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ÄA zu TOP 6.1.2 - Stellplatzsatzung für Köln

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/1011/2021 vom 06.05.2021

Stand: Am 06.05.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion VOLT-Fraktion Fraktion Die Linke An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2021 AN/1011/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.05.2021 ÄA zu TOP 6.1.2 - Stellplatzsatzung für Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.1.2 – Stellplatzsatzung für Köln, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 06.05.2021: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt die Stellplatzsatzung wie folgt zu ändern: 1. Im geförderten Wohnungsbau ist bei der Einkommensgruppe A lediglich eine Quote von 0,5 Stellplätzen zu bauen. Dies gilt auch für barrierefreie Wohnungen, bzw. roll- stuhlgerechte Wohnungen für Einzelpersonen, deren Wohnungsgröße in der Regel bei 52, bzw. 55 qm liegen. Auf einen Ablösebetrag für Stellplätze im geförderten Wohnungsbau wird verzichtet. 2. Die Reduktionsmöglichkeiten bei Sonderwohnformen sollen in der Einzelfallprüfung mit höchstmöglichen Stellplatzreduzierungen bedacht werden. Zu den Sonderwohnformen zählen: - Micro-Wohnen und Seniorenwohnungen - Baugruppen und andere gemeinschaftliche Wohnformen - Wohngemeinschaften, z.B. Demenz-WGs, geförderte Studierenden-WGs - Cluster-Wohnungen, in denen Miniapartments oder Wohnungen zu Großwohnungen kombiniert werden - Genossenschaften - Soziokulturelle Projekte, Nachhaltigkeitsprojekte und Nachbarschaftscafés Bei der Umnutzung von denkmalgeschützten Bauwerken und Gebäuden von histori- - 2 - scher Bedeutung zur kulturellen Nutzung, kann die Verwaltung die Pflicht zur Stell- platzschaffung erlassen, sofern diese die Umsetzung des kulturellen Projekts gefähr- den würde. 3. Eine Mischnutzung von Stellplätzen durch GE und WE muss von den Vorhabenträ- ger*innen dargestellt werden. 4. Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 50 % ermöglicht. 5. Für Stadtteile ohne schienengebundenen ÖPNV-Anschluss gilt ein Reduktionsfaktor von 0 %. 6. Bei Einfamilienhäusern werden „gefangene“ Stellplätze angerechnet, also solche, die nur über andere Stellplätze zu erreichen sind. Auch hier gelten mögliche Ablösesze- narien wie gute ÖPNV Anbindung etc. 7. Die für Fahrräder angesetzte Größe eines Abstellplatzes gilt als Richtschnur, für die es Ausnahmen geben kann, wenn Fahrradparksysteme installiert werden, die eine höhere Dichte zulassen. 8. Die Fahrradabstellplätze sollen so angelegt sein, dass die Räder vor Diebstahl und Wettereinflüssen geschützt sind. 9. Durch die Satzung muss sichergestellt werden, dass autofreie Quartiere entwickelt werden können. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Nicht-Errichtung von Stellplätzen nicht zu Lasten der Parksituation in den angrenzenden Quartieren geht. 10. Bei Kindertagesstätten (Nr. 9.1) sind PKW-Stellplätze im Verhältnis 1 je 4 Beschäftig- te, jedoch mindestens 2, und Fahrradabstellplätze 1 je 5 Kinder, jedoch mindestens 2 für Spezialräder, davon 50 % Besucheranteil, herzustellen. 11. Bei Grundschulen (Nr. 9.2) sind PKW-Stellplätze 1 je 4 Beschäftigte und Fahrradab- stellplätze 1 je 2 Schüler, davon 10 % Besucheranteil, herzustellen. 12. Bei sonstigen allgemeinbildenden Schulen (9.3) sind PKW-Stellplätze 1 je 4 Beschäf- tigte und Fahrradabstellplätze 2 je 3 Schüler, davon 10 % Besucheranteil, herzustel- len. 13. In § 3 Absatz 4 werden die Worte „durch Gutachten“ gestrichen. 14. Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres zu evaluieren, wie das nachfol- gende Konzept in die Stellplatzsatzung übernommen werden kann. Der Reduktionsschlüssel, soll durch einen dynamischen Schlüssel ersetzt werden, um der tatsächlichen Erschließungsqualität der Gebiete Rechnung zu tragen. Die Einteilung des Stadtgebiets (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung) soll stattdessen nach folgendem Schlüssel erfolgen (eine Unterteilung in Innenstadt/Kernstadt etc. findet nicht statt): - 3 - Punkte je Kriteri- um Erreichbarkeit1 Dichte der Ver- kehrsmittel Leistungsfähig- keit2 (Taktfolge werktags 6h- 19h) Attraktivität des Verkehrsmittels 1 Mindestens eine Haltestelle des ÖPNV in R => 500m - max 600m Mehr als 1 Bus- oder Bahnlinie Takt max 15. Min Bus überwie- gend auf eigener Busspur 2 Mindestens eine Haltestelle des ÖPNV in R => 300m - max 500m Mehr als 2 Bus oder Bahnlinie Takt max 10 min Straßenbahn, Stadtbahn 3 Mindestens eine Haltestelle in R = 300m Mehr als 3 Bus oder Bahnlinien Takt max. 5 min Schienen- schnellverkehr (S-Bahn, Stadt- bahn) mit eige- nem Gleiskörper Es sind im günstigsten Fall, d.h. bei maximaler Punktzahl in jeder der 4 Kategorien, 12 Punkte erreichbar. Die Stellplätze werden folgendermaßen gemindert: Unter 4 Punkten = 10% 4-6 Punkte = 20% 7-9 Punkte = 40% 10-11 Punkte = 60% 12 Punkte = 70% An scharfen Grenzen sollen Übergangszonen in 5% Schritten definiert werden. Die Reduzierung ist in regelmäßigen Abständen neu zu evaluieren. Die Minderung kann von Bauträger*innen jederzeit selbst ermittelt werden. Die Minderung kann sich auch auf aktuell geplante, aber noch nicht umgesetzte ÖPNV Projekte beziehen. Aus Anlage 1 wird nach Nutzungsart und Größe der Anlage eine Zahl von Stellplät- zen ermittelt. Diese wird ggf. entsprechend der oben ermittelten Punktzahl gemindert. 15. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt nach drei Jahren eine Evaluation der Stell- platzsatzung durchzuführen. Begründung: 1 Es soll explizit der tatsächliche Fußweg und nicht der radiale Abstand genommen werden. 2 Kürzester Takt des leistungsfähigsten Verkehrsmittels. - 4 - Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller gez. Michael Weisenstein Volt-Fraktionsgeschäftsführer Linke-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2021

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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