Mandari Insight

1698/2019

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Domwichtel I gGmbH"

Beschlussvorlage Ausschuss 29.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 02.07.2019, TOP 2.1.1

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Domwichtel I gGmbH

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Päd. Konzeption Domwichtel I gGmbH

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Domwichtel I gGmbH

14010 Zeichen

D302-13 AZ14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

Gesellschaftsvertrag
der
Domwichtel I gGmbH

Präambel

Kinder sind gleichberechtigte Partner. Mit zunehmender
Selbständigkeit kann sich diese Gleichberechtigung zwischen Kindern
und Erwachsenen immer stärker zeigen. Je mehr wir den Kindern
zutrauen, je selbständiger wir sie sein lassen, je mehr Vertrauen wir
in ihre Fähigkeiten haben, desto eher wird die Beziehung zu uns von
Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung geprägt sein.

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze betreiben wir
Kinderkrippen und -tagesstätten.

Unsere ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher sind für die Kinder
da und sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das Kind steht immer
im Mittelpunkt, denn das Wohl des Kindes hat erste Priorität. Feste
Tagesgruppen mit beständigen Bezugspersonen geben. dem Kind ein
Gefühl von’ Geborgenheit und Sicherheit. Es soll sich geliebt und
akzeptiert fühlen. Seine Bedürfnisse werden respektiert. Freies Spiel
und kreative Entfaltung sind uns ebenso wichtig wie soziales Erleben
-in der Gruppe. Rituale, Feste, Feiern sind ein fester Bestandteil des
Tagesablaufes. Rückzugsmöglichkeiten und Ruheplätze werden von
uns geschaffen. Spaziergänge in der Natur und die Möglichkeit zum
wilden Herumtollen ergänzen unser Angebot.

Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Respekt gegenüber
seinen Mitmenschen und seiner Umwelt und moralische Werte wie
bspw. Ehrlichkeit und Freundschaft leiten uns in unserem Handeln.

D302-13 AZ 14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

I. Allgemeine Bestimmungen
51 Firma

Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter

Haftung unter der Firma
Domwichtel I gGmbH.
8 2Sitz
Sitz der Gesellschaft ist‘ xa1n
8 3 Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit

1. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar volksbildnerische, gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist
selbstlos tätig; die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel'der Gesellschaft dürfen nur
für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

2. Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist
das Bereitstellen von Kinderkrippenplätzen in Kinderkrippen und
-tagesstätten für Kleinst- und Kleinkinder von 3 Monaten bis 6 Jahren
in einem strukturellen und organisatorischem Rahmen, der Kinder
nicht verwaltet, sondern sie als gleichberechtigte Partner der
Erwachsenen sieht und in ihrer Entwicklung zu selbstständigen

Personen fördert.

3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet
sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an

(+

D302-13 AZ14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

8 4 Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft ‘erfolgen nur im

elektronischen Bundesanzeiger für die Bundesrepublik Deutschland.
II. Stammkapital, Stammeinlagen, Geschäftsanteile

8 5 Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € (in Worten:

fünfundzwanzigtausend Euro).

Es werden 25.000 Geschäftsanteile (Nr. 1 bis 25.000) zu je 1,00 €

gebildet.

8 6 Stammeinlage, Geschäftsanteile

1. Von diesem Stammkapital hat die Gesellschafterin

GEVE - Gesellschaft für die Planung und Verwaltung sozialer
Einrichtungen mbH & Co, KG

folgende Stammeinlagen übernommen:
Geschäftsanteile Nr. 1 - 25.000

im Nennwert von je 1,00 Euro Gesamtbetrag Euro 25.000,00

2. Die Stammeinlagen werden in Geld erbracht und sofort vollständig

eingezahlt.

D302-13 AZ14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

III. Geschäftsführer, Geschäftsführung und Vertretung
87 Geschäftsführer
1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

2. Die Geschäftsführer werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt
und abberufen.

3. Die Zuständigkeit für Abschluss, Änderung und Beendigung von
Dienstverträgen mit Geschäftsführern obliegt der
Gesellschafterversammlung.

8 8 Geschäftsführung

1. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft
in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftsvertrag in
seiner jeweils aktuellen Fassung sowie den. Beschlüssen der

Gesellschafter zu führen.

2. Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch
Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen.

8 9 Vertretung

1. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten,
wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter
ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Sonst wird die
Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen

vertreten.

D302-13 AZ14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

2. Die Gesellschafter können einen Geschäftsführer durch
Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des $ 181 BGB

befreien,

IV. Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse
8 10 Gesellschafterversammlungen

1. Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer
einberufen. Jeder Geschäftsführer ist allein einberufungsberechtigt.

2. Die Einberufung erfolgt durch eingeschriebenen Brief an jeden
Gesellschafter unter Angabe von Ort, Tag, Zeit und Tagesordnung
mit einer Frist von mindestens vier Wochen bei ordentlichen
Gesellschafterversammlungen und von mindestens zwei Wochen bei
"außerordentlichen Gesellschafterversammlungen; bei Eilbedürftigkeit
kann die Einberufung mit angemessen kürzerer Frist erfolgen. Der
Lauf der Frist beginnt mit dem der Aufgabe zur Post folgenden Tag.
Der Tag der Versammlung wird bei Berechnung der Frist nicht
mitgezählt.

3. Eine Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn
mindestens 51 % des Stammkapitals vertreten sind. Sind weniger als
51 % des Stammkapitals vertreten, ist unter Beachtung von Abs, 2
unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher
Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf das
vertretene Stammkapital beschlussfähig, falls hierauf in der
Einberufung hingewiesen wird.

4. Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt.
Die Versammlung wählt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen

einen Vorsitzenden. Dieser leitet die Versammlung.

1

D302-13 AZ 14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

"5. Sind sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten und mit der
Beschlussfassung einverstanden, so können Beschlüsse auch dann
gefasst werden, wenn die für die Einberufung und Ankündigung
geltenden gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Vorschriften
nicht eingehalten worden sind.

6. Soweit über die Verhandlungen der Gesellschafterversammlung nicht
eine notarielle Niederschrift aufgenommen wird, ist über den Verlauf
der Versammlung (zu Beweiszwecken, nicht als
Wirksamkeitsvoraussetzung) eine Niederschrift anzufertigen, in
welcher Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände
der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die
Beschlüsse der Gesellschafter anzugeben sind. Die Niederschrift ist
vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Jedem Gesellschafter ist eine
Abschrift der Niederschrift zu übersenden.

8 11 Gesellschafterbeschlüsse

1. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
Außerhalb von Versammlungen können sie, soweit nicht zwingendes
Recht eine andere Form vorschreibt, sowohl durch Stimmabgabe in
Schriftform (8 126 BGB), in elektronischer Form (8 126 a BGB) oder
in Textform (8 126 b BGB) als auch durch mündliche - auch
fernmündliche - Abstimmung gefasst werden, wenn sich jeder
Gesellschafter mit der zu treffenden Bestimmung einverstanden

erklärt oder der Abstimmung in diesem Verfahren zustimmt.

2. Soweit über Gesellschafterbeschlüsse nicht eine notarielle
Niederschrift aufgenommen wird, ist über jeden außerhalb von
Gesellschafterversammlungen gefassten Beschluss(zu
Beweiszwecken, nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung) unverzüglich
eine Niederschrift anzufertigen, welche den Tag und die Form der

D302-13 AZ 14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

Beschlussfassung, den Inhalt des Beschlusses und die Stimmabgaben
anzugeben hat. Die Niederschrift ist jedem Gesellschafter
abschriftlich unverzüglich zuzusenden.

3. Gesellschafterbeschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftervertrag eine
größere Mehrheit vorsehen. Jeder 'Geschäftsanteil gewährt eine
Stimme. Stimmenthaltungen zählen als Nein-Stimmen.

V. Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Lagebericht und
Ergebnisverwendung

8 12 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste
Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft im
Handelsregister und ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31.12.

dieses Jahres.

$ 13 Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung

1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile
und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Sie erhalten bei Ausschieden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht
mehr als ihre eigenen Kapitalanteile und den gemeinen Wert der

geleisteten Sacheinlage zurück.

D302-13 AZ 14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

a)

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz nebst
Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang) und - falls ihnen dies
durch Gesellschafterbeschluss aufgegeben wird - den Lagebericht
innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen und den
Gesellschaftern, soweit ein Gewinn erzielt worden ist, mit ihrem
Ergebnisverwendungsvorschlag vorzulegen.

. Die Gesellschafter haben innerhalb der gesetzlichen Fristen über die

Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des
Ergebnisses zu beschließen. Ein . Gewinnbezugsrecht der
Gesellschafter ist ebenso ausgeschlossen wie sonstige Zuwendungen
an die Gesellschafter.

. Beschlüsse, Beträge in die Gewinnrücklagen einzustellen oder als

Gewinn vorzutragen, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der

abgegebenen Stimmen,

VI. Einziehung von Geschäftsanteilen

8 14 Einziehung (Amortisation)

. Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen ist zulässig.

. Die Einziehung des Geschäftsanteiles eines Gesellschafters ohne

dessen Zustimmung ist zulässig, wenn

der Geschäftsanteil von einem Gläubiger des Gesellschafters

gepfändet oder sonst wie in diesen vollstreckt wird und die

D302-13 AZ 14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten, spätestens
bis zur Verwertung des Geschäftsanteils, aufgehoben wird;

b) über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren
eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt wird oder der Gesellschafter die Richtigkeit seines
Vermögensverzeichnisses an Eides Statt zu versichern hat;

c) in der Person des Gesellschafters ein seine Ausschließung

rechtfertigender Grund vorliegt; oder

d) der Gesellschafter Auflösungsklage erhebt oder seinen Austritt aus

der Gesellschaft erklärt.

<<

3. Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so
ist die Einziehung gemäß Abs. 2 auch zulässig, wen deren
Voraussetzungen nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen.

4. Die Einziehung bedarf eines Gesellschafterbeschlusses, der mit
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird. Dem betroffenen
Gesellschafter steht kein Stimmrecht zu. Die Einziehung wird durch
die Geschäftsführung erklärt. Sie wird wirksam mit Zugang dieser
Erklärung bei dem betroffenen Gesellschafter, unabhängig davon,
wann die Einziehungsvergütung gemäß Abs. 5 entrichtet wird.

5. Die Einziehung erfolgt gegen Zahlung einer Vergütung in Höhe des
gemeinen Wertes der anteiligen Stammkapitals.

55

D302-13 AZ14/13 .
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

VII. Dauer der Gesellschaft
8 15 Dauer
Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.

Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft,
soweit es die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der
von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die
Welfenwichtel UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Wiesbaden,
eingetragen im Handelsregister HRB 24275 beim Amtsgericht
Wiesbaden, geschäftsansässig Parkstr. 71 - 73, 65191 Wiesbaden,
die es unwiderruflich und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

VII, Schlussbestimmungen
$ 16 Gründungsaufwand
Die Gesellschaft trägt die mit ihrer Gründung verbundenen Kosten
der Eintragung und Bekanntmachung (Gründungsaufwand) in Höhe
von insgesamt höchstens € 3.000,--.
8 17 Schriftform
Alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Vereinbarungen

zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaft und
Gesellschaftern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,

10

D302-13 AZ 14/13
Domwichtel I gGmbH
(09.04.2013)

soweit nicht kraft Gesetzes notarielle Beurkundung vorgeschrieben
ist. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der
Schriftform.

8 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages nichtig oder
unwirksam sein bzw. nichtig oder unwirksam werden, so gelten die
übrigen Vertragsbestimmungen weiterhin. Die ungültige Bestimmung
ist durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter möglichst so zu
deuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen bzw. nichtigen
Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Dasselbe gilt, wenn sich bei Durchführung des Gesellschaftsvertrages
eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbart.

ls

(Dieser Gesellschaftsvertrag besteht aus 11 Seiten)

11

Beschlussvorlage Ausschuss

3666 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1698/2019 
Freigabedatum 
29.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Domwichtel I 
gGmbH" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Domwichtel 
I gGmbH“, Buchfinkenstr. 16-20, 50997 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 
SGB VIII anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 
Jugendhilfeausschuss 02.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die „Domwichtel I gGmbH“ wurde am 08.02.2013 mit Sitz in Wiesbaden gegründet (HRB 27243) und 
verlegte ihren Sitz mit Datum vom 15.11.2018 nach Köln. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln 
unter HRB-Nr. 96237 eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in der Buchfinkenstr. 16-20, 50997 
Köln. 
Die Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Unternehmensgegenstand und Zweck der „Domwichtel I gGmbH“ ist gemäß § 3.2 des 
Gesellschaftsvertrages das Bereitstellen von Kinderkrippenplätzen in Kinderkrippen und –
tagesstätten für Kleinst- und Kleinkinder von 3 Monaten bis 6 Jahren. 
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII ist somit im 
Gesellschaftsvertrag dokumentiert. 
 
Die „Domwichtel I gGmbH“ möchte den Betrieb der Kindertagesstätten im Stadtgebiet Köln, die sich 
derzeit in der Trägerschaft des „Welfenwichtel e.V.“ befinden, übernehmen. Unter dieser Trägerschaft 
wurde im November 2017 die erste Kindertagesstätte in Köln-Godorf eröffnet, eine weitere 
Kindertageseinrichtung hat in Köln-Porz den Betrieb aufgenommen. 
 
Das pädagogische Konzept ist inhaltlich in sich schlüssig, berücksichtigt alle erforderlichen 
pädagogischen Standards und orientiert sich sowohl an den demokratischen Grundwerten wie auch 
an den Kinderrechten. Ein Schutzkonzept zum Umgang mit Verdacht und Kenntnis von 
Kindeswohlgefährdung liegt vor. 
 
Die Gesellschaft möchte mit der Übernahme der Trägerschaft, ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt 
Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) erhalten. 
 
Ein Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung 
der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO vom Finanzamt 
Wiesbaden I liegt mit Datum vom 14.12.2015 vor. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die 
für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. 
 
Für den Geschäftsführer Herrn Ralf Jäckel liegt ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 
BZRG ohne Eintragungen vor. 
 
Die Gesellschaft gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Abs. 1 
SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Sie lässt aufgrund der fachlichen und personellen 
Voraussetzungen erwarten, dass sie im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung 
der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. 
 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII vor. 
 
Die Konzeption und der Gesellschaftsvertrag sind als Anlagen 2 und 3 unter Session -Nr. 1698/2019 zur 
Einsichtnahme hinterlegt . 
 
 
Begründung der Dringlichkeit BV 2: 
Die Anhörung in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) am 03.06.2019 ist zwingend 
notwendig, damit der Beschluss des Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend 
und Familie noch vor dem Beginn des neuen KiTa-Jahres gefasst werden kann.

Anlage 2 Päd. Konzeption Domwichtel I gGmbH

19069 Zeichen

Pädagogisches Konzept der Kindertagesstätten „Domwichtel“

Pädagogik und Qualität

Unser pädagogisches Konzept steht im Einklang mit unserem Qualitätshandbuch
welches jedes Jahr vom Träger und der Leitung der Einrichtung auf den aktuellsten
Stand gebracht wird.

Kinder lernen ihr Leben

Ein Kind, ständig benörgelt und bekrittelt, es lernt, andere zu verachten. Ein Kind,
ständig der Böswilligkeit verdächtigt, es lernt gegen andere zu kämpfen. Ein Kind,
ständig lächerlich gemacht und bloßgestellt, es lernt, sich nichts zuzutrauen. Ein
Kind, ständig in seinen Gefühlen beschämt, es lernt, sich schuldig zu fühlen. Ein
Kind, auch mit seinen Unarten ertragen, es lernt, geduldig zu sein. Ein Kind,
ermutigen zum Wagnis, es lernt, zu vertrauen. Ein Kind, für seinen Einsatz gelobt, es
lernt, den anderen zu schätzen. Ein Kind, fair als Partner behandeln, es lernt, gerecht
zu sein. Ein Kind, beschützt in der Verlässlichkeit seiner Welt, es lernt, den Glauben
an das Gute. Ein Kind, angenommen in gegenseitiger Anerkennung, es lernt, sich für
wertvoll zu halten. Ein Kind, geboren in Freundlichkeit und Zuneigung, es lemt, die
Liebe in der Welt zu entdecken. Dorothy Law Nolte

Grundwerte

Kinder sind gleichberechtigte Partner. Mit zunehmender Selbständigkeit kann sich
diese Gleichberechtigung zwischen Kindem und Erwachsenen immer stärker zeigen.
Je mehr wir den Kindern zutrauen, je selbständiger wir sie sein lassen, je mehr
Vertrauen wir in ihre Fähigkeiten haben, desto eher wird die Beziehung zu uns von
Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung geprägt sein. Die ausgebildeten
Erzieherinnen sind für die Kinder da und sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das
Kind steht immer im Mittelpunkt, denn das Wohl des Kindes hat erste Priorität. Feste
Tagesgruppen mit beständigen Bezugspersonen geben dem Kind ein Gefühl von
Geborgenheit und Sicherheit. Es soll sich geliebt und akzeptiert fühlen. Seine
Bedürfnisse werden respektiert. Freies Spiel und kreative Entfaltung sind uns ebenso
wichtig wie soziales Erleben in der Gruppe. Rituale, Feste, Feiern sind ein fester
Bestandteil des Tagesablaufes. Rückzugsmöglichkeiten und Ruheplätze sind
vorhanden, Spaziergänge in der Natur und die Möglichkeit zum wilden Herumtollen
ergänzen das Angebot. Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Respekt
gegenüber seinen Mitmenschen und seiner Umwelt und moralische Werte wie z.B.
Ehrlichkeit und Freundschaft leiten uns in unserem Handeln.

Partizipation

Um den Rechten der Kinder einen geeigneten Rahmen zu ermöglichen, bieten wir in
unserer Einrichtung folgende Beteiligungsverfahren nach $ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3
SBB ViIll an:

- Portfolio

-  Kinderkonferenz

-  Morgenkreis

- Beobachtung

- Austausch mit Eltern

Wir versuchen täglich die Stärken, Interessen und Bedürfnisse der Kinder zu
beobachten, zu kennen und zu berücksichtigen.

Die Entwicklungsschritte der Kinder werden von den Erziehern in Form von Portfolio
und Lerngeschichten dokumentiert.

In der Bildungsvereinbarung NRW werden Kinder als Co Konstrukteur ihrer Bildung
und Erziehung gesehen.

Lernen findet durch Zusammenarbeit statt. Neue Inhalte und Ideen werden
gemeinsam entwickelt, Fragen und Probleme werden gemeinsam gelöst.

Allgemeine Zielsetzungen

Erziehung

Der Kindertagesstätte schafft eine angenehme Atmosphäre. Vertrauen zwischen
Eltern, Erzieher/innen und Kind ist unumgänglich. Ziele der Kindertagesstätte sind
es, dem Kind ein Gefühl des Wohlbefindens zu geben, ihm gegenüber Freiraum zu
lassen und gemeinsame Aktivitäten sowie eine individuelle Betreuung zu fördern. Mit
einem klaren Tagesablauf mit verbindlichen Verhaltensregeln (kein Schlagen, keine
Intrigen, kein Verpetzen) und als wichtigstes Erziehungsmittel die Vorbildfunktion der
Mitarbeiterinnen, wollen wir den Kindern einen optimalen Rahmen für ihre
Entwicklung bieten. Die Kindertagesstätte sorgt für eine individuelle, ganzheitliche
Entwicklung des Kindes. Das versuchen wir durch viel Einfühlungsvermögen und
Geduld zu erreichen. Wir setzen alles daran, etwaige Entwicklungsauffälligkeiten
frühzeitig zu erfassen und nach Absprache mit den Eltern notwendige Maßnahmen
einzuleiten. Die Kindertagesstätte berät und unterstützt die Eltern bei
Erziehungsfragen.

Zusammenarbeit - Kindertagesstätte und Eltern

Die Kindertagesstätte legt Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. Diese
wird erreicht durch regelmäßigen Kontakt in Form von Einzelgesprächen,
Elternabenden und kurzen Gesprächen beim Bringen bzw. Abholen. Bei Aktivitäten
der Kindertagesstätte werden Eltern gerne mit einbezogen.

2

Pädagogische Grundsätze

Rechte der Kinder

Kinder haben Rechte, nämlich das Recht --so akzeptiert zu werden, wie sie sind --
auf aktive, positive Zuwendung -- auf Auseinandersetzungen mit Erwachsenen und
Kindern -- auf Gemeinschaft und Solidarität in der Gruppe -- auf ungestörtes Spielen
und darauf, sich die Spielgefährten selbst auszusuchen -- auf selbstbewusste,
verantwortungsvolle und engagierte Bezugspersonen -- vielfältige Erfahrungen selbst
zu machen -- zu forschen und zu experimentieren -- auf Phantasie und eigene
Welten -- zu lernen mit Gefahr umzugehen -- die Konsequenzen des eigenen
Verhaltens zu erfahren und zu lernen -- auf kindgerechte, anregungsreiche und
gestaltbare Umgebung. Die Aufgabe der Kindertagesstätte ist es, auf die Erfüllung
der Grundbedürfnisse des Kindes zu achten, jedes Kind als eigene Persönlichkeit zu
sehen, es seinem Alter, seinen Fähigkeiten und seinen Neigungen entsprechend zu
fördern. Insbesondere ist der individuellen, seelischen, geistigen, körperlichen und
sozialen Entwicklung Beachtung zu schenken.

Seelische Aspekte

Das Kind darf fröhlich und traurig sein, jederzeit seinen Gefühlen Ausdruck geben.
Wut, Furcht, Trauer, Freude und Liebe ausleben und zeigen. Kinder lernen, ihre
Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken. Die Balance zwischen Beteiligung und
Rückzug lernen sie im Kindertagesstätten Alltag. Damit haben sie die Möglichkeit
sich selber kennen zu lernen. Sie entwickeln eine gute Selbstkompetenz. Die
Erzieherin nimmt sich Zeit zum Zuhören und Verstehen wollen. Die Kinder haben
jederzeit die Möglichkeit ihre Bedürfnisse zu äußern und persönliche Gespräche mit
den Erziehern zu führen. Sie fühlt mit, nimmt das Kind auf den Arm, kuschelt mit ihm,
tröstet es, nimmt es ernst, spricht zu ihm, damit das Kind Selbstvertrauen gewinnen
kann.

Geistige Aspekte

Die Erlebnis-, Denk- und Wahrnehmungsfähigkeit wird durch verschiedene Angebote
gefördert. Die Sprache und das Ausdrucksvermögen werden gefördert durch
Geschichten erzählen, Rollenspiele, Singen, Rhythmik, Musik und Malen. Ziel
unserer täglichen Arbeit ist es, jedes Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit so
zu stärken, zu unterstützen und zu begleiten, dass es sich in seiner Lebenswelt
zunehmend selbstständig zurecht zu finden und in ihr bestehen kann. Unsere Kinder
lernen Schritt für Schritt ihre Lebenssituation selbstbestimmt, sachgerecht und
solidarisch zu bewältigen. Ihre Entwicklung wird durch Erfahrungen, Erlebnisse und
Herausforderungen im Kindertagesstätten Alltag gefördert. Das Zusammenleben der
Kinder in altersgemischten Gruppen fordert zu einem verantwortungsbewussten und
rücksichtsvollen Umgang miteinander heraus. Durch Aktivitäten wie freies Spiel,
Erlebnisse in der Natur, Spaziergänge und Ausflüge, beim Werken mit Natur- und

Sinnesmaterialien und beim Mithelfen der Mahlzeitenzubereitung wird die Phantasie
3

und Kreativität angeregt und unterstützt. In den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte
stehen verschiedene Materialien zur Verfügung, welche die individuelle Kreativität
der Kinder fördern, indem sie genügend Freiraum bekommen, diese Materialien
kennen zu lernen und mit ihnen zu experimentieren. Wir greifen die Phantasien und
Ideen der Kinder auf und beziehen diese spielerisch in die verschiedenen Aktivitäten
mit ein. Vermuten wir bei den Kindern Auffälligkeiten in einem dieser Bereiche,
suchen wir das Gespräch mit den Eltern und machen sie auf die verschiedenen
Möglichkeiten der speziellen Förderung (Frühförderung, Krankengymnastik,
Logopädie etc.) aufmerksam.

Körperliche Aspekte

Die Grundbedürfnisse des Kindes nach Essen, Bewegung, Ruhe, Körperpflege und
Kleidung werden in der Gestaltung des Alltags berücksichtigt. Der Tagesablauf soll
ein gesundes Maß an körperlicher Aktivität und Entspannung enthalten. Attraktionen
und Ruhe wechseln sich ab. Die Bewegung in der Natur soll ein wichtiger Teil unsere
Kindertagesstätten alltags sein. Wir wollen den Kindern ermöglichen, herumzutollen,
schmutzig zu werden und sinnvolle Erfahrungen im Freien zu machen. Dafür nutzen
wir täglich unser Außengelände. Zusätzlich bietet der nahe gelegene Kulturpark den
Kindern die Möglichkeit, ihren Bewegungsdrang auszuleben. Jede Gruppe hat
weiterhin die Möglichkeit mit den vorhandenen Krippenwagen Ausflüge in die nähere
Umgebung zu unternehmen. Zudem werden im Bewegungsraum, oder auch im
Gruppenraum, durch die Erzieher immer wieder neue Bewegungsangebote durch
wechselnde Bewegungslandschaften bereitgestellt. Besonderen Wert legen wir auf
eine gesunde und vollwertige Ernährung. Die Kinder dürfen keine zuckerhaltigen
Süßigkeiten, Fast Food, sowie zuckerhaltige Getränke mitbringen. Die Kinder werden
angeregt selbstständig die Speisen und Getränke zu nehmen. Sie sollten alle
Speisen probieren, sie werden jedoch nicht gezwungen, etwas zu essen, das ihnen
nicht schmeckt. Es wird darauf geachtet, dass mit dem Essen nicht gespielt wird.
Nach dem Essen werden Zähne geputzt. Es gibt gemeinsame Tischzeiten, in denen
alle gemeinsam am Tisch sitzen.

Soziale Aspekte

Im Zusammensein in der Gruppe entwickeln die Kinder intensive Beziehungen
zueinander. Sie erproben Verhaltensweisen und lemen, sich angemessen
auszudrücken. Beim Spielen in altersgemischten Gruppen lernen und lehren die
Kinder auch Fürsorge und Selbstbehauptung. Die Gruppe bietet den Kindern die
Möglichkeit, konstruktives Konfliktverhalten zu üben. Beziehungsfähigkeit,
Verbindlichkeit und Respekt werden erlernt. Die Dualität zwischen Ich und Du
begleitet jedes Kind im Kindertagesstätten Alltag- ein Prozess, der den Boden für
eine hohe Sozialkompetenz schafft. Darüber hinaus sind das Miteinander in der
Gemeinschaft, altersentsprechende Selbständigkeit und Selbstsicherheit von großer
Bedeutung. Selbständigkeit kann man am wirkungsvollsten im Alltäglichen erlernen
und fördem (z.B. beim Essen, An- und Ausziehen, Händewaschen usw.) In diesem

4

Y

Zusammenhang ist es wichtig, den Kindern die Gelegenheit zur Selbstbestimmung
und eigene Entscheidungen zu ermöglichen. Daneben entwickelt das Kind ein
gesundes Selbstbewusstsein, Selbstsicherheit, Durchsetzungsvermögen und die
Fähigkeit Konflikte auszutragen. Dies kann noch gefestigt werden durch
Geborgenheit in der Gruppe, gegenseitige Rücksichtnahme, Einfühlungs-Vermögen,
Lob für Dinge, die schon beherrscht werden und das Vergeben kleiner Aufträge und
Aufgaben. Es soll sich geliebt und akzeptiert fühlen. Seine Bedürfnisse werden
respektiert. Freies Spiel und kreative Entfaltung sind uns ebenso wichtig.
Rückzugsmöglichkeiten und Ruheplätze sind vorhanden, Spaziergänge in der Natur
und die Möglichkeit zum wilden Herumtollen ergänzen das Angebot. Grundwerte wie
Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Respekt gegenüber seinen Mitmenschen und seiner
Umwelt und moralische Werte wie bspw. Ehrlichkeit und Freundschaft leiten uns in
unserem Handeln.

Projekte

Im Rahmen von Projekten beschäftigen sich die Kinder vertieft mit einer für sie
besonders interessanten Problematik. Das können Erlebnisse der Kinder, spontane
Ideen oder das Interesse an einem Sachthema sein, aber auch Themen, die durch
die Erzieher/innen auf der Grundlage des Rahmenplans angeregt werden. Die
Planung von Projekten muss ausreichend Handlungsspielraum für die ganzheitliche
Förderung des Kindes lassen und sich eng an seiner Lebenswelt orientieren. Von
Anfang an werden die Kinder in die Projektplanung eingebunden. Gemeinsam wird
überlegt, was die Gruppe alles machen und unternehmen könnte, was an Materialien
benötigt wird, ob Fachleute befragt werden sollen, oder wohin Ausflüge gehen
könnten. Die Kinder erleben, dass ihre Wünsche, Ideen und Meinungen wichtig sind
und bei der Durchführung von Projekten berücksichtigt werden. Was wiederum ihr
Interesse an der Thematik verstärkt. Den Abschluss des Projektes kann eine
Präsentation der Arbeitsergebnisse bilden. Die Kinder lernen dabei, die gesammelten
Informationen und Erfahrungen unter anderem in Form von Bildern oder
Sammlungen zu dokumentieren und anderen Menschen vorzustellen.

Freispielzeit

Die Kinder können mit Hilfe der Erzieher/innen innerhalb der vorbereiteten
Umgebung ihren Lerngegenstand aus den Bereichen Sprache, Mathematik oder
lebenspraktische Bereiche auswählen. Ansonsten dürfen die Kinder selbst
entscheiden, wo, mit wem, was und wie lange sie spielen möchten. Dies ist ein
wichtiger Bestandteil des Tages um: -- Rücksichtnahme zu erlernen und zu üben --
eigene Ideen zu verwirklichen -- eigene Erlebnisse zu verarbeiten -- Eigenmotivation
zu entwickeln -- aktive und passive Phasen selbst zu bestimmen -- Spielpartner
selbst auswählen -- Gelerntes zu vertiefen und zu wiederholen -- Sozialverhalten
aufzubauen -- Konfliktfähigkeit zu erlernen -- Dauerhaft passive Kinder werden zum
Spiel angeregt. Die Anregungen sollen den Kindern: -- neue Ideen für ihr eigenes

N

Spiel liefern -- ihre Kreativität fördern und unterstützen -- Fähigkeiten und
Fertigkeiten vermitteln

Zeit der Entspannung

Nach dem Mittagessen nutzen die Kinder die Zeit der Entspannung, um zur Ruhe zu
kommen und sich zu erholen. Insbesondere die jüngeren Kinder nutzen die Zeit der
Entspannung für einen Mittagsschlaf. Wer nicht schlafen kann oder möchte,
beschäftigt sich in dieser Zeit ruhig und leise. So können in dieser Zeit Bücher
betrachtet, Geschichten erzählt und vorgelesen werden.

Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen

Die pädagogische Arbeit in einer Kindertagesstätte verstehen wir als Prozess der
Mitarbeiter/innen und auch der Kinder. Das gemeinsame Lernen spielt sich
weitgehend auf der Beziehungsebene ab. Teamsitzungen und Fortbildungstage sind
Instrumente, in denen der Austausch über die tägliche pädagogische Arbeit
stattfinden soll. Um die Qualität unserer pädagogischen Arbeit dauerhaft zu
gewährleisten und weiter zu entwickeln, finden jährliche Konzeptionstage statt.
Ebenso haben wir jährliche Mitarbeitergespräche, Fortbildungsveranstaltungen, die
Möglichkeiten zur Supervision, sowie ein ständig überarbeitetes Qualitätshandbuch.

Feste feiern in der Kindertagesstätte

Obwohl wir eine nicht-konfessionelle Kindertagesstätte sind, wollen wir Feste wie
Ostern, St. Martin, Nikolaus, Weihnachten und Fasching feiern. Feste sind für uns
wichtige Höhepunkte im Kindertagesstätten Alltag, da sie gemeinschaftsbildend sind,
Kreativität fördern und Fähigkeiten und Fertigkeiten aktivieren. Hier sollen zum Teil
auch die Eltern mit einbezogen werden.

Bilinguales Konzept der Domwichtel

Vorwort

Kinder wachsen heute in einer multikulturellen Gesellschaft auf. Viele Kinder leben
schon in zweisprachigen Familien. Durch die Globalisierung und das
Zusarmmenwachsen der Kulturen werden an zukünftige Generationen immer mehr
Anforderungen gestellt werden. Gegenüber dem Ausland haben wir in Deutschland
im Bereich der frühkindlichen Bildung noch enormen Nachholbedarf.

Neueste Erkenntnisse aus der Hirmforschung bestätigen die Wichtigkeit dieses
Angebotes. Das Gehirn von Kindern entfaltet sechs bis zehn Monate nach der
Geburt seine höchste Kapazität. Man spricht von so genannten Sprachfenstern.
Konfrontiert man Kinder in diesem Alter mit einer zweiten, dritten oder vierten
Sprache wird die Kapazität erhalten.

Das Angebot der bilingualen Gruppe richtet sich sowohl an Kinder, die schon
bilingual aufwachsen, als auch an Mono Linguale Kinder.

Nicht das Erlernen, sondern das Kennenlernen einer anderen Sprache und die
Förderung einer Weltoffenheit gegenüber anderen Kulturen stehen im Vordergrund.

Mit dem Angebot einer bilingualen Gruppe wollen wir eine neue Möglichkeit für ein
frühkindliches Bildungsangebot schaffen.

Was bedeutet bilingual

In einer bilingualen Kindertagesstätte lernen die Kinder auf natürliche Weise im Alltag
die Sprache kennen. Das Konzept orientiert sich weitgehend am pädagogischen
Prinzip der Immersion nach Prof. Dr. Henning Wode aus Kiel. Immersion bedeutet so
viel wie "Eintauchen" oder auch "Sprachbad". Die Vermittlung von Fremdsprachen
durch Immersion eignet sich für alle Kinder. Es überfordert sie nicht, sondern
unterstützt die kognitive Entwicklung und wirkt sich positiv auf die Muttersprache aus.
Die Kinder werden in ein fremdsprachiges Umfeld versetzt, in dem sie - beiläufig - die
fremde Sprache erwerben. Ein Grundprinzip der Immersion ist das Konzept " eine
Person - eine Sprache". Durch eine muttersprachliche Erzieherin, die ausschließlich
in ihrer Muttersprache kommuniziert, unterstützt durch Gestik und Mimik, kommen
die Kinder täglich in Kontakt und können in ihr Sprachbad eintauchen. Das Spiel und
das Zusammenleben in der Gruppe sind die Basis für Sprachbegegnungen. Auf
spielerische Weise, zwanglos und ohne jeden Leistungsdruck kommen die Kinder mit
der neuen Sprache in Berührung. Spiele, Lieder oder Angebote bilden hier ebenso
einen Rahmen wie die täglichen Mahlzeiten.

Es ist uns ein Anliegen, dass die Kinder durch Feste, Traditionen, Märchen und
Lieder, die deutsche, englische und spanische/ lateinamerikanische Kultur kennen
lernen, erleben und letztendlich auch begreifen. Wir wollen den Kindern mit Spaß

und ohne Druck ein positives Gefühl für die Sprache und ihrer Klangwelt mitgeben
und dazu beitragen sich zu weltoffenen, selbstbewussten Menschen zu entwickeln.

Vorgehensweise - Wie wir arbeiten

Die Kinder der bilingualen Gruppe werden von zwei unterschiedlich
muttersprachlichen Erzieherinnen betreut. Jede Erzieherin spricht konsequent in ihrer
Muttersprache. Das Konzept und die pädagogischen Ziele des Kindergartens werden
berücksichtigt. Die beiden Sprachen werden völlig gleichwertig nebeneinander
gesprochen. Die sprachliche Umwelt wird aktiv gestaltet und genutzt.

Regelmäßig werden die Eltern von unseren dokumentierten Sprachbeobachtungen
und Entwicklungsprozessen unterrichtet. Auch die Eltern sollen bei
themenbezogenen Elternnachmittagen die Gelegenheit erhalten die Kultur und
Sprache kennen zu lernen und gemeinsam schöne Momente erleben.

Vorteile

- Englisch bzw. Spanisch ist eine der wichtigsten Weltsprachen

- bis ins Grundschulalter erlernen Kinder mit Leichtigkeit mehrere
Sprachen simultan

- frühe Berührung mit einer fremden Sprache fördert die kognitive Entwicklung
und lässt Kinder kreativer und geistig flexibler werden

- durch Phonologie und Intonation einer fremden Sprache werden die Kinder
sprachgewandter

- interkulturelle Kompetenzen werden gefördert

- Sensibilität, Selbstbewusstsein, soziale Kompetenz, Toleranz, Offenheit,
Anpassungsfähigkeit und Sinn für die Beteiligung als grundlegenden Wert sind
besonders ausgeprägt

Füg

Beratungsverlauf (2)

03.06.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1698/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.05.2019
Erstellt
13.05.2019 17:13