0507/2017
Sonderprogramm NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" Projekt "Konekti und Integrationskultur" (Antrag Nr. 4 auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 50/2 Vorlagen-Nummer 0507/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sonderprogramm NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" Projekt "Konekti und Integrationskultur" (Antrag Nr. 4 auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Umsetzung nachstehenden Projektvorschlages aus Mitteln des Verfügungsfonds‘ im Rahmen des Sonderprogramms NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ (Antrag Nr. 4, s. Anlage). Zur Finanzierung der beantragten Maßnahme stehen entsprechende Mittel im Teilplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren bei Teilplanzeile 15 Trans- feraufwendungen zur Verfügung. Antragsteller Projekt Zeitraum Betrag Eingang Entscheidung ja nein Antrag 4* Jabbar Abdul- lah „Konekti und In- tegrationskultur“ 2017 2.400 € 13.02.2017 *Die Maßnahme wird erst begonnen, wenn sie positiv von der Bezirksvertretung Innenstadt entschieden ist. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.400,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 80 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat am 15.03.2016 Projektanträge zum Sonderprogramm NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beschlossen. Auf der Grundlage des Zuwendungsbe- scheides Nr.: 05/20/16 der Bezirksregierung Köln vom 08.04.2016 in Höhe von 1.884.800 € hat die Verwaltung begonnen, die das Bürgerzentrum Alte Feuerwache betreffenden Maßnahmen umzuset- zen. Neben den baulichen Maßnahmen ist für die Dauer des Förderzeitraums (Maßnahmenabschluss: 31.12.2018) ein Quartiersmanagement eingerichtet worden. Der Trägerverein des Bürgerzentrums Alte Feuerwache hat die dafür vorgesehene Fachkraft zum 01.08.2016 eingestellt. Mit dem Quartiersmanagement ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds‘ in Höhe von 33.000 € für die Projektlaufzeit verbunden. Aus diesem Fonds werden kleinteilige soziale Projekte und Aktivitäten gefördert. Alle im Umfeld des Bürgerzentrums Alte Feuerwache tätigen Einrichtungen, Vereine, Be- wohnergruppen, einzelne engagierte Bewohner/innen und sonstige Institutionen haben die Möglich- keit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Umsetzung der Zielsetzung des Sonderpro- gramms aktiv mitzuwirken und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Auf Basis der von der Bezirksvertretung Innenstadt am 15.09.2016 beschlossenen kommunalen Richtlinie liegt nun der Antrag Nr. 4 auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in Höhe von 2.400 € vor. Antrag Nr. 4 „Konekti und Integrationskultur“ betrifft die Organisation und Durchführung einer kulturel- len Veranstaltungsreihe zwecks interkulturellen Dialogs über unterschiedliche künstlerische Aus- drucksformen wie Musik, Malerei, Vortrag, Lesung und Film von und für Menschen mit und ohne Fluchthintergrund – eine Kooperation mit dem Stadtteil-Café „Konekti“ in der Alten Feuerwache, wel- ches vor und nach den Veranstaltungen geöffnet ist und dazu einlädt, den Dialog zwischen Vortra- genden und Publikum fortzusetzen (s. Anlage). 3 Der Antrag ist inhaltlich und fördertechnisch vom Quartiersmanagement und der Verwaltung geprüft worden. Die Verwaltung befürwortet die Umsetzung des eingereichten Projektvorschlages und bittet die Bezirksvertretung gemäß Beschluss des Rates vom 15.03.2016 (Vorlagen-Nr. 0611/2016), über den Antrag zu entscheiden. Zur Finanzierung der beantragten Maßnahme stehen entsprechende Mittel im Teilplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren bei Teilplanzeile 15 Trans- feraufwendungen zur Verfügung. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0507/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.12.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27