AN/0180/2019
Erhebung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen in Köln
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Martin Börschel Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.02.2019 AN/0180/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 11.02.2019 Erhebung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen in Köln Sehr geehrter Herr Börschel, die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des F i- nanzausschusses am 11.02.2019 zu setzen: Einwegverpackungen für Getränke und Speisen führen immer wieder zu erheblichen Mül l- verschmutzungen, von denen besonders die Innenstadt, Stadtteilzentren und städtische Grünanlagen betroffen sind. Ein bedeutender Anteil des Mülls, der den öffentlichen Raum verschmutzt, ist auf den Trend des Verwendens von „Coffee to go“-Bechern zurückzuführen. Zudem sind Einwegverpackungen für Getränke und Speisen eine relevante Ressourcenver- schwendung. Daher besteht grundsätzlich das ö kologische Interesse durch eine wirkungs- volle kommunale Abgabe eine Lenkungswirkung zu entfalten, um nachhaltigere Mehrwe g- systeme zu fördern und die Nutzung von Einwegverpackungen zurückzudrängen. Der Rat der Stadt Tübingen hat Ende 2018 die Verwaltung bea uftragt, „…einen Satzungs- entwurf zu erarbeiten, mit dessen Hilfe Steuern erhoben werden auf Einwegverpackungen von Speisen und Getränken, die zum sofortigen Verzehr abgegeben werden. “ Ziel der Sa t- zung ist es, zur „ …Reduzierung der enormen Mengen an Verpack ungsmüll im Tübinger Stadtgebiet – hauptsächlich hervorgerufen durch Einweg -Getränke- und – Speiseverpackungen…“ beizutragen. In der Begründung der Beschlussvorlage der Stadt Tübingen (Nr. 383/2018) wird hervorge- hoben, dass eine kommunale Verpackungssteuer noch in keiner Stadt verabschiedet wurde und angewandt wird. Als Gründe seien u. a. verfassungsrechtliche Bedenken sowie der hohe zu erwartende Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Ertrag zu sehen. Aufgrund der aktuell gültigen Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind jedoch in der rechtswissenschaftl i- chen Literatur Auffassungen zu finden (vgl. Kalscheuer, Zur Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer, NordÖR 2017, S. 113 ff.), die aktuell von der Zulässigkeit einer kommu- nalen Verpackungssteuer ausgehen. - 2 - Vor dem geschilderten Hintergrund bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu be- antworten: 1. Ist es aus Sicht der Verwaltung rechtlich möglich, in Köln eine kommunale Steuer bzw. Abgabe im weiteren Sinne auf Einwegverpackungen nach Tübinger Vorbild ein- zuführen? 2. Wie schätzt die Verwaltung die Effekte einer solchen Steuer zur Reduzierung der Müllmengen, insbesondere im Umfeld von Cafés, Imbissen, Kiosken usw., sowie zur Förderung der Sauberkeit im öffentlichen Raum ein? 3. Mit welchem Verwaltungsaufwand wäre die Einführung einer örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer auf Einwegverpackungen in Köln verbunden? 4. Inwieweit würde eine geeignete Steuer die Bemühungen städtischer Unternehmen befördern, in den von ihnen betriebenen Einrichtungen, z.B. im RheinEnergie- Stadion, und Veranstaltungen Mehrwegsystem einzuführen? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0180/2019
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
- Datum
- 04.02.2019
- Erstellt
- 04.02.2019 12:00