AN/0680/2019
Änderungsantrag zu TOP 1.2, Vorlage 0198/2019, Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.05.2019 AN/0680/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 14.05.2019 Änderungsantrag zu TOP 1.2, Vorlage 0198/2019, Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt Sehr geehrter Herr Frank, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vorlage in die Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 14.05.2019 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baufelder 2/4, 8 und 9 des 3. Bauabschnittes des Sürther Feldes ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Sürther Feld“ einzuleiten. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, eine höhere bauliche Ausnutzung der Baufelder durch mehr Geschosswohnungsbau zu erreichen. Durch die höhere Anzahl an Wohneinheiten soll auch der Flächenverbrauch pro zu errichtender Wohneinheit relativ gesenkt werden. 2. Die planerisch so geänderten Baufelder sind über Erbbaurechtsverträge an Bestand- halter – möglichst städtische Beteiligungsgesellschaften oder Genossenschaften – di- rekt zu vergeben. Begründung: Die Antragsteller halten den Vorschlag der Verwaltung, auf 3,8 ha Fläche 113 Wohneinhei- ten in Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften nach Höchstpreisausschreibung errichten - 2 - zu wollen, nicht für einen Beitrag zur Lösung des drängenden Wohnraumbedarfs in der Stadt. Die bisher gescheiterten Konzeptvergaben für die Baufelder 8 und 9 des 3. Bauabschnitts auf dem „Sürther Feld“ sollten vielmehr zum Anlass genommen werden, die geplante bauli- che Ausnutzung der Baufelder 2/4, 8 und 9 zu überdenken. Der gültige Bebauungsplan „Sürther Feld“ erlangte vor 10 Jahren Geltungskraft. Seitdem hat sich die Nachfragesituation am Wohnungsmarkt in Köln erheblich verändert. Auch rückt das Thema verantwortungsvoller Flächenverbrauch einschließlich der Thematik Flächenversie- gelung vor dem Hintergrund des Klimawandels verstärkt in den Fokus. Der Output an Wohneinheiten pro Flächeneinheit muss daher höher sein als bisher geplant. Es ist daher die Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. Die Zeit, die das Änderungs- verfahren in Anspruch nimmt, kann teilweise dadurch kompensiert werden, dass eine Direkt- vergabe der Grundstücke an Bestandhalter erfolgt. Um die Wohnkosten niedrig zu halten, ist die Einräumung von Erbbaurechten vorzusehen. Die von der Stadt geplante Veräußerung der Grundstücke zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von aktuell fast 39 Mio. € widerspricht diesem Ziel. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0680/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 10.05.2019
- Erstellt
- 10.05.2019 10:46