1107/2023
Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77 in Köln-Mülheim
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 1107/2023 Freigabedatum 25.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77 in Köln- Mülheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt 1. dass die Maßnahme „Bürgerhaus MüZe - Umbau, Modernisierung und Erweiterung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“, Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim aus der Städtebaufördermaßnahme Starke Veedel – Starkes Köln (Sozialraum 5 + 9) Buch- heim, Buchforst, Mülheim-Nord und Keupstraße (Zuwendungsbescheid-Nr. 05/06/19) aufgrund der Kostensteigerung von ursprünglich rund 5,00 Mio. Euro auf rund 16,3 Mio. Euro zum jetzigen Zeitpunkt wegen der fehlenden Finanzierung nicht realisiert werden kann. 2. auf die bereits bewilligten Städtebaufördermittel in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro für die Generalsanierung des Bürgerhauses MüZe aus dem Integrierten Stadtentwicklungskon- zept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim Nord, Keupstraße“ im Rah- men des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ zu verzichten. Die bereits abgerufe- nen und ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro werden an den Förder- mittelgeber erstattet. Die Finanzierung der Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro zuzüglich gegebenenfalls anfallender Zinsen erfolgt aus dem Teilfi- nanzplan 0902 – Stadtentwicklung. 3. die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürgerhaus MüZe durch den Interimsträger Interkultur e. V. wird bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2025 entschieden. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Objekt Berliner Straße 77 in Köln- Mülheim soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung sichergestellt ist. Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen. Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Betrieb, Un- Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren (nur zu Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlags) 17.08.2023 14.09.2023 Rat (nur zu Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlags) 07.09.2023 26.10.2023 2 terhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 40.934 € ggf. zzgl. Zinsen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2023: 1,00 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1,00 Mio. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: Eigentümerin der Liegenschaft „Bürgerhaus MüZe“ in der Berliner Straße 77, Köln-Mülheim, ist die Stadt Köln. Bauherr von baulichen Maßnahmen ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln; mit der Projektsteuerung wurde die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt. Die Fördermaßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe“ sollte der Gebäudeerhaltung, der Betriebskostensenkung und dem Ausbau des ganzheitlichen inhaltlichen Konzepts der MüZe dienen. Die Verwaltung hat das oben genannte Projekt zum Stadterneuerungsprogramm 2019 ange- meldet und Fördermittel zur Umsetzung der Maßnahme beantragt. Dieser Antrag wurde Ende 2019 positiv beschieden, so dass für die Maßnahme Städtebaufördermittel in Höhe von ma- ximal 3.172.820 € brutto zur Verfügung stehen (Zuwendungsbescheid Nr. 05/06/19 vom 03.12.2019). Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2023. 4 Zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel wurde von Gesamtkosten der Baumaßnah- me in Höhe von insgesamt 4.592.600 € brutto ausgegangen. Der Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, Köln-Mülheim"; Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" erfolgte durch den Finanzausschuss am 07.12.2020 (Session-Nr. 2992/2020). Kostensteigerung und Auswirkungen auf die Fördermittelzusage Im Vergleich zum Zeitpunkt der Förderantragstellung im Februar 2019 haben sich die Ge- samtausgaben laut der aktualisierten Kostenberechnung aus Juli 2022 erheblich erhöht. Die Kostenberechnung geht nun von Kosten in Höhe von 13,58 Mio. € aus. Die Planung ist sach- lich und rechnerisch nachvollziehbar und richtig. Der Gesamtkostenbedarf liegt zusätzlich des 20 %igen Risikozuschlages bei rund 16,3 Mio. €. Hintergrund für die Kostensteigerung ist eine neue Planung, die geänderte baurechtliche As- pekte inkludiert, die umfangreiche Einbindung der notwendigen Fachplaner*innen, die auf- wändige Bestandserfassung des Gebäudes und die aufwändige Abgrenzung von tragenden bzw. nichttragenden Gebäudeteilen sowie die Anpassung an die gestiegenen Preise im Bau- sektor. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um notwendige Maßnahmen zur strukturellen Erhaltung und Sicherung des Objektes, Maßnahmen zur Betriebskostensenkung und dem Ausbau des ganzheitlichen inhaltlichen Konzeptes des Bürgerhauses MüZe. Die Qualitätsstandards wurden so ausgewählt, dass alle Oberflächenmaterialien den Anforde- rungen an Nachhaltigkeit und ökologischen Ansprüchen genügen. So würden zum Beispiel bei einem Wechsel von dem ausgewählten Massivholzparkett zu einem Kunststofflaminatbo- den lediglich geringste Materialkostenersparnisse zu erwarten sein. Die grundlegenden Arbei- ten bleiben bei beiden Materialen gleich, lediglich bei der Auswahl des Materials könnten ge- ringfügige Ersparnisse erzielt werden. Zudem sind bei den ausgewählten Materialien die Le- benszyklen inkludiert, die eine mehrmalige Überarbeitung (zum Beispiel des Massivholzpar- ketts) ermöglichen. Bei einem anderen Material wie zum Beispiel dem Kunststofflaminatboden ist der Lebenszyklus wesentlich geringer, da er nach einem überschaubaren Zeitraum kom- plett erneuert werden müsste. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte würde eine Reduzie- rung der qualitativen Standards lediglich eine Kostenreduzierung von rund 200.000 € erzielen. Aufgrund der umfangreichen Planungen und der im Sommer 2022 eingeleiteten baurechtli- chen Prüffähigkeit ist mit einem Baubeginn frühestens Ende 2023 zu rechnen. Die Umsetzung und Abrechnung der aus Städtebaufördermitteln geförderten Baumaßnahme ist jedoch innerhalb des vom Fördermittelgeber vorgegebenen Zeitraums bis Ende 2023 si- cherzustellen. Dies ist aufgrund der oben genannten Schilderungen nicht zu realisieren. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums ist nach Auskunft der Bezirksregierung Köln nicht möglich, da die Bewilligung seinerzeit auf Grundlage der seit 2020 nicht mehr gültigen Programmlinien vorgenommen wurde. Damit stehen die Budgets formal über den 31.12.2023 hinaus nicht mehr zu Verfügung. Da eine bauliche Realisierung der Maßnahme bis zum 31.12.2023 nicht möglich ist, können die bewilligten Fördermittel nicht abgerufen werden. Das bedeutet auch, dass das im Antrag formulierte Förderziel nicht mehr zu erreichen ist. Die bereits abgerechneten Fördermittel in Höhe von 40.934,26 € (gegebenenfalls zuzüglich der Verzinsung des Erstattungsanspruches) müssen von der Verwaltung an den Fördermittel- geber erstattet werden. Gemäß den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides ist der Erstattungsanspruch mit jähr- lich 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Über eine Geltendmachung dieser Verzinsung entscheidet die Bezirksregierung in dem zu erlassenden Aufhebungsbescheid. 5 Eine umfangreiche Sanierung des Bürgerhauses MüZe ist jedoch nur dann möglich, wenn die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. In den Haushaltsjahren 2023/2024 stehen die notwendigen finanziellen Ressourcen nicht zur Verfügung. Die Interes- sensbekundung der Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren für ein an die Erfordernisse der Klimaeffizienz angepasstes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, welches die Sanierung von kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultureinrichtungen zum Ziel hat, wurde jedoch mit Schreiben vom 16.03.2023 durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen abschlägig entschieden. Da eine Generalsanierung des Bürgerhauses MüZe damit zum jetzigen Zeitpunkt wegen der fehlenden Finanzierung nicht möglich ist, beabsichtigt die Verwaltung daher, das Bürgerhaus MüZe soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung sichergestellt ist. Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.12.2020 wurde beschlossen, für die Zeit der Generalsanierung die Weiterführung der sozialen Angebote des Bürgerhauses MüZe dem Verein „InterKultur e. V.“, Glücksburgstraße 17, Köln-Mülheim, zu übertragen (Session-Nr. 3357/2020). Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe sollte nach Abschluss der Baumaßnahme auf Grundlage einer Beschlussvorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschie- den werden. Da die Generalsanierung in absehbarer Zeit nicht zu realisieren ist, wird die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürgerhaus MüZe durch den Interimsträger InterKultur e. V. zunächst bis zum 31.12.2025 verlängert. Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2025 entschieden. Kosten und Finanzierung Die ausschließlich konsumtiven Mittel für die bauliche Ertüchtigung des Bürgerhauses MüZe zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen. Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Betrieb, Unter- haltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Die Finanzierung der Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro zu- züglich der gegebenenfalls anfallenden Zinsen erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadt- entwicklung, Teilplanzeile 12 – Sonstige Investitions-auszahlungen. Die Mittel werden aus der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen hierhin umgeschichtet. Auswirkungen auf den Klimaschutz Der Betrieb von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Bei den baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen sollen daher die eingesetzten Materialien, wenn dies nicht im Widerspruch zur Nutzung steht, nach Möglichkeit dem Recyclingprozess wieder zugeführt werden können. Anlagen Anlage 1: Kostenberechnung für die Generalsanierung Anlage 2: Absage Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen vom 16.03.2023
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 am 14.08.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 15.08.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.08.2023 öffentlich 9.2.1 Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77 in Köln-Mülheim 1107/2023 Her Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über die Ziffern 1 und 2 sowie die Ziffern 3 und 4 des Beschlussvorschlages der Verwaltung getrennt abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt 1. dass die Maßnahme „Bürgerhaus MüZe - Umbau, Mode rnisierung und Erweite- rung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“, Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim aus der Städtebaufördermaßnahme Starke Veedel – Starkes Köln (Sozialraum 5 + 9) Buchheim, Buchforst, Mülheim-Nord und Keupstraße (Zuwen- dungsbescheid-Nr. 05/06/19) aufgrund der Kostensteigerung von ursprünglich rund 5,00 Mio. Euro auf rund 16,3 Mio. Euro zum jetzigen Zeitpunkt wegen der fehlenden Finanzierung nicht realisiert werden kann. 2. auf die bereits bewilligten Städtebaufördermitte l in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro für die Generalsanierung des Bürgerhauses MüZe aus dem Integrierten Stadtent- wicklungskonzept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim Nord, Keupstraße“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ zu ver- zichten. Die bereits abgerufenen und ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro werden an den Fördermittelgeber erstattet. Die Finanzierung der Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro zuzüglich ge- gebenenfalls anfallender Zinsen erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadtent- wicklung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD). 3. die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürge rhaus MüZe durch den Inte- rimsträger Interkultur e. V. wird bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Über den lang- fristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instandhal- tungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2025 entschieden. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung , das Objekt Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung sichergestellt ist. Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen. Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Be- trieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD). Anschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über den gemeinsamen Änderungsantrag abstimmen. Änderungsantrag zu Top 9.2.1 - Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweite- rung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77, in Köln Mülheim. Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) vom 02.08.2023. AN/1375/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bittet den Rat zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, an dem Vorhaben „Umbau, Modernisierung und Er- weiterung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“ des Bürgerhauses Mütze festzuhalten und alternative Realisierungs- und Fördermöglichkeiten zu su- chen. Hierbei sollen auch kreative Lösungswege, wie eine zeitliche Streckung der Maßnahme in Betracht gezogen werden um die finanziellen Belastungen über meh- rere Haushaltsjahre zu verteilen. Denkbar wäre beispielsweise in einem ersten Schritt nur das Hauptgebäude und in einem zweiten Schritt das Nebengebäude zu sanieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD). Gesamtbeschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bittet den Rat zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, an dem Vorhaben „Umbau, Modernisierung und Er- weiterung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“ des Bürgerhauses Mütze festzuhalten und alternative Realisierungs- und Fördermöglichkeiten zu su- chen. Hierbei sollen auch kreative Lösungswege, wie eine zeitliche Streckung der Maßnahme in Betracht gezogen werden um die finanziellen Belastungen über meh- rere Haushaltsjahre zu verteilen. Denkbar wäre beispielsweise in einem ersten Schritt nur das Hauptgebäude und in einem zweiten Schritt das Nebengebäude zu sanieren. Weiterhin möge der Rat beschließen (Ziffer 3 und 4 der Beschlussvorlage), • die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürgerh aus MüZe durch den Inte- rimsträger Interkultur e. V. wird bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instand- haltungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2025 entschieden. • Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Objekt Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwor- tung sichergestellt ist. Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen. Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.
Anlage 2 MüZe Absage Interessensbekundung Bundesförderprogramm
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i1 BBSR I Postfach 21 01 50 1 53156 Bonn Köln Unter Goldschmied 6 50667 Köln Datum 16.03.2023 Ihr Zeichen Formular ID: 100605073 Unser Zeichen BBSR - FWO 5 E-Mail sjk2022@pd-g.de • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Betrifft Bundesprogramm .Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kul tur" (SJK 2022) hier Bundesförderung 2023 - 2027 Bezug Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2022, Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 28.07.2022 Sehr geehrte Frau ... vielen Dank für Ihre lnteressensbekundung im Rahmen des Projektaufrufs 2022 zum Bun desprogramm .Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) zur Förderung des Projekts Sanierung des Bürgerhauses (Sozial-kulturelies Zentrum) "MüZe" in Köln-Mülheim. Insgesamt wurden 990 Projektskizzen eingereicht. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14. Dezember 2022 die Förderung von 148 kommunalen.Projekten beschlossen. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Vorhaben nicht ausgewählt wurde. Die Pressemitteilung des BMWSB sowie eine Übersicht über die ausgewählten Maßnah men finden Sie hier: Standort Bonn Deichmanns Aue 31- 37 53179 Bonn OB Bonn Mehlem Standort Berlin Ernst-Reuter-Haus Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Eingang Englische Straße 5 S Tiersarten U Ernst-Reuter-Platz Standort Cottbus Thiemstraße 136 03048 Cottbus DB Cottbus Hbf . Mail zentrale@bbr.bund.de www.bbsr.bund.de https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/WebsiBMWSB/DE/2022/12/sjk-projekte.html Mit dem Bundeshaushalt 2023 hat der Haushaltsausschuss erneut 400 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds für die Fortsetzung des Bundesprogramms beschlossen. Nunmehr steht fest, dass hierzu ein neuer Projektaufruf veröffentlicht werden soll, auf. den Sie sich mit Ihrem Vorhaben unter Berück sichtigung der dann geltenden Förderkriterien erneut bewerben können. Die Details werden derzeit noch geklärt. Das BMWSB wird über den Start des Projektaufrufs auf seiner Internetseite informieren. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Referatsleiterin FWD 5 - Projektentwicklung und -betreuung Sport, Jugend, Kultur (SJK) il BBSR Seite 2 von 100
Anlage 4 Vorabauszug Rat 07.09.2023
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Anlage 4 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates vom 07.09.2023 öffentlich 10.7 Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77 in Köln-Mülheim 1107/2023 Antrag auf getrennte Abstimmung und Verweisung von Ziffer 1 und 2 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen I. Abstimmung über Ziffer 3 und 4 der Vorlage Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt 3. die Weiterführung der sozialen Angebote im Bürgerhaus MüZe durch den Inte- rimsträger Interkultur e. V. wird bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Über den lang- fristigen Träger des Bürgerhauses MüZe wird nach Abschluss der Instandhal- tungsarbeiten im Rahmen der Betreiberverantwortung im Laufe des Jahres 2025 entschieden. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Objekt Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim soweit baulich zu ertüchtigen, dass die Betreiberverantwortung sichergestellt ist. Die ausschließlich konsumtiven Mittel werden auf etwa 2,00 Mio. Euro geschätzt, die zu gleichen Anteilen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 anfallen. Für 2023 und 2024 stehen jeweils 1,00 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0507 – Be- trieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt. II. Abstimmung über die Verweisung von Ziffer 1 und 2 der Vorlage mit dem Votum der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zur Vorberatung in den Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren mit erneuter Vorlage im Rat Beschluss: Der Rat verw eist die Ziffern 1 und 2: Der Rat beschließt 1. dass die Maßnahme „Bürgerhaus MüZe - Umbau, Modernisierung und Erweite- rung zur energetischen und funktionalen Verbesserung“, Berliner Straße 77 in Köln-Mülheim aus der Städtebaufördermaßnahme Starke Veedel – Starkes Köln (Sozialraum 5 + 9) Buchheim, Buchforst, Mülheim-Nord und Keupstraße (Zuwendungsbescheid-Nr. 05/06/19) aufgrund der Kostensteigerung von ur- sprünglich rund 5,00 Mio. Euro auf rund 16,3 Mio. Euro zum jetzigen Zeitpunkt wegen der fehlenden Finanzierung nicht realisiert werden kann. 2. auf die bereits bewilligten Städtebaufördermittel in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro für die Generalsanierung des Bürgerhauses MüZe aus dem Integrierten Stadt- entwicklungskonzept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim Nord, Keupstraße“ im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ zu verzichten. Die bereits abgerufenen und ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro werden an den Fördermittelgeber erstattet. Die Finanzie- rung der Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe von 40.934,26 Euro zu- züglich gegebenenfalls anfallender Zinsen erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung. mit dem Votum der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 14.08.2023 (Anlage 3) zur Be- ratung in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren mit erneuter Vorlage im Rat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt. __________ Anmerkung: Antrag auf getrennte Abstimmung und Verweisung von Ziffer 1 und 2 von RM Ham- mer.
Anlage 5_Neuberatung 1107-2023_MüZe_Fachausschuss_
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Anlage 5 zur Vorlage 1107/2023 - Bauliche Ertüchtigung zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung statt Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüZe, Berliner Str. 77 in Köln-Mülheim Zur Beratung in der Sitzung des Fachausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 14.09.2023 Mit Beschluss vom 07.09.2023 verweist der Rat die Ziffern 1 und 2 der Beschlussvorlage mit dem Votum der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 14.08.2023 (Anlage 3) zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren mit erneuter Vorlage im Rat ( Anlage 4 - Vorabauszug Ratsvorlage 1107/2023 ). Die Verwaltung empfiehlt dem Fachausschuss den Beschlusspunkten 1 und 2 mit folgender ergänzender Argumentation zuzustimmen. Gemäß den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides Nr. 05/06/19 vom 03.12.2019 hat der Zuwendungsempfänger eine Mitteilungspflicht, wenn sich maßgebliche Umstände verändern und/oder der Zuwendungszweck innerhalb des Durchführungszeitraumes nicht zu erreichen ist. Dies trifft bei der Baumaßnahme Bürgerhaus MüZe aufgrund der sehr hohen Kostensteigerung zu. Darüber hinaus ist der Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2023 nicht zu halten. Die Stadt Köln muss dieser Meldeverpflichtung nachkommen, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Im weiteren formal festgelegten Verfahren (vgl. Ziffer 9 ANBest-G) wird letztlich ein Erstattungsbescheid durch den Zuwendungsgeber erlassen. Die Stadt Köln ist dann rechtlich verpflichtet die Zuwendung zurückzuerstatten.
Anlage 1 MüZe Kostenberechnung Haupt- und Nebengebäude
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32W architekten GmbH Planverfasscr •• architekten 3ZW architekten GmbH Neusser Landstraße 2 50735 Köln Tel.: 0221-955 862-0 Fax: 0221-955 862-29 Kostenberechnung Gewerkesehätzung (GWS) Projekt 3035-MÜZ-HG Bürgerhaus MüZe Hauptgebäude Bauvorhaben Umbau, Sanierung, Neubau Bürgerhaus MüZe Hauptgebäude Bauherr Stadt Köln Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 506 - Bürgerzentren/ -häuser Unter Goldschmied 6 Bauleitung 3Z.W architekten GmbH Neusser Landstraße 2 50735 Köln ! Auswertung naeh DIN 276 (2018-12) Kostenaufstellung Wir bitten Sie, diese Kostenaufstellung zur Kenntnis zu nehmen. - Gesamt, Netto: - zzgl. MwSt.: - Gesamt, Brutto: Gezeiehnet 7.113.104,13 EUR 1.351.489,81 EUR 8.464.593,94 EUR (Kostenaufstellung erstellt von - Untersehritt) Seilen ohne Anlage(n) Seiten: 18 Koo;lcnboroc.tmunc,. bes KG-Ehono 3 01.07.2022 - Seite 1
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1107/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 31.03.2023 15:00