1003/2024
Freigabe und Beauftragung von Mitteln des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 2023/2024 für einen erneuten Mietkostenzuschuss an den Träger Blau-Gelbes Kreuz e.V.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 1003/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe und Beauftragung von Mitteln des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 2023/2024 für einen erneuten Mietkostenzuschuss an den Träger Blau-Gelbes Kreuz e.V. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 50.000 € für einen erneuten Mietkos- tenzuschuss an den Träger „Blau-Gelbes Kreuz e.V.“ als Unterstützung des Vereins. Der Zu- schuss soll aus Mitteln finanziert werden, die im Rahmen des politischen Veränderungsnach- weises zum Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Viel- falt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt wurden. Rat 21.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache: Der Verein Blau Gelbes Kreuz e.V. hat für seine zahlreichen Aktivitäten zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine eine Halle in Köln angemietet. Die Halle wird als Lager für die Sammlung und Transporte von Hilfsgütern in die Ukraine genutzt. Außerdem ist der Ort für viele Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg geflüchtet sind, eine wichtige Anlaufstelle in Köln geworden. Hierfür soll der Verein auch in diesem Jahr wieder einen Mietkostenzu- schuss in Höhe von 50.000 Euro erhalten. Der Verein „Blau-Gelbes Kreuz e.V.“ (BGK) hat bereits im Jahr 2023 wegen seiner zahlrei- chen Aktivitäten zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine und der aus den Kriegsgebie- ten geflüchteten Menschen einen Zuschuss für Miet- und Nebenkosten in Höhe von 50.000 € für die in Köln angemietete Halle erhalten (1095/2023). Um diesen Zuschuss als Fehlbedarfs- finanzierung bittet das BGK auch für das Jahr 2024. Bereits seit 2014 leistet das BGK ehrenamtliche, mittlerweile gestützt durch hauptamtliche Mit- 3 arbeitende, wertvolle Arbeit zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine und der geflüchte- ten Ukrainer*innen in Köln. Seit Kriegsbeginn im Februar 2022 hat der Verein in Köln eine große Welle der Unterstützung in Gang gesetzt und seine Aktivitäten seither kontinuierlich ausgeweitet, um den hier ankommenden geflüchteten Menschen aus den Kriegsgebieten wirksam zu helfen und die Stadt Köln bei der Umsetzung der humanitären Maßnahmen in Form von Hilfstransporten zu unterstützen. Die Lage in der Ukraine bleibt angespannt. Der Angriffskrieg in der Ukraine dauert an, die Menschen in der Ukraine sind dringend auf Hilfsgüter angewiesen. Das BGK ist weiterhin fest entschlossen, die ukrainische Bevölkerung mit dem Lebensnotwendigsten zu versorgen. Das gilt insbesondere für die Kölner Partnerstadt Dnipro. Dreh- und Angelpunkt hierfür stellt das Spendenlager dar. Im Jahr 2023 hat das BGK nach eigenen Angaben über 1.000 Transporte geleistet, darunter 141 Fahrten mit 40-Tonnen-LKW in die Ukraine. Transportiert wurden medizinische Ausrüs- tung, 2.600 Erste-Hilfe-Rucksäcke, über 1.700 Krankenhausbetten, 680 IBS-Trinkwasserbe- hälter, Desinfektionstabletten für 2,5 Millionen Liter Wasser, über 5.000 Stromgeneratoren, Kleidung, 1.800 Babyboxen, 4.000 Schulranzen, 3.000 Laptops für Schulen, Weihnachtspa- kete als „Friedensboxen" für Kinder, zahlreiche Fahrzeuge, darunter Löschfahrzeuge, Müllwa- gen, Transporter, Streifenwagen und Krankenwagen, die als humanitäre Hilfe in die Ukraine überführt wurden und vieles mehr. Hilfesuchenden in Köln werden in guter Abstimmung mit den Angeboten der Stadt Köln Bera- tungsangebote und Orientierungshilfen gegeben. Die in Köln angemietete Halle dient nicht mehr nur als Lager, sondern ist mittlerweile auch zur Anlaufstelle für geflüchtete Ukrainer*in- nen für alle möglichen Anliegen geworden. Auch dafür, selber ehrenamtliche Unterstützung anzubieten. Der Träger benötigt zur Fortführung seiner Aktivitäten wie schon im Vorjahr einen finanziellen Zuschuss, um die monatlichen Fixkosten für die notwendige Anmietung der Halle zur Lage- rung der Hilfsgüter und als Anlaufstelle für Geflüchtete aufbringen zu können. Hierzu hat das BGK einen Förderantrag sowohl an die Stadt Köln als auch an das Land NRW gerichtet. Das Land NRW wird sich bei positiver Entscheidung der Stadt Köln für eine erneute finanzielle Un- terstützung ebenfalls wieder mit 50.000 € an den Kosten für das Jahr 2024 beteiligen. Finanzierung Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2023/2024 ist im Haushaltsjahr 2024 ein Betrag in Höhe von 600.000 € für die Maßnahme „Fördertopf Migra- tion inklusive Konzeptentwicklung“ zur Verfügung gestellt worden. Aus diesem Budget soll in Höhe von 50.000 Euro ein Zuschuss an den Träger Blau-Gelbes Kreuz e.V. erfolgen. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2024 im Haus- haltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Der Träger benötigt zur Fortführung seiner Unterstützungsaktivitäten für die Menschen in der Ukraine einen finanziellen Zuschuss, um die monatlichen Fixkosten für die notwendige Anmie- tung der Halle aufbringen zu können. Dazu bedarf es der Zustimmung zur Freigabe der finan- ziellen Mittel (50.000 €) durch den Rat in seiner Sitzung am 21.03.2024. Das Land NRW wird sich abhängig von dieser Förderung durch die Stadt Köln ebenfalls an der Förderung des BGK beteiligen. Hierzu wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW getroffen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1003/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.03.2024
- Erstellt
- 13.03.2024 10:43