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Verkehrswegeplanung in der ehemaligen Belgiersiedlung in Bilderstöckchen 1056/2019

Mitteilung BV 2291/2019 vom 28.06.2019

Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 664/3 Vorlagen-Nummer 2291/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 Verkehrswegeplanung in der ehemaligen Belgiersiedlung in Bilderstöckchen 1056/2019 hier: mündliche Nachfrage von Frau Hölzing aus der Sitzung 16.05.2019 TOP 10.2.3 Frau Hölzing hat folgende Nachfragen: „1. Zur Gehwegverlängerung der Göppinger Straße möge die Verwaltung bitte darlegen, wo sich ge- nau der „weitere Verlauf“ und der Übergang in den verkehrsberuhigten Bereich befinden. Außerdem möge sie darlegen, wie sich die beruhigten und der nicht beruhigte Bereich zueinander verhalten. 2. Warum wird eine Gesamtplanung des Gebietes mit sofortiger Einbeziehung der Seitenstraßen Stuttgarter Straße, Reutlinger Straße und Frankenthaler Straße auseinandergerissen und in zwei Stu- fen geplant und somit ggf. Synergieeffekte verschenkt? 3. Welche Strategie verfolgt die Stadtverwaltung, um die Mitfinanzierung des Investors Frey an der bevorstehenden verkehrstechnischen Baumaßnahme zu beteiligen? Wann wird die BV Nippes über das Ergebnis informiert?“ Antwort der Verwaltung zu 1. Bei der aktuellen Straßenplanung ist im Bereich der städtischen KiTa Göppinger Straße (Ost) eine Gehwegverlängerung mit einer Breite von 2,0 m vorgesehen, die von der Einmündung Reutlinger Straße/Göppinger Straße ca. 15-20 m baulich und beschilderungsmäßig endet und in einen ver- kehrsberuhigten Abschnitt übergeht. Es ist vorgesehen, im Planungsgebiet alle Knotenpunkte aus Gründen der Geschwindigkeitsreduktion auf einer Länge von 5,00 m rampenmäßig auf das Gehwegniveau anzuheben. Die Knotenpunktberei- che werden abweichend zur sonstigen Oberflächenbefestigung der übergeordneten Straße mit einem Betonsteinpflaster befestigt. Die Einfassung erfolgt mit einem Rundbordstein mit einer Ansicht von 3 cm. In den Knotenpunktsbereichen gilt die „Rechts vor Links-Vorfahrtsregelung“. Ausgenommen sind die Einmündungsbereiche Escher Straße und Schiefersburger Weg. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen (verkehrsberuhigte Bereiche) müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahr- zeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Aus diesem Grund wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite (Mischverkehrsfläche) vorgesehen. Antwort der Verwaltung zu 2. Grundsätzlich ist es möglich gewesen, das Planungsgebiet des1. Bauabschnitts (Göppinger Straße, Reutlinger Straße, Ebersbacher Straße, Hechinger Straße und Uracher Straße) um die o. g. Straßen zu erweitern. Im Gegensatz zum Planungsgebiet 1. Bauabschnitt waren für die Seitenstraßen der 2 Ravensburger Straße und Stuttgarter Straße damals noch keine Vermessungsunterlagen vorhan- den. Die fehlenden Unterlagen hätten von der Verwaltung im Rahmen der personellen Kapazitäten noch erstellt werden müssen, so dass ein zeitnaher Planungsbeginn der Maßnahme für das 1. Bau- abschnitt nicht möglich gewesen wäre. Auch waren für das derzeitige Planungsgebiet im 1. Bauabschnitt die verwaltungsinternen Abstim- mungen (einschließlich den Abstimmungen mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamt) zur vorge- sehenen Planungsvergabe an ein Ingenieurbüro damals bereits abgeschlossen. Um die Bearbeitung für den 1. Bauabschnitt zeitlich nicht zu verzögern, hat die Verwaltung über eine Mitteilung (s. Vorla- gen-Nr. 4430/2011) in der Sitzung am 17.11.2011 die Bezirksvertretung Nippes über die weitere Vor- gehensweise informiert. Antwort der Verwaltung zu 3. Eine direkte finanzielle Beteiligung des Investors Frey an den geplanten Straßenbaumaßnahmen ist nicht möglich, da es sich um eine Generalsanierung der betreffenden Straßenabschnitte handelt und somit Aufgabe des Straßenbaulastträgers ist. In welchem Umfang die Firma Fey oder die Grundstückseigentümer der betroffenen Straßen über die Regelungen aus dem Kommunalabgabegesetz (KAG) an den Straßensanierungskosten anteilig her- angezogen werden, wird noch im weiteren Planungsprozess ermittelt.

Beratungsverlauf

  1. 04.07.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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