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AN/1011/2021

ÄA zu TOP 6.1.2 - Stellplatzsatzung für Köln

Gem. Änderungsantrag (CDU) 06.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

6157 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
VOLT-Fraktion 
Fraktion Die Linke 
 
 
An die Vorsitzende 
des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2021 
 
AN/1011/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.05.2021 
 
ÄA zu TOP 6.1.2 - Stellplatzsatzung für Köln 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.1.2 – Stellplatzsatzung für Köln, auf 
die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 06.05.2021: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt die Stellplatzsatzung wie folgt zu ändern:  
 
1. Im geförderten Wohnungsbau ist bei der Einkommensgruppe A lediglich eine Quote 
von 0,5 Stellplätzen zu bauen. Dies gilt auch für barrierefreie Wohnungen, bzw. roll-
stuhlgerechte Wohnungen für Einzelpersonen, deren Wohnungsgröße in der Regel 
bei 52, bzw. 55 qm liegen. Auf einen Ablösebetrag für Stellplätze im geförderten 
Wohnungsbau wird verzichtet. 
 
2. Die Reduktionsmöglichkeiten bei Sonderwohnformen sollen in der Einzelfallprüfung 
mit höchstmöglichen Stellplatzreduzierungen bedacht werden.  
Zu den Sonderwohnformen zählen:  
 
- Micro-Wohnen und Seniorenwohnungen 
- Baugruppen und andere gemeinschaftliche Wohnformen 
- Wohngemeinschaften, z.B. Demenz-WGs, geförderte Studierenden-WGs 
- Cluster-Wohnungen, in denen Miniapartments oder Wohnungen zu  
  Großwohnungen kombiniert werden  
- Genossenschaften 
-  Soziokulturelle Projekte, Nachhaltigkeitsprojekte und Nachbarschaftscafés  
 
 
Bei der Umnutzung von denkmalgeschützten Bauwerken und Gebäuden von histori-

- 2 - 
 
scher Bedeutung zur kulturellen Nutzung, kann die Verwaltung die Pflicht zur Stell-
platzschaffung erlassen, sofern diese die Umsetzung des kulturellen Projekts gefähr-
den würde. 
 
3. Eine Mischnutzung von Stellplätzen durch GE und WE muss von den Vorhabenträ-
ger*innen dargestellt werden.  
 
4. Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 
50 % ermöglicht. 
 
5. Für Stadtteile ohne schienengebundenen ÖPNV-Anschluss gilt ein Reduktionsfaktor 
von 0 %. 
 
6. Bei Einfamilienhäusern werden „gefangene“ Stellplätze angerechnet, also solche, die 
nur über andere Stellplätze zu erreichen sind. Auch hier gelten mögliche Ablösesze-
narien wie gute ÖPNV Anbindung etc. 
 
7. Die für Fahrräder angesetzte Größe eines Abstellplatzes gilt als Richtschnur, für die 
es Ausnahmen geben kann, wenn Fahrradparksysteme installiert werden, die eine 
höhere Dichte zulassen. 
 
8. Die Fahrradabstellplätze sollen so angelegt sein, dass die Räder vor Diebstahl und 
Wettereinflüssen geschützt sind. 
 
9. Durch die Satzung muss sichergestellt werden, dass autofreie Quartiere entwickelt 
werden können. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Nicht-Errichtung von 
Stellplätzen nicht zu Lasten der Parksituation in den angrenzenden Quartieren geht. 
 
10. Bei Kindertagesstätten (Nr. 9.1) sind PKW-Stellplätze im Verhältnis 1 je 4 Beschäftig-
te, jedoch mindestens 2, und Fahrradabstellplätze 1 je 5 Kinder, jedoch mindestens 2 
für Spezialräder, davon 50 % Besucheranteil, herzustellen. 
 
11. Bei Grundschulen (Nr. 9.2) sind PKW-Stellplätze 1 je 4 Beschäftigte und Fahrradab-
stellplätze 1 je 2 Schüler, davon 10 % Besucheranteil, herzustellen. 
 
12. Bei sonstigen allgemeinbildenden Schulen (9.3) sind PKW-Stellplätze 1 je 4 Beschäf-
tigte und Fahrradabstellplätze 2 je 3 Schüler, davon 10 % Besucheranteil, herzustel-
len. 
 
13. In § 3 Absatz 4 werden die Worte „durch Gutachten“ gestrichen. 
 
 
14. Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres zu evaluieren, wie das nachfol-
gende Konzept in die Stellplatzsatzung übernommen werden kann. 
 
Der Reduktionsschlüssel, soll durch einen dynamischen Schlüssel ersetzt werden, 
um der tatsächlichen Erschließungsqualität der Gebiete Rechnung zu tragen. 
 
Die Einteilung des Stadtgebiets (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung) soll stattdessen nach 
folgendem Schlüssel erfolgen (eine Unterteilung  in Innenstadt/Kernstadt etc. findet 
nicht statt):

- 3 - 
 
Punkte je Kriteri-
um 
Erreichbarkeit1 Dichte der Ver-
kehrsmittel 
Leistungsfähig-
keit2 (Taktfolge 
werktags 6h-
19h) 
Attraktivität des 
Verkehrsmittels 
1 Mindestens eine 
Haltestelle des 
ÖPNV in R => 
500m - max 
600m 
Mehr als 1 Bus- 
oder Bahnlinie 
Takt max 15. 
Min 
 
Bus überwie-
gend auf eigener 
Busspur 
2 Mindestens eine 
Haltestelle des 
ÖPNV in R => 
300m - max 
500m 
Mehr als 2 Bus 
oder Bahnlinie 
Takt max 10 min Straßenbahn, 
Stadtbahn 
3 Mindestens eine 
Haltestelle in R 
= 300m 
Mehr als 3 Bus 
oder Bahnlinien 
Takt max. 5 min Schienen-
schnellverkehr 
(S-Bahn, Stadt-
bahn) mit eige-
nem Gleiskörper 
 
Es sind im günstigsten Fall, d.h. bei maximaler Punktzahl in jeder der 4 Kategorien, 
12 Punkte erreichbar. 
 
Die Stellplätze werden folgendermaßen gemindert: 
 
Unter 4 Punkten = 10%  
4-6 Punkte = 20%   
7-9 Punkte = 40% 
10-11 Punkte = 60% 
12 Punkte = 70% 
 
An scharfen Grenzen sollen Übergangszonen in 5% Schritten definiert werden. 
Die Reduzierung ist in regelmäßigen Abständen neu zu evaluieren.  
 
Die Minderung kann von Bauträger*innen jederzeit selbst ermittelt werden.  
 
Die Minderung kann sich auch auf aktuell geplante, aber noch nicht umgesetzte 
ÖPNV Projekte beziehen. 
 
Aus Anlage 1 wird nach Nutzungsart und Größe der Anlage eine Zahl von Stellplät-
zen ermittelt. Diese wird ggf. entsprechend der oben ermittelten Punktzahl gemindert.  
 
15. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt nach drei Jahren eine Evaluation der Stell-
platzsatzung durchzuführen. 
 
 
Begründung:  
                                                
1 Es soll explizit der tatsächliche Fußweg und nicht der radiale Abstand genommen werden.  
2 Kürzester Takt des leistungsfähigsten Verkehrsmittels.

- 4 - 
 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz  
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller      gez. Michael Weisenstein 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer     Linke-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1011/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
06.05.2021
Erstellt
06.05.2021 08:05