AN/1637/2019
Änderungsantrag zur Vorlage 1248/2019 - Sitzen statt Parken
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Änderungsantrag (Grüne BV1)
2695 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 26.11.2019 AN/1637/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.11.2019 Änderungsantrag zur Vorlage 1248/2019 - Sitzen statt Parken Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1248/2019 – Sitzen statt Parken – in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzu- nehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz beschließt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der o.a. Vorlage: 1. Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt. 2. Für den Fall, dass die Einrichtung einer Außengastronomie auf Behindertenstellplät- zen, Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hier- für evtl. entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller. 3. Wenn die örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg vorhandene Außengastronomie ersatzweise auf vor dem Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann. 4. Eine physische Abgrenzung der Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Bereich liegt, in dem die zulässige Höchstge- schwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z.B. in Tempo-30-Zonen, wenn dies im Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z.B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés. 5. Wird die Außengastronomie auf Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschir- men soll, die Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich. gez. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1637/2019
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 26.11.2019
- Erstellt
- 26.11.2019 12:34