RR 10/2024
Anfrage CDU-Fraktion vom 14.03.2024 Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion vom 14.03.2024 Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 10/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Sarah Fani Telefon 0221-147 3859 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 12.04.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 03.05.2024 9.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage CDU-Fraktion vom 14.03.2024 Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre? Nach dem Hochwasserereignis im Juli 2021 musste die Talsperre im Rahmen der Gefahrenab- wehr "geschlitzt" werden. Hierzu wurde eine Scharte in die Talsperre gebaut, die den sich einstel- lenden Wasserspiegel bei einem vergleichbaren Spitzenzufluss wie beim vergangenen Hochwas- ser auf einer bestimmten Höhe begrenzen soll. Die Baumaßnahme, welche Arbeiten am Damm und Tosbeckenbereich beinhaltete, ist seit geraumer Zeit fertig. Derzeit arbeitet die Betreiberin in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und weiteren Beteilig- ten ein Konzept für die künftige Nutzung der Steinbachtalsperre aus. Die Talsperre soll in Zukunft nicht mehr nur der Brauchwasserbereitstellung dienen, sondern auch einen robusten Beitrag zum Hochwasserschutz der Unterlieger leisten. Aktuell werden die hydrologischen, hydraulischen und statischen Randbedingungen durch den Betreiber ermittelt. Da die bisherigen Werte für die Be- messungshochwässer der Talsperre als überholt angesehen werden, wurde sich innerhalb der Ar- beitsgruppe „Steinbachtalsperre“ auf ein neuartiges Berechnungsverfahren zur Ermittlung der zu- künftig geltenden Bemessungswerte verständigt. Diese bilden dann das Fundament für die kon- krete Plangestaltung der künftigen Talsperre. Hierbei sind die anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) für den Bau und Betrieb von Stauanlagen (DIN-Vorschriften und weitere technische Regelwerke) durch den Betreiber zu beachten und deren Anwendung durch die zuständige Auf- sichtsbehörde zu überwachen. 2. Ist daraus resultierend mit einer erneuten Befüllung zu rechnen? Wann und wie die Talsperre wieder eingestaut wird, hängt in erster Linie von dem gewollten Nut- zen (Hochwasserschutz, Brauchwasserversorgung, etc.) der Betreiberin der Steinbachtalsperre ab. Eine konkrete Aussage, wann ein Wiedereinstau der Talsperre möglich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. 3. Welche Konsequenzen ergeben sich wiederum aus den vorher genannten Fragen für den neuen Regionalplan in dem die Talsperre als solche (mit Befüllung) gekennzeichnet ist? Sitzungsvorlage RR RR 10/2024 Seite 2 von 2 Direkte Konsequenzen und Veränderungen ergeben sich bisher keine. Die Steinbachtalsperre ist auch im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans als befüllte Talsperre dargestellt, entspre- chend der noch geltenden Festlegung der wasserwirtschaftlichen Fachplanung (Obere Wasserbe- hörde). Anlage(n): 1. Anfrage der CDU-Fraktion zum Verfahrensstand der Wiedernutzbarmachung der Steinbachtal - sperre
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion zum Verfahrensstand der Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre)
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An den Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung des Regionalrats Köln am 03. Mai 2024 Sehr geehrter Herr Deppe, zur Sitzung des Regionalrats am 03. Mai 2024 stellen wir folgende Anfrage: Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre Im Juli 2021 erlangte die Steinbachtalsperre im Kreis Euskirchen traurige Berühmtheit. Ihr Damm drohte in der Flutnacht zu brechen – einzelne Teile waren bereits abgerutscht . Die Talsperre war vor der verheerenden Flut ein attraktives Erholungsgebiet in einer von den Ausläufern der Eifel geprägten Landschaft. Seit der Hochwasserkatastrophe führt die Talsperre jedoch kein Wasser mehr. Wasser, was nicht nur für die örtlichen Feuerwehren sondern auch als Bewässerung der Natur im Kampf gegen den Borkenkäfer wichtig war. Die Menschen vor Ort haben in der Vergangenheit deshalb bereits mehrfach ein Zeichen für den Wiederaufbau der Talsperre gesetzt und sich für die Instandsetzung ausgesprochen . Passiert ist seitdem wenig. Deshalb fragen wir die Bezirksregierung Köln: 1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre? 2. Ist daraus resultierend mit einer erneuten Befüllung zu rechnen? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich wiederum aus den vorher genannten Fragen für den neuen Regionalplan in dem die Talsperre als solche (mit Befüllung) gekennzeichnet ist? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz (Fraktionsvorsitzender) Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 14. März 2024
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 10/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 03.05.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 11:51