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AN/0680/2019

Änderungsantrag zu TOP 1.2, Vorlage 0198/2019, Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt

Gem. Änderungsantrag (SPD) 10.05.2019

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 14.05.2019, TOP 1.2.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

3079 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.05.2019 
 
AN/0680/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 14.05.2019 
 
Änderungsantrag zu TOP 1.2, Vorlage 0198/2019, Grundstücksverkäufe im Sürther 
Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt 
Sehr geehrter Herr Frank, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vorlage in die 
Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 14.05.2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baufelder 2/4, 8 und 9 des 3. Bauabschnittes 
des Sürther Feldes ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Sürther Feld“ 
einzuleiten. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, eine höhere bauliche Ausnutzung 
der Baufelder durch mehr Geschosswohnungsbau zu erreichen. Durch die höhere 
Anzahl an Wohneinheiten soll auch der Flächenverbrauch pro zu errichtender 
Wohneinheit relativ gesenkt werden.  
 
2. Die planerisch so geänderten Baufelder sind über Erbbaurechtsverträge an Bestand-
halter – möglichst städtische Beteiligungsgesellschaften oder Genossenschaften – di-
rekt zu vergeben. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Antragsteller halten den Vorschlag der Verwaltung, auf 3,8 ha Fläche 113 Wohneinhei-
ten in Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften nach Höchstpreisausschreibung errichten

- 2 - 
 
zu wollen, nicht für einen Beitrag zur Lösung des drängenden Wohnraumbedarfs in der 
Stadt.  
 
Die bisher gescheiterten Konzeptvergaben für die Baufelder 8 und 9 des 3. Bauabschnitts 
auf dem „Sürther Feld“ sollten vielmehr zum Anlass genommen werden, die geplante bauli-
che Ausnutzung der Baufelder 2/4, 8 und 9 zu überdenken.  
 
Der gültige Bebauungsplan „Sürther Feld“ erlangte vor 10 Jahren Geltungskraft. Seitdem hat 
sich die Nachfragesituation am Wohnungsmarkt in Köln erheblich verändert. Auch rückt das 
Thema verantwortungsvoller Flächenverbrauch einschließlich der Thematik Flächenversie-
gelung vor dem Hintergrund des Klimawandels verstärkt in den Fokus. Der Output an 
Wohneinheiten pro Flächeneinheit muss daher höher sein als bisher geplant. 
 
Es ist daher die Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. Die Zeit, die das Änderungs-
verfahren in Anspruch nimmt, kann teilweise dadurch kompensiert werden, dass eine Direkt-
vergabe der Grundstücke an Bestandhalter erfolgt. Um die Wohnkosten niedrig zu halten, ist 
die Einräumung von Erbbaurechten vorzusehen. Die von der Stadt geplante Veräußerung 
der Grundstücke zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von aktuell fast 39 Mio. € widerspricht 
diesem Ziel. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin 
Gez. Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer Die Linke

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0680/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
10.05.2019
Erstellt
10.05.2019 10:46