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1821/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 (AN/0559/2025) betreffend Zweiter Zugang für die Haltestelle Zülpicher Platz

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.06.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.06.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4455 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 13.06.2025 
 1821/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 (AN/0559/2025) betreffend Zweiter Zugang für die 
Haltestelle Zülpicher Platz 
Die Anfrage lautet: 
 
1. Inwieweit teilt die Verwaltung grundsätzlich die Einsicht in die Vorteile der nördli-
chen Zugänge? 
2. Welche baulichen Voraussetzungen müssten für die Umsetzung erfüllt werden? 
3. Inwieweit wird die Verwaltung Schritte in diese Richtung ergreifen? 
4. Inwieweit ist es möglich, angesichts des an den Nordenden geringen zur Verfügung 
stehenden Platzes auf eine barrierefreie Erschließung zu verzichten? 
5. Kann die Verwaltung für die Umsetzung der zweiten Zugänge Fördermittel in An-
spruch nehmen? 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
 
Seitens der Verwaltung wird im Hinblick auf eine gute Erreichbarkeit der Bahnsteige 
der Haltestellen grundsätzlich geprüft, ob ein Zugang über beide Bahnsteigenden 
möglich ist. Hierbei sind die jeweiligen Randbedingungen, technischen Regelwerke 
und gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Haltestelle Zülpicher Platz befindet sich 
unmittelbar nördlich des Knotenpunktes Hohenstaufenring/Zülpicher Platz/Jahnstraße. 
Nördlich der Haltestelle werden die Gleise über eine Rampe in den Stadtbahntunnel 
geführt. Seitlich der Bahnsteige befinden sich pro Fahrtrichtung jeweils ein Fahrstrei-
fen für den motorisierten Individualverkehr und ein Fahrstreifen für Radfahrende als 
Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Neue nördliche Zugänge zu den Bahnsteigen 
verbessern zwar die Erreichbarkeit dieser, es werden jedoch auch zusätzliche Que-
rungseinrichtungen im Fahrbahnbereich mit den damit verbundenen Verkehrsein-
schränkungen erforderlich. Zudem ist die Situation im Hinblick auf mögliche „wilde 
Gleisquerungen“ im Rampenbereich des Tunnels aus sicherheitstechnischer Sicht kri-
tisch zu bewerten. Ergänzend ist anzumerken, dass nach Feststellung von KVB und 
Stadt Köln ein nur geringer Anteil der Fahrgäste Ziele nördlich der Haltestelle hat. 
Ganz überwiegend dient die Haltestelle dem Umsteigen der Fahrgäste.

2 
 
 
Zu 2.: 
 
Für einen weiteren Zugang am nördlichen Bahnsteigende ist für die Zuwegung eine 
ausreichend große Aufstellfläche für Zufußgehende zwischen den Gleisen und der 
Fahrbahn gesetzlich vorgeschrieben und erforderlich. Eine erste Prüfung ergibt, dass 
eine bauliche Umsetzung einer zusätzlichen Erschließung der beiden Bahnsteige 
grundsätzlich möglich wäre. Jedoch ist ein Umbau ohne Verkürzung der Bahnsteiglän-
gen nur mit Einschränkungen der jeweiligen Richtungsfahrbahnen möglich. Weiterhin 
ist zu beachten, dass Stadtbahnanlagen barrierefrei geplant werden müssen. Da be-
reits ein barrierefreier Zugang auf der Südseite zur Stadtbahnhaltestelle vorhanden 
ist, kann der neue Zugang auf der Nordseite auch ohne Rampen geplant werden. Dies 
ist jedoch nicht zu empfehlen.  
 
Neben den baulichen Randbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben sind bei der 
Haltestelle Zülpicher Platz aufgrund der nahen Tunnelrampe bei der Einrichtung des 
Bahnsteigzugangs sicherheitstechnische Aspekte zu beachten. So ist zu verhindern, 
dass es im Gleisbereich zu „wilden Gleisquerungen“ kommt. Weitere Zugänge zu den 
Bahnsteigen auf der Nordseite könnten diese jedoch fördern. Auch wenn das wilde 
Queren bereits durch vorhandene Absperrgitter unterbunden wird, ist aus Sicht der 
KVB nicht gänzlich ausgeschlossen, dass diese überstiegen werden. 
 
Zu 3.: 
 
Aktuell sind keine weiteren Planungsschritte vorgesehen. 
 
Zu 4.: 
 
Grundsätzlich sind Stadtbahnanlagen barrierefrei zu planen. Da bereits ein barriere-
freier Zugang auf der Südseite vorhanden ist, ist eine weitere barrierefreie Anbindung 
nicht zwingend vorgegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese zumindest 
von den Behindertenverbänden gefordert wird. Daher ist dies nicht zu empfehlen. 
 
Zu 5.: 
 
Für den Ausbau und die Verbesserung der Zugänglichkeit von Bahnsteigen können in 
der Regel Fördermittel beantragt werden. Die Gewährung von Fördermitteln ist an 
Vorgaben gebunden, zu denen u. a. die Barrierefreiheit gehört. Da die Stadtbahnhal-
testelle bereits barrierefrei erschlossen ist, ist davon auszugehen, dass ein weiterer 
Zugang nicht gefördert wird. 
  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hohenstaufenring
  • Zülpicher Platz
  • Jahnstraße

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Details

Aktenzeichen
1821/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.06.2025
Erstellt
05.06.2025 11:46