetzung erarbeitet und anschließend zur B e- schlussfassung vorgelegt. Anträge und Beschlüsse wie aus der BV Rodenkirchen v om 31.08.2015 (AN/1180/2015) und der BV Nippes vom 23.03.2017 (AN/0404/2017) zur Schaffung von Ladestationen für Elektroautos (und E -Bikes) sowie der BV Ehrenfeld vom 28.11.2016 (AN/1890/2016) zur Erstellung eines bezirklichen Elektromobilitätskonzeptes we rden in die Ko n- zepterarbeitung einfließen. Das stadtweite Konzept wird räumlich nach Bezirken gegliedert. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Elektromobilitätskonzeptes werden sein: - Standortkonzept für Ladestationen für E -Fahrzeuge, E-Carsharingfahrzeuge, E-Bikes und Pe- delecs; - Kriterien zur Standorteignung (Eigentumsverhältnisse, Nachfragepotential, Versorgungsinfr a- struktur, Umweltwirkung, Sozialverträglichkeit, Auffindbarkeit/ Sichtbarkeit, Kosten etc.); 2 - Beschreibung der voraussichtlich zu erwartenden Effekt e hinsichtlich Klima - und Umwel t- schutz (insbesondere Luftreinhaltung), Modal Split, Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss, Ve r- kehrssicherheit und öffentliche Ordnung; - Berücksichtigung der Integration in Mobilitätsstationen sowie in Car - und Bikesharing - Stationen; - Priorisierung von Standorten hinsichtlich ihrer Machbarkeit bzw. ihren Umsetzungshemmni s- sen, Vorschläge zum Abbau der Hemmnisse bzw. zur Schaffung der Umsetzungsvorausse t- zungen; - konzeptionelle Betrachtungen zu Aufstellung, Betrieb und Strombelieferung/ -versorgung inkl. rechtlicher Aspekte hinsichtlich Vergabe / Ausschreibung etc.; - Ermittlung des Investitionsbedarfs, Klärung der Kostenträgerschaft für Investitionen in Ladein f- rastruktur, Netzanschluss und Montage, Prüfung der Inanspruchnahme von Fördermitteln; - Entwicklung eines idealtypischen Ablaufs für ein rechtssicheres, zügiges Genehmigungsve r- fahren. 2. Für die Erarbeitung des Elektromobilitätskonzeptes entstehen der Stadt Köln keine Ko sten. Die RheinEnergie bietet an, das Konzept gemeinsam mit und unter F ederführung der Stadt Köln zu erarbeiten. Die RheinEnergie eignet sich dafür gut, da sie über Kompetenzen, Erfahrungen, Pr o- dukte und technische Lösungen auch im Bereich Elektromobilität verfügt. Die RheinEnergie ist b e- reit, diese Kompetenzen einzubringen, um die Erreichung der städtischen Ziele im Klima - und Umweltschutz (CO 2-Reduzierung, Reduzierung der NO x-Luftschafstoffbelastung), eine umwel t- freundlichere und nachhaltige Mobilität (Grundlage: Strategiepapier „Köln mobil 2025“) sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz zu befördern. Die Kompetenzen u m- fassen im Einzelnen - ein entwickeltes Zugangs - und Abrechnungssystem für E -Ladeinfrastrukturen, welches das Laden und Parken in einem Vorgang ermöglicht, - eine technisch zuverlässige Se nsorik für eine kosteneffiziente ordnungsrechtliche Ahndung von Verstößen (z. B. „Falschparker“, Parken ohne Laden oder über Ladevorgang hinaus), - entwickelte Anwendungen für mobile Endgeräte (z. B. Smartphone, Tablet) mit abrufbaren I n- formationen zu E-Ladeinfrastrukturen und Navigationsmöglichkeit, - eine entwickelte Softwarelösung für ein modulares cloudbasiertes Ladeinfrastrukturmanag e- ment für den Betrieb von vernetzter Ladeinfrastruktur (inkl. Monitoring, Abrechnung von Lad e- vorgängen), - die erfolgreiche Vermarktung von E-Ladeinfrastruktur unter der Marke „TankE“ sowie - Lösungen für das Laden von Pedelecs und E -Bikes, die Versorgung von Binnenschiffen wä h- rend der Liegezeiten mit „Landstrom“ und Ladeinfrastruktur für die erste E -Buslinie 133 der KVB. 3. Kurzfristig werden neue Standorte für E -Ladeinfrastrukturen als vorgezogene Maßnahme (Stan d- orte werden nachrichtlich in das Standortkonzept aufgenommen) gemeinsam mit der RheinEne r- gie festgelegt und geschaffen. 4. Mittel- und langfristig werden neue Standorte für E -Ladeinfrastrukturen im Rahmen der Quartier s- entwicklung vorgesehen, geprüft und geschaffen. 5. Eine stadtgestalterisch einheitliche, sich in das Stadtbild einfügende Erscheinung und Wiedere r- kennbarkeit von E-Ladeinfrastrukturen wird sichergestellt. 6. Aktivitäten im Bereich Elektromobilität sollen den Gestaltungsspielraum nach dem Elektromobil i- tätsgesetz berücksichtigen, Planungen im Bereich Carsharing sich auf das voraussichtlich zum 1. September 2017 in Kraft tretende Carsharinggesetz stützen. 3 7. Die folgenden Schritt e und Bausteine werden im Einzelnen ab sofort bis Ende 2017 bzw. fortla u- fend bearbeitet und Anfang 2018 als Gesamtkonzept politisch beraten: - Klärung von Aufstellung, Betrieb, Stromversorgung, Vergabe und Genehmigungsverfahren - Ermittlung des Investitionsbed arfs, Klärung der Kostenträgerschaft, Prüfung der Inanspruc h- nahme von Fördermitteln zur Einrichtung von Stellflächen und zur Schaffung von E - Ladeinfrastrukturen, - Kurzfristige Schaffung von Stellflächen und Standorten für E -Ladeinfrastrukturen (vorgezoge- ne Maßnahmen), - Erstellung des Standortkonzeptes für Stellflächen und E -Ladeinfrastrukturen (Berücksicht i- gung der vorgezogenen Maßnahmen, von Elektromobilität im Quartier, bei Mobilitätsstationen und im Carsharing). II. Umsetzungsstand der Elektromobilität in Köln Der aktuelle Umsetzungsstand der Elektromobilität in Köln hinsichtlich des Ratsbeschlusses (AN/0820/2016) stellt sich folgendermaßen dar: a) 400 Stellplätze mit E-Ladestationen im öffentlichen Straßenland Bislang sind vier E-Ladestationen für Pkw im öffentlichen Straßenland an den Standorten Constanti n- straße in Köln -Deutz (Nähe Stadthaus), am Bahnhof Ehrenfeld sowie im Rahmen des EU -Projektes „GrowSmarter“ in der Regentenstraße und Von -Sparr-Straße in Betrieb, die alle rdings ausschließlich für E -Carsharing reserviert bzw. dem Unternehmen cambio vorbeha lten und daher nicht öffentlich zugänglich sind. Die Standorte Auenweg/Charles -de-Gaulle-Platz und Bahnhof Mülheim werden ebenfalls im Rahmen von „GrowSmarter“ realisiert und stehen kurz vor der Inbetrie bnahme (Stand: 17.02.2017). Sieben weitere Stationen im öffentlichen Straßenland sollen gemäß des B eschlusses im Verkehrsausschuss vom 26.04.2016 (0682/2016) zur „Förderung des E -Carsharing“ in 2017 an b e- reits bestehenden E-Carsharing-Stationen realisiert werden. Die entsprechenden Sondernutzungsg e- nehmigungen liegen vor. Derzeit werden durch die RheinEnergie 125 Ladestationen im Echtbetrieb auf Privatgelände an 88 Standorten mit insgesamt mehr als 200 Ladepunkten (je Ladestation mehrere Ladepunkte) betri eben. Davon sind 125 Ladepunkte öffentlich zugänglich. Hinzu kommen 4 Solar -Carports mit insgesamt 14 Stellplätzen. Aktuell sind mehr als 2.200 TankE -Kunden angemeldet. Laut RheinEnergie ist die akt u- elle Ladeinfrastruktur in der Kölner Innenstadt bereits jetz t voll ausgelastet und muss dringend weiter ausgebaut werden. RWE betreibt 9 Ladestationen in Köln. Die Einrichtung von Stellflächen für das Laden und Parken von E -Fahrzeugen im öffentlichen Str a- ßenland durch die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen würde ohne ein Standortkonzept für E-Ladeinfrastrukturen aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber Antragstellenden dazu führen, j e- dem Antrag stattgeben zu müssen. Ein Standortkonzept für E -Ladeinfrastrukturen ist daher unve r- zichtbar. Zudem werden Handlungsmög lichkeiten und -instrumente geprüft und ggf. geschaffen, die eine stadtgestalterisch einheitliche, sich in das Stadtbild einfügende Erscheinung und Wiedererken n- barkeit von E -Ladeinfrastrukturen sicherstellen. Ein entsprechendes Standort - und Gestaltungsko n- zept sowie entsprechende Vorschläge werden in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und RheinEnergie gemeinsam bis Herbst 2017 erarbeitet. Mit dem Elektromobilitätsgesetz existiert eine bundesgesetzliche Regelung, die ausdrücklich Bevo r- rechtigungen „für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und bei der Nutzung von für b e- sondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von di esen“ vorsieht. Es ist konsequent anzuwenden und umzusetzen. b) Mindestens fünf weitere Mobilitätsstationen (Mobilitäts-Hubs) an Verbindungsknoten 4 Erfahrungen und Grundlagen bei der Umsetzung von Mobilitätsstationen werden derzeit im Rahmen des EU -Projektes „GrowSmarter“ in Köln -Mülheim (Stegerwaldsiedlung) sowie im erweiterten Pr o- jektgebiet in Deutz/Mülheim g eschaffen. Am Standort Bahnhof Ehrenfeld sind bereits alle Mobilität s- angebote vorhanden, die eine Mobilitätsstation ausmachen. Diese werden bislang noch nicht als so l- che nach außen hin einheitlich und sichtbar kommuniziert bzw. beworben. Grundlage ist ein koopera- tives Zusammenwirken der Verwaltung, die Standortvorschläge unterbreitet, und der am Projekt b e- teiligten Industriepartner. Die Stadt Köln arbeitet in Kooperation mit dem Land NRW an einer lande s- weit und ggf. auch bundesweit einheitlichen Darstellung zur Auffindbarkeit und Wiedererkennba rkeit von Mobilitätsstationen. Sie ist hier Vorreiter und nimmt maßgeblich Einfluss. Als Vorbild für die G e- staltung der Mobilitätsstationen dient die Station am Charles-de-Gaulle-Platz. Die Einrichtung weiterer Mobilit ätsstationen an den vorgeschlagenen Standorten Bahnhof Mü lheim, Bahnhof Deutz, Bahnhof Porz-Wahn und Kölner Hauptbahnhof läuft zum Teil bereits bzw. wird analog zu den „GrowSmarter“ -Aktivitäten bis Ende 2017 geprüft. Am Bahnhof Mülheim sind bereits E - Carsharingangebote vorhanden. In u nmittelbarer Nähe des Bahnhof Deutz ist eine Mobilitätsstation auf dem Charles -de-Gaulle-Platz eingerichtet. Die Möglichkeit der Umsetzung einer Mobilitätsstation in Porz-Mitte wird im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Porz-Mitte („Starke Veedel – Starkes Köln“) geprüft. Das Standortkonzept für E -Ladeinfrastrukturen wird Standorte von Mobilitätsstationen als B estandteil der Elektromobilität berücksichtigen. Für die Errichtung der Mobilitätsstationen wird die Inans pruch- nahme von Fördermitteln über die sog. „Kommunalrichtlinie“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geprüft. c) E-Carsharing Cambio in Köln bietet stationsgebundenes E -Carsharing an 12 Stationen an. Bis 2018 sol len 21 E - Carsharingstationen in Betrieb sein. Informationen zu E -Carsharingstationen und E -Fahrzeugen von Flinkster liegen nicht vor. 2016 wurden vier E -Carsharingstationen geschaffen, überwiegend im Ra h- men des EU-Projektes „GrowSmarter“, und die an den Ba hnhöfen Ehrenfeld und Mülheim bestehe n- den Stationen bzw. Angebote erweitert. In 2017 sind acht Station serweiterungen (davon sieben im öffentlichen Straßenland) geplant, und es sollen fünf neue Stationen (davon vier im öffentlichen Str a- ßenland, drei im Rahm en des EU -Projektes „GrowSmater“) geschaffen werden. Cambio arbeitet mit der Stadt Köln auf Grundlage eines Rahmenvertrags sowie als Vertragspartner im EU -Projekt „GrowSmarter“ zusammen. Ein weiterer Ausbau des E -Carsharing wird seitens cambio mit Unterstü t- zung der Stadt Köln angestrebt und vorangetrieben. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 26.04.2016 (0682/2016), dem Elektromobilität sgesetz für das bevorrechtigte Laden und Parken von E -Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland sowie dem erwarteten neuen Carsharinggesetz für Bevorrechtigungen des Carsharing liegen die Voraussetzu n- gen auf Bundesebene zur rechtssicheren Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen zur Einric h- tung von E-Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenland vor. Die rechtlichen V oraussetzungen für das Land NRW werden geprüft. Das zu erstellende Standortkonzept wird E -Carsharing berüc k- sichtigen und eine Ausweitung von Flächen für E-Carsharing vorsehen. Die Gestaltung der Beschilde- rung ist analog der Mobilitätsstationen auszuführen. d) Energieversorgung der Ladeinfrastrukturen Die RheinEnergie und RWE versorgen ihre E -Ladeinfrastrukturen bereits ausschließlich mit „Ökostrom“ aus 100 % erneuerbaren Energien. Dies ist auch für die künftige Ladeinfrastruktur vorg e- sehen. e) Berücksichtigung von Elektromobilität bei der Quartiersentwicklung Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 (AN/1574/2016) zur „Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität“ sind innovative Mobilitätskonzepte bei der Quartiersentwicklung gefordert. Standorte 5 für E -Ladeinfrastrukturen und Stellflächen werden hier berücksichtigt. Elektromobilität wird auf der Grundlage von vertraglichen Regelungen mit Investoren bzw. Bauträgern (z. B. städtebauliche Ve r- träge wie Erschließungsvertrag) im Geltungsbereich von Bebauungsplän en gefördert. Die Verwaltung prüft, Elektromobilität durch Festsetzungen im Bebauungsplan (Satzung) zu verankern. f) Gezielte Wirtschaftsförderung im Bereich E-Speichertechnologien Zur Identifikation von Entwicklungspotenzialen im Bereich E -Speichertechnologien am Wirtschaft s- standort Köln hat die Verwaltung regionale Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden befragt. Dabei wurde deutlich, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen entlang der gesa m- ten Wertschöpfungskette der E-Speichertechnologie in Köln tätig werden können und auf ein gut ve r- netztes Umfeld treffen. Grundsätzlich sind beste Voraussetzungen zur Ansiedlung von Unternehmen und Anwendern im Bereich der Zukunftstechnologien und insbesondere der Produktion, Montage und Wiederaufbereitung von E-Speichertechnologien in Köln gegeben. Die Verwaltung rät daher von einer zusätzlichen kommunalen Förderung ab, unterstützt die Akteure aber bei der Akquise von Fördermi t- teln des Landes, Bundes oder der EU. Das Angebot an verfügb aren Industrie- und Gewerbeflächen im Kölner Stadtgebiet muss indes ausgebaut werden. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1275/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27