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AN/0126/2020

Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Kitas und Tagespflege

Die Linke. Anfrage nach § 4 21.01.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.01.2020, TOP 6.2.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4874 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden  
Dr. Ralf Heinen 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.01.2020 
AN/0126/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 
 
Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Kitas und Tagespflege 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Heinen, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden 
Ausschusssitzung zu setzen. 
Am 1. August 2020 tritt das reformierte Kinderbildungsgesetz in Kraft. In § 4 Abs. 2 heißt es dort: 
„Die Jugendämter erstellen für ihren Bezirk einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in 
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort. Der Bedarfsplan 
weist die im Jugendamtsbezirk zur Bedarfsdeckung betriebsgenehmigten Plätze in 
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege aus. Er enthält die zur Realisierung eines 
bedarfsgerechten Angebotes voraussehbare Entwicklung für einen mehrjährigen Zeitraum mit der 
Beschreibung erforderlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung besonderer sozialräumlicher und 
zielgruppenorientierter Belange.“  
Grundlage der Ausbaubestrebungen in Köln ist der Ratsbeschluss vom 28. Juni 2016 (Vorl.-Nr. 
2877/ 2015). Darin beschließt der Rat in Punkt (1) „den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der 
Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit 
einer Zielquote von zunächst 50 % und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung 
zu Kindertagespflege von 83:17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem 
zweiten Schritt in einem ‘Feinschliff’ eine Versorgungsquote von 52 % bei einem Verhältnis von 
89:11 in den Folgejahren.“ In Punkt (4) wird die Verwaltung außerdem beauftragt „die weitere 
gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang 
genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines 
Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme 
zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative

Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.“ Grundlage für diesen Ausbaubeschluss waren 
Ergebnisse der im Jahr 2014 durchgeführten Elternbefragung. 
Der Ausbau von Kitaplätzen besonders für Unter-Dreijährige in Köln erfolgt seit Jahren in 
unzureichendem Tempo, sodass zu befürchten steht, dass die Zielplanung einer Betreuungsquote 
von Plätzen für 52 % der U3-Kinder erst in vielen Jahren erreicht wird. Die dem 
Jugendhilfeausschuss vorgelegte Planung des Ausbaus von Kitaplätzen insbesondere für Unter-
Dreijährige in Köln im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgt zudem für einen äußert 
überschaubaren Zeitraum, der i.d.R. den einjährigen Zeitraum des nächsten beginnenden 
Kitajahres umfasst (vgl. z.B. Vorlagen-Nr. 4271/2019 oder 3633/2019). Gelegentlich wird dem 
Jugendhilfeausschuss auch ein grober Ausblick für das Folgejahr übermittelt, wie viele weitere 
Einrichtungen in Planung sind. 
Des Weiteren liegt eine aktualisierte Bevölkerungsprognose (4108/2019) vor, welche die 
demografische Entwicklung auch für die einzelnen Statteile ausweist, wobei man davon ausgeht, 
dass die Zahl von Kindern unter drei Jahren auch in 2030 und 2040 nahezu stabil bei rund 34.000 
bleibt.  
Vor diesem Hintergrund ist eine mehrere Jahre in den Blick nehmende, stadtteilspezifische 
Ausbauplanung besonders für die Plätze bei Unter-Dreijährigen notwendig.  
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung um Auskunft zu folgenden Fragen: 
1. In welchen Stadtbezirken und Stadtteilen ist der Bedarf an U3-Kitaplätzen aktuell weit höher 
als das aktuelle Angebot von Kitaplätzen? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der fehlenden 
Kitaplätze. 
2. Welche Ausbauplanung verfolgt die Stadt hinsichtlich von Betreuungsplätzen für Unter-
Dreijährige für die Kitajahre 2020/21, 2021/22 und 2022/23? Bitte aufschlüsseln nach 
Betreuungsform Kita und Tagespflege und angestrebter Betreuungsquote sowie nach 
Stadtteil (s. Antwort zu Frage 1). 
3. In welchen dieser Stadtteile gibt es infrage kommende Grundstücke und wo fehlen diese? 
4. Welcher Aus- oder Rückbau ist im stadtweiten Angebot der Tagespflege für die Kitajahre bis 
2022/23 geplant, um dem Elternwunsch nach Kitaplätzen gerecht zu werden? 
5. Ist eine weitere Elternbefragung geplant und wenn ja, in welchem Zeitraum? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.01.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0126/2020
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
21.01.2020
Erstellt
21.01.2020 11:31