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AN/0079/2023

Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03;

Gem. Änderungsantrag (Klima) 18.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.01.2023, TOP 1.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

8678 Zeichen

KLIMA FREUNDE 
Laurenzplatz 5 
50667 Köln 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Unter Goldschmied 6 
50677 Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2023 
 
AN/0079/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss - Stadtentwicklungsausschuss 19.01.2023 
 
Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie 
Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; ; Arbeitsti-
tel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die in-
nere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen 
 
 
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Einzelmandatsträgerin von KLIMA FREUNDE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag in 
die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungs- und 
Verkehrsausschuss am 19.01.2023 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss  
 
Der Rat 
1. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten 
Begründung vorerst nicht. Stattdessen soll zunächst ermittelt werden, welchen

- 2 - 
 
Platzbedarf mögliche Verkehrs-Trassen im Plangebiet haben werden. Der 
Bebauungsplan ist daraufhin zu überarbeiten und dem Rat neu vorzulegen. 
 
2. beschließt, die Machbarkeitsstudie der geplanten „Master-Plan“-Rheinbrücke für 
den Fuß- und Radverkehr zwischen Ubierring und Deutzer Hafen zu erweitern. 
Zusätzlich soll auch die Machbarkeit einer KVB-Schienen-Trasse auf dieser Brücke 
für die Stadtbahnlinie 15 untersucht werden. Die Trassen, die diese Linie benötigt, 
sollen auf dem Plangelände des Deutzer Hafens vorerst frei gehalten werden. 
 
 
Begründung 
 
Im Handbuch Nachhaltigkeit Deutzer Hafen (Stand: 08/2022)1 wird bereits einleitend 
erwähnt, welches Potenzial in der Planung und Entwicklung der Stadt von morgen steckt. 
Insbesondere werden in Bezug auf die Entwicklung des Deutzer Hafens die Aspekte 
Lebensqualität und Nachhaltigkeit stark betont. Das Ziel der Stadt Köln ist 
Klimaneutralität bis 2035 und das neue Quartier am Rhein, der Deutzer Hafen, soll ein 
Zeichen dafür setzen. 
 
Auf diesem Weg zur Klimaneutralität sollten nach Auffassung der KLIMA FREUNDE 
zunächst alle infrastrukturellen Fragen in Bezug auf die Gestaltung nachhaltiger 
Mobilität und Erreichbarkeit dieses neuen Quartiers umfassend geklärt und geplant 
sein, bevor mit Bebauungen Fakten geschaffen werden, die anschließend die 
Möglichkeiten der nachhaltigen Verkehrsplanung einschränken oder gar verhindern. 
 
Einige wichtige Maßnahmen im Bereich Verkehr kann und sollte die Stadt Köln bei den 
Planungen für den Deutzer Hafen bereits heute mitdenken und - wenn Planungen heute 
noch nicht zeitlich parallel in Angriff genommen werden können - sich zumindest 
entsprechende Optionen offenhalten, diese Maßnahmen auch nachträglich realisieren 
zu können. 
 
Deshalb soll die Stadt alle Flächen im Planungsgebiet, die für eine künftige ÖPNV-
Trasse oder Radweg-Trasse in Frage kommen, zunächst freihalten. Die betroffenen 
Grundstücke sollen entweder in der für die freigehaltenen Trassen nötigen Größe 
beschnitten oder vorerst nicht bebaut werden. Im einzelnen sind folgende Baufelder zu 
beschneiden oder vorerst freizuhalten: 
 
 Baufelder 03, 11g, 11f und 12 für eine Trasse der Linie 15 über die geplante 
Rheinbrücke ins Rechtsrheinische 
 Baufelder Ost 01, Ost 02 und Ost 03 für Mehrbedarf bei Stadtbahn und Radanlagen 
 Baufelder Ost 04, 07, 08, 09b und 09a für den ungeklärten Platzbedarf der S-Bahn 
und den Mehrbedarf für eine Stadtbahn-Trasse von der Siegburger Straße zur 
Hafenbahn-Trasse 
 Baufelder 09a, 09b, 10a, 10b, 11a, 11b, 11c 11d, 11e, 11f und 11g für den 
Mehrbedarf für Radanlagen im Bereich der Quartiers-Erschließungsstraße 
 
Die künftige S-Bahn-Strecke S16 von Köln-Süd über Bonner Wall, Südbrücke, Poll/Deutzer 
Hafen und Humboldt/Gremberg zum Flughafen Köln/Bonn ist als wichtiges Element für die 
Bewältigung der Verkehrsnachfrage rund um den Deutzer Hafen eingeplant worden. Da 
noch keine konkreten Planungen vorliegen, ist auch der Platzbedarf der neuen Linie un-
klar und eine sofortige Bebauung des Deutzer Hafens und des STRABAG-Geländes 
                                                 
1 siehe: https://www.modernestadt.de/wp-content/uploads/2022/09/Handbuch_Nachhaltigkeit.pdf

- 3 - 
 
könnte die Verwirklichung gefährden. Vor der Verabschiedung des Bebauungsplans 
zum Deutzer Hafen muss geklärt werden, ob die Machbarkeit der S16 gefährdet ist, um 
möglicherweise stattdessen eine alternative Anbindung des Deutzer Hafens an das 
linksrheinische Köln voranzubringen, wie z.B. die in den Stellungnahmen oft geforderte 
Verlängerung der KVB-Stadtbahnlinie 15 vom Ubierring ins Plangebiet. 
 
Nach der geplanten massiven Bebauung des Deutzer Hafens werden die Verkehrsproble-
me im rechtsrheinischen Südosten gravierend und nur durch eine deutliche Verbesse-
rung des öffentlichen Personennahverkehrs auf ein erträgliches Maß reduzierbar sein. 
Das Mobilitätskonzept zum Deutzer Hafen sieht wesentliche Verbesserungen im ÖPNV 
aber erst in den kommenden Jahrzehnten vor. Dabei verlässt man sich darauf, dass die 
S-Bahn-Linie S16 über die Südbrücke bald verwirklicht wird. Die Verwirklichung dieser Linie 
wird aber nach neuesten Erkenntnissen verzögert werden, vor 2040 ist wohl nicht mit der 
Eröffnung zu rechnen. Möglicherweise wird von Seiten der Bahn sogar ganz auf den Bau 
verzichtet, denn es gibt Schwierigkeiten, den Kostenrahmen einzuhalten und die geplante 
Trasse zu verwirklichen. 
 
Dagegen könnte ein Anschluss des Deutzer Hafens an die südliche Innenstadt und die 
linksrheinischen Stadtteile leicht mit der Linie 15 verwirklicht werden, die derzeit am 
Ubierring endet. Die Linie könnte dann in einer Kurve nach Südosten (Hohe Essigfabrik) zur 
Haltestelle „Poller Kirchweg“ der Linie 7 geführt werden, von da aus über die Straße „Am 
Schnellert“ am künftigen S-Bahnhof vorbei auf die alte Hafenbahn-Trasse und weiter über 
die Salmstraße Richtung Porz. Es sollte auch eine Führung als Hochbahn untersucht wer-
den. Die Strecke wäre bis zur Salmstraße unabhängig von der Linie 7, deshalb spielen Fahr-
plan-Takte keine Rolle. 
 
Vorteile: 
Diese Linie könnte wesentlich schneller verwirklicht werden als die S-Bahn S16. Im 
Vergleich mit anderen möglichen rheinquerenden Linien braucht sie kaum Zulaufstrecken 
(Vergleich: Düsseldorf baut eine rheinquerende Linie mit sehr langen Zulaufstrecken). Hier 
ergibt sich die einmalige Chance, endlich ein rheinquerendes ÖPNV-Angebot im Kölner 
Süden herzustellen und einen dichteren KVB-Takt zwischen den Stadtbezirken 1 (Innen-
stadt) und 7 (Porz) herzustellen ohne bestehende Strecken (z.B. die Ost-West-Achse) zu 
belasten. 
 
Vorteile für den Ubierring und die Südstadt: 
Auf den ersten Blick scheint eine Brückenrampe im Park eine Belastung für den Ubierring zu 
sein. Jedoch benötigt eine gerade, vom Rhein wegführende Rampe kaum mehr Platz als die 
bisherige Trasse. Es ist möglich, dass weniger Platz verbraucht wird, als bei der geplanten 
Fuß- und Radwegbrücke, die zur Herstellung der Barrierefreiheit eine komplizierte Rampe im 
Park benötigt.2 Der Fuß- und Radverkehr könnte an der gerade vom Rhein wegführenden 
Rampe abgeführt werden. Die Barrierefreiheit am Rheinufer wird durch Fahrstühle der KVB-
Haltestelle hergestellt. Die Betriebsstrecke zwischen Ubierring und Schönhauser Straße ent-
fällt und könnte begrünt werden. Die aufwändigen Wendeschleifen im Park für die Linie 15 
entfallen. Ein Fünf-Minuten-Takt zwischen Barbarossaplatz, Chlodwigplatz und Poll (dort gibt 
es Wendeschleifen) wäre möglich. Die Frage, ob ein dichter Takt zwischen Barbarossaplatz 
und Chlodwigplatz nach Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn und Entfall der Linie 16 auf 
diesem Abschnitt möglich bleibt, wäre gelöst. 
 
                                                 
2 siehe z.B.: https://www.rundschau -online.de/koeln/koeln -herausforderungen -beim-bau-von-bruecken-
384700  (Modell für eine barrierefreie Brückenrampe a m Ubierring von TH -Köln -Architektur-Absolvent Eike 
Heidelberg)

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Mit freundlichen Grüßen 
 
Frank Caris-Taube 
Rolf Beierling-Hemonet 
Nicolin Gabrysch 
Karina Syndicus

Beratungsverlauf (2)

19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 1.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 1.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

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Details

Aktenzeichen
AN/0079/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag (Klima)
Datum
18.01.2023
Erstellt
17.01.2023 13:13