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AN/0180/2019

Erhebung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen in Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 04.02.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 4.3

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

3386 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Finanzausschusses 
 
Herrn 
Martin Börschel 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.02.2019 
 
AN/0180/2019 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 11.02.2019 
 
Erhebung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen in Köln 
 
Sehr geehrter Herr Börschel, 
 
die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des F i-
nanzausschusses am 11.02.2019 zu setzen: 
Einwegverpackungen für Getränke und Speisen führen immer wieder zu erheblichen Mül l-
verschmutzungen, von denen besonders die Innenstadt, Stadtteilzentren und städtische 
Grünanlagen betroffen sind. Ein bedeutender Anteil des Mülls, der den öffentlichen Raum 
verschmutzt, ist auf den Trend des Verwendens von „Coffee to go“-Bechern zurückzuführen. 
Zudem sind Einwegverpackungen für Getränke und Speisen eine relevante Ressourcenver-
schwendung. Daher besteht grundsätzlich das ö kologische Interesse durch eine wirkungs-
volle kommunale Abgabe eine Lenkungswirkung zu entfalten, um nachhaltigere Mehrwe g-
systeme zu fördern und die Nutzung von Einwegverpackungen zurückzudrängen. 
Der Rat der Stadt Tübingen hat Ende 2018 die Verwaltung bea uftragt, „…einen Satzungs-
entwurf zu erarbeiten, mit dessen Hilfe Steuern erhoben werden auf Einwegverpackungen 
von Speisen und Getränken, die zum sofortigen Verzehr abgegeben werden. “ Ziel der Sa t-
zung ist es, zur „ …Reduzierung der enormen Mengen an Verpack ungsmüll im Tübinger 
Stadtgebiet – hauptsächlich hervorgerufen durch Einweg -Getränke- und –
Speiseverpackungen…“ beizutragen.   
In der Begründung der Beschlussvorlage der Stadt Tübingen (Nr. 383/2018) wird hervorge-
hoben, dass eine kommunale Verpackungssteuer noch in keiner Stadt verabschiedet wurde 
und angewandt wird. Als Gründe seien u. a. verfassungsrechtliche Bedenken sowie der hohe 
zu erwartende Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Ertrag zu sehen. Aufgrund der aktuell 
gültigen Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind jedoch in der rechtswissenschaftl i-
chen Literatur Auffassungen zu finden (vgl. Kalscheuer, Zur Zulässigkeit einer kommunalen 
Verpackungssteuer, NordÖR 2017, S. 113 ff.), die aktuell von der Zulässigkeit einer kommu-
nalen Verpackungssteuer ausgehen.

- 2 - 
 
 
Vor dem geschilderten Hintergrund bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu be-
antworten: 
 
1. Ist es aus Sicht der Verwaltung rechtlich möglich, in Köln eine kommunale Steuer 
bzw. Abgabe im weiteren Sinne auf Einwegverpackungen nach Tübinger Vorbild ein-
zuführen? 
 
2. Wie schätzt die Verwaltung die Effekte einer solchen Steuer zur Reduzierung der 
Müllmengen, insbesondere im Umfeld von Cafés, Imbissen, Kiosken usw., sowie zur 
Förderung der Sauberkeit im öffentlichen Raum ein? 
 
3. Mit welchem Verwaltungsaufwand wäre die Einführung einer örtlichen Verbrauchs- 
bzw. Aufwandssteuer auf Einwegverpackungen in Köln verbunden? 
 
4. Inwieweit würde eine geeignete Steuer die Bemühungen städtischer Unternehmen 
befördern, in den von ihnen betriebenen Einrichtungen, z.B. im RheinEnergie-
Stadion, und Veranstaltungen Mehrwegsystem einzuführen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0180/2019
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
04.02.2019
Erstellt
04.02.2019 12:00