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1598/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Durchfahrtverbot für LKW ab 2,5 t (Az.: 02-1600-90/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.12.2019, TOP 2.1

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1701 Zeichen

..................................................................................................................................................................................................................... ..... . 
Bezirksvertretung Mülheim 
Bezirksratha.us Mülheim 
Wiener Platz 2a 
51065 Köln 
Antrag auf Durchfahrtsverbot für LKW's ab 2,5 to 
Kreuzung Mielenforster Straße/Bensberger Marktweg 
Kreuzung Hardthofstraße/Bensberger Marktweg
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Bergisch Gladbach, 3. April 2019 
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• SLact i\.oln __ 
Der Sezirksl:li.irgerrnelster 
Eingang O �. April 2019 
1 Stadtbezirk 9, Mülheim r 
X\ \o 1 � () 1, f\ �  V\9-v'\ \
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!"H. ßJ��.I .f 
Ich bin seit Oktober 201 8 im Gespräch mit Frau xxxx (Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung Stadt Köln) wegen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für den 
Bensberger Marktweg, eine Nebenstraße, die von Köln-Dellbrück nach Refrath führt. 
Aus formalen Gründen stelle ich hiermit den Antrag auf ein Durchfahrtsverbot für LKW' s ab 
2,5 t ab der Kreuzung Mielenforster Straße/Bensberger Marktweg und zusätzlich ab der 
nächsten Kreuzung Hardthofstraße/Bensberger Marktweg, beides in Richtung Refrath. 
Zitat aus der E-Mail von xxxx vom 27.03.19: .,Die Seitenstraßen sind bereits für LKW' s ab 2,5 
t gesperrt. Hier müsste ein Verkehrskonzept erstellt werden. Bitte beantragen Sie ein 
Durchfahrtsverbot für LKW' s ab 2,5 t zuständigkeitshalber bei der Bezirksvertretung 
Mülheim, Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2a, 51 065 Köln." 
Falls Sie weitere Informationen zum Vorgang benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an xxxx  
(Kontaktdaten siehe unten) oder a.n mich. 
Mit freundlichen Grüßen 
i ·,

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1821 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1598/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:  Durchfahrtverbot für LKW ab 2,5 t (Az.: 02-1600-90/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen die 
Einrichtung eines Durchfahrtverbots für LKW ab 2,5 t auf dem Bensberger Marktweg aus. 
 
Alternative: keine. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.06.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt ein Durchfahrtverbot für LKW ab 2,5 t auf dem Bensberger Marktweg (s. Anla-
ge). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Bensberger Marktweg ist eine wichtige Verbindung zwischen Dellbrück und Refrath. Man kann 
die Verkehre nicht auf parallel führende Straßen verweisen. Durch fehlende Parallelverbindungen 
wäre die Erschließung von Dellbrück nach Refrath eingeschränkt. 
Da es nur wenige Straßen gibt, die Verkehre aufnimmt, sind leider größere Umwege in Kauf zu neh-
men. In der aktuellen Umweltdiskussion wären diese Umwege nicht zielführend. 
Der Bensberger Marktweg ist grundsätzlich geeignet, LKW-Verkehre ab 2,5 t aufzunehmen. 
 
Der Bereich ist in weiten Teilen anbaufrei. 
 
Der Gesetzgeber sieht in § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung vor, dass Verkehrszeichen und Ver-
kehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund besonderer Umstände 
zwingend geboten ist. Diese zwingenden Umstände sind aus den vorgenannten Gründen hier nicht 
erkennbar. 
Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung kann dem Wunsch des Petenten 
nach einem Durchfahrtsverbots für LKW´s ab 2,5 t im o .g. Bereich leider nicht entsprochen werden. 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bensberger Marktweg
  • Wiener Platz 2a
  • Mielenforster Straße
  • Hardthofstraße

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Details

Aktenzeichen
1598/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.05.2019
Erstellt
06.05.2019 15:55