1698/2019
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Domwichtel I gGmbH"
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Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Domwichtel I gGmbH
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D302-13 AZ14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) Gesellschaftsvertrag der Domwichtel I gGmbH Präambel Kinder sind gleichberechtigte Partner. Mit zunehmender Selbständigkeit kann sich diese Gleichberechtigung zwischen Kindern und Erwachsenen immer stärker zeigen. Je mehr wir den Kindern zutrauen, je selbständiger wir sie sein lassen, je mehr Vertrauen wir in ihre Fähigkeiten haben, desto eher wird die Beziehung zu uns von Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung geprägt sein. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze betreiben wir Kinderkrippen und -tagesstätten. Unsere ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher sind für die Kinder da und sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das Kind steht immer im Mittelpunkt, denn das Wohl des Kindes hat erste Priorität. Feste Tagesgruppen mit beständigen Bezugspersonen geben. dem Kind ein Gefühl von’ Geborgenheit und Sicherheit. Es soll sich geliebt und akzeptiert fühlen. Seine Bedürfnisse werden respektiert. Freies Spiel und kreative Entfaltung sind uns ebenso wichtig wie soziales Erleben -in der Gruppe. Rituale, Feste, Feiern sind ein fester Bestandteil des Tagesablaufes. Rückzugsmöglichkeiten und Ruheplätze werden von uns geschaffen. Spaziergänge in der Natur und die Möglichkeit zum wilden Herumtollen ergänzen unser Angebot. Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Respekt gegenüber seinen Mitmenschen und seiner Umwelt und moralische Werte wie bspw. Ehrlichkeit und Freundschaft leiten uns in unserem Handeln. D302-13 AZ 14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) I. Allgemeine Bestimmungen 51 Firma Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Domwichtel I gGmbH. 8 2Sitz Sitz der Gesellschaft ist‘ xa1n 8 3 Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit 1. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar volksbildnerische, gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel'der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. 2. Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist das Bereitstellen von Kinderkrippenplätzen in Kinderkrippen und -tagesstätten für Kleinst- und Kleinkinder von 3 Monaten bis 6 Jahren in einem strukturellen und organisatorischem Rahmen, der Kinder nicht verwaltet, sondern sie als gleichberechtigte Partner der Erwachsenen sieht und in ihrer Entwicklung zu selbstständigen Personen fördert. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an (+ D302-13 AZ14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. 8 4 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft ‘erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger für die Bundesrepublik Deutschland. II. Stammkapital, Stammeinlagen, Geschäftsanteile 8 5 Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). Es werden 25.000 Geschäftsanteile (Nr. 1 bis 25.000) zu je 1,00 € gebildet. 8 6 Stammeinlage, Geschäftsanteile 1. Von diesem Stammkapital hat die Gesellschafterin GEVE - Gesellschaft für die Planung und Verwaltung sozialer Einrichtungen mbH & Co, KG folgende Stammeinlagen übernommen: Geschäftsanteile Nr. 1 - 25.000 im Nennwert von je 1,00 Euro Gesamtbetrag Euro 25.000,00 2. Die Stammeinlagen werden in Geld erbracht und sofort vollständig eingezahlt. D302-13 AZ14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) III. Geschäftsführer, Geschäftsführung und Vertretung 87 Geschäftsführer 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. 2. Die Geschäftsführer werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen. 3. Die Zuständigkeit für Abschluss, Änderung und Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern obliegt der Gesellschafterversammlung. 8 8 Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftsvertrag in seiner jeweils aktuellen Fassung sowie den. Beschlüssen der Gesellschafter zu führen. 2. Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen. 8 9 Vertretung 1. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. D302-13 AZ14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) 2. Die Gesellschafter können einen Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des $ 181 BGB befreien, IV. Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse 8 10 Gesellschafterversammlungen 1. Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer einberufen. Jeder Geschäftsführer ist allein einberufungsberechtigt. 2. Die Einberufung erfolgt durch eingeschriebenen Brief an jeden Gesellschafter unter Angabe von Ort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen bei ordentlichen Gesellschafterversammlungen und von mindestens zwei Wochen bei "außerordentlichen Gesellschafterversammlungen; bei Eilbedürftigkeit kann die Einberufung mit angemessen kürzerer Frist erfolgen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem der Aufgabe zur Post folgenden Tag. Der Tag der Versammlung wird bei Berechnung der Frist nicht mitgezählt. 3. Eine Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 51 % des Stammkapitals vertreten sind. Sind weniger als 51 % des Stammkapitals vertreten, ist unter Beachtung von Abs, 2 unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf das vertretene Stammkapital beschlussfähig, falls hierauf in der Einberufung hingewiesen wird. 4. Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt. Die Versammlung wählt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Vorsitzenden. Dieser leitet die Versammlung. 1 D302-13 AZ 14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) "5. Sind sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten und mit der Beschlussfassung einverstanden, so können Beschlüsse auch dann gefasst werden, wenn die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten worden sind. 6. Soweit über die Verhandlungen der Gesellschafterversammlung nicht eine notarielle Niederschrift aufgenommen wird, ist über den Verlauf der Versammlung (zu Beweiszwecken, nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung) eine Niederschrift anzufertigen, in welcher Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse der Gesellschafter anzugeben sind. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Jedem Gesellschafter ist eine Abschrift der Niederschrift zu übersenden. 8 11 Gesellschafterbeschlüsse 1. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. Außerhalb von Versammlungen können sie, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, sowohl durch Stimmabgabe in Schriftform (8 126 BGB), in elektronischer Form (8 126 a BGB) oder in Textform (8 126 b BGB) als auch durch mündliche - auch fernmündliche - Abstimmung gefasst werden, wenn sich jeder Gesellschafter mit der zu treffenden Bestimmung einverstanden erklärt oder der Abstimmung in diesem Verfahren zustimmt. 2. Soweit über Gesellschafterbeschlüsse nicht eine notarielle Niederschrift aufgenommen wird, ist über jeden außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefassten Beschluss(zu Beweiszwecken, nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung) unverzüglich eine Niederschrift anzufertigen, welche den Tag und die Form der D302-13 AZ 14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) Beschlussfassung, den Inhalt des Beschlusses und die Stimmabgaben anzugeben hat. Die Niederschrift ist jedem Gesellschafter abschriftlich unverzüglich zuzusenden. 3. Gesellschafterbeschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftervertrag eine größere Mehrheit vorsehen. Jeder 'Geschäftsanteil gewährt eine Stimme. Stimmenthaltungen zählen als Nein-Stimmen. V. Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Lagebericht und Ergebnisverwendung 8 12 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31.12. dieses Jahres. $ 13 Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung 1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei Ausschieden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eigenen Kapitalanteile und den gemeinen Wert der geleisteten Sacheinlage zurück. D302-13 AZ 14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) a) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang) und - falls ihnen dies durch Gesellschafterbeschluss aufgegeben wird - den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen und den Gesellschaftern, soweit ein Gewinn erzielt worden ist, mit ihrem Ergebnisverwendungsvorschlag vorzulegen. . Die Gesellschafter haben innerhalb der gesetzlichen Fristen über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Ein . Gewinnbezugsrecht der Gesellschafter ist ebenso ausgeschlossen wie sonstige Zuwendungen an die Gesellschafter. . Beschlüsse, Beträge in die Gewinnrücklagen einzustellen oder als Gewinn vorzutragen, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, VI. Einziehung von Geschäftsanteilen 8 14 Einziehung (Amortisation) . Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen ist zulässig. . Die Einziehung des Geschäftsanteiles eines Gesellschafters ohne dessen Zustimmung ist zulässig, wenn der Geschäftsanteil von einem Gläubiger des Gesellschafters gepfändet oder sonst wie in diesen vollstreckt wird und die D302-13 AZ 14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten, spätestens bis zur Verwertung des Geschäftsanteils, aufgehoben wird; b) über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder der Gesellschafter die Richtigkeit seines Vermögensverzeichnisses an Eides Statt zu versichern hat; c) in der Person des Gesellschafters ein seine Ausschließung rechtfertigender Grund vorliegt; oder d) der Gesellschafter Auflösungsklage erhebt oder seinen Austritt aus der Gesellschaft erklärt. << 3. Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so ist die Einziehung gemäß Abs. 2 auch zulässig, wen deren Voraussetzungen nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen. 4. Die Einziehung bedarf eines Gesellschafterbeschlusses, der mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird. Dem betroffenen Gesellschafter steht kein Stimmrecht zu. Die Einziehung wird durch die Geschäftsführung erklärt. Sie wird wirksam mit Zugang dieser Erklärung bei dem betroffenen Gesellschafter, unabhängig davon, wann die Einziehungsvergütung gemäß Abs. 5 entrichtet wird. 5. Die Einziehung erfolgt gegen Zahlung einer Vergütung in Höhe des gemeinen Wertes der anteiligen Stammkapitals. 55 D302-13 AZ14/13 . Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) VII. Dauer der Gesellschaft 8 15 Dauer Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Welfenwichtel UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister HRB 24275 beim Amtsgericht Wiesbaden, geschäftsansässig Parkstr. 71 - 73, 65191 Wiesbaden, die es unwiderruflich und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. VII, Schlussbestimmungen $ 16 Gründungsaufwand Die Gesellschaft trägt die mit ihrer Gründung verbundenen Kosten der Eintragung und Bekanntmachung (Gründungsaufwand) in Höhe von insgesamt höchstens € 3.000,--. 8 17 Schriftform Alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, 10 D302-13 AZ 14/13 Domwichtel I gGmbH (09.04.2013) soweit nicht kraft Gesetzes notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. 8 18 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages nichtig oder unwirksam sein bzw. nichtig oder unwirksam werden, so gelten die übrigen Vertragsbestimmungen weiterhin. Die ungültige Bestimmung ist durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter möglichst so zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen bzw. nichtigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn sich bei Durchführung des Gesellschaftsvertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbart. ls (Dieser Gesellschaftsvertrag besteht aus 11 Seiten) 11
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1698/2019 Freigabedatum 29.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Domwichtel I gGmbH" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Domwichtel I gGmbH“, Buchfinkenstr. 16-20, 50997 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 Jugendhilfeausschuss 02.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die „Domwichtel I gGmbH“ wurde am 08.02.2013 mit Sitz in Wiesbaden gegründet (HRB 27243) und verlegte ihren Sitz mit Datum vom 15.11.2018 nach Köln. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter HRB-Nr. 96237 eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in der Buchfinkenstr. 16-20, 50997 Köln. Die Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Unternehmensgegenstand und Zweck der „Domwichtel I gGmbH“ ist gemäß § 3.2 des Gesellschaftsvertrages das Bereitstellen von Kinderkrippenplätzen in Kinderkrippen und – tagesstätten für Kleinst- und Kleinkinder von 3 Monaten bis 6 Jahren. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII ist somit im Gesellschaftsvertrag dokumentiert. Die „Domwichtel I gGmbH“ möchte den Betrieb der Kindertagesstätten im Stadtgebiet Köln, die sich derzeit in der Trägerschaft des „Welfenwichtel e.V.“ befinden, übernehmen. Unter dieser Trägerschaft wurde im November 2017 die erste Kindertagesstätte in Köln-Godorf eröffnet, eine weitere Kindertageseinrichtung hat in Köln-Porz den Betrieb aufgenommen. Das pädagogische Konzept ist inhaltlich in sich schlüssig, berücksichtigt alle erforderlichen pädagogischen Standards und orientiert sich sowohl an den demokratischen Grundwerten wie auch an den Kinderrechten. Ein Schutzkonzept zum Umgang mit Verdacht und Kenntnis von Kindeswohlgefährdung liegt vor. Die Gesellschaft möchte mit der Übernahme der Trägerschaft, ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) erhalten. Ein Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO vom Finanzamt Wiesbaden I liegt mit Datum vom 14.12.2015 vor. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Für den Geschäftsführer Herrn Ralf Jäckel liegt ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG ohne Eintragungen vor. Die Gesellschaft gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Sie lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass sie im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Die Konzeption und der Gesellschaftsvertrag sind als Anlagen 2 und 3 unter Session -Nr. 1698/2019 zur Einsichtnahme hinterlegt . Begründung der Dringlichkeit BV 2: Die Anhörung in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) am 03.06.2019 ist zwingend notwendig, damit der Beschluss des Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie noch vor dem Beginn des neuen KiTa-Jahres gefasst werden kann.
Anlage 2 Päd. Konzeption Domwichtel I gGmbH
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Pädagogisches Konzept der Kindertagesstätten „Domwichtel“ Pädagogik und Qualität Unser pädagogisches Konzept steht im Einklang mit unserem Qualitätshandbuch welches jedes Jahr vom Träger und der Leitung der Einrichtung auf den aktuellsten Stand gebracht wird. Kinder lernen ihr Leben Ein Kind, ständig benörgelt und bekrittelt, es lernt, andere zu verachten. Ein Kind, ständig der Böswilligkeit verdächtigt, es lernt gegen andere zu kämpfen. Ein Kind, ständig lächerlich gemacht und bloßgestellt, es lernt, sich nichts zuzutrauen. Ein Kind, ständig in seinen Gefühlen beschämt, es lernt, sich schuldig zu fühlen. Ein Kind, auch mit seinen Unarten ertragen, es lernt, geduldig zu sein. Ein Kind, ermutigen zum Wagnis, es lernt, zu vertrauen. Ein Kind, für seinen Einsatz gelobt, es lernt, den anderen zu schätzen. Ein Kind, fair als Partner behandeln, es lernt, gerecht zu sein. Ein Kind, beschützt in der Verlässlichkeit seiner Welt, es lernt, den Glauben an das Gute. Ein Kind, angenommen in gegenseitiger Anerkennung, es lernt, sich für wertvoll zu halten. Ein Kind, geboren in Freundlichkeit und Zuneigung, es lemt, die Liebe in der Welt zu entdecken. Dorothy Law Nolte Grundwerte Kinder sind gleichberechtigte Partner. Mit zunehmender Selbständigkeit kann sich diese Gleichberechtigung zwischen Kindem und Erwachsenen immer stärker zeigen. Je mehr wir den Kindern zutrauen, je selbständiger wir sie sein lassen, je mehr Vertrauen wir in ihre Fähigkeiten haben, desto eher wird die Beziehung zu uns von Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung geprägt sein. Die ausgebildeten Erzieherinnen sind für die Kinder da und sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das Kind steht immer im Mittelpunkt, denn das Wohl des Kindes hat erste Priorität. Feste Tagesgruppen mit beständigen Bezugspersonen geben dem Kind ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit. Es soll sich geliebt und akzeptiert fühlen. Seine Bedürfnisse werden respektiert. Freies Spiel und kreative Entfaltung sind uns ebenso wichtig wie soziales Erleben in der Gruppe. Rituale, Feste, Feiern sind ein fester Bestandteil des Tagesablaufes. Rückzugsmöglichkeiten und Ruheplätze sind vorhanden, Spaziergänge in der Natur und die Möglichkeit zum wilden Herumtollen ergänzen das Angebot. Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Respekt gegenüber seinen Mitmenschen und seiner Umwelt und moralische Werte wie z.B. Ehrlichkeit und Freundschaft leiten uns in unserem Handeln. Partizipation Um den Rechten der Kinder einen geeigneten Rahmen zu ermöglichen, bieten wir in unserer Einrichtung folgende Beteiligungsverfahren nach $ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SBB ViIll an: - Portfolio - Kinderkonferenz - Morgenkreis - Beobachtung - Austausch mit Eltern Wir versuchen täglich die Stärken, Interessen und Bedürfnisse der Kinder zu beobachten, zu kennen und zu berücksichtigen. Die Entwicklungsschritte der Kinder werden von den Erziehern in Form von Portfolio und Lerngeschichten dokumentiert. In der Bildungsvereinbarung NRW werden Kinder als Co Konstrukteur ihrer Bildung und Erziehung gesehen. Lernen findet durch Zusammenarbeit statt. Neue Inhalte und Ideen werden gemeinsam entwickelt, Fragen und Probleme werden gemeinsam gelöst. Allgemeine Zielsetzungen Erziehung Der Kindertagesstätte schafft eine angenehme Atmosphäre. Vertrauen zwischen Eltern, Erzieher/innen und Kind ist unumgänglich. Ziele der Kindertagesstätte sind es, dem Kind ein Gefühl des Wohlbefindens zu geben, ihm gegenüber Freiraum zu lassen und gemeinsame Aktivitäten sowie eine individuelle Betreuung zu fördern. Mit einem klaren Tagesablauf mit verbindlichen Verhaltensregeln (kein Schlagen, keine Intrigen, kein Verpetzen) und als wichtigstes Erziehungsmittel die Vorbildfunktion der Mitarbeiterinnen, wollen wir den Kindern einen optimalen Rahmen für ihre Entwicklung bieten. Die Kindertagesstätte sorgt für eine individuelle, ganzheitliche Entwicklung des Kindes. Das versuchen wir durch viel Einfühlungsvermögen und Geduld zu erreichen. Wir setzen alles daran, etwaige Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig zu erfassen und nach Absprache mit den Eltern notwendige Maßnahmen einzuleiten. Die Kindertagesstätte berät und unterstützt die Eltern bei Erziehungsfragen. Zusammenarbeit - Kindertagesstätte und Eltern Die Kindertagesstätte legt Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. Diese wird erreicht durch regelmäßigen Kontakt in Form von Einzelgesprächen, Elternabenden und kurzen Gesprächen beim Bringen bzw. Abholen. Bei Aktivitäten der Kindertagesstätte werden Eltern gerne mit einbezogen. 2 Pädagogische Grundsätze Rechte der Kinder Kinder haben Rechte, nämlich das Recht --so akzeptiert zu werden, wie sie sind -- auf aktive, positive Zuwendung -- auf Auseinandersetzungen mit Erwachsenen und Kindern -- auf Gemeinschaft und Solidarität in der Gruppe -- auf ungestörtes Spielen und darauf, sich die Spielgefährten selbst auszusuchen -- auf selbstbewusste, verantwortungsvolle und engagierte Bezugspersonen -- vielfältige Erfahrungen selbst zu machen -- zu forschen und zu experimentieren -- auf Phantasie und eigene Welten -- zu lernen mit Gefahr umzugehen -- die Konsequenzen des eigenen Verhaltens zu erfahren und zu lernen -- auf kindgerechte, anregungsreiche und gestaltbare Umgebung. Die Aufgabe der Kindertagesstätte ist es, auf die Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes zu achten, jedes Kind als eigene Persönlichkeit zu sehen, es seinem Alter, seinen Fähigkeiten und seinen Neigungen entsprechend zu fördern. Insbesondere ist der individuellen, seelischen, geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung Beachtung zu schenken. Seelische Aspekte Das Kind darf fröhlich und traurig sein, jederzeit seinen Gefühlen Ausdruck geben. Wut, Furcht, Trauer, Freude und Liebe ausleben und zeigen. Kinder lernen, ihre Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken. Die Balance zwischen Beteiligung und Rückzug lernen sie im Kindertagesstätten Alltag. Damit haben sie die Möglichkeit sich selber kennen zu lernen. Sie entwickeln eine gute Selbstkompetenz. Die Erzieherin nimmt sich Zeit zum Zuhören und Verstehen wollen. Die Kinder haben jederzeit die Möglichkeit ihre Bedürfnisse zu äußern und persönliche Gespräche mit den Erziehern zu führen. Sie fühlt mit, nimmt das Kind auf den Arm, kuschelt mit ihm, tröstet es, nimmt es ernst, spricht zu ihm, damit das Kind Selbstvertrauen gewinnen kann. Geistige Aspekte Die Erlebnis-, Denk- und Wahrnehmungsfähigkeit wird durch verschiedene Angebote gefördert. Die Sprache und das Ausdrucksvermögen werden gefördert durch Geschichten erzählen, Rollenspiele, Singen, Rhythmik, Musik und Malen. Ziel unserer täglichen Arbeit ist es, jedes Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit so zu stärken, zu unterstützen und zu begleiten, dass es sich in seiner Lebenswelt zunehmend selbstständig zurecht zu finden und in ihr bestehen kann. Unsere Kinder lernen Schritt für Schritt ihre Lebenssituation selbstbestimmt, sachgerecht und solidarisch zu bewältigen. Ihre Entwicklung wird durch Erfahrungen, Erlebnisse und Herausforderungen im Kindertagesstätten Alltag gefördert. Das Zusammenleben der Kinder in altersgemischten Gruppen fordert zu einem verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Umgang miteinander heraus. Durch Aktivitäten wie freies Spiel, Erlebnisse in der Natur, Spaziergänge und Ausflüge, beim Werken mit Natur- und Sinnesmaterialien und beim Mithelfen der Mahlzeitenzubereitung wird die Phantasie 3 und Kreativität angeregt und unterstützt. In den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte stehen verschiedene Materialien zur Verfügung, welche die individuelle Kreativität der Kinder fördern, indem sie genügend Freiraum bekommen, diese Materialien kennen zu lernen und mit ihnen zu experimentieren. Wir greifen die Phantasien und Ideen der Kinder auf und beziehen diese spielerisch in die verschiedenen Aktivitäten mit ein. Vermuten wir bei den Kindern Auffälligkeiten in einem dieser Bereiche, suchen wir das Gespräch mit den Eltern und machen sie auf die verschiedenen Möglichkeiten der speziellen Förderung (Frühförderung, Krankengymnastik, Logopädie etc.) aufmerksam. Körperliche Aspekte Die Grundbedürfnisse des Kindes nach Essen, Bewegung, Ruhe, Körperpflege und Kleidung werden in der Gestaltung des Alltags berücksichtigt. Der Tagesablauf soll ein gesundes Maß an körperlicher Aktivität und Entspannung enthalten. Attraktionen und Ruhe wechseln sich ab. Die Bewegung in der Natur soll ein wichtiger Teil unsere Kindertagesstätten alltags sein. Wir wollen den Kindern ermöglichen, herumzutollen, schmutzig zu werden und sinnvolle Erfahrungen im Freien zu machen. Dafür nutzen wir täglich unser Außengelände. Zusätzlich bietet der nahe gelegene Kulturpark den Kindern die Möglichkeit, ihren Bewegungsdrang auszuleben. Jede Gruppe hat weiterhin die Möglichkeit mit den vorhandenen Krippenwagen Ausflüge in die nähere Umgebung zu unternehmen. Zudem werden im Bewegungsraum, oder auch im Gruppenraum, durch die Erzieher immer wieder neue Bewegungsangebote durch wechselnde Bewegungslandschaften bereitgestellt. Besonderen Wert legen wir auf eine gesunde und vollwertige Ernährung. Die Kinder dürfen keine zuckerhaltigen Süßigkeiten, Fast Food, sowie zuckerhaltige Getränke mitbringen. Die Kinder werden angeregt selbstständig die Speisen und Getränke zu nehmen. Sie sollten alle Speisen probieren, sie werden jedoch nicht gezwungen, etwas zu essen, das ihnen nicht schmeckt. Es wird darauf geachtet, dass mit dem Essen nicht gespielt wird. Nach dem Essen werden Zähne geputzt. Es gibt gemeinsame Tischzeiten, in denen alle gemeinsam am Tisch sitzen. Soziale Aspekte Im Zusammensein in der Gruppe entwickeln die Kinder intensive Beziehungen zueinander. Sie erproben Verhaltensweisen und lemen, sich angemessen auszudrücken. Beim Spielen in altersgemischten Gruppen lernen und lehren die Kinder auch Fürsorge und Selbstbehauptung. Die Gruppe bietet den Kindern die Möglichkeit, konstruktives Konfliktverhalten zu üben. Beziehungsfähigkeit, Verbindlichkeit und Respekt werden erlernt. Die Dualität zwischen Ich und Du begleitet jedes Kind im Kindertagesstätten Alltag- ein Prozess, der den Boden für eine hohe Sozialkompetenz schafft. Darüber hinaus sind das Miteinander in der Gemeinschaft, altersentsprechende Selbständigkeit und Selbstsicherheit von großer Bedeutung. Selbständigkeit kann man am wirkungsvollsten im Alltäglichen erlernen und fördem (z.B. beim Essen, An- und Ausziehen, Händewaschen usw.) In diesem 4 Y Zusammenhang ist es wichtig, den Kindern die Gelegenheit zur Selbstbestimmung und eigene Entscheidungen zu ermöglichen. Daneben entwickelt das Kind ein gesundes Selbstbewusstsein, Selbstsicherheit, Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit Konflikte auszutragen. Dies kann noch gefestigt werden durch Geborgenheit in der Gruppe, gegenseitige Rücksichtnahme, Einfühlungs-Vermögen, Lob für Dinge, die schon beherrscht werden und das Vergeben kleiner Aufträge und Aufgaben. Es soll sich geliebt und akzeptiert fühlen. Seine Bedürfnisse werden respektiert. Freies Spiel und kreative Entfaltung sind uns ebenso wichtig. Rückzugsmöglichkeiten und Ruheplätze sind vorhanden, Spaziergänge in der Natur und die Möglichkeit zum wilden Herumtollen ergänzen das Angebot. Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Respekt gegenüber seinen Mitmenschen und seiner Umwelt und moralische Werte wie bspw. Ehrlichkeit und Freundschaft leiten uns in unserem Handeln. Projekte Im Rahmen von Projekten beschäftigen sich die Kinder vertieft mit einer für sie besonders interessanten Problematik. Das können Erlebnisse der Kinder, spontane Ideen oder das Interesse an einem Sachthema sein, aber auch Themen, die durch die Erzieher/innen auf der Grundlage des Rahmenplans angeregt werden. Die Planung von Projekten muss ausreichend Handlungsspielraum für die ganzheitliche Förderung des Kindes lassen und sich eng an seiner Lebenswelt orientieren. Von Anfang an werden die Kinder in die Projektplanung eingebunden. Gemeinsam wird überlegt, was die Gruppe alles machen und unternehmen könnte, was an Materialien benötigt wird, ob Fachleute befragt werden sollen, oder wohin Ausflüge gehen könnten. Die Kinder erleben, dass ihre Wünsche, Ideen und Meinungen wichtig sind und bei der Durchführung von Projekten berücksichtigt werden. Was wiederum ihr Interesse an der Thematik verstärkt. Den Abschluss des Projektes kann eine Präsentation der Arbeitsergebnisse bilden. Die Kinder lernen dabei, die gesammelten Informationen und Erfahrungen unter anderem in Form von Bildern oder Sammlungen zu dokumentieren und anderen Menschen vorzustellen. Freispielzeit Die Kinder können mit Hilfe der Erzieher/innen innerhalb der vorbereiteten Umgebung ihren Lerngegenstand aus den Bereichen Sprache, Mathematik oder lebenspraktische Bereiche auswählen. Ansonsten dürfen die Kinder selbst entscheiden, wo, mit wem, was und wie lange sie spielen möchten. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Tages um: -- Rücksichtnahme zu erlernen und zu üben -- eigene Ideen zu verwirklichen -- eigene Erlebnisse zu verarbeiten -- Eigenmotivation zu entwickeln -- aktive und passive Phasen selbst zu bestimmen -- Spielpartner selbst auswählen -- Gelerntes zu vertiefen und zu wiederholen -- Sozialverhalten aufzubauen -- Konfliktfähigkeit zu erlernen -- Dauerhaft passive Kinder werden zum Spiel angeregt. Die Anregungen sollen den Kindern: -- neue Ideen für ihr eigenes N Spiel liefern -- ihre Kreativität fördern und unterstützen -- Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln Zeit der Entspannung Nach dem Mittagessen nutzen die Kinder die Zeit der Entspannung, um zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen. Insbesondere die jüngeren Kinder nutzen die Zeit der Entspannung für einen Mittagsschlaf. Wer nicht schlafen kann oder möchte, beschäftigt sich in dieser Zeit ruhig und leise. So können in dieser Zeit Bücher betrachtet, Geschichten erzählt und vorgelesen werden. Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen Die pädagogische Arbeit in einer Kindertagesstätte verstehen wir als Prozess der Mitarbeiter/innen und auch der Kinder. Das gemeinsame Lernen spielt sich weitgehend auf der Beziehungsebene ab. Teamsitzungen und Fortbildungstage sind Instrumente, in denen der Austausch über die tägliche pädagogische Arbeit stattfinden soll. Um die Qualität unserer pädagogischen Arbeit dauerhaft zu gewährleisten und weiter zu entwickeln, finden jährliche Konzeptionstage statt. Ebenso haben wir jährliche Mitarbeitergespräche, Fortbildungsveranstaltungen, die Möglichkeiten zur Supervision, sowie ein ständig überarbeitetes Qualitätshandbuch. Feste feiern in der Kindertagesstätte Obwohl wir eine nicht-konfessionelle Kindertagesstätte sind, wollen wir Feste wie Ostern, St. Martin, Nikolaus, Weihnachten und Fasching feiern. Feste sind für uns wichtige Höhepunkte im Kindertagesstätten Alltag, da sie gemeinschaftsbildend sind, Kreativität fördern und Fähigkeiten und Fertigkeiten aktivieren. Hier sollen zum Teil auch die Eltern mit einbezogen werden. Bilinguales Konzept der Domwichtel Vorwort Kinder wachsen heute in einer multikulturellen Gesellschaft auf. Viele Kinder leben schon in zweisprachigen Familien. Durch die Globalisierung und das Zusarmmenwachsen der Kulturen werden an zukünftige Generationen immer mehr Anforderungen gestellt werden. Gegenüber dem Ausland haben wir in Deutschland im Bereich der frühkindlichen Bildung noch enormen Nachholbedarf. Neueste Erkenntnisse aus der Hirmforschung bestätigen die Wichtigkeit dieses Angebotes. Das Gehirn von Kindern entfaltet sechs bis zehn Monate nach der Geburt seine höchste Kapazität. Man spricht von so genannten Sprachfenstern. Konfrontiert man Kinder in diesem Alter mit einer zweiten, dritten oder vierten Sprache wird die Kapazität erhalten. Das Angebot der bilingualen Gruppe richtet sich sowohl an Kinder, die schon bilingual aufwachsen, als auch an Mono Linguale Kinder. Nicht das Erlernen, sondern das Kennenlernen einer anderen Sprache und die Förderung einer Weltoffenheit gegenüber anderen Kulturen stehen im Vordergrund. Mit dem Angebot einer bilingualen Gruppe wollen wir eine neue Möglichkeit für ein frühkindliches Bildungsangebot schaffen. Was bedeutet bilingual In einer bilingualen Kindertagesstätte lernen die Kinder auf natürliche Weise im Alltag die Sprache kennen. Das Konzept orientiert sich weitgehend am pädagogischen Prinzip der Immersion nach Prof. Dr. Henning Wode aus Kiel. Immersion bedeutet so viel wie "Eintauchen" oder auch "Sprachbad". Die Vermittlung von Fremdsprachen durch Immersion eignet sich für alle Kinder. Es überfordert sie nicht, sondern unterstützt die kognitive Entwicklung und wirkt sich positiv auf die Muttersprache aus. Die Kinder werden in ein fremdsprachiges Umfeld versetzt, in dem sie - beiläufig - die fremde Sprache erwerben. Ein Grundprinzip der Immersion ist das Konzept " eine Person - eine Sprache". Durch eine muttersprachliche Erzieherin, die ausschließlich in ihrer Muttersprache kommuniziert, unterstützt durch Gestik und Mimik, kommen die Kinder täglich in Kontakt und können in ihr Sprachbad eintauchen. Das Spiel und das Zusammenleben in der Gruppe sind die Basis für Sprachbegegnungen. Auf spielerische Weise, zwanglos und ohne jeden Leistungsdruck kommen die Kinder mit der neuen Sprache in Berührung. Spiele, Lieder oder Angebote bilden hier ebenso einen Rahmen wie die täglichen Mahlzeiten. Es ist uns ein Anliegen, dass die Kinder durch Feste, Traditionen, Märchen und Lieder, die deutsche, englische und spanische/ lateinamerikanische Kultur kennen lernen, erleben und letztendlich auch begreifen. Wir wollen den Kindern mit Spaß und ohne Druck ein positives Gefühl für die Sprache und ihrer Klangwelt mitgeben und dazu beitragen sich zu weltoffenen, selbstbewussten Menschen zu entwickeln. Vorgehensweise - Wie wir arbeiten Die Kinder der bilingualen Gruppe werden von zwei unterschiedlich muttersprachlichen Erzieherinnen betreut. Jede Erzieherin spricht konsequent in ihrer Muttersprache. Das Konzept und die pädagogischen Ziele des Kindergartens werden berücksichtigt. Die beiden Sprachen werden völlig gleichwertig nebeneinander gesprochen. Die sprachliche Umwelt wird aktiv gestaltet und genutzt. Regelmäßig werden die Eltern von unseren dokumentierten Sprachbeobachtungen und Entwicklungsprozessen unterrichtet. Auch die Eltern sollen bei themenbezogenen Elternnachmittagen die Gelegenheit erhalten die Kultur und Sprache kennen zu lernen und gemeinsam schöne Momente erleben. Vorteile - Englisch bzw. Spanisch ist eine der wichtigsten Weltsprachen - bis ins Grundschulalter erlernen Kinder mit Leichtigkeit mehrere Sprachen simultan - frühe Berührung mit einer fremden Sprache fördert die kognitive Entwicklung und lässt Kinder kreativer und geistig flexibler werden - durch Phonologie und Intonation einer fremden Sprache werden die Kinder sprachgewandter - interkulturelle Kompetenzen werden gefördert - Sensibilität, Selbstbewusstsein, soziale Kompetenz, Toleranz, Offenheit, Anpassungsfähigkeit und Sinn für die Beteiligung als grundlegenden Wert sind besonders ausgeprägt Füg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1698/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.05.2019
- Erstellt
- 13.05.2019 17:13