Mandari Insight

1107/2023

Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77 in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.09.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 am 14.08.2023

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Anlage 2 MüZe Absage Interessensbekundung Bundesförderprogramm

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Anlage 4 Vorabauszug Rat 07.09.2023

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Anlage 5_Neuberatung 1107-2023_MüZe_Fachausschuss_

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Anlage 1 MüZe Kostenberechnung Haupt- und Nebengebäude

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Beschlussvorlage Rat

11926 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 1107/2023 
Freigabedatum 
25.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung statt Umbau, 
Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77 in Köln-
Mülheim 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
1. dass die Maßnahme „Bürgerhaus MüZe - Umbau, Modernisierung und Erweiterung zur 
energetischen und funktionalen Verbesserung“, Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim aus 
der Städtebaufördermaßnahme Starke Veedel – Starkes Köln (Sozialraum 5 + 9) Buch-
heim, Buchforst, Mülheim-Nord und Keupstraße (Zuwendungsbescheid-Nr. 05/06/19) 
aufgrund der Kostensteigerung von ursprünglich rund 5,00 Mio. Euro auf rund 16,3 Mio. 
Euro zum jetzigen Zeitpunkt wegen der fehlenden Finanzierung nicht realisiert werden 
kann. 
2. auf die bereits bewilligten Städtebaufördermittel in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro für die 
Generalsanierung des Bürgerhauses MüZe aus dem Integrierten Stadtentwicklungskon-
zept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim Nord, Keupstraße“ im Rah-
men des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ zu verzichten. Die bereits abgerufe-
nen und ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro werden an den Förder-
mittelgeber erstattet. Die Finanzierung der Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe 
von 40.934,26 Euro zuzüglich gegebenenfalls anfallender Zinsen erfolgt aus dem Teilfi-
nanzplan 0902 – Stadtentwicklung. 
3. die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürgerhaus MüZe durch den Interimsträger 
Interkultur e. V. wird bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Über den langfristigen Träger des 
Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten im Rahmen der 
Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2025 entschieden. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Objekt Berliner Straße 77 in Köln-
Mülheim soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung sichergestellt ist. 
Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu 
gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen. 
Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Betrieb, Un-
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren  
(nur zu Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlags) 
17.08.2023 
14.09.2023 
Rat 
(nur zu Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlags) 
07.09.2023 
26.10.2023

2 
terhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   40.934 € ggf. 
zzgl. Zinsen € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2023: 1,00 
Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    1,00 Mio. € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage: 
 
Eigentümerin der Liegenschaft „Bürgerhaus MüZe“ in der Berliner Straße 77, Köln-Mülheim, 
ist die Stadt Köln. Bauherr von baulichen Maßnahmen ist das Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren der Stadt Köln; mit der Projektsteuerung wurde die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln beauftragt.  
 
Die Fördermaßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe“ 
sollte der Gebäudeerhaltung, der Betriebskostensenkung und dem Ausbau des ganzheitlichen 
inhaltlichen Konzepts der MüZe dienen. 
 
Die Verwaltung hat das oben genannte Projekt zum Stadterneuerungsprogramm 2019 ange-
meldet und Fördermittel zur Umsetzung der Maßnahme beantragt. Dieser Antrag wurde Ende 
2019 positiv beschieden, so dass für die Maßnahme Städtebaufördermittel in Höhe von ma-
ximal 3.172.820 € brutto zur Verfügung stehen (Zuwendungsbescheid Nr. 05/06/19 vom 
03.12.2019). Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2023.

4 
Zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel wurde von Gesamtkosten der Baumaßnah-
me in Höhe von insgesamt 4.592.600 € brutto ausgegangen. 
 
Der Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Umbau, Modernisierung und Erweiterung 
des Bürgerhauses MüZe, Köln-Mülheim"; Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" erfolgte 
durch den Finanzausschuss am 07.12.2020 (Session-Nr. 2992/2020).  
 
 
 
Kostensteigerung und Auswirkungen auf die Fördermittelzusage 
 
Im Vergleich zum Zeitpunkt der Förderantragstellung im Februar 2019 haben sich die Ge-
samtausgaben laut der aktualisierten Kostenberechnung aus Juli 2022 erheblich erhöht. Die 
Kostenberechnung geht nun von Kosten in Höhe von 13,58 Mio. € aus. Die Planung ist sach-
lich und rechnerisch nachvollziehbar und richtig. Der Gesamtkostenbedarf liegt zusätzlich des  
20 %igen Risikozuschlages bei rund 16,3 Mio. €. 
 
Hintergrund für die Kostensteigerung ist eine neue Planung, die geänderte baurechtliche As-
pekte inkludiert, die umfangreiche Einbindung der notwendigen Fachplaner*innen, die auf-
wändige Bestandserfassung des Gebäudes und die aufwändige Abgrenzung von tragenden 
bzw. nichttragenden Gebäudeteilen sowie die Anpassung an die gestiegenen Preise im Bau-
sektor. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um notwendige Maßnahmen zur strukturellen 
Erhaltung und Sicherung des Objektes, Maßnahmen zur Betriebskostensenkung und dem 
Ausbau des ganzheitlichen inhaltlichen Konzeptes des Bürgerhauses MüZe. 
 
Die Qualitätsstandards wurden so ausgewählt, dass alle Oberflächenmaterialien den Anforde-
rungen an Nachhaltigkeit und ökologischen Ansprüchen genügen. So würden zum Beispiel 
bei einem Wechsel von dem ausgewählten Massivholzparkett zu einem Kunststofflaminatbo-
den lediglich geringste Materialkostenersparnisse zu erwarten sein. Die grundlegenden Arbei-
ten bleiben bei beiden Materialen gleich, lediglich bei der Auswahl des Materials könnten ge-
ringfügige Ersparnisse erzielt werden. Zudem sind bei den ausgewählten Materialien die Le-
benszyklen inkludiert, die eine mehrmalige Überarbeitung (zum Beispiel des Massivholzpar-
ketts) ermöglichen. Bei einem anderen Material wie zum Beispiel dem Kunststofflaminatboden 
ist der Lebenszyklus wesentlich geringer, da er nach einem überschaubaren Zeitraum kom-
plett erneuert werden müsste. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte würde eine Reduzie-
rung der qualitativen Standards lediglich eine Kostenreduzierung von rund 200.000 € erzielen.  
Aufgrund der umfangreichen Planungen und der im Sommer 2022 eingeleiteten baurechtli-
chen Prüffähigkeit ist mit einem Baubeginn frühestens Ende 2023 zu rechnen. 
 
Die Umsetzung und Abrechnung der aus Städtebaufördermitteln geförderten Baumaßnahme 
ist jedoch innerhalb des vom Fördermittelgeber vorgegebenen Zeitraums bis Ende 2023 si-
cherzustellen. Dies ist aufgrund der oben genannten Schilderungen nicht zu realisieren.  
 
Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums ist nach Auskunft der Bezirksregierung Köln 
nicht möglich, da die Bewilligung seinerzeit auf Grundlage der seit 2020 nicht mehr gültigen 
Programmlinien vorgenommen wurde. Damit stehen die Budgets formal über den 31.12.2023 
hinaus nicht mehr zu Verfügung. Da eine bauliche Realisierung der Maßnahme bis zum 
31.12.2023 nicht möglich ist, können die bewilligten Fördermittel nicht abgerufen werden. Das 
bedeutet auch, dass das im Antrag formulierte Förderziel nicht mehr zu erreichen ist. 
 
Die bereits abgerechneten Fördermittel in Höhe von 40.934,26 € (gegebenenfalls zuzüglich 
der Verzinsung des Erstattungsanspruches) müssen von der Verwaltung an den Fördermittel-
geber erstattet werden.  
 
Gemäß den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides ist der Erstattungsanspruch mit jähr-
lich 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Über eine Geltendmachung dieser Verzinsung 
entscheidet die Bezirksregierung in dem zu erlassenden Aufhebungsbescheid.

5 
Eine umfangreiche Sanierung des Bürgerhauses MüZe ist jedoch nur dann möglich, wenn die 
notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. In den Haushaltsjahren 
2023/2024 stehen die notwendigen finanziellen Ressourcen nicht zur Verfügung. Die Interes-
sensbekundung der Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren im Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren für ein an die Erfordernisse der Klimaeffizienz angepasstes Förderprogramm des 
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, welches die Sanierung 
von kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultureinrichtungen zum 
Ziel hat, wurde jedoch mit Schreiben vom 16.03.2023 durch das Bundesinstitut für Bau-, 
Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen abschlägig entschieden.  
Da eine Generalsanierung des Bürgerhauses MüZe damit zum jetzigen Zeitpunkt wegen der 
fehlenden Finanzierung nicht möglich ist, beabsichtigt die Verwaltung daher, das Bürgerhaus 
MüZe soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung sichergestellt ist. Die 
ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu gleichen 
Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen.  
In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.12.2020 wurde beschlossen, für die Zeit 
der Generalsanierung die Weiterführung der sozialen Angebote des Bürgerhauses MüZe dem 
Verein „InterKultur e. V.“, Glücksburgstraße 17, Köln-Mülheim, zu übertragen (Session-Nr. 
3357/2020). Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe sollte nach Abschluss der 
Baumaßnahme auf Grundlage einer Beschlussvorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschie-
den werden.  
 
Da die Generalsanierung in absehbarer Zeit nicht zu realisieren ist, wird die Weiterführung der 
sozialen Angebote im Bürgerhaus MüZe durch den Interimsträger InterKultur e. V. zunächst 
bis zum 31.12.2025 verlängert. Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird 
nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung im 
Laufe des Jahres 2025 entschieden. 
 
 
 
Kosten und Finanzierung 
 
Die ausschließlich konsumtiven Mittel für die bauliche Ertüchtigung des Bürgerhauses MüZe 
zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die 
zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen.  
 
Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Betrieb, Unter-
haltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.  
 
Die Finanzierung der Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro zu-
züglich der gegebenenfalls anfallenden Zinsen erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadt-
entwicklung, Teilplanzeile 12 – Sonstige Investitions-auszahlungen. Die Mittel werden aus der 
Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen hierhin umgeschichtet. 
 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Der Betrieb von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- 
Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Bei den baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen 
sollen daher die eingesetzten Materialien, wenn dies nicht im Widerspruch zur Nutzung steht, 
nach Möglichkeit dem Recyclingprozess wieder zugeführt werden können. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Kostenberechnung für die Generalsanierung 
Anlage 2: Absage Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für 
Bauwesen vom 16.03.2023

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 am 14.08.2023

5841 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.08.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 14.08.2023 
öffentlich 
9.2.1 Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung 
statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, 
Berliner Str. 77 in Köln-Mülheim 
1107/2023 
Her Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über die Ziffern 1 und 2 sowie die Ziffern 
3 und 4 des Beschlussvorschlages der Verwaltung getrennt abstimmen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
1. dass die Maßnahme „Bürgerhaus MüZe - Umbau, Mode rnisierung und Erweite- 
rung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“, Berliner Straße 77 in 
Köln-Mülheim aus der Städtebaufördermaßnahme Starke Veedel – Starkes Köln 
(Sozialraum 5 + 9) Buchheim, Buchforst, Mülheim-Nord und Keupstraße (Zuwen- 
dungsbescheid-Nr. 05/06/19) aufgrund der Kostensteigerung von ursprünglich 
rund 5,00 Mio. Euro auf rund 16,3 Mio. Euro zum jetzigen Zeitpunkt wegen der 
fehlenden Finanzierung nicht realisiert werden kann. 
2. auf die bereits bewilligten Städtebaufördermitte l in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro 
für die Generalsanierung des Bürgerhauses MüZe aus dem Integrierten Stadtent- 
wicklungskonzept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim Nord, 
Keupstraße“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ zu ver- 
zichten. Die bereits abgerufenen und ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 
40.934,26 Euro werden an den Fördermittelgeber erstattet. Die Finanzierung der 
Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro zuzüglich ge- 
gebenenfalls anfallender Zinsen erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadtent- 
wicklung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig abgelehnt  bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD).

3. die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürge rhaus MüZe durch den Inte- 
rimsträger Interkultur e. V. wird bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Über den lang- 
fristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instandhal- 
tungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2025 
entschieden. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung , das Objekt Berliner Straße 77 
in Köln-Mülheim soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung 
sichergestellt ist. Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. 
Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 
anfallen. 
Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Be- 
trieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen  bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD). 
 
Anschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über den gemeinsamen 
Änderungsantrag abstimmen. 
 
Änderungsantrag zu Top 9.2.1 - Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung 
der Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweite- 
rung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77, in Köln Mülheim.  
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und 
des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) vom 02.08.2023. 
AN/1375/2023 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet den Rat zu beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, an dem Vorhaben „Umbau, Modernisierung und Er- 
weiterung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“ des Bürgerhauses 
Mütze festzuhalten und alternative Realisierungs- und Fördermöglichkeiten zu su- 
chen. Hierbei sollen auch kreative Lösungswege, wie eine zeitliche Streckung der 
Maßnahme in Betracht gezogen werden um die finanziellen Belastungen über meh- 
rere Haushaltsjahre zu verteilen. Denkbar wäre beispielsweise in einem ersten Schritt 
nur das Hauptgebäude und in einem zweiten Schritt das Nebengebäude zu sanieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD).

Gesamtbeschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet den Rat zu beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, an dem Vorhaben „Umbau, Modernisierung und Er- 
weiterung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“ des Bürgerhauses 
Mütze festzuhalten und alternative Realisierungs- und Fördermöglichkeiten zu su- 
chen. Hierbei sollen auch kreative Lösungswege, wie eine zeitliche Streckung der 
Maßnahme in Betracht gezogen werden um die finanziellen Belastungen über meh- 
rere Haushaltsjahre zu verteilen. Denkbar wäre beispielsweise in einem ersten Schritt 
nur das Hauptgebäude und in einem zweiten Schritt das Nebengebäude zu sanieren. 
 
Weiterhin möge der Rat beschließen (Ziffer 3 und 4 der Beschlussvorlage), 
 
• die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürgerh aus MüZe durch den Inte- 
rimsträger Interkultur e. V. wird bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Über den 
langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instand- 
haltungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 
2025 entschieden. 
• Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Objekt Berliner Straße 
77 in Köln-Mülheim soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwor- 
tung sichergestellt ist. Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 
2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 
und 2024 anfallen. 
Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – 
Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.

Anlage 2 MüZe Absage Interessensbekundung Bundesförderprogramm

2409 Zeichen

i1 
BBSR I Postfach 21 01 50 1 53156 Bonn 
Köln 
Unter Goldschmied 6 
50667 Köln 
Datum 16.03.2023 
Ihr Zeichen Formular ID: 100605073 
Unser Zeichen BBSR - FWO 5 
E-Mail sjk2022@pd-g.de
• 
Bundesinstitut 
für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung 
im Bundesamt für Bauwesen 
und Raumordnung 
Betrifft Bundesprogramm .Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kul­
tur" (SJK 2022) 
hier Bundesförderung 2023 - 2027 
Bezug Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2022, 
Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) 
vom 28.07.2022 
Sehr geehrte Frau ... 
vielen Dank für Ihre lnteressensbekundung im Rahmen des Projektaufrufs 2022 zum Bun­
desprogramm .Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und 
Kultur" (SJK) zur Förderung des Projekts 
Sanierung des Bürgerhauses (Sozial-kulturelies Zentrum) "MüZe" in Köln-Mülheim. 
Insgesamt wurden 990 Projektskizzen eingereicht. Der Haushaltsausschuss des Deutschen 
Bundestages hat am 14. Dezember 2022 die Förderung von 148 kommunalen.Projekten 
beschlossen. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Vorhaben nicht ausgewählt 
wurde. 
Die Pressemitteilung des BMWSB sowie eine Übersicht über die ausgewählten Maßnah­
men finden Sie hier: 
Standort Bonn 
Deichmanns Aue 31- 37 
53179 Bonn 
OB Bonn Mehlem 
Standort Berlin 
Ernst-Reuter-Haus 
Straße des 17. Juni 112 
10623 Berlin 
Eingang Englische Straße 5 
S Tiersarten 
U Ernst-Reuter-Platz 
Standort Cottbus 
Thiemstraße 136 
03048 Cottbus 
DB Cottbus Hbf 
. Mail 
zentrale@bbr.bund.de 
www.bbsr.bund.de

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/WebsiBMWSB/DE/2022/12/sjk-projekte.html 
Mit dem Bundeshaushalt 2023 hat der Haushaltsausschuss erneut 400 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des 
Klima- und Transformationsfonds für die Fortsetzung des Bundesprogramms beschlossen. Nunmehr steht fest, 
dass hierzu ein neuer Projektaufruf veröffentlicht werden soll, auf. den Sie sich mit Ihrem Vorhaben unter Berück­
sichtigung der dann geltenden Förderkriterien erneut bewerben können. Die Details werden derzeit noch geklärt. 
Das BMWSB wird über den Start des Projektaufrufs auf seiner Internetseite informieren. 
Mit freundlichen Grüßen 
im Auftrag 
Referatsleiterin FWD 5 - Projektentwicklung und -betreuung Sport, Jugend, Kultur (SJK) 
il 
BBSR 
Seite 2 von 100

Anlage 4 Vorabauszug Rat 07.09.2023

3420 Zeichen

Anlage 4 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates vom 
07.09.2023  
öffentlich 
10.7 Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung 
statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, 
Berliner Str. 77 in Köln-Mülheim 
1107/2023 
Antrag auf getrennte Abstimmung und Verweisung von Ziffer 1 und 2 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
I. Abstimmung über Ziffer 3 und 4 der Vorlage 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
3. die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürgerhaus MüZe durch den Inte-
rimsträger Interkultur e. V. wird bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Über den lang-
fristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instandhal-
tungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2025 
entschieden. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Objekt Berliner Straße 77 
in Köln-Mülheim soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung 
sichergestellt ist. Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. 
Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 
anfallen. 
Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Be-
trieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

II. Abstimmung über die Verweisung von Ziffer 1 und 2 der Vorlage mit dem 
Votum der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zur Vorberatung in den Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren mit erneuter Vorlage im Rat 
Beschluss: 
Der Rat verw eist die Ziffern 1 und 2: 
Der Rat beschließt 
1. dass die Maßnahme „Bürgerhaus MüZe - Umbau, Modernisierung und Erweite-
rung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“, Berliner Straße 77 in 
Köln-Mülheim aus der Städtebaufördermaßnahme Starke Veedel – Starkes 
Köln (Sozialraum 5 + 9) Buchheim, Buchforst, Mülheim-Nord und Keupstraße 
(Zuwendungsbescheid-Nr. 05/06/19) aufgrund der Kostensteigerung von ur-
sprünglich rund 5,00 Mio. Euro auf rund 16,3 Mio. Euro zum jetzigen Zeitpunkt 
wegen der fehlenden Finanzierung nicht realisiert werden kann. 
2. auf die bereits bewilligten Städtebaufördermittel in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro 
für die Generalsanierung des Bürgerhauses MüZe aus dem Integrierten Stadt-
entwicklungskonzept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim 
Nord, Keupstraße“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
zu verzichten. Die bereits abgerufenen und ausgezahlten Fördermittel in Höhe 
von 40.934,26 Euro werden an den Fördermittelgeber erstattet. Die Finanzie-
rung der Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro zu-
züglich gegebenenfalls anfallender Zinsen erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 
– Stadtentwicklung. 
mit dem Votum der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 14.08.2023 (Anlage 3) zur Be-
ratung in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren mit erneuter Vorlage 
im Rat. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt. 
__________  
Anmerkung:  
Antrag auf getrennte Abstimmung und Verweisung von Ziffer 1 und 2 von RM Ham-
mer.

Anlage 5_Neuberatung 1107-2023_MüZe_Fachausschuss_

1513 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage 1107/2023 - Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der 
Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des 
Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77 in Köln-Mülheim 
Zur Beratung in der Sitzung des Fachausschusses für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren am 14.09.2023 
 
 
Mit Beschluss vom 07.09.2023 verweist der Rat die Ziffern 1 und 2 der 
Beschlussvorlage mit dem Votum der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 14.08.2023 
(Anlage 3) zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
mit erneuter Vorlage im Rat ( 
Anlage 4 - Vorabauszug Ratsvorlage 1107/2023 ). 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Fachausschuss den Beschlusspunkten 1 und 2 mit 
folgender ergänzender Argumentation zuzustimmen.  
 
Gemäß den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides Nr. 05/06/19 vom 
03.12.2019 hat der Zuwendungsempfänger eine Mitteilungspflicht, wenn sich 
maßgebliche Umstände verändern und/oder der Zuwendungszweck innerhalb des 
Durchführungszeitraumes nicht zu erreichen ist. Dies trifft bei der Baumaßnahme 
Bürgerhaus MüZe aufgrund der sehr hohen Kostensteigerung zu. Darüber hinaus ist 
der Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2023 nicht zu halten. Die Stadt Köln muss 
dieser Meldeverpflichtung nachkommen, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Im 
weiteren formal festgelegten Verfahren (vgl. Ziffer 9 ANBest-G) wird letztlich ein 
Erstattungsbescheid durch den Zuwendungsgeber erlassen. Die Stadt Köln ist dann 
rechtlich verpflichtet die Zuwendung zurückzuerstatten.

Anlage 1 MüZe Kostenberechnung Haupt- und Nebengebäude

878 Zeichen

32W architekten GmbH 
Planverfasscr •• 
architekten 
3ZW architekten GmbH 
Neusser Landstraße 2 
50735 Köln 
Tel.: 0221-955 862-0 
Fax: 0221-955 862-29  
Kostenberechnung 
Gewerkesehätzung (GWS) 
Projekt 
3035-MÜZ-HG 
Bürgerhaus MüZe Hauptgebäude 
Bauvorhaben 
Umbau, Sanierung, Neubau 
Bürgerhaus MüZe 
Hauptgebäude 
Bauherr 
Stadt Köln 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
506 - Bürgerzentren/ -häuser 
Unter Goldschmied 6 
Bauleitung 
3Z.W architekten GmbH 
Neusser Landstraße 2 
50735 Köln 
!
Auswertung naeh 
DIN 276 (2018-12) 
Kostenaufstellung 
Wir bitten Sie, diese Kostenaufstellung zur 
Kenntnis zu nehmen. 
- Gesamt, Netto:
- zzgl. MwSt.:
- Gesamt, Brutto:
Gezeiehnet 
7.113.104,13 EUR 
1.351.489,81 EUR 
8.464.593,94 EUR 
(Kostenaufstellung erstellt von - Untersehritt) 
Seilen ohne Anlage(n) 
Seiten: 18 
Koo;lcnboroc.tmunc,. bes KG-Ehono 3 
01.07.2022 - Seite 1

Beratungsverlauf (5)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1107/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.09.2023
Erstellt
31.03.2023 15:00