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Planung eines Lehrschwimmbeckens in der neuen Grundschule in Rondorf

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU) AN/0432/2024 vom 10.03.2024

Stand: Am 11.03.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

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    Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0432/2024 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Planung eines Lehrschwimmbeckens in der neuen Grundschule in Rondorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von Bündnis90 / Die Grünen, CDU, SPD und FDP bitten, den folgenden ge- meinsamen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) am 11.03.2024 zu setzen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauf- tragen, in dem demnächst zur Ausschreibung anstehenden Neubau einer Grundschule in Rondorf-Nordwest ein Lehrschwimmbecken in den Anforderungskatalog mit aufzunehmen, das in den außerschulischen Zeiten weiteren Nutzergruppen zu Verfügung stehen kann. Begründung: Laut Mitteilung der Verwaltung 0460/2024 sieht die KölnBäder GmbH kein Bedarf für ein Lehrschwimmbecken. Dies steht in krassem Gegensatz zu allen Informationen, die nun - 2 - schon seit vielen Jahren bekannt sind. Schwimmvereine beklagen sich über zu wenig Was- serzeiten, die Wasserflächen der Kölner Schwimmbäder sind hoffnungslos ausgebucht, El- tern suchen verzweifelt Schwimmkurse für ihre Kinder und der DLRG warnt davor, das ein signifikanter Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen nicht mehr schwimmen kann und die Gefahr des Ertrinkens deutlich gestiegen ist. Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung hat die betroffenen Gremien darüber informiert, dass die KölnBäder GmbH keinen Bedarf für ein Lehrschwimmbecken sieht und keinen Zweifel daran gelassen, dass sie den Schulbau in Kürze europaweit ausschreiben wird, ohne Lehrschwimmbecken (0460/2024). Um seitens der Politik rechtzeitig einen anderslautenden Beschluss herbeizu- führen, bedarf es sofortigen Handelns und erlaubt keinen Aufschub bis zum nächsten Sit- zungstermin, selbst wenn kurzfristig eine außerordentliche Sitzung anberaumt werden würde. Mit freundlichen Grüßen gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer AN/0432/2024 Stand: 18.05.2026 Sachstandsbericht Planung eines Lehrschwimmbeckens in der neuen Grundschule in Rondorf Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.03.2024 8.2.5 Planung eines Lehrschwimmbeckens in der neuen Grundschule in Rondorf, Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftra- gen, in dem demnächst zur Ausschreibung anstehenden Neubau einer Grundschule in Ron- dorf-Nordwest ein Lehrschwimmbecken in den Anforderungskatalog mit aufzunehmen, dass in den außerschulischen Zeiten weiteren Nutzergruppen zur Verfügung stehen kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Gebäudewirtschaft verweist an die Stabsstelle für Schulentwicklung mit Mail vom 10.07.2026 in der Zuständigkeit wie Folgt: Auf Grundlage der aktuellen Einwohnerprognose kann die Verwaltung den Bedarf für die zweite Grundschule im Neubaugebiet Rondorf nicht mehr herleiten und wird dies in der kom- menden Schulentwicklungsplanung (SEP) 2026 darstellen. IV/40 kann daher eher auch eine Aussage über den Bedarf eines Lehrschwimmbeckens tref- fen. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: WV 2027

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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