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AN/1851/2018

TOP 10.12.: Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderung-GmbH, 2218/2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 14.12.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.12.2018, TOP 10.12.4

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

8507 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Finanzausschusses 
Herrn Martin Börschel  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.12.2018 
 
AN/1851/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 17.12.2018 
 
TOP 10.12.: Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderung-GmbH, 2218/2018 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zum 
TOP10.12. „Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in die Tagesordnung 
des Finanzausschusses am 17.12.2018 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die o.a. Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 
 
I. 
Der Rat beschließt die Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in der Fas-
sung des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses vom 06.12.2018 (Anlage 11). 
 
II. 
Der Rat beschließt den Gesellschaftsvertrag der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-
GmbH (Anlage 1) mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: 
 
§ 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft 
 
§ 7 (1) [Ersetzung] 
 
„Die Gesellschaft hat nach der Beendigung der Gründungsphase mindestens zwei Ge-
schäftsführer/innen. Ein Geschäftsführungsmitglied übt die Funktion nebenamtlich 
aus.“ 
 
§ 7 (2) [Ersetzung 1.Satz, die übrigen Sätze bleiben unverändert.]

- 2 - 
 
„Solange nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt die 
bestellte Person die Gesellschaft allein.“  
 
 
§ 7 (3) [Ergänzung] 
 
„Die Gesellschafterversammlung kann nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat eine 
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen.“ 
 
§ 7 (4) [Ergänzung] 
 
„… sowie durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats be-
stimmt sind.“ 
 
 
§ 9 Zusammensetzung des Aufsichtsrates 
 
§ 9 (3) [Änderung] 
 
„Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsit-
zenden, eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter und einen zweiten Stell-
vertreter oder eine zweite Stellvertreterin. Scheiden die/der Vorsitzende oder die/der erste 
oder zweite stellvertretende Vorsitzende während ihrer Amtszeit aus, so hat der Aufsichts-
rat unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen.“ 
 
 
§ 12 Geheimhaltungspflicht 
 
§ 12 (2) [Änderung] 
 
„… den Rat der Stadt Köln, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, weiteren Fachaus-
schüssen des Rates nach Maßgabe der Zuständigkeitsordnung und den Fraktionen …“ 
 
 
§ 13 Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates 
 
§ 13 (1) [redaktionelle Ergänzung] 
 
„… Sind die/der Vorsitzende und die beiden Stellvertretungen an der Einberufung verhin-
dert oder ist weder Vorsitzende/Vorsitzender noch einer der Stellvertretungen vorhanden 
…“ 
 
§ 13 (3) [redaktionelle Ergänzung] 
 
„… oder einer der beiden Stellvertretungen anwesend sind.“ 
 
„…oder einer der beiden Stellvertretungen ohne Rücksicht auf die nach Satz 1 erforderli-
che Mindestzahl der satzungsmäßigen Mitglieder beschlussfähig ist. 
 
§ 13 (4) [Änderung] 
 
Der Satz „Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden in der Sit-
zung“ wird ersatzlos gestrichen.

- 3 - 
 
 
§ 13 (5) [redaktionelle Ergänzung] 
 
„… oder im Verhinderungsfall durch ihrer/seiner ersten oder zweiten Stellvertretung …“ 
 
§ 13 (7) [redaktionelle Ergänzung] 
 
„… oder der ersten oder zweiten Stellvertretung auf Basis von Aufsichtsratsbeschlüs-
sen unter der Bezeichnung „Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
abgegeben.“ 
 
 
§ 14 Aufgaben des Aufsichtsrates 
 
§ 14 (2) [Änderung b)] 
 
„b) Beratung des Wirtschaftsplans, empfehlende Beschlussfassung über den Wirt-
schaftsplan, Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes, sowie empfehlen-
de Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder Abdeckung 
des Fehlbetrages,“  
  
§ 14 (2) [Änderung c)] 
 
„c) Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfauftrag für den Jahresab-
schluss.“ 
 
§ 14 (4) [Änderung] 
 
„… oder im Verhinderungsfalle der ersten oder zweiten Stellvertretung …“ 
 
„In eilbedürftigen, in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates fallenden Angelegenheiten, di kei-
nen Aufschub dulden, entscheidet die/der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit den bei-
den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Ist die/der Vorsitzende verhin-
dert, entscheiden die beiden Stellvertretungen gemeinsam …“ 
 
 
§ 15 Gesellschafterversammlung 
 
§ 15 (6) [Ergänzung] 
 
„Die Niederschriften der Gesellschafterversammlung sind dem Aufsichtsrat zur 
Kenntnis zu geben.“ 
 
§ 15 (7) [Ergänzung] 
 
„An der Gesellschafterversammlung nimmt der Aufsichtsrat teil.“ 
 
 
§ 16 Aufgaben der Gesellschafterversammlung 
 
§ 16 (1) [Ergänzung]

- 4 - 
 
Ziffer i) „Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie insbesondere die Übernahme neuer 
Aufgaben“  
 
 
 
 
§ 17 Beirat der Gesellschaft – Aufgaben, Zusammensetzung und Amtsdauer (neu) 
 
Absatz 1 [Ergänzung] 
„Die Gesellschaft hat einen Beirat, der die Gesellschaft in allen wichtigen Angelegen-
heiten berät.“ 
 
§ 17 (2) [Änderung] (bisher Absatz 1) 
 
„Die Gesellschaft kann einen Beirat bilden, dem insbesondere Vertreter/innen aus Be-
rufsverbänden, Branchenvereinigungen und Institutionen der Kölner Wirtschaft, aus 
dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich sowie der Gewerkschaften angehören. Die 
Beiratsmitglieder werden nach Beratung durch den Aufsichtsrat von der Gesellschaf-
terversammlung ernannt.  
Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r des Beirates sind der/die Vorsitzen-
de und der/die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates.“ 
 
§ 17 (2) alt wird zu Absatz (3) 
 
§ 17 (3) alt wird zu Absatz (4) 
 
§ 17 (5) [neu] 
 
„Die Mitglieder des Beirates sind durch die/den Vorsitzende/n zur Verschwiegenheit 
über die ihnen in ihrer Eigenschaft als Beiratsmitglieder bekannt gewordenen  Ange-
legenheiten zu verpflichten.“ 
 
 
§ 18 Einberufung des Beirates (neuer Titel) 
 
§ 18 (1) [Ergänzung] 
 
„… Die Geschäftsführung, die/der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertre-
ter/innen nehmen an den Sitzungen des Beirats teil. 
 
§ 18 (3) entfällt ersatzlos. 
 
§ 18 (4) entfällt ersatzlos. 
 
§ 18 (5) [Änderung] - (5) wird zu Absatz 3 
 
„Über die Sitzungen des Beirates ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem 
Vorsitzenden der Sitzung zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Beirats, des Aufsichts-
rats sowie der Gesellschafterin im Wortlaut zur Verfügung zu stellen ist.“ 
 
§ 18 (6) entfällt ersatzlos.

- 5 - 
 
Ursprünglicher § 19 entfällt, weil Text in ergänztem §17 (1) enthalten. 
 
 
 
 
 
§ 19 Grundsätze kommunaler Unternehmensführung (neu) 
 
„Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Grundsätze kommunaler Unternehmens-
führung, die im "Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK)" festge-
legt sind, in der jeweils geltenden Fassung gelten uneingeschränkt für das Handeln 
der Gesellschaft, seiner Organe und des Beirats. Dies umfasst insbesondere die Aus-
richtung des Unternehmens am Gemeinwohl und öffentlichen Interesse sowie der 
Verpflichtung den im PCGK gestellten Anforderungen an Transparenz, Steuerung und 
Kontrolle von öffentlich finanzierten und getragenen Unternehmen gerecht zu wer-
den.“ 
 
 
§ 20 Wirtschaftsplan 
 
§ 20 (1) [Ergänzung] 
 
„Der Wirtschaftsplan ist so rechtzeitig aufzustellen, dass der Aufsichtsrat sich vor Beginn 
des Geschäftsjahres damit befassen kann und die Gesellschafterversammlung ihn vor 
Beginn des Geschäftsjahres beschließen kann.“  
 
 
§ 21 Jahresabschluss und Lagebericht 
 
§ 21 (2) [Ergänzung] 
 
„Der Prüfungsbericht ist dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung innerhalb 
von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres vorzulegen.“  
 
 
III. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten, um § 3 des Gesell-
schaftsvertrags „Gegenstand des Unternehmens“ um die Branchen des Dienstleistungs-
sektors, Wissenschaft und Innovation zu erweitern, so dass auch diese Handlungsfelder Ge-
genstand der Wirtschaftsförderung durch die Gesellschaft sind. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

- 6 - 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.12.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1851/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
14.12.2018
Erstellt
14.12.2018 13:23