2635/2021
Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 2635/2021 Freigabedatum 30.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursi- cherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe“ eine Bezuschussung der nachfolgenden Kulturveran- stalter*in der freien Szene in Form einer institutionellen Förderung für das Jahr 2021 mit folgenden Zuschusssummen: Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) 50.000 € Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ausschuss Kunst und Kultur hatte in seiner Sitzung am 15.06.2021 die Vorlage 1857/2021 mit Übernahme des Änderungsantrages AN/1433/2021 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt einstimmig beschlossen (Auszug): „1. Die „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, Teil 2“ in der Verwaltungsvorlage 1857/2021 wird von den Antragsteller*innen begrüßt. Vor der Beschlussfassung werden jedoch ergänzende Erläuterungen der Verwaltung benötigt, warum eine Förderung bei folgenden Betrieben notwendig ist: Gloria Gastro-Event GmbH Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH Stadtrevue Verlag GmbH (u. a. Kölner Museumsnacht) 2. Nach erfolgter Information durch die Verwaltung können die vier vorgenannten Begünstigten mittels Dringlichkeitsentscheidung gesondert beschlossen werden.“ Für die Antragstellenden Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH und Stadtrevue 3 Verlag GmbH (Kölner Museumsnacht) konnten nach abgeschlossener Information der Fraktionen die Entscheidungen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung schon eingeholt werden (Vorlagen-Nr.: 2437/2021). Auch für die antragstellenden Gesellschaften Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) und Gloria Gastro-Event GmbH wurden Informationen an die Fraktionen weitergegeben. Auf Basis der vorliegenden, für die förderrechtliche Prüfung relevanten Erkenntnisse erfüllt die Mehr- BB Theater GmbH (Musical Dome Köln) weiterhin die Voraussetzungen für eine Sonderförderung 2021. Hierbei wurde auf die aktuelle wirtschaftliche Situation bzw. die im Betrachtungszeitraum ent- standenen Einnahmen/Ausgaben und liquiden Mittel der Antragstellenden abgestellt. Von der Gloria Gastro-Event GmbH wurden nach Aufforderung durch die Verwaltung aktualisierte Wirtschafts- bzw. Liquiditätsdaten neu mitgeteilt, welche zeigen, dass eine existenzbedrohliche wirt- schaftliche Lage infolge der Corona-Krise nach den in den Antragsunterlagen ausgewiesenen Ein- nahmen bzw. vorhandenen Mitteln und tatsächlichen Ausgaben nicht mehr begründet ist. Die Vo- raussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden somit nicht erfüllt. Der Antrag ist mithin ab- zulehnen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung eine Bezuschussung im Rahmen der „Corona- Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe“ für das Jahr 2021 wie folgt vor: Musical Dome Köln (Mehr-BB Theater GmbH), Antragsteller*in: Henning Pillekamp Kurzbeschreibung: Der Musical Dome ist mit 1.700 Plätzen der größte Theaterspielort Kölns. Er wur- de 1996 errichtet und entwickelte sich bereits ab 1999 zu einem Veranstaltungsort von überregionaler und internationaler Ausstrahlung, an dem die großen Musicals der Branche aufgeführt werden und z.T. auch ihre Deutschlandpremieren für ein großes Publikum anbieten konnten. In den Jahren 2012 bis 2015 stand der Spielort als Interimsstandort für die Kölner Oper zur Verfügung. Der Musical Dome ist Teil der Mehr-BB Entertainment Gruppe, einem der führenden Unternehmen der deutschen Ver- anstaltungs- und Kulturwirtschaft, welches ebenfalls Produzent und Veranstalter von nationalen und internationalen Tourneen und Konzerten ist. Aufgrund der hohen Attraktivität des Angebotes für ein breites Publikum und der kulturwirtschaftlichen Bedeutung des Musical Domes in Köln sollte die Ge- währung von Corona Sondermitteln befürwortet werden. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 € Begründung: Der Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) hat im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 nur deutlich unzureichende Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Auch der Gesamtbetrieb hat keine Einnahmen und ist nach Aussage des Unternehmens in allen Betriebsteilen defizitär. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung wer- den erfüllt. Der Gesamtumfang der Maßnahme „a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kultur- vereine und Kulturbetriebe“ umfasst 770.000 €. Davon wurden durch die bisherigen Beschlüsse Mittel in Höhe von insgesamt 342.908 € gebunden; durch die vorliegende Beschlussfassung würde sich dieser Betrag um 50.000 € auf insgesamt 392.908 € erhöhen. Die Verwaltung wird für die durch den Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Sonderförderun- gen entsprechende Bewilligungsbescheide zeitnah ausfertigen und diese bei Eintritt der Rechtskraft auszahlen. Finanzierung Die Finanzierung wurde durch den Rat schon mit Vorlage (Nr. 3270/2020) Corona- Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021 grundsätzlich beschlos- sen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Anteil dessen und lauten wie 4 folgt: Die entsprechenden Mittel stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen im Jahr 2021 zur Verfügung. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt der beantragenden Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kultursze- ne. Begründung der Dringlichkeit Die Prüfung der aktualisierten Wirtschaftsdaten der beiden antragstellenden Kulturbetriebe konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abgeschlossen werden. Eine weitere Verzögerung bis zur nächsten Sitzung am 26.10.2021 würde eine unbillige Härte für den betroffenen Kulturbetrieb darstellen. Anlagen: Anlage 1 - Maßnahmenkatalog: Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 - Auszug Anlage 2 - Übersicht Prüfung formale Kriterien Musical Dome Köln
Anlage 1 zu 2635-2021
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Anlage zur Vorlage 1857/2021 Auszug aus der Anlage 1 zur am 04.02.2021 beschlossenen Ratsvorlage BV 3270/2020 Maßnahmenkatalog: Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 durch das Kulturamt a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe Sonderförderung in der Corona-Krise (bisher Notfallfonds Programm B): die Kriterien des bisherigen Notfallfonds Programm B werden nach einer kritischen Betrachtung bezüglich Zielausrichtung und Praktikabilität modifiziert mit dem Ziel einer Vereinfachung und Anpassung an die tatsächlichen Bedarfe. Die Breite der anzusprechenden Zielgruppe bleibt bewusst erhalten: - Freie Kulturbetriebe (wie Theater-, Tanz-, Literatur-Spielstätten, Filmkunst-Kinos, unabhängige Plattenläden et cetera) mit Sitz in Köln - Eingetragene Kulturvereine, freie Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen mit Sitz in Köln soweit sie ganzjährige Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme bieten und nicht institutionell von der Stadt Köln gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind zudem Kulturbetriebe und Kulturvereine, die eine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist. (Clubs und Solo-Selbständige sind ebenfalls antragsberechtigt, soweit sie als Veranstaltende die u. a. Kriterien erfüllen) Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Freie Kulturbetriebe, eingetragene Kulturvereine, freie Kultureinrichtungen und kulturelle Initiativen mit Sitz in Köln, die mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: - die seit mindestens 1 Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv sind - die mindestens 80% ihrer geschäftlichen Tätigkeiten in Köln ausüben - die durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 in Köln durchgeführt haben (Ausnahmen sind (Mehr)Tagesfestivals) - deren zugelassene Kapazität unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) liegt. Grundvoraussetzung ist, dass der Kulturbetrieb/-verein vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote bietet, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind. Der Fortbestand für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel dargelegt sein. Nicht antragsberechtigt sind Kulturbetriebe und Kulturvereine, die eine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist und/oder eine institutionelle Förderung durch die Stadt Köln erhalten. Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 01.01.bis 30.04.2021 möglich. Fördervoraussetzungen Fördervoraussetzung ist eine konkrete Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen, welche die Existenz der Antragstellenden durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gefährdet. Diese Unterdeckung muss Corona-bedingt sein, das heißt, in unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen (Wegfall oder Minderung der Einnahmen aus Kartenverkauf und sonstiger Veranstaltungserlöse, Wegfall von Pacht-, Gastronomie-, Sponsoring-Einnahmen, Einfrieren bestehender Förderprogramme u.a.) Die Antragstellenden haben darzulegen und zu belegen, ob sie zur Behebung der Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen die bekannten und verfügbaren Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher Stiftungen sowie der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben und sich auch zukünftig bemühen werden sowie, ob Corona-Hilfen ggf. zurückgezahlt werden mussten. Der Fortbestand des Kulturbetriebs/-vereins für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel sein. Im Übrigen finden die geltenden Förderkriterien des Kulturamtes weiter Anwendung (siehe unter Ziele und Kriterien: https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/kultur/kulturfoerderung/unsere-ziele-und-kriterien). Höhe der Förderung Die Förderung ist auf einen Betrag in Höhe von maximal 50.000 € begrenzt. Die Förderung dient zur Kompensation der bis 30.04.2021 Corona-bedingt eintretenden finanziellen Unterdeckung der Kulturbetriebe. Sie soll die Antragstellenden in die Lage versetzen, ihre künstlerische Arbeit wieder aufzunehmen bzw. fortzusetzen, ohne erneut in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Für die Prüfung ist ein Wirtschaftsplan für das gesamte Jahr 2021 sowie als Vergleichszeitraum ein identisch aufgebauter, realer Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 vorzulegen. Bei dem Wirtschaftsplan 2021 können Corona-bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen nur für den Zeitraum vom 01.01.bis 30.04.2021 angegeben bzw. berücksichtigt werden; für die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben ist von einem Corona-bedingten Veranstaltungsbetrieb auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Corona-Regelungen auszugehen. Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. Die Bewilligung der Sonderförderung begründet keine zukünftigen weiteren Corona- bedingten oder sonstigen Förderungen. Sonderfall: Spenden Private Spenden bleiben als Einnahmen im Sinne einer Ausnahmeregelung im Rahmen der Sonderförderung unberücksichtigt bzw. können ohne Berücksichtigung vereinnahmt werden, soweit sie 5% der Ausgaben gemäß Wirtschaftsplan nicht überschreiten. Sie sind aber nachrichtlich im Antrag bzw. im Verwendungsnachweis in Summe aufzuführen. Somit sind Spenden weiter grundsätzlich als Einnahmen zu werten, die bei einer Nichtbeachtung im Rahmen der Förderung zu einer Überfinanzierung führen würden. Mit Blick auf die besondere Corona-Situation wird ein positives Spendenbemühen jedoch bis zur vorgenannten Obergrenze ausnahmsweise wirtschaftlich nicht zum Nachteil des Kulturbetriebs ausgelegt. Verfahren 1) Die Abwicklung der Anträge und Bescheide erfolgt zentral über das Kulturamt der Stadt Köln. 2) Für die Beurteilung spezieller kultureller/kreativwirtschaftlicher Relevanz behält sich das Kulturamt vor, externe Fachexpertise einzuholen. 3) Die Entscheidung über die Sonderförderung erfolgt durch Beschlussfassung des Ausschusses Kunst und Kultur.
Anlage 2 zu 2635-2021 Prüfung der Kriterien
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Anlage 2 zu 2635/2021 - Prüfung formale Kriterien Zuschussnehmer: Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Der Musical Dome ist mit 1700 Plätzen der größte Theaterspielort Kölns. Er wurde 1996 errichtet und entwickelte sich bereits ab 1999 zu einem Veranstaltungsort von überregionaler und internationaler Ausstrahlung, an dem die großen Musicals der Branche aufgeführt werden und z.T. auch ihre Deutschlandpremieren für ein großes Publikum anbieten konnten. In den Jahren 2012 bis 2015 stand der Spielort als Interimsstandort für die Kölner Oper zur Verfügung. Der Musical Dome ist Teil der Mehr-BB Entertainment Gruppe, einem der führenden Unternehmen der deutschen Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft, welches ebenfalls Produzent und Veranstalter von nationalen und internationalen Tourneen und Konzerten ist. Aufgrund der hohen Attraktivität des Angebotes für ein breites Publikum und der kulturwirtschaftlichen Bedeutung des Musical Domes wird die Gewährung von Corona Sondermitteln befürwortet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2635/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 21.07.2021 12:42