1821/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 (AN/0559/2025) betreffend Zweiter Zugang für die Haltestelle Zülpicher Platz
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4455 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 13.06.2025 1821/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 (AN/0559/2025) betreffend Zweiter Zugang für die Haltestelle Zülpicher Platz Die Anfrage lautet: 1. Inwieweit teilt die Verwaltung grundsätzlich die Einsicht in die Vorteile der nördli- chen Zugänge? 2. Welche baulichen Voraussetzungen müssten für die Umsetzung erfüllt werden? 3. Inwieweit wird die Verwaltung Schritte in diese Richtung ergreifen? 4. Inwieweit ist es möglich, angesichts des an den Nordenden geringen zur Verfügung stehenden Platzes auf eine barrierefreie Erschließung zu verzichten? 5. Kann die Verwaltung für die Umsetzung der zweiten Zugänge Fördermittel in An- spruch nehmen? Beantwortung der Verwaltung: Zu 1.: Seitens der Verwaltung wird im Hinblick auf eine gute Erreichbarkeit der Bahnsteige der Haltestellen grundsätzlich geprüft, ob ein Zugang über beide Bahnsteigenden möglich ist. Hierbei sind die jeweiligen Randbedingungen, technischen Regelwerke und gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Haltestelle Zülpicher Platz befindet sich unmittelbar nördlich des Knotenpunktes Hohenstaufenring/Zülpicher Platz/Jahnstraße. Nördlich der Haltestelle werden die Gleise über eine Rampe in den Stadtbahntunnel geführt. Seitlich der Bahnsteige befinden sich pro Fahrtrichtung jeweils ein Fahrstrei- fen für den motorisierten Individualverkehr und ein Fahrstreifen für Radfahrende als Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Neue nördliche Zugänge zu den Bahnsteigen verbessern zwar die Erreichbarkeit dieser, es werden jedoch auch zusätzliche Que- rungseinrichtungen im Fahrbahnbereich mit den damit verbundenen Verkehrsein- schränkungen erforderlich. Zudem ist die Situation im Hinblick auf mögliche „wilde Gleisquerungen“ im Rampenbereich des Tunnels aus sicherheitstechnischer Sicht kri- tisch zu bewerten. Ergänzend ist anzumerken, dass nach Feststellung von KVB und Stadt Köln ein nur geringer Anteil der Fahrgäste Ziele nördlich der Haltestelle hat. Ganz überwiegend dient die Haltestelle dem Umsteigen der Fahrgäste. 2 Zu 2.: Für einen weiteren Zugang am nördlichen Bahnsteigende ist für die Zuwegung eine ausreichend große Aufstellfläche für Zufußgehende zwischen den Gleisen und der Fahrbahn gesetzlich vorgeschrieben und erforderlich. Eine erste Prüfung ergibt, dass eine bauliche Umsetzung einer zusätzlichen Erschließung der beiden Bahnsteige grundsätzlich möglich wäre. Jedoch ist ein Umbau ohne Verkürzung der Bahnsteiglän- gen nur mit Einschränkungen der jeweiligen Richtungsfahrbahnen möglich. Weiterhin ist zu beachten, dass Stadtbahnanlagen barrierefrei geplant werden müssen. Da be- reits ein barrierefreier Zugang auf der Südseite zur Stadtbahnhaltestelle vorhanden ist, kann der neue Zugang auf der Nordseite auch ohne Rampen geplant werden. Dies ist jedoch nicht zu empfehlen. Neben den baulichen Randbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben sind bei der Haltestelle Zülpicher Platz aufgrund der nahen Tunnelrampe bei der Einrichtung des Bahnsteigzugangs sicherheitstechnische Aspekte zu beachten. So ist zu verhindern, dass es im Gleisbereich zu „wilden Gleisquerungen“ kommt. Weitere Zugänge zu den Bahnsteigen auf der Nordseite könnten diese jedoch fördern. Auch wenn das wilde Queren bereits durch vorhandene Absperrgitter unterbunden wird, ist aus Sicht der KVB nicht gänzlich ausgeschlossen, dass diese überstiegen werden. Zu 3.: Aktuell sind keine weiteren Planungsschritte vorgesehen. Zu 4.: Grundsätzlich sind Stadtbahnanlagen barrierefrei zu planen. Da bereits ein barriere- freier Zugang auf der Südseite vorhanden ist, ist eine weitere barrierefreie Anbindung nicht zwingend vorgegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese zumindest von den Behindertenverbänden gefordert wird. Daher ist dies nicht zu empfehlen. Zu 5.: Für den Ausbau und die Verbesserung der Zugänglichkeit von Bahnsteigen können in der Regel Fördermittel beantragt werden. Die Gewährung von Fördermitteln ist an Vorgaben gebunden, zu denen u. a. die Barrierefreiheit gehört. Da die Stadtbahnhal- testelle bereits barrierefrei erschlossen ist, ist davon auszugehen, dass ein weiterer Zugang nicht gefördert wird. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Hohenstaufenring
- Zülpicher Platz
- Jahnstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1821/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 05.06.2025 11:46