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AN/1637/2019

Änderungsantrag zur Vorlage 1248/2019 - Sitzen statt Parken

Änderungsantrag BV1 (Grüne) 26.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.11.2019, TOP 3.5.1

Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Änderungsantrag (Grüne BV1)

2695 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 26.11.2019 
AN/1637/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.11.2019 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 1248/2019 - Sitzen statt Parken 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1248/2019 – Sitzen statt 
Parken – in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzu-
nehmen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz beschließt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen 
der o.a. Vorlage: 
 
1. Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils 
für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt. 
 
2. Für den Fall, dass die Einrichtung einer Außengastronomie auf Behindertenstellplät-
zen, Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor 
Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hier-
für evtl. entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller. 
 
3. Wenn die örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft 
die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine 
bereits auf dem Gehweg vorhandene Außengastronomie ersatzweise auf vor dem 
Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann. 
 
4. Eine physische Abgrenzung der Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann 
genehmigt, wenn die Fläche in einem Bereich liegt, in dem die zulässige Höchstge-
schwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z.B. in Tempo-30-Zonen, wenn dies im 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z.B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, 
oder wenn besonders viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés. 
 
5. Wird die Außengastronomie auf Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, 
dass ein eventuell aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschir-
men soll, die Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei 
Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
 
gez. 
 
Antje Kosubek       Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/1637/2019
Typ
Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
26.11.2019
Erstellt
26.11.2019 12:34