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RR 10/2024

Anfrage CDU-Fraktion vom 14.03.2024 Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre

Sitzungsvorlage RR 03.05.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 03.05.2024, TOP 9.2

Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion vom 14.03.2024 Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion zum Verfahrensstand der Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion vom 14.03.2024 Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre)

3170 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 10/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Sarah Fani 
Telefon 0221-147 3859 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 12.04.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 03.05.2024 9.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage CDU-Fraktion vom 14.03.2024 
Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre? 
 
Nach dem Hochwasserereignis im Juli 2021 musste die Talsperre im Rahmen der Gefahrenab-
wehr "geschlitzt" werden. Hierzu wurde eine Scharte in die Talsperre gebaut, die den sich einstel-
lenden Wasserspiegel bei einem vergleichbaren Spitzenzufluss wie beim vergangenen Hochwas-
ser auf einer bestimmten Höhe begrenzen soll. Die Baumaßnahme, welche Arbeiten am Damm 
und Tosbeckenbereich beinhaltete, ist seit geraumer Zeit fertig. 
Derzeit arbeitet die Betreiberin in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und weiteren Beteilig-
ten ein Konzept für die künftige Nutzung der Steinbachtalsperre aus. Die Talsperre soll in Zukunft 
nicht mehr nur der Brauchwasserbereitstellung dienen, sondern auch einen robusten Beitrag zum 
Hochwasserschutz der Unterlieger leisten. Aktuell werden die hydrologischen, hydraulischen und 
statischen Randbedingungen durch den Betreiber ermittelt. Da die bisherigen Werte für die Be-
messungshochwässer der Talsperre als überholt angesehen werden, wurde sich innerhalb der Ar-
beitsgruppe „Steinbachtalsperre“ auf ein neuartiges Berechnungsverfahren zur Ermittlung der zu-
künftig geltenden Bemessungswerte verständigt. Diese bilden dann das Fundament für die kon-
krete Plangestaltung der künftigen Talsperre. Hierbei sind die anerkannten Regeln der Technik 
(a.a.R.d.T.) für den Bau und Betrieb von Stauanlagen (DIN-Vorschriften und weitere technische 
Regelwerke) durch den Betreiber zu beachten und deren Anwendung durch die zuständige Auf-
sichtsbehörde zu überwachen. 
 
2. Ist daraus resultierend mit einer erneuten Befüllung zu rechnen? 
 
Wann und wie die Talsperre wieder eingestaut wird, hängt in erster Linie von dem gewollten Nut-
zen (Hochwasserschutz, Brauchwasserversorgung, etc.) der Betreiberin der Steinbachtalsperre 
ab. Eine konkrete Aussage, wann ein Wiedereinstau der Talsperre möglich ist, kann zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.  
 
3. Welche Konsequenzen ergeben sich wiederum aus den vorher genannten Fragen für den 
neuen Regionalplan in dem die Talsperre als solche (mit Befüllung) gekennzeichnet ist?

Sitzungsvorlage RR RR 10/2024 Seite 2 von 2 
Direkte Konsequenzen und Veränderungen ergeben sich bisher keine. Die Steinbachtalsperre ist 
auch im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans als befüllte Talsperre dargestellt, entspre-
chend der noch geltenden Festlegung der wasserwirtschaftlichen Fachplanung (Obere Wasserbe-
hörde). 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der CDU-Fraktion zum Verfahrensstand der Wiedernutzbarmachung der Steinbachtal -
sperre

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion zum Verfahrensstand der Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre)

1708 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Regionalrats  
des Regierungsbezirks Köln 
 
 
 
 
 
 
 
15. Sitzung des Regionalrats Köln am 03. Mai 2024  
 
 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
 
zur Sitzung des Regionalrats am 03. Mai 2024 stellen wir folgende Anfrage:   
 
Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre 
 
Im Juli 2021 erlangte die Steinbachtalsperre im Kreis Euskirchen traurige Berühmtheit. Ihr 
Damm drohte in der Flutnacht zu brechen – einzelne Teile waren bereits abgerutscht . Die 
Talsperre war vor der verheerenden Flut ein attraktives Erholungsgebiet in einer von den 
Ausläufern der Eifel geprägten  Landschaft. Seit der Hochwasserkatastrophe führt die 
Talsperre jedoch kein Wasser mehr. Wasser, was nicht nur für die örtlichen Feuerwehren 
sondern auch als Bewässerung der Natur im Kampf gegen den Borkenkäfer wichtig war. Die 
Menschen vor Ort haben in der Vergangenheit deshalb bereits mehrfach ein Zeichen für den 
Wiederaufbau der Talsperre gesetzt und sich für die Instandsetzung ausgesprochen . 
Passiert ist seitdem wenig.  
 
Deshalb fragen wir die Bezirksregierung Köln:  
 
1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der 
Steinbachtalsperre? 
2. Ist daraus resultierend mit einer erneuten Befüllung zu rechnen? 
3. Welche Konsequenzen ergeben sich wiederum aus den vorher genannten Fragen für 
den neuen Regionalplan in dem die Talsperre als solche (mit Befüllung) 
gekennzeichnet ist?   
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
 
 
Stefan Götz    
(Fraktionsvorsitzender)   
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
Köln, 14. März 2024

Beratungsverlauf (1)

03.05.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 9.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 10/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
03.05.2024
Erstellt
12.04.2024 11:51