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Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03;

Gem. Änderungsantrag (Klima) AN/0079/2023 vom 18.01.2023

Stand: Am 19.01.2023 im Gremium „Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss“ beraten. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung).

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  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

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    KLIMA FREUNDE Laurenzplatz 5 50667 Köln Fraktion Die FRAKTION Unter Goldschmied 6 50677 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2023 AN/0079/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss - Stadtentwicklungsausschuss 19.01.2023 Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; ; Arbeitsti- tel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die in- nere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Einzelmandatsträgerin von KLIMA FREUNDE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 19.01.2023 aufzunehmen: Beschluss Der Rat 1. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung vorerst nicht. Stattdessen soll zunächst ermittelt werden, welchen - 2 - Platzbedarf mögliche Verkehrs-Trassen im Plangebiet haben werden. Der Bebauungsplan ist daraufhin zu überarbeiten und dem Rat neu vorzulegen. 2. beschließt, die Machbarkeitsstudie der geplanten „Master-Plan“-Rheinbrücke für den Fuß- und Radverkehr zwischen Ubierring und Deutzer Hafen zu erweitern. Zusätzlich soll auch die Machbarkeit einer KVB-Schienen-Trasse auf dieser Brücke für die Stadtbahnlinie 15 untersucht werden. Die Trassen, die diese Linie benötigt, sollen auf dem Plangelände des Deutzer Hafens vorerst frei gehalten werden. Begründung Im Handbuch Nachhaltigkeit Deutzer Hafen (Stand: 08/2022)1 wird bereits einleitend erwähnt, welches Potenzial in der Planung und Entwicklung der Stadt von morgen steckt. Insbesondere werden in Bezug auf die Entwicklung des Deutzer Hafens die Aspekte Lebensqualität und Nachhaltigkeit stark betont. Das Ziel der Stadt Köln ist Klimaneutralität bis 2035 und das neue Quartier am Rhein, der Deutzer Hafen, soll ein Zeichen dafür setzen. Auf diesem Weg zur Klimaneutralität sollten nach Auffassung der KLIMA FREUNDE zunächst alle infrastrukturellen Fragen in Bezug auf die Gestaltung nachhaltiger Mobilität und Erreichbarkeit dieses neuen Quartiers umfassend geklärt und geplant sein, bevor mit Bebauungen Fakten geschaffen werden, die anschließend die Möglichkeiten der nachhaltigen Verkehrsplanung einschränken oder gar verhindern. Einige wichtige Maßnahmen im Bereich Verkehr kann und sollte die Stadt Köln bei den Planungen für den Deutzer Hafen bereits heute mitdenken und - wenn Planungen heute noch nicht zeitlich parallel in Angriff genommen werden können - sich zumindest entsprechende Optionen offenhalten, diese Maßnahmen auch nachträglich realisieren zu können. Deshalb soll die Stadt alle Flächen im Planungsgebiet, die für eine künftige ÖPNV- Trasse oder Radweg-Trasse in Frage kommen, zunächst freihalten. Die betroffenen Grundstücke sollen entweder in der für die freigehaltenen Trassen nötigen Größe beschnitten oder vorerst nicht bebaut werden. Im einzelnen sind folgende Baufelder zu beschneiden oder vorerst freizuhalten:  Baufelder 03, 11g, 11f und 12 für eine Trasse der Linie 15 über die geplante Rheinbrücke ins Rechtsrheinische  Baufelder Ost 01, Ost 02 und Ost 03 für Mehrbedarf bei Stadtbahn und Radanlagen  Baufelder Ost 04, 07, 08, 09b und 09a für den ungeklärten Platzbedarf der S-Bahn und den Mehrbedarf für eine Stadtbahn-Trasse von der Siegburger Straße zur Hafenbahn-Trasse  Baufelder 09a, 09b, 10a, 10b, 11a, 11b, 11c 11d, 11e, 11f und 11g für den Mehrbedarf für Radanlagen im Bereich der Quartiers-Erschließungsstraße Die künftige S-Bahn-Strecke S16 von Köln-Süd über Bonner Wall, Südbrücke, Poll/Deutzer Hafen und Humboldt/Gremberg zum Flughafen Köln/Bonn ist als wichtiges Element für die Bewältigung der Verkehrsnachfrage rund um den Deutzer Hafen eingeplant worden. Da noch keine konkreten Planungen vorliegen, ist auch der Platzbedarf der neuen Linie un- klar und eine sofortige Bebauung des Deutzer Hafens und des STRABAG-Geländes 1 siehe: https://www.modernestadt.de/wp-content/uploads/2022/09/Handbuch_Nachhaltigkeit.pdf - 3 - könnte die Verwirklichung gefährden. Vor der Verabschiedung des Bebauungsplans zum Deutzer Hafen muss geklärt werden, ob die Machbarkeit der S16 gefährdet ist, um möglicherweise stattdessen eine alternative Anbindung des Deutzer Hafens an das linksrheinische Köln voranzubringen, wie z.B. die in den Stellungnahmen oft geforderte Verlängerung der KVB-Stadtbahnlinie 15 vom Ubierring ins Plangebiet. Nach der geplanten massiven Bebauung des Deutzer Hafens werden die Verkehrsproble- me im rechtsrheinischen Südosten gravierend und nur durch eine deutliche Verbesse- rung des öffentlichen Personennahverkehrs auf ein erträgliches Maß reduzierbar sein. Das Mobilitätskonzept zum Deutzer Hafen sieht wesentliche Verbesserungen im ÖPNV aber erst in den kommenden Jahrzehnten vor. Dabei verlässt man sich darauf, dass die S-Bahn-Linie S16 über die Südbrücke bald verwirklicht wird. Die Verwirklichung dieser Linie wird aber nach neuesten Erkenntnissen verzögert werden, vor 2040 ist wohl nicht mit der Eröffnung zu rechnen. Möglicherweise wird von Seiten der Bahn sogar ganz auf den Bau verzichtet, denn es gibt Schwierigkeiten, den Kostenrahmen einzuhalten und die geplante Trasse zu verwirklichen. Dagegen könnte ein Anschluss des Deutzer Hafens an die südliche Innenstadt und die linksrheinischen Stadtteile leicht mit der Linie 15 verwirklicht werden, die derzeit am Ubierring endet. Die Linie könnte dann in einer Kurve nach Südosten (Hohe Essigfabrik) zur Haltestelle „Poller Kirchweg“ der Linie 7 geführt werden, von da aus über die Straße „Am Schnellert“ am künftigen S-Bahnhof vorbei auf die alte Hafenbahn-Trasse und weiter über die Salmstraße Richtung Porz. Es sollte auch eine Führung als Hochbahn untersucht wer- den. Die Strecke wäre bis zur Salmstraße unabhängig von der Linie 7, deshalb spielen Fahr- plan-Takte keine Rolle. Vorteile: Diese Linie könnte wesentlich schneller verwirklicht werden als die S-Bahn S16. Im Vergleich mit anderen möglichen rheinquerenden Linien braucht sie kaum Zulaufstrecken (Vergleich: Düsseldorf baut eine rheinquerende Linie mit sehr langen Zulaufstrecken). Hier ergibt sich die einmalige Chance, endlich ein rheinquerendes ÖPNV-Angebot im Kölner Süden herzustellen und einen dichteren KVB-Takt zwischen den Stadtbezirken 1 (Innen- stadt) und 7 (Porz) herzustellen ohne bestehende Strecken (z.B. die Ost-West-Achse) zu belasten. Vorteile für den Ubierring und die Südstadt: Auf den ersten Blick scheint eine Brückenrampe im Park eine Belastung für den Ubierring zu sein. Jedoch benötigt eine gerade, vom Rhein wegführende Rampe kaum mehr Platz als die bisherige Trasse. Es ist möglich, dass weniger Platz verbraucht wird, als bei der geplanten Fuß- und Radwegbrücke, die zur Herstellung der Barrierefreiheit eine komplizierte Rampe im Park benötigt.2 Der Fuß- und Radverkehr könnte an der gerade vom Rhein wegführenden Rampe abgeführt werden. Die Barrierefreiheit am Rheinufer wird durch Fahrstühle der KVB- Haltestelle hergestellt. Die Betriebsstrecke zwischen Ubierring und Schönhauser Straße ent- fällt und könnte begrünt werden. Die aufwändigen Wendeschleifen im Park für die Linie 15 entfallen. Ein Fünf-Minuten-Takt zwischen Barbarossaplatz, Chlodwigplatz und Poll (dort gibt es Wendeschleifen) wäre möglich. Die Frage, ob ein dichter Takt zwischen Barbarossaplatz und Chlodwigplatz nach Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn und Entfall der Linie 16 auf diesem Abschnitt möglich bleibt, wäre gelöst. 2 siehe z.B.: https://www.rundschau -online.de/koeln/koeln -herausforderungen -beim-bau-von-bruecken- 384700 (Modell für eine barrierefreie Brückenrampe a m Ubierring von TH -Köln -Architektur-Absolvent Eike Heidelberg) - 4 - Mit freundlichen Grüßen Frank Caris-Taube Rolf Beierling-Hemonet Nicolin Gabrysch Karina Syndicus

Beratungsverlauf

  1. 19.01.2023 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss

    TOP 1.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)
  2. 19.01.2023

    Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss

    TOP 1.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)

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