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1070/2018

Altbaumburgweg Parksituation

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 26.04.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2007 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 1070/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 
 
Altbaumburgweg Parksituation 
Die SPD-Fraktion der BV Nippes hat zur Sitzung am 07.12.2017, TOP 7.2.6 eine Anfrage zur Parksi-
tuation auf dem Altbaumburgweg eingereicht (AN/1716/2017), die von der Verwaltung beantwortet 
wurde. 
 
In Ihrer Sitzung am 01.02.2018 hat die Bezirksvertretung Nippes die Antwort zur Kenntnis genom-
men. 
 
Bezirksvertreter Herr Traud hat nachgefragt, warum nach wie vor Knöllchen verteilt werden wenn kein 
verändertes Parkraumkonzept besteht. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Erstellen eines Parkraumkonzeptes liegt in der Zuständigkeit des Straßen- und Verkehrsamt der 
Stadt Köln. Für den vorgenannten Bereich besteht kein Parkraumkonzept, so dass die die gesetzli-
chen Vorgaben nach der StVO bindend sind. 
 
Gemäß § 12, Abs. 1, Ziff. 1 StVO ist das Halten/Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstel-
len nicht zulässig. 
 
Definition:  
„Eng ist eine Straßenstelle dann, wenn durch ein geparktes Fahrzeug der Abstand zu einem gegen-
überliegenden festen Hindernis (z.B. Bordstein) so gering ist, dass der Raum für ein Fahrzeug 
höchstzulässiger Breite von 2,5 m zzgl. 0,5 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht zur 
Durchfahrt ausreichen würde“ 
 
Die Verwaltung hat mehrfach Hinweise erhalten, dass der Durchgangsverkehr im Altbaumburgweg 
durch die auf der rechten Seite parkende Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Die Stadt Köln ist verpflichtet 
solchen Hinweisen nachzugehen und aus diesem Grund wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. 
Bei dieser Ortsbesichtigung hat sich bestätigt, dass in diesem Fall das Parken auf der rechten Seite 
gegen den § 12 der StVO verstößt. 
 
Aufgrund dieser eindeutigen Gesetzeslage müssen Kontrollen und Ahndungen von Parkverstößen im 
Rahmen der Einsatzplanung durchgeführt werden.

Beratungsverlauf (1)

26.04.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Altbaumburgweg

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Details

Aktenzeichen
1070/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.04.2018
Erstellt
05.04.2018 09:20